Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat ein Konzept von Geruchsleitwerten (GLW) entwickelt, um Beschwerden über Geruchsbelästigungen im Innenraum zu objektivieren. Grundlage für die Aufstellung von GLW sind geeignete Geruchsschwellen, die üblicherweise unter Verwendung eines Olfaktometers direkt an der Nase ermittelt werden (nose-only). Anwendung finden die GLW jedoch bei der Beurteilung von Gerüchen in der Innenraumluft, wenn der ganze Mensch dem Geruchsstoff ausgesetzt ist (whole-body). Mit dem Forschungsvorhaben sollte geklärt werden, ob eine mit dynamischer Olfaktometrie ermittelte Geruchsschwelle eine zuverlässige Aussage über die Wahrnehmung dieses Geruchs im Innenraum ermöglicht. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 07/2023.
Augenreizungen und Reizungen der oberen Atemwege stellen den häufigsten Anlass für Beschwerden über die Qualität von Innenraumluft dar, und sie sind auch der häufigste kritische Effekt, wenn Richtwerte für die Innenraumluft vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) abgeleitet werden. Um eine bessere Bewertungsgrundlage für die Arbeit des AIR zu erstellen, wurden in diesem Gutachten die anatomischen und physiologischen Grundlagen der Reizwirkung in verschiedenen Spezies analysiert und überprüft, ob spezifische Extrapolationsfaktoren für Reizwirkungen im Vergleich zu systemischen Effekten notwendig sind. Ein Vorschlag zur Risikobewertung von lokal reizenden Stoffen wurde erarbeitet und erprobt. Veröffentlicht in Texte | 02/2022.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat zur Bewertung von Gerüchen in Innenräumen ein Geruchsleitwerte-Konzept entwickelt. Um Geruchsleitwerte ableiten zu können wurden Geruchswahrnehmungsschwellen, Intensitäten und Hedonik von 20 geruchsrelevanten Innenraumschadstoffen ermittelt. Die Ermittlung der Geruchswahrnehmungsschwellen wurde gemäß der DIN EN 13725 und die Bestimmung der Intensitäten mit den daraus resultierenden Weber-Fechner-Koeffizienten entsprechend VDI 3882-1 durchgeführt. Mithilfe von Polaritätenprofilen wurde nach VDI 3940-4 die hedonische Wirkung dieser 20 Einzelsubstanzen und deren Zuordnung zu den Geruchscharakteren „Duft“ und „Gestank“ ermittelt. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 04/2023.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat ein Konzept von Geruchsleitwerten (GLW) entwickelt, um Beschwerden über Geruchsbelästigungen im Innenraum zu objektivieren. Das Konzept beruht auf der Annahme, dass chemische Substanzen bei einer Stoffkonzentration, die um ein Vielfaches oberhalb der Geruchsschwelle liegt, als unangenehm und belästigend wahr genommen werden. Grundlage für die Aufstellung von GLW sind geeignete Geruchsschwellen, die üblicherweise unter Verwendung eines Olfaktometers direkt an der Nase ermittelt werden (nose-only). Anwendung finden die GLW jedoch bei der Beurteilung von Gerüchen in der Innenraumluft, wenn der ganze Mensch dem Geruchsstoff ausgesetzt ist (whole-body). Die Frage war also, ob eine mit dynamischer Olfaktometrie ermittelte Geruchsschwelle eine zuverlässige Aussage über die Wahrnehmung dieses Geruchs im Innenraum ermöglicht. Insgesamt 21 gesunde Personen (10 Frauen/11 Männer; 19-51 Jahre alt) mit normalem Riechvermögen nahmen an der Studie teil und wurden in der Messung von Geruchsschwellen nach DIN EN 13725 geschult. Zunächst wurden die mit einem Olfaktometer und in der Raumluft ermittelten Geruchsschwellen für n-Butanol und Benzaldehyd verglichen. Diese Untersuchungen wurden im Expositionslabor (ExpoLab) des IPA unter standardisierten Umgebungsfaktoren durchgeführt: warmes Licht (2800 Kelvin); leises Ventilatorgeräusch (45 dB(A)); 22-24˚C; 415 ppm Kohlenstoffdioxid (CO2 ); relative Luftfeuchtigkeit 34-45 %. Anschließend wurde der Einfluss von veränderten Umgebungsfaktoren auf die Geruchsschwelle von n-Butanol untersucht: kaltes Licht (6500 Kelvin); Straßenlärm (70 dB(A) mit Spitzen bis 85 dB(A)), erhöhte Temperatur (26˚C), 1000 ppm und 4000 ppm CO2 Die veränderten Umgebungsfaktoren hatten keinen Einfluss auf die Geruchsschwelle von n-Butanol, weder am Olfaktometer noch in der Raumluft. Einzelne Prüfpersonen wiesen bei Straßenlärm und erhöhter Temperatur höhere Geruchsschwellen auf als unter standardisierten Umgebungsfaktoren. Geruchsschwellenmessungen mit einem Olfaktometer erfordern ein hohes Maß an Konzentration. Eine Störung dieser Konzentration kann zu höheren Geruchsschwellen führen und die intraindividuelle Varianz erhöhen. Die Ergebnisse bestätigen, dass Geruchs schwellenmessungen unter kontrollierten Umgebungsbedingungen durchgeführt werden sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass die in der Raumluft gemessenen Geruchsschwellen immer niedriger waren als die mit dynamischer Olfaktometrie ermittelten Geruchsschwellen. Dieser Unterschied war jedoch nur bei n-Butanol, nicht aber bei Benzaldehyd signifikant. Mehrere Studien mit einem baugleichen Olfaktometer hatten gezeigt, dass im Verdünnungssystem, das hauptsächlich aus Edelstahl besteht, signifikante Wandungseffekte bei n-Butanol auftreten können. Diese Wandungseffekte werden als ein möglicher Grund für die beobachteten Unterschiede diskutiert. Die Studie hat gezeigt, dass eine mit dynamischer Olfaktometrie ermittelte Geruchsschwelle eine zuverlässige Aussage über die Wahrnehmung dieses Geruchs im Innenraum ermöglicht. Die für die Stoffe n-Butanol und Benzaldehyd gezeigte Vergleichbarkeit der Geruchsschwellen sollte unter idealen Laborbedingungen und bei Verwendung standardisierter Messmethoden auch für andere Geruchsstoffe gefunden werden. Quelle: Forschungsbericht
In zwei bereits durchgeführten Projekten VOC DB 1 und VOC DB 2 (FKZ 205 61 234 und FKZ 3709 62 211) wurden neben umfangreichen Daten zum Vorkommen von VOC in Innenräumen und weiteren Begleitinformationen auch Angaben zum Vorliegen von Gerüchen erfasst. Diese Daten werden nun unter Berücksichtigung der Geruchsangaben ausgewertet. Die statistischen Kenndaten für VOC in Räumen mit und ohne Geruch werden verglichen und den vorläufigen Geruchsleitwerten gegenübergestellt. Es wird eine Stoffliste mit den in geruchsauffälligen Räumen häufiger und in höheren Konzentrationen nachgewiesenen VOC vorgelegt. 328 neue Geruchsfälle werden in die angepasste Datenbank VOC DB 3 aufgenommen und statistisch ausgewertet. In 76 Fällen erfolgte zusätzlich eine Bestimmung der Luftwechselrate. Die Daten werden auf der Grundlage der erfassten Zusatzinformationen beschrieben. Die statistischen Kenndaten werden mit den Auswertungen für die Altdaten und Innenraumrichtwerten verglichen. Auf der Grundlage der eingegangenen Geruchsbeschwerdefälle der AGÖF Institute wird eine Systematik für Geruchsquellen in Innenräumen erstellt. Methoden für die Quellen- und Ursachenermittlung in Geruchbeschwerdefällen werden beschrieben. Anhand von Fallbeispielen werden die Vielfalt, der in Innenräumen vorkommenden Ursachen, für Geruchsbeschwerden und die fallspezifisch in Frage kommenden Geruchsstoffe dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht
Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht
Augenreizungen und Reizungen der oberen Atemwege sind häufig Anlass für Beschwerden über die Qualität von Innenraumluft, und sie sind auch häufig der kritische Effekt, wenn Richtwerte für die Innenraumluft vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) abgeleitet werden. Um eine besserer Bewertungsgrundlage für die Arbeit des AIR zu haben, wurde in diesem Gutachten die anatomischen und physiologischen Grundlagen der Reizwirkung in verschiedenen Spezies analysiert und überprüft, ob spezifische Extrapolationsfaktoren für Reizwirkungen im Vergleich zu systemischen Effekten notwendig sind. Allgemein werden zwei Arten der Reizwirkung unterschieden: lokale Effekte im oberen Atemtrakt in Inhalationsstudien mit Ratten und Mäusen (zytotoxische Reizwirkung) und sensorische Reizwirkung, die in Humanstudien mit kontrollierter Exposition, Humanstudien zu Lateralisierungsschwellen oder im Alarie Test mit Mäusen festgestellt werden können. Die sensorische Reizwirkung wird durch die Bindung der Substanzen an spezifische Rezeptoren in den Nervenendigungen des N. trigeminus vermittelt. Die daraus entstehende neurogene Entzündung kann auch zu zytotoxischen Reizwirkungen führen, die in histopathologischen Untersuchungen des Atemtrakts von Versuchstieren nachweisbar ist. Sowohl für NOAECs in Ratteninhalationsstudien als auch für RD50 x 0,03 aus dem Alarie Test mit Mäusen wurde eine gute Korrelation mit NOAECs aus Studien mit kontrollierter Kurzzeit-Humanexposition gefunden. Auf Basis der Analysen in diesem und einem vorausgegangen Projekt, wurden die folgenden Extrapolationsfaktoren abgeleitet: Extrapolation von chronischen Ratteninhalationsstudien auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor3 ; Extrapolation von RD50 x 0,03 auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor 2; zur Berücksichtigung von interindividuellen Unterschieden insbesondere auch für Personen mit multipler Chemikalienüberempfindlichkeit (MCS) und Kinder: Faktor 20, Extrapolation von subchronischer auf chronische Dauer im Tierversuch: Faktor 2. Quelle: Forschungsbericht
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat zur Bewertung von Gerüchen in Innenräumen ein Geruchsleitwerte-Konzept entwickelt. Um Geruchsleitwerte ableiten zu können wurden Geruchswahrnehmungsschwellen, Intensitäten und Hedonik von 20 geruchsrelevanten Innenraumschadstoffen ermittelt.Die Ermittlung der Geruchswahrnehmungsschwellen wurde gemäß der DIN EN 13725 und die Bestimmung der Intensitäten mit den daraus resultierenden Weber-Fechner-Koeffizienten entsprechend VDI 3882-1 durchgeführt. Mithilfe von Polaritätenprofilen wurde nach VDI 3940-4 die hedonische Wirkung dieser 20 Einzelsubstanzen und deren Zuordnung zu den Geruchscharakteren „Duft“ und „Gestank“ ermittelt.