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Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2020: Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2020

Das Projekt "Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2020: Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Das Umweltbundesamt (UBA) erstellt im Rahmen der Arbeiten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Ener-gien-Statistik (AGEE-Stat) eine Emissionsbilanz der erneuerbaren Energien für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Ursprünglich wurde dies im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durchgeführt. Mit dem Wechsel der Zuständigkeiten für den Bereich der erneuerbaren Energien zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgt die Emissionsbilanzierung seit dem Jahr 2014 im Auftrag des BMWi. Die Ergebnisse der Emissionsbilanz werden jährlich im Oktober/November in der Publikationsreihe Erneuerbare Energien in Zahlen - Nationale und internationale Entwicklung (BMWi, 2021) veröffent-licht. Zusätzlich erfolgen zum jeweiligen Jahresbeginn im Februar/März eine erste Schätzung zur Bilanzierung des vergangenen Jahres sowie eine Datenaktualisierung im Frühjahr des darauffolgenden Jahres. Die jeweils aktuellen Daten sowie die zugehörigen Publikationen sind auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes1 bzw. des BMWi2 abrufbar. Darüber hinaus gehen die Ergebnisse in den nati-onalen Monitoring-Bericht Energie der Zukunft zum Umsetzungstand der Energiewende mit ein (BMWi, 2020b). In den letzten Jahren wurde die Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger kontinuierlich weiterent-wickelt. Der vorliegende Bericht beschreibt die grundlegenden Methoden der Bilanzierung und ist eine aktualisierte Fassung der unter dem Titel Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2018 (CLIMATE CHANGE 37/2019) veröffentlichten Publikation. Er gibt die neuste Datenlage für den Strom-, Wärme- und Verkehrssektor, sowie aktualisierte Ergebnisse der Emissionsbilanzierung erneuerbarer Energieträger wieder. Grundlage und Rahmen der Berechnung bildet die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Darüber hinaus wurden verfügbare Forschungsergebnisse berücksichtigt, so z. B. die Emissi-onsfaktoren des BMU-Forschungsvorhabens ââ‚ ÌAktualisierung von Ökobilanzdaten für Erneuerbare Energien im Bereich Treibhausgase und Luftschadstoffe (Rausch & Fritsche, 2012), sowie die Studie zur Aktualisierung der Umweltwirkungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (Sphera, Fraunhofer IBP, 2021) der Sphera Solutions GmbH und dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP. Ferner wurden fehlende Angaben zu den Emissionen einzelner Treibhausgase und Luftschadstoffe für wesentliche Biokraftstoff-Herstellungswege mittels des Gutachtens Aktualisierung der Eingangsdaten und Emissionsbilanzen wesentlicher biogener Energienutzungspfade (BioEm) des Instituts für Ener-gie- und Umweltforschung (IFEU, 2016) ergänzt. Zusätzlich fließen die ermittelten Substitutionsbezie-hungen des Forschungsvorhabens Modellierung der Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im deutschen und europäischen...

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