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Basisinformationen BRV

Zusammenstellung der wesentlichen Überblicksinformationen für das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft", d.h. zu Schutzstatus, Lage, Größe, Flächenstatistik (Angaben zur räumlichen Ausdehnung, Fläche, Landschaftsraum, Flüssen, Teichen, Forst, Landwirtschaft, Mooren, Dünen, Gemeinden, Einwohnern, Verkehrsanbindung, Fremdenverkehrsvereinen, Gaststätten, Pensionen); Wirtschaft; Flora, Fauna; Abiotik; Vertragsnaturschutz. Weiterhin sind Informationen zu Biosphärenreservaten weltweit verfügbar (Geschichte, Netz, Aufgaben - weltweites Netz der Biosphärenreservate deutscher Beitrag) sowie zum MAB-Programm der UNESCO, und der (internationale) Zusammenarbeit der Großschutzgebiete bzw. Biosphärenreservate.

Internationales Engagement Berlins

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 wurden neue Maßstäbe für den internationalen Klimaschutz gesetzt. Berlin ist zwar nicht selbst Vertragspartner und unmittelbar verpflichtet, betrachtet die Vereinbarungen von Paris aber als Handlungsleitfaden für seine zukünftigen Bemühungen zum Schutze des Klimas. Mit seiner Strategie für ein klimaneutrales Berlin 2045 will Berlin daher einen relevanten Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn Berlin kommt wie anderen Städten weltweit eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Städte und Gemeinden nehmen zwar nur zwei Prozent der weltweiten Landfläche ein, beherbergen aber heute schon mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung und werden für rund Zweidrittel des Energieverbrauchs und bis zu 70 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen verantwortlich gemacht. Gleichzeitig ist der Klimawandel in dicht besiedelten, urbanen Gebieten deutlich spürbar. Extremwetterereignisse wie die starken Stürme und Starkregenereignisse des Jahres 2017 und die extreme Sommerhitze der Jahre 2018 und 2019 unterstreichen auch in Berlin die Notwendigkeit des Handelns. Konzepte und Ideen für den praktischen Klimaschutz auf der lokalen Ebene zu entwickeln und umzusetzen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – aus einer globalen Perspektive betrachtet aber nur ein sehr kleiner. Es sei denn, es gelingt, erfolgreiche lokale Initiativen und Lösungsansätze international zu verbreiten, Kräfte und Ressourcen zu bündeln und dadurch ihre Wirkung zu vervielfachen. Die internationale Vernetzung und Austausch über diese Bemühungen nimmt Berlin unter anderem durch die Beteiligung an europäischen und internationalen Initiativen zum Klimaschutz wahr. Darüber hinaus werden regelmäßig internationale und europäische Delegationen empfangen, die sich über die Berliner Klimaschutzpolitik informieren wollen. Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union, die sich seit den 1990er Jahren zum Austausch und zur Entwicklung gemeinsamer Klimaschutzstrategien wie auch zur Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien gebildet haben. Diese internationalen Zusammenschlüsse von Städten und Gemeinden dienen dem Austausch über lokale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien. Außerdem vertreten sie lokale Interessen in der internationalen Klimaschutzpolitik und -diplomatie. Lange vor Verabschiedung des Pariser Klimaschutzübereinkommens Ende 2015 haben sich weltweit Städte und Gemeinden in den unten genannten Bündnissen zu konkreten und ehrgeizigen Minderungszielen verpflichtet und setzten damit wichtige Impulse. In dieser Funktion beteiligen sie sich daran, die internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingungen lokaler Klimapolitik zu verbessern.

Kreislaufwirtschaft

Bild: ALBA Group Abfallbehörde Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung und Abfallbilanzen des Landes Berlin. Weitere Informationen Bild: thana_keng / depositphotos.com Strategien Hier finden Sie Abfallwirtschaftspläne, Abfallwirtschaftskonzepte, Informationen zu Deponien im Land Brandenburg, zu Gefährlichen Abfällen und die Machbarkeitsstudie Ressourcenschonung für Berlin. Weitere Informationen Bild: iStock/martin-dm Projekte Berliner Projekte wie z.B. Re-Use, Lebensmittelwertschätzung, Bioabfälle, Biomasse, Mehrwegangebote und Phosporpotenziale werden vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Inga Bresser - Fotolia.com Service Informationen für Privathaushalte, Gewerbetreibende und Entsorgungsbetriebe. Weitere Informationen Bild: maxxyustas / Depositphotos.com Produktverantwortung Abfallrechtliche Marktüberwachung Weitere Informationen Bild: Lulla - Fotolia.com Internationale Kooperationen Die europäische „Circular Cities Declaration“ des Städtenetzwerks ICLEI und die EU-Initiative „Kreislauforientierte Städte und Regionen“ werden vorgestellt. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft

Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten

Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Interesse an der Natur, Tierliebe, Sammelleidenschaft, Eitelkeit, Angeberei, Gedankenlosigkeit – die Folgen für die Arten sind oft fatal. Wer macht sich beim Kauf eines gefiederten Zimmergenossen schon Gedanken darüber, dass jährlich rund 1,5 Millionen wild gefangene Vögel legal und illegal in die Europäische Union importiert werden? Oder dass für Schneeglöckchen- oder Alpenveilchen-Zwiebeln in der Türkei ganze Lebensräume vernichtet werden? Das Geschäft mit der Natur boomt nach wie vor. Jährlich übersteigt der Handelswert von hunderttausenden Reptilien, rund einer Million Papageien und vielen Millionen Pflanzen weltweit die Milliardengrenze. Der Internationale Handel ist nach der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen. In der Erkenntnis, dass die frei lebenden Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt einen unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde bilden, den es für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen gilt, im Bewusstsein, dass die Bedeutung der frei lebenden Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erholung und die Wirtschaft ständig zunimmt, in der Erkenntnis, dass die Völker und Staaten ihre frei lebenden Tiere und Pflanzen am besten schützen können und schützen sollten sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor einer übermäßigen Ausbeutung durch den internationalen Handel lebenswichtig ist, im Bewusstsein der Notwendigkeit, dazu geeignete Maßnahmen unverzüglich zu treffen, ist am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt ( www.cites.org ). Ziel von CITES ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in den Anhängen benannt. Das Spektrum reicht von Säugetieren über Vögel, Reptilien, Insekten und Muscheln bis zu Pflanzen. Geschützt sind viele Affen, alle Wale, alle Bären- und Katzenarten, alle Papageien, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie alle Kakteen und Orchideen, um einige Artengruppen herauszugreifen. Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt. Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (WISIA – Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz). Auf den nachfolgenden Seiten werden einige besonders wichtige Instrumente des Artenschutzes genauer beschrieben, die Alle betreffen können, die mit dem Handel von geschützten Arten oder Haltung von Tieren zu tun haben: Dieses beinhaltet Regelungen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten , die jeder Halter geschützter Arten berücksichtigen muss. Für Händler und alle anderen kommerziell mit geschützen Arten umgehende Personen ist hingegen die Buchführungspflicht relevant. Ein schwieriges Thema ist generell die Vermarktung von Arten , und dort insbesondere die Nachweisführung. Bei Ein- und Ausfuhr sind rechtzeitig Genehmigungen einzuholen. Wenn man schon Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten ( Fachgerechte Haltung von Tieren ). Will man Tiere außerhalb des Hauses halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehegegenehmigung , und auch zoologische Einrichtungen benötigen für ihre Gehege eine Betriebsgenehmigung. Bild: Dr. Mark Auliya Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Weitere Informationen Bild: Roland Melisch Haltung von Tieren Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Bild: Fred Kleinschmidt Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Weitere Informationen Bild: Astrid Deilmann / WWF Empfehlungen an Fernreisende Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Weitere Informationen CITES BfN – Bundesamt für Naturschutz WISIA-online TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network WWF Deutschland – Einige Fotos zum Handelsartenschutz mit freundlicher Unterstützung des WWF

Klimaschutzpolitik in Berlin

Bild: SenUMVK / travelwitness - Fotolia.com Ziele und Grundlagen der Klimaschutzpolitik in Berlin Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Weitere Informationen Bild: 1xpert - stock.adobe.com Klimanotlage in Berlin Am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Senat als erstes Bundesland die Klimanotlage anerkannt. Der Senat stellt damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht. Weitere Informationen Bild: Michael Danner Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz Das Klimaschutz- und Energiewendegesetz gewährleistet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für einen nachhaltigen Klimaschutz. Es legt fest, dass das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Weitere Informationen Bild: Bokstaz/depositphotos.com Machbarkeitsstudie „Berlin Paris-konform machen“ Wie kann der Beitrag Berlins zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens aussehen? Die Studie im Auftrag der Senatsverwaltung legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden. Weitere Informationen Bild: Nils Stelte Klimaschutzrat Berlin Der Klimaschutzrat berät als unabhängiges Gremium den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus auf dem Gebiet der Klimaschutz- und Energiepolitik. Weitere Informationen Bild: C40 Cities Climate Leadership Group Internationales Engagement Berlins Klimaschutz braucht internationale Netzwerke! Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union. Weitere Informationen

Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data am UBA

Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data am UBA Das Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data (KI-Lab) am Umweltbundesamt macht Methoden von KI und Big Data für Umwelt- und Nachhaltigkeitsanwendungen nutzbar. Als Innovations- und Experimentierraum für das Umweltressort fokussiert es den Mehrwert von KI für Mensch und Umwelt und forscht zur nachhaltigen Nutzung und Betrieb von KI- und Big Data-Anwendungen. Das KI-Lab am Umweltbundesamt Das KI-Lab mit 32 Mitarbeitenden nutzt KI und Big Data für Umwelt- und Nachhaltigkeitsanwendungen. Es dient als Innovations- und Experimentierraum für Behörden des BMUV , um den Mehrwert von KI für Mensch und Umwelt zu zeigen und Forschungsfragen zur nachhaltigen und verantwortungsvollen Nutzung von KI zu bearbeiten. Ziel ist es, KI als Schlüsseltechnologie nicht nur für die Industrie, sondern auch für Politik und Forschung insbesondere im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu erschließen. Das KI-Lab entwickelt Anwendungen, welche die vielfältigen Aufgaben des Umweltressorts unterstützen – von Arten- bis Strahlenschutz, von nuklearer Sicherheit bis zur Klimawandelanpassung und Umweltmonitoring. Erste umgesetzte Beispiele von KI-Anwendungen sind etwa das Identifizieren von Windkraftanlagen in Satellitendaten für eine bessere Planung der Energiewende, das Aufspüren auf Online-Handelsplattformen angebotener geschützter Tierarten oder die Gefahrgutüberwachung und Gefahrenabwehr durch Identifikation radioaktiver Nuklide mittels Analyse von Gammaspektren. Im externen Link öffnet sich die Webseite des BMUV mit dem Impressions-Film von der Eröffnung des KI-Labs in Dessau am 13.10.2023. Impressions-Film der KI-Lab-Eröffnung Unsere Handlungsfelder Prototypisierung und Beratung Das KI-Lab entwickelt Anwendungen und begleitet den gesamten Prozess von der Idee bis zur Umsetzung. Quelle: Stephan Klingner / KI-Lab am UBA Das KI-Lab entwickelt Anwendungen und begleitet den gesamten Prozess von der Idee bis zur Umsetzung. Kompetenzaufbau Das KI-Lab bietet Schulungen zu Daten und KI an. Auf Anfrage werden spezifische Formate entwickelt. Quelle: Stephan Klingner / KI-Lab am UBA Das KI-Lab bietet Schulungen zu Daten und KI an. Auf Anfrage werden spezifische Formate entwickelt. Vernetzung und Kollaboration Das KI-Lab ist zentraler Akteur für nationale und internationale Netzwerke zu KI im Umweltressort. Quelle: Stephan Klingner / KI-Lab am UBA Das KI-Lab ist zentraler Akteur für nationale und internationale Netzwerke zu KI im Umweltressort. Organisationsentwicklung Das KI-Lab strebt ein agiles Mindset mit einem interdisziplinären Team im Behördenumfeld an. Quelle: Claudius Wehner / KI-Lab am UBA Das KI-Lab strebt ein agiles Mindset mit einem interdisziplinären Team im Behördenumfeld an. Forschung Das KI-Lab nutzt Forschungsergebnisse und betreibt eigene Forschung für nachhaltige, ethische KI. Quelle: scharfsinn86 für Adobestock Das KI-Lab nutzt Forschungsergebnisse und betreibt eigene Forschung für nachhaltige, ethische KI. IT-Infrastruktur Das KI-Lab baut eine IT-Infrastruktur für Entwicklung von KI-Anwendungen im Behördenkontext auf. Quelle: Stephan Klingner / KI-Lab am UBA Das KI-Lab baut eine IT-Infrastruktur für Entwicklung von KI-Anwendungen im Behördenkontext auf. Der Weg zu den Anwendungen (Use Cases) Um Ideen und Bedarfe für KI- und datenbasierte Anwendungen in den Fachabteilungen zu identifizieren, für eine Bearbeitung durch das KI-Lab aufzubereiten und für eine Prototypisierung zu priorisieren, wurde der behördenübergreifende Prozess der sogenannten Use Case Discovery entworfen. Als zyklischer Ablauf strukturiert die Use Case Discovery die Zusammenarbeit des KI-Labs und der Fachseite der Behörden im Umweltressort. Sie gewährleistet eine effiziente Ressourcennutzung im KI-Lab und stellt Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen den unterschiedlichen Anwendungsfällen her. Aktuelle Use Cases Das Internet durchsuchen – für die Bewahrung der Artenvielfalt Dieser Use Case setzt ein KI-gestütztes Analysetool um, welches das Auffinden potentiell illegaler Verkaufsanzeigen geschützter Tierarten auf gängigen Onlinehandelsplattformen erleichtert, indem Angebote erfasst sowie nach bestimmten Kriterien gefiltert und analysiert werden. Quelle: Foto von David Courbit (https://unsplash.com/de/@jetlag) auf Unsplash Dieser Use Case setzt ein KI-gestütztes Analysetool um, welches das Auffinden potentiell illegaler Verkaufsanzeigen geschützter Tierarten auf gängigen Onlinehandelsplattformen erleichtert, indem Angebote erfasst sowie nach bestimmten Kriterien gefiltert und analysiert werden. Objekterkennung automatisieren – für eine erfolgreiche Energiewende Dieser Use Case ermöglicht die automatische Detektion und geographische Verortung von Windenergie- und Freiflächen-PV-Anlagen im Bundesgebiet mithilfe von Satellitenbildern. Weiterhin sollen automatisiert Informationen zu Anlagenparametern abgeschätzt werden. Quelle: Stephan Klingner / KI-Lab am UBA Dieser Use Case ermöglicht die automatische Detektion und geographische Verortung von Windenergie- und Freiflächen-PV-Anlagen im Bundesgebiet mithilfe von Satellitenbildern. Weiterhin sollen automatisiert Informationen zu Anlagenparametern abgeschätzt werden. Gammaspektren analysieren – für den Schutz vor Radioaktivität Dieser Use Case unterstützt die Datenauswertung zur nuklearen Gefahrenabwehr. Radioaktive Stoffe emittieren Gammastrahlung, die in Spektren erfasst werden kann. Diese werden durch KI entrauscht und Elementen zugeordnet, was den Prozess schneller und zuverlässiger macht. Quelle: KI-Lab / Umweltbundesamt Dieser Use Case unterstützt die Datenauswertung zur nuklearen Gefahrenabwehr. Radioaktive Stoffe emittieren Gammastrahlung, die in Spektren erfasst werden kann. Diese werden durch KI entrauscht und Elementen zugeordnet, was den Prozess schneller und zuverlässiger macht. Bürger*innen-Kommunikation gestalten – für einen leistungsfähigen Staat Das KI-Lab berät und unterstützt in diesem Use Case bei der Einrichtung eines verantwortungsvollen Chatbots für die Krisenkommunikation in radiologischen Bedrohungslagen. Dieser soll sichere und informative Antworten auf Bürger*innen-Fragen liefern, die Hotline entlasten und bei Bedarf auf menschliche Ansprechpartner*innen verweisen. Quelle: KI-Lab / Umweltbundesamt Das KI-Lab berät und unterstützt in diesem Use Case bei der Einrichtung eines verantwortungsvollen Chatbots für die Krisenkommunikation in radiologischen Bedrohungslagen. Dieser soll sichere und informative Antworten auf Bürger*innen-Fragen liefern, die Hotline entlasten und bei Bedarf auf menschliche Ansprechpartner*innen verweisen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Die Use Cases erfordern eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Austausch zwischen dem KI-Lab und den Fachabteilungen der verschiedenen Behörden. Der Erfolg eines Projekts hängt von beiden Beteiligten gleichermaßen ab. Die Fachseite profitiert vielfältig von dieser Zusammenarbeit, z.B. durch Kompetenzvermittlung, die Begleitung von Ausschreibungen oder die Umsetzung von Software. Der geschaffene Mehrwert lässt sich demnach am besten über die Wahrnehmung auf der Fachseite illustrieren. „ Mit geballter interdisziplinärer Expertise hilft uns das KI-Lab, ein lange erhofftes Projekt endlich in die Tat umzusetzen. “ Wissenschaftliche Referentin, Bundesamt für Strahlenschutz „ Das KI-Lab erarbeitet Skripte, mit Hilfe derer ich die statistischen Zusammenhänge zwischen Luftschadstoffen und meteorologischen Variablen besser untersuchen kann. Weil es zwischen der Quelle eines Luftschadstoffs und dem Einwirken auf die Menschen eine Vielzahl verschiedenster Umwandlungs- und Transportprozesse gibt, bin ich sehr froh über die methodische Unterstützung und Beratung. “ Technische Angestellte, Umweltbundesamt „ Die wertvollen Anregungen und Erfahrungen aus den kooperativen Workshops des Labors unterstützen bereits jetzt aktiv unsere internen Projektentwicklungsprozesse, auch über unsere gemeinsamen Use-Cases hinaus. Wir freuen uns auf die bevorstehenden ersten Prototypen und die weitere Zusammenarbeit. “ Fachgebietsleiter, Bundesamt für Naturschutz „ Signifikante Zeitersparnis! Für das ⁠ BfN ⁠ relevante KI-Entwicklungen können auf kurzem Wege prototypisch entwickelt und auf ihre Nutzbarkeit hin getestet werden. Aufwendige Forschungsprojekte mit langen Laufzeiten und Anbahnungsphasen können so im KI-Umfeld reduziert werden. “ Digitalstratege, Bundesamt für Naturschutz Responsible AI Das KI-Lab hat sich einer verantwortungsbewussten, wertebasierten Softwareentwicklung verschrieben, die Mensch und Umwelt sowie mögliche Implikationen und Wechselwirkungen berücksichtigt. So werden neben der technologischen Machbarkeit auch potentielle Auswirkungen eines Entwicklungsvorhabens auf sozio-ökologische Aspekte betrachtet. Alle Anwendungsfälle werden in dieser Hinsicht analysiert, mit dem Verständnis von Ethik als Prozess und nicht als Checkliste, d.h. alltagstaugliche Ethik wird in der täglichen Arbeit mitgedacht. Das KI-Lab legt besonderen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Daten und entwickelt Lösungen zur ressourcenschonenden Nutzung von KI und Big Data (Responsible & Green AI). Dabei stehen verschiedene Aspekte nachhaltiger Software im Raum: Vom möglichst energieeffizienten Einsatz der Hardware, über passgenaue und ethische Auswahl der Daten und Algorithmen, einer Verbesserung der Energieeffizienz bestehender KI-Modelle, bis zur Verwertbarkeit durch Dritte im Rahmen von Open Source. Politischer Rahmen Das KI-Lab ist eine Initiative im Rahmen der Umweltpolitischen Digitalagenda des BMUV und Teil des BMUV 5-Punkte-Programms „Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima“ . Hierfür stehen aus Mitteln des Konjunktur- und Zukunftspaketes der Bundesregierung (2021) 26,4 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden rund 30 Mitarbeitende, zunächst befristet bis 2025, an den Standorten Leipzig, Berlin und Dessau-Roßlau beschäftigt. Zu dem interdisziplinären Team gehören u.a. Expert*innen aus den Bereichen Projektmanagement, Data Science, Data Engineering, High Performance Computing, KI-Ethik, Remote Sensing, User Experience und Interface Design. Das KI-Lab ist als Maßnahme in der Fortschreibung der KI-Strategie 2020 , der Datenstrategie der Bundesregierung 2021 und als Meilenstein im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) verankert.

Netzwerke

Ein wichtiger Bestandteil der europapolitischen und internationalen Arbeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist die Mitgliedschaft und Mitarbeit in europäischen und internationalen Netzwerken. So beteiligen wir uns beispielsweise intensiv an verschiedenen internationalen Kooperationen und in kommunalen und regionalen Bündnissen, um die Interessen des Landes Berlin in den politischen Prozess auf europäischer und internationaler Ebene einzubringen und uns mit anderen Städten und Regionen auszutauschen. Dabei können wir nicht nur von den bereits gemachten Erfahrungen der Anderen lernen und über unsere eigenen Erfolge und Herausforderungen berichten. Ein wichtiges Element der Netzwerkarbeit ist auch der konstante Austausch über fachliche und politische Entwicklungen in unseren Zuständigkeitsbereichen. Das Land Berlin arbeitet überdies mit anderen Städten zusammen, um gemeinsame Standpunkte in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dadurch kann kommunalen Interessen mehr Gewicht und Überzeugungskraft gegeben werden, denn: Im Verbund vorgetragen verfangen unsere guten Argumente noch besser. Dafür erarbeiten wir beispielsweise gemeinsame Positionspapiere mit anderen Städten, bündeln Kräfte und Ressourcen und vervielfachen die Wirkung unseres Handelns. Mehr über die internationalen Aktivitäten unsere Hauses im Bereich Klimaschutz finden Sie unter: Internationales Engagement Berlins . Auf der Seite der Senatskanzlei finden Sie weitere Informationen über die Berliner Städtenetzwerke.

EU-Angelegenheiten und Internationales

Die Vielfalt der Politikbereiche, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet werden, spiegelt sich schon in deren Namen wider. Dabei kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diejenigen Zukunftsthemen, die einen besonders direkten und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen haben: Eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt, saubere Luft und sauberes Wasser, hochwertige städtische Grünflächen und ein nachhaltiger Verkehr wirken sich auf uns alle positiv aus. Dabei stellen sich im Stadtstaat Berlin mit seiner hochverdichteten Struktur ganz besondere Herausforderungen an eine nachhaltige Verkehrs-, Mobilitäts-, Klimaschutz- und Umweltpolitik. Gerade auch unter den Vorzeichen der wachsenden Stadt ist neben der Fortführung bewährter Praktiken auch das Beschreiten innovativer Wege wichtiger denn je. Unser Geschäftsbereich ist dabei durch eine außerordentlich hohe Durchdringung mit europäischem und internationalem Recht gekennzeichnet. Insbesondere in der Klimaschutz- und Umweltpolitik spielt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit eine maßgebliche und gestaltende Rolle. So haben inzwischen weit über 80 % der neu erlassenen Rechtsakte im Klimaschutz- und Umweltbereich ihren Ursprung in Brüssel. Im zunehmenden Maße gilt dies auch für die Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und umfassende Einbindung in europäische Rechtsetzungsprozesse nicht nur ein verfassungsrechtlich verankertes Recht der deutschen Länder, sondern vielmehr eine unabweisbare Notwendigkeit, um Berliner Interessen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Dieser Verantwortung kommen wir mit großem Engagement nach: Unsere Kolleginnen und Kollegen verfolgen nicht nur aufmerksam die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sondern bringen sich wo immer nötig in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass die Berliner Interessen gebührende Berücksichtigung finden – schon allein deshalb, weil die meisten europäischen Rechtsakte von den regionalen und lokalen Behörden umgesetzt und vollzogen werden und deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein müssen. Wir arbeiten deshalb stetig daran, unsere Expertise auf den verschiedensten Wegen an die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Brüssel und Straßburg heranzutragen. Unterstützt werden wir dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel. Die dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen verfolgen die europapolitischen Debatten und halten uns laufend auf dem aktuellsten Stand der politischen und fachlichen Entwicklungen in Brüssel und Straßburg. Sie werben zudem gezielt für Berliner Interessen, erläutern Hintergründe der Berliner Positionen und bringen sich beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen in den politischen Diskurs in Brüssel ein. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der konsequente Auf- und Ausbau europäischer und internationaler Netzwerke. So begrüßen wir nicht nur jedes Jahr zahlreiche hochrangige politische Delegationen sowie Fachdelegationen in Berlin, sondern sind auch selbst häufig weltweit zu Gast in anderen Städten, um uns vor Ort ein Bild von erfolgreichen Ansätzen zu machen und von unseren Partnerinnen und Partnern zu lernen. Wie die meisten Berliner Landesbehörden bieten wir außerdem Jahr für Jahr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in anderen europäischen Städten zu absolvieren, um sich intensiv mit den dortigen Herangehensweisen vertraut zu machen und nachhaltige Netzwerke auf der Arbeitsebene auf- und auszubauen. Nicht zuletzt sind wir in zahlreichen Städte- und Regionalnetzwerken aktiv und tauschen uns in diesem Rahmen intensiv mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern aus. Durch die gezielte Einwerbung europäischer Fördermittel sind wir schließlich noch besser zur Umsetzung unserer zahlreichen Projekte und Vorhaben in der Lage. Als regionaler Kontaktpunkt für das LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union unterstützen wir darüber hinaus zugleich auch weitere Berliner Akteurinnen und Akteure bei der Beantragung von Fördermitteln für Natur- und Umweltschutzvorhaben. Bild: SenUMVK Delegationsbesuche Das Referat EU-Angelegenheiten und Internationales betreut mit Unterstützung der Fachbereiche und anderen Berliner Verwaltungen internationale Fachdelegationen, organisiert Exkursionen und bilaterale Termine für politische Vertretungener verschiedener Nationen. Weitere Informationen Bild: bagotaj / Depositphotos.com Netzwerke Unsere Senatsverwaltung ist in zahlreichen europäischen und internationalen Netzwerken aktiv und prägt auf diesem Wege nicht nur grenzübergreifende Debatten mit, sondern befördert auch aktiv das gegenseitige Lernen. Weitere Informationen Bild: EU EU-Förderprogramm LIFE Mit dem Programm LIFE fördert die Europäische Union innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte. Als Regionale Kontaktstelle im Land Berlin unterstützen wir Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Antragstellung. Weitere Informationen Berlin in Europa – Europa in Berlin Europäische Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie führt das länderübergreifende Lachsprogramm „ SALMO ALBIS “ alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammen. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

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