Überblick über invasive Pflanzenarten im Landkreis Leer
In einer Studie, die in der Online-Ausgabe des US-Fachjournals "Frontiers in Ecology and the Environment" veröffentlicht wurde, haben europäische Forscher jene invasive Arten aufgelistet, die die Umwelt am stärksten schädigen und deren Bekämpfung am teuersten ist. Die Wissenschaftler nutzten die Daten aus dem Forschungsprojekt DAISIE (Delivering Alien Invasive Species Inventories for Europe). Der Einfluß, den eine Tier- oder Pflanzenart auf ihren Lebensraum hat, wird von den Wissenschaftlern in vier Kategorien eingeteilt: die unterstützende Dienstleistungen wie Wasser- und Energiekreisläufe, bereitstellende Dienstleistungen wie durch die Bestäubung von Nahrungspflanzen, regulierende Dienstleistungen wie Wasserfilterung sowie kulturelle und ideelle Dienstleistungen wie Erholung und Ästhetik. Die Wissenschaftler haben eine Liste mit 100 gebietsfremden Arten zusammengestellt, die die größten Auswirkungen in den meisten Kategorien haben. Unter den Top-Eindringlingen sind die Kanadagans, die Wandermuschel, der Bachsaibling, die Beifußambrosie und die Nutria.
Am 29. September 2014 hat der EU-Ministerrat die Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten angenommen. Sie legt Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle und zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten mit EU-weiter Bedeutung fest. Kern der Verordnung ist eine Liste von Arten, die sich in einer frühen Phase der Ausbreitung befinden und sich besonders negativ auswirken.
Am 22. August 2014 teilte das Umweltministerium Rheinland-Pfalz mit, dass die Landesregierung gezielt gegen die Ausbreitung der für Allergiker gefährlichen Beifuß-Ambrosie vorgehen will. Eine interministerielle Arbeitsgruppe und der Naturschutzverband POLLICHIA haben zu diesem Zweck gemeinsam ein Internet-Portal erstellt, dass die Möglichkeit zur zentralen Meldung von Ambrosia-Vorkommen gibt. Außerdem bietet das Portal einen Überblick über alle bestätigten Funde im Land sowie umfassende Informationen über die Pflanze. Die Beifuß-Ambrosie, Ambrosia artemisiifolia, ist eine aus Amerika eingeschleppte Pflanze, die aufgrund ihrer hoch allergenen Pollen in der Blütezeit von Mitte Juli bis September bei Menschen schwere Asthma-Anfälle auslösen kann. In Osteuropa und auch in Deutschland (Brandenburg, Bayern) ist die Pflanze mittlerweile fest etabliert. Bisher kommt in Rheinland-Pfalz die Pflanze nur an wenigen Stellen vor, aber bedingt durch den Klimawandel ist mit der Ausbreitung insbesondere in der Vorder- und Südpfalz zu rechnen. Schwerpunkte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz sind Straßenränder, Brachflächen und vereinzelt Wildäsungsflächen. Das neue Internet-Portal bietet umfangreiche Informationen zur Beifuß-Ambrosie, zur korrekten Bestimmung der Art, ihrem Auftreten und zu Bekämpfungsmaßnahmen. Thematisiert werden auch gesundheitliche Aspekte sowie der Einfluss des Klimawandels.
Am 7. Juli 2017 beschloß der Bundesrat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um eine bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung in Deutschland anzuwenden. Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt verbunden sind. Die EU-Verordnung untersagt unter anderem Einfuhr, Haltung, Zucht und Freisetzung von Arten, die in einer offiziellen EU-Liste erfasst sind. Dazu zählt beispielsweise der Nordamerikanische Ochsenfrosch oder die Chinesische Wollhandkrabbe.
Am 22. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Die EU verbietet die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten in der Umwelt muss zudem überwacht werden. Das Durchführungsgesetz legt außerdem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen. Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.
Am 9. September 2013 schlug die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, um die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten zu verhindern und einzudämmen. Mit dem Vorschlag soll auf die zunehmenden wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Probleme reagiert werden, die diese invasiven Arten mit sich bringen. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung. Die Liste wird zusammen mit den Mitgliedstaaten unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Während des Übergangszeitraums werden besondere Maßnahmen ergriffen, um Fragen im Zusammenhang mit Händlern, Züchtern oder Tierhaltern zu berücksichtigen.
Mit steigenden Artenzahlen durch das Einwandern neuer Pflanzenarten werden die Pflanzengemeinschaften (Floren) vieler Europäischer Regionen einander immer ähnlicher. Immer häufiger kommen die gleichen Arten vor, wohingegen seltene Arten aussterben. Doch nicht nur die Artengemeinschaften werden sich immer ähnlicher, sondern auch die Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Regionen. Diese Prozesse führen zu einem Verlust der Einzigartigkeit Europäischer Floren, schreiben Wissenschaftler des DAISIE-Forschungsprojektes in der aktuellen Online-Ausgabe des Fachblatts Proceedings of the National Academy of Sciences of the USA (PNAS).
Zum ersten Mal liegt eine umfassende Übersicht über die in Europa anwesenden nichteinheimischen Arten sowie über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft vor. Mehr als 11.000 nichteinheimische Arten wurden im Rahmen des DAISIE-Projektes (Delivering Alien Invasive Species Inventory for Europe) dokumentiert, ein einmaliges Dreijahresprojekt von über 100 europäischen Wissenschaftlern, das von der Europäischen Union finanziert wurde und nun neues Wissen über biologische Invasionen in Europa vorlegt. Biologische Invasionen durch nichteinheimische Arten verursachen häufig beträchtlichen ökonomischen Schaden, sowie Verluste an biologischer Diversität und ökologischen Funktionen in den betroffenen Ökosystemen.
Am 13. Juli 2016 veröffentlichte die EU-Kommission die erste schwarze Liste gebietsfremder invasiver Arten. Sie beinhaltet 37 Arten, deren Besitz und Handel in der EU verboten wird, um ihre Ausbreitung in einzudämmen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Analysen über die unbeabsichtigte Einfuhr und Verbreitung dieser Arten durchführen und innerhalb von drei Jahren Aktionspläne entwickeln, um Ausbreitung über diese Routen zu reduzieren.
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