Umfassender Datensatz der internationalen ODA-relevanten Aktivitäten aller Bundesministerien (mit Ausnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigem Amts) sowie des Deutschen Bundestags und der Deutschen Welle zwischen Januar 2021 und März 2023. AA und BMZ veröffentlichen eigene Datensätze, u.a. auf gov.data. Die maschinenlesbaren, unter Nennung der Datenquelle frei nutzbaren Daten, wurden auf Basis des Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) erhoben. Der IATI-Standard entspricht den Anforderungen an offene Daten (Open Data) des Bundes nach §12a EGovG. Es handelt sich um die erste Datensammlung dieser Art und ermöglicht - in der Zusammenschau mit den separaten Datensätzen von BMZ und AA - erstmals eine umfassende Einschätzung aller Aktivitäten der Bundesregierung im Ausland pro Land oder Sektor. Mittelfristig sollen die Daten aller Ressorts im Transparenzportal ( HYPERLINK "http://www.transparenzportal.bund.de" www.transparenzportal.bund.de) nutzerfreundlich veröffentlicht werden. Aktuell sind dort nur die offenen Daten des BMZ enthalten.
Das Projekt "Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre durchgeführt. The pattern of environmental governance is changing as national governments are under stress from new political agents. In addition to the traditional nation state centered policy-making system, including international cooperation, political power is also exercised on the trans-national and local levels of society. A simultaneous movement of political power is also exercised on the trans-national and local levels of government and downward to local communities. Sub national units such as local governments, civic organisations and even loosely constructed networks introduce their own environmental policies. Global sustainability problems are created by the interaction of all societal levels, and a new politics of sustainability involving local, national, regional as well as global efforts must be implemented to solve these problems. National governments have responsed to this situation by introducing programs promoting ecological modernisation as well as new policy instruments that involve communities and other actors. The Baltic Sea Region (BSR) is an area of special concern both from an environmental point-of-view as well as from a governance point-of-view. The sea itself is highly vulnerable to pollution. At the same time the region is an ideal setting for the research because it has introduced several new fora for sustainable decision making, while showing considerable strength in existing administrative and political structures. The main objectives for this project are: Module 1. to deepen understanding of the origins, development and operation of traditional environmental governance in the BSR
Das Projekt "Vorhaben: Analyse von Feldmessungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH, Institut für Küstenforschung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist, die derzeitigen Netto-Sedimentflüsse in das Wattenmeer sowie deren mögliche künftige Veränderungen durch Meeresspiegelanstieg, Klimawandel und landseitige Drainage zu quantifizieren. Die Prozesse, die den Sedimenttransport im Wattenmeer antreiben, sind vielfältig und von vielen äußeren Umweltfaktoren abhängig. Eine Veränderung durch Klimawandel kann durch mehrere Faktoren bestimmt werden: Veränderte Windmuster, Niederschläge, Wassertemperatur sowie biologische Faktoren. Diese komplexen Fragen können nur mit Hilfe eines numerischen Modellsystems beantwortet werden, das die wichtigsten Sediment-Prozesse im gesamten Wattenmeer realistisch reproduziert. Dieses wird - unter Federführung des IOW - mit Hilfe eines internationalen Konsortiums aus 8 Instituten aufgebaut, wobei das HZG die Bereitstellung der Schwebstoffdaten aus Messungen der vergangenen 15 Jahre übernimmt. Ziel ist, mit Hilfe der Modelle Karten mit derzeitigen Netto-Sedimentations- und Erosionsraten sowie deren Veränderlichkeit zu erstellen.
Das Projekt "DAS: Stärkung von Klimawandelanpassung im Management touristisch geprägter Gemeinden an der mecklenburgischen Ostseeküste" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e.V. durchgeführt. Im Laufe des Projektes sollen für die Küstenregion zwischen Boltenhagen und Graal-Müritz die Vulnerabilität gegenüber den Folgen des Klimawandels im Hinblick auf lokale bzw. kommunale Stärken und Schwächen analysiert sowie mögliche Anpassungsstrategien erarbeitet werden. Da sich aus den derzeitigen überregionalen Klimaszenarien mehr Unsicherheiten als konkrete Maßnahmen für einzelne Gemeinden/Orte ableiten lassen, wird die Thematik möglicher Klimafolgen vorerst nur anteilig in neuen touristischen Strategien berücksichtigt. Dies gilt auch für den übergeordneten Trend, der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus. Die Integration von Klimawandelanpassung soll so zu einer 'no-regret'-Strategie werden. Hierfür soll eine leicht verständliche und übertragbare Systematik erarbeitet werden, die eine zielgruppengerechte Informationsvermittlung und Bewusstseinsbildung ermöglicht. Die Gemeinden werden darauf vorbereitet, zu einem späteren Zeitpunkt selbstständig über effektive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu entscheiden. Zusätzlich soll aufgezeigt werden, dass die effektive Nutzung bestehender Netzwerke einem regionalen Verbund in der Vorbereitung und Reaktion auf durch den Klimawandel bedingte Ereignisse, dienlich ist. Arbeitsplanung Im ersten Projektbaustein soll mit Hilfe der Anwendung von Indikatoren, im Fokus stehen international entwickelte Nachhaltigkeitsindikatoren, eine Bemessung aktueller und zukünftiger Anstrengungen in Richtung Klimawandelanpassung vorgenommen sowie eine Sensibilisierung in puncto Nachhaltigkeit angeregt werden. Anhand der erarbeiten Zustandsanalyse soll die Entwicklung von kurz- bis langfristigen Maßnahmen zur Klimaanpassung erfolgen. Ausgehend davon, dass nicht alle Klimafolgen in ihrem vollen Umfang von Anpassungsbemühungen aufgefangen werden können, soll im zweiten Projektbaustein eine regionale Notfall-Kommunikationsstruktur für den VMO aufgebaut werden.
Das Projekt "Wasserrahmenrichtlinie: Umsetzungsmodelle für kleine Fließgewässern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. durchgeführt. Ziel Stärkung des Gewässerschutzes durch: - Drstellung von Praxisbeispielen und Test von Instrumenten kooperativer Umsetzung der WRRL - Qualifizierung von Gewässerunterhaltspflichtigen, anderen Akteuren der Gewässerentwicklung und Landschaftspflegeverbänden (u.a. mit Hilfe DWA-Merkblattentwurfes Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung kleiner Fließgewässer'). Geplante Ergebnisse - Darstellung von Erfolgsfaktoren - Stärkung der Zusammenarbeit mit örtlichen Akteuren, u.a. durch Schaffung von Wissensgrundlagen für die Beteiligung der Zielgruppen an der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Länderspezifische Bewertung von Instrumenten (z.B. Förderprogrammen, Informationsmaterialien) und Verbesserungsvorschläge. Praxispartner sind Landschaftspflegeverbände aus den Ländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Meilensteine I Erfassung und Darstellung der gegenwärtigen Situation (Aktivitäten, Erfahrungen, Instrumente, Förderprogramme, Umsetzungsstand) der WRRL-Umsetzung bei den Praxispartnern und in ihren Ländern. II Information und Qualifizierung der Akteure (Kommunalvertreter, Mitarbeiter von Wasser- und Bodenverbänden, Land- und Forstwirte, Naturschützer, Landschaftspfleger, Vertreter von Fachbehörden). III Bewertung der WRRL-Umsetzung und Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen / Lösungsansätzen - Bewertung der Maßnahmenprogramme - Bewertung der Instrumente inkl. Förderprogramme - Identifizierung von Stärken und Schwächen in der WRRL-Umsetzung - Ableiten von Erfolgsfaktoren und Vorschlägen zur Verbesserung - Vertiefte Thematisierung ausgewählter Herausforderungen/Schwierigkeiten bei der Umsetzung - Abschlussbewertung durch Praxispartner und DVL (Welche Instrumente sind notwendig, wie viel Geld wird gebraucht um WRRL-Ziele zu erreichen). IV Information und Qualifizierung der Akteure (Kommunalvertreter, Mitarbeiter von Wasser- und Bodenverbänden, Land- und Forstwirte, Naturschützer, Landschaftspfleger, Vertreter von Fachbehörden).
Das Projekt "Entwicklung von Vorschlägen zur Rechtsstellung und rechtlichen Behandlung von Umweltflüchtlingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Wien, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen durchgeführt. A) Problemstellung: Problemstellung: Immer mehr Menschen müssen aufgrund klimabedingter und sonstiger Umweltveränderungen ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen. Vor dem Hintergrund der kurz- bis mittelfristigen Prognosen über die klimabedingten Umweltveränderungen in Verbindung mit den Prognosen über die Zunahme der Weltbevölkerung, dürfte die Zahl dieser sogenannten 'Umweltflüchtlinge' zukünftig weiter steigen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Handlungsbedarf: Bisher gibt es keine rechtlichen Regelungen zum Schutz von 'Umweltflüchtlingen'. Aufgrund der beschriebenen Problemlage und der politischen Aktualität ist eine Erforschung, ob und wenn ja, in welchem internationalen Rechtsrahmen Regelungen möglich sind, dringend geboten. C) Ziel des Vorhabens: Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll das Thema daher aufbereitet werden, um eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen. Die bestehende Rechtslage soll analysiert und insbesondere daraufhin untersucht werden, ob bestehende Regelungen (z.B. Genfer Flüchtlingskonvention) im Völkerrecht und evtl. auch im EG-Recht auszubauen oder neue zu schaffen sind. Bei der Bearbeitung soll ein besonderes Augenmerk auf den Begriff 'Umweltflüchtlinge' gerichtet werden, und geprüft werden, ob der Begriff rechtlich hinreichend fassbar ist. Im Rahmen des F+E soll mit verschiedenen Optionen für rechtliche Regelungen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen gearbeitet werden. Das Gutachten soll sich auch mit Maßnahmen - wie z.B. der Aufnahme von Flüchtlingen, Leistung finanzieller und technischer Hilfe an betroffene Staaten - und einem Regelungsentwurf befassen.
Das Projekt "Nachweis von Kompostdüngung durch VOC-Emissionsmuster" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Innsbruck, Institut für Mikrobiologie durchgeführt. Die Anwendung von Kompost beeinflusst die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften von Böden positiv. Induzierte Veränderungen der mikrobiellen Gemeinschaften im Boden können das Pflanzenwachstum durch die Stimulierung wachstumsfördernder Bakterien, die Induktion von Suppressivität oder die Verbreitung von Pflanzenpathogenen beeinflussen. (...) Die Basis der geplanten Studie bietet ein einzigartiger Langzeitversuch, der im Jahr 1991 eingerichtet wurde, und in dem vier unterschiedliche Kompost- (aus Haushalts-Bioabfall, Grünschnitt, Stallmist und Klärschlamm) und Mineraldüngerzusätze verglichen werden. In einer vorhergehenden Untersuchung konnten wir erfolgreich demonstrieren, dass die unterschiedlichen Komposte Abdrücke auf struktureller (PCR-DGGE mit spezifischen Oligonukleotidprimern) und funktioneller Ebene (community level physiological profiling -CLPP) hinterlassen. Ein großer Nachteil dieser Methoden ist die Notwendigkeit von Extraktions- (PCR) bzw. Kultivierungsschritten (CLPP), was eine Verzerrung der Ergebnisse verursacht. Zahlreiche volatile organische Verbindungen (VOC) werden von Mikroorganismen als Nebenprodukte von verschiedenen Stoffwechselwegen des Sekundärmetabolismus, entweder als Abfallprodukte oder als Signalsubstanzen produziert. Einige VOCs sind charakteristisch für spezielle phylogenetische Gruppen oder sogar artspezifisch. In einem Vorversuch fanden wir mit Hilfe eines Protonentransferreaktions- Massenspektrometers (PTR-MS), dass verschiedene Komposte charakteristische und unterschiedliche Muster an VOCs emittieren. Deshalb erscheint dieser Ansatz vielversprechend um aus Bodenproben, unter Vermeidung von Extraktions- und Kultivierungsschritte, Rückschlüsse auf die Art der verwendeten Komposte ziehen zu können: ein Fortschritt von der Bodengenetik zur Bodenmetabolomik. Die erste Hypothese beinhaltet den Nachweis, Kompost behandelte Böden auf Grund von VOC Emissionsmustern von unbehandelten unterscheiden zu können. Die zweite und spezifischere Hypothese fordert die Unterscheidung der unterschiedlichen Komposte. In der dritten Hypothese postulieren wir, dass durch VOC Emissionsmuster die Böden auf gleiche Weise wie durch genotypische Analysen unterschieden werden können und daher die VOC Emission den Ablauf metabolischer Prozesse in der mikrobiellen Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Probennahme reflektiert. Von sechs ausgewählten Behandlungsvarianten (Kontrolle, 80 kg N ha-1, vier verschiedene Komposte + N) werden Bodenproben genommen. Für die genotypische Charakterisierung der mikrobiellen Gemeinschaft werden Denaturierende Gradienten Gel Elektrophorese (DGGE) und CompoChip Microarrays (in unserem Labor entwickelt), basierend auf der PCR Amplifikation von 16S rDNA eingesetzt. Die VOC Messungen werden mittels online PTR-MS Technologie durchgeführt. Eine anschließende Co-inertia Analyse wird die Verbindung zwischen den Mustern mikrobieller Gemeinschaften und den VOC Emissionsmustern herstellen.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 100/00 Magdeburg, den 30. August 2000 Vollständiger Redebeitrag von Innenminister Püchel anläßlich der feierlichen Vereidigung in Naumburg Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, gern bin ich der Einladung des Panzerartilleriebataillons aus Weißenfels und des Naumburger Oberbürgermeisters gefolgt, am heutigen Tag zu den Rekruten aus den Standorten Halle, Hohenmölsen und Weißenfels zu sprechen. Ich finde es gut und wichtig, dass dieses Gelöbnis hier auf diesem Platz stattfindet, mitten in der Stadt. Gelöbnisse in der öffentlichkeit bringen zum Ausdruck, dass die Bundeswehr fest integrierter Bestandteil unseres Gemeinwesens ist. 10 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Bundeswehr aus dem täglichen Leben unseres Landes nicht mehr wegzudenken. Die zivil-militärische Zusammenarbeit in unserem Land hat sich gut entwickelt und wird von beiden Seiten anerkannt. Soldaten der Bundeswehr haben sich in vielen Einsätzen zur Abwehr von Unglücks- und Katastrophen-fällen Achtung und Anerkennung erworben. Ich erinnere nur an die jüngsten Einsätze zur Waldbrandbekämpfung im Landkreis Stendal vor zwei Monaten. Das Feierliche Gelöbnis hier auf dem historischen Marktplatz unterstreicht auch die guten Beziehungen der Stadt Naumburg und ihrer Bürgerinnen und Bürger zur Bundeswehr. Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Kommunen der Region, allen voran Weißenfels und Naumburg, hat sich sehr gut entwickelt. Liebe Rekruten, Ihr Gelöbnis ist keine innermilitärische Angelegenheit. Es ist in erster Linie ein Versprechen gegenüber Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Sie versprechen heute vor Ihren Angehörigen, Vorgesetzten und vor der hier anwesenden öffentlichkeit, Ihre Pflichten als Soldaten gegenüber unserem freiheitlichen Rechtsstaat, unserem wiedervereinigten Vaterland, treu zu erfüllen. Gerade die deutsche Geschichte des zu Ende gehenden Jahrhunderts mahnt uns, dass Menschenwürde, Recht und Freiheit niemandem geschenkt werden. Immer wieder müssen diese grundlegenden Werte errungen und geschützt werden. Dies sage ich auch bewusst vor dem Hintergrund der Diskussion zu Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik. Wir dürfen es nicht zulassen, dass rechtsextreme Gewalt, rechtsextremistische Gesinnung und Propaganda unseren demokratischen Rechtsstaat gefährden. Wir dürfen nicht zulassen, dass rechtsextreme gewaltbereite Jugendliche aus dumpfem, blindem Hass gegen alles Anderssein Menschen brutal zusammenschlagen oder sogar töten. Am 8. Mai haben wir der Beendigung des II. Weltkriegs vor 55 Jahren gedacht. Die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus und seiner menschenverachtenden und menschenvernichtenden Ideologie fand damals ein Ende. Seitdem lebt Europa weitgehend in Frieden. Dennoch war die Nachkriegszeit keine wirklich friedliche Periode. Denn 40 Jahre lang beherrschten Blockkonfrontation, kalter Krieg und deutsche Teilung das Bild. In Ostdeutschland entstand mit der DDR ein autoritärer Staat, der seine Bürger bevormundete, gängelte und unterdrückte. Im Herbst 1989 sind wir Menschen in der DDR auf die Straße gegangen und haben ein diktatorisches Regime abgeschüttelt. Damit haben wir die Grundlage für die Einheit und die Freiheit unseres ganzen Vaterlands geschaffen. Es ist unsere Aufgabe, uns mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die unmenschliche Teilung durch Mauer und Stacheldraht ein trauriger Einzelfall unserer Geschichte bleibt und dass menschenver-achtende Ideologien keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft finden. Diese Verpflichtung gilt auch und ganz besonders für die Bundeswehr, die bei ihrer Gründung vor fast 45 Jahren bewusst auf ein Fundament gestellt wurde, das aus den grundlegenden Werten unserer Demokratie besteht. Von Beginn an war und ist die Bundeswehr der uniformierte Teil unserer zivilen Gesellschaft. Liebe Rekruten, das feierliche Gelöbnis ist eine Jahrhunderte alte soldatische Tradition. Gelöbnisse gab und gibt es in allen Teilen der Erde, in allen Regierungsformen und -systemen. Am Anfang stand der Treueeid der Soldaten auf Kaiser, Könige oder Fürsten. Der Schwur zu Treue und Gehorsam schuf eine feste Bindung an deren Befehlsgewalt. Der bewusste Bruch dieses Eides war ein schweres Vergehen, das harte Strafen nach sich zog. Als nach dem Ende des 1. Weltkriegs die Weimarer Republik als erste Demokratie auf deutschem Boden entstand, änderten sich auch Form und Inhalt des militärischen Treueversprechens. Die Soldaten legten ihren Treueeid auf den Reichspräsidenten und die Reichsverfassung ab. Damit wurde zum ersten Mal das Bekenntnis zu grundlegenden Werten menschlichen Zusammenlebens in dieses Versprechen aufgenommen. Diese Errungenschaft hatte jedoch nicht lange Bestand. Mit der Herrschaft des Nationalsozialismus war es allein der "Führer" Adolf Hitler, dem die Soldaten unbedingte Treue und Gehorsam schworen. Nach damaligem Verständnis gab es gegenüber jedem Befehl kein "wenn und aber". Die Geschichte der Jahre 1939 bis 1945 hat gezeigt, was dies bedeutete. Dem geschworenen Eid treue Soldaten wurden durch eine verbrecherische Regierung in einen Krieg geführt, der millionenfach Tod, unmenschliches Leid und Zerstörung über Deutschland und Europa brachte. Auch in der DDR, die mit dem Anspruch auftrat, antimilitaristisch und antifaschistisch zu sein, war der Fahneneid ein grundlegendes militärisches Ritual. Die Rekruten der Nationalen Volksarmee hatten zu schwören, ehrliche und tapfere Soldaten zu sein und den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten. Wohin dies geführt hat, wissen wir alle. Hunderte Menschen wurden das Opfer verbrecherischer Befehle zum Schusswaffengebrauch bei sogenannter "Republikflucht". Sie verloren ihr Leben, weil sie in Freiheit leben wollten. In Westdeutschland bestimmten die schlimmen Erfahrungen des Nationalsozialismus auch die überlegungen zur Schaffung einer neuen Eidesformel für die neu zu gründende Bundeswehr. Nie mehr sollte es möglich sein, Soldaten auf Grund ihres Eides zu Straftaten oder Verbrechen zu zwingen. Nie mehr sollten Befehle in blindem Gehorsam ohne jede Möglichkeit des Einspruchs ausgeführt werden müssen. Nie mehr sollten sich militärische Verbrecher und Mörder in Uniform hinter der Pflicht zum unbedingten Gehorsam verstecken können. Liebe Rekruten, im Mittelpunkt des Gelöbnisses der Bundeswehr steht das Treuebekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland. Sie binden sich an unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat und an das Grundgesetz als dessen Grundlage. Damit sind Sie den Grundrechten und Grundprinzipien unsere Verfassung verpflichtet, zuvörderst der Achtung und Bewahrung der Würde des Menschen. Für diese Werte stehen Sie als Soldaten mit Ihrem Gelöbnis ein. Der Schutz der Demokratie und der Menschenwürde kennzeichnet die Tradition der Bundeswehr. Unsere Soldaten stehen jedoch nicht alleine in dieser Pflicht. Wir alle sind als Staatsbürger diesen Werten verpflichtet und Sie, liebe Rekruten, können sich daher darauf verlassen, dass die Gesellschaft hinter Ihnen steht. Das demokratische Fundament der Bundeswehr hat sich von Beginn an bewährt. Es hat zu ihrer Achtung und zum Ansehen in der Bevölkerung, aber auch bei unseren Partnern in Europa und in der NATO beigetragen. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der zunehmenden internationalen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland durch die Teilnahme der Bundeswehr an Friedenseinsätzen im Rahmen der UNO. Die Bedrohungssituation Deutschlands aus der Zeit des Kalten Krieges existiert zum Glück nicht mehr. Nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes befindet sich Europa gerade in einer Phase der Neuordnung. Aus ehemaligen Gegnern sind Verbündete geworden. Wir können es nicht hoch genug einschätzen, dass wir in Deutschland mit allen angrenzenden Nachbarländern in Frieden und Freundschaft leben. Dennoch leben wir auch heute nicht auf einer sicherheitspolitischen Insel der Glückseligen. Neue Risikobereiche haben sich eröffnet, die auch uns betreffen. Als Teil des nordatlantischen Bündnisses ist die Bundesrepublik ganz neuen Herausforderungen ausgesetzt, denen politisch und eben auch militärisch begegnet werden muss. Liebe Rekruten, unter Ihnen werden vielleicht einige sein, deren Einsatzgebiet im nächsten Jahr das Kosovo sein wird. Ich war in den vergangenen Jahren mehrmals in Bosnien und habe viel menschliches Leid, Zerstörung und Elend gesehen. Ich hätte mir damals nicht vorstellen können, dass sich so etwas wiederholen würde. Die Geschichte hat mir leider nicht recht gegeben. Die Bilder aus dem Kosovo sind uns alle noch in schrecklicher Erinnerung. Nur durch den Einsatz von NATO-Truppen konnte dem unmenschlichen Wüten der Truppen des Diktators Milosevic Einhalt geboten werden. Ende März habe ich das Kosovo bereist, um mir vor Ort ein Bild davon zu machen, wie deutsche Soldaten am Wiederaufbau und der Sicherung des Friedens in diesem geschundenen Land beteiligt sind. Die internationalen Truppen haben dort viel Gutes geleistet. Immerhin konnte der Frieden soweit gesichert werden, dass die ersten Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren konnten. Obwohl der Wiederaufbau des Landes langsam beginnt, bleibt die Situation im Kosovo unsicher und instabil. Die immer wieder aufflammenden Konflikte führen uns dies vor Augen. Internationale Hilfe und Unterstützung werden dort noch lange benötigt werden. Nicht nur, um das Land wiederaufzubauen, sondern auch, um Frieden in die Herzen der Menschen zu bringen. Zum Kontingent des Wehrbereichs VII, das vor wenigen Wochen zurückgekehrt ist, gehörten auch 36 Soldaten des Panzerartilleriebataillons 385. Sie fanden sich während ihres Einsatzes in den unter-schiedlichsten Verwendungen wieder, als Sanitäter, als Koch, als Kraftfahrer, als Planungsstabsoffizier. Wenn Sie, liebe Rekruten, heute Ihr feierliches Gelöbnis ablegen, dann tun Sie dies auch in dem Bewusstsein, dass Kameraden von Ihnen auf dem Balkan im Einsatz sind. Sie alle verbindet der eindeutige Auftrag ihres Dienstes in der Bundeswehr: die Würde des Menschen zu schützen und zu verteidigen. Nicht nur das internationale Engagement der Bundeswehr zeigt deutlich, dass sich die Bundeswehr im Umbruch befindet. Gewachsener internationaler Verantwortung und der Notwendigkeit zur Modernisierung der Ausrüstung stehen haushaltspolitische Zwänge gegenüber. Die Debatten um die Wehrpflicht und den Einsatz von Frauen machen deutlich, dass auch die innere Struktur der Bundeswehr Veränderungen ausgesetzt ist. Die Neuausrichtung der Bundeswehr ist eines der wesentlichen Reformvorhaben der Bundesregierung. Ende Mai hat die Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" ihre Beratungsergebnisse und Empfehlungen vorgelegt. Bundesminister Rudolf Scharping präsentierte die "Eckpfeiler für die Neuausrichtung der Bundeswehr der Zukunft", die die Grundlage der Entscheidung des Bundeskabinetts zur Strukturreform bilden. Damit ist auch die Richtung für die noch zu erstellende Feinausplanung der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung vorgegeben. Trotz einer Reduzierung der Truppenstärke bleibt die Allgemeine Wehrpflicht bestehen und das begrüße ich sehr. Gerade der ständige Austausch zwischen der Gesellschaft und der Bundeswehr und die Kenntnisse, die junge Wehrpflichtige mitbringen, tun der Bundeswehr gut. Als Wehrpflichtigenarmee bleibt die Bundeswehr jünger, frischer und flexibler. Sie hat ein Potential, aus dem sie qualifizierten Nachwuchs an Zeit- und Berufssoldaten gewinnen kann. Wehrpflicht ist und bleibt Ausdruck der Bürgerverantwortung in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Heute rücken bereits die Enkelsöhne der ersten Wehrpflichtigen der 50er Jahre in die Kasernen ein und erfüllen ebenso Ihre staatsbürgerliche Pflicht wie ihre Väter und Großväter. Sie treten ihren Dienst in einer Zeit an, die für die Bundeswehr Umbrüche und Veränderungen mit sich bringt. Liebe Rekruten, Ihr Auftrag und das Grundverständnis des Dienstes in der Bundeswehr ist dennoch der Gleiche wie für die Wehrpflichtigen in den gut vierzig Jahren vor Ihnen. Mit Ihrem heutigen Gelöbnis stellen Sie sich in die Tradition der Bundeswehr, die Menschenwürde und den Frieden zu schützen. Der Dienst in der Bundeswehr ist damit eben nicht nur eine militärische Erfahrung. Vor allem ist er nicht nur "ein Job". Dienst in der Bundeswehr ist eine Aufgabe und eine Berufung. Hier sollen Lebenserfahrung und politische Bildung vermittelt werden. Hier kann man erlernen und erleben, dass unser Gemeinwesen eine wehrhafte Demokratie ist. Junge Menschen erfahren, dass weder der einzelne Bürger im Verhältnis zu anderen, noch der Staat im Verhältnis zu anderen Staaten für sich allein bestehen und handeln können. Die Entscheidung für die Bundeswehr ist also vor allem eine Werteentscheidung. Sie ist Bekenntnis zu einer Demokratie, die bereit ist, für ihren Bestand und ihre Prinzipien einzutreten. Als verantwortungsbewusste und engagierte Mitbürger stellen Sie, liebe Rekruten, sich für uns alle in eine besondere Pflicht. Wie viele Tausend Wehrpflichtige vor Ihnen zeigen Sie mit Ihrer Bereitschaft zum Wehrdienst, dass Sie eine Aufforderung von John F. Kennedy beherzigen, die er bei seinem Amtsantritt 1961 ausgesprochen hat. Er sagte damals: "Fragt nicht, was der Staat für euch tun kann, sondern fragt, was ihr für den Staat tun könnt!" Diese Aufforderung hat für ein funktionierendes Gemeinwesen unverändert Gültigkeit. Wir alle sind gefordert, an dessen Gestaltung aktiv mitzuwirken. Wenn Sie nachher Ihr feierliches Gelöbnis ablegen, dann versprechen Sie Treue und Tapferkeit. Treue steht dabei für Verlässlichkeit, für verantwortungsbewusstes Handeln. Und "tapfer" ist der Soldat, der seine Pflicht gewissenhaft erfüllt. Das ist kein falsches Pathos, denn Tapferkeit und Treue sind zeitlose Werte. Das gilt auch für Pflichtbewusstsein, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit und Mut. Auch wenn ein verbrecherisches Regime in Deutschland diese Werte schamlos missbraucht hat, ändert das an ihrer Gültigkeit im ausgehenden 20. Jahrhundert nichts. Ich wünsche Ihnen für die weitere Zeit Ihres zu leistenden Wehrdienstes in den Standorten Halle, Hohenmölsen und Weißenfels viel Erfolg und Soldatenglück. Meine Damen und Herren, Bürger in Uniform heißt in erster Linie auch, dass die Soldaten Bürger mitten in der Gesellschaft bleiben, um ihren Auftrag zu erfüllen. Darum bitte ich Sie alle: Begleiten Sie diese jungen Menschen, damit es ihnen gelingt, den Frieden, die Menschenwürde, unsere Gesellschaft und unser Land zu verteidigen. Ich danke Ihnen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Das Ziel des Unterstützungsprogramms und dessen strategischen Ansatzes ist es, die Bemühungen der Länder bei der Umsetzung des UNECE-Industrieunfallübereinkommens und insbesondere der Einführung der notwendigen Maßnahmen in den sechs vorrangigen Arbeitsbereichen zu unterstützen: a) Feststellung gefährlicher Tätigkeiten; b) Meldung gefährlicher Tätigkeiten; c) Verhütung; d) Notfallbereitschaft; e) Bekämpfungsmaßnahmen und gegenseitige Hilfeleistung; f) Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit.