API src

Found 111 results.

Related terms

Einsatz von Mähmaschinen mit schonender Wirkung auf die biologische Vielfalt zur Pflege von Straßenbegleitflächen am Beispiel des Grünpflegekopfs ECO 1200 plus® von MULAG

Insektenschonende Mähtechniken können vermutlich einen wichtigen Baustein im Maßnahmenpaket gegen den beobachteten Rückgang von Insekten im Grünland darstellen. In diesem Zusammenhang sollte eine Umstellung hin zur insektenschonenden Bewirtschaftung von Straßenrändern auf Grund deren Größe und möglicher Korridorfunktion als Chance für die Erhaltung und den Schutz von Insekten angesehen werden. In einem randomisierten Freilandexperiment wurde die Wirksamkeit eines insektenschonenden Böschungsmähers mit veränderter (horizontaler statt vertikaler) Luftführung, verringerter Angriffsfläche des Schneidwerks, verkleinertem Bodenkontakt sowie angehobener Schnitthöhe im Vergleich zu einem herkömmlichen Böschungsmäher getestet. Im Ergebnis zeigt sich, dass bei dem insektenschonenden Mähkopf in Abhängigkeit von der taxonomischen Gruppe die Verluste bei Spinnen und Insekten vollständig aufgehoben sind oder um 20 % geringer ausfallen als beim Standardmähwerk. Die Ergebnisse verweisen auf ein hohes technisches Innovationspotenzial bei Böschungsmähmaschinen, mit dem mähdbedingte Insektenverluste bei der Pflege von Straßenbegleitflächen deutlich minimiert werden können.

Maßnahmenkatalog für den Insektenschutz in Brandenburg - Kriterien für die Bewertung von Einzelmaßnahmen

Um geeignete Maßnahmen für die Insektenförderung auf Landesebene zu gestalten, sind einheitliche und zielführende Kriterien notwendig. Diese müssen die Wirksamkeit der Maßnahmen für verschiedene Insektengruppen, die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten sowie mögliche Synergien und Konflikte mit anderen Zielen des Natur- und Umweltschutzes einschließen. Um einen breit angelegten und wirksamen Insektenschutz zu realisieren, ist es zudem erforderlich, individuelle Anpassungen zu ermöglichen und landwirtschaftliche Betriebe naturschutzfachlich zu beraten. Die Umsetzung von lnsektenschutzmaßnahmen muss angemessen honoriert werden und die infrastrukturellen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden. Die in Brandenburg entwickelte Strategie zur Bewertung von lnsektenschutzmaßnahmen stellt eine Grundlage für die Entwicklung einheitlicher Kriterien in Deutschland dar.

Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage des TMIL: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap-2022 Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Mehr Blühstreifen und Brachflächen für Schutz von Insekten und Vögeln nötig

Rechtsgutachten: Zulassungspraxis muss indirekte Folgen von Pflanzenschutzmitteln für Artenvielfalt stärker berücksichtigen Die nationalen Zulassungsbehörden müssen indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt stärker berücksichtigen. Diese Effekte entstehen etwa, wenn Feldlerchen und andere Vögel keine Nahrung mehr auf Äckern finden, da Pflanzenschutzmittel unbeabsichtigt Insekten und andere Nahrung der Vögel töten. Obwohl dieser Schutz vor indirekten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch EU- und nationales Recht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt das in der Praxis nur unzureichend. Ein neues Rechtsgutachten für das Umweltbundesamt (UBA) rät daher dazu, den Einsatz besonders biodiversitätsschädigender Mittel stärker unter Vorbehalt zu stellen: „Das bedeutet, dass die Anwendung von Mitteln mit starken indirekten Auswirkungen nur noch erlaubt ist, wenn der Betrieb einen Mindestanteil an Flächen vorweisen kann, auf denen auch Ackerwildkräuter wachsen. Insekten und Vögel können so unbeeinflusst von Pflanzenschutzmitteln leben und fressen. Blühstreifen, Brachflächen oder unbehandelte Dünnsaaten können dafür geeignet sein. Auf diesen ökologischen Ausgleichsflächen müsste jeglicher chemischer Pflanzenschutz unterbleiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Der großflächige und intensive Einsatz von Breitbandpestiziden führt nicht nur zur Beseitigung unerwünschter Schädlinge. Die Ackergifte töten auch andere Tier- und Pflanzenarten auf den Äckern ab und tragen somit dazu bei, dass es insgesamt zu einem immer größeren Rückgang von Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten auf Feldern und Wiesen und in der Agrarlandschaft insgesamt kommt. Feldlerchen und andere Vögel, Schmetterlinge und Wildbienen finden keine Nahrung mehr. Bislang ist die konventionelle Landwirtschaft vom intensiven Pestizideinsatz abhängig. Das ⁠ UBA ⁠ ruft dazu auf, vorhandene gesetzliche Spielräume zügig auch in der Anwendungspraxis zu nutzen, um Feldlerchen, Hummeln und andere durch übermäßigen Pflanzenschutzmitteleinsatz bedrohten Tierarten ein weiteres Überleben zu ermöglichen. Ein wirklich nachhaltiger Pflanzenschutz erfordert allerdings vor allem auch eine generelle Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Das UBA hatte dazu Anfang 2017 ein „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ vorgelegt. „Chemischer Pflanzenschutz ist ohne Zweifel risikobehaftet, denn wenn die Mittel wirken, dann nicht ohne Nebenwirkungen für die Umwelt. Deshalb können viele der Mittel nur mit hohen Umweltauflagen zugelassen werden. Besonders wichtig ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich zu minimieren und stärker auf Alternativen zu setzen. Immerhin werden die Mittel großflächig in erheblichen Mengen ausgebracht – etwa 100.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland. Vor allem die konventionelle Landwirtschaft muss hier besser werden“, so Krautzberger.

Weniger Pestizideinsatz in Kommunen möglich

Fachtagung: Vielfältige Methoden zur umweltschonenden Unkrautbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung sind bereits verfügbar. Zu den vielfältigen kommunalen Aufgaben gehören das Grünflächenmanagement sowie die Bekämpfung von Gesundheits- und Materialschädlingen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zum Erhalt der Infrastruktur. Dabei kommen häufig Pflanzenschutzmittel und Biozide zum Einsatz. Eine Fachtagung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 9. bis 10. September in Dessau-Roßlau zeigt, dass alternative Methoden wie Heißwasserbehandlung oder intelligente Fallensysteme es bereits heute möglich machen, auf umweltschädliche Chemikalien zu verzichten. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Pestizide können auf vielfältigen Wegen in die Umwelt gelangen und damit nicht nur eine Gefahr für Ökosysteme, sondern auch für die menschliche Gesundheit darstellen, wie regelmäßige Funde von Pestizid-Rückständen im Oberflächen- und Grundwasser zeigen. Der öffentliche Sektor hat bei der umwelt- und naturverträglichen Bewirtschaftung seiner Flächen und dem nachhaltigen Unterhalt seiner Infrastruktur eine besondere Vorbildfunktion. Unsere Tagung zeigt: Kommunen ist es schon heute möglich, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten, den Biozideinsatz zu begrenzen und Alternativmethoden zu fördern, ohne die Unterhaltungspflichten zu vernachlässigen.“ Ziel der gemeinsam von Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) organisierten Veranstaltung ist, weitere Kommunen über die Risiken und Auswirkungen eines chemischen Pflanzenschutzes, bzw. Biozideinsatzes zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie künftig auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden kann. Auf der Fachtagung sind neben Vorträgen und Workshops auch Hersteller von alternativen Verfahren der Wildkrautentfernung und Nagetierbekämpfung mit Gerätepräsentationen und Infoständen vertreten. Gerade weil die Qualität der Agrarlandschaften als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten (z.B. wildbestäubende Insekten, Vögel, aber auch typische Ackerbegleitkräuter) dramatisch abgenommen hat, werden kommunale Flächen immer wichtiger. „Viele Städte und Gemeinden sind sehr daran interessiert, den Pestizideinsatz auf öffentlichen Flächen zu reduzieren oder ganz darauf zu verzichten. Dieses Engagement entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, unterstützt den Schutz von Insekten und reduziert die Umweltbelastungen“, so Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, der Schirmherr der Fachtagung ist. Insbesondere ganzjährig verfügbare Grün- und Blühstrukturen bieten Lebensraum für Insekten, der in intensiv genutzten Agrarlandschaften immer seltener vorhanden ist. Daher bestand auch zum Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Kommunalflächen und Vorgaben in Pachtverträgen Diskussionsbedarf auf der Tagung. Frühzeitige Planung bei der Bewirtschaftung und eine geeignete Sortenwahl auf Grünflächen können den Pestizideinsatz deutlich reduzieren. Kombiniert mit der Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbeseitigung können kommunale Flächen einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der ⁠ Biodiversität ⁠ leisten. Einige alternative Techniken wie der Einsatz von Bürstensystemen oder thermischen Verfahren mit Heißwasser wurden auf der Tagung präsentiert. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder von Materialien sind nicht immer Biozide notwendig. Weniger Biozide einzusetzen ist in Kommunen schon jetzt in vielen Bereichen möglich. Großes Potential dafür bietet beispielsweise der Einsatz von intelligenten Fallensystemen und Köderschutzstationen zur Überwachung und Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation, die während der Veranstaltung vorgestellt wurden. Herausforderungen für die Kommunen bestehen dagegen bei der Berücksichtigung von Alternativen im Rahmen der Ausschreibung von Dienstleistungen und der Beschaffung von biozidfreien Alternativen. In einem laufenden Projekt erarbeitet das UBA derzeit, wie die Beschaffung von biozidfreien Alternativen unterstützt werden kann, um damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Mensch und Umwelt zu leisten. Laufendes Forschungsvorhaben: „Umweltfreundliche Beschaffung und Einsatz von Bioziden in Kommunen: Weiterentwicklung des Konzeptes „Pestizidfreie Kommune“ für den Biozidbereich", FKZ 3718674140

Schulze: „Starke Umweltpolitik braucht unabhängige wissenschaftliche Expertise mit Weitblick“

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Professor Dirk Messner ist neuer Präsident des Umweltbundesamtes Professor Dirk Messner hat zum 1. Januar die Nachfolge von Maria Krautzberger angetreten, die das Amt fünfeinhalb Jahre innehatte und zum Ende des vergangenen Jahres in Ruhestand ging. Bundesumweltministerin Schulze gratulierte dem international renommierten Nachhaltigkeitsforscher zu seiner heutigen Amtseinführung vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umweltbundesamt in Dessau. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit Dirk Messner als neuem Präsidenten setzt sich die Tradition fort, unabhängige und fachkundige Experten mit Weitblick mit der Leitung des Umweltbundesamtes zu betrauen. Mit seiner globalen Expertise und Vernetzung steht er wie kein zweiter für die Verbindung von Entwicklung und Umwelt und die politikberatende Nachhaltigkeitsforschung. Als Präsident des Umweltbundesamtes ist Dirk Messner der richtige Mann zur richtigen Zeit. Denn die Lösungen für die größten Herausforderungen unserer Zeit, den ⁠ Klimawandel ⁠ und das Artensterben, müssen global und vernetzt entwickelt werden. Entscheidende Impulse für die deutsche und internationale Umweltpolitik hat er bereits mit dem Begriff der „Großen Transformation“ – dem sozial-ökologischen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft – sowie in Sachen nachhaltiger Digitalisierung gesetzt. Wichtig ist mir dabei: Der Umbau hin zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft bietet die Chance, Wirtschaft, Ökologie und Soziales miteinander zu verbinden. Diese Chance wollen wir nutzen.“ Schulze betonte: „Umweltschutz braucht Mehrheiten und den gesellschaftlichen Rückhalt. Ich freue mich darauf, diese mit der Unterstützung durch Dirk Messner an der Spitze des Umweltbundesamtes zu gewinnen und gemeinsam für den grundlegenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu werben. Die aufgeheizten Debatten der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir beim Umweltschutz mehr denn je faktenbasiert er- und aufklären müssen: sei es bei der Klimakrise, Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung oder beim nachhaltigen Umgang mit Chemikalien. Eine starke Umweltpolitik braucht die unabhängige wissenschaftliche Expertise des Umweltbundesamtes – gerade in Zeiten der Polarisierung umweltpolitischer Debatten.“ Dirk Messner: „Alle Themen, mit denen sich das Umweltbundesamt beschäftigt, stehen jetzt ganz oben auf der politischen Agenda: ⁠ Klimaschutz ⁠, die Zukunft der Mobilität, oder Kunststoffe in der Umwelt, um nur einige zu nennen. Wir betreten nun eine Dekade der Weichenstellung für diese Themen. Es geht daher darum, das Umweltbundesamt für diese wichtigen Jahre bestmöglich aufzustellen, denn in vielen Bereichen läuft uns die Zeit davon – nicht zuletzt im Klimaschutz. Das Umweltbundesamt als größte europäische Umweltbehörde kann und muss Impulsgeberin und Vorreiterin der nationalen und europäischen Umweltpolitik sein. Dazu sind wir bereits gut aufgestellt und diese Netzwerke möchte ich ausbauen. Als wissenschaftliche Nachhaltigkeitsinstitution haben wir auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Das steht schon im Errichtungsgesetz des Umweltbundesamtes. Wir wollen unsere Frühwarn-, Mahner- und Problemlösungsfunktionen wahrnehmen. Und wir wollen die Politik und die Gesellschaft beraten, dass sie mehr schafft als das unmittelbar Machbare und sich an das Notwendige heranwagt, um irreversible Umweltkrisen zu vermeiden. Mit den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umweltbundesamt bin ich überzeugt, dass uns das gelingt. Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe.“ Umweltministerin Schulze dankte der bisherigen Präsidentin, Maria Krautzberger, für ihre lösungsorientierte Arbeitsweise und konkreten Vorschläge, mit denen sie während ihrer Amtszeit das Bundesumweltministerium in zentralen Fragen der Umweltpolitik beraten und damit eigene Zeichen gesetzt habe. Dazu gehören Vorschläge für umweltfreundliche Mobilität für lebenswerte Städte, der Einsatz für saubere Luft und die Aufklärung über Stickstoffemissionen in der Diesel-Debatte, eine nachhaltige Landwirtschaft und der Beitrag zum Aktionsprogramm Insektenschutz sowie gegen biodiversitätsschädigende Pflanzenschutzmittel, die Stickstoffbilanzierung und die Folgekosten zu hoher Nitratwerte für das Trinkwasser und nicht zuletzt die Internationalisierung des Umweltbundesamtes.

Insektenrückgang: Forschungsvor- haben für ein dauerhaftes Monitoring in NRW gestartet

Mit einem neuen Forschungsvorhaben zum Thema „Rückgang von Insekten“ soll die Basis geschaffen werden, um mittels ausgewählter Artengruppen die Anzahl und Verbreitung von Insekten in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu erfassen. Dazu sollen der Zustand und die Entwicklung der Insektenvielfalt nach einem einheitlichen Standard erfasst werden, um landesweit gültige Aussagen zu erhalten. Gemeinsam mit der Universität Osnabrück wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) in den kommenden drei Jahren die Grundlagen für eine landesweite Dauerüberwachung (Monitoring) schaffen. „Der Insektenrückgang hat auch vor Nordrhein-Westfalen nicht Halt gemacht“, betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, die mit ihrem Ministerium das Forschungsvorhaben mit knapp 480.000 Euro finanziell unterstützt. „Nicht nur einzelne Insektenarten sind gefährdet und gehen immer weiter zurück, auch die Biomasse flugfähiger Insekten nimmt insgesamt ab. Es sind zwar etliche Rückgangsursachen bereits bekannt, andere liegen jedoch noch im Dunkeln. Deswegen fahren wir zweigleisig: neben der Förderung konkreter Maßnahmen zum Insektenschutz investieren wir parallel in die Forschung. Wir möchten gerne wissen, welche Artengruppen wie stark betroffen sind, ob es Unterschiede in verschiedenen Lebensräumen gibt und ob die Auswirkungen regional unterschiedlich sind.“ „Wenn wir verstehen wollen, wie sich die Vielfalt der Insekten unter einer zunehmend intensiven Landnutzung und den Folgen des Klimawandels verändert, brauchen wir ein Monitoring das mit einem robusten Design und standardisierten Methoden landesweit gültige Ergebnisse sicherstellt“, erläuterte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen. Das Forschungsprojekt des LANUV baut auf den bereits bestehenden Aktivitäten im Monitoring zur Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen auf. Berücksichtigt werden dabei die derzeit vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeiten Empfehlungen für die Erhebungs-Methoden, um die Aktivitäten zum Insektenmonitoring zwischen Bund und Ländern zu harmonisieren. Von den 25.000 Insektenarten, die in Nordrhein-Westfalen vorkommen, werden in dem neuen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einem ersten Schritt die Tagfalter und Heuschrecken genauer unter die Lupe genommen. „Die Arten beider Artengruppen sind eng an ihre Lebensräume angepasst und damit sehr gute Indikatoren für die Vielfalt an Lebensräumen und die Intensität der Landnutzung,“ erläuterte Prof. Thomas Fartmann, Projektleiter an der Universität Osnabrück. „Tagfalter und Heuschrecken stehen damit stellvertretend für viele andere Artengruppen und ermöglichen auch allgemeine Aussagen zum Zustand der Insektenvielfalt hierzulande. Zudem sind sie gut zu erfassen und daher ideal für ein dauerhaftes Monitoring geeignet.“ Durchgeführt werden die Untersuchungen im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS). „Das Flächennetz der ÖFS ist für die Überwachung der Insektenbestände hervorragend geeignet, da sie die Regionen und Landschaften Nordrhein-Westfalens exakt repräsentieren und so landesweit gültige Ergebnisse garantieren“ berichtete LANUV-Präsident Dr. Delschen. Hintergrund Insektenmonitoring Das LANUV erhebt mit der Ökologischen Flächenstichprobe als zentralem Baustein des Biodiversitätsmonitorings NRW bereits seit 1997 landesweit repräsentative Daten über Zustand und Veränderungen der biologischen Vielfalt in der Normallandschaft. Sie basiert auf einem repräsentativen Netz von 191 zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen mit einer Größe von je 100 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 0,5% der Landesfläche. Erfasst werden unter anderem Nutzungs- und Biotoptypen, Gefäßpflanzen und Brutvögel. Das Insektenmonitoring bildet einen weiteren wichtigen Baustein auf dem Weg zu einem umfassenden landesweiten Biodiversitätsmonitoring. Über die verschiedenen Monitoringprogramme hinweg ergeben sich vielfältige Synergien für vertiefte Auswertungen und Ursachenanalysen. So können wichtige Erkenntnisse über Veränderungen der biologischen Vielfalt, deren Ursachen und über die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen erzielt werden. Insekten nehmen in der Umwelt ökologische Schlüsselfunktionen ein: sie befördern den Nährstoffkreislauf, sind als Nahrungsquelle beispielsweise für Vögel, Reptilien, Amphibien und Säugetiere Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und fungieren als Bestäuber. Weitere Informationen zur Ökologischen Flächenstichprobe sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/natur/biodiversitaetsmonitoring/oekologische_flaechenstichprobe/ Download: Pressemitteilung

Mehr Insektenvielfalt durch extensive Landnutzung

Studie aus dem landesweiten Biodiversitätsmonitoring gibt Aufschluss über den Zustand der Tagfalterfauna in Nordrhein-Westfalen Der weltweite Insektenrückgang hat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht. Eine gemeinsame Studie der Universität Osnabrück und des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Kontext des nordrhein-westfälischen Biodiversitätsmonitorings verdeutlicht die umfassenden Herausforderungen für den Insektenschutz in Mitteleuropa. Während sich bisherige Untersuchungen vorwiegend auf Schutzgebiete konzentrierten, widmeten sich die Forschenden dem Zustand der Tagfalterfauna in der Gesamtlandschaft. Die Forschungsergebnisse belegen, dass die Lebensbedingungen für Tagfalter insbesondere in den intensiv genutzten Agrar- und Siedlungslandschaften des nordrhein-westfälischen Tieflands unzureichend sind. „Mit dem Pilotprojekt zum Monitoring von Tagfaltern und Heuschrecken haben wir als erstes Bundesland damit begonnen, die Entwicklung der Insektenbestände standardisiert zu dokumentieren und die Ursachen ihrer Veränderungen zu dokumentieren. Die Ergebnisse dieser Erhebungen zeigen, dass sich die Lebensbedingungen für Insekten regional stark unterscheiden“, erläuterte die stellvertretende LANUV-Präsidentin Dr. Barbara Köllner. Die Forschenden der Universität Osnabrück haben von 2019 bis 2021 im Auftrag des Landes NRW die Tagfalterfauna auf insgesamt 170 Probeflächen der Ökologischen Flächenstichprobe nach bundesweit definierten Methodenstandards erfasst. „Positiv überrascht waren wir darüber, dass wir bei den Erfassungen auf relativ kleiner Fläche mehr als die Hälfte der in NRW vorkommenden Tagfalterarten nachweisen konnten“, so Dr. Franz Löffler, Erstautor der Studie aus der Abteilung für Biodiversität und Landschaftsökologie an der Universität Osnabrück. „Die Vorkommen spezialisierter, gefährdeter Arten sind jedoch weitestgehend auf einige wenige Habitatfragmente zurückgedrängt, die wie Inseln weit verstreut in einer ansonsten intensiv genutzten Landschaft liegen.“ Für viele Arten sind die Umweltbedingungen in den intensiv genutzten Agrar- und Siedlungslandschaften des nordrhein-westfälischen Tieflands unzureichend. In den Mittelgebirgen stellte sich die Situation noch etwas positiver dar. Besonders viele Tagfalterarten und -individuen wurden in strukturreichen Landschaften mit artenreichem Grünland, Waldlichtungen und Saumstrukturen gefunden. Gefährdete Tagfalterarten waren vor allem dort zu finden, wo mageres Grünland in ausreichender Fläche oder viele verschiedene Biotope auf kleinem Raum vorkamen. Nährstoffarme, strukturreiche und extensiv bewirtschaftete Lebensräume, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts noch weite Teile der nordrhein-westfälischen Landschaft prägten, sind demnach von herausragender Bedeutung für den Erhalt einer artenreichen Insektenfauna. Die Ergebnisse der nun in der renommierten Fachzeitschrift „Biological Conservation“ veröffentlichten Studie verdeutlichen, vor welchen Herausforderungen die Naturschutzpraxis gegenwärtig steht. „Um Insekten nicht nur in Schutzgebieten sondern in der gesamten Landschaft zu fördern, ist es zwingend notwendig artenreiche Habitate zu erhalten und diese durch den Ausbau eines funktionierenden Biotopverbunds stärker miteinander zu vernetzen“, betonte Prof. Dr. Thomas Fartmann, Leiter der Abteilung für Biodiversität und Landschaftsökologie der Universität Osnabrück. „Unseren Schutzgebieten mit immer noch intakten Insektenbeständen kommt dabei eine wichtige Funktion zu, weil von dort aus benachbarte Landschaftsausschnitte besiedelt werden können“, ergänzte Fartmann. Zukünftige Schutzkonzepte sollten aber auch stärker auf integrative Ansätze setzen, die durch gezielte Maßnahmen zu einer Verbesserung der Umweltbedingungen in intensiv genutzten Landschaften beitragen können. „Dazu müssten in den Richtlinien der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik eine stärkere Honorierung biodiversitätsfördernder Maßnahmen verankert werden“, ergänzte Professor Fartmann. Durch die Fortführung des durch das nordrhein-westfälische Umweltministerium geförderten Insektenmonitorings erhoffen sich das Land und die Forschenden auf lange Sicht weitere Erkenntnisse zu den Ursachen der Veränderung der Insektenfauna. Anhand der Daten können zukünftig beispielsweise auch Einflüsse des Klimawandels besser nachvollzogen und die Effizienz von Maßnahmen zum Insektenschutz bewertet werden. _______________________________________________________ Weitere Informationen für die Redaktion: Universität Osnabrück, Abteilung für Biodiversität und Landschaftsökologie Dr. Franz Löffler & Prof. Dr. Thomas Fartmann, Barbarastraße 11, 49076 Osnabrück Telefon: +49(0)541/9693551 E-Mail: franz.loeffler(at)uos.de , t.fartmann(at)uos.de URL: http://fartmann.net Literaturzitat: Löffler, F. , Grüneberg, C., Drung, M., Freienstein, F.M., Helbing, F., Holtmann, L., Kämpfer, S., Kettermann, M., Münsch, T., Poniatowski, D., Streitberger, M., Stuhldreher, G. & T. Fartmann (2023): Different environmental conditions in lowlands and uplands highlight challenges for butterfly conservation in Central Europe. Biological Conservation 281: 110034. doi.org/10.1016/j.biocon.2023.110034 Download: Pressemitteilung

Vorbildliche Bürgerbeteiligung stärken und ausbauen - ein Modellprojekt

Die frühzeitige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in umwelt- und stadtentwicklungspolitische Prozesse wird zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung immer öfter eingefordert und praktiziert. Ziel des Modellprojekts war es, die Qualität von Beteiligungsprozessen zu verbessern und die Beteiligungspraxis im Bundesumweltministerium zu stärken. Dazu gehörte es, Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu informieren, gute Beteiligungsprojekte sichtbar zu machen und einen Austausch zwischen Beteiligungsakteuren über Erfolgsfaktoren zu fördern. Dies gelang durch die Anwendung verschiedener Instrumente. Zum einen wurden zwei Wettbewerbe zu vorbildlicher Bürgerbeteiligung durchgeführt. Mit ihnen wurden deutschlandweit vorbildliche Projekte und Institutionen identifiziert und ausgezeichnet, die eine positive Beteiligungskultur vorlebten und zur Verstetigung von Beteiligungsprozessen beitragen. Zum anderen wurde mit drei Fachtagungen in den Jahren 2017, 2018 und 2020 das Engagement im Beteiligungsbereich sichtbar gemacht und der Austausch innerhalb der Beteiligungs-Community im Umweltbereich gefördert. Begleitet wurden diese Aktivitäten durch die Konzeption und Umsetzung einer Dokumentation und zweier Kurzfilme, die einen einfachen Einstieg in das Beteiligungsthema ermöglichen. Um auch die wichtige Zielgruppe der jungen Menschen zu aktivieren und zu beteiligen, wurde des Weiteren ein Planspiel zum Insektenschutz umgesetzt. Mit dem Ziel Bürgerinnen und Bürger den Weg für eine direkte Beteiligung an bundespolitischen Entscheidungen zu ermöglichen, wurde darüber hinaus ein OnlineBeteiligungstool für den Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums konzipiert. Die im Rahmen dieses Modellprojektes durchgeführten Maßnahmen trugen dazu bei, die Bürgerbeteiligung auf Bundesebene voranzubringen. Quelle: Forschungsbericht

FLOW.de

Das Projekt "FLOW.de" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. durchgeführt. BUND und UFZ bauen ein bundesweites Citizen-Science-Fließgewässermonitoring auf, in dem lokale Freiwilligengruppen die Pestizidbelastung und die Insektengemeinschaft ihrer Bäche erforschen. Unterstützt durch geschulte BUND-Ehrenamtliche erheben die Bürgerwissenschaftler*innen standardisierte Fließgewässerdaten: Sie untersuchen die Lebensgemeinschaft des Makrozoobenthos (aquatische Insekten und wirbellose Tiere der Gewässersohle) und leiten daraus den in der Ökotoxikologie etablierten biologischen Pestizid-Indikator SPEAR (SPEciesAtRisk) ab. Zugleich beurteilen sie die Gewässerstrukturgüte ihrer Bäche nach den Standards der Wasserrahmenrichtlinie und führen punktuelle Messungen chemisch-physikalischer Parameter durch. Die Daten werden mit Hilfe einer Smartphone-Applikation ausgewertet und in eine Onlineplattform geladen. Bei jährlichen Projektkonferenzen werden die Ergebnisse mit Freiwilligen bzw. Stakeholdern diskutiert und in die Öffentlichkeit getragen. Die BUND-Projektkoordination organisiert die Citizen-Science-Messkampagnen und führt die Freiwilligentrainings, Monitoringeinsätze und Multiplikatorenschulungen gemeinsam mit den BUND-Regionalgruppen und den assoziierten Partnern durch (AG Umweltmobile und Deutscher Angelfischerverband). Eine Doktorand*in am UFZ widmet sich der Erhebung ökotoxikologischer Referenzdaten und der Evaluation der Citizen Science-Datenqualität. Im Rahmen einer Scopingstudie zum Citizen Science-Fließgewässermonitoring am UFZ wurden umfangreiche Vorarbeiten zur Programmkonzeption geleistet; die erste Messkampagne kann bereits 2021 stattfinden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Freiwilligen, BUND, UFZ sowie Behörden und weiteren Stakeholdern ermöglicht die Etablierung des Projekts als Ergänzung des behördlichen Fließgewässermonitorings. Die erhobenen wissenschaftlich validierten Daten zur Pestizidbelastung werden genutzt, um auf den Handlungsbedarf im Gewässer- und Insektenschutz aufmerksam zu machen und Maßnahmen zum Schutz zu initiieren.

1 2 3 4 510 11 12