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Forschungsfreiheit und Umweltrecht

Das Projekt "Forschungsfreiheit und Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Sektion Ökonomie, Soziologie und Recht durchgeführt. Zu Teilprojekt 1: Indikatoren für ein Nachhaltigkeitsrecht. In der jüngeren Nachhaltigkeitsforschung werden 'institutionellen Nachhaltigkeitsregeln' formuliert, die eine Steigerung der Resonanzfähigkeit, der Reflexivität, die Erhöhung der Steuerungsfähigkeit der Gesellschaft u.a. verlangen. Dabei ist zu fragen, welchen Beitrag das Rechtssystem dazu leisten kann, diese Ziele zu erreichen. Eine Antwort erfordert, die bestehende 'institutionelle Verfassung' des Umwelt-, Planungs- und Wirtschaftsrechts zu analysieren und am Maßstab der o.g. Regeln zu bewerten. Zu Teilprojekt 2: Ziel des Teilprojektes ist es, eine Bestandsaufnahme darüber durchzuführen, in welchen Bereichen der Umweltforschung in Deutschland durch umweltrechtliche Regelungen eingeschränkt wird. Diese Restriktionen sind dann am Maßstab der Forschungsfreiheit und des Staatsziels der nachhaltigen Entwicklung zu bewerten. TP1: Auf dieser Grundlage sind Verbesserungsvorschläge zu entwickeln und auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Darüber hinaus sind Indikatoren zu bilden, die den Weg des Rechts zum Nachhaltigkeitsrecht messbar machen sollen. TP2: Auf dieser Grundlage sind ggfs. Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.

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