Das Projekt "Erarbeitung von wissenschaftlich-technischen Grundlagen zum Stand der Technik der Laermminderung fuer laermarme Nutzfahrzeuge nach Paragraph 49 Abs. 3 StVZO" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IKF Industrie- und Kommunalfahrzeuge durchgeführt. Anlage XXI zu Paragraph 49 Abs. 3 StVZO legt als Kriterium fuer die Einstufung als laermarmes Kfz fuer die Arbeitsgeraeusche von Aufbauten 65 dB(A) am lautesten Messpunkt in 7 m Entfernung vom Fahrzeug fest. Fuer eine Reihe von Arbeitsaufbauten ist dieser Wert unrealistisch. Um dennoch Hinweise zur Herstellung und zum Einsatz von laermarmen Kfz mit laermrelevanten Aufbauten zu geben, muessen die Kriterien der Anlage XXI entsprechend fortgeschrieben und ergaenzt werden (BMU Arbeitsprogramm I.6). Damit die Kriterien nicht an den Gegebenheiten der Praxis vorbei festgelegt werden, ist es notwendig, wissenschaftlich-technische Untersuchungen ueber die Anwendbarkeit, Betriebsfreundlichkeit, Haltbarkeit und die Kosten von Laermschutzmassnahmen durchzufuehren. Ziel ist eine praxisgerechte Beschreibung des Standes der Technik der Laermminderung.