Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 Feststellung der UVP-Pflicht § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Zielsetzung:
Der Klimawandel stellt ländliche Gemeinden in Mittelgebirgen vor spezielle Herausforderungen bezüglich des Wasserressourcenmanagements. Die Ereignisse im Sommer 2021 haben gezeigt, dass auch der ländliche Raum nicht hinreichend auf Hochwasser- und Starkregenereignisse vorbereitet ist. Gleichzeitig haben die Dürrejahre 2018 und 2019 erhebliche Auswirkungen auf die Forst- und Landwirtschaft gehabt. Dies unterstreicht den dringenden Bedarf an Konzepten der Klimaanpassung, die eng mit der Landnutzung verknüpft sind. Die Gemeinde Odenthal im Dhünntal des Bergischen Landes war vom Starkregenereignis 2021 stark betroffen und konnte einschlägige Erfahrungen sammeln. Die geo-morphologischen Verhältnisse, insbesondere die Hanglage und Bodenqualität, beeinflussen die Wasserrückhaltung erheblich und sorgen für eine geringe Versickerungsfähigkeit, wodurch Niederschlagswasser aufgrund der geringen Untergrunddurchlässigkeit größtenteils oberirdisch abfließt. Gleichzeitig führt der hohe Nutzungsdruck auf die wenigen verfügbaren ebenen Flächen - oft in Auengebieten - zu Nutzungskonflikten zwischen verschiedenen Akteuren. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen nachhaltige Strategien zur Wasserspeicherung und -bewirtschaftung der Flächen entwickelt und genutzt sowie Interessenkonflikte aufgelöst werden.
Unter Einbeziehung der Bürger*innen und in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, vertreten durch die TH Köln, soll nun eine wasserkompetente und klimaangepasste Siedlungsentwicklung in einer Mittelgebirgsregion geschaffen werden. Ziel ist es, durch partizipative Ansätze die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Wirtschaft, Soziales und Ökologie - zu stärken und die Akzeptanz der entwickelten Maßnahmen zu sichern. Die Gemeinde Odenthal wird zur Modellgemeinde und zum Reallabor für den innovativen Projektansatz und spielt eine zentrale Rolle im Modellflussgebiet Dhünn des :aqualon e.V..
In enger Zusammenarbeit mit allen Akteur*innen werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, die den gesamten Wasserkreislauf, die Risiken des Klimawandels und die Gewässerökologie berücksichtigen. Ziel ist es, neue Wasser-Raum-Konzepte zu schaffen, die den Schutz der Gewässer fördern und die Klimaresilienz der Gemeinde stärken. Das Projekt schafft die Voraussetzungen für ein direkt anschließendes Umsetzungsprojekt, bei dem die gemeinsam entwickelten Lösungen von allen beteiligten Akteur*innen getragen und umgesetzt werden, um Odenthal als klimaresiliente Gemeinde zu etablieren.
Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt.
Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen.
In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden.
Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
Analyse theoretischer Moeglichkeiten zur Integration oekologischer Aspekte in eine ganzheitliche Unternehmensfuehrung sowie eine empirische Untersuchung im Rahmen einer schriftlichen Befragung bzw. durch Einzelfallstudien. Ziel ist es, eine theoretisch und empirisch begruendete Handlungsempfehlung zu geben.
Naturnähe ist ein weltweit eingesetztes Kriterium zur Beschreibung des Erhaltungszustandes von Ökosystemen. Die Grundlage dieser Erhaltungszustandsbeschreibung ist die Intensität des menschlichen Einflusses auf ein Ökosystem in Vergangenheit und Gegenwart und die daraus resultierende Zustandsveränderung von Vegetation und Standort. Der Erhalt naturnaher Ökosysteme ist eine zentrale Voraussetzung für die Bewahrung der globalen Biodiversität.Trotz seiner weiten Verbreitung und Anwendung in der nationalen wie internationalen Naturschutzpolitik, in der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und im praktischen Naturschutz gibt es bis heute sehr unterschiedliche Auffassungen von der inhaltlichen Ausformung und den Operationalisierungsmöglichkeiten des Kriteriums Naturnähe. Zudem wird der Erhalt möglichst naturnaher Ökosysteme häufig als vorrangiges Naturschutzziel formuliert, was z. T. anderen Naturschutzzielen wie dem Erhalt wertvoller Kulturlandschaften oder ökonomischen Interessen zuwider läuft.Die Arbeit möchte in diesem Spannungsfeld von Befürwortern und Kritikern des Kriteriums und des Naturschutzziels Naturnähe einen Beitrag zu dessen inhaltlicher Konkretisierung leisten und durch einen Überblick über die europäische Naturnähediskussion Vertretern aus Wissenschaft und Praxis den Zugang zu dem Thema Naturnähe erleichtern.Aufbauend auf Expertenbefragungen in 25 europäischen Ländern sowie einer intensiven Literaturrecherche werden im Kernteil der Arbeit zunächst die in Nord-, Ost-, West- und Mitteleuropa für die Erfassung des Naturnähegrades von Wäldern verwendeten und vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren identifiziert und beschrieben. Anschließend wird anhand ausgewählter Beispiele deren Anwendung im Rahmen von naturschutzorientierten Wald- und Biotopinventuren erläutert. Als Bezugspunkt für die Definition von Naturnähegraden und als Grundlage für die Entwicklung von Naturnäheleitbildern für Naturschutz und naturnahe Waldwirtschaft kommt den Erkenntnissen der europäischen Naturwaldforschung eine besondere Bedeutung zu, weshalb diesen in der Arbeit ein eigenes Kapitel gewidmet sein wird. Abschließend soll diskutiert werden, welchen Einfluß der globale Klimawandel in Zukunft auf die Bezugspunkte von Naturnähe und somit auf das gesamte Konzept der Naturnähe haben könnte.
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