Die WaBoLu-Innenraumtage sind eine jährlich stattfindende Fachtagung, bei der drei Tage lang verschiedene Themen der Innenraumlufthygiene näher beleuchtet und diskutiert werden. Diese Tagung wird vom Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e.V. ausgerichtet und vom UBA organisiert und mitgestaltet. Im vorliegenden Sonderband der WaBoLu-Innenraumtage 2021 sind vier gehaltene Vorträge in Form einer schriftlichen Publikation veröffentlicht. Themen dieser Beiträge sind VOC Messungen mit low-cost Sensoren, Simulationsprogramme für die Bestimmung des Infektionsrisikos gegenüber SARS-CoV-2, Lüftungsproblematik und Partikelanalysen mittels korrelativer Mikroskopie. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2022.
Die WaBoLu-Innenraumtage sind eine jährlich stattfindende Fachtagung, bei der drei Tage lang verschiedene Themen der Innenraumlufthygiene näher beleuchtet und diskutiert werden. Diese Tagung wird vom Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e.V. ausgerichtet und vom UBA organisiert und mitgestaltet. Im vorliegenden Sonderband der WaBoLu-Innenraumtage 2021 sind vier gehaltene Vorträge in Form einer schriftlichen Publikation veröffentlicht. Themen dieser Beiträge sind VOC Messungen mit low-cost Sensoren, Simulationsprogramme für die Bestimmung des Infektionsrisikos gegenüber SARS-CoV-2, Lüftungsproblematik und Partikelanalysen mittels korrelativer Mikroskopie. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Mobile Luftreiniger: Nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll Mobile Luftreinigungsgeräte versprechen, virushaltige Partikel in Innenräumen zu reduzieren. Ob die Minderungen ausreichen, eine Infektionsgefahr in dicht belegten Klassenräumen abzuwenden, ist nach jetzigem Wissensstand unsicher. Da die Geräte weder CO2 noch Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, empfiehlt das UBA weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Dieser Text bildet den Stand am 11.02.2021 ab. Hier finden Sie die aktuelle Einschätzung des UBA zur Thematik . Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Klassenräumen werden mobile Luftreinigungsgeräte (d. h. frei im Raum aufstellbare Geräte) als Maßnahme diskutiert, um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen. Mobile Luftreinigungsgeräte sind je nach technischer Auslegung (Prinzip; Dimensionierung) in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt ihre Wirksamkeit in realen Räumen neben den technischen Spezifikationen auch von den Aufstellbedingungen vor Ort und von der Luftausbreitung im Raum ab. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid (CO 2 ) und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung ( Kommission Innenraumlufthygiene (IRK), Stellungnahme vom 16.11.2020 [1]). Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen aus Sicht des UBA Das Umweltbundesamt empfiehlt, Lüftungsmaßnahmen an Schulen in folgender Rangfolge zu betrachten: In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft, ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen. In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2 -Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen , sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann. Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion über Aerosole wirksam zu vermindern, wird eine Reinigungsleistung des Geräts gefordert, die mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht. Bei einem Klassenraumvolumen von zum Beispiel 200 m³ entspricht dies einer Reinigungsleistung von mindestens 1.200 m³ an keimfreier Luft pro Stunde. Technische Optionen bei mobilen Luftreinigungsgeräten Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden: Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Hierzu ist im Einzelnen anzumerken: Mobile Filtergeräte sollten möglichst mit hocheffizienten Gewebefiltern (Filterklassen H 13 oder H 14)) ausgestattet sein, da nur diese eine vollständige Entfernung von Viren aus der durch das Gerät gesaugten Luft gewährleisten. Feinfilter der Klassen F7 bis F9 (alte Bezeichnung) bzw. ISO ePM2,5 65% bis ISO ePM1 80% (neue Bezeichnung), wie sie z.B. in herkömmlichen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit zwei Filterstufen zum Einsatz kommen, lassen einen Anteil der Aerosolpartikel in der behandelten Luft übrig. Filtergeräte mit hocheffizienten Filtern sind in der Lage, die Zahl der die Aerosolpartikel in einem Raum zu senken. Um die bestmögliche Wirkung mit Filtergeräten zu erzielen und über die Dauer der Betriebszeit zu erhalten, müssen die Filter in der Regel nach einer gewissen Betriebszeit gewechselt werden. Je nach Staub- und Partikelbelastung kann das nach einem halben bis einem Jahr der Fall sein. Hierzu sind Fachkenntnisse oder geschultes Personal erforderlich. Um keinen störenden Geräuschpegel im Raum entstehen zu lassen, sollten vor Beschaffungen entsprechende Kenndaten zur Geräuschentwicklung vom Hersteller eingeholt werden. UV-C Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Geräte mit UV-C Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von Oberflächen z. B. in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob ein Gerät einen ausreichend großes Luftvolumen desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom UBA für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die IRK empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 daher a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit – als Prüfung des eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-C-Technik haben gegenüber solchen mit Filtration den Vorteil der meist geringeren Geräuschentwicklung im Betrieb. Auch Ionisation und Plasma sind in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Im Rahmen von Luftreinigungsanlagen findet diese Technologie seit vielen Jahren Anwendung. Tendenziell sind auch die Geräte wartungsärmer als solche mit Filtration, weil keine Filter zu ersetzen sind. Auch die Geräuschentwicklung ist im Allgemeinen geringer als bei filtrierenden Geräten. Dem UBA liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten. Generell sollte vor Beschaffung entsprechender Geräte eine Wirksamkeitsprüfung vom Hersteller eingeholt werden. Bei Ionisations- und Plasmatechnologie kann aufgrund des physikalischen Prinzips im Gerät Ozon entstehen. Es wird empfohlen, Herstellerinformationen einzuholen, inwieweit Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt bei einem bestimmten Gerät auch in den Innenraum gelangen kann. Eine gezielte Behandlung von Raumluft mit Ozon (auch während der Durchleitung der Luft durch einen mobilen Luftreiniger) lehnt das UBA grundsätzlich ab. Ozon ist ein Reizgas und kann mit anderen Stoffen, allen voran mit flüchtigen organischen Verbindungen ( VOC ), chemisch reagieren und dabei unbekannte Folgeprodukte bilden. Diese Kategorie von Luftreinigern ist ungeeignet für eine Anwendung in Räumen, in denen sich Personen befinden. Für eine größtmögliche Wirksamkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten (egal mit welcher Technologie sie arbeiten) ist die sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) von entscheidender Bedeutung. Die Reinigungsleistung muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Bei Geräten, deren Wirkung auf einer Luftreinigung innerhalb des Geräts beruht (wie z.B. Filtergeräte), sind die Ansaug- und Abblasrichtung der Luft mit entscheidend dafür, dass die Geräte wesentliche Anteile der Mischluft im Raum erfassen und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben können. In der Produktliteratur finden sich häufig Prüfberichte zu Luftreinigungsgeräten, wo zu Beginn des Experiments ein Raum einmalig mit Partikeln gefüllt wird, und anschließend Abklingkurven infolge der Luftreinigung ausgewertet werden. Solche Prüfberichte erwecken den Eindruck, man könne die Konzentration von Aerosolen in einem Realraum beliebig reduzieren. Die reale Situation ist jedoch verschieden, insofern eine infektiöse Person kontinuierlich virushaltige Aerosole in die Raumluft emittiert. Ein mobiles Gerät kann die Konzentration von Aerosolen in einer realen Situation somit reduzieren, aber zu keinem Zeitpunkt auf null bringen. Sind mehrere infektiöse Personen anwesend, würde die Reinigungswirkung mobiler Geräte in Bezug auf virushaltige Aerosole entsprechend weiter sinken. Mobile Luftreinigungsgeräte dürfen daher nicht als absoluter Schutz vor infektiösen Aerosolen angesehen werden. Fazit Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte benötigt man Prüfnachweise, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) breitstellen kann. Im Fall von Techniken, welche ihre Wirkung durch Inaktivierung der Erreger entfalten, erfordern diese Prüfungen Versuche mit echten Erregern (Bakterien, Viren) unter den geplanten Betriebsbedingungen und nicht nur den grundsätzlichen Nachweis des Effekts unter Laborbedingungen. Vor Beschaffungen wird empfohlen, entsprechende Prüfnachweise der Geräte unter Realbedingungen von den Herstellern einzuholen. Da mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen, können sie nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene (IRK) ist in Ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 zum selben Schluss gekommen und hat die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert [1]. Langfristige und nachhaltige Ziele Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen sollten perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen ausgerüstet bzw. nachgerüstet werden [7]. Solche Anlagen beseitigen die Vielzahl innenraumhygienischer Probleme in dicht belegten Räumen (Luftgetragene Erreger, Kohlendioxid, Wasserdampf, Gerüche) in einem Gang. Stand der Technik sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, welche die Außenluft energiesparend mittels der Abluft anwärmen. Als „Komfortlüftung“ werden Systeme bezeichnet, die eine kontrollierte Erwärmung oder auch Abkühlung (Sommer) erlauben. Solche Systeme sind auch als dezentrale Anlagen verfügbar, mit denen Räume einzeln ausgestattet werden können. Quellen [1] IRK (2020): Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie. Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/corona-in-schul... [2] Kähler, C. J., T. Fuchs, B. Mutsch, R. Hain (2020): Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar? doi: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 [3] Curtius, J., M. Granzin, J. Schrod (2020): Testing mobile air purifiers in a school classroom: Reducing the airborne transmission risk for SARS-CoV-2. medRxiv 2020.10.02.20205633; doi: https://doi.org/10.1101/2020.10.02.20205633 [4] Exner, M. et al. (2020): Zum Einsatz von dezentralen mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Prävention von COVID-19. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Stand 25.9.2020. [5] Gunschera, J., Markewitz, D., Bansen, B., Salthammer, T., Ding, H., 2016. Portable photocatalytic air cleaners: efficiencies and by-product generation. Environ Sci Pollut Res 23, 7482–7493. https://doi.org/10.1007/s11356-015-5992-3 [6] Siegel, J.A., 2016. Primary and secondary consequences of indoor air cleaners. Indoor Air 26, 88- 96. https://doi.org/10.1111/ina.12194 [7] IRK (2015): Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission zu Luftreinigern, Bundesgesundheitsblatt 58, S. 1192 [8] UBA (2017): Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden. Teil I: Bildungseinrichtungen https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/anforderungen-an-lueftungsk...
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen Aerosolpartikel spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 Viren. Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Mutationen stellt sich die Frage nach Maßnahmen zur Verminderung der Übertragung des Virus auch an Schulen. Im Folgenden fassen wir die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammen. Generell kann man zwischen einer direkt übermittelten Infektion – durch ausgeschiedene Tröpfchen im Nahfeld einer Person – und einer indirekt übermittelten Infektion durch kleinere Aerosolpartikel, die sich in einem Innenraum anreichern, unterscheiden. In beiden Fällen handelt es sich um Aerosolpartikel, der Übergang zwischen beiden Ereignissen ist jedoch fließend. Weitere Informationen: "Infektiöse Aerosole in Innenräumen" Maßnahmen zum Infektionsschutz Masken (FFP2 und medizinisch) tragen maßgeblich zur Vermeidung direkter Infektionen im Nahfeld (< 1,5 m) und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel (alle SARS-CoV-2-Varianten) in der Raumluft bei. Aktuelle Untersuchungen der Universität Bonn mit Bakteriophagen bestätigen die hohe Wirksamkeit von Masken (FFP2 und medizinisch); es wurde eine Reduzierung der infektiösen Aerosolpartikel im Raum um mehr als 99 Prozent nachgewiesen. Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen helfen als Ergänzung vor indirekten Infektionen, d.h. der Ausbreitung von Viren über die Raumluft. Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum. Einzelraumbelüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA , Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten. Allerdings besitzen bis heute erst rund 10 Prozent der Schulen solche fest installierten Lüftungsanlagen. Zentral gesteuerte RLT-Anlagen lassen sich zudem nur mit beachtlichem baulichem und technischem Aufwand und nach bauordnungsrechtlicher Genehmigung einbauen. Das kostet wertvolle Zeit, die in der aktuellen Pandemie oft nicht zur Verfügung steht. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt daher die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft („AHA+L“). Aktuelle Untersuchungen mit Bakteriophagen belegten auch hier, dass das Lüften gemäß den UBA-Empfehlungen die Konzentration der infektiösen Aerosolpartikel über die Dauer einer Schulstunde um etwa 90 Prozent reduziert. Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren. Lüftung versus mobile Luftreiniger in Schulräumen Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) ( Kategorie 1 ). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl der Schulräume gegeben. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) ( Kategorie 2 ). Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent. Nicht zu belüftende Räume ( Kategorie 3 ). In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2 -Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage. Weitere Informationen: „Richtig Lüften in Schulen“ In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Dauer der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulunterricht nicht empfohlen. In solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Auch viele gasförmige chemische Schadstoffe verbleiben im Raum. Jenseits des hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1.000 ppm sinkt die Konzentration und Lernfähigkeit. Der Einsatz von Luftreinigern in solchen Räumen ergibt keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft (Lüftungserfolg) gewährleistet wird. Weitere Informationen: „Hygienische Leitwerte für die Innenraumluft“ Für Räume der Kategorie 2 sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mittels Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren. Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden. Voraussetzungen zum Betrieb von mobilen Luftreinigern Die Wirksamkeit von mobilen Luftreinigern in Schulräumen hängt entscheidend von den technischen Spezifikationen ab. Zum einen müssen die Geräte in der Lage sein, einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitzustellen. Unter Pandemiebedingungen wird eine Förderleistung (Luftdurchsatz durch das Gerät) des fünf- bis sechsfachen Raumvolumens pro Stunde als notwendig erachtet, um die Konzentration infektiöser Partikel um eine Größenordnung von bis zu 90 Prozent im Raum bereits während des Unterrichtes (und nicht erst gegen Ende der Unterrichtsstunde) zu reduzieren. Durch die Aufstellung vor Ort soll jeder mit Personen besetzte Bereich des Raums von der erzeugten Luftströmung möglichst vollständig erfasst werden, ohne jedoch dauernde Zugerscheinungen zu verursachen. Auch die evtl. störende Geräuschentwicklung bei hohen Luftdurchsätzen ist zu beachten. Geräte, die nicht mit Filtersystemen arbeiten, haben hier Vorteile. Vor Beschaffung der Geräte sind die Filter- bzw. Inaktivierungswirksamkeit in einer Realraumsituation zu bestätigen und die zu erwartenden Geräuschpegel zu berücksichtigen. Bei Luftreinigern, welche die durchgeleitete Luft behandeln (z.B. mit UV-C oder Plasma/Ionisation), ist der Luftdurchsatz so zu wählen, dass die zu behandelnde Luft genügend lange im Wirkungsbereich des Geräts verweilt, damit die Inaktivierung erfolgreich ist. Darüber hinaus sind bei optischen Verfahren Sicherheitsaspekte (Verhinderung des direkten Kontakts mit der UV-Strahlungsquelle) zu berücksichtigen. Für alle Verfahren gilt, dass ihre Wirksamkeit möglichst vor Ort oder unter realraumnahen Bedingungen getestet werden soll. Im Grundsatz sind vier Technologien bei Luftreinigern zu unterscheiden. Filtertechnologien UV-C Technologien Ionisations- und Plasmatechnologien Ozontechnologien Für Einzelheiten zu diesen Verfahren und Gerätetypen verweisen wir auf unser Kapitel: „Können mobile Luftreinigungsgeräte einen Beitrag leisten, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren?“ Detaillierte Vorgaben zu den Prüf- und Einsatzbedingungen werden derzeit in einer Sonder-Arbeitsgruppe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) unter Vorsitz des UBA erarbeitet. Dieser Text stellt eine Überarbeitung und Ergänzung der Einschätzung des UBA zu mobilen Luftreinigern vom 11.02.2021 dar.
Liebe Leserin, lieber Leser, Weihnachten und der Jahreswechsel nahen mit schnellen Schritten. Tipps und Fakten rund um Weihnachtsaccessoires, Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk und Streumittel gegen glatte Gehwege finden Sie in dieser Newsletterausgabe. Außerdem können Sie die Einschätzung unserer Kommission für Innenraumlufthygiene zum Einsatz von Luftreinigern an Schulen lesen. Interessante Lektüre und eine schöne und gesunde Adventszeit wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Liebe Leserin, lieber Leser, am 3. Oktober können wir auf 30 Jahre Deutsche Einheit zurückblicken. Was in dieser Zeit beim Umweltschutz passiert ist, erfahren Sie in dieser Newsletterausgabe. Außerdem haben wir für Sie zusammengetragen, worauf es beim umweltfreundlich Leben ankommt. Interessante neue Zahlen gibt es unter anderem zur sozial-ökologischen Gerechtigkeit unseres heutigen Verkehrssystems, zum Treibhausgasausstoß des Video-Streamings und zum Stand der Energiewende. Zum Thema Coronavirus finden Sie in diesem Newsletter sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch praktische Empfehlungen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 30 Jahre Deutsche Einheit: Auch für die Umwelt ein Gewinn Der Brocken im Harz, früher zu Spionagezwecken genutzt, liegt heute im Waldnationalpark Harz. Quelle: ohenze / Fotolia.com Am 3. Oktober jährt sich die Deutsche Wiedervereinigung zum 30. Mal. Im Umweltschutz ist seitdem viel Positives passiert, zieht das UBA Bilanz. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir können mit Recht stolz darauf sein, was die neuen Bundesländer nach 1990 beim Umweltschutz erreicht haben. In viele Flüsse, die damals ökologisch tot waren, ist das Leben zurückgekehrt. Die Luft, die vor 30 Jahren in manchen Regionen beißend war, ist heute wieder fast überall unter den geltenden Grenzwerten.“ Vor allem im Industriegebiet um Leipzig/Halle/Weißenfels/Bitterfeld wurden in den 1980er Jahren extrem hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen gemessen. Mit Werten über 400 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³) im Jahresdurchschnitt war hier die Belastung in etwa viermal so hoch wie im westdeutschen Ruhrgebiet. Heute liegen die höchsten Werte nur noch um 10 µg/m³ und seit dem Jahr 2000 gibt es keine Unterschiede mehr zwischen den Konzentrationen in ost- und westdeutschen Industriegebieten. Die ostdeutschen Flüsse gehörten vor 1990 zu den am stärksten mit Abwässern belasteten Gewässern Europas – Schaumberge an Stauwerken und von Chemikalien gefärbte Flüsse waren keine Ausnahme, sondern die Regel. Heute hat sich die Wasserqualität vieler Flüsse sichtbar und messbar verbessert. So sank zum Beispiel die Belastung mit Schwermetallen wie Quecksilber und persistenten organischen Chemikalien in vielen größeren ostdeutschen Flüssen seit Anfang der 1990er um mehr als 95 Prozent. Und doch gibt es – in Ost und West – noch viel zu tun. UBA-Präsident Dirk Messner: „Nach der Wende hin zu Marktwirtschaft und Demokratie während der Wiedervereinigung stehen nun erneut anspruchsvolle Veränderungsprozesse an. Wir müssen unsere Wirtschaft zukunftstauglich machen, um Klima- und Umweltwandel so weit wie möglich abzumildern und beherrschbar zu halten: Energiewende, Mobilitätswende, nachhaltigere Städte, zukunftstaugliche Landwirtschaft und zirkuläres Wirtschaften sind die Stichworte.“ Umweltbundesamt fordert Recht auf Reparatur von Elektrogeräten Handys sollten so gebaut sein, dass man sie reparieren kann, sagt UBA-Präsident Dirk Messner im Tagesspiegel. Außerdem fordert er eine längere Garantie. Richtig lüften – Corona stoppen! Das Coronavirus wird vor allem durch die Luft über feinste Tröpfchen und Aerosole übertragen. Richtig Lüften ist also eine wichtige Maßnahme in der kalten Jahreszeit, wenn sich Menschen nun wieder hauptsächlich in geschlossenen Räumen aufhalten. Dr. Heinz-Jörn Moriske, Geschäftsführer der Kommission Innenraumlufthygiene des UBA in der Sendung zibb des RBB-Fernsehen. Güterzüge: Schlaflos an der Schiene Für lärmgeplagte Anwohner von Bahnstrecken muss mehr getan werden. Die durch den Schienenverkehr verursachte Lärmbelastung ist die ökologische 'Achillesferse' der Bahn, sagt UBA-Verkehrslärmexperte René Weinandy. Damit mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden kann, müssten die Möglichkeiten zur Lärmminderung vollständig ausgeschöpft werden. Artikel in der Süddeutschen Zeitung. 1/2 Was landet in der Restmülltonne? Quelle: Umweltbundesamt Deutschlands Restmüll hat sich in 35 Jahren fast halbiert. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Siedlungsrestabfällen in Deutschland für das Umweltbundesamt. Viel mehr Wertstoffe wie Glas, Papier und Plastik werden heute getrennt gesammelt. Dennoch enden noch immer viele Wertstoffe in der Restmülltonne, obwohl sie dort nicht hingehören. Bioabfälle machen mit durchschnittlich 39 Prozent den größten Teil davon aus.
Kommissionen und Arbeitsgruppen Experten aus Bundes- und Landesbehörden, aus Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen beraten das Umweltbundesamt regelmäßig in Kommissionen und Arbeitsgruppen. Komplexe Sachverhalte werden umfassend diskutiert, um sachgerechte Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Daüber hinaus berät das UBA zum Beispiel in Bund-/Länderausschüssen oder durch das WHO-Kooperationszentrum Lufthygiene. Im Umweltbundesamt ist eine „Kommission Human-Biomonitoring” eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, den Präsidenten und andere Mitarbeiter*innen des Amtes sachkundig zu Fragen des Human-Biomonitoring (HBM) zu beraten. Die „Innenraumlufthygiene-Kommission” (IRK) des Umweltbundesamtes berät den Präsidenten des Amtes sachkundig zu allen Fragen der Innenraumlufthygiene. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bewertet Verunreinigungen der Innenraumluft und setzt bundeseinheitliche Richtwerte fest. Die Arbeit der Umweltmedizinkommission ist nicht nur für das Robert Koch-Institut und Umweltbundesamt, sondern auch für andere umweltmedizinisch beratende Behörden und Ämter sowie Ambulanzen und Praxen von großer Bedeutung. Der von einer Bundesländerarbeitsgruppe 1997 gegründete "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) erarbeitet Prüfkriterien für Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten. Seine Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt. Das Kooperationszentrum zur Überwachung der Luftqualität und Bekämpfung der Luftverschmutzung der Weltgesundheitsorganisation unterstützt die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) fachlich und wissenschaftlich bei der Bearbeitung von Fragen zum Einfluss von Verunreinigungen der Außen- und Innenraumluft auf die Gesundheit der Menschen in Europa.
Der Arbeitskreis Lüftung am UBA hat eine Fachbroschüre zum richtigen und sachgerechten Lüften in Unterrichtsgebäuden erarbeitet. Diese richtet sich vor allem an verantwortliche Planer, Kommunen und Bauherrn. Ergänzend zur Hauptbroschüre wurde dieser Flyer erstellt, der die Lüftungsprobleme in Schulen, Kitas und anderen Unterrichtsgebäuden in kurzer und prägnanter Form für Lehrer, Eltern und Schüler beschreibt.
Richtiges Lüften in Bildungseinrichtungen, allen voran in Schulen, ist bis heute ein Problem. Man schafft es angesichts der oft vorhandenen hohen Schülerzahlen, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Länge der Unterrichtseinheiten kaum noch, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. Der Kohlendioxidgehalt der Luft (jeder Mensch atmet Kohledioxid aus) stellt einen sehr guten Gradmesser für die "verbrauchte" Luft in Klassenzimmern und die Notwendigkeit des Lüftens dar. Es muss in vielen Schulgebäuden auch während des Unterrichtes gelüftet werden. Besser ist es, wenn von vorn herein eine Grundlüftung über eine mechanische Lüftungseinrichtung erfolgt und zusätzlich in den Pausen über die Fenster gelüftet wird. Diese so genannte "hybride Lüftung" ist künftig der hygienisch und technisch anzustrebende Standard bei Neubauten oder umfangreicher Sanierung von Unterrichtsgebäuden. Die folgenden Empfehlungen beschreiben, was zu tun ist. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Die Menschen in unseren Breitengraden verbringen die meiste Zeit in Innenräumen. Möbel und Einrichtungsgegenstände können aufgrund ihrer großen Oberfläche und der verwendeten Materialien eine wesentliche Quelle für die Belastung der Innenraumluft sein. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick, worauf aus Gesundheits- und Umweltsicht bei der Einrichtung Ihrer Wohnung oder eines Büros geachtet werden sollte. Wie erkennt man umweltfreundliche Möbel, die ein gesundes Wohnen ermöglichen? Worauf ist beim Kauf zu achten? Und wohin mit ausgedienten Möbelstücken? Dieser Ratgeber erklärt´s.
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