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Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung

Generalplan Abwasser und Gewõsserschutz (MELUND, 2021), Hier: Abbildung 2-5 Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung von 1987 bis 2020 Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Jahre - Eigenleistung im Rahmen von Förderungen - Landes- und Bundeszuschüsse - zinsgünstige Darlehen - sonstige Zuschüsse Angaben in Mio. Euro Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrennzeichen ist Komma, Zeichenketten-Trennzeichen ist doppeltes Anführungszeichen, Dezimaltrennziechen ist Komma. --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)

EU-Klimaziele: 60 Prozent weniger Klimagase bis 2030 sind möglich

UBA: Schnelle Reform des EU-Emissionshandels und mehr Dekarbonisierung bei Gebäuden und Verkehr nötig Das Umweltbundesamt (UBA) hält es für möglich, die Klimaemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Zentral ist dabei eine schnelle Reform des EU-Emissionshandels: „Der Emissionshandel gehört zu den effizientesten EU-Klimaschutzinstrumenten. Ein Großteil der bis 2030 erforderlichen Emissionsminderungen kann und sollte durch ihn erfolgen. Gleichzeitig sind jedoch größere Emissionsminderungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erforderlich, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden.“ sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Die Europäische Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die Klima-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis Mitte 2021 will die EU-Kommission die dafür nötigen Umsetzungs-Instrumente vorschlagen. In einem neuen Diskussionsbeitrag stellt das UBA mehrere Optionen vor, wie sich EU-weit sogar mindestens 60 Prozent Minderung bis 2030 umsetzen lassen. Sie betreffen sowohl den EU-Emissionshandel als auch Bereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, also zum Beispiel Gebäude und Verkehr. Dieser wissenschaftliche Anstoß des UBA ist ausdrücklich kein Beitrag im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft. Bei einem EU-Gesamtziel von minus 60 Prozent gegenüber 1990, müssten die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen im Emissionshandel bis 2030 laut ⁠ UBA ⁠ um mindestens 66 bis 71 Prozent gegenüber 2005 sinken. UBA-Präsident Messner hält diesen zunächst überproportionalen Beitrag des klassischen Emissionshandels für durchaus realistisch: „Die tatsächlichen Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie liegen seit vielen Jahren deutlich unterhalb der festgelegten Obergrenze im europäischen Emissionshandel. Dieses Cap muss an ein ambitionierteres EU-Klimaziel für 2030 angepasst werden. Über die Senkung der Zertifikatsmengen, die versteigert werden, könnte das schon kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen hier schnell Planungssicherheit bekommen.“ Doch auch die bislang nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren, insbesondere Verkehr und Gebäude sowie Gewerbe, Teile der Industrie und die Landwirtschaft, müssen einen größeren Beitrag leisten als bisher. Bisher sind sie EU-weit für rund 60 Prozent der Emissionen verantwortlich. Eine Möglichkeit besteht darin, den Emissionshandel auch für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Gas oder Öl einzuführen. Ein Emissionshandel für Brennstoffe würde helfen, auch diese Emissionen europaweit kosteneffizient und verlässlich zu senken. Außerdem würden beträchtliche Finanzmittel generiert, die die Staaten nutzen könnten, um klimafreundliche Investitionen anzustoßen. Auch eine solidarische Verteilung der Mittel innerhalb der EU ist wichtig. Entscheidend ist laut UBA, dass zu Beginn eine klare Trennung zwischen den klassischen EU-Emissionshandelssektoren (Energie und Industrie) und den neuen Sektoren (vor allem Gebäude und Verkehr) stattfindet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Minderung vor allem in den klassischen Sektoren stattfindet – dort ist die Emissionsminderung aktuell kostengünstiger. Ein gemeinsames System würde daher zunächst keine ausreichenden finanziellen Anreize setzen, sich von klimaschädlichen Techniken bei Gebäuden und Mobilität zu verabschieden. Parallel zur Erweiterung des Emissionshandels sollten europäische Vorgaben wie verschärfte Flottengrenzwerte für PKW oder LKW oder eine deutlich beschleunigte Sanierung des Gebäudebestands verbindliche Anstöße für ein Absenken der Emissionen geben. “Wir brauchen für die Sektoren Gebäude und Verkehr einen gut abgestimmten Instrumenten-Mix. Dazu gehört neben dem Emissionshandel ein kluger Mix aus ordnungsrechtlichen und fiskalischen Instrumenten, etwa die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden.”, so UBA-Präsident Messner. Das UBA unterstützt daher das von der EU-Kommission für die erste Jahreshälfte 2021 angekündigte ⁠ Klima ⁠-Gesetzespaket, mit dem die EU für ambitionierteren ⁠ Klimaschutz ⁠ bis 2030 fitgemacht werden soll. Ebenfalls eine Option für mehr Klimaschutz in der EU wäre eine Anpassung der individuellen, nationalen Emissionsbudgets aller Mitgliedstaaten an ein neues EU-Klimaziel. Dazu müsste ein stärkeres EU-Klimaziel auf alle Mitgliedstaaten neu aufgeteilt werden. Die Aushandlung einer solchen neuen Verpflichtung hält das UBA aber für potentiell sehr langwierig. Auch ein “Mechanismus zur Lückenschließung”, der den Mitgliedstaaten seitens der EU finanzielle Anreize gibt, mehr für den Klimaschutz zu tun, käme in Frage. Allerdings müsste eine ausreichende Finanzierung über EU-Mittel bereitgestellt werden und sichergestellt sein, dass Mitnahmeeffekte und Zielverfehlungen vermieden werden.

Emissionshandel 2018: Deutsche Anlagen mindern um 3,5 Prozent

Jahresbericht zeigt: Minderungen gehen auf rückläufigen Emissionen der Energiewirtschaft zurück Im Jahr 2018 emittierten die rund 1.870 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 422 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente). Dies entspricht einem Rückgang um 3,5 Prozent gegenüber 2017. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2018 (VET-Bericht 2018). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Die Emissionen der energieintensiven Industrie stagnieren dagegen weiter auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Rund 70 Prozent der Treibhausgasemissionen aus Deutschlands emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen stammen aus Energieanlagen, gut 30 Prozent aus Industrieanlagen. Im Jahr 2018 gingen die Emissionen der Energieanlagen um etwa vier Prozent auf 298 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Grund ist die erheblich gestiegene Einspeisung von Wind- und Solarstrom, die zu einem Rückgang der Verstromung von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas führten. Außerdem war die Stromerzeugung insgesamt leicht rückläufig. Der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft setzt sich damit weiter fort. Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2-Äq und blieben auch 2018 mit 124 Millionen Tonnen CO 2-Äq auf diesem hohen Niveau. Der Rückgang der gesamten deutschen ETS-Emissionen seit 2013 ist damit fast vollständig auf den Emissionsrückgang der Energieanlagen zurückzuführen. „Die aktuelle Entwicklung im Emissionshandel ist positiv und unterstreicht die Bedeutung des Emissionshandelssektors für die Erfüllung der Europäischen Klimaziele im Energie- und Industriesektor. Die Reform des Europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung“, so Maria Krautzberger, die Präsidentin des ⁠ UBA ⁠. „Dennoch braucht es einen sorgfältig abgestimmten Instrumentenmix aus zusätzlichen, abgestimmten Maßnahmen und Instrumenten wie den geplanten Ausstiegspfad für die Kohle in Deutschland. Insbesondere die bislang geringen Minderungen in der Industrie machen deutlich, dass neben dem CO 2 -Preissignal auch die Förderung vorhandener Technologien zur Marktdurchdringung, von Innovationen bis zur Marktreife und entsprechende Investitionen notwendig sind, um die Industrie bei der Dekarbonisierung voran zu bringen.“ Der signifikante Preisanstieg für Emissionsberechtigungen (eine EUA – European ⁠ Emission ⁠ Allowance – entspricht einer Tonne CO 2 ) im Jahr 2018 setzte insbesondere für die Energiewirtschaft ein wirksames Preissignal und ist neben den ebenfalls gestiegenen Steinkohlepreisen mit ein wichtiger Faktor für den spürbaren Rückgang der Emissionen aus der Steinkohleverstromung. In der Industrie ist das Preissignal allerdings noch zu gering, um wirksame Anreize für emissionsmindernde Investitionen zu schaffen. Die EUA-Preise bewegten sich im Jahr 2018 beinahe kontinuierlich aufwärts in einem Intervall zwischen etwa 7,60 Euro zum Jahresanfang bis 25,80 Euro zum Jahresende, der Durchschnittspreis für 2018 betrug rund 16 Euro. Emissionen in der EU: Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 29 Prozent deutlich stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 18 Prozent. Dabei hat sich der Rückgang der Emissionen im Zeitraum 2013 bis 2018 europaweit verlangsamt: Im Jahr 2018 lagen die Emissionen sowohl für Europa als auch für Deutschland um etwa zwölf Prozent unterhalb des Werts von 2013. Emissionen im Luftverkehr: Für 2018 meldeten insgesamt 72 der in Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,7 Prozent gestiegen und erreichen einen neuen historischen Höchststand. Weitere Informationen: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation).

Recycling von Edel- und Sondermetallen: Koordiniertes Handeln ist nötig

Konkrete Schritte zur Stärkung des Recyclings für mehr Umweltschutz und mehr Versorgungssicherheit sind gefragt – bei allen Akteuren Neodym, Gallium oder Indium – diese und weitere Edel- und Sondermetalle sind essenzieller Bestandteil vieler Produkte, zum Beispiel Windenergieanlagen, Photovoltaikmodule, Elektrofahrräder, Smartphones und Navigationsgeräte. Die Nachfrage nach diesen Metallen steigt weltweit, Recycling als Rohstoffquelle wird deshalb immer wichtiger. Bisher werden die meisten Sondermetalle jedoch nicht oder nur in sehr geringem Umfang aus Altprodukten zurückgewonnen. In einem vom Umweltbundesamt (UBA) initiierten Workshop stellten sich Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik der Frage, wie das Recycling in Deutschland vorangebracht und etabliert werden kann. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Vor allem für Zukunftstechnologien brauchen wir immer mehr der Edel- und Sondermetalle. Die Ressourcen sind endlich, Abbau und Gewinnung oft problematisch. Dem Recycling kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Realisierung neuer Recyclingtechnologien muss auf vielen Ebenen stärker gefördert werden. Allein Marktmechanismen reichen als Impulsgeber nicht aus. Auch aus der Politik müssen Anreize kommen, wie beispielsweise Förderprogramme und erweiterte Recyclingvorschriften. Das Umweltbundesamt wird weiterhin durch Forschungsvorhaben, Investitionsförderungen und Netzwerkangebote die Verbesserung der Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen voranbringen.“ Umweltgerechtes und umweltschonendes Recycling seltener Metalle lässt sich nur erfolgreich gestalten, wenn Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig getroffen werden. Dies ist eine zentrale Botschaft aus dem am 2. November 2015 zu Ende gegangenen Workshop „Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen“. Teilgenommen hatten 120 WissenschaftlerInnen, EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Workshop liefert wertvolle Informationen zur Weiterentwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um das Edel- und Sondermetall-Recycling weiter voranzutreiben. Konkret werden Hinweise aus dem Workshop für die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung für Elektroaltgeräte genutzt. Darüber hinaus stellte das UBA die Idee einer Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung vor, um auch weitere bisher nicht spezifisch geregelte Abfallströme möglichst intelligent zu lenken und so ihr Recycling zu ermöglichen. Eröffnet wurde der Workshop von Markus Reuter, Direktor des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie. Er sieht die „Kreislaufwirtschaft 4.0“ als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Kreislaufschließung der immer komplexer werdenden Produkte und Abfälle:  „Um kritische Metalle zu hochwertigen Produkten zu recyceln, müssen wir die bestehende prozessmetallurgische Infrastruktur und neue Hochtechnologie-Verfahren vernetzen, um mit vielfältigen Prozesskombinationen möglichst viele Metalle und Energie zurückzugewinnen.“ Beispiel Neodym: Das Magnetmaterial Neodym steckt zum Beispiel in den Motoren von elektrischen Fahrrädern, in Windenergieanlagen und Computerfestplatten. Bisher fehlen in der Europäischen Union (EU) Investitionen der Wirtschaft in Neodym-Recyclinganlagen, da noch kaum Magnetmaterialien aus Abfällen separiert werden. Gleichzeitig fehlt die Motivation zu ihrer Separation, solange keine Recyclinganlagen vorhanden sind. Zur Lösung dieses Dilemmas muss an beiden Seiten gleichzeitig angesetzt werden. Hier kommt es auf eine verbesserte Vernetzung der  Wirtschaftsakteure an, um durch Bündelung eine ausreichende Menge zum Recyceln bereit zu stellen. Gleichzeitig müssen politische Maßnahmen ergriffen werden: Die Entwicklung neuartiger Recyclingprozesse wird seit einigen Jahren durch verschiedene Förderprogramme des Forschungs- und des Umweltministeriums gefördert. Es ist nun notwendig, beispielsweise die Erfassung und Separation von z.B. Neodymmagneten in die Recyclingvorschriften aufzunehmen, um die Versorgung der Recyclinganlagen sicherzustellen.

Mehr Energieeffizienz bei der Stadtbeleuchtung

Startschuss für Bundeswettbewerb Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre und älter – und verbraucht oft mehr Energie als nötig. Das Bundesumweltministerium (BMU), die KfW-Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) starten deshalb heute den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung”. UBA-Präsident Prof. Dr. Troge: „Wir sollten alte Straßenlaternen bald austauschen. So lässt sich der Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid um rund eine Million Tonnen pro Jahr senken. Die Kommunen können außerdem viel Geld sparen”. Die Beleuchtung der Straßen, Plätze und Brücken verbraucht in Deutschland rund drei bis vier Milliarden Kilowattstunden jährlich. Dies entspricht dem Stromverbrauch von rund 1,2 Millionen Haushalten. Pro Jahr fallen so über zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) an. Derzeit tauschen die Kommunen pro Jahr nur drei Prozent der Straßenbeleuchtung aus. Der Wettbewerb soll Anstöße für eine schnellere Modernisierung geben. Der erste Teil des Bundeswettbewerbs richtet sich an die Anbieter moderner Beleuchtungstechnik. Im Ergebnis dieses Technikwettbewerbs soll eine Sammlung am Markt verfügbarer, energieeffizienter Techniken für die Stadtbeleuchtung vorliegen, die die Kommunen nutzen können. Bei dem im Herbst 2008 anschließenden zweiten Teil, dem Kommunenwettbewerb, sind Kommunen aufgefordert, Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung vorzulegen. Eine Fachjury aus Vertretern einschlägiger Verbände zeichnet die besten Konzepte aus. Die Kommunen können für die Umsetzung eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovations­programm des ⁠ BMU ⁠ erhalten. Mit dem bei den Betriebskosten gesparten Geld können die Kommunen in den Folgejahren ihre finanzielle Situation verbessern und einen wichtigen Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten. Die Berliner Energieagentur (BEA) begleitet den Wettbewerb. Dort gibt es auch die Wettbewerbsunterlagen. Bewerbungsschluss ist der 25. Juli 2008. Bewerbungen an: Frau Sabine Piller, Tel.: 030 / 29 33 30 56; E-mail: info[at]bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Infos für energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Erste Ergebnisse des Bundeswettbewerbs und Start in die nächste Runde Der im Juni gestartete Wettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” präsentiert Ergebnisse der ersten Runde in einer Sammlung energieeffizienter Techniken. Diese lässt sich ab heute im Internet abrufen. Sie hilft beim Start in die nächste Runde, die sich speziell an Kommunen richtet: Gesucht sind Konzepte zur energieeffizienten Neugestaltung der Stadt- und Gemeindebeleuchtung. Allein der Energieverbrauch für die Beleuchtung von Straßen und Plätzen in Deutschland entspricht dem von rund 1,2 Millionen Haushalten und führt zu einem Kohlendioxidausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Der Energieverbrauch ließe sich mit der verfügbaren Technik halbieren. Kommunen können dabei viel Geld sparen. Das Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠), die ⁠ KfW ⁠-Bankengruppe und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) haben deshalb den Wettbewerb ins Leben gerufen. Der erste Teil richtete sich an Anbieter der Beleuchtungstechnik. Als Ergebnis liegen Informationen über verfügbare, energieeffiziente und klimafreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung vor. Startschuss für den zweiten Teil ist am 27. Oktober. „Die Informationen helfen nicht nur den Kommunen. Sie lösen mit Sicherheit einen Effizienzwettlauf bei Herstellern und Anbietern von Beleuchtungstechnik aus”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. Der Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung” hat das Ziel, innovative Konzepte für eine Erneuerung der Stadtbeleuchtung zu fördern. Die Auswahlkriterien zur Aufnahme von Techniken in die Sammlung haben BMU, KfW und UBA mit einer Fachjury aus Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Kommunen sowie Umweltverbänden abgestimmt. Zahlreiche Anbieter aus der Branche der Beleuchtungstechnik beteiligten sich und stellten detaillierte Angaben bereit. Die besten sind in einer Sammlung zusammengestellt. Diese bietet keine vollständige Marktübersicht, aber einen aktuellen Einblick in moderne, auf dem Markt verfügbare, umweltfreundliche Techniken für die Stadtbeleuchtung. Die dargestellten Beleuchtungstechniken und -systeme zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz und niedrige Betriebskosten aus. Außerdem haben sie eine hohe Qualität hinsichtlich ihrer Lebensdauer und erforderlicher Wartungsintervalle. Städte und Gemeinden sind nun aufgerufen, innovative Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung bis Ende Februar 2009 vorzulegen. Die Kommunen mit den besten Konzepten erhalten eine Auszeichnung und können eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung erhalten. Auch die anderen Teilnehmer am Kommunenwettbewerb profitieren. Denn eine Modernisierung der Stadtbeleuchtung zahlt sich aus, weil sie den Haushalt der Stadt und Gemeinde sowie die Umwelt entlastet. Dies gilt vor allem für den Ersatz der bisher noch weit verbreiteten Quecksilberhochdruckdampflampen. Diese verbrauchen besonders viel Energie. Die Europäische Union bereitet eine Regelung vor, um die Stromeffizienz der Stadtbeleuchtung zu verbessern. Sie soll zugleich dazu führen, dass Stromfresser in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. „Kommunen sind gut beraten, bereits jetzt auf eine energieeffizientere Stadtbeleuchtung zu setzen. Je eher sie die Stromkosten in ihr Kalkül einbeziehen, desto schneller entlasten sie ihre Haushaltskasse”, so Holzmann. Die Techniksammlung hilft ihnen dabei. Bewerbungsschluss für den Kommunenwettbewerb ist der 27. Februar 2009.

Europäische Kommission verabschiedet neuen Aktionsplan zur Verbesserung des Schutzes von Natur und Biodiversität in der EU

Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. April 2017 einen neuen Aktionsplan, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen. Sie konzentrieren sich vier Schwerpunktbereiche: Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozio-ökonomischen Zielen; Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung; Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel; Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Gemeinschaften.

Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung

Generalplan Abwasser und Gewõsserschutz (MELUND, 2021), Hier: Abbildung 2-5 Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung der Abwasserbehandlung von 1987 bis 2020 Stand: 2020 Dieser Datensatz enthält die folgenden Datenfelder: - Jahre - Eigenleistung im Rahmen von Förderungen - Landes- und Bundeszuschüsse - zinsgünstige Darlehen - sonstige Zuschüsse Angaben in Mio. Euro Zeichensatz ist UTF-8, Spaltentrennzeichen ist Komma, Zeichenketten-Trennzeichen ist doppeltes Anführungszeichen, Dezimaltrennziechen ist Komma. --- [Generalplan Abwasser und Gewässerschutz 2020](https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/Fachinhalte/Abwasser/MELUND_A4_Abwasser_Gewaesserschutz_Internet_bf.pdf)

Kommission genehmigt portugiesisches Demonstrationsprogramm für Meeresenergietechnologien

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Regelung sollen Demonstrationsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien gefördert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, während herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Anlagen kann die neue Technologie somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif gewährt, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Außerdem erhält das Projekt WindFloat eine Investitionsbeihilfe sowie Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.

LANUV bestätigt den Nachweis des ersten Wolfsnachwuchses in NRW im Rhein-Sieg-Kreis

Die Auswertung von Bildmaterial aus dem südlichen Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bestätigt erstmals den Nachweis einer Wolfsfamilie in der Kommune Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis. Das Territorium liegt im Grenzgebiet von NRW und Rheinland-Pfalz. Aktuell werden durch das LANUV weitere Hinweise aus dem Rhein-Sieg-Kreis überprüft und bewertet. In Nordrhein-Westfalen gab es bisher Nachweise einzelner durchziehender Wölfe sowie drei territorialer Wölfe in den Wolfsgebieten Schermbeck, Senne und Eifel-Hohes Venn. Der Nachweis einer Paarbildung und eines Wolfsnachwuchs konnte erstmals geführt werden. Im Rhein-Sieg-Kreis sowie in den angrenzenden Kreisen und Gemeinden (Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis) existieren bereits ausgewiesene Förderkulissen, abgegrenzt durch das Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land und die Pufferzone Stegskopf. Die Ausweisung dieser Gebietskulissen ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in Wolfsverdachtsgebieten, Wolfsgebieten und Pufferzonen auf der Grundlage der "Förderrichtlinie Wolf" eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) an. Gefördert werden der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune. Mit dem Nachweis eines territorialen Wolfsrudels im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land werden diese beiden Förderkulissen in der nächsten Zeit in ein Wolfsgebiet mit umgebender Pufferzone umgewandelt. Weitere Informationen zu den Förderkulissen, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/ Download: Pressemitteilung

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