API src

Found 356 results.

Related terms

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Downloaddienst: Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Flächennutzungsplan Stadt Bremen

Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen (WFS Dienst)

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen (WMS Dienst)

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Flächennutzungsplan - Änderungen/Berichtigungen/Ergänzungen

Darstellung der Änderungen, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Hauptplan des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden. Der Flächennutzungsplan muss zur Wahrung seiner Aktualität stetig fortgeschrieben werden. Einerseits sind geänderte Rahmenbedingungen, andererseits sind konkrete Planungsvorhaben zu berücksichtigen, die zu geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan führen. Für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Flächennutzungsplan-Ergänzung gelten die gleichen Verfahrensvorschriften wie für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes. Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt für Flächen, die bisher von Darstellungen ausgenommen sind, während die Flächennutzungsplan-Änderung den Wechsel von einer vorhandenen zu einer anderen Darstellung bedeutet. Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt im Nachgang zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung zur Anpassung der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die Inhalte des Bebauungsplanes, ohne die Verfahrensschritte wie bei der Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.

Römergarten Karthaus

Bebauungsplan der INnenentwicklung der Stadt Konz, Teilgebiet "Römergarten Karthaus"

Auf dem Mühlenpesch

Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Burgwiesengarten

Bebauungsplan für die Ausweisung eines neuen Wohn-/Mischgebietes im Ortskern (Innenentwicklung)

Ortskern Schwedelbach

Bebauungsplan der Innenentwicklung "Ortskern Schwedelbach" der Ortsgemeinde Schwedelbach

1 2 3 4 534 35 36