s/infrastrukur/Infrastruktur/gi
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - Integrated Ocean Drilling Program/Ocean Drilling Program (IODP/ODP), Teilprojekt: Untersuchung der Rolle biologischer Eisenreduktion als lebenserhaltenden Prozess am potentiellen Temperaturlimit der tiefen Biosphäre in marinen Sedimenten (IODP Expedition 370) (RESPIRE)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung.Dieses Projekt trägt zu Forschungsfragen der IODP Expedition 370: T-Limit of the Deep Biosphere off Muroto bei. Die Temperatur an Site C0023 (Nankai Trog, Japan) steigt bis 1.2 km Tiefe auf ca. 120 Grad C an - das Maximum dessen, was potentiell von Mikroorganismen toleriert werden kann. Nährstoffarme tiefe Sedimente werden wahrscheinlich bei 80-90 Grad C sterilisiert. Ziel der Expedition war es, herauszufinden, wie und gesteuert durch welche Faktoren sich die Mikroorganismen-Vergesellschaftung mit der Tiefe ändert und wo Leben erlischt. Teil des wissenschaftlichen Programms ist die Untersuchung mikrobiell nutzbarer Substrate und eindeutiger geochemischer und mikrobieller Signaturen, die eine Identifizierung von biotischem und abiotischem Bereich bzw. dessen Übergang ermöglichen. Es wurden hochauflösende und präzise Porenwasserdaten gewonnen, die Reaktionsfronten, potentielle mikrobielle Aktivität und hydrothermale Überprägung anzeigen. Ein Teil der Sedimente ist Methan- und Sulfat-frei. Mikrobielle Aktivität hängt also von anderen Elektonenakzeptoren als Sulfat ab. Aktuelle Studien zeigen, dass die klassische Redoxkaskade durch Fe- und Mn-Reduktion in methanführenden Sedimenten ergänzt werden muss und, dass biogeochemische Prozesse in natürlichen Systemen stärker durch Mineralogie als durch eine strikte Abfolge von Reaktionen, die sich aus theoretischen Berechnungen ergibt, bestimmt sind. Fe(III)-Reduktion ist eine der ältesten Formen der mikrobiellen Respiration. Eisenreduzierer können unter hohen T- und Druckbedingungen wachsen, was nahelegt, dass diese einen Großteil der tiefen Biosphäre ausmachen. Fe- und Mn wird in Sedimenten von Lokation C0023 freigesetzt. Durch sequentielle Extraktionen soll aufgezeigt werden, welche Fe- und Mn-Phasen als Elektronenakzeptoren verfügbar sind und wie stark primäre Minerale diagenetisch überprägt wurden. Von besonderem Interesse sind Aschelagen, die an anderer Stelle bereits als Hotspots für mikrobielles Leben identifiziert wurden. Diese sind zahlreich in C0023 Sedimenten und typischerweise reich an Fe und Mn. Mikrobielle Fe-Reduktion führt zu einer Anreicherung von 54Fe im Porenwasser und sich daraus bildenden authigenen Mineralen (z.B. Siderit, Magnetit). Dementgegen führen abiotische Reaktionen mit Sulfid zu einer Anreicherung von 56Fe in der gelösten Phase. Stabile Fe-Isotope von gelöstem Fe2+ und reaktivem Fe in der Festphase sollen genutzt werden, um biologische und abiotische Fe-Reduktion zu unterscheiden. Die d56Fe Signatur wird an Karbonat-gebundenem Fe, der Ferrihydrit+Lepidkrokit-Fraktion, Goethit+Hämatit sowie Magnetit gemessen. Weiterhin soll das Ausmaß der Sulfidisierung, die Auswirkungen auf die Interpretation von Daten zu magnetischen Eigenschaften hat, durch sequentielle Extraktion von Fe-Monosulfiden und Pyrit erfasst werden. Ziel des Projekts ist es, die Rolle von Eisenoxiden für mikrobielle Respiration und entsprechende diagenetische Alterationen in tiefen Sedimenten von Site C0023 zu erfa
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1006: Bereich Infrastruktur - Internationales Kontinentales Bohrprogramm (ICDP); International Continental Drilling Program (ICDP), Schwerpunktprogramm (SPP) 1006: Bereich Infrastruktur - Internationales Kontinentales Bohrprogramm (ICDP)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Geowissenschaften, Arbeitsgruppe Marine Geophysik und Hydroakustik.Das internationale ICDP (International Continental Scientific Drilling Program) ist das Programm zur Realisierung von wissenschaftlichen Bohrprojekten auf den Kontinenten. Zentrale Fragstellungen beinhalten i) aktive Störungen und Erdbeben, ii) globale Zyklen und Änderungen der Umweltbedingungen, iii) Wärme- und Masse-Transfer, iv) die tiefe Biosphäre, und v) katastrophale Ereignisse - Impakt Krater und Prozesse. Deutsche Wissenschaftler/innen sind an ca. 75% aller ICDP Bohrung als Pis oder Co-Pis beteiligt. Die Finanzierung im Rahmen des DFG Infrastrukturschwerpunktprogramms 'SPP 1006 - ICDP Deutschland' stellt die Grundlage für die zentrale Rolle von deutschen Wissenschaftlern/innen in diesen Bohrprojekten dar. Die Zielsetzung dieses Antrages ist die Fortsetzung der Arbeiten des nationalen ICDP Koordinationsbüros. Es sollen auf nationaler Ebene Initiativen und Projekte koordiniert, die Kommunikation auf nationaler und internationaler Ebene intensiviert (z.B. Bekanntmachung und Unterstützung von Workshops und wissenschaftlichen Treffen), sowie deutsche Wissenschaftler/innen bei der Erarbeitung neuer internationaler Initiativen unterstützt werden. Das Koordinationsbüro dokumentiert ebenfalls den Verlauf von laufenden nationalen und internationalen ICDP Aktivitäten mit deutscher Beteiligung. Die Zusammenarbeit mit dem IODP soll vertieft werden. Ein Schwerpunkt der Arbeiten in der kommenden Förderperiode wird die weitere Verbesserung eines informativen Web-basierten Informations-System für das deutsche ICDP sein. Dieses System ist die Basis für die Informationen, die über die ICDP Deutschland Webseite verteilt wird.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - Integrated Ocean Drilling Program/Ocean Drilling Program (IODP/ODP), Teilprojekt: Sensitivität des australischen Monsuns auf Veränderungen der Klima-Randbedingungen während der mittelpleistozänen Wende" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität zu Kiel, Institut für Geowissenschaften, Arbeitsgruppe Marine Mikropaläontologie.Der australische Monsun stellt aufgrund seiner Position am Südrand der global stärksten saisonalen Verlagerung der innertropischen Konvergenzzone einen hochsensiblen Monitor für die Variabilität des tropischen Hydroklimas im Bereich des asiatisch-australischen Monsunsystems dar. Allerdings blieben bisher die Sensitivität des australischen Monsuns auf klimatische Kontrollfaktoren, wie globales Eisvolumen und Treibhausgas-Konzentrationen, sowie die interhemisphärische Kopplung mit anderen Monsun-Subsystemen wegen fehlender Kenntnis über seine Variabilität in der Vergangenheit weitgehend rätselhaft. Während IODP Expedition 363 wurde erstmals eine komplette, hemipelagische, pleistozäne Sedimentabfolge mit Sedimentationsraten von ca. 10 cm/ky vor Nordwest-Australien erbohrt (Site U1483, 13 Grad 5,24Ê1S, 121 Grad 48,25Ê1E, 1733 m Wassertiefe). Diese Karbonat- und Ton-reiche Abfolge stellt ein ideales Klimaarchiv dar, aus dem Intensität und Variabilität des australischen Monsuns und dessen Sensitivität für Änderungen des Strahlungsantriebes während fundamentaler Umwälzungen der globalen klimatischen Rahmenbedingungen rekonstruiert werden können. Unser Projekt konzentriert sich auf die mittelpleistozänen Wende (MPT, ca. 1,2-0,6 Ma), als das globale Klima von einer insgesamt wärmeren Phase mit relativ geringem Temperatur-Kontrast zwischen Nord- und Südhemisphäre in quasi-periodische Wechsel zwischen Warm- und Kaltzeiten mit erhöhter Amplitude und längeren Periodizitäten (ca. 100 kyr) überging. Wir werden Proxy-Daten für terrigenen Eintrag (Röntgenfluoreszenz-Scanner basierte Elementar-Zusammensetzung und Akkumulationsraten) und Paläoproduktivität (Kohlenstoff-Akkumulationsraten, biogenes Silikat und Kohlenstoffisotopen-Gradienten) mit Salinitäts- und Eisvolumen-Indikatoren (Sauerstoffisotopen und Mg/Ca-Thermometrie an Foraminiferengehäusen) vergleichen. Zusammen mit einer hochauflösenden benthischen Sauerstoffisotopen-Stratigraphie werden es die neuen Daten ermöglichen, die Variabilität sowohl der Niederschläge (Salinität und terrigener Eintrag während des australen Sommers) als auch der monsunalen Winde (konvektive Durchmischung und Produktivität während des australen Winters) zu rekonstruieren und so zum Verständnis der Reorganisation des tropischen Klimas in der Südhemisphäre, der Zusammenhänge zwischen Klimaänderungen in hohen und niederen Breiten, sowie der Kopplung des australischen Monsuns mit nordhemisphärischen Monsunsystemen beizutragen. Dabei wollen wir speziell die Hypothesen testen, dass (1) humide Bedingungen mit ganzjährigen Niederschlägen in der wärmeren '41 kyr-Welt' vorherrschten, während die Saisonalität mit dem Einsetzen der intensiven, glazialen-interglazialen ca. 100 kyr-Zyklen zunahm und (2) bedeutende Klimaveränderungen vor ca. 1,6, ca. 1,2, ca. 0,9, und ca. 0,6 Millionen Jahren mit Änderungen in der Dynamik des australischen Monsuns (Intensität und Saisonalität von Niederschlägen und windgetriebener konvektiver (Text gekürzt)
ID: 4469 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die U.S.-Streitkräfte planen auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Infrastrukturmaßnahmen, hierzu gehört der Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109. Sie soll für den Einsatz von Maschinengewehren auf den neuesten militärischen Stand gebracht und zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand ausgebaut werden. Für die Baumaßnahme ist die Rodung einer an die Schießbahn angrenzenden Waldfunktionsfläche erforderlich. Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 24.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahme Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109 zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109) ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 08.07.2024 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG bestätigt und festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.09.2024 Datum der Vorprüfung: 08.07.2024 Datum der Entscheidung: 24.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Stadtverwaltungen Grafenwöhr und Eschenbach i. d. OPf. Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr im 2. OG des Rathauses, Raum 11 Stadtverwaltung Eschenbach i. d. OPf., Marienplatz 42, 92676 Eschenbach i. d. OPf. im 1. OG des Rathauses Eröffnungsdatum der Auslegung 02.10.2024 Enddatum der Auslegung 04.11.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgeblichen Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadt verwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: https://www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc, Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt. 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Präsenztermin oder im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert. 6) Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin oder der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Online-Konsultation Ausbau Mehrzweckschießanlage 109 (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109); Truppenübungsplatz Grafenwöhr Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes - entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben geäußert haben. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.12.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.10.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 24.01.2025 dem Antrag der Landesbaudirektion Bayern auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 20.01.2025 hat die Landesbaudirektion Bayern die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 für die Dauer von zwei Wochen in den Städten Grafenwöhr und Eschenbach i. d. Opf. im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 24.01.2025 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)
ID: 4277 Kurzbeschreibung des Vorhabens: D ie Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahmen ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) nebst einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 02.05.2024 an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Abteilung obere Forst- und Jagdbehörde hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG eröffnet und festgestellt, dass für die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: VIC Landschafts- und Umweltplanung GmbH 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.07.2024 Datum der Vorprüfung: 26.06.2020 Datum der Entscheidung: 29.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Fabrikstraße 48 02625 Bautzen Deutschland Homepage: http://www.sib.sachsen.de/ Organisationseinheit: Niederlassung Bautzen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i. d. O. L., Weißkeißel und Rietschen sowie Stadt Rothenburg/Oberlausitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Krauschwitz i. d. O. L., Geschwister-Scholl-Str. 100, 02957 Krauschwitz im Bereich des Eingangsfoyers Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel Rathaus der Gemeinde Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im Versammlungsraum Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/ Oberlausitz im Sekretariat (Raum 102) Eröffnungsdatum der Auslegung 23.07.2024 Enddatum der Auslegung 23.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen die Vorhaben zur Ausführung gelangen sollen, liegen in den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc , Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt unter: www.uvp-portal.de/node/4277 . 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei den geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert. 6) Die Behörden, der Träger der Vorhaben, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Onlinekonsultation Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffen; Truppenübungsplatz Oberlausitz Ort der Erörterung Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 UVPG ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz sowie in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 29.11.2024 dem Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 21.11.2024 hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 16.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 bis zum 16.12.2024, auch im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 29.11.2024 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)
Die Landnutzung (LN) beschreibt, wie Flächen aktuell genutzt werden und welchen sozioökonomischen Zweck sie erfüllen. Sie besteht aus folgenden Objektartengruppen: Siedlung, Verkehr und Infrastruktur, Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft, Gewässer und keine primäre Nutzung.
Das Projekt "Bauen im laendlichen Raum" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Entwerfen und Gebäudekunde.Ueberall in Europa sind die historischen Doerfer und laendlichen Siedlungen, die - eingebunden in ihre Umgebung - seit Jahrhunderten die Landschaften gepraegt und unverwechselbar gemacht haben, in ihrer Urspruenglichkeit von vielfaeltigen Einfluessen bedroht. Es sind dies im wesentlichen folgende: 1. Fortschreitende Rationalisierungsmassnahmen der Landwirtschaft, 2. Schaffung neuer Arbeitsplaetze im laendlichen Raum durch Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, 3. Erschliessung des laendlichen Raumes fuer den Tourismus, 4. anhaltende Landflucht in abgelegenen Gebieten wegen mangelnder Arbeitsmoeglichkeiten und unvollstaendiger Infrastruktur, 5. Verstaedterung des laendlichen Raumes in Gebieten, die in der Naehe von Ballungsraeumen liegen. Die Arbeit versucht, die typischen Merkmale, die die Qualitaet des Lebens und Bauens auf dem Lande gepraegt haben, zu analysieren und in einpraegsamer Form darzustellen. Aufgrund dieser Analysen sollen praktische Vorschlaege erarbeitet werden, in welcher Form laendliche Bausubstanz erhalten, wiederhergestellt, revitalisiert und sinnvoll ergaenzt werden kann.
Das Projekt "Überblick über die Abfalllogistik an der WWU" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Münster, Westfalen, Fachbereich Wirtschaft.Mit diesem Projekt wurden die Grundlagen zu den Folgeprojekten gelegt. Untersuchungsgegenstand war unter anderem: - Rechtliche und Strukturelle Grundlagen, - der hausinterne Abfallentstehungs- und Entsorgungsprozess, - Analyse des entstandenen Abfalls, - Untersuchung der Entsorgungsunternehmen, - Darstellung von Problemfeldern.
Das Projekt "FZT 15: Der Ozean im Erdsystem; Ocean Margins - Research Topics in Marine Geosciences for the 21st Century, Sub project: Infrastructure, Support and Central Management" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Zentrum für marine Umweltwissenschaften.The research centre 'Ocean Margins' at the University of Bremen was established in July 2001 to geoscientifically investigate the transitional zones between the oceans and the continents. The work of the research centre is a cooperative effort, with expertise provided by the geosciences department and other departments of the university, as well as by MARUM (Center for Marine Environmental Sciences), the Alfred Wegener Institute for Polar and Marine Research, the Max Planck Institute for Marine Microbiology, the Center for Marine Tropical Ecology, and the Senckenberg Research Institute in Wilhelmshaven. Funded by the DFG, the studies focus on four main research fields: Paleoenvironment, Biogeochemical processes, Sedimentation Processes, and Environmental Impact Research. The term 'Ocean Margin' encompasses the region from the coast, across the shelf and continental slope, to the foot of the slope. Over 60 percent of the world's population live in coastal regions. These people have a long history of exploitation of coastal waters, including the recovery of raw materials and food. Human activity has recently been expanding ever farther out into the ocean, where the ocean margins have become more attractive as centers for hydrocarbon exploration, industrial fishing, and other purposes. The research themes of the centre range from environmental changes in the Tertiary to the impact of recent coastal construction, and from microbial degradation in the sediment to large-scale sediment mass wasting along continental margins. New full professorships and junior professorships have been established within the framework of this research centre. In addition to the primary research activities, a research infrastructure will be made available to outside researchers. Graduate education and the public understanding of science also play an important role. In the course of the first two rounds of the Excellence Initiative, the Research Centre was promoted to that status of a cluster of excellence, which has increased the amount of funding it receives up to the average amount of 6.5 million per annum received by clusters of excellence.
Das Projekt "Analysen zu Stadtentwicklung und Wirtschaftsentwicklung in Stadten der Grenzregion" wird/wurde gefördert durch: Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Brandenburg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg.
Origin | Count |
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Bund | 4781 |
Kommune | 19 |
Land | 225 |
Wirtschaft | 4 |
Wissenschaft | 171 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 4645 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 172 |
Umweltprüfung | 23 |
unbekannt | 102 |
License | Count |
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geschlossen | 210 |
offen | 4705 |
unbekannt | 31 |
Language | Count |
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Deutsch | 4185 |
Englisch | 1271 |
Resource type | Count |
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Archiv | 6 |
Bild | 2 |
Datei | 21 |
Dokument | 44 |
Keine | 2527 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 9 |
Webseite | 2374 |
Topic | Count |
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Boden | 3497 |
Lebewesen & Lebensräume | 3728 |
Luft | 2755 |
Mensch & Umwelt | 4946 |
Wasser | 2736 |
Weitere | 4871 |