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Archaeologische Interessengebiete in Schleswig-Holstein (ALSH)

Datensatz zum Thema Archäologische Interessengebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Der Dienst liefert Kartierungen der bisher erstellten archäologischen Interessengebiete der Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Bei den als archäologische Interessengebiete ausgewiesenen Bereichen handelt es sich gem. § 12 (2) 6 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale vom 30.12.2014 (DSchG SH 2015) um Stellen, von denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden. Die archäologischen Interessensgebiete geben Aufschluss, ob das Archäologische Landesamt SH bei Maßnahmen gemäß Denkmalschutzgesetz beteiligt werden sollte und ggfs. eine denkmalrechtliche Genehmigung benötigt wird. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen mit Erdarbeiten in Interessensgebieten ist eine frühzeitige Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) angeraten. Bei großflächigen Maßnahmen und Planungen ist das ALSH darüber hinaus auch außerhalb von Interessengebieten zu beteiligen. In archäologischen Interessengebieten sind archäologische Denkmale bekannt und es besteht der begründete Verdacht auf bisher noch nicht entdeckte. Dieser Sachverhalt wird durch das ALSH geprüft. Grundlage der Ausweisung von archäologischen Interessengebieten sind u. a. Funde, Fundstellen, Denkmale, Ortsnamen, historische Karten und Berichte sowie die laufende Forschung. Grundsätzlich können sich aber auch außerhalb von archäologischen Interessengebieten noch nicht bekannte Kulturdenkmale befinden. Ein Großteil der im Boden erhaltenen Denkmale ist unbekannt. Deshalb werden die archäologischen Interessengebiete bei neuen Erkenntnissen aktualisiert und fortgeschrieben. Gemeinden in denen noch keine archäologischen Interessengebiete angezeigt werden, sind somit nicht frei von archäologisch relevanten Bereichen, sondern lediglich noch nicht bearbeitet. Daher ist auch hier eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein erforderlich. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html

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