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Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Küsten- und Hochwasserschutz (StALU WM Schwerin)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Hochwasserschutz (StALU VP Stralsund)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen - Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd - Bau und Instandhaltung von Küstenschutzanlagen

Dezernat 320 Gewässerverwaltung, Küsten- und Hochwasserschutz (StALU MM Rostock)

- Gewässerverwaltung und Hochwasserschutz - Bau und Instandhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen - Regulierung der Wehre (Wasserstände/Hochwasserschutz) - Verbesserung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen - Naturnahe Gewässergestaltung - Gewässerrenaturierung - Bau und Instandhaltung spezieller Hochwasserschutzanlagen - Bau und Instandhaltung von Deichen Gewässerinstandhaltung - Sohlkrautung, Grundräumung, Böschungskrautung, Deichmahd, Dünenbepflanzung, Baumpflege, Korrisionsschutz, Betonsanierung

Grabstätten und Gebühren

Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Während bei der Erdbestattung der/ die Verstorbene im Sarg bestattet wird, wird bei der Feuerbestattung der Leichnam zuerst eingeäschert und anschließend die Urne mit der Asche in einem Urnengrab beigesetzt. Folgende Arten von Grabstätten werden sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen angeboten: Familiengrabstätte (Lage und Größe der Grabstätte sowie und die Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Wahlgrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstelle sind vorgegeben; der Erwerb des Nutzungsrechtes an mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen ist möglich; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Reihengrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstätte sind vorgegeben; die Belegung erfolgt nacheinander durch die Friedhofsverwaltung; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Gemeinschaftsgrabstätte (Bestattung erfolgt in einheitlich gestalteter und gepflegter Grünfläche; die Belegung erfolgt der Reihe nach; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Darüber hinaus sind Urnenbeisetzungen in den folgenden Grabstättenarten möglich: Wandgrabstätte (die Beisetzung erfolgt oberirdisch in freistehenden baulichen Anlagen oder Gebäuden, Anzahl und Größe sind abhängig von der jeweiligen Bauart; es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, im Einzelfall ist sie jedoch möglich) Grabstätte im Baumfeld (die Beisetzung erfolgt im Kronenbereich von Bäumen in einer einheitlich gepflegten Grünfläche; Lage, Größe und Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) “mehr”: Welche dieser Grabstätten auf welchen landeseigenen Friedhöfen in Berlin zu finden sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Voraussetzung für die Nutzung einer Grabstätte ist der Erwerb des sogenannten Nutzungsrechtes. Dieses wird entsprechend der in Berlin geltenden Ruhezeit für eine Dauer von 20 Jahren vergeben. Während ein Nutzungsrecht für Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten mit Ablauf der Ruhezeit erlischt, kann es bei Wahl- und Familiengrabstätten verlängert werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte können grundsätzlich folgende Gebühren anfallen: Verwaltungsgebühr (wird für die Einräumung des Nutzungsrechtes erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich) Friedhofsgrundgebühr (damit werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet) Bestattungsgebühr (bezieht sich auf die eigentliche Bestattung; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten) Gebühr für die Trauerfeier (diese beinhaltet neben der Nutzung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen) zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte (wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, Urnenwänden und Baumfeldern, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege innehat und ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für den Zeitraum von 20 Jahren) Nähere Angaben zur Höhe der Gebühren für die landeseigenen Friedhöfe: Gebührenordnung Natürlich geben auch die bezirklichen Friedhofsverwaltungen gerne Auskunft über die im Einzelfall anfallenden Gebühren. Bild: SenUMVK Baumbestattungen Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grabpatenschaften Auf einigen Friedhöfen in Berlin wird die Möglichkeit zur Übernahme von Grabpatenschaften für historische Grabstätten angeboten, deren Nutzungsrechte bereits erloschen sind, so dass diese oft baulich wertvollen Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt sind. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Suche nach einer bestehenden Grabstätte Berlin verfügt über eine große Anzahl an Friedhöfen. Da eine zentrale Bestattungsdatei nicht existiert, kann sich die Suche nach der Grabstätte einer bestimmten verstorbenen Person als schwierig und aufwendig erweisen. Weitere Informationen

Wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark) - Reg.-Nr.: G01423

Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

1. Grundsätze

1. Grundsätze 1.1 Die Kapitel II-1, II-2, III, IV, V, VI, VII und XI-1 der Anlage zum SOLAS -Übereinkommen und Abschnitt C.I (SOLAS) der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelten für Frachtschiffe nach diesem Teil entsprechend, soweit nicht in den folgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. 1.2 Können die Anforderungen einer nach der Regel 1.1 anzuwendenden Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens oder dieses Teils im Einzelfall nicht erfüllt werden, kann die Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung von Fahrtbereich, Schiffstyp und Schiffsgröße gleichwertige Einrichtungen, Hilfsmittel und Maßnahmen festlegen. 1.3 Auf Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl unter 150 sind die Regeln V/15, 20 bis 26 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen nicht anzuwenden. 1.4 Bau und Instandhaltung des Schiffskörpers, der Haupt- und Hilfsmaschinen sowie der elektrischen und automatischen Anlagen müssen dem Standard entsprechen, den die Klassifikationsregeln einer anerkannten Organisation für den jeweiligen Schiffstyp vorschreiben, wenn nicht in den nachfolgenden Regeln etwas anderes bestimmt ist. 1.5 Die vorgeschriebene Ausrüstung in den Bereichen Brandschutz, Rettungsmittel, Funk und Navigation muss nach der Richtlinie 2014/90/ EU zugelassen sein, wenn nicht in den nachfolgenden Regeln etwas anderes bestimmt ist. Vorgeschriebene Ausrüstung sowie freiwillige und zusätzliche Ausrüstung nach Kaptel V Regel 18.7 des SOLAS-Übereinkommens, die nicht Artikel 3 der Richtlinie 2014/90/EU unterliegt, muss durch die Berufsgenossenschaft, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) oder eine anerkannte Organisation zugelassen sein. 1.6 Vorgeschriebene Ausrüstung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA -Staat, der Vertragspartei des ERW -Abkommens ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurde, wird als gleichwertig anerkannt. Stand: 30. November 2024

1. Anwendungsbereich und grundsätzliche Sicherheitsanforderungen

1. Anwendungsbereich und grundsätzliche Sicherheitsanforderungen 1.1 Dieses Kapitel gilt für neue Fahrgastschiffe mit einer Länge von weniger als 24 m . 1.2 Soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, gelten für Fahrgastschiffe nach diesem Kapitel die Anforderungen des HSC -Code für Fahrgastfahrzeuge der Kategorie A entsprechend. 1.3 Der Bau und die Instandhaltung des Schiffskörpers, der Haupt- und Hilfsmaschinen sowie der elektrischen und automatischen Anlagen müssen dem Standard entsprechen, den die Klassifikationsregeln einer anerkannten Organisation vorschreiben. 1.4 Abhängig von der nachgewiesenen baulichen Beschaffenheit und der vorhandenen Ausrüstung kann die Berufsgenossenschaft Auflagen für den Betrieb erteilen. Eine Betriebserlaubnis nach Regel 1.9 des HSC-Code ist nicht erforderlich. Stand: 30. November 2024

Küstenschutz: Handlungsbedarf trotz zuverlässigem Schutz

Stade. Sieben Sperrwerke schützen die Einwohner des Landkreises Stade und der Region zuverlässig vor den Kräften der Nordsee. Ihre glorreiche Zeit haben die allesamt in den 60er und 70er Jahren errichteten Küstenschutzbauwerke allerdings inzwischen hinter sich. In Stade stellte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dienstag (01.10.) die Ergebnisse nach einer umfassenden Überprüfung der Bauwerke vor – und einen Fahrplan, wie die wichtigen Massivbauwerke in der Deichlinie für kommende Herausforderungen ertüchtigt werden müssen, um auch künftig zuverlässigen Schutz zu bieten. Sieben Sperrwerke schützen die Einwohner des Landkreises Stade und der Region zuverlässig vor den Kräften der Nordsee. Ihre glorreiche Zeit haben die allesamt in den 60er und 70er Jahren errichteten Küstenschutzbauwerke allerdings inzwischen hinter sich. In Stade stellte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dienstag (01.10.) die Ergebnisse nach einer umfassenden Überprüfung der Bauwerke vor – und einen Fahrplan, wie die wichtigen Massivbauwerke in der Deichlinie für kommende Herausforderungen ertüchtigt werden müssen, um auch künftig zuverlässigen Schutz zu bieten. Die gute Botschaft nahm NLWKN-Projektleiter Andreas Kosch dabei direkt vorweg: „Alle überprüften Bauwerke können den zuletzt 2021 noch einmal deutlich erhöhten Bemessungswasserstand und damit die aktuellen Herausforderungen durch Sturmfluten trotz ihres Alters statisch auch weiterhin sicher bewältigen“, so Kosch. Allerdings: Rechnet man die künftigen Herausforderungen durch den Klimawandel hinzu, die im Küstenschutz in Niedersachsen heute bereits in Form eines Vorsorgemaßes von einem Meter für den prognostizierten Meeresspiegelanstieg in den kommenden 100 Jahren bei Planungen mit berücksichtigt werden, kehrt sich das Bild ins Gegenteil. „Klar ist – und das zeigen die aktuellen Ergebnisse der Überprüfung der Sperrwerke sehr deutlich: Es sind in den kommenden 35 Jahren massive finanzielle Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro und auch personelle Anstrengungen erforderlich, um die sieben Sperrwerke zwischen Oste und Lühe in einen zukunftsfähigen Zustand zu versetzen. Das hatten wir angesichts des Alters der Anlagen auch so erwartet“, so Andreas Kosch. Umweltminister Christian Meyer betonte die Dringlichkeit: „Angesichts der Klimaerhitzung und des Meeresspiegelanstiegs ist es besonders wichtig, den Küstenschutz zu verbessern, um die Menschen hinter dem Deich und ihr Hab und Gut zu schützen. Die Mittel des Bundes für den Küstenschutz müssen daher dauerhaft gesteigert werden. Niedersachsen hat seinen Anteil am Küstenschutz ebenfalls erhöht. Zur beschleunigten Umsetzung gehört auch mehr Personal und Ausstattung beim NLWKN. Dies war meine Priorität bei den Haushaltsberatungen und ich bin froh, dass so 2024 beim NLWKN 200 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden konnten. Mit dem Haushaltsplan 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung stehen weitere Stellen für den Hochwasser- und Küstenschutz, sowie für die notwendige Flächenbeschaffung bereit.“ Ambitionierter Zeitplan – 35 Jahre für sieben Projekte Ambitionierter Zeitplan – 35 Jahre für sieben Projekte Im Rahmen der Untersuchungen wurde auf Basis eines objektiven Kriterienkatalogs auch eine Priorisierung der erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen vorgenommen. Den dringendsten Handlungsbedarf sehen die externen Gutachter und die Küstenschutzexperten des NLWKN vor allem beim Siel Wischhafen, beim Sperrwerk Ruthenstrom und dem Lühesperrwerk. Beim Siel Wischhafen, dem Bauwerk mit dem höchsten Handlungsdruck, sollen zunächst vorgezogene konstruktive Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Bauwerk fit für die nächsten Jahrzehnte machen. Zudem wurde 2024 bereits mit den Planungen für das Sperrwerk Ruthenstrom (Priorität 1) und das Lühesperrwerk (Priorität 2) begonnen, um das Ziel einer Umsetzung aller Projekte bis 2060 gewährleisten zu können. Mit Blick auf das Sperrwerk Ruthenstrom und das Sperrwerk Abbenfleth sprechen sich die Gutachter zudem für einen kompletten Neubau aus. Bei den übrigen Bauwerken wird es sich erst im Zuge der weiteren Planung entscheiden, ob ein Ersatzneubau oder eine Ertüchtigung des Bestandsbauwerks die beste Lösung darstellt. Einen Ersatzneubau hatte der NLWKN 2022 in Otterndorf fertigstellt: die neue Hadelner Kanalschleuse als Multifunktionsbauwerk. Die Ertüchtigung eines bestehenden Sperrwerks setzt der NLWKN derzeit im Winsener Ortsteil Hoopte um: das Ilmenausperrwerk. Angesichts des ambitionierten Fahrplans sieht NLWKN-Betriebsstellenleiter Peter Schley erheblichen Mittel- und Personalbedarf: „Das vorhandene Personal etwa im Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung ist mit dem Betrieb und der Instandhaltung der Anlagen bereits mehr als ausgelastet, zumal aufgrund des Alterungsprozesses der Anlagen der erforderliche Aufwand weiter zunehmen wird. Und auch im Bereich Planung und Bau sind wir heute nicht so breit aufgestellt, dass wir die erforderlichen Großprojekte parallel stemmen können“. Für diese Aufgabe baut der NLWKN deshalb derzeit am Standort Stade ein zweites Ingenieur-Team auf. Die neuen Küstenschützerinnen und Küstenschützer werden dabei von den erfahrenen NLWKN-Experten geleitet und eingearbeitet, die erfolgreich den Ersatzneubau der Hadelner Kanalschleuse realisiert haben. Bis auf das Ostesperrwerk, das sich im Eigentum des Bundes befindet, werden die betroffenen Sperrwerke allesamt vom NLWKN für das Land Niedersachsen betrieben und unterhalten.

Im Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt

Stellenausschreibung Im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt (LZW) ist im Forstlichen Bildungszentrum zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens bis zum 31.12.2024, die Stelle eines Hausmeisters (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Dienstort ist Magdeburgerforth. Das Forstliche Bildungszentrum – Magdeburgerforth (FBZ) ist die landesweit einzige überbetriebliche Ausbildungsstätte für den Beruf „Forstwirt/in“. Hier findet auch der fachtheoretische Unterricht der Lehrlinge statt. Darüber hinaus ist das FBZ in der forstlichen Erwachsenenbildung tätig und außerschulischer Lernort im Rahmen der Agenda für nachhaltige Entwicklung. Das FBZ bewirtschaftet eine landeseigene Liegenschaft mit einem Verwaltungsgebäude mit angegliederter Küche und Wohnheim, zwei Schulungs- und mehreren Unterstellgebäuden. Aufgabenprofil: Instandhaltung, Pflege und Reinigung der Innen- und Außenanlagen Jahreszeitabhängige Aufgaben wie Laub entfernen, Außenmöbel reinigen und reparieren, Schneeräumen und Streuen, Sträucher beschneiden etc. Instandhaltung oder Austausch von defektem Inventar z.B. Möbel, Leuchtmittel etc. Mitwirkung an der Inventur zum Jahresabschluss Schlüsselverwaltung, Pflege der An- und Abreise im Schließsystem des FBZ, verantwortlich für Verschlusssicherheit am gesamten FBZ  Zimmereinweisung sowie Aufsicht bei der An- und Abreise der Kursteilnehmer des FBZ Müllmanagement (Papierkörbe, Ascher, Restmüll, Sperrmüll, Papier etc.) Kontrolle und kleine Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage (Hackschnitzel, Gas) Kontrolle, teilweise Wartung aller betriebstechnischen Anlagen (soweit möglich und nicht durch eine Fachkraft durchzuführen) Führen von schriftlichen Dokumentationen (z.B. Kontrolllisten, Prüflisten etc.) Durchsetzung der Heim- und Brandschutzordnung des FBZ Einweisung und Begleitung von Bau- und Handwerksfirmen am FBZ Besorgungs- und Transportfahren, Botendienste (Einkauf, Wäsche etc.) Mitwirkung an der Vorbereitung von Veranstaltungen, z.B. Beflaggung, Bestuhlung Anforderungsprofil: Zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossene handwerkliche Ausbildung (vorzugsweise Schlosser, Tischler, Werkzeugbau o.ä.) oder eine vergleichbare Qualifikation, die für die Ausübung der Tätigkeit förderlich ist  Bereitschaft zur (auch kurzfristigen) Übernahme von Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit und zu ungünstigen Zeiten (bei Havarien, Veranstaltungen usw.) Bereitschaft zu körperlicher Arbeit im Umgang mit Gütern unterschiedlicher Art gesundheitliche Eignung, insbesondere zum Heben und Tragen von Lasten erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag (kann nachgereicht werden), Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, gute Organisationsfähigkeit sowie selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten, Anwendungsbereite Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf dem Sprachniveau C1 nach GER,  Führerschein Klassen BE sowie L oder T. Wünschenswerte Voraussetzungen:  Erfahrungen/Kenntnisse im Bereich Hausmeisterservice oder Facility Management  PC-Grundkenntnisse,  Flexibilität und Eigeninitiative,  hohes Maß an Empathie und Aufgeschlossenheit, auch Jugendlichen gegenüber. Was bieten wir Ihnen?  eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum,  ein freundliches und fachkompetentes Team, das bei der Einarbeitung in die Aufgaben hilft, einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, individuelle und umfassende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. Bei Interesse kann im Forstlichen Bildungszentrum eine Mietwohnung zur Verfügung gestellt werden. Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 5) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Vorrausetzungen nach § 12 TV-L. Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Sabsch (Leiter des FBZ)- 039225/96911 Frau Geue (Büroleiterin)- 039225/96914 Herrn Reinecke (Personalsachbearbeiter)- 03941/56399-305 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen gleichgestellte Personen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 27.10.2024 über unser Online-Bewerbungssystem www.interamt.de unter der Stellenangebots- ID 1206658. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: Tabellarischer Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Arbeitszeugnisse und sonstige Zertifikate (z.B. Fort- und Weiterbildungsnachweise), Führerschein, Erweitertes Führungszeugnis (wenn schon vorhanden), ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes). Alternativ können Sie sich auch per E-Mail bewerben. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an: bewerbung@lzw.mlu.sachsen-anhalt.de oder postalisch an: Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt Betriebsleitung – Personal Große Ringstraße 52 38820 Halberstadt.

Verkehrsbeeinflussung

Verkehrlich gesteuert und überwacht werden die Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) durch die Verkehrsregelungszentrale der Abteilung Verkehrsmanagement . Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen erfolgen durch die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Verkehrsbeeinflussung werden in Tunnelanlagen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen Verkehrsdaten wie Geschwindigkeit, Verkehrsstärke und Sichtweite automatisch erfasst und von Verkehrsrechnern ausgewertet. Je nach Verkehrslage senden die Rechner Befehle an die Anlagen, um Geschwindigkeitsbeschränkungen und Warnhinweise wie „Stau” automatisch zu schalten und den Verkehrsablauf harmonisch zu gestalten. In einem Brandfall wird der Tunnel Tiergarten-Spreebogen signaltechnisch automatisch geschlossen. Von der Verkehrsregelungszentrale aus besteht darüber hinaus die Möglichkeit, manuell die genannten Anzeigen und weitere Anzeigen wie „Gefahrenstelle”, „Baustelle” oder Sperrungen von Fahrstreifen zu schalten Die Verkehrsdaten werden – getrennt nach Pkw(Personenkraftwagen) und Lkw – in der Regel durch über den Fahrstreifen angeordnete Radardetektoren im 15-Sekunden-Takt erfasst. Von den Detektoren werden die Daten über die Streckenstationen jedes Anzeigequerschnitts zum zugehörigen Verkehrsrechner gesendet. Neben der Verwendung der Daten zur Steuerung des Verkehrs stehen diese auch für statistische Auswertungen zur Verfügung. Die VBA sind mit LED-Technik (*L*ight *E*mitting *D*iode) ausgerüstet. Diese hat gegenüber der herkömmlichen Glasfasertechnik den Vorteil einer verbesserten Lesbarkeit. Durch die Verwendung einer patentierten Optik werden z.B. Phantomlichtzeichen durch Sonneneinstrahlung verhindert. Zudem liegt der Stromverbrauch ca. 90 Prozent niedriger als bei der Glasfasertechnik. LED besitzen eine wesentlich höhere Lebensdauer als die bisher verwendeten Halogenleuchten. Energieverbrauch, Energie- und Wartungskosten sind daher erheblich geringer.

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