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Regionale Raumentwicklungsprogramme

In regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) werden die im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten landesweit bedeutsamen Erfordernisse konkretisiert und ausgeformt. Die inhaltliche Verantwortung für die RREP liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. Verbindlichkeit erhalten die vier regionalen Raumentwicklungsprogramme - ebenso wie das Landesraumentwicklungsprogramm - durch Rechtsverordnung. - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte - Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern Für gleiche Inhalte werden auf Landes- und Regionsebene gleiche Begriffe verwendet, so dass alle RREP folgende Inhalte aufweisen: 1. Gesamträumliche Entwicklung 2. Siedlungsentwicklung 3. Freiraumentwicklung 4. Infrastrukturentwicklung 5. Integriertes Küstenzonenmanagement und Raumordnung im Küstenmeer Der zugehörige Dienst mv_ax_rrep_wms.php enthält Karten zu folgenden Themen (alphabetisch): - Fischerei - Gewerbe - Hochwasserschutz - Häfen - Infrastrukturkorridor - Kompensation - Landwitschaft - Mittelbereiche - Nahbereiche - Naturschutz und Landschaftspflege - Oberbereiche - Radroutennetz - Rohstoffsicherung - Siedlungsfunktion - Stadt-Umland - Tourismus - Trinkwasser - Verkehrsnetz - Windeignung - Zentralorte

Deutsche Nord- und Ostsee sind nicht in gutem Zustand

Probleme vor allem durch Landwirtschaft, Fischerei und Meeresmüll Viele der in Nord- und Ostsee lebenden Fisch-, Vogel- und Säugetierarten und ihre Lebensräume sind zu hohen Belastungen ausgesetzt. Das zeigen die aktuellen Berichte zum Zustand der deutschen Ostsee- und Nordseegewässer, die die Bundesregierung und die Küstenbundesländer für die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) erstellt haben. Zu den größten Problemen zählen die Eutrophierung (Überversorgung mit Nährstoffen), die Fischerei und die Vermüllung der Meere, vor allem mit Kunststoffen. Nicht-einheimische Arten werden weiterhin in Nord- und Ostsee eingeschleppt und gefährden heimische Ökosysteme. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (⁠ UBA ⁠): „Die Daten zeigen: Die bisherigen Bemühungen zum Schutz der Meere reichen nicht aus. Die Befunde werden in das nächste nationale Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meere ab 2022 einfließen. Dabei wird es nicht nur darum gehen, neue Maßnahmen zu ergreifen, sondern auch bereits vereinbarte Maßnahmen schneller und wirksamer umzusetzen. Die Belastung der Meeresökosysteme durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und durch die Auswirkungen der Fischerei, zum Beispiel durch Grundschleppnetze auf den Meeresboden, sollten dabei Themen sein. Bei der Bekämpfung von Meeresmüll steht die Vermeidung von Kunststoffmüll an erster Stelle.“ 55 Prozent der deutschen Nordseegewässer sind dem Bericht zufolge von ⁠ Eutrophierung ⁠ betroffen. Die Belastung mit Nährstoffen wie Stickstoff oder Phosphor stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Eutrophierung kann zu trübem Wasser, giftigen Algenblüten, Sauerstoffmangel und Verlust der Artenvielfalt führen. Insgesamt sind nur sechs Prozent der Nordseegewässer diesbezüglich in gutem Zustand. Noch besorgniserregender sieht es an der deutschen Ostsee aus: hier sind alle untersuchten Gewässer eutrophiert, keines ist in gutem Zustand. Auch Meeresmüll ist nach wie vor ein großes Problem. Etwa 90 Prozent des Mülls am Meeresboden und am Strand in der südlichen Nordsee besteht aus Kunststoffen. In den deutschen Ostseegewässern beträgt der Kunststoffanteil des Mülls am Meeresboden 40 Prozent und an den Stränden 70 Prozent. Maria Krautzberger: „Das von der EU geplante Verbot bestimmter Einwegartikel auf Kunststoffbasis, wie Trinkhalme oder Wattestäbchen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Kunststoffmüll und den Eintrag ins Meer zu verringern. Auch Recycling muss gestärkt werden, zum Beispiel mit hohen und verpflichtenden Recyclingquoten für die Hersteller.“ Einige der im letzten Jahrhundert eingeschleppten Arten, wie die Pazifische Auster oder der Japanische Beerentang im Wattenmeer verändern die Ökosysteme sichtbar. In der Ostsee wurden zwischen 2011 und 2016 elf neue nicht-einheimische Arten nachgewiesen, in der Nordsee waren es 22 Neufunde. Sie werden vor allem durch die Schifffahrt und marine Aquakultur unbeabsichtigt verbreitet. Das 2017 in Kraft getretene internationale Übereinkommen zum Management des Ballastwassers von Seeschiffen kann zu einer Verringerung des Eintrags nicht-einheimischer Arten führen. Die untersuchten Lebensräume am Meeresboden sind ebenfalls in keinem guten Zustand. Zu den negativen Einflüssen zählen vor allem Einträge von Nähr- und Schadstoffen und großflächige Beeinträchtigungen durch die grundberührende Fischerei vor allem in der Nordsee. Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Windenergieanlagen und die Verlegung von Kabeln und Pipelines beeinträchtigen nicht nur den Meeresboden. Sie erzeugen auch Lärm, was negativ auf die Meerestiere wirkt. Diese schädlichen Einflüsse könnten maßgeblich verringert werden, indem Regenerationsflächen geschaffen und maritime Aktivitäten noch stärker am Schutz und am Erhalt der Meeresökosysteme ausgerichtet werden. Maria Krautzberger: „Es braucht politische Maßnahmen auf internationaler Ebene, um die Meere besser zu schützen. Aber natürlich kann auch jeder selbst etwas beitragen: Zum Beispiel können wir darauf achten, wie viel Kunststoffe wir verbrauchen und ob es Alternativen gibt; oder unsere Abfälle sauber trennen, damit sie recycelt werden können und nicht in den Meeren landen.“ EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) Die MSRL (2008/56/EU) gibt seit 2008 den Rahmen für einen ganzheitlichen Meeresschutz in der EU vor. Das Ziel gemäß MSRL ist es, den „guten Umweltzustand“ der Meere bis 2020 zu erreichen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastung und den Zustand von Arten und Lebensräumen der Meeresgewässer anhand von elf Zielbeschreibungen (Deskriptoren), darunter die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen, Müll, Unterwasserlärm, physische und hydromorphologische Beeinträchtigungen und biologische Störungen zu überwachen. Zur Umsetzung der Richtlinie hat Deutschland 2016 ein erstes Maßnahmenprogramm zum Schutz der Meeresgewässer verabschiedet. Die aktuellen Befunde liefern die Grundlage für die 2021/2022 anstehende Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.

Grüne Dächer gegen die Hitze

Städte und Gemeinden erhalten Kostencheck für Anpassungsmaßnahmen Die Klimaforschung zeigt: Hitzewellen, Hochwasser und Starkregen nehmen in Deutschland weiter zu und können immense volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Kosten und Nutzen von Gegenmaßnahmen ließen sich bisher kaum systematisch bewerten. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schafft nun Abhilfe. Sie legt erstmals Kosten-Nutzen-Analysen für konkrete Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vor. Als besonders erfolgversprechend und rentabel erweist sich die Begrünung von Dächern gegen sommerliche Hitze in Städten. Ebenfalls wirtschaftlich: die Renaturierung von Auenwäldern zum Schutz vor Hochwasser und der Einsatz hitzeresistenter Beläge gegen Straßenschäden. „Auch wenn wir eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik machen, lässt sich ein Teil des Klimawandels nicht mehr vermeiden. Wir müssen uns deshalb bereits heute an die Folgen des Klimawandels anpassen“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Wie die Kosten-Nutzen-Analyse des Umweltbundesamtes zeigt, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen bereits heute anstoßen können und die vergleichsweise günstig sind.“ Bund, Länder und Kommunen stehen vermehrt vor der Frage, wie sie sich an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels anpassen können. Die neue Studie des ⁠ UBA ⁠ hat Kosten und Nutzen geeigneter Anpassungsmaßnahmen an den ⁠ Klimawandel ⁠ untersucht. Besonders effektiv erweisen sich Maßnahmen der Stadt- und Regionalplanung, des Gesundheits- und des Bevölkerungsschutzes. Das Begrünen von Dächern etwa reduziert an heißen Sommertagen die Temperatur in Städten. Auch systematische Hitzewarnungen auf kommunaler Ebene und entsprechende Maßnahmen zur Kühlung, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kosten vergleichsweise wenig, entfalten aber große Wirkung. Ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis weisen dagegen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen auf. Dazu zählen neue Dämme gegen Überflutungen oder der Ausbau des Kanalisationsnetzes. Wichtig für Länder und Kommunen: Steht eine reguläre Erneuerung von Straßen, Gebäuden oder Einrichtungen an, sollte der Klimawandel bereits mit eingeplant werden. Möglicherweise lohnt es sich zum Beispiel, in besonders wetterfesten Asphalt zu investieren. Auch dazu hat die Studie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. „Vor allem auf extreme Wetterereignisse sollten wir besser vorbereitet sein, etwa indem wir Überflutungsflächen zum Schutz vor Hochwasser freihalten“, so UBA-Präsident Flasbarth. „Die Studie bietet ein Gerüst, um effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Anpassung zu identifizieren. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel können wir uns Investitionen, die sich später als unwirksam herausstellen, schlichtweg nicht leisten.“ Das UBA stellt mit der heute veröffentlichten Studie erstmals Kriterien zur einheitlichen Kosten-Nutzen-Bewertung von Anpassungsmaßnahmen vor. Die Studie wendet diese in 28 Fallstudien unter anderem für die Landwirtschaft, die Stadtplanung oder Infrastrukturinvestitionen an. Dessau-Roßlau, 26.09.2012

Financing Sustainable Transport in Africa

In order to explain how future policies in transport should be formulated, it is necessary to understand that sustainability in transport does not only imply transport infrastructure, but can be embedded in a broader policy approach. Financing of infrastructure, investments in public and non-motorised transport, institutional development and road maintenance all require significant funding. Since developing countries face severe financial limitations, budgetary considerations should become the starting point of planning. Available funds – both grants and loans – must be assessed carefully and then spent effectively and rationally. This means tackling the tendency of policy makers to favour prestige projects, and instead convincing them to adopt a sustainability-oriented prioritisation of transport projects. Veröffentlicht in Texte | 71/2013.

Recht der Rohstoffgewinnung – Reformbausteine für eine Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Berg-, Abgrabungs- und Raumordnungsrecht

Im Rahmen dieses Teilberichts wurden Handlungsvorschläge für den Bundesgesetzgeber erarbeitet, um schwerpunktmäßig das Bundesberggesetz aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes weiterzuentwickeln. Ziel der Studie war es dabei nicht, Umweltstandards für die Zulassung von Bergbautätigkeiten zu erhöhen, sondern das gestufte bergrechtliche Entscheidungsinstrumentarium so anzupassen, dass die von Bergbautätigkeiten betroffenen Rechtsgüter (Umwelt, Natur und Landschaft, Ressourcen, Eigentum, u. a.) möglichst effektiv im Prüfprogramm berücksichtigt werden können. Die Forschungsnehmer greifen dafür teilweise auch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung während der letzten 35 Jahre entwickelten Maßstäbe auf und empfehlen deren klarstellende Aufnahme ins BBergG. Die Vorschläge sind auch darauf gerichtet, die Sonderstellung des BBergG, soweit sie nicht mit den Besonderheiten des Bergbaus gerechtfertigt werden kann, zu beenden und den Vorgaben in vergleichbaren modernen Fachplanungsgesetzen zur Genehmigung von öff. und gewerblichen Infrastrukturvorhaben anzugleichen. Veröffentlicht in Texte | 71/2019.

Umweltverbandsklage – erfolgreich in Sachen Umwelt und Natur

Studie belegt Wirksamkeit der Umweltverbandsklage Fast die Hälfte aller umweltrechtlichen Klageverfahren von anerkannten Umweltverbänden ist erfolgreich. Damit übertrifft die Umweltverbandsklage die durchschnittliche Erfolgsquote von verwaltungsrechtlichen Klageverfahren in Deutschland bei weitem. Sie hat sich als wirksames Instrument zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben bei der Planung und Genehmigung von Industrie- und Infrastrukturvorhaben erwiesen. Gezielte Klagen auf hohem fachlichen Niveau Im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) haben das Öko-Institut e.V. und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia, Hochschule Darmstadt) die Wirksamkeit der Umweltverbandsklage untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass 48 Prozent aller Klagen von anerkannten Umweltverbänden in den Jahren 2006 bis 2012 vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich waren. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbände nur in wenigen, besonders aussichtsreichen Fällen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. So stehen durchschnittlich zwölf Klagen pro Jahr mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturvorhaben gegenüber. Die Studie widerlegt damit die geäußerten Befürchtungen, die Einführung der Verbandsklagerechte werde zu einer Flut von Klagen führen. Der überdurchschnittliche Erfolg dieser Verfahren zeigt vielmehr, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte kompetent und verantwortungsbewusst wahrnehmen. Verbesserungen für den Umweltschutz bereits im Vorfeld von Klagen Die Befragung von Verbändevertretern und Akteuren bei Genehmigungsbehörden und Vorhabenträgern hat ergeben, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage positive Wirkung für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen entfaltet. Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger berücksichtigen die  Stellungnahmen und Einwände der Verbände bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase. Dies verbessert die Qualität der Zulassungsverfahren und führt zu mehr Rechtssicherheit für die Vorhabenträger. Letztlich führt die frühzeitige Kooperation so zur Vermeidung von Klageverfahren und entlastet die Gerichte. Blick zu den Nachbarn Die Studie wirft ebenfalls einen Blick auf die Regelungen zur Verbandsklage in drei Nachbarländern (Polen, die Niederlande und Österreich). Das Forschungsteam nutzt die Erfahrungen in diesen Ländern für Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Ausgestaltung der Verbandsklage in Deutschland. Entwicklungen in Europa und Deutschland Die Ergebnisse der Studie können auch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Umweltverbandsklage geben. Zu nennen sind hier zum einen notwendige Anpassungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes an die Rechtsprechung  des Europäischen Gerichtshofs  und deutscher Gerichte. Zum anderen sind auch auf europäischer Ebene Änderungen bei den Vorschriften über den Gerichtszugang angekündigt. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen neuen Vorschlag für eine ergänzende Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Umweltschutz durch integrierte Planungsprozesse an der Schnittstelle von Stadt- und Infrastrukturplanung

Die Ausgestaltung der technischen Infrastruktur wirkt sich deutlich auf die Umweltinanspruchnahme und Umweltqualität von Städten aus. In einer guten Koordination von Stadt- und Infrastrukturplanung liegen daher wichtige Handlungsansätze, um Umweltschutzpotenziale zu heben. Vor diesem Hintergrund analysiert der Bericht zentrale umweltrelevante Schnittstellen zwischen der Stadt- und Infrastrukturplanung. Diese sind abhängig vom Planungsanlass und -prozess (bspw. Siedlungsneuentwicklung oder städtebauliche Entwicklung im Bestand). Sie ergeben sich bspw. im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder bei der Erstellung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten, aber auch im Rahmen der Konzeptionierung der Energieversorgung und der Nahverkehrsplanung im Zusammenhang mit den Instrumenten der Stadtplanung. Der Bericht beschreibt Hemmnisse bei der Koordination von Stadt- und Infrastrukturplanung und formuliert Empfehlungen an Kommunen, Länder und Bund, wie diese überwunden werden können um Umweltbelange in der Stadt- und Infrastrukturentwicklung zu stärken. Veröffentlicht in Texte | 120/2021.

Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr

Die nach wie vor mit rund 100 ha pro Tag zu hohe Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland stellt eines der bedeutendsten Umweltprobleme der heutigen Zeit dar. Die an diesem Positionspapier beteiligten Verbände und Institutionen unterstützen die Zielrichtung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu senken. Veröffentlicht in Broschüren | 2006.

Dürre, Starkregen und Hitzewellen beeinträchtigen Tourismusgeschäft

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Neue Studie zeigt, wie sich Reiseregionen an den Klimawandel anpassen können Der Klimawandel führt in Deutschland zu mehr Hitze, vermehrter Trockenheit verbunden mit Wassermangel und Waldbränden, weniger Schneesicherheit und gleichzeitig zu zunehmenden Starkregen und Hochwassern. Wie davon der Tourismus betroffen ist und welche Anpassungsstrategien möglich sind, zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Die Studie empfiehlt den Tourismusregionen, bereits jetzt Vorbereitungen zu treffen, um weiterhin attraktiv für Reisende zu sein. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen dabei von Infrastrukturanpassungen über Veränderungen in der Produktpalette bis hin zu Krisenplänen. Für kurzfristige Wetterereignisse ist es zudem wichtig, im Bereich von Krisenprävention und Krisenkommunikation aktiv zu werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Tourismus ist zugleich Verursacher und Betroffener des Klimawandels. Rund fünf Prozent aller Treibhausgasemissionen weltweit sind allein dem Tourismus zuzuschreiben, das sind mehr als eine Milliarde Tonnen pro Jahr. Die Gegenmittel sind klar: Lieber regional und mit der Bahn verreisen, statt mit Auto oder Flugzeug. Energieeffiziente Hotelanlagen mit Ökostrom schützen das ⁠ Klima ⁠ und sind gut für ihre Tourismusregion. Denn die Folgen des Klimawandels, wie Hoch- oder Niedrigwasser, bedeuten erhebliche Umsatzeinbußen. Wo der Tourismus die einzige Einnahmequelle ist, trifft es die Menschen besonders hart. Damit die Verantwortlichen vor Ort gute Lösungen zur Klimaanpassung finden, steht der Bund ihnen mit Beratungsangeboten und Fördermitteln für Projekte oder Anpassungsmanager*innen zur Seite.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Wie beim ⁠ Klimaschutz ⁠ dürfen wir bei der Klimaanpassung keine Zeit mehr verlieren. Das gilt auch für die Tourismusregionen. Sie müssen ihre Geschäftsmodelle verändern – hin zu klimaverträglichem Tourismus und zu Angeboten, die auch zukünftig für die Regionen funktionieren. Die heutigen Auswirkungen des Klimawandels machten deutlich: Die Tourismusdestinationen müssen schnell Strategien und Konzepte entwickeln, um sie gegenüber dem ⁠ Klimawandel ⁠ widerstandsfähig aufzustellen.“ Belastungen der Umwelt durch den Tourismus sind vielfältig und werden häufig unterschätzt. Dazu zählen insbesondere klimaschädliche Emissionen durch den Reiseverkehr, aber auch der Verbrauch von Wasser, Flächen und Gütern sowie das Abfallaufkommen und der Verlust der ⁠Biodiversität⁠. 40 Prozent der Treibhausgasemissionen im Tourismus entfallen auf Flugreisen, 32 Prozent auf den Autoverkehr und 21 Prozent auf die Unterkünfte. Die Reiseregionen in Deutschland sind von den Folgen des Klimawandels sehr unterschiedlich betroffen. In den Bergen nimmt die Schneesicherheit ab, am Meer wird der Küstenschutz an Bedeutung gewinnen. Regionen mit Flüssen haben mit Hoch- und Niedrigwasser zu kämpfen. Beide beeinträchtigen beispielsweise Flusskreuzfahrten, den Fährbetrieb und alle Wassersportaktivitäten. Bei häufigeren Überschwemmungen sind Aktivitäten im Uferbereich wie Beherbergung, Gastronomie, Rad- und Wandertourismus gefährdet. In einzelnen Fällen sind sie schon heute kurz- bis mittelfristig nicht mehr möglich. Tourismusregionen können sich anpassen, indem sie ein breites Spektrum an witterungsunabhängigen Reiseaktivitäten anbieten und bewerben. Zudem wird es wichtiger, so die Studie, sich im Tourismus auf kurzfristige Extremwetterereignisse einzustellen. So sind bestehende Evakuierungs- und Krisenkommunikationspläne anzupassen, das Personal muss dafür geschult werden. Die Rahmenbedingungen für den Tourismus unterscheiden sich je nach Reisegebiet, so müssen auch die Lösungen in den Regionen gesucht werden. Dabei kommt es nicht nur auf die geographischen und klimatischen Gegebenheiten an, sondern auch auf die Angebotsstruktur am Reiseziel vor Ort. Dennoch nennen die Autorinnen und Autoren der Studie eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen, die alle Tourismusregionen treffen sollten: Gefährdete Gebiete lokalisieren und beobachten, Gäste und Personal darüber informieren und konkrete Verhaltenshinweise geben, Infrastrukturen an die jeweiligen Risiken anpassen sowie, falls nötig, Besucherlenkung zur Reduzierung von Risiken einsetzen.

Städte widerstandsfähig gegen Extremwetterereignisse machen

Umweltbundesamt empfiehlt Politikmaßnahmen für den Umbau zur Schwammstadt Schwammstadtkonzepte sind eine wesentliche Grundlage, um Städte an künftig zunehmende Extremereignisse wie Starkregen, Hitze und Trockenheit anzupassen. Viele Kommunen sind hier bereits aktiv. Dennoch wird es immer wichtiger, Hemmnisse abzubauen, damit sich Städte besser auf geänderte Klimabedingungen vorbereiten können. Der Bund hat daher unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV) das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Weitere Stellschrauben liegen u. a. im Wasserhaushaltsgesetz, dem Baugesetzbuch und Förderprogrammen. Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit dem fortschreitenden ⁠ Klimawandel ⁠ in Deutschland stetig zu. Damit steigt auch der Handlungsbedarf, um die Folgen dieser Ereignisse abzumildern. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten sowie gegebenenfalls nutzbar machen können. So können Freiräume und Stadtgrün im Fall von Starkniederschlägen Wasser zurückhalten, versickern und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken. Viele Akteure aus der Verwaltungspraxis, der Wissenschaft und der Politik plädieren für die Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes. Der Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), Dirk Messner, sagt: „Die Gestaltung von Städten mit mehr Grün und mehr Wasser erhöht nicht nur ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber ⁠ Starkregen ⁠, Hitze und Trockenheit, sondern fördert Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Anwohner*innen und steigert somit die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen.“ Immer mehr Kommunen sind bereits auf dem Weg zur Schwammstadt: Sie legen Ziele fest, beschließen Strategien, setzen Maßnahmen um oder fördern die Umsetzung durch private Akteure. Dennoch stehen einer flächendeckenden Anwendung des Schwammstadtkonzeptes rechtliche, organisatorische und finanzielle Hemmnisse im Wege. Die frühzeitigere Einbindung von Fachämtern und Kommunalbetrieben in Planungsverfahren, themenbezogene Arbeitsgruppen oder Gremien können manche dieser Hemmnisse abbauen. Auch die Bundesebene kann dies durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von kommunalem Handeln unterstützen. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1.7.2024 in Kraft getreten ist, bildet dafür eine wichtige Grundlage, indem es einen neuen strategischen Rahmen schafft, um die Klimaanpassung durch Bund, Länder und Gemeinden systematisch und möglichst flächendeckend voranzubringen. Die Länder werden u. a. verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Ebene der Landkreise und Kommunen lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden, die auch konkrete Maßnahmenpläne enthalten. Ergänzend schlägt das UBA in der aktuell veröffentlichten Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ ein Set von Politikinstrumenten vor. Hervorzuheben sind: Niederschlagswasser als lokale Ressource stärker nutzen und diesen Ansatz durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern; den Fachbegriff „grün-blaue Infrastruktur“ und Schwammstadtmaßnahmen zur Minderung von Klimarisiken und zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts im Baugesetzbuch zu integrieren. Der Umbau zu Schwammstädten kann dabei nur unter Mitwirkung privater Unternehmen und Personen gelingen. Daher sind Anreize dafür erforderlich, bspw. durch die Integration von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Außenanlagen und Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimaresilienten Bauen. In Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten können langfristige Veränderungen im kommunalen Handeln erreicht werden. Zum Beispiel unterstützen verbesserte Datengrundlagen sowie Kennwerte für die quantitative und qualitative Ausstattung mit grün-blauer Infrastruktur auf kommunaler Ebene die Entwicklung von Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt. Die in Überarbeitung befindliche EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht ebenfalls vor, dass die Kommunen in den zukünftig erforderlichen Abwassermanagementplänen grün-blauen Infrastrukturmaßnahmen einen Vorrang einräumen. Finanzielle Förderung zur Umsetzung und Evaluierung von Schwammstadtprojekten ermöglichen es, lokale Erfahrungen und Lösungsansätze zu gewinnen und auszuwerten. Gleichzeitig bestehen nach wie vor offene Forschungsfragen zur Umsetzung von Schwammstädten – eine davon lautet: Wie können gute Beispiele und kleinräumige Ansätze Nachahmer und damit Verbreitung finden? Wie können Schwammstadtansätze Städte und ihr Umland im Sinne einer klimaangepassten Entwicklung besser verbinden? Diese und andere Fragen werden zum Beispiel im laufenden UBA-Projekt „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ untersucht.

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