Geltungsbereich der Kompensationsflächen, der städtebauliche Verträge und der K-Flächen der Ergänzungssatzung. Digitalisiergrundlage sind die Bebauungspläne, die auf Grundlage der ALK bzw ALKIS digitalisiert wurden
Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten
Das Forschungsprojekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier hat am Montag, den 18.11.2024 erfolgreich das multihierarchische Rauminformationssystem (RIS) in der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vorgestellt. Das Rauminformationssystem bündelt und veranschaulicht die Ergebnisse und Erkenntnisse der Analysen des Forschungsprojektes thematisch und kartografisch. Prof. Greiving von der TU Dortmund stellte die Inhalte und Hintergründe des Projektes vor. Er betonte, dass die Analysen und Szenariokorridore, die auf regionaler und teilregionaler Ebene bearbeitet wurden, als gemeinsame Evidenzgrundlage einen Beitrag für die gemeinsame Entwicklung der gesamten Region bilden können. Frau Prof. Reicher von der RWTH Aachen fügte dem bei, dass die Sichtbarkeit und Lesbarkeit solcher Daten und Informationen von großer Bedeutung für die gesamte Region seien. Das Rauminformationssystem bietet momentan Karten und Daten für die thematischen Handlungsfelder Siedlung, Klima, Freiraum, Mobilität und Daseinsvorsorge. Dabei sind Inhalte sowohl für die gesamte Region als auch die Teilregionen Kreis Euskirchen und Stadt Düren erarbeitet worden. Das System bietet Nutzenden, neben der kartografischen Darstellung, die Möglichkeit die Daten zu filtern, als Tabellen oder „geopackages“ zu Downloaden, sowie die Einbettung der Karten über die WMS-Funktion. In seiner Rede unterzeichnete Herr Dr. Strauss vom Projektträger Jülich die Bedeutung des Systems für eine bessere Entscheidungsgrundlage und den Interessenausgleich in der Region. Herr Bongartz von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hob die zentrale Rolle digitaler Technologien hervor und begrüßte die Weiterentwicklung des RIS als Schlüssel zur regionalen Zusammenarbeit. Die Praxispartner aus der Stadt Düren und dem Kreis Euskirchen konnten während der Veranstaltung bestätigen, wie das RIS bei der Realisierung örtlicher Strategien und Vorhaben bereits mehrfach gedient hat. Das System wird nun von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier in einen Dauerbetrieb übernommen, um auch nach der Förderphase des Projektes der Region als Informations- und Wissensgrundlage für das Rheinische Revier zu dienen. Das Projekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier wird seit Februar 2020 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Projektleitung wird von der TU Dortmund geleitet und in Kooperation mit den Partnern aus Wissenschaft und Praxis aus der RWTH Aachen, der Stadt Düren, dem Kreis Euskirchen, dem infas Institut und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier bearbeitet. Das Rauminformationssystem kann man auf dieser Website abrufen . Bild: Karte des Rheinischen Reviers aus dem Forschungsprojekt DAZWISCHEN - Zukunftsorientierter Strukturwandel im Rheinischen Revier, A. Klozoris
Im Land Berlin wird das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin durchgeführt. Der Vorhabenträger reicht die Planfeststellungsunterlagen (den Plan) für: Straßenbauvorhaben bei der Anhörungsbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – VI GR B), für Bahnbauvorhaben nicht bundeseigener Eisenbahnen, Straßen-/U- und Seilbahnen bei der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – IV E 1) sowie für bundeseigenen Eisenbahnen bei der Planfeststellungsbehörde des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) ein und beantragt die Durchführung des Anhörungsverfahrens. Der eingereichte Plan besteht aus Zeichnungen, Erläuterungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen, die das Vorhaben so umfangreich beschreiben, dass sich jeder darüber unterrichten kann, ob und inwieweit er durch das geplante Bauvorhaben in seinen Belangen berührt wird. Dies gilt insbesondere für die Betroffenheit des Eigentums, Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe sowie zu erwartende Umweltauswirkungen in Natur und Landschaft. Die Anhörungsbehörde überprüft alle Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Auslegungsfähigkeit und wirkt, falls notwendig, auf eine Ergänzung oder Berichtigung hin. Sie veranlasst dann innerhalb eines Monats nach Zugang der vollständigen Planunterlagen die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Anhörungsbehörde übersendet den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) die Planfeststellungsunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme. Die Beteiligung einer Behörde ist erforderlich, wenn durch das geplante Bauvorhaben ihr öffentlich-rechtlicher Aufgabenbereich betroffen ist. Die Behörden haben ihre Stellungnahme innerhalb einer von der Anhörungsbehörde festzulegenden Frist, die drei Monate nicht überschreiten darf, abzugeben. Sie haben sich im Rahmen der Abgabe ihrer Stellungnahme auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken. Die Planunterlagen sind – nach Möglichkeit nahe des geplanten Vorhabens – für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auf die Auslegung des Planes ist vor Beginn durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Ortsüblich für das Land Berlin ist die Veröffentlichung 1) im “Amtsblatt für Berlin” und 2) in den drei Berliner Tageszeitungen “Berliner Zeitung”, “Der Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost” und zur Information 3) zusätzlich (gem. § 27a VwVfG) auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Betroffene, die nicht in Berlin wohnen, deren Name und Aufenthalt bekannt sind oder sich innerhalb angemessener Frist ermitteln lassen, werden gesondert schriftlich über die Auslegung informiert. Über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus werden bspw. für Straßenbauvorhaben die anerkannten Naturschutzvereinigungen in Berlin gesondert von der Auslegung benachrichtigt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist oder bei UVP-pflichtigen Vorhaben bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Zur Wahrung der Frist ist der Tag des Eingangs der Einwendung bei der Anhörungsbehörde maßgeblich (Post -ggf. vorab per Fax- oder persönlich, nicht per E-Mail). Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind nach § 21 Absatz 4 UVPG für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (präkludiert). Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Äußerungsfrist gilt nur für dieses Verwaltungsverfahren und auch für solche Einwendungen, die sich nach § 21 Absatz 5 UVPG nicht auf die Umweltauswirkungen beziehen Nach Ablauf der Einwendungsfrist übergibt die Anhörungsbehörde die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung an den Vorhabenträger. Er prüft, ob und inwieweit die erhobenen Einwendungen durch Zusagen bzw. Planänderungen ausgeräumt werden können. Hieran schließt sich in der Regel der Erörterungstermin an, in welchem offen gebliebene Punkte geklärt werden sollen. Bei bestimmten Vorhaben kann die Anhörungsbehörde auf einen Erörterungstermin verzichten (z.B. AEG, PBefG, FStrG, LSeilbG). Die Anhörungsbehörde lädt den Vorhabenträger, die privaten Einwender, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen zum Erörterungstermin ein (schriftlich oder bei mehr als 50 Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung). Der Erörterungstermin ist eine nicht öffentliche Veranstaltung. Je nach Größe des Vorhabens und dem Grad der Betroffenheit kann er sich über mehrere Tage erstrecken, bis alle offen gebliebenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert wurden. Im Erörterungstermin werden unter der Leitung der Anhörungsbehörde (Verhandlungsleitung) die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Ziel erörtert, das Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen herzustellen. Der Verhandlungsleitung kommt bei der Erörterung insbesondere eine vermittelnde, der Sachaufklärung dienende Funktion zu. Sie leitet die Verhandlung neutral und ergebnisoffen und wirkt auf einen Interessenausgleich hin. Im Ergebnis der Erörterung ist festzuhalten, ob die vorgebrachten Einwendungen weiterhin aufrechterhalten werden oder ob sie sich durch die Erwiderung des Vorhabenträgers oder auf andere Weise erledigt haben. Vom Erörterungstermin wird ein Protokoll erstellt. Möglicherweise ergeben sich nun Planänderungen. Sollten dadurch Belange weiterer Betroffener oder der Aufgabenbereich einer bisher nicht beteiligten Behörde oder eines TÖB erstmals oder stärker als bisher berührt werden, so gibt die Anhörungsbehörde den von einer Planänderung Betroffenen Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme bzw. Einwendung abzugeben (§ 73 Abs. 8 VwVfG). Handelt es sich um eine Änderung, die die Grundzüge der Planung berührt, ist eine Neuauslegung erforderlich. Die Anhörungsbehörde gibt zum Abschluss des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme ab. Sie leitet diese der Planfeststellungsbehörde zu (§ 73 Abs. 9 VwVfG). Die Stellungnahme beinhaltet den Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und gibt Empfehlungen zum Umgang mit den nicht erledigten Einwendungen. Mit der Stellungnahme werden der Plan, die vom Vorhabenträger beabsichtigten Planänderungen, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Einwendungen der Betroffenen sowie die dazu vorliegenden Erwiderungen des Vorhabenträgers, das Protokoll über den Erörterungstermin, eventuell zusätzlich erarbeitetes Abwägungsmaterial und die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 24 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) übergeben. Eisenbahn-Bundesamt VwVfG: Planfeststellungsverfahren
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU), ehemals das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), hat in 2016 das Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse: Mögliche Standorte zum Wasserrückhalt in der Fläche" ins Leben gerufen und in 2020 aktualisiert. In 2022 wurde das Projekt in „Fluss, Natur, Leben - Aufgabe für Generationen“ umbenannt. Bestandteil des aktuellen Programms sind 34 Maßnahmen für Deichrückverlegungen und Flutpolder an den Gewässern Elbe, Saale, Mulde, Havel, Weiße und Schwarze Elster. Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm "Fluss, Natur, Leben" . Die Umsetzung ist eine Generationenaufgabe und wird mindestens zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen und schätzungsweise mehr als eine halbe Milliarde Euro aus nationalen und europäischen Fonds benötigen. Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und unter Beteiligung vom Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., dem Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurde eine „ Muster – Kompensationsvereinbarung ( hier klicken für mehr Informationen) und eine „ Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz “ ( hier klicken für mehr Informationen) erarbeitet. Am 11.01.2024 wurde die „Gemeinsame Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz“, welche die „Muster-Kompensationsvereinbarung für den Einsatz gesteuerter Flutpolder“ beinhaltet, durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Willingmann sowie durch die Präsidenten des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Olaf Feuerborn und des Bauernbund Sachsen-Anhalt e. V. Martin Dippe unterzeichnet. Der LHW ist zuständig für die Umsetzung des Landesprogramms „Fluss, Natur, Leben“ und informiert auf dieser Seite über die in Bearbeitung befindlichen Einzelmaßnahmen. Informationen zu den Maßnahmen in Umsetzung, finden Sie in der Menüleiste. In den zwei untenstehenden Erklärvideos erfahren Sie mehr zum Thema Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt.
Die Flüsse in Sachsen-Anhalt sollen in den kommenden Jahren durch den Bau von Flutpoldern und Deichrückverlegungen mehr Raum bekommen. Ziel ist es, bei Hochwasser sensible Flussabschnitte wie Wohn- und Industriegebiete besser zu schützen. So kann die gezielte Flutung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Hochwasser-Fall dazu beitragen, die Flusspegel an anderen Stellen entscheidend zu senken. Eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz von Polderprojekten besteht jedoch darin, dass betroffene Flächeneigentümer im Fall gesteuerter Überflutungen eine Entschädigung erhalten. Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat deshalb am Donnerstag mit dem Präsidenten des Bauernverbands, Olaf Feuerborn, und dem Präsidenten des Bauernbunds, Martin Dippe, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Kernstück dieser gemeinsamen Erklärung ist die neu entwickelte Muster-Kompensationsvereinbarung für den Einsatz gesteuerter Flutpolder, auf deren Grundlage Entschädigungsfragen bei künftigen Polderprojekten geklärt werden können. Wer danach seine Flächen für ein neues Polderprojekt zur Verfügung stellt, erhält bereits vorab einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 20 Prozent des Grundstückswertes. Kommt der Polder bei späteren Hochwasser-Ereignissen zum Einsatz und es entstehen Schäden auf den Feldern, erhalten die Flächeneigentümer vom Land eine Kompensation. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich dabei nach den entstandenen Schäden, die durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt werden sollen. Voraussetzung für den Ausgleich nach dem Modell der Musterkompensationsvereinbarung ist der Verzicht auf Einwände im Planfeststellungsverfahren oder Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss beim geplanten Polderprojekt. Im Weiteren sieht die Vereinbarung vor, dass die Flächen innerhalb des Flutpolders im Besitz des Grundstückseigentümers bleiben, das Land lediglich die Aufstandsflächen für den Polderdeich erwirbt. Im Regelfall soll zudem keine Umwandlung der Nutzungsart des betroffenen Grundstücks innerhalb des Flutpolders erfolgen. „Wir sind heute einen entscheidenden Schritt weitergekommen, um die Akzeptanz für Hochwasserschutzmaßnahmen insbesondere im ländlichen Raum zu steigern“, betonte Willingmann. „In der Vergangenheit gab es weder in Sachsen-Anhalt, noch bundesweit einheitliche Grundsätze für Entschädigungszahlungen. Mit der gemeinsamen Erklärung sowie der Muster-Kompensationsvereinbarung haben wir jetzt nach einem konstruktiven Abstimmungsprozess eine wichtige Grundlage geschaffen, um in Zukunft bei Polderprojekten einen gerechten Interessenausgleich zu erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Projekte dadurch auch schneller umsetzen lassen.“ Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes, erklärte: „Der Hochwasserschutz, der Schutz der Menschen und ihres Eigentums, ist eine sehr wichtige Aufgabe. Um den Hochwasserschutz besser aufzustellen, müssen Land- und Forstwirte stärker eingebunden werden. Dafür braucht es im Falle eines Falles auch eine faire Entschädigung. Die heute unterzeichnete Erklärung ist dafür ein wichtiger Schritt.“ Martin Dippe, Präsident des Bauernbundes, erklärte: „Produktive Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Lebensmittel aber auch Hochwasserschutz sind essentiell für die Menschen in Sachsen-Anhalt und müssen in Einklang gebracht werden, was aus aktuellem Anlass wieder sehr deutlich geworden ist. Vor allem für dichtbesiedelte Gebiete bzw. urbane Zentren mit besonders hohem Anteil versiegelter Fläche hat Hochwasserschutz, durch ausreichend freizuhaltende Fläche für die Flüsse im ländlichen Raum, einen immensen Stellenwert, wofür den Landnutzern gesellschaftlich Anerkennung gebührt, da sie es sind, die Einbußen akzeptieren müssen. Die heutige Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zum Interessenausgleich für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und anderweitig genutzten Grundstücken als Retentionsraum für den Hochwasserschutz hilft ein großes Stück weiter, diese Anliegen und alle Beteiligten zusammenzubringen.“ 16.000 Hektar Retentionsflächen sollen wiedergewonnen werden Das vom Umweltministerium für den Hochwasserschutz entwickelte Maßnahmenprogramm „Fluss, Natur, Leben“ sieht 34 potentielle Standorte für Deichrückverlegungen und Flutpolder vor, mit denen in den kommenden Jahren etwa 16.000 Hektar an Retentionsflächen wiedergewonnen werden könnten. Darunter befinden sich acht Flutpolderprojekte (Calbe, Axien-Mauken, Salsitz, Raba, Elster-Luppe-Aue, Röpzig-Beuchlitz-Passendorf, Linkes Muldevorland und Schartau-Blumenthal). Bereits im Bau befindet sich der Flutpolder Rösa an der Mulde. Bis 2027 sollen dort rund 520 Hektar zusätzlicher Retentionsraum entstehen. Notwendige Entschädigungsregelungen für dieses Projekt wurden bereits getroffen. Für den bereits bestehenden Flutpolder bei Havelberg wurden Entschädigungsfragen im Rahmen des Staatsvertrags geklärt. „Das Winterhochwasser hat uns in den vergangenen Wochen noch einmal daran erinnert, wie wichtig es ist, den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt weiter konsequent voranzutreiben und nicht auf die lange Bank zu schieben“, erklärte Willingmann weiter. Auch bei Deichrückverlegungen soll es künftig einen einheitlichen Rahmen für Entschädigungsfragen geben. „Die Grundlagen hierfür wollen wir im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankern, das aktuell novelliert wird“, kündigte der Minister an. Die Landesstrategie für den Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt sowie der Maßnahmenplan Fluss, Natur, Leben ist unter folgendem Link abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter
Nachdem das Projekt bereits 2018 begonnen wurde, konnte in 2021 die Grundlagenermittlung und Vorplanung für den Sanierungsabschnitt oberhalb der Ortslage Schützberg bis zum Kiez abgeschlossen werden. Beim Rückverlegungsabschnitt, welcher unterhalb der Ortslage bis zum Mündungsbereich der Schwarzen Elster ansetzt, wurde bereits in 2020 deutlich, dass ertragreiche landwirtschaftliche Nutzflächen ausgedeicht werden sollen. Der LHW entschied sich nach der 1. Arbeitsberatung eine projektbezogene Arbeitsgruppe aus vor Ort ansässigen Interessenvertretern (Bauernverband, Landwirte, Landgesellschaft) einzurichten. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, einen Interessenausgleich zwischen den Anforderungen des Hochwasserschutzes und der Flächennutzung zu finden. Die 3. Arbeitsgruppensitzung fand am 03. Nov. 2021 im Dorfgemeinschaftshaus Gorsdorf-Hemsendorf statt. Vorgestellt wurden Deichrückverlegungsvarianten unter Berücksichtigung des Retentionsraumgewinns, dem Entzug landwirtschaftlicher Flächen unter Einbeziehung der Ackerwertzahlen und dem Eingriff in naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Eingriffstatbestände. Alle Varianten wurden bewertet. Die Interessenvertreter und der LHW diskutierten an Hand der vorgelegten Varianten die Vor- und Nachteile und haben gemeinsam weitere Trassenoptimierungen abgestimmt. Die Ergebnisse sollen bei der nächsten Arbeitsgruppensitzung Anfang 2022 vorgestellt werden. Ein weiteres Teilprojekt der Deichrückverlegung Schützberger Deich ist die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit des Leitdeiches. Dieser als Querriegel zur Elbe errichtete Deich kann den Hochwasserschutz der Oberlieger und der Deiche beeinflussen. Um bewertbare Ergebnisse zu erzielen, wurde eine Risikoabschätzung mit Hilfe eines hydraulischen Modells in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Modellierung steht noch aus. Ausblick 2022: Die Vorzugstrassierung der Deichrückverlegung wird in weiteren Arbeitsgruppensitzungen vertieft. Die Planungen für den Sanierungsabschnitt werden im Entwurf durchgeplant. Die weiteren Überlegungen zum Leitdeich sind mit dem Ergebnis der hydraulischen Modellierungen geknüpft. Es wird erwartet, diese in 2022 abzuschließen.
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.
Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime
Wimmelbild NACHWUCS (C) KA Schmitz für 123 Commics Wissenschaftler:innen aus Bonn und Aachen haben im Rahmen des Forschungsprojekts gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis und den im Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) zusammengeschlossenen Städten und Gemeinden innovative Ansätze für eine nachhaltige regionale Siedlungsentwicklung erarbeitet. Es geht um neue Wohn- und Bauformen, die weniger Fläche und Ressourcen verbrauchen und gleichzeitig hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Zentrales Ziel ist die Integration einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und urbanen Landwirtschaft. Es gilt dabei Wege zu finden, Landwirtschaft, Wohnen und Naherholung zukünftig gemeinsam zu entwickeln und zugleich die Qualität und Identität der neuen Quartiere zu stärken. Das aus Bundesmitteln geförderte Projekt steht nun vor dem Abschluss: Am 16. Juni werden die Projektergebnisse im Rahmen einer Abschlusskonferenz in Bergheim präsentiert. Ein erstes wesentliches Forschungsprodukt ist ein Indikatorenset für die Analyse und Bewertung einer nachhaltige Landnutzung mit den wesentlichen Nutzungsansprüchen von Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft sowie Natur und Landschaft. Die Städte und Gemeinden können damit künftig Flächennutzungsentscheidungen auf eine nachvollziehbare und einheitliche Grundlage in der Region stellen. Eine plakative Visualisierung der Ergebnisse auf Basis einer umfangreichen Datenbank unterstützt die Kommunikation verschiedener Szenarien und fördert den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Akteur:innen und Landnutzenden. Damit können die Landnutzung in der Region optimiert und Landnutzungskonflikte minimiert werden. Die gelungene Abstimmung der Bewertungskriterien und Indikatoren mit den Kommunen lässt eine hohe Akzeptanz in der künftigen Planungspraxis erwarten. Das Projekt hat darüber hinaus auch Zukunftsentwürfe für die Region entwickelt. Auch dabei waren die Indikatoren zur Identifizierung von Handlungsschwerpunkten und zur Abgrenzung von insgesamt vier konsistenten Handlungsräumen hilfreich. Mit Blick auf die raumspezifischen Entwicklungspotenziale und vielfältigen Herausforderungen wurde ein Raumbild als handlungsleitendes Struktur- und Entwicklungskonzept für die zukünftige Entwicklung der gesamten Region erarbeitet. Es erfasst für die vier Raumkategorien die wesentlichen strukturellen Merkmale, Trends und Talente und visualisiert zugleich die gewünschte zukünftige räumliche Entwicklung für die Teilräume. Das Raumbild beschreibt darüber hinaus auch Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung und ist damit wichtiges Steuerungsinstrument für die stadtregionale Entwicklung. Zur beispielhaften Konkretisierung der Entwicklung von agri-urbanen Siedlungsmodellen wurde für sieben ausgewählte Fokusflächen ein bundesweiter studentischer Ideenwettbewerb für Hochschulen ausgeschrieben. Insgesamt 47 studentische Planer:innenteams haben sich beteiligt und innovative Ideen und qualitätvolle Zukunftsentwürfe für die Integration von Siedlungsentwicklung und Landwirtschaft erarbeitet. Die beispielhaften Konzepte verbinden neue Wohnformen hoher Lebensqualität mit Ressourceneffizienz und Formen nachhaltiger Landwirtschaft und Landnutzung. Die prämierten Wettbewerbsentwürfe der agri-urbanen Siedlungsmodelle werden bei der Abschlussveranstaltung ausgestellt. Ein wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens ist die Praxisrelevanz und damit die Umsetzung der Forschungsergebnisse und Anwendung von Tools. Zur Verwirklichung des Raumbildes und der exemplarischen Konzepte für agri-urbane Siedlungsmodelle haben die Forschenden gemeinsam mit Experten:innen aus Planungspraxis, Wohnungswirtschaft, Landwirtschaft und der Wirtschaft in mehreren interdisziplinären Workshops Strategien und konkrete Maßnahmen für die Realisierung der Vorschläge diskutiert, konkretisiert und weiter entwickelt. Im Ergebnis liegen nun Konzeptbausteine, Geschäftsmodelle und städtebauliche Umsetzungsstrategien für visionäre agri-urbane Quartiere vor. Ein praxisorientierter Leitfaden fasst die relevanten Resultate des Projekts für die Kommunen und sonstigen Akteur:innen zusammen. Dieser zeigt pragmatische Wege für eine ressourcen- und flächensparende Siedlungsentwicklung sowie innovative Formen urbaner Landwirtschaft in Stadtregionen auf. Damit erhalten nicht nur die Städte und Gemeinden in der Region eine planerische Handreichung, sondern die Vorschläge und Ansätze können darüber hinaus auch in anderen Stadtregionen Deutschlands aufgegriffen werden. Nach intensiver fünfjähriger Forschungs- und Entwicklungsphase geht es ist in den nächsten Jahren um die Anwendung der entwickelten Planungswerkzeuge bei Flächennutzungsentscheidungen sowie um die Realisierung von Ideen und Konzepten. Die Projektpartner:innen werden die Kommunen, die Landwirtschaft, die Unternehmen und die Bürgergesellschaft bei der Umsetzung von innovativen Projekten weiterhin unterstützen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das S.U.N.-Netzwerk, dessen besondere Bedeutung durch das Projekt unterstrichen wurde und daher verstetigt wurde. Alle erarbeiteten Werkzeuge wie die Analyse- und Bewertungstools sowie die Datenbank sollen der Region und ihren Kommunen ebenfalls weiterhin zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die S.U.N.-Geschäftsstelle beim Rhein-Erft-Kreis setzt die regionale Kooperation und Kommunikation fort. Alle Akteur:innen verbinden damit die Hoffnung, dass die Erkenntnisse aus dem NACHWUCHS-Projekt das nachhaltige Zusammenwachsen der Region im 21. Jahrhundert strukturell und konzeptionell unterstützen werden.
Origin | Count |
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Bund | 122 |
Land | 24 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 101 |
Text | 33 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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geschlossen | 43 |
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Language | Count |
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Deutsch | 142 |
Englisch | 15 |
Resource type | Count |
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Bild | 2 |
Dokument | 12 |
Keine | 103 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 40 |
Topic | Count |
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Boden | 95 |
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Luft | 48 |
Mensch & Umwelt | 146 |
Wasser | 54 |
Weitere | 145 |