API src

Found 220 results.

Related terms

Umriss der Umweltzone

<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>

Stakeholder-Dialog Spurenstoffstrategie

Ziel des Vorhabens „Organisation, Durchführung und Auswertung eines ⁠ Stakeholder ⁠-Dialogs zur deutschen Mikroschadstoffstrategie“ war die Entwicklung von Beiträgen aus einem Stakeholder-Dialog zu einer nationalen Spurenstoffstrategie des Bundes. Im Rahmen eines moderierten Stakeholder-Prozesses wurde dazu die Erarbeitung der Spurenstoffstrategie des Bundes unterstützt. Vor dem Hintergrund der Gewässerbelastungen mit Spurenstoffen der Komplexität hinsichtlich möglicher Eintragsquellen und Eintragspfade, den bestehenden Lücken einzelstoff-bezogener Regelungen, den vorhandenen Erkenntnisdefiziten bei der Bewertung von Stoffeigenschaften einschließlich der dazu notwendigen Grundlagendaten (bspw. auch zu relevanten Eintragspfaden) und der Dynamik bei der Entwicklung und Anwendung von (neuen) Chemikalien in den verschiedenen Anwendungsgebieten hat es eine hohe Bedeutung, gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern (herstellende und anwendende Unternehmen und Akteure, Wasserwirtschaft, Handel, Behörden, Interessenverbände und fachliche Expert:innen) einen Austausch darüber zu führen, wie sinnvolle, effiziente und zielführende Maßnahmen zur Verminderung des Eintrags von Spurenstoffen in Gewässer vereinbart und umgesetzt werden können. Um in einem solchen Dialog zu gemeinsam getragenen Lösungen zu kommen, ist der Fokus auf Maßnahmen und Beschränkungen zu legen, die für alle Akteure tragfähig sind und die sich trotzdem durch eine hohe Effizienz und ausreichende Effektivität bei der Verminderung des Eintrags der relevanten Stoffe in die Gewässer auszeichnen. Der wesentliche methodische Ansatz zur Umsetzung dieser Zielsetzung war die Einbindung der Stakeholder in einen Dialogprozess, der wissenschaftlich begleitet und unterstützt wurde. Mit den Arbeiten wurde im Juni 2016 begonnen. Der Prozess fand in verschiedenen, im Folgenden beschriebenen Phasen statt und endete Mitte 2022. Veröffentlicht in Texte | 125/2024.

Das Geoportal des BfS

Das Geoportal des BfS Das BfS -Geoportal ist eine interaktive Kartenanwendung. Mit dem BfS -Geoportal können Messdaten rund um den Strahlenschutz abgerufen werden: Zum Beispiel über künstliche Radionuklide ( Cäsium-137 ) in Nahrungs- oder Futtermitteln oder die im Regen gemessene Radioaktivität . Die Suchergebnisse lassen sich auf bestimmte Zeiträume oder Gegenden eingrenzen oder können im Überblick über Deutschland auf einer Landkarte dargestellt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) stellt mit dem BfS -Geoportal ein eigenes Internetportal für die Suche und Darstellung raumbezogener Daten (Geodaten) und Webdienste (Geodatendienste) des BfS bereit. Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Beispiele für Geodaten sind die Anzahl der Sonnenstunden an einer bestimmten Messstation oder die Stärke der Gamma- Strahlung an einer bestimmten ODL-Sonde . Geodaten lassen sich durch ihren Standort-Bezug in Karten darstellen. Ein Geodatenservice ermöglicht es, auf in einer Datenbank vorgehaltene Geodaten z.B. automatisiert über das Internet zuzugreifen. Was ist das BfS -Geoportal? Mit dem BfS -Geoportal können Kommunen, Unternehmen und Interessenverbände genauso wie interessierte Bürgerinnen und Bürger Messdaten rund um den Strahlenschutz abrufen: Zum Beispiel über künstliche Radionuklide (Cäsium-137) in Futtermitteln oder die aktuellen ODL-Stundenwerte . Die Suchergebnisse lassen sich auf bestimmte Zeiträume oder Gegenden eingrenzen oder können im Überblick über Deutschland auf einer Landkarte dargestellt werden. Welche Daten stellt das BfS in seinem Geoportal bereit? Das BfS stellt eigene Messdaten sowie weitere von Bundes-, Landes- und anderen Partnerbehörden bereit. Dies sind in der Mehrzahl Daten aus dem Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ). Am IMIS -Messprogramm zur kontinuierlichen Überwachung der Umwelt sind mehrere Messnetze und mehr als 60 Labore in Bund und Ländern beteiligt. Darüber hinaus lassen sich beispielweise Radon-222 -Konzentrationen in der Freiluft abrufen ( hier ) oder der aktuelle UV-Index anzeigen ( hier ). Die Daten sind thematisch unterteilt in Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) Luft Niederschlag Bodenoberfläche Boden Wasser Nahrungsmittel Futtermittel Sonstige Umweltmedien Radon UV Sonstiges Über das BfS -Geoportal werden vom BfS Daten gemäß des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Umgangssprachlich wird dieses Gesetz auch 'Open-Data-Gesetz' genannt. Wie funktioniert das BfS -Geoportal? Das BfS-Geoportal Das BfS -Geoportal ist eine interaktive Kartenanwendung. Die gewünschten Daten können im BfS -Geoportal über das Menü (links im Geoportal) ausgewählt und in die Karte geladen werden. Die Legende (rechts im Geoportal) erklärt die Farbgebung der Daten in der Karte und stellt weitere Funktionen bereit. Die genauen Messwerte lassen sich an den einzelnen Datenpunkten in der Karte abrufen. In ergänzenden Diagrammen werden z.B. Zeitreihen angezeigt (soweit verfügbar). Eine "Hilfe"-Seite leitet bei der Benutzung des BfS -Geoportals an und informiert ausführlich über Bedienung und Funktionalität (Hilfe- Button am Ende des Menüs). Was sind Webdienste und welche Geodatendienste stellt das BfS bereit? Ein Web -Dienst ist eine standardisierte Abfrage und Antwort über das Internet, die von Computern automatisiert oder von Nutzern interaktiv durchgeführt werden kann. Werden Geoinformationen über Webdienste bereitgestellt, spricht man von Geodatendiensten. Auf welchen gesetzlichen Vorgaben basiert das BfS -Geoportal? Anlass zur Entwicklung des seit Ende 2013 verfügbaren BfS -Geoportals war die europäische INSPIRE -Richtlinie ( INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe , Richtlinie 2007/2/EG). Mit INSPIRE verfolgt die EU das Ziel, mithilfe einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur in Europa die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten zu erleichtern. Insbesondere sollen so umweltpolitische Entscheidungen und Maßnahmen in Europa unterstützt werden. Als Umsetzung der INSPIRE Richtlinie in Deutschland hat das "Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten" (Geodatenzugangsgesetz, GeoZG) in den vergangenen Jahren die technischen Entwicklungen und Normierungen von Such-, Darstellungs- und Download -Diensten erheblich vorangetrieben. Unter anderem wurde es dadurch möglich, Nutzern zentral Zugriff auf Geodatendienste unterschiedlicher Quellen zu gewähren, wie dies zum Beispiel im BfS -Geoportal möglich ist. Wo finde ich weitere Geodaten? Unabhängig vom eigenen Geoportal stellt das BfS seine Daten und Webdienste über Geoportal.de bereit. Dieses Portal ist die zentrale Suchmaschine für die Geodateninfrastruktur in Deutschland. Geoportal.de ist ein Service von Bund, Ländern und Kommunen. Hier werden deutschlandweit verfügbare Informationen wie Straßenkarten, Luftbilder und fachliche Themenkarten von Energie über Bauleitplanung bis zu Naturschutz zusammengefasst, um einen umfassenden Überblick über frei verfügbare Geoinformationen in Deutschland zu bieten. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 22.10.2024

Angenommene Anträge des 2. Forum Endlagersuche an das BASE: Arbeitsstände und Erläuterungen (Stand: 28.06.2024)

Angenommene Anträge des 2. Forum Endlagersuche an das BASE: Arbeitsstände und Erläuterungen Auf dem 2. Forum Endlagersuche am 17. und 18. November 2023 in Halle (Saale) disku- tierten die Teilnehmenden die Arbeitsschritte der Bundesgesellschaft für Endlage- rung mbH (BGE) zur Eingrenzung der Teilgebiete und weitere Fragestellungen im Zu- sammenhang mit der Endlagersuche. Das Forum Endlagersuche ermöglicht der Öffentlichkeit, sich in der aktuellen Verfah- rensphase an der Endlagersuche zu beteiligen. Die Mitwirkung ist u. a. in Form von An- trägen möglich, die die Teilnehmenden zu inhaltlichen wie prozessualen Verfahrens- themen wie auch zur Geschäftsordnung des Forums einreichen können. Die Anträge des 2. Forums Endlagersuche wurden in einer digitalen Folgeveranstaltung am 26. Ja- nuar 2024 behandelt. Insgesamt standen 29 Anträge zu Abstimmung, wovon 20 mit einer einfachen Mehrheit angenommen wurden. Die Anträge haben empfehlenden Charakter und sind an die zentralen Akteure des Verfahrens adressiert. Zwölf Anträge des 2. Forum Endlagersuche richten sich an das Bundesamt für die Si- cherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Abteilungen Beteiligung, Aufsicht , For- schung/Internationales und Genehmigungsverfahren sind im BASE in einem abtei- lungsübergreifenden Prozess zur Befassung mit den angenommenen Anträgen einge- bunden. Entsprechend des unterschiedlichen Charakters der Anträge werden die An- träge im BASE bearbeitet: Viele Anträge haben einen prozesshaften Charakter, d. h. das BASE wird aufgefordert, den aktuellen Arbeitsstand zu erläutern und den weiteren Prozess zu beschreiben, während andere Anträge in ihrem Charakter konkrete Emp- fehlungen beinhalten. Wesentlich ist für das BASE der regelmäßige Austausch zu den Anträgen im Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE), das den Stand der Beantwor- tung der Anträge in seinen Sitzungen und in einem eigenen Arbeitsteam verfolgt. Zum 3. Forum Endlagersuche wird das BASE über die Umsetzung bzw. die Ergebnisse der Antragsbearbeitung berichten. Im Folgenden stellt das BASE den aktuellen Arbeitsstand dar bzw. gibt Erläuterungen zu den zwölf Anträgen, die das BASE in vier Themenfelder sortiert hat. I.Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens Antrag Nr. 26: Zeitplanung des BASE ergänzend zum Zeitplan BGE II.Weiterentwicklung im Gesamtkontext Beteiligung und PFE/FE Nr. 012: Vorbereitung Beteiligung Regionalkonferenzen Nr. 013: Austauschformate für Interessengruppen im StandAV Nr. 029: Forum für fachöffentliche Diskussion Nr. 031: Prozessoptimierung und Beschleunigung III.Rolle der Fachabteilungen des BASE Nr. 014: Einbinden der Abteilungen A und F in Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. 028: Begleitende Aufsicht praktizieren IV.Weitere Fachthemen: Nr. 001: Human Intrusion Nr. 017: Infoplattform Datum 28. Juni 2024 Geschäftszeichen B 2 - BASE - BASE38101/009#0035 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 10 Nr. 019: Intelligenter natursprachlicher Zugang zu Informationsportalen Nr. 032: Zwischenlagerung Nr. 035: AG 1: Evaluierung Vorschläge vortragender Wissenschaftler zur Ge- bietseingrenzung I. Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens Antrag Nr. 26: Zeitplanung des BASE, ergänzend zum Zeitplan der BGE (Adressat: BASE) Antrag: Das BASE wird aufgefordert, einen Zeitplan insbesondere für den Rest der Phase 1 vorzulegen, der ergänzend zum Zeitplan der BGE zu lesen ist. Ziel soll sein, einen gemeinsamen Zeitbedarf und eine Übersicht über die tatsächlich benötigte Zeit für die Been- digung der Phase 1 zu erhalten. Insbesondere soll diese Zeitabschätzung enthalten, welche Aufgaben des BASE zeitlich parallel zu Arbeiten der BGE durchführen kann. Begründung: Aktuell ist der verlängerte Zeitbedarf des Verfahrens in aller Munde. Es liegt ein detaillierter Bericht der BGE mbH zur Abschätzung des eigenen Zeitbedarfs vor. Das BASE äußerte eine Abschätzung, 6 Jahre für die Einrichtung der Regionalkonferenzen, die aufsichtliche Tätig- keit und andere im StandAG definierte Aufgaben zu benötigen. Für eine fruchtbare Diskus- sion zu tatsächlichen Zeitbedarfen der Phase 1 ist es nötig transparent zu machen, welche Aufgaben das BASE ggf. bereits parallel zu den Arbeiten der BGE durchführen kann, wann diese frühestens möglich starten können und wie viel Zeit diese benötigen. Dieser Antrag ist als Ergänzung zum Antrag Nr. 6 des ersten Forums Endlagersuche 2022 zu sehen, der einen gemeinsamen Zeitplan aller Akteure gefordert hat. Arbeitsstand BASE: BASE und BGE vereinbarten Ende 2023 die vorliegenden Planungen der BGE und des BASE für Schritt 2 Phase I des Standortauswahlverfahren „nebeneinander zu legen", um eine Gesamtdarstellung der notwendigen Schritte zu erhalten. BASE und BGE tauschten sich Anfang Juni 2024 in einem ersten Workshop zu gegenseitigen Erwar- tungen und Voraussetzungen aus. Eine steuernde Zeitplanung durch das BASE ist nicht das Ziel des Austausches; dazu hat das BASE keine Befugnisse. Vielmehr sollen die ersten Überlegungen dazu dienen, eine nachvollziehbare Verfahrensweise und aufeinander abstimmbare Zeitplanungen zu entwickeln. Für Phase I soll eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Gesamtübersicht entstehen. Dabei wird das BASE ne- ben der Festlegung der Methodiken auch seine Zeitabschätzungen für die Aufgaben des BASE, d. h. die Sicherstellung aller gesetzlichen Beteiligungsrechte der Öffent- lichkeit sowie für die aufsichtliche Prüfung am Ende der Phase 1 weiter konkretisie- ren. Erste Zwischenergebnisse zu Methodiken der aufsichtlichen Prüfungen und zu deren Abhängigkeiten könnten aus Sicht des BASE in einer öffentlichen PFE-Sitzung im Herbst 2024 diskutiert werden. Seite 2 von 10 II. Weiterentwicklung im Gesamtkontext Beteiligung und PFE/FE Antrag Nr. 12: Langfristige Vorbereitung der Beteiligung in den Regionalkonferen- zen (Adressat: BASE) Antrag: Die Teilnehmenden des Forum Endlagersuche mögen beschließen: Das BASE wird aufgefor- dert, die Beteiligung der Regionalkonferenzen optimal vorzubereiten. Ziel ist die optimale Unterstützung der partizipativen Beteiligung, wie es das StandAG vorschreibt. Wie aus den Ergebnissen des „NBG-Gutachten zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Hin- tergrund der neuen Zeitszenarien“ (Nexus-Institut) hervorgeht, ist die umfassende Vorberei- tung der Regionalkonferenzen noch einmal deutlich wichtiger geworden. • • • • • • Bei der Vorbereitung sind alle notwendigen Arbeitsmittel, Methoden, Formate und Ti- meline in einer Art „Beteiligungskoffer“ zusammenzustellen, bzw. zu entwickeln. Diese sollen alle Gruppen der Bevölkerung / Verwaltung / Wirtschaft sozial-verträglich errei- chen und einbinden helfen. Der „Beteiligungskoffer“ soll die notwendigen Mittel bereitstellen, die vom ersten Tag an eine geordnete Arbeit ermöglicht und die Arbeit unterstützen, bis zur Auswahl als Standort, bzw. der Nachbereitung beim Ausscheiden eines Region. Weiterhin richtet das BASE eine „Planungsgruppe Regional-Beteiligung“ ein, die eine Zusammenarbeit und Unterstützung mit zivilen Beteiligungsexperten organisiert, ge- währleistet und den Erfolg absichern hilft. Zur Validierung des „Beteiligungskoffer“ wird das BASE Musterregionen benennen und vollumfänglich nutzen. Das BASE berichtet über Aufgaben, Inhalte, Fortschritte und Abschluss regelmäßig an das PFE, das Forum Endlagersuche. Die entstehende Wissensbasis wird für andere Beteiligungsformate verfügbar gemacht. Begründung: keine Arbeitsstand BASE: Als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es die gesetzliche Aufgabe des BASE, die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen gelingend vorzubereiten und nach Übermittlung des Standortregionenvorschlags durch die BGE an das BASE zu initiali- sieren. Das BASE stellt seinen Stand und die damit verbundenen Planungen und Maß- nahmen auf dem 3. Forum Endlagersuche im November 2024 vor. Antrag Nr. 13: Austauschformate verschiedener Interessengruppen (im StandAV) (Adressat: Planungsteam Forum Endlagersuche, damit auch das BASE als bera- tendes Mitglied) Antrag: Ich beantrage eine Veranstaltungsreihe bestehend aus mehreren Dialog- und Beteiligungs- formaten zwischen den Akteuren des StandAV und der am StandAV interessierten Öffent- lichkeit mit anderen Interessengruppen und verschiedenen Institutionen (z. B. Behörden auf Landes- bis Kreisebene, Interessenverbänden, Forschungseinrichtungen, Verkehrsunterneh- men, Energieversorgern, Bauunternehmen, etc.). Planung und Umsetzung soll durch das PFE erfolgen. Seite 3 von 10

Stakeholder-Dialog Spurenstoffstrategie

Ziel des Vorhabens „Organisation, Durchführung und Auswertung eines Stakeholder-Dialogs zur deutschen Mikroschadstoffstrategie“ war die Entwicklung von Beiträgen aus einem Stakeholder-Dialog zu einer nationalen Spurenstoffstrategie des Bundes. Im Rahmen eines moderierten Stakeholder-Prozesses wurde dazu die Erarbeitung der Spurenstoffstrategie des Bundes unterstützt.Vor dem Hintergrund der Gewässerbelastungen mit Spurenstoffen der Komplexität hinsichtlich möglicher Eintragsquellen und Eintragspfade, den bestehenden Lücken einzelstoff-bezogener Regelungen, den vorhandenen Erkenntnisdefiziten bei der Bewertung von Stoffeigenschaften einschließlich der dazu notwendigen Grundlagendaten (bspw. auch zu relevanten Eintragspfaden) und der Dynamik bei der Entwicklung und Anwendung von (neuen) Chemikalien in den verschiedenen Anwendungsgebieten hat es eine hohe Bedeutung, gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern (herstellende und anwendende Unternehmen und Akteure, Wasserwirtschaft, Handel, Behörden, Interessenverbände und fachliche Expert:innen) einen Austausch darüber zu führen, wie sinnvolle, effiziente und zielführende Maßnahmen zur Verminderung des Eintrags von Spurenstoffen in Gewässer vereinbart und umgesetzt werden können. Um in einem solchen Dialog zu gemeinsam getragenen Lösungen zu kommen, ist der Fokus auf Maßnahmen und Beschränkungen zu legen, die für alle Akteure tragfähig sind und die sich trotzdem durch eine hohe Effizienz und ausreichende Effektivität bei der Verminderung des Eintrags der relevanten Stoffe in die Gewässer auszeichnen.Der wesentliche methodische Ansatz zur Umsetzung dieser Zielsetzung war die Einbindung der Stakeholder in einen Dialogprozess, der wissenschaftlich begleitet und unterstützt wurde.Mit den Arbeiten wurde im Juni 2016 begonnen. Der Prozess fand in verschiedenen, im Folgenden beschriebenen Phasen statt und endete Mitte 2022.

Dauerhafte Anordnungen

Die Straßenverkehrsbehörden entscheiden, ob Verkehrsmaßnahmen zur Regelung und Lenkung im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung ordnen diese Behörden an, welche Verkehrsregelungen zu treffen sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrseinrichtungen wie Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Die Straßenverkehrsbehörden handeln in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, den Straßenbaubehörden (überwiegend die Tiefbauämter der Bezirke), der BVG, den Umweltbehörden und beteiligen anlassbezogen die notwendigen Interessenverbände. Die Abteilung Verkehrsmanagement als zentrale Straßenverkehrsbehörde konzentriert sich auf stadtweite und bedeutsame Regelungen überwiegend im Hauptverkehrsstraßennetz. Im gesamten Stadtgebiet entscheidet sie über die Notwendigkeit und Anordnungen von Ampelanlagen, die Wegweisung, Parkleitsysteme, die Einrichtung von Busspuren und Haltestellen in Abstimmung mit dem Verkehrsträger (BVG), Verkehrsmaßnahmen für diplomatische Vertretungen und Bundesbehörden (einschließlich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen), die Kennzeichnung überörtlicher Fahrradrouten und Verkehrseinschränkungen aufgrund von Filmdreharbeiten. Im Hauptverkehrsstraßennetz ordnet die Abteilung Verkehrsmanagement Berlin Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einbahnstraßen, Vorfahrtregelungen und Abbiegeverbote, Fußgängerüberwege, Beschränkungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, also Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen wie die Umweltzone und Tempo 30 nachts), an. Zusätzlich zur Zentralen Straßenverkehrsbehörde entscheiden die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern stadtweit über die Einrichtung von Liefer- und Ladezonen für Geschäfte, Parkreservierungen für Schwerbehinderte, Bewohnerparkzonen, Taxistände und die Sicherung von Brücken und Bahnübergängen. Außerdem ordnen sie grundsätzlich alle Verkehrsmaßnahmen im Nebenstraßennetz an. Wegweisung Haltestellen des ÖPNV Lichtsignalanlagen Bussonderfahrstreifen Die Wegweisung soll helfen, Ziele auf optimalen Wegen schnell und ohne weitere technische Hilfsmittel zu erreichen. Sie ist hierarchisch aufgebaut und führt von über- zu nachgeordneten Zielen. Die gesamte Berliner Wegweisung wird im Referat C der Abt. VI (Verkehrsmanagement) angeordnet und für den Stadtstraßenbereich auch geplant. Sicherheit und Entlastung: Die Wegweisung trägt zur Sicherheit und Verbesserung des Verkehrsablaufes bei und soll spontane Fahrmanöver oder Richtungsänderungen reduzieren. Durch die Wegweisung wird der Verkehr über leistungsfähige Straßen geführt. Damit sollen Wohngebiete vor Durchgangsverkehr geschützt werden. Dazu muss die Wegweisung eindeutig, übersichtlich und leicht verständlich sein. Die angegebenen Ziele müssen allgemein geläufig sein. Die Zielangaben werden kontinuierlich bis zum Erreichen des Ziels an allen Entscheidungspunkten wiederholt. Leichte Erfassbarkeit: Die Zahl der angezeigten Ziele ist begrenzt, da zu viele Ziele die Schilder unübersichtlich machen würden. Die Schriftgröße orientiert sich an den gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Wegweiser sollen so ausgeführt und dimensioniert werden, dass sie das Stadtbild möglichst wenig stören und dem Straßenverkehr die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig einordnen zu können. Ziele, die über die Autobahn zu erreichen sind, werden mit blauer Grundfarbe dargestellt. Gelbe Grundfarbe bedeutet wichtige Ziele, die bei dieser Führung nicht über die Autobahn erreicht werden. Weiße Wegweiser führen zu innerörtlichen Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung sowie zu Parkplätzen und Parkhäusern. Mit braun grundierten Wegweisern wird auf touristisch bedeutsame Ziele hingewiesen. Die Wegweisung wird ständig aktualisiert. Wichtig für die Benutzungsfreundlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel ist das sichere und komfortable Erreichen der Haltestellen. Die Abteilung Verkehrsmanagement arbeitet kontinuierlich daran, die Position und Umgebung von Haltestellen zu verbessern. Bus- und Straßenbahn-Haltestellen werden – wenn nötig – verlegt, Hindernisse an Fußwegen und Haltestellen entfernt, Querungsmöglichkeiten geschaffen und Fußgängerampeln angepasst. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Blindenleitsysteme. Neue Ampeln (Fachbegriff: Lichtsignalanlagen bzw. Lichtzeichenanlagen) müssen von der Abt. VI (Verkehrsmanagement) angeordnet werden. Der Anstoß dazu kann von verschiedenen Seiten kommen. Neben der Abt. VI, der Abt. IV der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und den Bezirksämtern schlagen auch Interessenvertreter, Initiativen und Schulen Standorte für Ampeln vor. Die Standorte stimmt die Abt. Verkehrsmanagement mit der Polizei und mit dem zuständigen Bezirksamt ab, wenn Busse und Straßenbahnen betroffen sind auch mit der BVG. Nach der Anordnung nimmt die Abt. Verkehrsmanagement die neue Ampel entsprechend ihrer Priorität und der verfügbaren Haushaltsmittel ins Bauprogramm auf. Auch bei der Steuerung von Lichtsignalanlagen hat die Abt. Verkehrsmanagement wichtige Aufgaben zu leisten. Vor allem die Grünphasen von Ampeln sind immer wieder Gegenstand von öffentlichen Diskussionen. Haben Sie sich auch schon gefragt, warum eine kleine Nebenstraße so lange Grün hat, obwohl dort kaum Fahrzeuge fahren? Scheinbar zu lange Grünphasen für Nebenstraßen sind oft nur ein Nebeneffekt: Je breiter die Hauptstraße, desto länger die Zeit, die man Fußgängern für das Überqueren zugestehen muss. Die Autofahrer in der Nebenstraße profitieren davon – denn der Verkehr auf der Hauptstraße muss ohnehin warten. Umgekehrt gibt es häufig das Gefühl, dass an großen Straßen die Grünzeiten für Fußgänger zu kurz sind. Jeder Fußgänger, der bei Grün losgeht und ein durchschnittliches Gehtempo hat, soll die Straße sicher überqueren können. Dafür sorgt ein Zeitpuffer nach dem Umschalten auf Rot, die so genannte Räumzeit. Erst wenn sie abgelaufen ist, bekommt der Kraftfahrzeugverkehr Grün. Bei breiten Straßen ist diese Räumzeit sehr lang. Deshalb muss die eigentliche Grünphase kürzer ausfallen. Gehbehinderte und ältere Menschen sollten aus diesem Grund möglichst den Anfang einer Grünphase abwarten. So nutzen sie die maximale Zeit für das Überqueren aus. Damit die Ampel rund um die Uhr optimal funktionieren werden sie von der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) überwacht. Die VKRZ schaltet ausgefallene Ampeln wieder ein, veranlasst erforderliche Reparaturen und sorgt z.B. bei Verkehrsstörungen dafür, dass die bestmöglichen Programme geschaltet werden. Unter den Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs nehmen die Bussonderfahrstreifen einen wichtigen Platz ein. Sie tragen zur Beschleunigung des Busverkehrs bei und leisten wichtige Dienste, um die Attraktivität der Busse gegenüber dem Auto zu stärken.

Planen und Bauen

Im April 1994 kam es im Selketal zu einem außerordentlichen Hochwasser mit zum Teil katastrophalen Folgen. Es wurde in den Folgejahren eine Hochwasserschutzkonzeption für die gesamte Selke erarbeitet. Seitdem sind Maßnahmen wie der Bau von Deichen und Hochwasserschutzmauern, Wehrumbauten und Anpassung bzw. Neubau von Brücken bereits baulich umgesetzt. Um den Hochwasserschutz an der Selke weiter zu verbessern, sind zum einen weitere Hochwasserschutzmaßnahmen in Ortslagen und auch Maßnahmen zum Rückhalt im Selkelauf erforderlich. Ursprünglich waren zwei Hochwasserrückhaltebecken in Straßberg und Meisdorf vorgesehen. Insbesondere das Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf ist naturschutzfachlich und touristisch stark umstritten. Die bisherigen Planungen konnten die Widersprüche nicht lösen, die Planungen für den Hochwasserschutz an der Selke stockten. Um dies aufzulösen, initiierte Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert den Selke-Dialog am 13. Juni 2017 und setzte den Runden Tisch ein, zu dem sie unter Leitung eines neutralen Moderators die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, Vertreter von Interessenverbänden und der Bürgerinitiativen einlud. Innerhalb eines Jahres sollten tragfähige Lösungsvorschläge für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke erarbeitet werden. Vom Juni 2017 bis Juni 2018 fanden insgesamt neun Sitzungen des Runden Tisches statt. Der Selke-Dialog endete 2018 mit einer gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches mit folgenden Schwerpunkten: Das Planfeststellungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg wird fortgesetzt (der Planfeststellungsbeschluss ist inzwischen rechtskräftig und die Ausführungsplanung wird vorbereitet). Es wurde empfohlen, für den Hochwasserschutz im unteren Selkelauf die folgenden Projektvorschläge fachlich und rechtlich weiter zu untersuchen: Hochwasserrückhaltebecken Uhlenbach Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf Hochwasserrückhaltebecken Lange Wiese Hochwasserrückhaltebecken Ermsleben Steinverwallungen und Querriegel Örtlicher Hochwasserschutz Meisdorf Im Ergebnis wird der Abfluss auf einen definierten Bemessungsabfluss reduziert und die Maßnahmen in den Ortslagen unterhalb von Meisdorf können daraufhin optimiert und minimiert werden. Über den weiteren Prüf- und Planungsprozess wird der neu gebildete Selke-Beirat regelmäßig informiert. Dieser setzt sich aus den Teilnehmern des Selke-Dialogs zusammen. Während der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) für den Bau und die Unterhaltung von Rückhaltebecken zuständig ist, verantwortet der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) die Hochwasserschutzmaßnahmen in den Ortslagen der Unteren Selke. TSB und LHW arbeiten die gemeinsame Aufgabe Hochwasserschutz Untere Selke koordiniert ab.

Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt

Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt Gesundheitliche Belange werden in umweltrelevanten Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies liegt unter anderem an der mangelnden Kooperation der Planenden mit Akteuren aus dem Gesundheitssektor. Die Fachbroschüre „Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ gibt Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Worum geht es in der Broschüre? Die drei Planungsbereiche Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie Stadtplanung/Stadtentwicklungsplanung haben großes Potenzial, zur Gesundheit der Stadtbevölkerung beizutragen und sie zu verbessern. Die Potenziale werden bereits vielfach genutzt, jedoch häufig noch nicht ausgeschöpft. Die Broschüre „Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ zeigt auf, wie gesundheitliche Belange in den Kommunen stark gemacht werden können: wie sie in die Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie Stadtplanung/Stadtentwicklungsplanung einfließen und wie dabei die jeweiligen zuständigen Fachämter und Gesundheitsämter zusammenwirken können. Außerdem verdeutlicht sie die zahlreichen Schnittstellen zwischen den Planungen, die für das Berücksichtigung gesundheitlicher Belange wichtig sind, wenn in den Kommunen geplant und entschieden wird. Dabei wird ein besonderes Augenmerk daraufgelegt, wie in den Planungen gesundheitliche Belange sozial gerecht und mit einem besonderen Blick auf vulnerable Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden können. An wen richtet sich die Broschüre? Die Broschüre richtet sich vor allem an Mitarbeitende der Unteren Gesundheitsbehörden insbesondere der kommunalen Gesundheitsämter und derjenigen Ämter, die auf kommunaler Ebene für die Themen Lärm, Grün sowie Stadtentwicklung bzw. Stadtplanung zuständig sind. Sie erhalten Anregungen, wie ein engerer Schulterschluss im Sinne gemeinsamer Ziele zwischen planenden Ämtern und Gesundheitsämtern erreicht werden kann. Angesprochen werden ebenfalls Kommunalpolitiker*innen, die darüber entscheiden, wie gesundheitliche Belange in der Stadt in Leitbildern, Zielen, Programmen, Planungen und Maßnahmen zum Tragen kommen. Darüber hinaus richtet sie sich an weitere ⁠ Stakeholder ⁠ und alle Interessierte, die sich in Planungen und sonstige Aktivtäten für mehr Gesundheit in der Stadt einbringen. Dazu zählen u.a. Mitarbeitende bei Trägern der Gesundheitsförderung und Prävention, der Sozial- und Gemeinwesenarbeit in den Quartieren sowie Vertreter*innen aus Gremien, Verbänden und Interessenvertretungen insbesondere aus den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt, Stadtnatur und Grün sowie Quartiersentwicklung. Was ist in der Broschüre zu finden? Die Broschüre zeichnet mit dem Fokus auf die drei ausgewählten Planungen wichtige Teile eines Mosaiks, die Gesundheit in der Stadt ausmachen. Sie verdeutlicht, wie die Lebensverhältnisse und die städtischen Räume als Ressource für Gesundheit durch Planung ausgestaltet werden können. Sie zeigt dabei auf, wie sich gesundheitliche und soziale Aspekte sowie die Umweltsituation sich überlagern und wie Belastungen (z.B. durch Lärm) vermindert bzw. Ressourcen (z.B. in Form von Stadtgrün) durch Planung gefördert werden können. Sie beschreibt die Rollen und möglichen Spielräume der Zusammenarbeit der relevanten Akteure wie Verwaltung, Politik, Bürger*innen, verwaltungsexterne Akteure wie Gesundheitskonferenzen, Interessenverbände, Krankenkassen und andere. Ein Schwerpunkt liegt auf den Möglichleiten des aktiven Handelns der kommunalen Gesundheitsämter. Entlang der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der ⁠ Bauleitplanung ⁠ und der Stadt(teil)entwicklungsplanung wird beschrieben, wie gesundheitliche Belange implementiert werden können. Es werden die Spielräume und Handlungsmöglichkeiten skizziert, die sowohl auf fachlich-inhaltlicher Ebene der Planungsinstrumente bestehen als auch mit einem kooperativen Handeln in der Verwaltung erschlossen werden können. Dabei wird beschrieben, wie sowohl die für Planungsthemen zuständigen Ämter als auch die Gesundheitsämter aktiv werden können. Zudem werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, Gesundheitskonferenzen und institutioneller Akteure wie z.B. Verbände und Krankenkassen herausgestellt. Handlungsempfehlungen für integrierte und kooperative Planungsprozesse Sechs übergreifende Handlungsempfehlungen geben Anregungen, wie die thematische Integration gesundheitlicher Belange gelingen kann und welche Formen und Verfahrensweisen der Kooperation innerhalb der Verwaltung und darüber hinaus geeignet sind: I: Innerhalb der Verwaltung voneinander über Gesundheit und Planung lernen II: Daten zur gesundheitlichen und sozialen Lage sowie Umweltdaten erfassen, zusammenführen und austauschen III: Mit passenden Strukturen in der Verwaltung zusammenwirken IV: Öffentlichkeit einbeziehen und Allianzen für Gesundheit bilden V: Gesundheitsämter zu proaktiv Planenden qualifizieren VI: Ausreichende Ressourcen für die umfassende Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen in der Planung bereitstellen Die Handlungsempfehlungen werden anhand von Praxistipps und kommunalen Beispielen praxisnah vermittelt. Die Broschüre schließt mit Verweisen auf Fachveröffentlichungen, in denen u.a. über die einzelnen Planungsinstrumente weitere Informationen nachgelesen werden können. Die Broschüre ist im Rahmen des Forschungsprojekts „Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange – modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung“ (FKZ 3719 15 2010) entstanden. Das Projekt wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit dem Büro LK Argus, Berlin, der Hochschule für Gesundheit Bochum und der Medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld durchgeführt.

Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz: Rückbau der ehemaligen Autobahnbrücken ist möglich

Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch hat heute die Ergebnisse der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz vorgestellt. Wesentliche Erkenntnis: Der Rückbau der ehemaligen Autobahnbrücken, der einstigen A 104 mit Anschluss an die Stadtautobahn, ist technisch machbar und verkehrlich zu bewältigen. Die in den späten 70er-Jahren errichteten Spannbeton-Brücken, ein Relikt des autogerechten Ausbaus der Stadt, teilen den Breitenbachplatz mitten im Wohngebiet und setzen die Aufenthaltsqualität dort extrem herab. Etliche Initiativen setzen sich seit Jahren für den Abriss der mehr als 500 Meter langen, insgesamt vierspurigen Doppelbrücken ein. Senatorin Bettina Jarasch: „Wir wollen die autogerechte Stadt Stück für Stück zurückbauen – und zu einer menschenfreundlichen Stadt umbauen. Ein besonders drastisches Relikt der autogerechten Stadtplanung sind die Brücken am Breitenbachplatz. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist klar: Ein Abriss der Brücken ist machbar und wird den Platz und seine Umgebung enorm verbessern. Genau das ist unser Ziel: Es wird mehr Platz gewonnen für Grün, mehr Platz für Kinder, mehr Platz zum Sitzen, Spielen, Draußensein und auch zum Wohnen. Die Menschen können ihren Breitenbachplatz nach fast einem halben Jahrhundert zurückerobern.“ Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hatte auf Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 6. Juni 2019 ein interdisziplinäres Bearbeitungsteam aus Verkehrsplaner*innen, Stadtplaner*innen und Bauingenieur*innen mit der Erstellung einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Sie untersuchten die Fragestellung, unter welchen verkehrlichen, städtebaulichen, ökologischen und finanziellen Rahmenbedingungen ein (Teil-)Rückbau der Brückenbauwerke über den Breitenbachplatz möglich sei und wie der Platz neu gestaltet werden könne. Nach umfangreichen Arbeiten des Planungsteams unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Verwaltungen, weiterer Träger öffentlicher Belange sowie von Interessenverbänden liegen nun die Ergebnisse der Untersuchung vor. Mehr als zehn Varianten sind untersucht worden, zwei davon (Variante 1 und Variante 3) wurden als machbar bestätigt. In Variante 1 wird der Verkehr ebenerdig über den Breitenbachplatz und dann weiterhin durch den Tunnel unter der Überbauung Schlangenbader Straße (ÜBS) geführt. In Variante 3 wird darüber hinaus auch die Tunnelverbindung geschlossen, sodass weitere Möglichkeiten für eine Umnutzung des heutigen Verkehrsraums entstehen. In beiden Varianten werden die Brückenbauwerke über den Breitenbachplatz nicht mehr benötigt und können zurückgebaut werden. Die finale Entscheidung zur Verkehrsführung im Abschnitt der Schlangenbader Straße (ÜBS) steht noch aus. Hierzu werden weiterführende Detailuntersuchungen u. a. zu Verkehrsverlagerungen und Lärmimmissionen erfolgen, die im Rahmen des nachfolgenden planrechtlichen Verfahrens durchzuführen sind. Auch der bauliche Zustand legt eine Umsetzung der entwickelten Varianten nah, denn die mittelfristige Aufrechterhaltung der Verkehrstauglichkeit würde einen hohen Instandsetzungsaufwand bedeuten. Angestrebt werden daher eine Minimierung dieses Aufwandes und ein zeitnaher Rückbau der Brücken. Die Ergebnisse der Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung werden durch SenUMVK zunächst in den Senat eingebracht. Auch das Abgeordnetenhaus erhält detaillierte Kenntnis. Nach einem entsprechenden Senatsbeschluss können die Planungen zum Rückbau der Brücken starten, das weitere Vorgehen, Zuständigkeiten sowie die Finanzierung werden zwischen den betroffenen Verwaltungen abgestimmt. Ziel ist es, ein verwaltungsübergreifendes Projektteam zur Entwicklung des Breitenbachplatzes und seiner Umgebung einschließlich der notwendigen Untersuchungen zu bilden. Wie im bisherigen Prozess bleiben dabei die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf eng eingebunden.

Zusatzbericht zu dem nationalen Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen 2020

Persistente organische Schadstoffe - sog. POP (engl. Persistent Organic Pollutants) sind aufgrund ihrer negativen Eigenschaften Gegenstand des Stockholmer Übereinkommens zu POP und des POP-Protokolls. Ziel der internationalen Abkommen ist es, Produktion, Verwendung und Freisetzungen dieser Substanzen soweit wie möglich zu reduzieren bzw. zu beenden. Um den Verpflichtungen unter dem Stockholmer Übereinkommen nachzukommen, muss Deutschland einen nationalen Durchführungsplan erstellen und diesen regelmäßig aktualisieren und um neu aufgenommene POP erweitern. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde der Nationale Durchführungsplan inklusive seiner Struktur aktualisiert (siehe Zusatzbericht zu dem nationalen Durchführungsplan der Bundesrepublik Deutschland zum Stockholmer Übereinkommen 2020). Ebenfalls war es Aufgabe, Recherchen zum Stand der Umsetzung der bei den letzten beiden Vertragsstaatenkonferenzen neu aufgenommenen POP (PCP, PCN, DecaBDE, SCCP und HCBD) durchzuführen, um Lücken der bestehenden nationalen Regulierung und Herausforderungen bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen zu identifizieren. Betrachtet wurden dabei die Verwendung der POP, mögliche Alternativen zu noch eingesetzten POP, die Entsorgung bzw. Rolle der neuen POP in der Kreislaufwirtschaft, das Vorkommen der POP in Umweltmedien sowie bestehender Forschungsbedarf und Handlungsoptionen. In einem Fallbeispiel wurden die Herausforderungen zu den neu aufgenommenen POP in Gebäuden in Form eines Factsheets erarbeitet. Des Weiteren wurden gemeinsam mit relevanten Akteursgruppen aus Behörden, Forschung und von Interessenverbänden im Rahmen von Workshops aktuelle Themen vorgestellt und diskutiert sowie weiterer Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet. Zusätzlich enthält der Forschungsbericht Maßnahmen, die im Rahmen der Arbeiten zur Aktualisierung des NIP diskutiert wurden, aber nicht in den Rahmen des NIP fielen. Quelle: Forschungsbericht

1 2 3 4 520 21 22