Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Schmetterlinge sind wichtig für die Artenvielfalt. Wie Bienen sind sie nützliche Bestäuber. Hier erfahren Sie, wie Sie ohne großen Aufwand Schmetterlinge unterstützen und den Insektenschutz vorantreiben können. Zum Beispiel mit dem Projekt VielFalterGarten. Weitere Informationen: Das bunte Flattern Der dramatische Rückgang von Insekten und anderen Wirbellosen macht selbst vor Schutzgebieten nicht halt. Sogar dort haben die Insektengemeinschaften in den letzten 30 Jahren um 70 bis 80 Prozent abgenommen. Das hat 2017 eine Studie belegt, die als „Krefelder Studie“ bekannt wurde. Ehrenamtlich tätige Insektenforscher des Entomologischen Vereins Krefeld e.V. hatten die Bestände flugfähiger Insekten in einigen Schutzgebieten Nordrhein-Westfalens kontinuierlich erfasst, ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht. Sie hatten damit erstmals nachgewiesen, dass nicht nur die Anzahl der Arten schwindet, sondern auch die gesamten Populationen flugfähiger Insekten in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen sind. Da viele Fledermäuse, Vögel und Amphibien sich von Insekten ernähren, führt das auch in deren Populationen zu großen Schäden. Intensiv bewirtschaftete Agrarlandschaften sind mittlerweile eher artenarm. Die Stadt mit ihren Grünflächen ist dagegen vielerorts zu einem Reservoir der biologischen Vielfalt geworden. Für Insekten und andere Wirbellose sind urbane Räume dann als Refugium interessant, wenn sie weitestgehend pestizidfrei sind und es struktur- und nahrungsreiche Grünflächen gibt. Immer mehr Flächen in Parks, Grünanlagen, Mittelstreifen und Wegrändern werden daher so gepflegt, dass blütenbesuchende Insekten dort ganzjährig Nahrung finden. Außerdem wird für Strukturvielfalt gesorgt, damit Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten, aber auch Nahrungspflanzen für die Larven zur Verfügung stehen. So fressen beispielsweis die Raupen vieler Schmetterlinge nämlich nur an bestimmten Pflanzen. Andere Insekten und weitere Gliederfüßer sind Zersetzer: Sie ernähren sich von abgestorbenem organischem Material und helfen so, ökologische Kreisläufe zu schließen. Wieder andere Insekten leben räuberisch. Das ist beispielsweise bei vielen Käfern der Fall. In einem weiten Innenhof der Wohnungsbaugenossenschaft „Freie Scholle“ in Reinickendorf eröffnete im Sommer 2021 der erste PikoPark Berlins. Wo sich zuvor nur einfacher Rasen ausdehnte, wachsen heute heimische Blühpflanzen in einem arten- und strukturreichen Kleinstpark mit Natursteinen. Anwohnerinnen und Anwohner beteiligten sich an den Pflanzaktionen und bauten Nisthilfen für Wildbienen. Der Park ist öffentlich und für alle zugänglich. Wer ihn besucht, erfährt auf Schildern mehr über die biologische Vielfalt vor der Haustür. Angelegt werden PikoParks von der Stiftung für Mensch und Umwelt – in Berlin von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert. So heißt ein Projekt der Grünen Liga Berlin zum Gärtnern auf kleinstem Raum. Der Senat fördert es seit 2020. Interessierte erhalten dabei Praxis-Tipps und Anleitungen, wie im Vorgarten und auf Fensterbrett, Balkon oder Baumscheibe blühende Minigärten entstehen. Ziel sind viele kleine und kleinste insektenfreundliche Flächen in ganz Berlin, die die Lebensräume in der Stadt vernetzen. Auch die Veranstaltungsreihe „Entdecke die Teddys der Lüfte“ der Aurelia Stiftung wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gefördert. In Web-Seminaren, auf Exkursionen in den Botanischen Garten und in Online-Workshops zum Bau von Nisthilfen lernen Interessierte, was sie wissen müssen, um häufige Hummelarten sicher benennen zu können und sich aktiv für die Tiere einzusetzen. 2020 haben Menschen aus rund 500 Haushalten teilgenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für Insekten und fördern sie in ihrem Wohnumfeld, im Garten oder auf dem Balkon. Informationen zu aktuellen Mitmachaktionen, Veranstaltungen und Tipps liefern diese Webseiten: PikoParks / Stiftung Mensch und Umwelt Grüne Liga Berlin Aurelia Stiftung Berlin Bestäuber im Fokus
Berlin ist das Zuhause von ungefähr 20.000 Tier- und Pflanzenarten. In fast keiner europäischen Stadt gibt es so viele verschiedene Fledermäuse, Nachtigallreviere und Wildbienen. Dieser Reichtum steht unter Druck – weltweit, aber auch hier vor Ort. Lebensräume gehen verloren, die Vielfalt der Pflanzen in der Natur und in der Landwirtschaft geht zurück. Umso wichtiger ist es, dass jede und jeder etwas für den Erhalt und Schutz der Biologischen Vielfalt tut. Deswegen rufen wir unter dem Motto „Lass Berlin aufleben!“ alle Berlinerinnen und Berliner auf, ihren Teil zum Erhalt dieser Vielfalt beizutragen. Wir laden Sie ab Frühjahr 2025 wieder zu Schmetterlingspaziergängen ein. Weitere Informationen zu den Spaziergängen Bild: SenMVKU Das bunte Flattern Schmetterlinge sind wichtig für die Artenvielfalt. Wie Bienen sind sie nützliche Bestäuber. Hier erfahren Sie, wie Sie ohne großen Aufwand Schmetterlinge unterstützen und den Insektenschutz vorantreiben können. Zum Beispiel mit dem Projekt VielFalterGarten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Entdecke die Vielfalt! Berlins Artenvielfalt entdecken, erforschen und unterstützen Berlin ist das Zuhause von unzähligen Tier- und Pflanzenarten. Dieses Zuhause ist jedoch bedroht und muss darum besonders geschützt werden. Hier erfahren Sie, welche Angebote die Stadt bereitstellt, um Berlinerinnen und Berlinern das Thema biologische Vielfalt näher zu bringen. Weitere Informationen
Im hessischen Main-Kinzig-Kreis sollen nicht genutzte Flächen zu insektenfreundlichen Lebensräumen umgewandelt und langfristig erhalten werden. Dazu setzen der Kreis und der örtliche Landschaftspflegeverband auf das Engagement aller, die Flächen besitzen, verwalten oder angrenzend bewirtschaften. Sie unterstützen sie dabei, sich im Sinne des Natur- und Insektenschutzes um die Flächen zu kümmern und die Idee dauerhaft im Kreis zu verankern.
Biosphärenreservate sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Hier sollen wertvolle Kulturlandschaften und die darin historisch gewachsene Arten- und Biotopvielfalt geschützt werden. Das Projekt „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“ nimmt sich dieser Aufgabe beispielhaft an fünf Biosphärenreservaten an.
Um in den Projektgebieten in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Insektenrückgang aufzuhalten, sollen im Projekt InsektA landwirtschaftlich genutzte Fläche und Siedlungsflächen insektenfreundlich umgestaltet werden.
Hannover/Osnabrück. Sowohl die Artenvielfalt als auch die Häufigkeit von Insekten ist in Mitteleuropa in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Welche Unterschiede es zwischen Artengruppen und Lebensräumen gibt, welche Regionen besonders betroffen sind und was die Ursachen für diese Entwicklung sind, ist jedoch noch weitgehend ungeklärt. Um diese Fragen anhand standardisierter Daten künftig besser beantworten zu können, hat das Land Niedersachsen durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein landesweites Heuschrecken-Monitoring etabliert. Dabei arbeitet der NLWKN mit der Universität Osnabrück zusammen. Sowohl die Artenvielfalt als auch die Häufigkeit von Insekten ist in Mitteleuropa in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Welche Unterschiede es zwischen Artengruppen und Lebensräumen gibt, welche Regionen besonders betroffen sind und was die Ursachen für diese Entwicklung sind, ist jedoch noch weitgehend ungeklärt. Um diese Fragen anhand standardisierter Daten künftig besser beantworten zu können, hat das Land Niedersachsen durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein landesweites Heuschrecken-Monitoring etabliert. Dabei arbeitet der NLWKN mit der Universität Osnabrück zusammen. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer verdeutlicht: „Rote Listen als Verzeichnis der aktuellen Gefährdungssituationen in Niedersachsen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Gemeinsam mit langfristigen Monitoring-Daten helfen sie, unseren Arten- und Lebensraumschutz maßgeblich zu verbessern.“ Im Auftrag des NLWKN erhebt die Universität Osnabrück seit 2022 Daten zur Heuschreckenfauna auf 86 landesweit repräsentativen Stichprobenflächen. „Wir müssen noch mehr über die Ursachen des Insektenrückgangs erfahren. Heuschrecken reagieren äußerst sensibel auf veränderte Umweltbedingungen und stehen damit stellvertretend für viele andere Artengruppen im Grünland. Um abzuleiten, welche Maßnahmen zum Schutz von Insekten erforderlich sind und wo diese umgesetzt werden müssen, sind wir dringend auf systematisch erhobene Daten angewiesen“, erläutert Dr. Jakob Fahr, Leiter des Aufgabenbereichs „Landesweiter Artenschutz“ im NLWKN. Mit dem Heuschrecken-Monitoring setzt Niedersachsen als eines der ersten Bundesländer einen zentralen Baustein des bundesweiten Insekten-Monitorings um. Neben den Stichprobenflächen in der Normallandschaft werden dabei jährlich auch die Heuschreckenbestände auf landeseigenen Naturschutzflächen und die niedersächsischen Populationen der bundesweit vom Aussterben bedrohten Heideschrecke erfasst. „Auf den landesweiten Stichprobenflächen konnten wir bisher 28 Heuschreckenarten nachweisen. Dies entspricht fast zwei Drittel der derzeit in Niedersachsen etablierten, freilebenden Heuschreckenarten. Auf den landeseigenen Naturschutzflächen konnten wir in aller Regel deutlich mehr Arten finden als auf den Flächen in der Normallandschaft, ebenso war die Individuendichte im Mittel mehr als doppelt so hoch“, berichtet Dr. Franz Löffler, Projektkoordinator des Heuschrecken-Monitorings von der Universität Osnabrück. Kooperation mit örtlichen Landwirten zahlt sich aus Der NLWKN ist für die Pflege und Entwicklung landeseigener Naturschutzflächen zuständig, die das Land für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege erworben hat. Anhand der Monitoring-Daten konnte bereits gezeigt werden, dass sich die langjährige extensive Bewirtschaftung dieser Flächen in Kooperation mit den örtlichen Landwirten positiv auswirkt. Damit setzt das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Landwirtschaft den „Niedersächsischen Weg“ und das „Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ beispielhaft um. Da jedoch nur ein kleiner Teil der Landesfläche Niedersachsens dem Naturschutz gewidmet ist, verdeutlichen die Ergebnisse gleichzeitig die Herausforderungen, vor denen die Naturschutzpraxis derzeit steht. „Insbesondere in intensiv genutzten Landschaften ist dringend weiteres Handeln erforderlich. Vor allem Maßnahmen, die den Biotopverbund zwischen bestehenden Lebensräumen fördern, können dabei einen wichtigen Beitrag zum Insektenschutz leisten“, betont Dr. Fahr. Kooperation mit örtlichen Landwirten Gefährdungsursachen im Fokus der Überarbeitung der Roten Liste Seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts wurden auch in Niedersachsen wertvolle Heuschreckenlebensräume wie Magergrünland, Halbtrockenrasen und Heiden großflächig in andere Nutzungsformen umgewandelt. Infolgedessen sind die Vorkommen vieler Arten heute weitgehend auf Schutzgebiete beschränkt, die wie Inseln in einer ansonsten intensiv genutzten Landschaft liegen. Gleichzeitig haben sich wärmeliebende Heuschreckenarten infolge des Klimawandels zum Teil stark ausgebreitet. Gefährdungsursachen im Fokus der Überarbeitung der Roten Liste Mehr als 20 Jahre nach Erscheinen der letzten Roten Liste der gefährdeten Heuschrecken Niedersachsens und Bremens ist daher eine Neubewertung der Gefährdungssituation der heimischen Heuschreckenarten erforderlich und kann dank des „Niedersächsischen Weges“ nun konsequent durch den NLWKN umgesetzt werden. Durch die Universität Osnabrück werden hierfür auf der Grundlage eines umfangreichen Datensatzes von über 130.000 Nachweisen aktuelle Bestandstrends zur Aktualisierung der Roten Liste berechnet. Anhand dieser Analysen nehmen erfahrene Expertinnen und Experten Gefährdungseinstufungen aller Heuschreckenarten Niedersachsens und Bremens vor. „Wir gehen davon aus, dass es bei der Gefährdungsanalyse Gewinner und Verlierer geben wird. Während sich die Bestände generalistischer, wärmeliebender Arten im Zuge des Klimawandels nach heutigem Kenntnisstand positiv entwickeln dürften, ist bei Arten, die an kühl-feuchte Klimabedingungen angepasst sind, mit negativen Bestandstrends zu rechnen“, so Prof. Thomas Fartmann, Leiter der Abteilung Biodiversität und Landschaftsökologie an der Universität Osnabrück. Neben der Analyse der Bestandssituation der Arten stehen die Gefährdungsursachen im Fokus der Roten Liste. Die Daten des landesweiten Heuschrecken-Monitorings stellen mittelfristig eine wertvolle Ergänzung der vorliegenden Daten dar, da sie dauerhaft und nach standardisierten Erfassungsmethoden erhoben werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung effektiver Pflege- und Managementmaßnahmen, die sowohl die Lebensräume der Heuschrecken innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten umfassen sollten. Das Heuschrecken-Monitoring und die Aktualisierung der Roten Liste gefährdeter Heuschrecken durch den NLWKN werden mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Mit dem Isolationsquadrat können flächenbezogene Daten zum Vorkommen und zur Dichte von Heuschrecken erhoben werden. Die Methode entspricht dem bundesweiten Methodenstandard zur Erfassung von Heuschrecken im Grünland (Foto: Lisa Holtmann). Magergrünland – im Bild eine Extensivweide im Naturschutzgebiet Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach – ist heute häufig auf Schutzgebiete beschränkt. (Foto: Franz Löffler). Der Weißrandige Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) kommt auch regelmäßig in intensiv genutzten Grünlandflächen vor (Foto: Dominik Poniatowski) Um auch Heuschreckenarten zu erfassen, die nur in sehr geringer Dichte vorkommen, wird in den Stichprobenflächen ergänzend eine qualitative Nachsuche durchgeführt (Foto: Marco Drung) Silage-Grünland – im Bild eine Bodendauerbeobachtungsfläche im Kreis Rotenburg – weist infolge der sehr hohen Mahdfrequenz meist nur sehr geringe Heuschreckenartenzahlen und -dichten auf (Foto: Franz Löffler). Wiesenmahd mit Kreiselmähern wird oft mit hohen Insektenverlusten verbunden. Nach neuesten Erkenntnissen sind andere Faktoren entscheidender, etwa das Vorhandensein von Refugien etwa in Form von Insektenschutzstreifen (Foto: Franz Löffler) Die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) legt ihre Eier bevorzug in markhaltige Pflanzenstängel oder Blattscheiden ab. Sie ist daher für ihre Reproduktion auf ungemähte Refugien angewiesen (Foto: Dominik Poniatowski). Die Vorkommen von Habitatspezialisten wie der Gefleckten Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus) sind weitgehend auf Schutzgebiete und Sonderbiotope beschränkt. (Foto: Dominik Poniatowski) Durch großflächige Beweidung mit geringer Besatzdichte – wie hier im Naturschutzgebiet Fischerhuder Wümmeniederung – werden heterogene Habitatbedingungen geschaffen (Foto: Franz Löffler) Die Heideschrecke (Gampsocleis glabra) benötigt ein kleinräumiges Mosaik aus offenen Bodenstellen und höherwüchsigerer Vegetation, wie hier auf dem Truppenübungsplatz Munster Süd mit Blühaspekt von Arnika (Arnica montana) (Foto: Thomas Fartmann).
Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und wird seit 2024 als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Wir informieren, wann Anträge wieder gestellt werden können. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind. Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung der Natur in der Nähe zum Menschen. Dazu gehören insbesondere: Schaffung von Naturerfahrungsräumen, also von Grünflächen, auf denen sich vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, aufhalten und die Natur frei erleben können, Schaffung von Ökogärten oder die ökologische Aufwertung von öffentlichen Park- und Gartenanlagen, Aufwertung, Pflege und Entwicklung kommunaler Grünflächen zu strukturreichen Landschaftselementen, Artenschutzmaßnahmen an und in Gebäuden, wie z.B. Fledermausquartiere, Nisthilfen oder artenreiche Trockenmauern, Maßnahmen zum Insektenschutz im urbanen Raum und zur Artenvielfalt, Maßnahmen der praktischen Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, Maßnahmen des Artenschutzes und der Biodiversität in öffentlichen Parks oder Gärten, Maßnahmen zum Artenschutz oder zur Biotop-Pflege (z.B. Streuobstwiesen), die nicht über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) förderfähig sind. Förderfähig sind Aufwendungen für Vorhaben, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern, dem Wasserrückhalt oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Dazu gehören insbesondere: Maßnahmen zur Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern, Maßnahmen zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen, wie z.B. die naturnahe Umgestaltung von Uferverbauungen, Kommunale Maßnahmen für den Wasserrückhalt, zur Verbesserung der Gewässergüte oder der Biodiversität, Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens und Bewusstseins für das Themengebiet Wasser, Kommunale Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser mit innovativem ökologischem Charakter, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion oder hydrologischen Funktion von oberirdischen Gewässern in öffentlichen Park- oder Gartenanlagen. Zuwendungsempfänger können zum Beispiel Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände sein. Ziel ist die Verbesserung des menschlichen Naturerlebens, des Verständnisses für den Erhalt einer artenreichen Umwelt, der Kenntnisse komplexer Zusammenhänge in der Natur und eines dauerhaften Gewässermanagements. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und achten Sie dabei darauf, den ökologischen Nutzen ausführlich darzulegen, zu erläutern, wie die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Menschen (öffentliche Wahrnehmbarkeit) steht sowie die notwendigen Erklärungen (unter Punkt 8) abzugeben. Ihr Fokus sollte in diesem Jahr auf Maßnahmen liegen, die innerhalb eines Jahres umzusetzen sind. Mögliche Fragen zur Antragstellung beantwortet der Projektverantwortliche Willy Hentschel. Tel.: +49 391 567-1574 E-Mail: NWM(at)mwu.sachsen-anhalt.de Anträge sind im Original einzureichen, können aber auch vorab per E-Mail übersendet werden.
Um theoretisches Wissen über Insekten und praktische Umsetzungsmöglichkeiten für mehr Insektenschutz in Gärten zu vermitteln, entsteht im Landkreis Oldenburg eine Insektenschutzakademie mit einem umfangreichen regionalen und virtuellen Bildungsprogramm für Erwachsene und Schülerinnen und Schüler. Im Zentrum steht ein öffentlicher Insektenschutz-Schaugarten.
Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) entwickelt die Nationale Strategie für Biologische Vielfalt von 2007 weiter. Dabei setzt sie die globalen Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) auf der Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 um. Die Strategie nimmt gerade die Bereiche in den Blick, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Die NBS bündelt alle für den Biodiversitätsschutz wichtigen Themen. Sie verfolgt 64 Ziele in 21 Bereichen – und das nicht nur in zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes, sondern auch in verwandten Bereichen wie Stadtnatur, Klimaerwärmung, Ausbau von Erneuerbaren Energien oder Gesundheit. Außerdem integriert sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die von 2024 bis 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen. Ob die Ziele erreicht wurden, wird über messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert. Dadurch wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Eine Geschäftsstelle soll die Umsetzung künftig konsequent begleiten. Beispiele für Ziele und Maßnahmen Neben dem Ausweisen von Schutzgebieten und Sichern von Wildnisgebieten ist es von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, diese besser zu vernetzen. Bis 2030 soll der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird optimiert. Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings zur Verbesserung der Datengrundlagen. Die Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder sollen erhöht und ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf Bundesflächen verhängt werden. Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Unter anderem durch Ausweitung des Ökologischen Landbaus und die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes. In Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden bereits Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren gefördert. Die Kommunen werden bei der Aufstellung von Stadtnatur-Plänen unterstützt. Das Zentrum KlimaAnpassung berät über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Quelle: Website der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategie 2024 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wurde im Kabinett beschlossen. In ihrem Zentrum stehen Vorkehrungen für die immer wichtiger werdende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn Wetterextreme, wie die immer häufiger auftretenden Hitzewellen und Starkregenereignisse, haben oft desaströse Auswirkungen auf die Umwelt und beeinträchtigen das Leben der Menschen stark. Zum ersten Mal werden nun für die Vorsorge vor Klimafolgen klare Ziele und messbare Kennzahlen festgelegt. Durch die Messbarkeit wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Die Strategie legt besonderen Wert auf dringende Aufgaben. Dabei werden gerade die Bereiche in den Blick genommen, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Insgesamt enthält die Strategie 33 Ziele und 45 Unterziele in verschiedenen Aktionsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Alle vier Jahre werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. So soll es bundesweit beispielsweise gegen Hitze mehr kühlende Grünflächen oder auch sonstigen Sonnenschutz geben; gegen Hochwasser eine Anpassung der Flussläufe bzw. der Moore geben, damit sie das viele Wasser besser aufnehmen können; für ein funktionierendes Warnsystem eine Verbesserung der technischen Übermittlung von Warnmeldungen sowie eine deutliche Anhebung der Nutzerzahlen der Nina-Warn-App geben. Kommunen sollen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen erweitern und verbessern. Unterstützt werden sie dabei vom Zentrum KlimaAnpassung. Bis 2030 sollen für 80 Prozent der Gemeinden Konzepte vorliegen. Bei etwa einem Zehntel der Kommunen und einem Viertel der Landkreise ist dies bereits der Fall. Quelle: Website der Bundesregierung
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Bund | 71 |
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Förderprogramm | 43 |
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