Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, wie Wälder, Moore und naturnahe Flüsse, der historischen Kulturlandschaft, wie Wiesen und Magerrasen sowie auch typisch urbane Lebensräume, wie Parkanlagen und Stadtbrachen. Selbst Gebäude können bestimmte Lebensraumfunktionen haben. Diese vielfältige Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für Berlins biologische Vielfalt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Lebensräume zu stärken und dem Artenverlust entgegenzuwirken. Spezielle Maßnahmen und Programme richten sich an die Bedürfnisse einzelner Artengruppen, wie Fledermäuse, Amphibien, Vögel oder Insekten. Bild: Klemens Steiof Vögel und Glas Wer biologische Vielfalt fördern will, muss auch Bauten und andere Elemente der Stadt in den Blick nehmen. Sie können Vielfalt fördern oder hemmen. Glasfassaden sind für viele Vögel eine große Gefahr. Wer vogelfreundliches Glas verwendet, schaltet diese Todesfalle aus. Vögel und Glas Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Die biologische Vielfalt Berlins ist ständig im Fluss – auch, weil immer wieder bislang nicht heimische Arten dazukommen. Einige von ihnen sind invasiv: Sie gefährden die heimische Flora und Fauna. Die Senatsverwaltung überwacht ihre Ausbreitung und steuert wo nötig gegen. Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Artenhilfsprogramm Fledermäuse Was Fledermäuse angeht, ist Berlin die Hauptstadt Europas. Seit mehr als 30 Jahren zählt die Stadt in einem Artenhilfsprogramm, wie viele hier überwintern. Die Zahl steigt – nicht zuletzt, weil wichtige Winterquartiere eigens für die streng geschützten Tiere hergerichtet wurden. Artenhilfsprogramm Fledermäuse Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Teile von Natur und Landschaft sichern Beträchtliche Teile Berlins stehen unter Schutz. Dadurch bleiben Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erhalten und können sich weiterentwickeln. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Schutzgebieten. Teile von Natur und Landschaft sichern Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Berliner Biotopverbund Erst der Austausch zwischen Populationen sichert die biologische Vielfalt. Das ist ein Grund, warum Berlin so viel unternimmt, um Biotope zu vernetzen. Die anderen: Tiere können im wachsenden Biotopverbund leichter zwischen ihren Quartieren wandern, sich ausbreiten und neue Lebensräume erobern. Berliner Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mischwaldprogramm Berlins Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und ein Ort, an dem wir Menschen uns erholen. Damit das auf lange Sicht so bleibt, baut Berlin seine Wälder Schritt für Schritt zum Mischwald um. Mischwald ist widerstandsfähiger und kommt besser mit dem Klimawandel zurecht. Mischwaldprogramm Weitere Informationen Bild: Carsten Fischer / Naturfotografie Naturnahe Waldbewirtschaftung Wie man einen Wald bewirtschaftet, ist entscheidend für seine Artenvielfalt. Die Berliner Forsten bewirtschaften die Wälder der Stadt naturnah: Holz wird nachhaltig verwertet, natürliche Prozesse werden gefördert. Ergebnis sind gesunde und strukturreiche Wälder, in denen man Natur erleben kann. Naturnahe Waldbewirtschaftung Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Pfuhle, Gräben und Teiche sind artenreiche Biotope. In Berlin fördert das Programm „Blaue Perlen für Berlin“ ihre ökologische Aufwertung. Das Programm fokussiert Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf diese kleinen Gewässer. Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Weitere Informationen Bild: Forstamt Pankow / Detlef Schwarz Wasser in die Landschaft! Trockenheit macht Mensch und Natur zu schaffen. Im Klimawandel nimmt sie zu. Berlin geht deshalb neue Wege, um den Wasserkreislauf zu verbessern: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sind wertvolle Ressourcen – und können den Wasserhaushalt der Landschaft stabilisieren. Wasser in die Landschaft! Weitere Informationen Bild: Justus Meißner/Stiftung Naturschutz Berlin Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Berlins Moore sind Lebensraum seltener und hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Deshalb renaturiert sie die Stiftung Naturschutz nach und nach – mit Geldern aus der Klimaschutzabgabe der Berliner Behörden. Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Doron Wohlfeld Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Berlins ausgedehnte Gewässerlandschaften sind ein Schatz für die biologische Vielfalt. Deshalb tut die Stadt alles, um die Wasserqualität immer weiter zu verbessern und naturnahe Ufer zu erhalten und zu entwickeln. Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Weitere Informationen
Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Das Handbuch Gute Pflege berücksichtigt nicht nur Belange des Naturschutzes wie die Biodiversität. Auch die Aspekte Gartenkunst und Erholung sind Basis seiner Empfehlungen. Die Schwerpunkte variieren – je nach Art und Geschichte eines Freiraums. Grundsätzlich soll bei allen Pflegemaßnahmen auf die Bedürfnisse der Tier- und Pflanzenarten geachtet werden, die am Ort vorkommen. Nester und Brutplätze sollen geschützt werden. Dazu gehört, Pflegemaßnahmen zeitlich so umzusetzen, dass sie Brut und Aufzucht nicht stören. Pflanzen sollen möglichst so ausgewählt und gepflegt werden, dass sie in Struktur und Blüte Wildbienen und anderen Insekten einen reich gedeckten Tisch und zudem Überwinterungsmöglichkeiten bieten. Um die Biodiversität zu fördern, soll möglichst gebietsheimisches Saatgut zum Einsatz kommen. Weitere Informationen zum Handbuch Gute Pflege Berlins Fachbehörden haben das Handbuch Gute Pflege 2016 entwickelt. Seit 2018 wird es mit mindestens einem Pilotprojekt in jedem der 12 Bezirke getestet. Bei einigen dieser Projekte steht die Biodiversität im Vordergrund. Dabei wurde zunächst der Bestand kartiert, um die Effekte später dokumentieren zu können. Eins dieser Pilotprojekte ist der Park am Nordbahnhof in Berlin-Mitte. Dank seines naturnahen Charakters ist er schon lange ein Hotspot der Artenvielfalt. Das Besondere an diesem Park: Er besteht überwiegend aus Spontanvegetation. Ziel der Pflege ist es, das kleinteilige Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstadien zu erhalten. Dafür sollen immer wieder unbewachsene Stellen geschaffen werden, um dort die Sukzession neu zu starten und Arten wie einigen Wildbienen, die zum Nisten auf offenen Boden angewiesen sind, eine Heimat zu bieten. Einige Flächen im Park werden mit ausrangiertem Sand von Spielplätzen „ausgemagert“. Gemäht wird mosaikartig und zeitlich gestaffelt: So bleiben immer einige Teilflächen als Rückzugsbereiche erhalten. Nichtheimische invasive Arten und vor allem unliebsame Gehölze wie Stockausschläge von der Robinie werden entfernt. Wildwachsende Gehölze, die erwünscht sind, werden dagegen gefördert. Am Eingang zum Park entstand 2019 ein Blühstreifen für blütenbesuchende Insekten. Außerdem werden Strukturen gepflegt, in denen Insekten überwintern können. So bleiben etwa in Saumbereichen die Stängel von Stauden den Winter überstehen. Pilotprojekt Park am Nordbahnhof Umgang mit nichtheimischen invasiven Arten Eines der jüngeren Projekte ist die Entwicklung der zentralen Freiflächen in der denkmalgeschützten Hufeisensiedlung in Berlin-Neukölln. Seit 2020 wird der Rasen um den Teich so gepflegt, dass eine artenreiche Wiese mit vielen Blüten heranwächst. Pilotprojekt Freiflächen Hufeisensiedlung Pflege und Unterhaltung von Stadtgrün in Berlin Karte der Pilotprojekte des Handbuchs Gute Pflege
Die vorangegangenen Artikel machen deutlich: die Förderung der biologischen Vielfalt ist eine weltumspannende Aufgabe, an der sich Berlin beteiligt. Und das zurecht, denn die Städte werden zu neuen Hotspots der Biodiversität. Es ist dieser Reichtum, der die Stadt auch für die Berlinerinnen und Berliner lebenswert macht. Kursorisch werden im Folgenden einige Aktivitäten geschildert, die im Zeichen der Biodiversitätsstrategie stehen. Im Einzelnen sind sie in der Rubrik ‚Berliner Beispiele‘ beschrieben. Die grüne Infrastruktur bildet das Grundgerüst für das Vorkommen von Pflanzen und Tieren. Das bedeutet für die Anwendung einer Biodiversitätsstrategie in der Stadt, dass nicht nur die Relikte der Kultur- und Naturlandschaften, sondern auch das vielfältige urbane Grün, die Gebäude, Kanäle und selbst die Straßen und das Straßenbegleitgrün unter der Maßgabe betrachtet werden, wie hier die biologische Vielfalt gestärkt werden kann. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie 2030 hat diesen Ansatz noch einmal bekräftigt. Entsprechend geht die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt Hand in Hand mit den anderen stadtweiten Ansätzen zur Förderung des Stadtgrüns, wie der in 2020 verabschiedeten Charta Stadtgrün und dem Programm 1.000 grüne Dächer für Berlin. Das Bestreben Berlins, wo möglich Flächenreserven für die biologische Vielfalt zu aktivieren, wird in vielen Vorhaben der letzten Jahre deutlich. Mit der Entwicklung des Landschaftsparks Johannistal , des Tempelhofer Feldes und der Tegeler Stadtheide wurden ehemalige Flugfelder als urbane Offenlandschaften weiterentwickelt. Ebenfalls auf ehemaligen Verkehrsinfrastrukturen sind der Park am Nordbahnhof , der Natur-Park Schöneberger Südgelände und der Park am Gleisdreieck entstanden, bei denen die Einbeziehung der spontan gewachsenen Vegetation als ‚urbane Wildnis‘ dem aktuellen Zeitgeist von Parkgestaltung entspricht. Die inklusive Ausstellung bahnbrechende Natur im Natur-Park Schöneberger Südgelände macht das vor Ort zum Thema. Ein weiteres Beispiel ist die Beratungsstelle Grün macht Schule , die sich für die ökologische und kindgerechte Gestaltung der vielen Berliner Schulhöfe einsetzt. Mit dem Biotopverbund hat Berlin eine fachliche Grundlage entwickelt, wie die verschiedenen Habitate miteinander in Verbindung stehen und wie sie für die 34 repräsentativ ausgewählten Zielarten noch besser vernetzt werden können. Neben dem lang etablierten Ziel, die Städte grüner zu machen, wird in letzter Zeit mehr auf das Zusammenleben mit den Tieren in der Stadt fokussiert. Die Beziehung zwischen Mensch und Tier ist ambivalent und historisch von einem gedanklichen Gegensatz von Stadt und Natur, Zivilisation und Wildnis geprägt. Die Vorstellung, wildlebende Tiere in ihren ursprünglichen Refugien in statischer Weise bewahren zu wollen, wird dahingehend geweitet, die Stadt integrativ mit und für Tiere zu planen. Das Stadtwachstum Berlins sollte daher immer auch damit verbunden werden, dass neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere entstehen. Ziel ist es, von vornherein Mehrwehrte für die biologische Vielfalt zu schaffen. Deutlich wird dieser Ansatz bei der Entwicklung des Schumacher Quartiers , bei dem gleichzeitig Wohn- und Lebensraum für Menschen und ausgewählte Tierarten gebaut wird. Eine tiergerechte Stadtgestaltung hat zwei Anforderungen an Gebäude. Glasfassaden dürfen für Vögel nicht zur Gefahr werden. Die tierfreundliche Glasgestaltung am Axel-Springer Neubau zeigt, wie es gehen kann. Gebäude sind außerdem potenzieller Wohnraum für viele Brutvögel sowie Fledermäuse, deren Quartiere am besten frühzeitig in die Planung integriert werden. Das Artenhilfsprogramm Fledermäuse dreht sich ganz konkret darum, die Lebensraumfunktion von Bauwerken, wie der Zitadelle Spandau oder des alten Wasserwerks Tegel, zu erhöhen – mit großem Erfolg, denn Arten wie das Große Mausohr sind wieder häufiger zu Gast. Mit der Bestäuberstrategie und den zugehörigen Projekten werden das Nahrungsangebot und die Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten konkret verbessert, z.B. an der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg oder dem Spreebogenpark in Mitte. Gleichzeitig wird das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten überwacht und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet. Die städtischen Lebensräume werden zunehmend im Sinne einer möglichst hohen biologischen Vielfalt geschützt und gepflegt. Die Schutzgebiete können mitten in der Stadt sein, wie die eiszeitliche Binnendüne mitten in Wedding. Aber auch außerhalb der Schutzgebiete werden Wald- und Ackerlandschaften möglichst im Einklang mit naturschutzfachlichen Anforderungen bewirtschaftet. Die Berliner Forsten arbeiten schon lange mit dem FSC-Siegel für nachhaltige und verantwortliche Waldwirtschaft und fördern natürliche Prozesse bei der Waldentwicklung. Mit dem Mischwaldprogramm wird der Wald außerdem an die veränderten Bedingungen im Klimawandel angepasst. Mit vielen Landwirten ist die Pflege blühender Feldraine und anderer Kulturlandschaftselemente in den Pachtverträgen vereinbart. Es gibt zahlreiche Beweidungsprojekte, die nicht nur die Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch die genetische Vielfalt alter Nutztierrassen fördern. Wasserbüffel grasen mittlerweile im Tegeler Fließ, den Tiefwerder Wiesen und dem Erpetal; Hochlandrinder und Konikpferde in der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und Schafe im Landschaftspark Johannisthal, um nur einige Projekte zu nennen. Das Berliner Ökokonto sorgt dafür, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Bauprojekte der wachsenden Stadt entstehen, gezielt ausgeglichen werden. Die Kapazitäten werden gebündelt und auf Flächen mit besonders hohem Aufwertungspotenzial gerichtet, wie z. B. die Malchower Aue . Mit der Klimaschutzabgabe Moor werden Moorprojekte finanziert. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung. Berechnungsgrundlage ist der Umfang dienstlicher Flugreisen des Berliner Senats, für die dann Abgaben gezahlt werden. Zuletzt wurde mit diesen Mitteln der Wasserhaushalt der Moore Krumme Laake und Kleine Pelzlaake in Treptow-Köpenick verbessert, sodass diese nicht nur mehr Kohlenstoff speichern, sondern auch eine größere Artenvielfalt beherbergen können. Mit dem Programm Blaue Perlen für Berlin sollen Kleingewässer, wie der Lankegrabenteich in Steglitz, als artenreiche Biotope gestärkt werden. Zudem richten die Bezirke die Pflege öffentlicher Grünflächen zunehmend auch nach der Prämisse einer hohen biologischen Vielfalt aus, wie z. B. im Grünzug Gartenstraße in Pankow oder im Spektegrünzug in Spandau. Wie das geht, steht unter anderem in dem vom Senat entwickelten Handbuch Gute Pflege . Berlin versteht die Förderung biologischer Vielfalt als Gemeinschaftsaufgabe. Neben den Fachbehörden und den schon erwähnten Försterinnen und Förstern, Landwirtinnen und Landwirten sind viele weitere Akteurinnen und Akteure eingebunden. Eine wichtige Rolle spielt die unternehmerische Verantwortung hinsichtlich nachhaltiger Wirtschaftsweisen, aber auch der konkreten Gestaltung der Firmengelände. So haben die Berliner Wasserbetriebe bei der Umgestaltung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel gezeigt, dass auch technische Infrastrukturen Mehrwerte für die biologische Vielfalt bieten können. Ebenfalls eine sehr große Flächenreserve liegt in der Hand der Wohnungsbaugenossenschaften , die sich zunehmend engagieren. Häufig zusammen mit den Mieterinnen und Mietern, werden Innenhöfe und Vorgärten nach den Bedürfnissen von Schmetterlingen, Igeln und Co aufgewertet, wie bei der Märkischen Scholle in Tempelhof. Mit den über 200 Gemeinschaftsgärten haben Berlinerinnen und Berliner Orte des sozialen Austausches geschaffen, die auch Rückzugsort für manche Tiere sind, wie der Lichtenberger Stadtgarten oder die Wilde 17 in Mitte. Deutschlandweit einmalig ist, dass Berlin Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger einsetzt, die in allen zwölf Bezirken unterwegs sind. Sie sind Mittler zwischen Mensch und Natur, erforschen, dokumentieren und pflegen die spezielle Artenvielfalt in der Stadt. Die Stiftung Naturschutz Berlin übernimmt und koordiniert zahlreiche Aufgaben. Dazu gehört die Koordinierungsstellen Fauna , die das Vorkommen seltener Tiere erfasst, wie etwa zuletzt bei einer großen Amphibienkartierung. Die Koordinierungsstelle Florenschutz hat sich neben der Erfassung auch der Vermehrung seltener Pflanzen verschrieben. Die biologische Vielfalt in der Stadt zu fördern bedeutet immer auch, die Natur ‚vor der Haustür‘ für die Berlinerinnen und Berliner erlebbar zu machen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Naturerfahrungen wichtig. Mit dem Projekt Nemo – Naturerleben mobil kommen Naturpädagoginnen und -pädagogen in die Schulen und Kitas, um junge Menschen auf kleine Stadtnatur-Expeditionen mitzunehmen. Auch das Kinderforscher*Zentrum HELLEUM trägt mit seiner offenen Lernwerkstatt dazu bei, Kinder und Jugendliche für den Schutz biologischer Vielfalt zu sensibilisieren und zu gewinnen. In den Berliner Naturerfahrungsräumen , wie dem Robinienwäldchen in Kreuzberg, können sie spielerisch die Stadtwildnis erkunden. Zukünftig soll es davon in jedem Bezirk einen geben. Viele gute Beispiele drehen sich zudem um Umweltbildung in der Landschaft. Dazu gehören feste Einrichtungen, wie die Naturschutzstation Hahneberg und Führungen , wie sie im Landschaftspark Herzberge angeboten werden. Auch die mediale Aufbereitung von Landschaftsinformationen wird immer mehr zum Thema, wie die Karte der Stadtnaturvielfalt in Treptow-Köpenick oder der digitale Baumlehrpfad für den Lietzenseepark zeigen. Mit dem Langen Tag der Stadtnatur findet zudem jedes Jahr ein 24-Stunden Naturfestival mit hunderten Führungen und Mitmachaktionen statt. Lesen Sie auch: Teil 1: Biologische Vielfalt – globaler Kontext Teil 2: Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität
In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten
Der INSPIRE Datensatz Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Der Klimawandel bringt mehr Trockenheit. Das belastet den Wald enorm. Wie sehr, haben die heißen Sommer 2018 und 2019 deutlich gemacht. Waren zuvor 34 Prozent der Berliner Wälder intakt, sind es seither nur noch acht Prozent. 36 Prozent der Wälder zeigen deutliche Schäden durch anhaltende Trockenheit. Immer deutlicher wird: Stabile, vitale Mischwälder sind an die zukünftigen Herausforderungen des Klimawandels besser angepasst, als artenarme und naturferne Kiefernreinbestände. Berlins Waldlandschaften sollen auch in Zukunft das Wohlbefinden der Menschen fördern, die hier leben. Deshalb haben die Berliner Forsten bereits in den 1990er-Jahren begonnen, Kiefernreinbestände zu Laubmischwäldern umzubauen. Das Ziel heißt Vielfalt. Auch Waldtypen, die durch historische Waldbewirtschaftung geprägt wurden und Lebensraum seltener Arten sind, sollen erhalten oder wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Mischwaldprogramms wurden von 2012 bis 2023 in den Berliner Wäldern auf über 1.000 Hektar mehr als zwei Millionen junge standortheimische Laubbäume gepflanzt. Eichen, Linden, Ulmen, Buchen und andere Arten wurden dabei in die Lücken alter Kiefernbestände gepflanzt. Ziel ist ein Mischwald, in dem sich die Laubbäume selbst vermehren. Naturverjüngung nennen das die Fachleute. Damit die Jungbäume anwachsen, groß und kräftig werden, müssen sie anfangs geschützt werden – insbesondere vor dem Verbiss durch Wild. So sollen bis zum Ende dieses Jahrhunderts in Berlin stabile, laubholzreiche Mischwälder wachsen. Seit 2024 wird das Mischwaldprogramm und die Methoden des Waldumbaus bei den Berliner Forsten evaluiert. Umgang mit gebietsfremden, invasiven Arten Der Waldumbau macht nicht nur den Wald widerstandsfähiger gegen den Klimawandel. Bei laubabwerfenden Baumarten wie z. B. Eichen, Buchen, Linden erreicht besonders außerhalb der Vegetationszeit im Winterhalbjahr nahezu der gesamte Niederschlag den Waldboden zur Sickerwasserbildung, während unter Kiefern aufgrund der ganzjährigen Benadelung und somit Verdunstung dementsprechend weniger Regen den Boden erreicht. Dieses Mehr an Sickerwasser unter Laubwäldern stabilisiert den Wasserhaushalt, der am Ende auch für die Trinkwassergewinnung entscheidend ist. Artenreiche Mischwälder trocknen weniger schnell aus und sorgen auch in heißen Sommern für Kühle, von der die hitzegestressten Berlinerinnen und Berliner profitieren. Seit 2017 ist im Grunewald die Ausstellung Wald.Berlin.Klima zu sehen. Sie zeigt, wie Klimawandel und Waldumbau zusammenhängen und warum sie so wichtig sind. Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Wald Mischwaldprogramm
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. Ein Teil dieser Arten kann dort invasiv werden und nachteilige Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme haben. Um dem entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu bewahren, wurde innerhalb der EU ein Rechtsinstrument zur Regulierung invasiver Arten geschaffen. Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von unionsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie soll regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre geprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zuge ist eine Aufnahme weiterer Arten ebenso möglich wie eine Streichung bereits aufgeführter Arten. Die Unionsliste verzeichnete in ihrer ursprünglichen Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach ihrer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 49, nach ihrer zweiten Fortschreibung im Jahr 2019 66 und nach der dritten Fortschreibung im Jahr 2022 nunmehr 88 Arten. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung. Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die erst jüngst in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten registriert wurden und sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und solche, die bereits als weitverbreitet gelten. Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Arten sollen in den Mitgliedsstaaten ein Überwachungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abgestimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Im Rahmen einer Berichtspflicht im Turnus von sechs Jahren sind die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, sämtliche Vorkommen der in der Unionsliste aufgeführten Arten, Informationen zu deren Ausbreitungs- und Reproduktionsmustern sowie zu ihrer Beseitigung bzw. Regulierung ergriffene Maßnahmen an die EU-Kommission zu melden. Nehring & Skowronek (2023): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Dritte Fortschreibung 2022. BfN-Schriften 654 Im Folgenden sind die Management- und Maßnahmenblätter der bereits weitverbreiteten Arten aufgeführt. Ihre Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachbehörden und Ministerien des Bundes und der Länder. Vor ihrer Veröffentlichung durchlaufen sie eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, zu den Ausführungen Stellung zu nehmen. Aktuell befinden sich die Management- und Maßnahmenblätter für die Arten Wassersalat ( Pistia stratiotes ) und Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Vom 01.10.2024 bis 02.12.2024 können die jeweiligen Entwürfe online unter www.anhoerungsportal.de sowie als Auslage in Papierform am Hauptsitz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale), Mo.-Do. 9:00-15:30 Uhr sowie Fr. 9:00-13:00 Uhr) eingesehen werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 02.12.2024, bevorzugt über www.anhoerungsportal.de , alternativ per E-Mail an VzAL4(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder postalisch an Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale). Beobachtungen invasiver Arten können dem Landesamt für Umweltschutz über das Meldeportal unter folgendem Link mitgeteilt werden: https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/home/beobachtungen-melden/ Letzte Aktualisierung: 26.09.2024
Origin | Count |
---|---|
Bund | 254 |
Land | 106 |
Zivilgesellschaft | 61 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 13 |
Förderprogramm | 174 |
Gesetzestext | 3 |
Taxon | 65 |
Text | 125 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 30 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 156 |
offen | 259 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 380 |
Englisch | 64 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 65 |
Datei | 60 |
Dokument | 131 |
Keine | 176 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 199 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 233 |
Lebewesen & Lebensräume | 417 |
Luft | 194 |
Mensch & Umwelt | 399 |
Wasser | 221 |
Weitere | 386 |