API src

Found 18 results.

Analysis and assessment of the design of an offsetting system for international aviation

Policy-makers at the International Civil Aviation Organization (ICAO) are currently considering the detailed rules of a scheme to address carbon dioxide emissions from international aviation: the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). This research project analyses matters that are critical for implementing CORSIA and ensuring that it effectively delivers on its objective of achieving carbon neutral growth. This includes an analysis of the extent to which the current EUC ensure the environmental integrity of CORSIA and how they could be amended in order to enhance environmental integrity; an assessment of the offset credit supply potential under different scenarios for the availability of offset credits for CORSIA; and an analyses what provisions could be adopted and implemented under the Paris Agreement to avoid double counting between CORSIA and nationally determined contributions. Quelle: Forschungsbericht

Offset credit supply potential for CORSIA

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ist in der entscheidenden Phase zur Ausgestaltung eines globalen marktbasierten Klimaschutzinstruments (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) zur Verringerung von Kohlendioxidemissionen im internationalen Luftverkehr. In diesem Diskussionspapier ermitteln wir das potenziell zur Verfügung stehende Angebot an CO2-Ausgleichsgutschriften, um die Nachfrage aus dem internationalen Luftverkehr unter CORSIA zu bedienen. Die Abschätzungen berücksichtigen eine Reihe verschiedener Szenarien, die verschiedene Arten von Beschränkungen für die Inanspruchnahme von Ausgleichsgutschriften beinhalten. Unsere Analyse berücksichtigt das Angebot aus den vier größten Kompensationsprogrammen: dem Clean Development Mechanism (CDM), dem Verified Carbon Standard, dem Gold Standard und der Climate Action Reserve. Das Potenzial wird für Emissionsminderungen ermittelt, die im Zeitraum von 2013 bis 2035 erzielt werden können. Wir können aufzeigen, dass bereits bestehende Projekte im Rahmen der vier Programme etwa 18 Milliarden Minderungsgutschriften bereitstellen könnten. Dies entspricht mehr als das Sechsfache der für CORSIA erwarteten Gesamtnachfrage während der vorgesehenen Laufzeit. Ohne strenge Zulassungsbeschränkungen wird CORSIA nicht zu signifikanten Emissionsminderungen führen, die nicht auch ohne die Projekte aufgetreten wären. Dies resultiert daraus, dass mehr als 80 Prozent des Angebots aus Projekten stammen, die wahrscheinlich unabhängig davon, ob sie Emissionsgutschriften verkaufen, weiterlaufen werden und kontinuierlich Emissionen vermeiden. Gutschriften ohne anspruchsvolle Zulassungskriterien zuzulassen, würde daher das Ziel von CORSIA - ein kohlenstoffneutrales Wachstum zu erreichen - unterminieren. Um diesen Risiken zu begegnen, empfehlen wir den politischen Entscheidungsträgern, Zulassungsbeschränkungen zu etablieren, die entweder neue zusätzliche Minderungsprojekte fördern oder solche bestehenden Projekte unterstützen, die ohne die Erlöse aus Gutschriftenverkäufen die Treibhausgasminderungsaktivitäten einstellen müssten. Quelle: Forschungsbericht

Avoiding double counting between CORSIA and nationally determined contributions - options for accounting under the Paris Agreement

Dieses Diskussionspapier analysiert, wie eine robuste Bilanzierung unter dem Pariser Übereinkommen so umgesetzt werden könnte, dass eine Doppelzählung zwischen Klimazielen von Staaten unter dem Pariser Übereinkommen und dem "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation" (CORSIA) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation vermieden werden kann. Das Papier richtet sein Augenmerk darauf, wie Gastländer von Klimaschutzprojekten die Nutzung von Klimaschutzzertifikaten unter CORSIA durch sogenannte "adjustments" in "strukturierten Zusammenfassungen" ihrer zweijährigen Berichterstattung unter Artikel 13 des Übereinkommens bilanzieren können. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass einige Bilanzierungsansätze, die in den internationalen Verhandlungen zu Artikel 6 des Übereinkommens für den Transfer von Emissionsminderungen zwischen Ländern diskutiert werden, in dem speziellen Kontext von CORSIA nicht umgesetzt werden können oder eine Doppelzählung nicht zuverlässig vermeiden. Das Papier identifiziert neun Ansätze für die Bilanzierung von Klimaschutzzertifikaten, die unter CORSIA genutzt werden, durch die Gastländer, und diskutiert jeweils ihre Vor- und Nachteile. Zudem wird analysiert, welche Bilanzierungsoptionen für Länder mit einzelnen Zieljahren im Kontext von CORSIA geeignet sind. Schließlich wird noch analysiert, wie Werte für Global Warming Potentials konsistent unter dem Pariser Übereinkommen und CORSIA verwendet werden können. Die Forschungsergebnisse sind sowohl für die laufenden Verhandlungen unter Artikel 6 als auch für die Verhandlungen zu den strukturierten Zusammenfassungen unter Artikel 13 wichtig. Quelle: Forschungsbericht

Options for improving the Emission Unit Eligibility Criteria under the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation

Dieses Diskussionspapier analysiert Optionen zur Verbesserung der derzeitigen "Emissions Unit Eligibility Criteria", die unter dem Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation verwendet werden. Die Optionen werden identifiziert, um die Umweltintegrität des Systems zu gewährleisten. Eine klare Formulierung der EUC ist wichtig, um Minimalanforderungen für die Qualität von Klimaschutzzertifikaten für CORSIA sicherzustellen. Die Analyse fokussiert sich auf fünf Kriterien, die essentiell für die Qualität von Klimaschutzzertifikaten sind: Beweis der Zusätzlichkeit, Festlegung von Referenzszenarien, Dauerhaftigkeit der Minderungen, Vermeidung von Doppelzählung, und die Vermeidung von Nettoschäden. Für die Bewertung der derzeitigen EUC wird die Praxis der größten Crediting Programme ausgewertet und Bereiche identifiziert, in denen die EUC überarbeitet, verfeinert oder weiter ausgearbeitet werden können, um die Praxis der Crediting-Programme zu berücksichtigen. Es werden außerdem spezifische Empfehlungen für die Überarbeitung, Ergänzung und Verfeinerung von jedem Kriterium erstellt, einschließlich von Formulierungsvorschlägen. Insgesamt sind die derzeitigen EUCs ausreichend, um die wesentlichen konzeptionellen Elemente jedes Kriteriums abzudecken. Allerdings könnten alle fünf Kriterien weiter ausgearbeitet werden, um essentielle Anforderungen und Verfahren zu spezifizieren, damit die Kriterien tatsächlich erfüllt werden. In den meisten Fällen können die Formulierungen und die Terminologie der EUCs auch verbessert werden. Quelle: Forschungsbericht

Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der möglichen Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme (GMBM) durch die ICAO im Jahr 2020

Das Projekt "Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr vor dem Hintergrund der möglichen Einführung einer globalen marktbasierten Maßnahme (GMBM) durch die ICAO im Jahr 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach Artikel 25a (2) der Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) wird (weiterhin) eine Vereinbarung über eine globale Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr angestrebt. Liegt eine solche Vereinbarung auf ICAO-Ebene vor, so prüft die EU-Kommission anschließend, ob und wenn ja wie die ETS-RL geändert werden muss. Eine solche Maßnahme wird eventuell - abhängig von der Entscheidung der 39. Generalversammlung der ICAO - ab 2020 eingeführt. Bedingt durch die Frage, ob und wann eine solche Maßnahme kommen und welches klimapolitisches Ambitionsniveau diese ggf. aufweisen wird, ist die ETS-RL im Luftverkehr für die Zeit nach 2017 anzupassen. Es sind somit im Projektzeitraum Vorschläge der EU-Kommission für die Weiterentwicklung des EU-ETS im Luftverkehr und diesbezügliche politische Diskussionen zu erwarten, zu denen sich DEU/BMUB positionieren muss. Diese Vorschläge können sich auf den Zeitraum vor und nach 2020 beziehen und sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll insbesondere die Kohärenz zwischen GMBM und EU-ETS überprüft werden.

Entwicklung eines aus ökologischer und ökonomischer Sicht optimalen MBM/EH-Systems (Minderungspfade, richtig gesetzte Anreize, etc.) als Vergleich und Benchmark für die in der ICAO verhandelte GMBM

Das Projekt "Entwicklung eines aus ökologischer und ökonomischer Sicht optimalen MBM/EH-Systems (Minderungspfade, richtig gesetzte Anreize, etc.) als Vergleich und Benchmark für die in der ICAO verhandelte GMBM" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der FN soll unter Berücksichtigung der Nutzung existierender und neuer Marktmechanismen als Offset-Mechanismen im internationalen Luftverkehr am Reißbrett ein 'optimales' marktbasiertes System entwickeln, das in der öffentlichen Diskussion in 2016 als Beitrag des UBA wahrgenommen wird und als Benchmark bzw. Vergleich mit dem dann hoffentlich vor Beschlussfassung stehende GMBM dienen kann. Ziel ist, mit einem zeitgerecht gesetzten Vergleich zwischen dem, was in der ICAO diskutiert wird und dem, was aus wissenschaftlicher Sicht eigentlich sinnvoll wäre, den Druck auf weitere Verwässerungen kurz vor Toreschluss zumindest etwas zu reduzieren.

Übereinkommen von Paris: Entwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten für einen klimaverträglichen Flug- und Seeverkehr

Das Projekt "Übereinkommen von Paris: Entwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten für einen klimaverträglichen Flug- und Seeverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. a) Das prognostizierte Wachstum des Luft- und Seeverkehrs droht die globalen und nationalen Anstrengungen zur Erreichung der in Paris vereinbarten Klimaschutzziele zu konterkarieren. Der Anteil beider Sektoren an den globalen CO2-Emissionen könnte ohne weitere sektorspezifische Maßnahmen bis 2050 auf fast 40 Prozent ansteigen. Die bislang beschlossenen Maßnahmen wie der CO2-Grenzwert für Flugzeuge und die globale marktbasierte Maßnahme für den internationalen Luftverkehr (CORSIA) bzw. der Energieeffizienzindex und das CO2-Monitoring im Seeverkehr sind wichtige Fortschritte, jedoch für das Erreichen der globalen Klimaschutzziele unzureichend. Das BMUB ist deshalb stärker denn je gefordert, sich aktiv in die europäischen und internationalen Prozesse (v.a. UNFCCC, ICAO, IMO) einzubringen, um so bald wie möglich ambitionierte Strategien und Maßnahmen zur Schließung des Emission-Gap' im Luft- und Seeverkehr auf den Weg zu bringen. Mit dem Vorhaben soll das BMUB in der Ausarbeitung, Weiterentwicklung, Bewertung sowie Umsetzung der Strategien/Maßnahmen gezielt unterstützt werden und die EU- und internationalen Prozesse durch den Forschungsnehmer begleitet werden. Bestehende Maßnahmen (z.B. MRV-VO Seeverkehr, CORSIA Luftverkehr) müssen zudem umgesetzt und weiterentwickelt werden. Das vorgeschlagene Vorhaben soll sich darüber hinaus auch mit der Berechnung und Adressierung der sonstigen Klimawirkungen im Luft- und Seeverkehr befassen, da die existierenden Verhandlungsstränge nur die CO2-Emissionen erfassen. Eine Roadmap zur Entwicklung und Anwendung alternativer Antriebe und Kraftstoffe wird in einem separaten Forschungsvorhaben, mit dem eine enge Abstimmung vorgesehen ist, erarbeitet. b) Ausarbeitung, Weiterentwicklung, Bewertung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Strategien sowie eine Themenkonferenz zum Klimaschutz im Luft- und Seeverkehr und gegebenenfalls einer weiteren Stakeholderkonferenz zum Klimaschutz im Seeverkehr. .

Vorschläge für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Emissionshandelsrichtlinie im Bereich Luftverkehr

Das Projekt "Vorschläge für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Emissionshandelsrichtlinie im Bereich Luftverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) durchgeführt. Laut Artikel 30 Absatz 4 der EH-RL (2003/87/EG) überprüft die Europäische Kommission bis zum 1. Dezember 2014 auf der Grundlage der Überwachungstätigkeit und der Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie, wie wirksam die Richtlinie in Bezug auf Luftverkehrstätigkeiten ist und unterbreitet ggf. Änderungsvorschläge. Hierbei soll u.a. auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Auswirkungen des Systems auf den Luftverkehr unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der im Bereich Luftverkehr außerhalb der EU umgesetzten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels - Weitere Bereithaltung der besonderen Reserve für Luftfahrzeugbetreiber unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Angleichung der Wachstumsraten in der Industrie - Entwicklungen im Bereich der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Kondensstreifen und Zirruswolken auf den Klimawandel im Hinblick auf Vorschläge für weitere Eindämmungsmaßnahmen - Entwicklungen bei der Effizienz im Luftverkehr, einschließlich des Potentials für zukünftige Entwicklungen. Dieser Prozess startet auf Basis der Erfahrungen mit dem ETS-Review voraussichtlich bereits 2012 und wird in den Jahren 2013 und 2014 auf europäischer Ebene intensiv diskutiert werden. Das Forschungsprojekt soll diesen Prozess zum Einen mit wissenschaftlicher Expertise begleiten und zum Anderen auch eigenständige Vorschläge zur effizienten Weiterentwicklung der EH-RL für den Bereich Luftverkehr unterbreiten. Dies gilt insbesondere auch für die Gruppe der nichtgewerblichen Kleinemittenten, für welche im Rahmen des FuE-Vorhabens mögliche Prozessvereinfachungen oder alternative Instrumente im Rahmen des Emissionshandelssystems erarbeitet werden sollen.

Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt

Das Projekt "Analyse und Bewertung der Ausgestaltung eines Offsetting-Systems in der internationalen Luftfahrt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Nach langjährigen Verhandlungen wurde im Oktober 2016 von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO die Einführung eines globalen marktbasierten Instrumentes (GMBM) als wesentlicher Bestandteil des ICAO Maßnahmenpaketes zur Minderung der Klimawirkungen der internationalen Luftfahrt beschlossen. Die verabschiedete Resolution mit der Zielvorgabe eines klimaneutralen Wachstums des Sektors auf dem Niveau der CO2-Emissionen von 2020 schafft einen Kompensations-Mechanismus in der internationalen Luftfahrt (CORSIA: Carbon Offset and Reduction Scheme for International Aviation) und formuliert Vorgaben für dessen weitere inhaltliche Ausgestaltung. In den bisherigen ICAO-Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMBM werden u.a. Kriterien für die Nutzung von Emissionseinheiten innerhalb einer GMBM definiert. In den Nutzungskriterien spiegeln sich Entwicklungen und Diskussionen der Pre-2020 Klimaarchitektur wieder: So fließen z.B. die Erfahrungen in der Ausgestaltung bereits etablierte Offsetting-Mechanismen (wie dem Clean Development Mechanism, CDM) sowie mögliche Unterschiede zwischen Zertifikatnutzungen aus verpflichtenden Systemen (wie Emissionshandelssystemen) und dem sog. freiwilligen Markt in die Kriterienentwicklung ein. Für die Einbettung von CORSIA in die internationale Klimapolitik und der Nutzung von UNFCCC-basierten Marktmechanismen nach 2020 ist die Beschlussfassung der COP 21 und des Übereinkommens von Paris (Paris Agreement, PA) relevant. Insbesondere in Artikel 6 werden Möglichkeiten für die internationale Nutzung von marktbasierten Klimaschutzinstrumenten aufgezeigt. Um eine Teilnahme an den internationalen Marktmechanismen, ein hohes Maß an (Umwelt)Integrität zu gewährleisten und somit tatsächlich zur globalen Emissionsminderung beizutragen, ist ein robustes Bilanzierungssystem essentiell. Hier verlangt die Ausgestaltung des CORSIA, insbesondere dessen Zulässigkeitskriterien, eine Reflektion und Verzahnung der Prozesse. Eine unabgestimmte Entwicklung hätte Fragmentierungen und Ineffizienzen im Klimaschutz zur Folge. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Verhandlungsaktivitäten zur Ausgestaltung des CORSIA. Das Vorhaben soll verhandlungsbegleitend vor allem zu der technischen Arbeitsgruppe EUC (Emissions Units Criteria) der Global MBM Technical Task Force (GMTF) in der ICAO untersuchen, wie die bisher formulierten Zulassungskriterien im Hinblick auf die Umweltintegrität des CORSIA wirken und wie diese verschärft werden können. Weiterhin sind die noch nicht weiter ausgearbeiteten Zulassungskriterien zur Nutzung von Emissionsberechtigungen aus regionalen Emissionshandelssystemen wie dem Europäischen Emissionshandel in CORSIA zu diskutieren und entsprechend weiterzuentwickeln. Abschließend sollen die Angebotsmengen an in CORSIA nutzbaren Minderungsgutschriften unter verschiedenen Szenarien dargestellt werden.

Entwicklung ökonomischer Klimaschutzinstrumente für den internationalen Luftverkehr

Das Projekt "Entwicklung ökonomischer Klimaschutzinstrumente für den internationalen Luftverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Flugverkehr ist dadurch gekennzeichnet, dass er in den nächsten Jahren ein deutliches Wachstum erfahren wird und damit die Umweltbelastungen deutlich steigen werden. Dazu zählen die Klimagasemissionen, die Schadstoffemissionen und die Lärmemission. Durch die Emission der Klimagase in höheren Luftschichten wird eine erhöhte Klimawirksamkeit im Vergleich zu den landgebundenen Verkehrsträgern verursacht. Um diese Probleme zukünftig zu verringern gibt es grundsätzlich technische, operative und ökonomische Ansätze. Alle Ansätze sind in Ihren Wirkungen begrenzt. Deshalb ist es notwendig, in allen Bereichen aktiv zu werden und Initiativen zu starten. Zielstellung: In diesem Forschungsprojekt sollen ökonomische Klimaschutzinstrumente vorrangig für die internationale Ebene (ICAO) weiter entwickelt werden. Dabei sind die internationalen Randbedingungen zu berücksichtigen und es sind die Erfahrungen auf diesem Gebiet einzubeziehen. Es ist dabei notwendig, den Stand der laufenden internationalen Verhandlungen zu berücksichtigen und im Einzelfall Zuarbeiten zu liefern. Es ist der grundsätzliche Blick auf alle Instrumente notwendig und damit auch das Zusammenwirken verschiedener ökonomischer Instrumente.

1 2