Identifizierung und Definition von vertiefenden Studien zu einzelnen Reduktionsoptionen und Folgeproblemen. Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Bewertung von moeglichen Arbeiten und Strategien zur Vermeidung und Verringerung energiebedingter Spurengase.
Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
Es sollen zunaechst Hypothesen entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte durch das KrW-/AbfG (insbesondere Paragraphen 4, 5, 10-18) in die Praxis umgesetzt werden wird, insbesondere ob private Entsorgungstraeger nach dem KrW-/AbfG (Paragraphen 17, 18) gebildet werden und in welcher Weise diese Entsorgungs-Funktionen uebernehmen werden. Diese Neuregelung und ihre zu erwartende Umsetzung sollen diskutiert werden unter den besonderen Aspekten a) inwieweit sie positiv in Richtung Abfallvermeidung/-verwertung wirken, b) ob sie eine Zunahme von Abfalltransporten induzieren oder verstaerken. Schliesslich sollen Vorschlaege zur institutionellen Ausgestaltung kooperativer Ansaetze zur Abfallvermeidung/-entsorgung durch mehrere Unternehmen entsprechend den neuen rechtlichen Moeglichkeiten eroertert werden.
Aufgabe dieses Forschungsbereichsvorhabens ist es zu untersuchen, wie im Kameralismus das Problem natürlicher Ressourcen sowohl in den theoretischen Überlegungen der kameral-wissenschaftlichen Publizistik als auch in den praxisbezogenen Anleitungen der kameralistischen Verwaltungspraxis das Problem natürlicher Ressourcen gelöst worden ist. Insbesondere ist der Frage der Nachhaltigkeitsidee nachzugehen und zu prüfen, welche Bedeutung ihr als gemeinwohlverpflichtete Ressourcenpolitik zum Ausgleich divergierender Bedürfnis- und Nutzungsinteressen bis um 1850 konkret zukam. Für eine solche Prüfung ist herauszuarbeiten, welches Wertkonzept den kameralistischen ressourcenpolitischen Vorschlägen zugrunde liegt und welche Annahmen über die Beziehung von individueller und staatlicher 'Glückseligkeit' hinter diesen Vorschlägen stehen. Überprüft werden soll die These, dass die Positionen der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomie zu diesen Fragestellungen, nämlich das Konzept des sowohl einen instrumentellen Wert als auch einen anthropozentrischen Eigenwert umfassenden ökonomischen Gesamtwertes einer natürlichen Ressource sowie die regulative wohlfahrtsökonomische Idee eines dem Gemeinwohl verpflichteten Diktators schon im Kameralismus vertreten sind. Weiterhin ist danach zu fragen, welche Effekte obrigkeitlich-administrative Interventionen wie Preistaxen, Verbote, Beschränkungen oder Privilegien für die Einführung neuer Produktionstechniken und die Erweiterung des Marktangebots oder die Versorgung der Konsumenten hatten.
Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Im Modellversuch (1.07.91 - 30.06.95) wurde ein Weiterbildungsstudium fuer TeilnehmerInnen mit akademischem Abschluss und fuer TeilnehmerInnen mit berufspraktischen Erfahrungen in umweltrelevanten Taetigkeitsbereichen aufgebaut, die Institutionalisierung konnte aufgrund der starken Nachfrage nach Studienplaetzen zum 1.07.95 erfolgen. Seit 1995 besteht auch die Moeglichkeit, nur einen der beiden Bereiche Umweltrecht oder Umweltoekonomie zu belegen, die Zulassung erfolgt zu jedem Semester. Aufbauend auf den Veranstaltungen des Studienganges ist es seit 1996 ebenfalls moeglich, sog. Betriebsbeauftragten-Lehrgaenge zu besuchen, wodurch nicht nur das mittels des Studiums erworbene Universitaetszertifikat, sondern auch der praxisorientierte Nachweis an der Universitaet erworben werden kann.
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