Überblick über invasive Pflanzenarten im Landkreis Leer
Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
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Landkreise mit starker Ausbreitung invasiver Pflanzenarten, Bedrohung für Artenvielfalt, Maßnahmen gegen die Ausbreitung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Magdeburg. Heute trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Trägervereine der Naturparke in Sachsen-Anhalt zu einem Arbeitsgespräch im Naturpark Dübener Heide mit Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Nach dem Treffen ging es hinaus in die Natur: Die Ministerin konnte sich vor Ort von einem erfolgreichen Projekt der Artensofortförderung 2019 überzeugen. Mit einem Fördervolumen von 18.000 Euro wurden ein Kleingewässer entschlammt, Blühwiesen angelegt und Fledermauskästen angebracht.?Unsere Naturparke bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dieses wertvolle Naturerbe wollen wir schützen weiterentwickeln. Deshalb werden in den Naturparken mehrere Projekte unseres Artensofortförderprogramms umgesetzt. Seit 2017 wurden 272 kleine Projekte für insgesamt 14,7 Millionen Euro überall im Land durchgeführt - alles Maßnahmen, auf die die Menschen schon lange gewartet haben. In kurzer Zeit wurden viele kleine Summen in den Naturschutz und für den Erhalt der Artenvielfalt investiert. Ich danke den Naturparken für ihr unermüdliches Engagement. Sie schützen unsere Lebensgrundlagen und lassen die Menschen vor Ort die Natur erleben!?, freute sich die Ministerin über die Arbeit der Naturparke und fügte hinzu: ?Sie tragen dazu bei, dass die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleiben und der nachhaltige Tourismus gestärkt wird. So geht nachhaltige Entwicklung.?Auch im Jahr 2020 und 2021 stehen im Rahmen der Artensofortförderung wieder jeweils 5 Millionen Euro Landesmittel für Projekte zum Erhalt der Artenvielfalt im Land zur Verfügung. Der Naturpark Dübener Heide wird aus diesem Topf eine finanzielle Förderung für ein weiteres Projekt erhalten: Am Reinharzer Heidemühlteich sollen für rund 65.000 Euro der Teichdamm saniert und Ständerbauwerke instand gesetzt werden.Naturparke in Sachsen-Anhalt: Hier bleiben Sie gesund!?Die Naturparke in Sachsen-Anhalt sind für den nachhalten Tourismus und für die Erholung und für die Gesundheitsvorsorge bestens aufgestellt?, sagte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Naturparke, Axel Mitzka, heute. ?Wir verzeichnen eine gesteigerte Nachfrage, sich in der Natur unserer Schutzgebiete zu erholen. Darüber freuen wir uns sehr. Gleichzeitig meistern wir die Herausforderungen: Wir halten die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln ein, lenken die Besucherströme und schützen die besonders sensiblen Bereiche der Natur. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher sich immer auf den ausgewiesenen Pfaden aufzuhalten, um den Tieren und Pflanzen ihre Rückzugsorte zu lassen.? Darüber hinaus wies Mitzka darauf hin, dass die Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort von entscheidender Bedeutung sei: ?Es ist sehr wichtig, dass Naturpark, Kommunen und Touristikorganisationen abgestimmte und gemeinsam getragene Konzepte und Empfehlungen in die Öffentlichkeit tragen. Dazu gehören auch bisher ungewöhnliche Maßnahmen wie zum Beispiel ein ?Wegemanagement?, damit stark frequentierte Wanderwege sicher genutzt werden können.?Hintergrund:Artensofortförderung ? Beispiel eines Projektes in der Dübener HeideKomplexprojekt im Naturpark Dübener Heide ?Arboretum und Schlosspark Burgkemnitz? ? Maßnahmen: o Entschlammung eines Kleingewässers o Anlage von Blühwiesen o Anbringen von Fledermaus ? Flachkästen o Entnahme von invasiven Neophyten ? Ziel: - Revitalisierung eines Laichhabitats für Amphibien o Habitataufwertung für Fledermäuse und Insekten o Verdrängung eines Staudenknöterichbestandes ? Projektträger: Naturpark-Verein Dübener Heide e.V. ? Förderung: 18.000 Euro ? Umsetzung: Juli 2019 bis Dezember 2019Förderung der Naturparke durch das LandDie Landesregierung hat der Förderung der Naturparke seit Jahren einen hohen Stellenwert im Haushalt beigemessen und die Unterstützung der Trägervereine mehrfach angehoben. In diesem Jahr beträgt der Zuschuss an alle Naturparke im Land rund eine Million Euro.Weitere Informationen finden Sie unter: https://lsaurl.de/sofortistsofort Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Am 7. Juli 2017 beschloß der Bundesrat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um eine bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung in Deutschland anzuwenden. Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt verbunden sind. Die EU-Verordnung untersagt unter anderem Einfuhr, Haltung, Zucht und Freisetzung von Arten, die in einer offiziellen EU-Liste erfasst sind. Dazu zählt beispielsweise der Nordamerikanische Ochsenfrosch oder die Chinesische Wollhandkrabbe.
Insgesamt zwölf neue Tier- und Pflanzenarten hat der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten am 19. Juni 2017 benannt, die in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgenommen werden, weil sie potenziell negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben können.
Bekannte invasive Pflanzenarten, Verbreitung, Maßnahmen zur Bekämpfung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Am 22. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Die EU verbietet die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten in der Umwelt muss zudem überwacht werden. Das Durchführungsgesetz legt außerdem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen. Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.
Magdeburg. Im Februar hatte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert Landwirtinnen und Landwirte des Landkreises Harz aufgerufen, sich an den ersten Grünlandmeisterschaften in Sachsen-Anhalt zu beteiligen. Am Donnerstag fand die feierliche Preisverleihung im Fürstensaal der Staatskanzlei statt. Die Ministerin sagte: ?Ziel unseres Aufrufes ist es, die Verdienste der Landwirtinnen und Landwirte zum Erhalt von natürlichem Grünland zu würdigen. Gleichzeitig wollen wir auf die Bedeutung der Pflege von Wiesen und Weiden für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt aufmerksam machen.? Sie dankte der Jury herzlich für ihr Engagement: ?Unsere Jury hat auf den Vor-Ort Terminen mit viel Sach- und Fachkunde nach ökologischen und landwirtschaftlichen Kriterien die Ausstattung der Flächen und deren Bewirtschaftung eingeschätzt und ist zum Schluss gekommen, in zwei Kategorien auszuzeichnen. Daher gibt es jeweils einen ersten Platz in den Kategorien Flachlandwiese und Bergwiese.? In der Kategorie ?Flachlandwiese? wurde Olaf Edel für seine Wettbewerbsfläche in Südhanglage oberhalb der Eine mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Die Jury schätzte die Fläche wie folgt ein: ?Es handelt sich um eine blütenreiche Wiese im Unterharz mit teilweisen Übergängen zu Halbtrockenrasen. Sie ist dem Lebensraumtyp magere Flachland-Mähwiese (LRT 6510) zuzuordnen. Der kräuterreiche Bestand der mageren Glatthaferwiese präsentiert sich mit einem ausgewogenen Verhältnis von Gräsern, Kräutern und Leguminosen. Die beeindruckende bunte Blütenpracht wird getragen von Margerite, Wiesenglockenblume, Wiesenrotklee und gelbblühenden Kleearten. Damit bietet das Blütenangebot einer Vielzahl von Insekten einen reich gedeckten Tisch. Diese Wiese ist ein ästhetisches Kleinod und hebt sich inmitten von artenarmen Grünlandflächen des Umlandes ab. Die Bewirtschaftung erfolgt durch zweimalige Beweidung mit Fleckvieh nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Mit einer hervorragenden Weidepflege wird insbesondere aktiv invasiven Neophyten Einhalt geboten. Die ausgewogene Bestandzusammensetzung lässt auf Aushagerung mit hoher Nutzungselastizität schließen. Der verantwortungsvolle Umgang der Grünlandbewirtschaftung steht im Einklang mit naturschutzfachlichen Belangen und landwirtschaftlicher Wertschöpfung.? Den zweiten Platz belegte Dr. Matthias Bosse Traditionsobst mit seiner Streuobstwiese. In der Kategorie ?Bergwiese? wurde Brockenbauer Uwe Thielecke für seine Wettbewerbsfläche oberhalb der Talsperre Wendelholz mit dem ersten Platz geehrt. Die Jury schätzte die Fläche wie folgt ein: ?Die Bergwiese oberhalb der Talsperre Wendelholz weist eine sehr gute Ausprägung und einen hervorragenden Erhaltungszustand auf. Blütenbunt und artenreich offeriert sich hier der typische Lebensraumtyp einer Berg-Mähwiese (LRT 6520) des Oberharzes abseits von touristisch erschlossenen Wanderwegen mit interessanter Reliefgestaltung. Mit einer regionaltypischen Ausprägung am Rande des Devonkalkgebietes findet sich ein betont hoher Kräuterreichtum im Pflanzenbestand. Dieser lockt zahlreiche Insekten an, auch seltene Tagfalterarten wie der Lilagold-Feuerfalter haben hier ihren Lebensraum. Kleinstrukturen wie Gehölzgruppen, flachgründige Bereiche und Senken werten das Landschaftsbild zusätzlich ästhetisch auf. Der auf der Wiese anzutreffende Artenreichtum charakterisiert den verantwortungsvollen Verzicht auf eine intensivere Nutzung und Düngung. Die Bewirtschaftung erfolgt durch Beweidung mit Rindern der Rasse Harzer Rotes Höhenvieh nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Der futterwüchsige Standort bietet den Weidetieren eine zufriedenstellende Futterqualität. Der bewusste und verantwortungsvolle Umgang der Grünlandbewirtschaftung steht im Einklang von naturschutzfachlichen Belangen und landwirtschaftlicher Wertschöpfung. Kürzeste Wege von der Veredlung des Aufwuchses über Rinder mit Hofschlachtung, Direktvermarktung und Gaststättenbetrieb kennzeichnen den regionalen Wertschöpfungskreislauf.? Den zweiten Platz belegte Brockenbäuerin Sarah Thielecke mit ihrer Waldwiese. Kriterien für die Bewertung waren zum einen der Zustand der Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht, wie der Kennartenerfassung, die Blühaspekte und die Ausgewogenheit eines Gräser-Kräuter-Leguminosen-Gemisches im Bestand, zum anderen die Bewirtschaftung und landwirtschaftliche Verwertung. Hintergrund Als Wettbewerbsregion für das Jahr 2018 wurde der Landkreis Harz ausgewählt. Der Grünlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landkreises liegt mit knapp elf Prozent unterhalb des Landesdurchschnittes. Allerdings ist die landschaftliche Ausstattung in dieser Region in Verbindung mit Tourismus und Naturerlebnis für eine Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung des Grünlandes besonders qualifiziert. Es lagen insgesamt vier Bewerbungen mit Flächen zwischen vier und sechs Hektar vor. Die Jurymitglieder waren: Frau Sylvia Lehnert - Landkreis Harz Herr Dr. Frank Wetterich - Gläserne Molkerei GmbH Frau Dr. Bärbel Greiner - Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Herr Urs G. Jäger - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Herr Dr. Jens Birger - Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt Die Partner des Wettbewerbs waren: der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., der Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., der Agrarpolitischer Arbeitskreis ökologischer Landbau, der Landkreis Harz, die Hochschule Anhalt und der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt. Die fachliche Begleitung erfolgte durch das Landesamt für Umweltschutz und die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau. Das Ministerium plant, den Wettbewerb im kommenden Jahr in einem anderen Landkreis durchzuführen. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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