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Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Downloaddienst: Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Flächennutzungsplan Stadt Bremen

Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de

Magistralen Masterplan - Gesamtplan

Der Gesamtplan Mit dem Masterplan Magistralen 2040+ schafft die FHH ein gemeinsames Zielbild, das als Orientierungsrahmen für alle zukünftigen Planungen und Projekte an den Magistralen dient. Der Masterplan widmet sich zwölf Magistralen, die zusammengenommen ein wichtiges verkehrliches und auch siedlungsstrukturelles Rückgrat der gesamten Stadt bilden. Zu diesen zwölf Straßenzügen, die stellvertretend für die weiteren Ein- und Ausfallstraßen der Stadt stehen, zählen acht nördlich der Elbe verlaufende Magistralen (M1–M8), zwei Magistralen südlich der Elbe in Harburg (M9 und M10) sowie der sogenannte Ring 2 (M11), der sich um die Innere Stadt legt, und die Verbindungsachse über die Elbinseln (M12). Die Ziele des Masterplans Magistralen 2040+ lauten: • Magistralen sind lebendige und vielfältige Räume. • Magistralen sind Schwerpunkträume der Innenentwicklung. • Magistralen sind zukunftsfähige Mobilitätsräume. • Magistralen sind klimaangepasste Räume. Die Ziele werden in einem Gesamtplan gebündelt und verortet. Der Gesamtplan dient als prägnantes Bild der Magistralenentwicklung. Er stellt die wichtigsten Themen und Handlungsbedarfe für die unterschiedlichen Stadtbereiche auf einen Blick dar und zeigt auf, wo die räumlichen Schwerpunkte in der Anwendung einzelner Ziele liegen: • Wo ein gewisses Maß an Lebendigkeit und Funktionsvielfalt vorhanden ist, insbesondere in den Zentren und den Bereichen der Inneren Stadt, werden diese Qualitäten weiter gestärkt – mit besonderem Augenmerk auf attraktive öffentliche Räume. • In der durch das Schnellbahnnetz gut erschlossenen Urbanisierungszone und in der angrenzenden Äußeren Stadt werden die Magistralen zu Schwerpunkten der Innenentwicklung für zusätzliches Wohnen und Gewerbe sowie die Entwicklung gemischter Quartiere. Dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit dem Ziel, das Grüne Netz zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird dabei Rechnung getragen. • Auch in der Äußeren Stadt bieten sich an den Magistralen in gut erreichbaren Lagen Möglichkeitsräume einer behutsamen Innenentwicklung. Hier werden die Magistralen zu Vorreitern einer höheren Dichte und Sinnbild für urbanes Wohnen und Arbeiten im Übergang zwischen Stadt und Verflechtungsraum, ohne Hamburgs Charakter als grüne Metropole zu verlieren. • Dort, wo Rahmenbedingungen es ermöglichen, wird angestrebt, die Magistralen zugunsten des Umweltverbundes umzugestalten. Ein strategisches Handeln mit dem Ziel der Klimaanpassung ist, in unterschiedlichem Maße und als Reaktion auf unterschiedliche Auswirkungen des Klimawandels, an vielen Abschnitten der Magistralen erforderlich. Insbesondere dort, wo ein Umbau im Straßenraum erfolgt, werden die Chancen für eine klimagerechte Gestaltung der Magistralen genutzt. Eine differenzierte Darstellung von Handlungsstrategien und -räumen, die sich aus den vier übergeordneten Zielen des Masterplans Magistralen ergeben, erfolgt in vier Strategiekarten: Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken, Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren, Klimaangepasste und gesund Magistralenräume schaffen, Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten . Weitere Inhalte des Masterplans Magistralen 2040+ sind: • Für jede einzelne der zwölf Magistralen werden wichtige Planungsinhalte analog zu den Zielen in einem Magistralen-Profil übersichtlich dargestellt und konkretisiert. Die Profile stellen thematische und räumliche Schwerpunkte im linearen Zusammenhang der Magistrale dar. • Neben den räumlich-strategischen Aussagen der Strategiekarten und Magistralen-Profile (Wo gibt es Entwicklungspotenzial für verschiedene Funktionen?) beinhaltet der Masterplan qualitativ-gestalterische Zielbilder (Wie sollen die Magistralenräume in verschiedenen räumlichen Situationen zukünftig aussehen?). Anhand von Gestaltungsprinzipien wurden für neun Raumtypen - d.h. für unterschiedliche, wiederkehrende Situationen an den Magistralen - idealtypische gestalterische Zielbilder erarbeitet als Leitfaden für die weitere planerische Arbeit in den Magistralenräumen. • Um die Umsetzung des Masterplans an konkreten Orten einzuleiten, werden Modellräume benannt, für die gemeinsam mit den Bezirksämtern und Fachbehörden an Ideen für die Umsetzung der Magistralenziele weitergearbeitet wird. • Eine Übersicht planerischer Instrumente zeigt Möglichkeiten auf, wie die planerischen Ziele des Masterplans Magistralen in die Umsetzung gebracht werden können. Mit der Erstellung des Masterplans Magistralen wird der Grundstein für die integrierte Entwicklung der Magistralen in Hamburg gelegt. Die genannten Bausteine des Masterplans bilden die Grundlage für vertiefende Konzepte und Projekte, die sich zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügen sollen. Bereits vorliegende strategische Konzepte und räumlichen Planungen der Behörden und Bezirksämter wurden bei der Erarbeitung des Masterplans Magistralen berücksichtigt. Die Inhalte des Masterplans Magistralen werden nach der Beschlussfassung durch die Behörden und Realisierungsträger, Bezirksämter und operativen Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in Planung und Umsetzung aufgegriffen und konkretisiert. Dies geschieht insbesondere in weiteren Fachplanungen, informellen bezirklichen Planungen wie auch in der verbindlichen Bauleitplanung, in die der Masterplan Magistralen als Abwägungsbelang einzubeziehen ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt bei den Bezirken. Für die Bezirksämter ist der Masterplan Magistralen als strategischer Rahmen für die verschiedenen Projekte und Maßnahmen zu Grunde zu legen (städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)) und gemäß den lokalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten räumlich und inhaltlich zu konkretisieren.   Der Masterplan Magistralen 2040+ umfasst vier thematische Strategiekarten, die die Ziele der Magistralenentwicklung räumlich umsetzen und den Gesamtplan konkretisieren. Jede der vier Strategiekarten bildet das Magistralennetz auf gesamtstädtischer Ebene ab. Die Karten widmen sich dabei jeweils einem thematischen Schwerpunkt und wurden gemeinsam mit den zuständigen Hamburger Fachbehörden, den Bezirksämtern und wesentlichen Stakeholdern erarbeitet: 1. Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken 2. Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren 3. Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten 4. Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Die Karten basieren auf einer Auswertung von vorliegenden Analysen und Konzepten der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: Mai 2023) sowie eigenen Erhebungen. Die formulierten Handlungsstrategien geben konkretere Entwicklungsrichtungen vor und zeigen auf, wo an den Magistralen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ziele der Magistralenentwicklung zu erreichen. Für alle künftigen Entwicklungen und Projekte an Magistralen bieten sie einen Überblick der zu berücksichtigenden Belange. Wenn die vier Strategiekarten übereinandergelegt werden, kommt es zu einer Überlagerung von Zielen, die Synergien aufzeigen, aber auch in Konkurrenz zueinander stehen können. Hier gilt es, in jedem Magistralenraum, der entwickelt wird, die verschiedenen Belange und möglichen Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gegeneinander abzuwägen, wie die Magistralen als vielfältige und qualitätsvolle Lebens-, Arbeits- und Bewegungsräume gestaltet werden können.

Orientierungswerte für öffentliches Grün

Die Versorgung der Städte mit öffentlichem Grün gewinnt angesichts neuer Herausforderungen wie anhaltendes Wachstum, bauliche Innenentwicklung, Anpassung an den Klimawandel, Erhalt der biologischen Vielfalt und Umweltgerechtigkeit zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund haben die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und das Deutsche Institut für Urbanistik, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz, von 2019 bis 2022 das Forschungsvorhaben "Stadtnatur erfassen, schützen, entwickeln – naturschutzfachliche Begleitung der Umsetzung des Masterplans Stadtnatur" durchgeführt und fachliche Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Orientierungswerten für das öffentliche Grün erarbeitet. Die Orientierungswerte sind funktionsbezogen ausgestaltet und nehmen die Erholungs-, Klima-, Gesundheits- und Biodiversitätsfunktion des öffentlichen Grüns in den Blick.

Magistralen Masterplan - Strategiekarte Schwerpunkte der Innenentwicklung

Strategiekarte Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren Wohnraum an den Magistralen schaffen und Quartiere stärken Als Räume mit einer guten verkehrlichen Anbindung sowie Versorgung durch die Zentren rücken die Magistralen in den Fokus einer höheren baulichen Dichte in bestehenden Stadtstrukturen. Gleichzeitig gibt es an den Magistralen noch einige Abschnitte, die aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung und eines unattraktiven Wohnumfelds für eine bauliche Weiterentwicklung bislang wenig geeignet erschienen. Im Zuge der Mobilitätswende kann die Magistralenentwicklung dazu beitragen, die Lebendigkeit und Vielfalt zu erhöhen und das Wohnumfeld klimagerecht umzugestalten. Dadurch können diese Räume zu attraktiveren Wohnlagen werden und es ermöglichen, neuen Wohnraum an den Magistralen zu realisieren und die angrenzenden Quartiere und ihre notwendigen Infrastrukturen zu stärken. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen Entlang der Magistralenräume gibt es viele Flächen, die gemäß ihren funktionalen Qualitäten nicht die bauliche Dichte aufweisen, die hier möglich ist. Dabei kann es sich um Flächen handeln, die einen Nutzungswandel erfahren, aber genauso um Wohnbebauung, die keine klare städtebauliche Fassung an der Magistrale ausbildet und den Raum nicht vollständig oder qualitätsvoll ausnutzt. Für diese Flächen gibt es konkrete Entwicklungsperspektiven, die es zu nutzen gilt. Dabei kann es unter anderem um die Aufstockung oder den Umbau bestehender Gebäude gehen oder auch um die behutsame Ergänzung eines Areals mit einer Neubebauung. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Über diese vorhandenen Potenziale hinaus gibt es eine Vielzahl von Räumen an den Magistralen, in denen weitere Entwicklungspotenziale mobilisiert werden können. Für manche Räume gibt es bereits Perspektiven, deren Umsetzung weiter vorangetrieben werden muss, für andere müssen diese noch erarbeitet werden. Geeignet sind zum Beispiel Siedlungen der 1950er- bis 1970er-Jahre, die oftmals in sehr lockeren Bauweisen entworfen wurden und neben Verdichtungspotenzialen auch die Notwendigkeit des energieeffizienten Umbaus des Bestands mit sich bringen. Infrage kommen auch Einfamilienhausgebiete, die etwa durch die Nähe zu Zentren oder Schnellbahnhaltepunkten eine besondere Lagegunst aufweisen, von der noch mehr Menschen profitieren könnten. Gewerbe & Arbeitsorte an den Magistralen qualifizieren Neben ihrer Bedeutung als Wohnraum sind die Magistralen vielerorts auch gewerblich geprägt. Betriebe nutzen die verkehrsgünstige Lage an der Magistrale, um Güter, Waren und Produktionsmittel zügig durch die Stadt und hinaus in die Region transportieren zu können. Diese Gebiete gilt es – ebenso wie die Wohnquartiere – zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen An den Magistralen gibt es einige gut erschlossene, zusammenhängende Gebiete, aber auch kleinere „Streulagen“, deren gewerbliche Nutzung gestärkt bzw. im Falle gebietsfremder Nutzungen neu etabliert werden soll. Sie bieten das Potenzial, in ihrem Umfeld vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und zu qualifizieren sowie neue wohnortnahe Arbeitsstätten zu schaffen. Diese Gewerbegebiete gilt es, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung möglichst flächeneffizient und kompakt, beispielsweise in gestapelter Form, zu entwickeln und zukunftsfähig auszurichten. Im Bestand geht es vor allem darum, gewerbliche Strukturen städtebaulich zu qualifizieren und weiterzuentwickeln. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Neben den vorhandenen Potenzialen sind entlang der Magistralen noch weitere Entwicklungspotenziale für Gewerbe zu identifizieren, die zum Teil an die zuvor genannten Gebiete anschließen oder auch eigenständige Standorte darstellen. Bei diesen Gebieten ist eine Entwicklungsperspektive zu erarbeiten und in diesem Zuge ebenfalls zu prüfen, wie städtebauliche Qualitäten geschaffen und Flächen effizienter ausgenutzt und im Bestand weiterentwickelt werden können. Urbane Mischungen schaffen Für eine lebenswerte, qualitätsvolle Stadt sind nutzungsgemischte Strukturen von großer Bedeutung. Sie tragen zur Resilienz und Urbanität bei und ermöglichen kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgung. Vorhandene Entwicklungspotenziale nutzen Durch die vorhandenen Entwicklungspotenziale wurden bereits Räume identifiziert, in denen in Zukunft Wohnen und Arbeiten integriert in einem Quartier oder auch in einem Gebäude umgesetzt werden kann – mit Erdgeschosszonen, die mit nach außen sichtbaren Nutzungen belebt und qualifiziert werden. Flankierend sollte der öffentliche Raum attraktiv gestaltet werden. Vor allem in Zentren oder deren unmittelbarer Umgebung und innerhalb verschiedener laufender Stadtentwicklungsprojekte ist dafür Potenzial vorhanden. Weitere Entwicklungspotenziale in Suchräumen mobilisieren Entlang der Magistralen werden darüber hinaus weitere Orte bzgl. einer funktionalen Mischung überprüft. Auch hier wird die Aufgabe darin bestehen, die Erdgeschosszonen zu aktivieren und diese somit dem öffentlichen Raum zuzuwenden. Potenzialräume für eine höhere Dichte nutzen Gemäß der Leitlinie „Hamburger Maß“ bestehen an den Magistralen strategisch wichtige Potenzialräume, die sich für eine höhere bauliche, aber auch funktionale Dichte eignen. Treiber dieser einer solchen Entwicklung sind insbesondere eine gute ÖPNV-Anbindung und erreichbare zentrale Versorgungsbereiche.In diesen Lagen wird die Innenentwicklung durch bauliche Verdichtung bei gleichzeitigem Erhalt bzw. Qualifizierung der Freiräume sowie der Weiterentwicklung der bestehenden städtebaulichen Strukturen gestärkt.

WMS Magistralen Masterplan - Strategiekarte Schwerpunkträume der Innenentwicklung

WebMapService (WMS) zum Thema Magistralen Masterplan - Strategiekarte Schwerpunkträume der Innenentwicklung. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Auf dem Mühlenpesch

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Auf dem Mühlenpesch

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

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