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s/insel-usedom/Insel Usedom/gi

Ziel- und Massnahmenkonzept einer umweltgerechten Raumnutzung fuer die Insel Usedom

Das Projekt "Ziel- und Massnahmenkonzept einer umweltgerechten Raumnutzung fuer die Insel Usedom" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landkreis Wolgast.

Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen - Hotspot 30

Trotz der großen Zahl an Schutzgebieten mit hohem Schutzstatus hat sich die einstmals heterogene Küstenlandschaft der Ostvorpommerschen Küste zu einem anthropogen stark genutzten Lebensraum entwickelt, dies gilt besonders für die Insel Usedom. Das Projekt „Gemeinsam Mee(h)r Natur in Vorpommern wagen“ entwickelt hier Maßnahmen zu Besucherlenkung und Transformation der Landnutzung und leistet einen Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz.

Revierkartierung der Biber in MV (Punktdaten)

- Die landesweite Erfassung der Biberreviere findet seit 2001 im dreijährigen Turnus zwischen Oktober und April statt, nach 2014 wurde der dreijährige Turnus in den Nationalen Naturlandschaften beibehalten, landesweit wird seither im sechsjährigen Turnus erfasst. Bisher stehen die Daten für 2001/2002, 2004/2005, 2007/2008, 2010/2011, 2013/2014, 2016/2017 und 2019/2022 zur Verfügung. - Ziel ist die genaue Ermittlung der Zahl der Reviere und des Biberbestandes im Land. - Das Kartierungsverfahren ist im Methodenhandbuch für das Artenmonitoring beschrieben und basiert auf der Anleitung von Heidecke 1992. Vom Bearbeiter wurde ein Kartierungsbogen gemäß den Vorgaben des Artenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern ausgefüllt. Einige Kategorien des Kartierungsbogens sind in die Attributtabelle übernommen worden. - Im Untersuchungszeitraum 2001/2002 wurden alle Reviere in vorgegebenen Referenzgebieten (mit bekannter Biberbesiedlung) kartiert, d.h. es handelt sich nicht um eine landesweit vollständige Übersicht. Im folgenden Untersuchungszeitraum 2004/2005 wurde eine weitgehend vollständige Kartierung angestrebt, allerdings fehlen Daten von der Insel Usedom und aus dem Elbetal. Seit 2007/2008 sind alle bekannten und vermuteten Biber-Vorkommensgebiete in die landesweite Revierkartierung einbezogen. - Während in den ersten beiden Untersuchungszeiträumen für mindestens die Hälfte der Reviere der exakte Besatz (Anzahl der Tiere) durch Ansitz ermittelt wurde, ist dies seit 2007/2008 nur noch für eine ausgewählte Zahl von Revieren möglich. Trotzdem lässt sich nach Heidecke 1997 eine verlässliche Bestands-Hochrechnung durchführen. - Die vorliegenden Daten wurden ab dem Jahr 2014 auf ein anderes Datenbanksystem umgestellt (von DbMonArt zu MultiBaseCS).

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2342 Stralsund

Blatt Stralsund bildet das Norddeutsche Tiefland im Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns ab, wobei im Nordosten die Ostseeküste mit Greifswalder Bodden, Oderhaff, Rügen und Usedom erfasst ist. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Da sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale-und Weichselkaltzeit überlagern, gestaltet sich die Landschaft formenreich. Eiszeitliche Sedimente der Weichselkaltzeit dominieren den Kartenausschnitt, wobei zwischen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, glazifluviatilen Sanden und Schottern, glazilimnischen Beckenschluffen sowie äolischen Flug- und Dünensanden unterschieden wird. Abgesehen von der Sedimentation im marinen Bereich treten holozäne Ablagerungen auch in den Senken und Flussniederungen des Festlandes auf, z. B. Torf der Nieder- und Hochmoore oder limnische Sand-, Detritus- und Kalkmudde. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungen übersichtlich zusammen. Zwei geologische Schnitte, beide Südwest-Nordost-verlaufend, gewähren zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes.

Regionales Logistikprojekt für Vorpommern bietet erste Routen an

Übersichtskarte Regio-Logistik-Routen Vorpommern (C) Stephan Busse Nach längerem Vorlauf und Überwindung mancher neuer Herausforderung ist die Erprobungsphase für das Regio-Logistik-Projekt Vorpommern angelaufen: Seit 10. Juli 2023 können Interessierte aus der Region ihre Waren zum Transport auf 4 Routen im nördlichen Teil Vorpommerns zwischen Darss und Anklam bzw. Usedom anmelden. Der Transport auf den Routen bietet tagesaktuelle bzw. Übernacht-Lieferungen und erfolgt zunächst mindestens 1x wöchentlich auf den vier Routen; je nach Bedarf aber auch häufiger. Die Route Rügen-Darss wird von Beginn an schon mehrmals wöchentlich verkehren. Der Transport der Bestellungen regionaler Produkte in Vorpommern wird durch regionale Akteur:innen als preiswerte Beiladung organisiert. Den Start ermöglichen Insellogistik Rügen/Hiddensee GmbH, TAXI-TRANS Stralsund und Kurierdienst Lockenvitz. Ein Vorpommernweiter Ausbau der Strecken ist anvisiert, hängt aber u.a. davon ab, ob sich weitere Gütermitfahrgelegenheiten finden lassen. Ziel ist die direkte Belieferung gewerblicher Kunden:innen in Vorpommern (z.B. Regional-/Hofläden, Markthallen, Lebensmitteleinzelhandel, Hotels). Die regionale Beiladung bietet für Produzierenden wie Kunden:innen eine Entlastung der Unternehmen in Sachen Eigenleistungen in der Logistik, weil eigene Fahrten innerhalb Vorpommern zu Gewerbekunden:innen damit eingeschränkt werden können! Zugleich bietet es die Möglichkeit, per Mitnahme der Produkte anderer, die Ladekapazitäten besser auszulasten und eigene Kosten zu mindern. Die Disponierung wird im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) für die Operationeller Gruppe „lOGistische Lösung Vorpommern“ gefördert. - Die Routen sind anpassungs- und ausbaufähig: Je mehr mitmachen, desto vernetzter und rentabler werden die Beiladungen. Näheres zum Regio-Logistikprojekt findet sich auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen .

Der Radfernweg Berlin – Usedom

Der Radfernweg Berlin-Usedom verbindet die Bundeshauptsdtadt mit der idyllischen Ostsee-Insel. Dieser Flyer weist die Berliner Teilstrecke aus.

Erweiterung der Kläranlage Zinnowitz, Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, Amt Usedom Nord, Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Zweckverband (ZVWAB) Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom (Zum Achterwasser 6, 17459 Ückeritz) betreibt die Kläranlage (KA) Zinnowitz mit mechanischer und biologischer Abwasserreinigung und Phosphor- und Stickstoffelimination. Die Ausbaugröße beträgt 20.000 Einwohnerwerte (EW). Die KA befindet sich auf der Insel Usedom südlich des Ostseebades Zinnowitz in der Gemarkung Zinnowitz, Flur 1, Landkreis Vorpommern-Greifswald. Im Zuge der schrittweisen Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Entsorgungsraum „Insel Usedom Mitte-West“ plant der ZVWAB den Ausbau der KA Zinnowitz auf eine Ausbaugröße von 35.000 EW, da die derzeitige KA in den Sommermonaten bereits überlastet ist. Die Ausbaugröße berücksichtigt auch den zusätzlichen Kapazitätsbedarf durch die Stilllegung und den Rückbau der Kläranlagen Krummin und Mölschow. Der ZVWAB Insel Usedom hat mit Datum vom 12. Februar 2021 den Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540, für das Vorhaben „Erweiterung Kläranlage Zinnowitz“, Landkreis Vorpommern-Greifswald an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Folgende Maßnahmen sind für die Erweiterung geplant: - Umbau der biologischen Reinigungsstufe - Neubau zweiter Sandfang - Neubau Vorklärung - Neubau Faulanlage mit Blockheizkraftwerk (BHKW) - Neubau Schlammeindickung und Schlammentwässerung mit Schlammlagerhalle - Neubau Co-Substratannahme Das LUNG M-V als zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 60 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), § 107 Absatz 3 Nummer 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 13.1.2 Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die überschlägige Prüfung der Kriterien für die Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht für das Änderungsvorhaben besteht. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Maßnahme „Erweiterung Kläranlage Zinnowitz“ nicht erforderlich.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der OU Wolgast im Zuge der B111

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Bundesstraße 111 als südliche Ortsumgehung (OU) von Wolgast, den Neubau der „Neuen Bahnhofstraße“ sowie den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs an der Kreisstraße VG 26. Folgende Baumaßnahmen sind im Einzelnen geplant: Der Neubau der Bundesstraße 111 als südliche OU von Wolgast beginnt westlich von Wolgast. Der Peenestrom mit der Sauziner Bucht wird durch eine Brücke gequert. Auf Usedom bindet die OU östlich des Ortsteils Mahlzow an das vorhandene Straßennetz an. Weiterhin ist westlich des Bauanfangs der eigentlichen OU der Ersatzneubau der Brücke über das Gewässer Ziese geplant.  Im Zusammenhang mit dem Bau der OU Wolgast plant die Stadt Wolgast eine neue Anbindung der geplanten OU an die vorhandene Bahnhofstraße und die am Peenestrom ge-legenen Hafen- und Gewerbegebiete. Diese Verbindung wird als „Neue Bahnhofstraße“ bezeichnet. Die geplante OU Wolgast quert u.a. die Kreisstraße VG 26, die teilweise verlegt und mit einem Bauwerk über die OU überführt werden soll. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald plant in diesem Zusammenhang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße VG 26 im Brücken- und Rampenbereich. Da für alle drei Baumaßnahmen ein einheitliches Planungskonzept erforderlich ist, werden die Vorhaben B 111 Neubau der OU Wolgast, „Neue Bahnhofstraße“ und „Radweg an der Kreisstraße VG 26“ gemäß § 78 VwVfG verfahrenstechnisch in einem Planfeststellungsverfahren zusammen geführt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen sollen Grundstücke in folgenden Bereichen in Anspruch genommen werden: - Stadt Wolgast: Gemarkungen Schalensee, Wolgast, Wolgasterfähre, Mahlzow, Hohendorf - Amt Am Peenestrom/ Gemeinde Krummin: Gemarkung Neeberg - Amt Am Peenestrom/ Gemeinde Sauzin: Gemarkung Sauzin - Amt Usedom-Nord/ Gemeinde Peenemünde: Gemarkung Peenemünde - Amt Usedom-Süd/ Gemeinde Loddin: Gemarkung Loddin - Amt Anklam-Land/ Gemeinde Spantekow: Gemarkung Rebelow Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Unterlagen enthalten die wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 6 UVPG alte Fassung, in materieller Hinsicht und in formeller Hinsicht nach §§ 16, 19 Abs. 2 und 3 UVPG neue Fassung. Sie sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen Der UVP-Bericht ist im Materialband 3 enthalten. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie ist in Unterlage 13.3.

Sturmflutschutz Nordusedom, Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde, Gemeinde Peenemünde, Landkreis Vorpommern-Greifswald

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) mit Sitz in Stralsund, beabsichtigt das Vorhaben Sturmflutschutz Nordusedom mit den Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde und Riegeldeich Karlshagen zu errichten und hat hierzu einen ent-sprechenden Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht für das Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Nordusedom wird gegenwärtig nur durch die Düne Zinnowitz-Peenemünde sowie die Deiche am Peenestrom und Achterwasser vor Sturmhochwasser geschützt. Mit der Errichtung der Sturmflutschutzanlagen wird zum Schutz der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Nordusedoms das Eindringen des Wassers bei schweren und sehr schweren Sturmfluten verhindert. Es ist geplant, den Ort Peenemünde mittels eines Ringdeiches vor sehr schwerem Sturmhochwasser zu schützen. Die Sturmflutschutzanlage des Teilvorhabens Ringdeich Peenemünde besteht im Wesentlichen aus einem Deichkörper, einer Hochwasserschutzwand und Schartenbauwerken. Bereits im Mai 2018 wurde durch das LUNG für beide Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt. Grundlage waren geplante Gewässerausbaumaßnahmen an verschiedenen Gräben, die für die Umsetzung beider Teilvorhaben notwendig sind. Das Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht hinsichtlich der Ausbaumaßnahmen an den Gräben besteht, wurde im Amtsblatt M-V/Amtlicher Anzeiger 2018 S. 234 am 04. Juni 2018 sowie im Amtsblatt des Amtes Usedom Nord (Usedomer Norden, Nr. 06) am 20. Juni 2018 veröffentlicht. Bei den Vorhaben Ringdeich Peenemünde und Riegeldeich Karlshagen handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 UVPG in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) in der Fassung vom 23. September 2018 (GVOBl. M-V 2018, S. 336), entfällt für beide Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodische Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN). Die im Anhörungsverfahren bei der Anhörungsbehörde (StALU VP) eingegangenen Stellung-nahmen der Landesforst vom 31.01.2020 und 16.04.2020 sowie die Vorlage der Waldbilanz für das Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde (Antrag auf Waldumwandlung, INROS LACKNER SE, Stand: 22.05.2020) haben ergeben, dass eine erneute Vorprüfung für das Teilvorhaben Ringdeich Peenemünde im Sinne des UVPG notwendig wird. Durch den Bau des Deiches Peenemünde ist ein weiteres Vorhaben betroffen, das gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 17.2.3 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung unterliegt. Hierbei handelt es sich um Rodung von Wald im Sinne des § 9 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldge-setz) vom 02. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2017 (BGBl. I S. 75) zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart, die für die Umsetzung des Vorhabens notwendig wird. § 15 des Waldgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz-LWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 870), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 219) findet entsprechend Anwendung. Insgesamt müssen im Zuge der Baufeldfreimachung für den Deichbau rd. 1,5 ha Wald gerodet werden. Die Waldflächen befinden sich unmittelbar angrenzend an die Ortslage Peenemünde. Die Vorhabenfläche südlich von Peenemünde, zwischen der Ortschaft und dem Cämmerer See, besteht aus einem Gehölzbestand aus Pappeln, Birken und Weiden (Waldbiotop WVB), die Vorhabenfläche im Norden aus einer Fichtenmonokultur (Waldbiotop WZF). Das LUNG als obere Wasserbehörde hat für das Vorhaben gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Nummer 17.2.3 Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.

Erdölfima gibt Erdölsuche an zwei Probebohrungen auf Usedom auf

Die Erdölfirma Central European Petroleum GmbH (CEP) schließt ihre beiden Probebohrungen nach Erdöl auf der Insel Usedom. Eine langfristig wirtschaftliche Förderung von Erdöl sind nach Angaben des Unternehmens weder in Lütow noch in Pudagla gegeben. Die Bohrstelle in Lütow wurde bereits seit Januar 2016 vollständig zurückgebaut und die Bohrstelle in Pudagla soll bis Mai 2016 zurückgebaut und renaturiert werden. Seit 2011 hatte CEP mit den Probebohrungen auf Usedom nach förderfähigen Erdöllagerstätten gesucht.

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