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Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 044/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 044/03 Magdeburg, den 8. September 2003 Sparkassenkongress am 8. September 2003 in Magdeburg Rede von Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué; Minister der Finanzen Rahmenbedingungen für die zukünftige Struktur des Sparkassenwesens im Land Sachsen-Anhalt Anrede, ich freue mich außerordentlich, dass Sie meiner Einladung so zahlreich gefolgt sind. Ich darf Sie ganz herzlich zum heutigen Sparkassenkongress begrüßen. Lassen Sie mich zunächst dem Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband danken, der uns bei der Ausrichtung dieses Kongresses tatkräftig unterstützt hat. Mit diesem Sparkassenkongress wollen wir, die Landesregierung, einen Dialog offiziell eröffnen. Dieser Dialog betrifft die Zukunft der Sparkassen in unserem Land. Dieser Dialog hat faktisch längst begonnen. Ich habe in den letzten Monaten viele Gespräche mit Entscheidungsträgern der Sparkassen und der Kommunen geführt, die sich um dieses Thema drehten. Wir, die Landesregierung, möchten mit diesem Kongress diesen Dialog noch intensivieren. Denn wir erwägen gesetzliche Veränderungen, und die müssen mit allen Beteiligten und Betroffenen ausführlich diskutiert werden, und zwar in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens und in aller Offenheit. Die Anwesenheit so vieler Landräte und so vieler Sparkassenvorstände wie ich in diesem Raum sehe, lässt mich optimistisch sein, dass wir diesen Dialog in einem solchen Klima führen werden. Erlauben Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen zum wirtschaftlichen und zum finanzpolitischen Umfeld, in dem die Sparkassen unseres Landes heute arbeiten. Meine Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, dass wir in Deutschland mitten in einem grundlegenden Strukturwandel unserer Wirtschaft stehen. Wir Deutschen haben zunehmend Probleme, unsere Führungsposition in der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung zu verteidigen. Die Wachstumsraten unserer Volkswirtschaft sind beängstigend niedrig, und es herrscht inzwischen fast Einigkeit darüber, woran dies in erster Linie liegt: an zu hohen Abgaben, an Überregulierung, an mangelndem Anreizen für innovative Unternehmertätigkeit. Wir brauchen dringend Reformen, die uns von Kosten entlasten, und inzwischen wird täglich über diese Reformen politisch diskutiert. Die schwierige Lage Deutschlands hat für uns in Sachsen-Anhalt weitreichende Konsequenzen: Vorbei sind die Zeiten, in denen wir ein rasches Wachstum der deutschen Wirtschaft insgesamt unterstellen konnten ¿ als Motor für unser eigenes Wachstum. Unser wirtschaftlicher Aufholprozess ist noch längst nicht abgeschlossen: Die Produktivität ist noch ein Drittel niedriger als im Westen, die Arbeitslosigkeit deutlich höher, und wir sind noch lange nicht in der Lage, unsere öffentlichen Ausgaben aus eigener Kraft zu finanzieren. Vor allem: Die Abwanderung hält an, die Bevölkerung schrumpft. Darauf müssen wir uns einstellen. Meine Damen und Herren, wir als Landesregierung beanspruchen, dass wir mit aller Kraft das Nötige tun, um diesen Prozess wieder in ein kraftvolles Wachstum umzukehren ¿ mit Industrieansiedlung und Zuwanderung statt Abwanderung der Menschen. Und wir haben erste Erfolge zu verzeichnen. Gleichwohl müssen wir alle realistisch sein: Es wird in Sachsen-Anhalt und in den anderen mittel- und ostdeutschen Ländern in den nächsten Jahren eher noch schwieriger, im Standortwettbewerb zu bestehen als in der Vergangenheit. Stück für Stück wird im Rahmen des Solidarpakts II die Sonderförderung des Ostens zurückgefahren. Neue Wettbewerber aus Osteuropa stehen vor der Tür der EU, und sobald sie hereingelassen sind, wird es nicht nur neue Marktchancen geben, sondern auch zusätzliche Konkurrenz. All dies ist völlig normal und letztlich auch unvermeidlich, aber es heißt auch, dass wir uns regional und lokal darauf einstellen müssen. Die Zeit ist vorbei, in der die Bauwirtschaft für die nötige Wachstumsdynamik sorgen konnte. Wir stehen heute mitten im Wettbewerb. Meine Damen und Herren, in diesem Umfeld stehen auch die Sparkassen vor großen Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden noch verstärkt durch globale Entwicklungen im Kreditgewerbe und in der Finanzwirtschaft allgemein. Diese Entwicklungen gelten nicht nur für Deutschland allein, sondern erstrecken sich auf alle Sparkassen, auch im Ausland. Der hohe Wettbewerbsdruck in der Kreditwirtschaft erfordert einen tief greifenden Prozess der Restrukturierung. Dieser macht auch vor dem Land Sachsen-Anhalt und seinen Sparkassen nicht halt, auch wenn ohne jeden Zweifel seit 1990 beim Aufbau einer ostdeutschen Sparkassenlandschaft gerade hier in Sachsen-Anhalt Großartiges geleistet wurde. Dies muss gerade heute, wo wir über Reformen reden, nochmals deutlich festgestellt werden: Die Rückumwandlung der Sparkassen von Sammelstellen für Liquidität, die sie in der DDR waren, zu modernen Dienstleistungsbetrieben der Kreditwirtschaft wird von Historikern eines Tages sicherlich als eine der erfolgreichsten Kapitel der Wiedervereinigung beschrieben werden. Ich habe in der jüngsten Zeit bei zwei Sparkassenjubiläen ¿ in Salzwedel und Bernburg ¿ die Ehre gehabt, ein Grußwort zu halten. Und bei diesen festlichen Veranstaltungen wurde mir klar, wie sich diese Leistung einfügt in die deutsche Wirtschaftsgeschichte seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Sparkassenwesen in ganz Deutschland seinen Anfang nahm. Auf diese Leistung können viele in diesem Raum ¿ Sparkassenvorstände und Landräte ¿ zu recht stolz sein. Aber die Zeit geht weiter, und mit ihr die Herausforderungen. Und die Politik der Landesregierung nimmt diese Herausforderungen an. Dies gilt auch für die Sparkassen in Sachsen-Anhalt. Ziel der Landesregierung ist es, zukunftsweisende Strukturen für die Sparkassen bei uns in Sachsen-Anhalt zu entwickeln. Eine notwendige Voraussetzung hierfür ist, für die Sparkassen die Möglichkeit zu schaffen, in eine Größe hineinzuwachsen, die die Erfolgschancen am Markt maßgeblich erleichtern. Meine Damen und Herren, zur Frage der Größe der Sparkassen habe ich in den letzten Monaten bereits intensive Gespräche mit den Beteiligten geführt. Ich habe immer wieder betont, dass selbstverständlich die Größe einer Sparkasse keine Erfolgsgarantie ist. Sparkassen können effizient und ineffizient geleitet werden. Beides ist möglich. Und beides ist bei großen und bei kleinen Sparkassen möglich. Niemand bestreitet dies. Aber es kann wohl auch niemand bestreiten, dass es mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen im Wettbewerb doch Mindestgrößen gibt, und wer unter diese fällt, der wird es schwer haben. Wo genau diese Mindestgrößen liegen, das lässt sich natürlich nicht am grünen Tisch festlegen ¿es hängt sicherlich auch von den spezifischen Bedingungen vor Ort ab, etwa der Wirtschaftsstärke und der Siedlungsdichte einer Region. Aber würde wirklich jemand ernsthaft behaupten wollen, dass in einem Land wie Sachsen-Anhalt mit einer Bevölkerung von 2,5 Mio. Einwohnern mit derzeit rückläufiger Tendenz eine Anzahl von 23 Sparkassen auf Dauer optimal sei? 23 Sparkassen, das heißt pro Sparkasse gerade mal knapp über 100000 Einwohner! Rechnet man die Großstädte heraus, so sind es noch weniger. Und dies in einem Land, das noch auf Jahre einen deutlichen Entwicklungsrückstand in Deutschland haben wird. Ein Land, dessen politische Entscheidungsträger auf kommunaler und Landesebene noch auf Jahre einen konsequenten Sparkurs betreiben müssen, um ihre Haushalte in Ausgleich zu bringen. Ein Land, das weniger als die Hälfte seiner öffentlichen Ausgaben mit eigenen Steuereinnahmen finanzieren kann. Hinzu kommen die zahlreichen neuen Aufgaben, mit denen sich die Sparkassen konfrontiert sehen. Auch d iese Aufgaben verlangen größere Einheiten. Die Konzentration auf das Kerngeschäft allein garantiert noch nicht unbedingt eine gewinnbringende Geschäftstätigkeit. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld lässt profitable Geschäfte kaum zu, wie auch der Rückzug der großen Banken aus der Fläche zeigt. So reicht bereits heute bei einigen Sparkassen das Betriebsergebnis I nicht mehr aus, um das Bewertungsergebnis darzustellen. Es ist sogar zu befürchten, dass weitere Rücklagen verbraucht werden müssen. Gewiss, Sparkassen in anderen Ländern geht es zum Teil noch schlechter. Und auf diesen Tatbestand bin ich in vielen Gesprächen mit Sparkassenvorständen unseres Landes in den letzten Monaten immer wieder zu Recht aufmerksam gemacht worden, auch mit statistischem Vergleichsmaterial. Niemand bestreitet dies, und es unterstreicht nur, dass in unserem Land im Sparkassenwesen seit 1990 sehr gute Aufbauarbeit geleistet wurde. Gleichwohl darf diese Tatsache über die negative Grundtendenz bei Erträgen und Bewertungsaufwand nicht hinwegtäuschen. Und diese Tendenz hält seit Mitte der neunziger Jahre an. Die Probleme und die Auflagen, welche für die Zukunft anstehen, gebieten daher nachdrücklich, Entscheidungen nicht nur mit Blick auf den heutigen Ist-Zustand zu treffen. Dieser Ist-Zustand mag in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt noch relativ günstig sein, aber dem negativen Trend der letzten Jahre konnten sich auch unsere Sparkassen nicht entziehen. Und die Zukunft bringt eben weitere wettbewerbliche Verschärfungen. Ich nenne nur einige Beispiele: die neuen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft und an den Wertpapierhandel, die Auswirkungen von Basel II, das Rating von Kreditnehmern, die erhöhten Anforderungen an Innenrevision und Controlling sowie die Auflagen, die im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz entstehen. Alle diese Punkte erfordern spezialisierte Kräfte. Diese Kräfte kann ein kleines Kreditinstitut gar nicht bereitstellen. Neben den finanziellen Aufwendungen für die umfangreiche Zusatzausbildung gibt es bereits heute hohe Personalkosten und drastische Kostensteigerungen im gesamten Bereich der EDV. Mittelfristig ist es daher ratsam, die Zahl der Sparkassen in Sachsen-Anhalt von derzeit 23 deutlich zu reduzieren. Wo am Ende die genaue Zahl liegt, lässt sich natürlich heute noch nicht sagen. Es sollten aber Regionalsparkassen sein, die auf unterschiedliche Wirtschaftsräume zugeschnitten sind. Von diesen Wirtschaftsräumen gibt es in diesem Land vielleicht fünf bis acht, je nachdem, nach welchen Kriterien man sie festlegt. Aber man sollte sich in dieser Hinsicht nicht an einer konkreten Zahl festbeißen. Die Zukunft des Sparkassenwesens in Sachsen-Anhalt wird nicht davon abhängen, wo genau die Zahl der Regionalsparkassen liegt; aber sie wird davon abhängen, dass die Anzahl der Regionalsparkassen viel niedriger liegt als die Anzahl der Sparkassen heute. Meine Damen und Herren, als kommunale Einrichtungen sind die Sparkassen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 des Grundgesetztes in einem gewissen Umfang geschützt. Eine Modifizierung des Sparkassengesetzes wird selbstverständlich diese grundgesetzliche Voraussetzung anerkennen. Sie kann daher nur deregulieren, und zwar insbesondere durch die Reform solcher Vorschriften, die eine notwendige Reaktion auf wirtschaftlich begründete Notwendigkeiten einengen. Die von der Landesregierung ins Gespräch gebrachten Gesetzesreformen stellen in dieser Hinsicht ein Angebot dar. Dieses Angebot schafft die politische und die rechtliche Grundlage, um die ökonomischen Herausforderungen der kommenden Jahre annehmen und meistern zu können. Die Träger der Sparkassen können über dieses Angebot selbstverantwortlich entscheiden. Die Träger der Sparkassen sollen mit den Gesetzesänderungen der Landesregierungen ein Reformpaket an die Hand bekommen. Die Träger der Sparkassen sollen damit in die Lage versetzt werden, die Zukunft der Sparkassen langfristig zu sichern. Lassen Sie mich nun kurz zusammenfassen, was vorstellbar ist: Eine Änderung könnte die Einführung der Bildung von Stammkapital sowie die Verzinsung des Stammkapitals als Regelfall sein. Stille Einlagen sollen mit gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechten begeben werden können. Ergänzend würde die Möglichkeit eingeräumt, Stammkapital zu verkaufen bzw. auf andere Sparkassen zu übertragen. Diese Möglichkeit beschränkte sich allerdings auf den Bereich des öffentlichen Bankensektors. Und sie würde auf Sachsen-Anhalt beschränkt, denn wir wollen eine Stärkung des öffentlichen Kreditwesens in Sachsen-Anhalt. Eine solche Öffnung des Sparkassenrechtes würde natürlich auch dazu führen, dass die Träger der Sparkassen eine Rendite erwarteten. Das ist aus ökonomischer Sicht nur allzu verständlich. Solche Sparkassen, die diese Erwartung nicht erfüllen können, müssten daher langfristig damit rechnen, dass der Träger ganz oder teilweise an eine andere, an eine leistungsfähigere Sparkasse veräußert. Allerdings würde der Träger auch dafür sorgen, dass die Struktur der übernommenen Sparkasse optimiert wird. Eine Veräußerung wäre nur in Extremfällen zu erwarten. Nun zu einer weiteren Reformüberlegung: Es geht um die Rahmenbedingungen für die Errichtung sogenannter kommunaler Sparkassengesellschaften. Diese Gesellschaften könnten Anteile an den Sparkassen erwerben. So ist u. a. auch eine Beteiligung der Nord/LB denkbar. Eine Beteiligung der Nord/LB wäre jedoch auf 49 v. H. begrenzt. Die Mehrheit verbliebe in jedem Falle bei den Trägern der Sparkassen. Auf diese Weise veräußerten die Träger zwar direkte Eigentumsrechte an den Sparkassen, es wäre jedoch gewährleistet, dass sie über ihre mehrheitlichen Beteiligungsrechte auch in Zukunft entscheidende Einflussmöglichkeiten beibehielten. Gerade zu diesem Punkt hat es bereits in den letzten Monaten intensive Diskussionen gegeben. Ist es sinnvoll, dass die Landesbank dort, wo es gewünscht wird, ihr Kapital und ihre Expertise einbringt? Ich denke, ja. Landesbank und Sparkassen sind arbeitsteilige Einheiten in jenem Teil des Kreditmarktes, in dem auch nach Wegfall der Gewährträgerhaftung der öffentliche Einfluss maßgebend sein wird. Es ist in den neuen wettbewerblichen Verhältnissen von zentraler Bedeutung, dass Sparkassen und Landesbanken ¿ wenn es die lokalen Verhältnisse erfordern ¿ ihre Kräfte bündeln können, gerade auch im Wettbewerb mit den Privatbanken, die sonst jede strukturelle Schwäche im Wettbewerb ausnutzen werden. Ich sage dabei nochmals klar: Dies muss auf freiwilliger Basis geschehen, und es sind die Träger vor Ort, die darüber zu entscheiden haben. Aber es sollte die Möglichkeit geben. Wir werden sicherlich heute noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, wo Landesbank und Sparkassen ihre jeweiligen Stärken haben, die ggf. gemeinsam genutzt werden könnten. Mir liegt es fern, darüber im einzelnen zu spekulieren, denn dies ist eine Frage für Spezialisten des Bankgeschäfts. Aber eines ist klar: Es gibt diese jeweiligen Stärken, und es kann nur sinnvoll sein, gesetzliche Wege zu eröffnen, diese Stärken gemeinsam zu nutzen. Auf freiwilliger Basis, versteht sich. Meine Damen und Herren, Sparkassen sollen auch weiterhin zu Zweckverbandssparkassen zusammengeführt werden können. Wir möchten die Bedingungen für die Fusion von kleinen Sparkassen zu größeren und effizienteren Einheiten erleichtern, insbesondere durch die Möglichkeit, Stammkapital zu bilden. Die regionale Identität wird dabei gefestigt, indem wir die Bildung von Regionalbeiräten bzw. von Regionalstiftungen möglich machen. Die Sparkassen können auf diese Weise nach wie vor ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden. Dies ist für das Land von großer Bedeutung, fördert doch die Orientierung am Gemeinwohl nicht zuletzt auch den wirtschaftlichen Aufstieg, den sozialen Zusammenhalt und die kommunale Gemeinschaft in unserem Land. Meine Damen und Herren, wie ich bereits betont habe, stellen diese Vorschläge ein Angebot dar. Die Träger der Sparkassen können darüber eigenverantwortlich entscheiden. Die Landesregierung will mit der Reform des Sparkassenrechtes eine Empfehlung an die Entscheidungsträger geben. Sie sind nun aufgefordert, die ökonomischen Herausforderungen der Zukunft anzunehmen. Die Landesregierung wird ihnen diese Aufgabe entscheidend erleichtern. Lassen Sie mich schließen mit einer Bitte, einer durchaus eindringlichen Bitte. Sachsen-Anhalt ist derzeit noch das ärmste deutsche Land. Wir haben noch das niedrigste Pro-Kopf-Einkommen und die höchste Arbeitslosigkeit. Und wir haben ¿ dies füge ich als Finanzminister hinzu ¿ den niedrigsten Anteil an Selbstfinanzierung unserer öffentlichen Ausgaben durch eigene Steuergelder. Dies darf nicht so weitergehen. Wir leiden alle unter diesen Bedingungen. Und wir, die Landesregierung, wollen dies ändern, gemeinsam mit Ihnen. Dazu brauchen wir zukunftsweisende Strukturen, und wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag dazu zu leisten ¿ das Land und die Kommunen, die Sparkassen und die Landesbank. Ich bitte Sie, sich einzubringen in diesen Prozess. Die vielen Gespräche, die ich in den letzten Monaten in Sachen Sparkassenreform geführt habe, die haben mich im Glauben bestärkt, dass wir alle unsere Verantwortung kennen. Es darf keine Grabenkämpfe geben, denn wir brauchen Lösungen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
Seit dem 1. Februar 2024 ist Frau Elke Reichert die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. In dieser Funktion leitet sie die Amtsgeschäfte, verantwortet die strategische Planung und repräsentiert das Haus nach außen. Bei ihren Aufgaben wird sie von diesen Fachbereichen und Stabstellen unterstützt: Büro der Präsidentin, Pressestelle, Innenrevision, Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann, Beauftragter für den Haushalt. Elke Reichert wurde im rheinland-pfälzischen Montabaur geboren. Sie hat ein Studium des Bauingenieurwesens mit den Schwerpunkten Siedlungswasserwirtschaft sowie Straßen- und Verkehrswesen an der Technischen Universität Darmstadt absolviert. Danach war sie unter anderem bei der Stadt Mönchengladbach als Leiterin der Abteilung "Wasser, Abwasser" und beim Rheinisch-Bergischen Kreis als Dezernentin für Umwelt, Mobilität und Bau mit seinen vier Umweltschutzbehörden tätig. In dieser Funktion verantwortete sie auch die Aktivitäten des Kreises zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Elke Reichert
Griesbachstraße 1 - 3, 76185 Karlsruhe Präsidentschaft, Koordinierungsstelle, Controlling, Innenrevision Abteilung 1 - Zentrale Dienste Abteilung 2 - Nachhaltigkeit und Naturschutz Abteilung 4 - Wasser Bannwaldallee 24, 76185 Karlsruhe Abteilung 5 - Kompetenzzentrum Umweltinformatik (KUI) Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe Hochwasservorhersagezentrale der LUBW Großoberfeld 3, 76135 Karlsruhe Abteilung 3 - Technischer Arbeits- und Umweltschutz Abteilung 6 - Messtechnik und Analytik Hertzstraße 173, 76187 Karlsuhe Abteilung 3 - Technischer Arbeits- und Umweltschutz Abteilung 4 - Wasser Die LUBW empfiehlt die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.