s/inrastrukturplanung/Infrastrukturplanung/gi
Der Bau und die Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur tragen wesentlich zum bundesweiten CO2-Ausstoß bei. Die komplexen Nachhaltigkeitsaspekte, wie der Materialverbrauch über den Lebenszyklus, verfügen über ein weitreichendes Optimierungspotenzial. Bei den Ausschreibungen der Baumaßnahmen werden bisher lediglich die eingereichten Angebotspreise miteinander verglichen. Dadurch wird bereits in frühen Entscheidungsphasen die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Hintergrund gerückt, wodurch die folgenden Lebenszyklusphasen geprägt werden. Während Nachhaltigkeitsbewertungen im Hochbau bereits weit verbreitet sind, sind sie im Infrastrukturbau noch nicht so stark etabliert. Es gibt jedoch einen zunehmenden Trend, Nachhaltigkeitskriterien auch in den Infrastrukturbau zu integrieren, um sicherzustellen, dass öffentliche Infrastrukturprojekte langfristig ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig sind. Das Projekt SusInfra untersucht dazu den Status quo der Nachhaltigkeitsbewertung von Straßen sowie innovative Technologien zur Entscheidungsunterstützung, mit dem Ziel, ein intelligentes Nachhaltigkeitsbewertungstool für BIM-basierte Bewertungen zu entwickeln. Im Rahmendokument werden erste grundlegende Informationen zur Nachhaltigkeitsbewertung in der Infrastruktur vorgestellt sowie Chancen und Herausforderungen für die Implementierung neuer Prozesse zugunsten nachhaltiger Infrastrukturplanung zusammengetragen. Zur Festlegung und Gewichtung der wichtigsten sozialen Nachhaltigkeitskriterien im Straßenbau, wurde eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind hier einsehbar. Die Anwendung im SusInfra-Nachhaltigkeits-Tool wird geprüft. Weitere Informationen finden Sie unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mfund-projekte/SusInfra.html
Der Klimawandel führt in deutschen Städten zu einem hohen Anpassungsdruck. Ein besonders vielversprechender Ansatz, um resilienter gegenüber Wetterextremen wie Hitze, Dürre und Starkregen zu sein, sind Naturbasierte Lösungen (NbS). Das neue Forschungsvorhaben Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung, erarbeitet vor diesem Hintergrund bis Ende 2027 Analyse-Instrumente, die Potenziale und Grenzen von NbS für die Stärkung der urbanen Klimaresilienz offenlegen. Im Rahmen des Projektes durchlaufen ca. 10 deutsche mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern ein individuelles Coaching. Das Coaching stellt Praxisnähe her, schafft institutionalisierte Partizipation der Entscheidungsträger*innen in der Stadt und testet zugleich verschiedene Bewertungsmethoden für NbS. Konkret soll das BGCC Entscheidungsträger*innen befähigen, wissenschaftlich koordiniert anwendbare Implementierungsstrategien für blaugrüne Infrastrukturen (BGI) zu erstellen. Dabei werden Potentiale und Grenzen identifiziert und diese möglichst im interkommunalen Austausch und mit Hilfe der sozialwissenschaftlichen, juristischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Expertise des Projektteams überwunden. Methodisch werden vorhandene Bewertungssysteme für die Effekte und Potentiale wasserbezogener NbS in einer Coaching-Toolbox gebündelt, um Stadtakteuren Argumente und praxisnahe Hilfestellungen für NbS-Potentiale an die Hand zu geben. Bei diesen in der Coaching-Toolbox enthaltenen Potentialen geht es neben finanziellen Anreizen beispielsweise um Monitoring von Biodiversität und Stadtklima mit vielfältigen Effekten auf die Stadtgesundheit – dazu zählen unter anderem die Verringerung der Anzahl von Hitzetoten, eine erhöhte Lebenserwartung und verringerte Gesundheitskosten. Abschließend analysieren sozialwissenschaftliche Expert*innen des Projektteams systematisch die Umsetzungspotenziale und -hemmnisse und bündeln die Ergebnisse. Als Kernprodukt von BGCC entsteht das “BG-Coaching-Handbook”, welches die Toolbox-Inhalte als Handlungsanleitung für die Infrastrukturplanung auch für andere Kommunen replizierbar macht.
Die interdisziplinäre, qualitativ-empirische Studie untersucht am Beispiel Hamburgs die Lebenslagen und die darin entwickelten Aneignungspraktiken von Flüchtlingen am Fluchtort Stadt. Ausgehend vom Wohnen wird das Ineinandergreifen der Lebenslagendimensionen Wohnen, Bildung, Arbeit und Gesundheit analysiert. Damit richtet sich das Forschungsinteresse auch auf die Nutzung und Prägung städtischer Orte durch Flüchtlinge. Da die Lebenslagen von Flüchtlingen durch das Asyl- und Ausländerrecht reguliert werden und dies ihre städtische Nutzung bzw. ihre Aneignungspraktiken stark begrenzen kann, sollen die sozialräumlichen Praktiken von Flüchtlingen unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Lebenslagen analysiert werden. Diese werden abgesehen von den genannten Dimensionen, der Aufenthaltsdauer und dem Aufenthaltsstatus durch soziale Kategorien wie ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung/(Dis-)Ability mitbestimmt. Daher werden qualitative Interviews mit ExpertInnen aus den Bereichen der Flüchtlingsunterbringung, dem Bildungs- und Arbeitsmarkt sowie Flüchtlingen verschiedenen Alters, Geschlechts, Gesundheitszustands, ethnischer und sozialer Herkunft in verschiedenen Unterkünften und städtischen Quartieren Hamburgs erhoben. Ergänzend dazu werden die Unterkünfte und Wohnquartiere der Befragten kartografiert sowie individuelle städtische Nutzungsprofile und Netzwerkkarten aus den Interviews rekonstruiert. Diese unterschiedlichen Perspektiven auf den Forschungsgegenstand werden mittels einer Analyse auf Gemeinsamkeiten (und Unterschiede) in einer interdisziplinären Theoretisierung des Fluchtorts Stadt zusammengeführt.
Für den erfolgreichen Umbau zu einer klimaneutralen Energieversorgung ist eine frühzeitige und abgestimmte Planung der verschiedenen Infrastrukturen entscheidend. Dafür braucht es möglichst einheitliche Annahmen zur künftigen Entwicklung von Energieerzeugung und -verbrauch, sowohl im örtlichen Stromnetz, als auch in Verteilnetzen und Übertragungsnetz. Genau hier setzt das bundesweit einmalige Beteiligungsprojekt „Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz: Stromnetz 2045“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität an, das ergänzend zu der auf Bundesebene verantworteten Netzentwicklungsplanung stattfindet. In der seit 13. Mai 2024 eröffneten Datenwerkstatt Rheinland-Pfalz wurden für die Energiewende maßgebliche Akteure eingeladen, ihre jeweiligen Planungsdaten zur Energieerzeugung sowie zur Entwicklung der industriellen wie kommunalen Strom-, Wasserstoff- und Wärmebedarfe zusammen zu führen und mit den Planungsannahmen für die Stromnetzplanung abzugleichen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in die weiteren Planungsprozesse für die Stromnetzentwicklungsplanung im Land und in Konsultationsbeiträge an die zuständige Bundesebene einfließen. Der Abschlussbericht wird am 9. Oktober 2024 vorgestellt und die Werkstattergebnisse in Form eines interaktiven Dashboards über die Website des Klimaschutzministeriums veröffentlicht.
Mit der NEED-Plattform werden die Prozesse eines Datenökosystems beschleunigt. Automatisiert werden heterogene energiebezogene Datenquellen zusammengeführt und mittels Ontologien konsistent über die verschiedenen Sektoren sowie zeitliche und räumliche Ebenen verknüpft. In diesem Zusammenhang sollen bestehenden Datenplattformen nicht ersetzt, sondern vielmehr als Quelle in das Ökosystem integriert werden. Neben konventionellen Datenquellen der verschiedenen Planungsebenen sollen dabei auch Möglichkeiten erforscht werden, um Lücken mit synthetischen Daten zu schließen. Die NEED-Plattform ist ein robustes, pflegeleichtes und flexibles Werkzeug zur Planung von Energiemaßnahmen auf verschiedenen räumlichen Ebenen, ohne das Gesamtbild aus dem Blick zu verlieren. Das Teilvorhaben hat insbesondere die Demonstration einer skalierbaren und integrierten Infrastrukturplanung auf Basis der an die NEED-Plattform für Stromverteilnetze, Wärmenetze, dezentrale Energieanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, sowie Flexibilitätsbereitstellung zum Ziel. Siemens will hierzu seine Werkzeuge (ESDP, PSS SINCAL) an die NEED-Plattform anbinden und deren Potential für Planungsaufgaben demonstrieren.
City regions are a major proposed site for sustainably intensifying agricultural production to meet global food needs in the 21st century. Greater investment in localizing city region food systems - combining food production in cities and their peri-urban landscapes - promises to shorten supply chains and reconnect producers with consumers, improving socio-ecological sustainability and resilience. Sustainable urban agricultural intensification (UAI) is likely to entail greater use of technologies that decouple food production from environmental constraints including seasonal climates and available land base. Proposed technological systems range from capital-intensive approaches such as vertical farms, which fully control the growing environment, to more knowledge-intensive approaches such as urban agroecology that balance environmental modification with crop diversity and agronomic adaptation. Researchers have begun to question the relative resource requirements, environmental footprints, and productivity of these technological production systems in terms of energy and land-use intensity, life cycle impacts, and yield. While conducting sustainability assessments for different food production systems along different dimensions is critical, another major gap remains largely unacknowledged: comparatively evaluating the equity and justice implications of different pathways toward a sustainable city-region food system. This project will fill the gap by conducting transnational, transdisciplinary research across six city regions - the Rhine-Ruhr Metropolitan Area (Germany), the Greater Providence Metropolitan Area (USA), the Randstad, Rotterdam-Amsterdam-The Hague Metropolitan Area (Netherlands), Keihanshin (Kyoto-Osaka-Kobe) Metropolitan Area (Japan), Trondheim-Trondelag Region (Norway), and Greater Stockholm Region (Sweden) - to produce two output streams: (1) Concise sets of credible and legitimate indicators for land access, labor equity, food security, environmental implications, and cultural sustainability that city regions can use to evaluate the equity impacts of specific UAI plans as a transition toward SSCP of food; (2) Recommendations for transformative, justice-centric policy innovations and principles that city region governance networks should adopt to steer UAI towards equitable SSCP of food.
Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.
Ver- und Entsorgungsnetze, wie beispielsweise Entwässerungs-, Wasserversorgungs- und Gasversorgungssysteme sowie Kabelnetze für Telekommunikation und Stromversorgung, sind wesentlicher Bestandteil der urbanen Infrastruktur und unabdingbare Voraussetzungen der modernen Zivilisation. Im innerstädtischen Bereich bzw. in dicht besiedelten Gebieten (Wohngebiete, Stadtzentren) regelt die DIN 1998 ( )die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen in öffentlichen Flächen, d.h. im Straßenquerschnitt, wobei die Art, Anzahl und Verteilung der Leitungen in erster Linie von ortsspezifischen Gegebenheiten, wie Straßenbreite, Art der Energieversorgung, Entwässerungsverfahren, Anlieger und Bebauung abhängig sind. Die heute gängige Praxis der Verlegung basiert auf der Einzelverlegung und einer in DIN 1998 (i)geregelten Parallelanordnung der Leitungen im gesamten zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitt (Gehweg-, Radweg- und Fahrbahnbereich sowie evtl. Parkflächen und Grünstreifen). Beispiele für die Unterbringung verschiedener Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb eines Straßenquerschnittes gemäß DIN 1998 (i)nach dem Prinzip der Horizontalanordnung zeigt Abbildung 1 1. Abwasserkanäle werden grundsätzlich unterhalb der Fahrbahn angeordnet, während die Versorgungsleitungen soweit wie möglich unter den Gehwegen zur Bebauung hin orientiert sind. Ihre Unterbringung erfolgt in den in Abbildung 1 2 dargestellten Leitungszonen. Mit dieser heute üblichen, parallelen Anordnung der Leitungen in getrennten Leitungszonen sind zahlreiche Nachteile und Probleme verbunden, wie Praxiserfahrungen von Kommunen und Leitungsnetzbetreibern zeigen. Hier sind u.a. zu nennen: - Die meisten unterirdischen Leitungen bilden Netzsysteme, d.h. sie sind nur als Einheit voll funktionsfähig. Störungen an einer Stelle wirken sich unter Umständen auf ganze Gebiete aus. - Die einzelnen unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen unterliegen je für sich bestimmten Planungs- und Trassierungsgrundsätzen. Da sie sowohl parallel als auch kreuzend verlegt werden, kommt es stets zu Berührungspunkten. Außerdem beeinflussen sich einzelne Anlagen gegenseitig nachteilig (z.B. Starkstromkabel - Gasleitungen - Fernwärmeleitungen), so dass diesen Gesichtspunkten bei der Planung besondere Beachtung zu schenken ist. Der Raumbedarf der einzelnen unterirdischen Anlagen ist sehr unterschiedlich. Dort, wo sehr große Bauten untergebracht werden müssen, ist der Raum für die übrigen unterirdischen Anlagen stark eingeschränkt. Sorgfältigste Abstimmung ist daher notwendig. - Alle unterirdischen Anlagen sind komplizierte Ingenieurbauwerke. Nachträgliche Veränderungen, z.B. Reparaturen, Erneuerungen und Ergänzungen, aber auch die Maßnahmen der Wartung und Inspektion sind meist nur mit großem Aufwand möglich. Jede Veränderung bedingt Beeinträchtigungen im Verkehrsraum. usw.
Seit den 1930er-Jahren sind die Bestände des Auerhuhns im Schwarzwald kontinuierlich gesunken. Um das Auerhuhn im Schwarzwald zu schützen, verabschiedete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) in 2008 den „Aktionsplan Auerhuhn“ (APA) mit einer Laufzeit von 25 Jahren bis 2033. Das Ziel des APAs ist es, eine überlebensfähige und ausreichend vernetzte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten. Aufgebaut aus einem wissenschaftlich fundiertem Fachkonzept und einem umsetzungsorientierten Maßnahmenplan soll der APA die Unterstützung der Umsetzenden vor Ort sicherstellen. In einem Flächenkonzept werden Waldgebiete für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen, die für die Population langfristig überlebensnotwendig sind, lokalisiert. Das Gesamtkonzept integriert verschiedene Nutzungen (Waldwirtschaft, Tourismus, Jagd, Infrastrukturplanung, Energiegewinnung u. a.), um die ökologischen und ökonomischen Ziele des Landes zu erreichen. Der APA liefert zudem eine Grundlage für die Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 473 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 22 |
| Land | 52 |
| Weitere | 7 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 189 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 440 |
| Text | 51 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 67 |
| Offen | 447 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 464 |
| Englisch | 88 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 6 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 26 |
| Keine | 298 |
| Webseite | 200 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 260 |
| Lebewesen und Lebensräume | 423 |
| Luft | 269 |
| Mensch und Umwelt | 515 |
| Wasser | 197 |
| Weitere | 511 |