Der INSPIRE Datensatz Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der INSPIRE Datensatz Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers
UBA: Großer Plastikabfall verdient deutlich mehr Aufmerksamkeit Mikroplastik, das in Peelings oder Duschgels eingesetzt wird, leistet einen mengenmäßig vergleichsweise geringen, gleichwohl unnötigen Beitrag zur Umweltverschmutzung. Das ergab eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA). Danach werden vermutlich rund 500 Tonnen solcher primärer Mikropartikel aus Polyethylen, dem weltweit am häufigsten verwendeten Kunststoff, pro Jahr in Deutschland in kosmetischen Mitteln verwendet. Die mengenmäßig bedeutsamste Quelle für Mikroplastik im Meer ist aber die Zersetzung größerer Plastikteile. Wenn großer Plastikmüll – von der Plastiktüte bis zum Fischernetz – über Flüsse oder direkt ins Meer gelangt, werden die großen Teile durch Wind, Wetter und Gezeiten zu sogenanntem sekundärem Mikroplastik zermahlen und zerkleinert. Rund sechs bis zehn Prozent der weltweiten Kunststoffproduktion landen laut Studie in den Weltmeeren. Weltweit werden pro Jahr rund 300 Millionen Tonnen Kunststoffe hergestellt (Stand 2013). Es ist davon auszugehen, dass bis zu 30 Millionen Tonnen davon pro Jahr weltweit im Meer laden – davon in Europa allein 3,4 bis 5,7 Millionen Tonnen pro Jahr. Die Studie rät daher, sich nicht nur auf das primäre Mikroplastik zu konzentrieren, sondern den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt generell viel drastischer zu reduzieren. Nur so kann wirksam der Entstehung von sekundärem Mikroplastik in Meeren oder Binnengewässern vorgebeugt werden – und das nicht nur in Deutschland oder der EU, sondern weltweit. Mittlerweile wurden unter deutscher Federführung globale und regionale Aktionspläne zur Bekämpfung von Meeresmüll innerhalb des G7-Prozesses und der Regionalkooperationen OSPAR (Schutz der Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks) sowie HELCOM (Schutz der Meeresumwelt der Ostsee) verabschiedet. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) wird ebenfalls ein umfassendes Programm für die heimische Nord- und Ostsee aufgestellt. In Teilaspekten werden diese Maßnahmen aus den Aktionsplänen bereits umgesetzt. Ein Beispiel ist die Fishing-For-Litter-Initiative. Fischerkutter werden hierbei so ausgestattet, dass sie aus dem Meer gefischten Müll an Bord verstauen und kostenfrei und sachgerecht in den Häfen entsorgen können. Das Projekt wird mittlerweile von allen Küstenbundesländern unterstützt und durchgeführt. Kunststoffe bedrohen zunehmend die Meeresökosysteme. Mit durchschnittlich 75 Prozent dominiert Kunststoff auch an Europas Stränden die Müllfunde. Von 663 Arten ist bekannt, dass sie negativ von diesem Müll betroffen sind. Mehr als die Hälfte dieser Arten nimmt Kunststoffabfälle auf oder verfängt sich in ihnen. Auch Mikropartikel können dabei – je nach Größe des Lebewesens – genauso wie größere Kunststoffteile zu Verletzungen des Verdauungstraktes führen, die Verdauung behindern sowie die Nahrungsaufnahme blockieren. Mikropartikel aus Kunststoff können zudem als Transportmittel fungieren, an dem sich Schadstoffe, invasive Arten und Krankheitserreger anlagern. Neben Polyethylen in kosmetischen Mitteln haben die Autoren der aktuellen Literatur-Studie weitere Anwendungsgebiete des primären Mikroplastiks analysiert. Für Wasch- und Reinigungsmittel sowie Strahlmittel in Deutschland schätzen die Autoren das Aufkommen auf jeweils weniger als 100 Tonnen pro Jahr. Für Kunststoffwachse erwarten die Autoren dagegen etwa 100.000 Tonnen pro Jahr. Hierbei handelt es sich um wachsartige Dispersionen von Kunststoffpartikeln, die als Trennmittel und zur Oberflächenbeschichtung verwendet werden. Weitere Quellen für sekundäre Mikropartikel aus Kunststoff sind u.a. Chemiefasern, die aus der Kleidung und sonstigen Textilien ausgewaschen werden (80-400 t/a), Reifenabrieb aus dem Straßenverkehr (60.000-111.000 t/a) und der Verlust von Rohpellets für die weitere Verarbeitung zu Kunststofferzeugnissen während Produktion und Transport (21.000-210.000 t/a).
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Innovative Projekte zur Klimavorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels gesucht Ab heute können sich Projekte wieder um den Bundespreis „Blauer Kompass“ bewerben – die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Der Preis richtet sich an Kommunen, private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Bewerbungsschluss ist der 22. März 2024. Die besten Projekte können ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro gewinnen. Ausgelobt wird der bundesweite Wettbewerb gemeinsam vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Klimakrise und ihre Folgen betreffen uns ganz unmittelbar – nicht irgendwann, sondern jetzt und hier. Wir alle stehen gemeinsam in der Verantwortung, deren Ausmaß und Folgen zu begrenzen. Für die Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen haben wir mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz einen einheitlichen Rahmen geschaffen. Aber wirksame Klimavorsorge gelingt nur im Schulterschluss von Staat und Gesellschaft. Mit dem Bundespreis ‚Blauer Kompass‘ möchten wir deshalb die vielen hervorragenden Projekte zur Klimaanpassung sichtbar machen, mit denen vor Ort in Kommunen, bei Unternehmen und durch die Zivilgesellschaft den Folgen der Klimakrise begegnet wird.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Der jüngst veröffentlichte Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie vom UBA zeigt auf, dass die Klimakrise sich verschärft und die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel erhöht werden müssen. Daher bedarf es innovativer Projekte, die allen gute Praxisbeispiele zum Nachmachen liefern. Der Bundeswettbewerb ‚Blauer Kompass‘ ist eine einzigartige Gelegenheit zu präsentieren, was praktisch geht, um gegenüber Klimarisiken vorzusorgen. Bewerben Sie sich jetzt!“ Innovative Projekte zur Klimavorsorge und -anpassung sind beispielsweise Maßnahmen zum Hitze- oder Arbeitsschutz besonders bei vulnerablen Personen, klimaresiliente Produkt- und Fertigungskreisläufe, innovative Konzepte zum Umgang mit neuen Krankheitserregern und invasiven Arten, der Anbau klimaangepasster Pflanzensorten, renaturierte Moore und Wälder oder naturbasierte Maßnahmen zur Starkregenvorsorge. Die Bewerbung ist ab sofort auf www.uba.de/blauerkompass in den folgenden vier Kategorien möglich: Der Wettbewerb ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro für die jeweiligen Gewinner*innen dotiert. Bewerbungsschluss ist der 22. März 2024. Fragen rund um die Bewerbung zum Bundespreis beantwortet das Wettbewerbsbüro per Mail ( blauerkompass [at] uba [dot] de ) oder telefonisch. Unterstützung bei der Bewerbung sowie weitere Informationen zum Bundespreis werden auch vom Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) im Rahmen eines Online-Webinars („ZKA-Spotlight“) am 28. Februar 2024 angeboten. Nach der Bewerbungsphase nominieren Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt im Mai 2024 zwanzig Projekte für den Bundespreis. Bei der Bewertung der Projekte werden sie dabei vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und vom Wettbewerbsbüro co2online unterstützt. Eine Jury, bestehend aus Expert*innen des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes, der Kommunalen Spitzenverbände sowie u. a. aus der Wirtschaft und Forschung wählt Ende Juni 2024 pro Kategorie ein Gewinner*innen-Projekt. Darüber hinaus wird ein „Community-Preis“ vergeben, für den die interessierte Öffentlichkeit ab dem 28. Mai 2024 per Online-Voting auf www.uba.de/tatenbank abstimmen kann. Die fünf prämierten Projekte werden am 19. September 2024 im Rahmen der Woche der Klimaanpassung bei einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium in Berlin ausgezeichnet. Die Gewinner*innen erhalten neben einem Preisgeld in Höhe von je 25.000 Euro und einer Auszeichnung auch Unterstützung bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dafür werden unter anderem Kurzfilme über jedes der ausgezeichneten Projekte erstellt. Der Bundespreis „Blauer Kompass“ wird alle zwei Jahre verliehen, der Wettbewerb findet im Jahr 2024 bereits zum fünften Mal statt. Infos und Bewerbungsunterlagen: www.uba.de/blauerkompass Wettbewerbsbüro „Blauer Kompass“ c/o co2online Telefon: 030 36 99 61 - 12 E-Mail: blauerkompass [at] uba [dot] de www.uba.de/blauerkompass
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Kommunen mit Klimaanpassungsprojekten können sich erstmals bewerben Heute startet die Bewerbungsfrist für den „Blauen Kompass“, die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Im Jahr 2022 wird der Preis erstmals als Bundespreis ausgelobt. Ab sofort suchen Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt gemeinsam innovative Projekte mit nachhaltigen Lösungen für die Klimaanpassung. Bewerben können sich wie bisher private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Neu ab 2022: Erstmals können auch Städte, Gemeinden und Landkreise ihre innovativen Projekte einreichen. Bewerbungsfrist ist der 25. März 2022. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Gewinnerprojekt dotiert. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Klimavorsorge und Klimaanpassung sind zur dringenden Zwillingsaufgabe geworden. Das haben uns die Flutkatastrophe im letzten Sommer sowie die trockenen Sommer der letzten Jahre sehr deutlich gezeigt. Kommunen sind in besonderem Maße gefordert, wenn es um die Abwehr von Folgen der Klimakrise geht. Der Bund steht daher den Kommunen mit Förderung, Beratung und Kompetenzaufbau vor Ort zur Seite. Kommunen in Deutschland sind vielfältig, und jede hat ganz eigene Voraussetzungen. Dennoch können Bürgermeister*innen und Landrät*innen gut voneinander lernen. Mit dem neu aufgelegten Bundespreis ‚Blauer Kompass‘ wollen wir bewusst solche Lösungen finden, die zum Nachahmen auffordern, um deutschlandweit die bestmögliche Klimaanpassung zu erreichen.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Von Starkregen und Überschwemmungen bis Hitze und Trockenheit nehmen die Risiken für unsere Gesellschaft im gesamten Bundesgebiet weiter zu. Im Land der Denker*innen suchen wir neue Ideen und Projekte, die die Problemen mutig angehen. Neben einem Preisgeld erhalten die Gewinner*innen Unterstützung bei der bundesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Ziel ist klar: Zur Nachahmung empfohlen!“ Ob klimaresiliente Produkt- und Fertigungskreisläufe, innovative Konzepte zum Umgang mit neuen Krankheitserregern und invasiven Arten, der klimaangepasste Einsatz von Pestiziden, renaturierte Moore und Wälder oder naturbasierte Maßnahmen zur Starkregenvorsorge – im Sommer 2021 zeigten die verheerenden Starkregenkatastrophen wie wichtig es ist, sich an die Folgen der Erderhitzung anzupassen. Vor diesem Hintergrund sind Klimaanpassung und Klimavorsorge zu Aufgaben für die gesamte Gesellschaft geworden. Daher richtet sich der neue Bundespreis „Blauer Kompass“ an sehr verschiedene Akteure. Projekte aus vier Kategorien können sich bewerben: Kommunen, private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie ab sofort auf www.uba.de/blauerkompass . Fragen und Antworten rund um die Bewerbung zum Bundespreis beantwortet das Wettbewerbsbüro (E-Mail an blauerkompass [at] uba [dot] de ) auch im Rahmen einer Online-Sprechstunde des Zentrums Klima-Anpassung , welche Anfang März 2022 stattfindet. Nach der Bewerbungsfrist nominieren Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt im Mai 2022 zwanzig Projekte für den Bundespreis. Unterstützung bei der Bewertung der Projekte erhalten sie dabei vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und vom Wettbewerbsbüro co2online. Eine Jury mit Expert*innen des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes, der Kommunalen Spitzenverbände sowie aus den Bereichen der Wirtschaft, Forschung, dem Ehrenamt und der Klimakommunikation wählt Ende Juni 2022 jeweils ein Gewinnerprojekt pro Kategorie. Erneut wird ein Publikumspreis vergeben, welcher ab dem 18. Mai 2022 per Online-Voting auf www.uba.de/tatenbank ermittelt wird. Alle fünf ausgezeichneten Projekte werden am 16. September 2022 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium in Berlin ausgezeichnet. Die Gewinner*innen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro, eine besondere Trophäe sowie Unterstützung bei der bundesweiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Preisgeld soll für neue künftige Aktivitäten zur Klimaanpassung eingesetzt werden. Zudem werden Kurzfilme zu den ausgezeichneten Projekten produziert, welche die Gewinner*innen im Anschluss für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen können.
Origin | Count |
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Bund | 263 |
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Zivilgesellschaft | 64 |
Type | Count |
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Ereignis | 13 |
Förderprogramm | 179 |
Gesetzestext | 3 |
Taxon | 68 |
Text | 125 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 48 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 439 |
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Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
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