API src

Found 299 results.

Related terms

Masterplan Wasserversorgung 2040

Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt. Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln. Die Herausforderungen Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge „Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“ „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Masterplan Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet. Die Orientierung Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen. Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel. Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten. Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. „Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in ei­ner stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“ Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung. Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet. Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt. „Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“ Wasserpreis für die Endkunden Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden. Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.

Europäischer Dorferneuerungspreis Weitere Informationen

Der 18. Europäische Dorferneuerungspreis würdigt herausragende Entwicklungs- und Erneuerungsprozesse in ländlichen Gemeinden, die durch innovative Projekte und ganzheitliche Entwicklungsansätze die Lebensqualität steigern und die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume stärken. Unter dem Leitbild der Europäischen ARGE Landentwicklung und Dorferneuerung werden Projekte ausgezeichnet, die sich den aktuellen Herausforderungen mit Nachhaltigkeit, Innovation und zeitgemäßen Lösungen stellen. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen, um vielfältige Perspektiven und Ideen zu gewinnen. Durch Kooperationen und Netzwerke setzen die prämierten Gemeinden auf gemeinsame Lösungsansätze und interkommunale Zusammenarbeit. Das Motto "Lust auf Zukunft" betont die Bedeutung, neben den Herausforderungen auch die Chancen zu erkennen und mit Leidenschaft den eigenen Lebensraum aktiv mitzugestalten.

reGIOcycle Abschlussveranstaltung

Nach fast fünfjähriger Laufzeit wird das vom Umweltcluster Bayern koordinierte Projekt "reGIOcycle" 2025 abgeschlossen. Bei der Abschlussveranstaltung am 12. November 2024 im Umweltbildungszentrum Augsburg, an der rund 50 Personen teilnahmen, wurden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Zudem entwickelten die Teilnehmenden in einer „Zukunftswerkstatt“ Ideen für ein plastikfreies Augsburg bis zum Jahr 2050. Ein zentraler Programmpunkt war der Vortrag von Prof. Dr. Christian Laforsch, der die Problematik von Mikroplastik in der Umwelt und mögliche Lösungsansätze darstellte. Im Rahmen des Projekts wurden in Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen und der lokalen Wirtschaft Fortschritte bei der Vermeidung, Substitution und Verwertung von Kunststoffen erzielt. Ein wesentlicher Bestandteil war der „Augsburger Becher“, ein Mehrwegbechersystem für Kaltgetränke, das in der Innenstadt sowie bei Veranstaltungen wie der Kanu-WM 2022, dem Modular Festival und den Augsburger Nächten genutzt wurde. Ergänzend wurde eine Variante des Bechers aus biobasiertem Kunststoff entwickelt. Auch auf dem Augsburger Stadtmarkt wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Mülltrennung umgesetzt. Ein weiterer Fokus lag auf der Teilnahme der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg sowie Aichach-Friedberg an der bundesweiten #biotonnenchallenge 2023. Diese hatte die Reduzierung von Fremdstoffen im Bioabfall zum Ziel. Der Landkreis Aichach-Friedberg konnte hierbei die bundesweit größte Verbesserung erreichen. Landrat Klaus Metzger vom Landkreis Aichach-Friedberg erklärte: „Die Zusammenarbeit im Projekt hat uns wertvolle Erkenntnisse geliefert, insbesondere beim Umgang mit Biomüll und Kunststoffen. Diese Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage, um die Abfallwirtschaft im Landkreis weiterzuentwickeln.“ Hubert Kraus, stellvertretender Landrat des Landkreises Augsburg, ergänzte: „Die Ergebnisse des Projekts bieten uns hilfreiche Ansätze, um unsere Abfallwirtschaft effizienter und nachhaltiger zu gestalten.“ Reiner Erben, Umweltreferent der Stadt Augsburg, stellte fest: „Das Projekt hat durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure praxisnahe Lösungen hervorgebracht. Es zeigt, dass regionale Ansätze einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz leisten können.“ Die Ergebnisse der „Zukunftswerkstatt“ wurden per Grafik Recording dokumentiert. Die Auswertung der Protokolle ergab folgendes: - Eine Vision für Augsburg im Jahr 2050 Die Teilnehmer:innen entwarfen eine Zukunft, in der Kunststoffe in geschlossenen Kreisläufen zirkulieren und keinerlei Abfälle mehr entstehen. Modernste Technologien wie künstliche Intelligenz sollen Abfalltrennung optimieren, während Bildung für nachhaltige Entwicklung das Bewusstsein der Bevölkerung stärkt. Produkte werden langlebig, reparierbar und vollständig recycelbar gestaltet, Einwegprodukte durch intelligente Mehrwegsysteme wie den „Augsburger Becher“ ersetzt. - Strategien und Maßnahmen Die Zukunftswerkstatt identifizierte zentrale Handlungsfelder, um die Vision einer nachhaltigen Region Augsburg zu verwirklichen. Im Fokus standen Ansätze zur Reduzierung von Kunststoffabfällen, zur Förderung alternativer Materialien sowie zur Optimierung von Recyclingprozessen. Ein übergreifendes Ziel war die Etablierung geschlossener Materialkreisläufe, unterstützt durch technologische Innovationen und interkommunale Kooperationen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit und Bildungsinitiativen soll die Bevölkerung für nachhaltiges Verhalten sensibilisiert werden. Interaktive Formate wie Workshops oder digitale Plattformen bieten eine anschauliche Vermittlung von Wissen über Kreislaufwirtschaft. Kreative Kommunikationsstrategien, wie gezielte Kampagnen und Formate, stellen Recycling und Wiederverwertung in ein positives Licht. Sie nutzen emotionale Ansprache, um die gesellschaftliche Akzeptanz zu steigern und eine aktive Beteiligung zu fördern. Ein ganzheitlicher Ansatz verbindet regulatorische Maßnahmen wie Steueranreize und das Verbot unnötiger Verpackungen mit einer verstärkten Förderung von Mehrwegsystemen. Neue Materialien, darunter biologisch abbaubare Kunststoffe, stellen nachhaltige Alternativen für den Ersatz fossiler Kunststoffe dar. Einheitliche Abfallsysteme und innovative Kommunikationsstrategien fördern effektives Recycling und eine verstärkte Wiederverwertung. Die regionale Zusammenarbeit wird durch kommunale Netzwerke und Zweckverbände gefördert, die Synergien zwischen verschiedenen Akteuren ermöglichen. Nachhaltige Transformation durch Zusammenarbeit „Die Zukunftswerkstatt hat verdeutlicht, wie wichtig den Teilnehmer:innen ein menschenzentriertes Vorgehen ist, das durch technologische Innovationen ergänzt wird. Während modernste Technologien wie KI eine Schlüsselrolle spielen, ist es von gleicher Bedeutung, die Bevölkerung durch gezielte Aufklärungsarbeit und kreative Kommunikationsansätze einzubinden. Nur so lassen sich nachhaltige Lösungen schaffen, die Technologie, Gesellschaft und Umwelt gleichermaßen voranbringen.“, betonte Viktor Klein, Projektkoordinator des reGIOcycle Projekts. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Vernetzung zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um eine gemeinsame Vision für die Zukunft zu verwirklichen. Mit der Zukunftswerkstatt wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die Region Augsburg auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft zu unterstützen.

Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen

Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen Grüne Fassade aus über 30.000 Hainbuchen, die eine gut 8 Kilometer lange Hecke auf dem Dach und der Fassade des Kö-Bogen-2 Hauses und damit die größte begrünte Fassade in Europa bilden. Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Das neue Forschungsprojekt "Blue Green City Coaching (BGCC)" unterstützt kommunale Entscheider*innen, Potenziale und Grenzen von naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung zu ermitteln. Im Fokus stehen dabei die Bewertung der NbS bei Klimafolgen wie Hitze und Dürre sowie der Einfluss von NbS auf die urbane Klimaresilienz kleinerer Großstädte und deren Umland. Naturbasierte Lösungen ( Nature-based Solutions , NbS) zählen laut einer Studie der Europäischen Umweltagentur zu den effizientesten Wegen, um die Folgen des Klimawandels – wie zunehmende Hitze und Trockenheit in vielen deutschen Städten und deren Umland – zu bewältigen. 1 Auch die nationale Wasserstrategie forciert die Umsetzung von naturbasierten Lösungen, insbesondere in Kombination und Synergie mit technischen Infrastrukturen. 2 Gleichzeitig gilt es, wichtige Fragen anzugehen und einige Hindernisse zu überwinden, um die vielseitigen Potentiale von NbS für die urbane Klimaanpassung in Deutschland noch besser auszuschöpfen. Hauptsächlich kommen derzeit blaugrüne Infrastrukturelemente zum Einsatz, dabei können wasserbezogene NbS vielfältige Formen und Ausgestaltungen annehmen: Auenstrukturen, Moore zum Wasserrückhalt in der Landschaft, urbane Gewässer, grüne Freiräume im urbanen Raum, de- und semizentrale Pflanzenkläranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünen. Folgende Punkte können für eine flächendeckende und vernetzte Umsetzung von NbS in deutschen Kommunen förderlich sein 3 : Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von NbS und der Vorteile, die sie bringen können – inklusive klarer Definitionen; umfassende und transparente Beleuchtung von Bedenken, Fragen und möglichen Interessenskonflikten; Verständnis der potenziellen Synergien und Kompromisse im Zusammenhang mit NbS; NbS-kompatiblere institutionelle Strukturen und klare Zuständigkeiten. Im ⁠ BMBF ⁠-Vorhaben „Leipziger BlauGrün“ werden bis Sommer 2025 mehrere Tools entwickelt, die an diese Anforderungen anknüpfen. Die siedlungswasserwirtschaftliche Modellierung abflussfreier Stadtquartiere mit Hilfe blaugrüner Infrastriukturen kann methodisch in jeder Stadt bei ausreichender Datenlage angewandt werden. Blaugrüne Investitionspotentialkarte, blaugrüne Bewertungssteckbriefe und blaugrüne Toolboxen sind ebenso wie die Bausteine einer blaugrünen Infrastrukturplanung grundsätzlich von Leipzig aus übertragbar auf andere deutsche Großstädte. Damit NbS ihre Rolle als zentrale Lösung in der Klimaanpassung einnehmen können, sind mehrere Faktoren von Bedeutung. So erfordert etwa das Ermitteln und Quantifizieren von Potenzialen und Grenzen von NbS für die Klimawandelanpassung einen handlungsorientierten Ansatz. Neben technischen und ökologischen Parametern sollten ebenfalls soziale und ökonomische Kriterien und Indikatoren einbezogen werden. Diese gilt es, wissensbasiert auszuwählen und praxisnah zu operationalisieren. Essentiell ist ferner die transparente Bewertung, in welchem Maße NbS zur Erreichung urbaner Klimareslilienz  beitragen können. Das neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung“ kann die blaugrüne Stadtentwicklung vorantreiben. Das Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes wird vom ⁠ BMUV ⁠ aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ (ANK) gefördert und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Kooperation mit Fresh Thoughts und dem Deutschem Institut für Urbanistik umgesetzt. Es wird aktiv unterstützt vom Zentrum Klimaanpassung und dem Deutschen Städtetag. Das Projekt unterstützt kleinere deutsche Großstädte mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern dabei, Risiko- und Potenzialanalysen von NbS durchzuführen und die Basis für gemeindeübergreifende Transformationsstrategien sowie integrierte Konzepte und Kooperationen zu schaffen. Ingesamt zehn Kommunen werden ab ca. Mitte 2025 bis Ende 2027 intensiv begleitet. Im Frühjahr 2025 wird es die Möglichkeit geben, sich dafür zu bewerben. Das Coaching stellt Praxisnähe her, schafft institutionalisierte Partizipation der Entscheidungsträger*innen in der Stadt und testet zugleich verschiedene Bewertungsmethoden für NbS. Konkret soll das BGCC Entscheidungsträger*innen befähigen, wissenschaftlich koordiniert anwendbare Implementierungsstrategien für blaugrüne Infrastrukturen (BGI) zu erstellen. Dabei werden Potentiale und Grenzen identifiziert und diese möglichst im interkommunalen Austausch und mit Hilfe der sozialwissenschaftlichen, juristischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Expertise des Projektteams überwunden. Methodisch werden vorhandene Bewertungssysteme für die Effekte und Potentiale wasserbezogener NbS in einer  Coaching-Toolbox gebündelt, um Stadtakteuren Argumente und praxisnahe Hilfestellungen für NbS-Potentiale an die Hand zu geben. Bei diesen in der Coaching-Toolbox enthaltenen Potentialen geht es neben finanziellen Anreizen beispielsweise um ⁠ Monitoring ⁠ von ⁠ Biodiversität ⁠ und Stadtklima mit vielfältigen Effekten auf die Stadtgesundheit; dazu zählen unter anderem die Verringerung der Anzahl von Hitzetoten, eine erhöhte Lebenserwartung und verringerte Gesundheitskosten. Ein Forschungsschwerpunkt von BGCC bezieht die Perspektive des Stadtumlandes ein. Es wird dabei analysiert, ob die Einführung von wasserbezogenen NbS für die Klimaresilienz in der Stadt zu Wasserkrisen und Nutzungskonflikten zwischen Stadt und Umland führt. Der Fokus liegt dabei auf lokalem Rückhalt des Regenwassers zur Linderung der ⁠ Klimafolgen ⁠ wie Hitze, ⁠ Dürre ⁠ und ⁠ Starkregen ⁠. Abschließend analysieren sozialwissenschaftliche Expert*innen des Projektteams systematisch die Umsetzungspotenziale und -hemmnisse und bündeln die Ergebnisse. Als Kernprodukt von BGCC entsteht das “BG-Coaching-Handbook”, welches die Toolbox-Inhalte als Handlungsanleitung für die Infrastrukturplanung auch für andere Kommunen replizierbar macht. Die bis Ende 2027 dauernde Projektlaufzeit des BGCC unterteilt sich in vier Phasen. Die erste Projektphase zielt darauf ab, die Coaching-Toolbox zu Abläufen, zur Methodik und zu Vermittlungsinhalten des Coachings zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden Synergien eigener Planungstools und vorhandener NbS-Konzepte geschaffen. Gegenstand der zweiten Phase mit Beginn Frühjahr 2025 ist der Bewerbungsprozess von Großstädten mit bis zu 300.000 Einwohnern für das Schwammstadt-Coaching. Phase drei umfasst die systematische Beratung und Begleitung der ausgewählten Kommunen zur Implementierung blaugrüner Infrastrukturen auf Basis der in der ersten Phase entwickelten Toolbox. Das Coaching befähigt teilnehmende Städte, kurz-, mittel- und langfristige Handlungserfordernisse, Ressourcenbedarfe und Voraussetzungen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung zu bestimmen. Zum Abschluss des Foschungsvorhabens werden in der vierten Phase die entwickelte Coaching-Toolbox sowie die Inhalte der Implementierungsstrategien evaluiert und optimiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Erstellung des Coaching Handbooks sowie in Fachpublikationen ein. Auf diese Weise stellt das BGCC sicher, dass die Erkenntnisse aus der systematischen Unterstützung der teilnehmenden Städte zukünftig auch anderen Kommunen zugutekommen und die Weichen für den gezielten Einsatz von NbS im Rahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland stellen können. Autor*innen: Nike Sommerwerk (Fresh Thoughts), Frank Hüesker (UFZ), Andreas Huck (⁠ UBA ⁠) Kontakt: frank [dot] hueesker [at] ufz [dot] de Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 93 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. 1 https://www.eea.europa.eu/publications/nature-based-solutions-in-europe 2 www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasser... 3 https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/40822/nature_based_solutions_Summary.pdf?sequence=1&isAllowed=y

SKM_C250i24102511320

Hinweise für die Aufgabenträger zur Erfüllung der Anforderungen des § 50 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Inhaltsverzeichnis: 1. Einführung 2. Träger der Aufgabe 3. Inhalt und Umfang der Neuregelung a) Bedarfsermittlung b) Bauart der Innen- und Außenanlagen c) Technische Anforderungen und Betrieb d) Besucherlenkung e) Hygienische Aspekte f) Förderung von Innen- und Außenanlagen 4. Finanzierung der Kosten der Neuregelung 1. Einführun Nach § 50 Absatz 1 Satz 1 WHG gehört die öffentliche Wasserversorgung seit jeher zur Daseinsvorsorge und obliegt somit den Kommunen. Durch die Ergänzung des neuen am 12. Januar 2023 in Kraft getretenen § 50 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG - BGBI. 2023 Nr. 5 S. 1) wurde Artikel 16 Absatz 2 der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) umgesetzt. Der Grundsatz der Daseinsvorsorge wurde dahingehend ergänzt, dass „Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanla en bereit zu stellen ist, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist". Ferner können die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch ergreifen: Hinweise auf die nächstgelegeneAußen- oder Innenanlage geben Kampagnen zur Unterrichtung der Bevölkerung über die Qualität solchen Wassers durchführen die Bereitstellung solchen Wassers in öffentlichenVerwaltungen und öffentlichen Gebäuden anregen die Bereitstellung solchen Wassers - kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr - für Kunden von Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anregen. Zweck dieser Regelungen ist, im öffentlichen Raum allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu ermöglichen, auch um merklich den Konsum von Leitungswasser zu fördern und damit aus Nachhaltigkeitsgründen den Konsum von Flaschenwasser zu senken (Erwägungsgrund Nummer 33 der EU-Trinkwasserrichtlinie). Darüber hinaus dienen diese Anlagen auch der Klimaanpassung. Nach Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe a) der Trinkwasserrichtlinie haben die Mitgtiedstaaten bis zum 12. Januar 2029 über entsprechende Maßnahmen zu berichten. 2. Trä er der Auf abe Die öffentlicheWasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die den Gemeinden zur Erledigung im eigenen Wirkungskreis zugewiesen ist1. In § 50 Absatz 1 WHG wurde zum 12. Januar 2023 ein neuer Satz 2 angefügt. Danach gehört zur öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanla en bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist. Es stellt sich die Frage, ob im Falle einer Übertragung der Aufgabe der Wasserversorgung durch die Gemeinde auf einen anderen Träger, die zeitlich vor Inkrafttreten des § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG erfolgte, diese Aufgabe bei der Gemeinde verblieben ist oder ob der erweiterte Aufgabenbestandteil der Wasserversorgung auf den anderen Rechtsträger übergegangen ist. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Fällen, bei denen es auf öffentlich-rechtlicher Ebene in den Rechtsformen der kommunalen Zusammenarbeit zu einer Aufgabenverlagerung gekommen ist, sei es in Form eines Zweckverbandes, einer Anstalt öffentlichen Rechts oder einer delegierenden Zweckvereinbarung (a) und den Fällen einer privatrechtlichen Beauftragung eines Dritten (z. B. durch Betriebsführungs-, Betreiber- oder Konzessionsvertrag) als Erfüllungsgehilfe (b). a) In der ersten Fallkonstellation lassen sich in Ermangelung konkreter Aussagen in der Rechtsprechung die Rechtsgrundsätze des OVG Magdeburg2 heranziehen. Sinngemäß kommt es danach nicht darauf an, ob sich die Gemeinde und der übernehmende Rechtsträger bei Abschluss der Ubertragungsvereinbarung (Zweckverbandssatzung, Anstaltsvereinbarung, Zweckvereinbarung) darüber vollständig im Klaren waren, welchen Umfang die zu übertragene Aufgabe beinhaltet. Die Vereinbarung bewirkt den vollständigen Übergang der Aufgabe. Wenn Z. B. in einer Zweckverbandssatzung geregelt ist, dass einem Zweckverband die Aufgabe obliegt „die Einwohner und sonstigen Verbraucher im Verbandsgebiet mit Wasser zu versorgen", dann umfasst dies auch die Verpflichtung nach § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG. Eine Überprüfung der jeweils auf kommunaler Ebene getroffenen Regelung wird angeraten. Dies führt zu dem auf den ersten Blick unbefriedigenden Ergebnis, dass ein Zweckverband zwar einerseits Aufgabenträgerfür die Verpflichtung nach § 50 Absatz 2 Satz 1 WHG geworden ist, andererseits aber keine Verfügungsgewalt 1 Z. B. OVG Magdeburg, Urteil vom 29.08. 2023 - 4 L 13/23 -, juris Rn. 31/32 2 Beschluss vom 14. 04. 2009 - 3 L 127/07-, juris Rn. 8

Neuer Förderaufruf zur besseren Nutzung von Fördermitteln in strukturschwachen Räumen

Ziel der neuen Initiative ist es, Fördermanagement-Strukturen in Modellregionen aufzubauen und diese bei konkreten Förderanträgen zu begleiten. Die Regionen sollen befähigt werden, das bestehende Fördersystem besser und im Sinne einer strategisch ausgerichteten Regionalentwicklung zu nutzen. Vorausgesetzt wird daher, dass die Modellregionen über ein Strategisches Regionalentwicklungskonzept (SREK) oder eine vergleichbare aktuelle konzeptionelle Grundlage verfügen. Förderfähig sind der Aufbau und die Verstetigung einer regionalen Fördermanagement-Struktur über Personalstellen und interkommunale Kooperation. Ebenso unterstützt wird die Einreichung von Förderanträgen, die identifizierte Kernthemen der Regionen aufgreifen. Die Förderinitiative richtet sich an Landkreise, regionale Planungsverbände/Zweckverbände und interkommunale Verbünde, die ein SREK oder eine vergleichbare konzeptionelle Grundlage bereits erarbeitet haben. Diese können weitere Netzwerk- und Kooperationspartner hinzuziehen. Die beteiligten Akteure bestimmen einen koordinierenden Projektpartner. Gewünscht ist auch eine enge Einbindung der Träger der Regionalplanung. Geplant ist die Förderung von bis zu sieben Vorhaben. Der Umfang der Bundesförderung pro Vorhaben liegt bei maximal 350.000 Euro. Die Einreichungsfrist läuft bis zum 04.08.2024. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt die Förderinitiative für das BMWSB um. Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier . Quelle: BBSR

Bewilligungsverfahren-Förderung von Grundwasser zur öffentlichen Wasserversorgung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1540 der Gemarkung Genderkingen sowie den Fl.-Nrn. 1769 und 1771 der Gemarkung Feldheim, Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum

Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) besitzt für die Grundwasserförderung zur öffentlichen Wasserversorgung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1540 der Gemarkung Genderkingen (Gemeinde Genderkingen) sowie den Fl.-Nrn. 1769 und 1771 der Gemarkung Feldheim (Gemeinde Niederschönenfeld) eine wasserrechtliche Bewilligung des Landratsamtes Donau-Ries vom 15.05.1974. Der Bescheid ist zeitlich bis zum 31.12.2023 befristet. Der WFW ist ein 1966 gegründeter kommunaler Zweckverband nach Art. 17 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und besteht aus 13 Landkreisen und Gemeinden als Verbandsmitglieder. Satzungsgemäße Aufgabe des WFW ist, die Träger der örtlichen Wasserversorgung mit Wasser im Rahmen der versorgungswirtschaftlichen Möglichkeiten zu beliefern. Zum Versorgungsgebiet des WFW gehören unter anderem die Großstädte Fürth, Erlangen und Nürnberg. Der Zweckverband versorgt ca. 1,26 Mio. Einwohner auf einer Fläche von 3.410 km² mit Trinkwasser. Die Grundwasserentnahme soll auch weiterhin aus den bestehenden Brunnen auf der Fl.-Nr. 1540 (Genderkingen) und den Fl.-Nrn. 1769 und 1771 (Niederschönenfeld) erfolgen. Beim Landratsamt Donau-Ries wurde daher eine neue wasserrechtliche Bewilligung beantragt. Gegenstand der zu bewilligenden Grundwasserentnahme sind folgende Mengen: Maximale technisch mögliche Momentan-Entnahme im Teilbetrieb (wie bisher): Horizontalfilterbrunnen 1: 800 l/s Horizontalfilterbrunnen 2: 900 l/s Horizontalfilterbrunnen 3: 700 l/s Maximale Tagesentnahme (zugleich die höchste technisch mögliche Tagesentnahme): 172.800 m³ (entspricht 2.000 l/s) – wie bisher Maximale Jahresentnahme: 52.500.000 m³ (entspricht im Jahresdurchschnitt 1.664, 8 l/s) – bisher 63.000.000 m³

Dresdner Flächennutzungssymposium

Am 11. und 12. Juni 2024 fand in Dresden das Flächennutzungssymposium statt, an dem rund 150 Expert*innen aus Wissenschaft, Bundesbehörden, Ländern, Regionen und Kommunen teilnahmen. Prof. Dr. Günther Bachmann, ehem. Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung fragte in seiner Keynote nach der Zukunft der Flächenpolitik. Er plädierte einerseits für die Fortsetzung kleiner Schritte und die Stärkung der Aspekte von Suffizienz, nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft. Ansätze wie den Flächenzertifikatehandel, der sich nicht durchsetzen konnte, stufte er als zu akademisch ein. Für eine wirksame Grundsteuerreform wären Steuerzuschläge in einer Höhe erforderlich, die „gelbwestenwürdig“ seien. Anderseits befürwortete er die Bemühungen um eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu den Themen Klimaschutz, Fläche und weiteren Aspekten. In der Session „Flächenpolitik I“ stellte Nadine Pannicke-Prochnow vom Stadt-Land-Plus- Querschnittsvorhaben „Integrierte Ansätze für eine effiziente Flächennutzung“ vor. Der Vortrag thematisierte die Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland: besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume steht Landwirtschaftsfläche nach wie vor unter Druck. Sie konstatierte dabei jedoch, dass der Verlust ladwirtschaftlicher Fläche vielmehr Symptom statt Selbstzweck ist, denn Flächenneuinanspruchnahme ist in erster Linie Folge des Wunsches nach kommunaler Entwicklung. Die Flächenneuinanspruchnahme zulasten landwirtschaftlicher Flächen ist dabei Spiegel gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, was erfordert, auch die Ursachen der Flächenneuinanspruchnahme mit einzubeziehen, wenn Wege für eine flächensparende Regionalentwicklung gesucht werden. Folglich wurden in dem Vortrag Ansätze und Maßnahmen vorgestellt, die in den Handlungsfeldern „Wohnen“ und „Ernährung“ neue Perspektiven für die Entwicklung von Kommunen schaffen sollen. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen aus den Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben gebündelt, die darauf einzahlen, 1.) die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren, 2.) durch Multicodierung Flächennutzungskonflikte zu reduzieren und 3.) landwirtschaftliche Böden inwertzusetzen und zu schützen. Mit themen- und raumübergreifenden regionalen Strategien sowie interkommunaler Kooperation können neue Perspektiven für eine flächensparende Regionalentwicklung geschaffen und erprobt werden. In derselben Session referierte auch Lutke Blecken (Institut für Raum und Energie) vom Querschnittsvorhaben zum „Konzept zur Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“. Auch war, wie jedes Jahr, das UBA beim DFNS breit vertreten: Sebastian Ebert stellte in seiner Keynote flächenbezogene Aspekte aus dem Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie vor. Alice Schröder nahm gemeinsam mit Prof. Lißner, Vertretung der Professur für Verkehrsökologie TU-Dresden, und Alexander Czeh, DLR, an einer Podiumsdiskussion zum Thema "Verkehrswende - Möglichkeiten für mehr Grün in der Stadt?" teil. Ergebnisse aus mehreren Forschungsvorhaben, z. B. „Flächensparziele in der Raumordnung“ und „Validität der Flächenstatistik“, wurden präsentiert oder in Workshops diskutiert (z.B. zu den Vorhaben „Freiraum 2030“ und „Umweltverträglich Bauen und Wohnen“) Weitere Infos hier .

Strukturwandel gestalten - durch interkommunale Kooperation

Mit dem neuen Format fördert das Kompetenzzentrum Regionalentwicklung den revierübergreifenden Austausch zu Schwerpunktthemen der nachhaltigen Entwicklung in den Braunkohleregionen. Im Vordergrund steht der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis zu innovativen und bewährten Lösungen. Beim Start der Reihe ging es um die Zusammenarbeit von Kommunen im Strukturwandel. Vertreterinnen und Vertreter aus den Braunkohlerevieren präsentierten Beispiele für gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte und diskutierten das strategische Vorgehen sowie die Herausforderungen bei der Umsetzung. Darüber hinaus wurden Unterstützungsmöglichkeiten für die Zusammenarbeit aus Sicht der Regionalplanung sowie von Seiten der Länder und des Bundes thematisiert. Die Neuland Hambach GmbH und die indeland GmbH stellten die Zusammenarbeit von Anrainerkommunen an Tagebauen im Rheinischen Revier vor. Diese wird durch Entwicklungsgesellschaften organisiert. Mit Hilfe von eigenen Organisationsstrukturen und gemeinsamen Finanzierungslösungen haben die Städte rund um die Tagebaue einen Weg der Zusammenarbeit gefunden, um die Zukunftsaufgaben des Strukturwandels frühzeitig strategisch zu begleiten und erste Projekte für temporäre Nutzungen umzusetzen. So treten die Städte als gemeinsame Stimme im Transformationsprozess auf. Auf Kooperation über die Landkreis- und Ländergrenzen hinweg setzen die Städte im Mitteldeutschen Revier. Die Teilnehmenden bekamen einen Einblick in gemeinsame Gewerbegebietsentwicklungen, Straßeninfrastrukturvorhaben sowie überregionale Wasserstoff- und Energienetzwerke. Als Beispiele dienten unter anderem Projekte, die über die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland ins Leben gerufen wurden. Auch im Lausitzer Revier hat die länderübergreifende Zusammenarbeit eine zentrale Bedeutung, wie beispielhaft die Kooperation von Hoyerswerda, Weißwasser O./L. (beide Sachsen) und Spremberg (Brandenburg) zur gemeinsamen Wärmeplanung zeigt. Drebkau, Neupetershain und Welzow kooperieren als kleinere Kommunen im Cottbuser Umland beispielsweise bei der Gewerbeflächenentwicklung und beim Ausbau erneuerbarer Energien. Die Beispiele verdeutlichten, dass aus interkommunalen Verbünden und gemeinsamen Interessen auch regionale Netzwerke und Aktionsplattformen hervorgehen können, die sogar auf nationaler und europäischer Ebene Beachtung erfahren (Beispiele Lausitz Runde, Net Zero Valley). Im ländlich geprägten Lausitzer Revier übernehmen Kooperationen auch die Aufgabe, Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen im Transformationsprozess zu erhöhen. Fazit: Interkommunale Zusammenarbeit bietet eine gute Voraussetzung, um in der Gemeinschaft den Strukturwandel zu gestalten und davon zu profitieren. Sie bietet strukturelle Vorteile beispielsweise bei der gemeinsamen Flächenentwicklung, beim Umgang mit Flächenkonkurrenzen oder auch der Vermarktung von Projekten. Dabei besteht, über die Kooperation nachbarschaftlich verbundener Gemeinden hinaus, ein wachsender Bedarf an der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene in den Revieren und an der Einbindung von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft sowie von Forschung und Wissenschaft. Quelle: BBSR

Feierlicher Abschluss des Verbundvorhabens WERTvoll auf der Zukunftskonferenz in Wurzen

Bild: © Frederik Wagener, IfaS Der Erfolg dieser WERTvollen Stadt-Land-Partnerschaft zwischen dem Wurzener Land (Stadt Wurzen und die Gemeinden Bennewitz, Thallwitz und Lossatal) und der Stadt Leipzig wurde mit einem feierlichen Abschluss auf der Zukunftskonferenz am 8. November 2023 in Wurzen gewürdigt. Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, den (Ober-)Bürgermeistern des Wurzener Landes und der Stadt Leipzig haben die Projekt- und Kooperationspartner:innen auf Erreichtes zurückgeschaut und gleichzeitig den Blick in die Zukunft gerichtet. Insbesondere Staatssekretär Dr. Gerd Lippold betonte die Vorreiterrolle der Kooperationspartner:innen in der Region, deren innovative Impulse wichtig seien für eine resiliente Landwirtschaft und Kulturlandschaft. Bemerkenswert sei die Dynamik, die das Projekt WERTvoll entwickelte, so der Gastgeber Oberbürgermeister Marcel Buchta von der Stadt Wurzen, welche die Situation und den Stand der Land-Stadt-Kooperation, wie sie vor 10 Jahren war, in den Schatten stellt und gemeinsame Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit ermöglicht. Die Einrichtung der kommunalen Stabsstellen ist einmalig in Deutschland und hat sich bewährt, Stadt und Land wieder zu verknüpfen und gemeinsame Aktivitäten aufzubauen. Frau Dr. Vera Grimm vom Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung hob die effektive Verzahnung von Kommunen, Praxis und angewandter Wissenschaft hervor, die das Projekt WERTvoll als eines von insgesamt 22 Förderprojekten besonders auszeichnet. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung, Praktiker:innen aus der Land- und Ernährungswirtschaft, Ingenieur:innen und Wissenschaftler:innen trugen die zwei interkommunalen Stabsstellen neue Kooperationsformen und eine Vielzahl an Pilotprojekten in die Rathäuser, auf die Höfe und in die Kantinen. Zahlreiche Aktivitäten wurden so zwischen Leipzig und dem Wurzener Land angestoßen. „Diese erfolgreiche interkommunale Kooperation, insbesondere im Bereich der nachhaltigen Ernährung, Landwirtschaft und Kulturlandschaftsentwicklung, gilt es nun zu verstetigen“, forderte Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport in Leipzig. Bürgermeister Bernd Laqua der Gemeinde Bennewitz, hob in der Podiumsdiskussion der vier anwesenden Bürgermeister vor allem hervor, dass diese Kooperationsstrukturen es erst ermöglicht haben, mit Mut für ein gemeinsames Vorangehen, neue, wie auch ungeahnte Lösungsmöglichkeiten anzugehen. Das diese Strukturen auch nach dem Ende des Projektes dauerhaft in den einzelnen Verwaltungen etabliert werden müssen, um damit die interkommunale Kooperation zu stärken und auszubauen wurde von allen Kommunalvertretenden als klare Aufgabe formuliert. Mit Blick in die Zukunft wandte sich Uwe Weigelt, Bürgermeister der Gemeinde Lossatal, an die Konferenzgäste, „wir schaffen in der Region neue Wertschöpfungskreisläufe, welche vor allem durch das Umdenken bei den kommunalen Entscheidungsträgern beflügelt wird. Die Erkenntnis, dass wir alle Teil der Lösung sind, ist dabei entscheidend“. Ein wichtiger Ideengeber und Initiator des Projektes WERTvoll Bürgermeister Thomas Pöge (Gemeinde Thallwitz) konnte leider aufgrund einer Erkrankung nicht anwesend sein. Dennoch war sein Pioniergeist und sein Netzwerken auf der Zukunftskonferenz überall präsent. Der geschäftsführende Direktor Prof. Dr. Peter Heck vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS der Hochschule Trier am Umwelt-Campus Birkenfeld), neben Thomas Pöge der zweite Vater von WERTvoll, hob die in Deutschland einzigartige interkommunale Kooperation des Wurzener Landes und nun auch die Verknüpfung mit der Metropole Leipzig besonders hervor. Es ist ein interkommunales Erfolgsmodell, welches durch Kooperation und gemeinsame Ideen die Region für ihre Bürger:innen nach vorne bringt. Die anwesenden Gäste hatten im Nachgang die Möglichkeit sich über die erreichten Ziele des Projektes anhand von Videobeiträgen, visuellen Leuchtinstallationen, Leitfäden und Postern zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. Denn genau darum ging es, Pläne schmieden, Netzwerken und neue Ideen in die Zukunft tragen – oder anders ausgedrückt, einfach weitermachen mit neuen WERTvollen Ideen. Besonderen Raum erhielt das kulinarische Erleben der Region mit den vielfältigen Produkten, die hier erzeugt, verarbeitet und genossen werden durch die Live-Zubereitung der im Projektzeitraum mit Kantinen und Betriebsrestaurants durchgeführten Aktionsgerichte. In dem Verbundprojekt WERTvoll haben sich das Wurzener Land (die Stadt Wurzen, die Gemeinden Bennewitz, Thallwitz und Lossatal) und die Stadt Leipzig zum Ziel gesetzt, eine kooperative und sich positiv verstärkende Landnutzungsstrategie für die gemeinsame Region zu erarbeiten. Bei der Umsetzung werden diese durch das private Institut für nachhaltige Landbewirtschaftung, die Schweisfurth Stiftung, das Wassergut Canitz und das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) als Verbundpartner unterstützt. Das IfaS war sowohl für die Koordination als auch Leitung des Verbundprojektes WERTvoll verantwortlich. Die Projektausstellung ist vom 17.11.2023 bis 29.11.2023 in der Wandelhalle des Neuen Rathauses in Leipzig zu sehen. Sie thematisiert die Projektinhalte in Form von Videobeiträgen, visuellen Leuchttischinstallationen, Leitfäden und Postern. Die Poster können unter Downloads heruntergeladen werden. Mehr Informationen finden Sie hier .

1 2 3 4 528 29 30