Im Springpfuhlpark in Marzahn-Hellersdorf kommen erstmals in Berlin eine größere Anzahl von Solarleuchten zum Einsatz. Die alten Leuchten waren dringend zu erneuern, auch die Verkabelung hätte ersetzt werden müssen. Im Rahmen des Pilotvorhabens soll nun erprobt werden, ob die 18 Solarleuchten im Regelbetrieb eingesetzt werden und ob sie auch in den sonnenarmen Monaten in Berlin langfristig funktionieren können. Das Vorhaben ist in einer Grünanlage umgesetzt worden. Eine gesetzliche Pflicht zur Beleuchtung besteht hier – anders als im öffentlichen Straßenland – nicht. Das Pilotprojekt ist auf eine Laufzeit von mindestens einem Jahr ausgelegt. Sechs unterschiedliche Leuchtentypen von vier Herstellern sollen zeigen, mit welchem Aufwand diese zu betreiben sind. Für jeden Anlagentyp gibt es einen vollsonnigen, einen leicht schattigen und einen schattigen Standort. Auf diese Weise soll der Einfluss der Verschattung auf das eingesetzte System realistisch bewertet werden können. Einige Leuchten reagieren mit hellerem Licht auf die Bewegung von Passanten, andere Hersteller bieten diese Funktion nicht. Die Solarpaneele haben die Hersteller auf unterschiedliche Weise angebracht, im Mast integriert oder über der Leuchte befestigt. Auch hier wird der Langzeittest zeigen, welches System sich bewährt. Staatssekretär Johannes Wieczorek : „Der Modernisierungsbedarf bei Leuchten in Grünanlagen ist immens. Inwieweit diese Technik den Praxistest besteht und anschließend auch im Rahmen anderer Projekte zum Einsatz kommen kann, wollen wir im Springpfuhlpark herausfinden.“ Die Vorteile der Solarbeleuchtung liegen auf der Hand: die Kosten für Energie und für die Verkabelung der Anlagen entfallen. Die Investitionskosten für Maste und Leuchten sind allerdings deutlich höher als bei konventionellen Anlagen. Das Pilotprojekt wird mit 150.000 Euro aus dem Innovationsfonds des Landes Berlin finanziert.
Die Rudolf Rieker GmbH aus Leingarten (Baden-Württemberg) ist ein mittelständischer Fachbetrieb für die Induktionshärtung von Stahlwerkstücken mit über 100 Beschäftigten. Das im Jahr 1978 von Rudolf Rieker gegründete Unternehmen deckt als eine der größten Induktionshärtereien Europas mit seinem Maschinenpark nahezu jegliche Art der induktiven Wärmebehandlung ab. Das Härten von Stahlerzeugnissen und -werkstücken ist ein wichtiger Arbeitsschritt in der Stahlproduktion. Beim Induktionshärten werden im Werkstück Wirbelströme zwecks Erhitzung induziert, mit der ein Übergang in der Gitterstruktur des Stahls zu einem austenitischen Gefüge verbunden ist. Im Anschluss muss das Werkstück sehr schnell heruntergekühlt werden. Dies wandelt das austenitische Gefüge in ein martensitisches Gefüge um, wodurch die gewünschten Härten erzielt werden. Eine Sonderanwendung ist das Tiefkühlen um den Restaustenit umzuwandeln. Üblicherweise nutzt man hierfür flüssigen Stickstoff, der in einer Kältekammer versprüht wird. Jedoch ist die Bereitstellung von flüssigem Stickstoff mit nicht unerheblichem Energieaufwand in Herstellung, Transport und Lagerung sowie mit Risiken im Betrieb verbunden. Die Rudolf Rieker GmbH investiert mit Hilfe des Umweltinnovationsprogramms daher in eine innovative Kältekammer, welche zusammen mit der Refolution Industriekälte GmbH entwickelt wurde. Durch dieses Verfahren können erstmals Temperaturen von – 85 Grad Celsius durch eine Luftkältemaschine im Bereich der Restaustenitumwandlung erzielt werden. Den deutlich höheren Investitionskosten verglichen mit konventionellen Verfahren stehen dabei deutliche Einsparpotenziale bei Energie und Treibhausgasemissionen (THG) gegenüber. Während im konventionellen Verfahren auch Energiemengen für Herstellung, Transport und Lagerung der Fernkälte anfallen, ist für das neu entwickelte Verfahren nur noch der Energiebedarf zum Betrieb der Luft-Kältemaschinen vor Ort zu betrachten, welcher durch Wärmerückgewinnung innerhalb der Wechselkühlkammern um ca. 30 Prozent gesenkt werden kann. Insgesamt wird eine Energieeinsparung von ca. 410 Megawattstunden angestrebt, was ungefähr einer Einsparung von 60 - 68 Prozent im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren entspricht. Durch die höhere Energieeffizienz nehmen außerdem auch die mit der Energiebereitstellung verbundenen CO 2 -Emissionen ab. Ein Drittel der in Deutschland tätigen Lohnhärtereien bieten die Tieftemperaturbehandlung an. Da diese losgelöst von der Art des Erhitzens stattfinden kann, ist davon auszugehen, dass die innovative Kältetechnologie für die gesamte Bandbreite als Tiefkühlbehandlung geeignet ist. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Rudolf Rieker GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Die Architektenkammer Berlin und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) haben am 25.08.2022 zum Online-Fachdialog „Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton“ eingeladen. Insgesamt haben rund 140 Teilnehmer:innen aus dem Kreise der Planer:innen, Architekt:innen, Bauherr:innen, Rezyklathersteller:innen, Bauunternehmen und Betonhersteller:innen sich über konkrete Möglichkeiten informiert und ausgetauscht, welche Möglichkeiten zum Einsatz ressourcen- und klimaschonenden Recyclingbetons in Bauwerken bestehen. In Begrüßungs-Keynotes ordneten die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, sowie die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz der ehemals Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Dr. Silke Karcher die Veranstaltung in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext ein und setzten ein deutliches Signal für zirkuläres, umweltschonendes Bauen in Berlin und darüber hinaus. Ein nachfolgender Vortrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verdeutlichte die Aktivitäten auf Bundesebene zur Förderung des Einsatzes ressourcenschonenden Betons im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland und setzt jährlich über 500 Mio. t an mineralischen Baurohstoffen ein. Dadurch ist in Gebäuden und Infrastrukturen mittlerweile ein anthropogenes Sekundärrohstofflager von weit über 30 Mrd. t entstanden, welches nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden könnte. Die Sicherung der Materialkreisläufe ist ein zentraler Baustein, um die Ziele zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim nachhaltigen Planen und Bauen zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die anfallenden Abfallmassen ihren wertgebenden Eigenschaften entsprechend hochwertig aufzubereiten und so in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, damit in möglichst großem Umfang primäre Rohstoffe substitutiert werden können. Dies gelingt dadurch, dass unter Rückgriff auf den Materialkreislauf Baustoffe entsprechend den allgemeinen Regelwerken für den Straßenbau produziert oder aber Baurohstoffe anstelle primärer Rohstoffe in der Baustoffindustrie verwendet werden können. Klassische Lösung ist hier insbesondere der Transportbeton, der in Anteilen auf eine Gesteinskörnung zurückgreift, die aus gebrochenem Altbeton hergestellt wurde und den Bedarf an Kies und Splitt zu senken hilft. Dieser R-Beton ist bis dato die einzige Möglichkeit, Altmaterialien aus dem Hochbau wieder als Baustoff in den Hochbau zurück zu führen. Der Fachdialog “Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton” gab zunächst einen Überblick über den aktuell erreichten Stand. Mit dem derzeitigen Regelwerk und der aktuellen Fortschreibung der Betonproduktnorm DIN 1045-2 stehen viele Betonsorten dem R-Beton offen. Entsprechend sind bereits heute von vielen Betonwerken im Berliner Raum R-Betone in das Portfolio aufgenommen und Baustellen beliefert worden, die ausgewählt auch über ein begleitendes Exkursionsprogramm vorgestellt werden. RC-Gesteinskörnung wird vermehrt auch in der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzt und das über ein großes Spektrum an Bauteilen hinweg. Wie mit dem Fachdialog aber auch aufgezeigt werden konnte, ist die Entwicklung im Bereich Beton damit aber nicht abgeschlossen. So zeigte eine Innovation aus der Schweiz die Möglichkeit auf, CO 2 auf der Oberfläche der RC-Gesteinskörnung zu binden und damit mit dem R-Beton nicht nur ein Schritt in Richtung Ressourcenschonung sondern auch in Richtung Klimaschutz zu erreichen. RC-Gesteinskörnung lässt sich zudem nicht nur aus Altbeton herstellen, sondern auch aus altem Mauerwerk, was für diese Baustoffe ebenfalls Möglichkeiten aufzeigt, Materialkreisläufe hochwertig im Hochbau zu schließen. Neben den klassischen mineralischen Bauabfällen stellen auch Bodenaushubmassen eine wertvolle Rohstoffquelle dar, wie am Beispiel eines Betonwerkes aus dem Stuttgarter Raum deutlich wird. Hier wird für den Zuschlag nahezu vollständig nur auf Materialien aus sekundären Rohstoffquellen zurückgegriffen, indem Körnung wie auch Sand aus einer Klassieranlage für Bodenaushub eingesetzt wird. Dass auch sekundäre Rohstoffquellen außerhalb des Bausektors erschlossen werden können, zeigt die Verwendung von Hochofenstückschlacke aus der Eisenproduktion. Abschließend wurden Konzepte vorgestellt, wie die Fahrpläne zur klimaneutralen Zement- und Betonherstellung z. T. mit der Zielmarke 2030 konkret angegangen werden. Exkursionsprogramm Im Anschluss zum Fachdialog wurde ein Exkursionsprogramm angeboten, bei dem sich Interessierte an den Orten des Geschehens informieren und von der Machbarkeit zirkulären Bauens in Berlin überzeugen konnten. Die in diesem Rahmen angebotenen Termine wurden am 25.08.2022 beim Fachdialog vorgestellt. Exzellent fachlich unterstützt und moderiert wurde die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu gGmbH). Eine erste Exkursion zum Fachdialog fand direkt im Anschluss am Betonmischwerk der SCHWENK Beton Berlin-Brandenburg GmbH statt. Dort wurden die technischen Details der Verwendung von RC-Beton weiter vertieft und die Umsetzung vorgestellt. Anschließend wurde ein Einsatzort besichtigt – ein Neubau an der Berliner Hochschule für Technik. Es wurde deutlich, dass die Qualität technisch als auch visuell mindestens der der konventionellen Bauweise entspricht, bei aktuell noch leichten Mehrkosten, die sich jedoch bei stärkerer Verbreitung zunehmend erübrigen werden. Die zweite Exkursion zum Fachdialog fand am 16.09.2022 im Zementwerk Rüdersdorf der CEMEX Deutschland AG statt. Sie begann mit einer Werksführung im Zementwerk, bei der die Phasen der Zementherstellung und geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung erläutert wurden. Über neue Zementarten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton wurde anschaulich berichtet. Als Masterplan der CEMEX am Standort Rüdersdorf bis 2030 nur noch CO 2 -neutralen Zement zu produzieren, wurde schließlich die „Carbon Neutral Alliance“ vorgestellt. Die dritte Exkursion zum Fachdialog fand am 29.09.2022 auf dem Gelände der teils mit Recycling-Beton erbauten Gustav-Heinemann-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg statt. Ein Vertreter des Betonherstellers Berger Beton SE erläuterte die im Bauwerk eingesetzten Recycling-Betonsorten. Bei der Besichtigung der Einsatzorte des Recycling-Betons im Bauwerk wurde den Teilnehmern im Dialog zwischen Planung und Transportbetonhersteller Problemstellungen und fallbezogene Lösungen dieser R-Beton Baustelle erläutert. Darüber hinaus hatten die Beteiligten die Möglichkeit hier eigene Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen zu diskutieren, was rege in Anspruch genommen wurde. Einmal mehr zeigte sich, dass der Einsatz von Recycling-Beton sich ebenso gut realisieren lässt wie der konventioneller Betonsorten. Bauherr:innen und Planer:innen sollten von dieser Möglichkeit, natürliche Ressourcen zu schonen, vermehrt Gebrauch machen und haben dabei weder technische noch nennenswerte ökonomische Hürden zu überwinden. Die vierte Exkursion zum Fachdialog fand am 07.10.2022 auf einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau statt, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wird. Die Exkursion fand im Rahmen des durch die SenUMVK gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Institut durchgeführten Projekts „CORE“ (CO2-REduzierter Beton) statt. Mehr Informationen dazu sind der Pressemitteilung zur Exkursion sowie der Projektwebsite zu entnehmen. Pressemitteilung vom 07.10.2022 Fachseite zum Transportbeton Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft unter Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten festgelegt. So sollen insbesondere durch die Wiederverwendung und das Recycling ökologische Stoffkreisläufe geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Erstmalige Zulassung zum Einsatz eines ressourcenschonenden und klimaverträglicheren Transportbetons in einem Bauvorhaben in Berlin Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich bisher auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Mio. Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem Regelwerk, der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zukünftig als hochwertige Ressource nutzen. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der SenMVKU wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel ist es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass weitere Aufbereiter im Laufe des nächsten Jahres in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wird mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620. Das oben auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Verfasser: Schwenk-Zement KG Ulm und Trabet Transportbeton Berlin GmbH in der Zeitschrift Bau (Seite 22): Das Baumagazin 5/2014 Bauindustrieverband Ost e. V. Bauen mit RC-Beton CEMEX: Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung für den Hochbau Deutsches Architektenblatt am 29.04.2015: Kreislauf aus Beton
Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt. Die Anpassung an den Klimawandel wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende Anpassungsstrategie des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „Adaptation Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches Monitoring der Anpassungsausgaben zu gewährleisten. Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet. In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen 2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben. Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die Anpassung an den Klimawandel einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen Anpassungsstrategie wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind. Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes Monitoring der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz . Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro 1 . Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die Anpassung an den Klimawandel stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen. Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse ( UBA ) Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts " Adaptation Framework" finden Sie hier . 1 BMWK (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung , letzter Zugriff 13.02.2025. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Die sozio-ökonomische Folgenabschätzung des Projektionsberichts 2024 vergleicht das Mit-weiteren-Maßnahmen- Szenario (MWMS) mit dem Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) hinsichtlich Investitionsbedarf, Kosteneinsparungen und gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen. Analysiert werden Veränderungen in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr, ergänzt durch die Abschätzung von Arbeitsmarkteffekten sowie durch die Verteilungsanalyse der Instrumentenwirkungen auf verschiedene Haushaltsgruppen in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Die Studie zeigt, dass im MWMS zusätzliche Investitionen in Gebäudehüllen, erneuerbare Heiztechnologien, Energiespeicher und elektrische Fahrzeuge erforderlich sind. Diese Investitionen bieten positive gesamtwirtschaftliche Effekte und stärken das BIP, während sie zugleich eine höhere Nachfrage nach Arbeitskräften, insbesondere in der Gebäudesanierung und Elektromobilität, schaffen. Die Verteilungsanalyse weist darauf hin, dass gerade im Bereich der Sanierung die bestehenden Förderprogramme oft noch nicht ausreichen, damit diese sich, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, lohnen. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Im Springpfuhlpark in Marzahn-Hellersdorf kommen erstmals in Berlin eine größere Anzahl von Solarleuchten zum Einsatz. Die alten Leuchten waren dringend zu erneuern, auch die Verkabelung hätte ersetzt werden müssen. Im Rahmen des Pilotvorhabens soll nun erprobt werden, ob die 18 Solarleuchten im Regelbetrieb eingesetzt werden und ob sie auch in den sonnenarmen Monaten in Berlin langfristig funktionieren können. Das Vorhaben ist in einer Grünanlage umgesetzt worden. Eine gesetzliche Pflicht zur Beleuchtung besteht hier – anders als im öffentlichen Straßenland – nicht. Das Pilotprojekt ist auf eine Laufzeit von zumindest einem Jahr ausgelegt, sechs unterschiedliche Leuchtentypen von vier Herstellern sollen zeigen, mit welchem Aufwand sie zu betreiben sind. Für jeden Anlagentyp gibt es einen vollsonnigen, einen leicht schattigen und einen schattigen Standort. Auf diese Weise soll der Einfluss der Verschattung auf das eingesetzte System realistisch bewertet werden können. Einige Leuchten reagieren mit hellerem Licht auf die Bewegung von Passanten. Andere Hersteller bieten diese Funktion nicht. Die Solarpaneele haben die Hersteller auf unterschiedliche Weise angebracht, im Mast integriert oder über der Leuchte befestigt. Auch hier wird der Langzeittest zeigen, welches System sich bewährt. Die Vorteile der Solarbeleuchtung liegen auf der Hand, die Kosten für Energie und für die Verkabelung der Anlagen entfallen. Die Investitionskosten für Maste und Leuchten sind hingegen deutlich höher als bei konventionellen Anlagen. Insgesamt wurden für das Vorhaben mit 150.000 Euro aus dem Innovationsfonds des Landes Berlin finanziert.
Sicherheit ist für einen attraktiven Fahrradverkehr eine wichtige Voraussetzung. Deswegen sollen bestehende Radstreifen sicherer werden. Farbige Beschichtungen erhöhen die Sichtbarkeit der Radwege und damit die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Zudem tragen sie dazu bei, dass der motorisierte Verkehr weniger häufig die Fahrspur der Radfahrenden kreuzt oder als Park- und Haltefläche beansprucht. An vielen Strecken werden in einer Testphase von fünf Jahren deswegen Grünbeschichtungen vorgenommen und dabei die Oberflächen der Radwege erneuert; teilweise werden die Wege auch verbreitert. Zusätzlich erhalten die Radwege das weiße Fahrradsymbol und in den Kreuzungsbereichen werden die Radfahrstreifen rot beschichtet, um ihre Signalwirkung zu verstärken. Die Farbauswahl folgt bewährten und international gebräuchlichen Standards. Als Materialien kommen Kaltplastik und Epoxidharz zum Einsatz. Die Materialien werden hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Beschaffungskosten und Belastbarkeit in einer wissenschaftlichen Begleituntersuchung getestet. Farbige Beschichtungen ermöglichen kurzfristig dort eine Verbesserung, wo keine Planungen nach dem Mobilitätsgesetz zur Umsetzung vorliegen. Unabhängig von den Grünbeschichtungen wird die Radinfrastruktur überprüft und gegebenenfalls ausgebaut. Die landeseigene GB infraVelo GmbH nimmt in Abstimmung mit den Bezirken die farbigen Markierungen vor, manche Bezirke realisieren auch eigene Projekte. 2018 und 2019 sind die Radwege auf rund 26 Kilometern an 16 Abschnitten farbig markiert worden; weitere werden folgen. Weitere Informationen zu Grünbeschichtungen finden sich bei der infraVelo .
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin hat das verkehrspolitische Ziel, den umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen und Berlin zu einem europäischen Eisenbahnknotenpunkt zu entwickeln. Derzeit laufen die Planungen für mehrere Projekte um dies zu verwirklichen. Die Zugverbindungen von und nach Berlin sind in den vergangenen Jahren stark ausgebaut worden. Die Senatsverwaltung entwickelte ein neues Bahnverkehrs-Konzept (“das Pilzkonzept”) für die Hauptstadt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zum Ausbau Berlins zum europäischen Eisenbahnknotenpunkt getan. Ebenso verfügt Berlin heute in Richtung Hamburg, Hannover – Rhein-Ruhr und Braunschweig – Frankfurt/Main – Stuttgart/Basel über ein attraktives ICE-Angebot mit kurzen Fahrzeiten, die eine Alternative zum Flugverkehr bieten. Um der steigenden Nachfrage der Mobilität gerecht zu werden, sind auch in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig. Besondere Defizite gibt es im Verkehr von Berlin in die benachbarten polnischen Großstädte Stettin, Gorzów, Posen, Zielona Góra und Breslau. Hier gibt es zu wenig Zugangebote und die Fahrzeiten sind aufgrund der schlechten Infrastruktur zu lang. Die Fahrzeit der wenigen Direktverbindungen von Berlin nach Breslau beträgt heute über 4 Stunden, während der schnellste Zug im Jahr 1939 gerade mal 2 ½ Stunden benötigte. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie die benachbarten polnischen Großstädte Stettin, Posen und Breslau und die benachbarten vier Wojewodschaften Westpommern, Lubuskie, Wielkopolski und Niederschlesien arbeiten im Projekt “Oder-Partnerschaft” an einem Runden Tisch zusammen. Auf deutscher Seite wird die Partnerschaft vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) koordiniert. Konkrete Ziele der Oder-Partnerschaft sind: Fahrzeitverkürzungen durch Optimierung der Fahrpläne im gesamten Gebiet der Oder-Partnerschaft (kurzfristig) Realisierung zusätzlicher Verbindungen im grenzüberschreitenden Verkehr Aufbau verkehrsverbundähnlicher Strukturen mit attraktiven und einfachen Tarifen und einem deutsch-polnischen Fahrplaninformationssystem (mittelfristig) Gemeinsames Lobbying gegenüber den nationalen Regierungen und der EU für den beschleunigten Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnstrecken auf einen Mindeststandard von 160 km/h (langfristig) Berlin unterstützt die Arbeit der Oder-Partnerschaft durch die Initiierung und aktive Teilnahme an EU-Programmen, das waren in der Vergangenheit z.B. Via Regia Plus, Rail Baltica und SoNoRa: Mit Via Regia wurden kurz- und mittelfristige Verbesserungsvorschläge im Bahnverkehr Berlin – Breslau erarbeitet. Mit Rail Baltica konnte die Konzeption eines attraktiven Tickets (“Berlin-Gorzów-Ticket) erarbeitet und umgesetzt werden, mit den die Berliner auf polnischer Seite auch die Straßenbahn und Stadtbusse und die polnischen Bürger in Berlin auch die BVG benutzen können. Für Reisen in die benachbarte Großstadt Stettin kann das preiswerte Länderticket Brandenburg benutzt werden, dass in Stettin auch in den Stadtbussen und in der Straßenbahn gilt. Die Entwicklung des Nachtzugnetzes war nicht nur in Berlin in den letzten Jahrzehnten rückläufig. Maßgebend hierfür waren einerseits die hohe Konkurrenz durch den Luftverkehr und der Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze des Schienenverkehrs, andererseits aber auch ein anstehender Investitionsbedarf in den Fahrzeugpark bei unsicherer Marktlage. Im Ergebnis wurden viele Verbindungen systematisch zurückgefahren oder gänzlich eingestellt. In letzter Zeit ist aber eine Trendwende erkennbar. Ein umfassender Ausbau des europäischen Nachtzugnetzes als komfortable und klimafreundliche Alternative zum Luftverkehr gerät wieder verstärkt in den Fokus. Die Senatsverwaltung hat mit einer Studie die Potenziale Berlins als künftigem Drehkreuz für ein europäisches Nachtzugnetz bis zum Jahr 2040 untersuchen lassen. Im Rahmen der durch die Gutachteragentur Ramboll durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung wurden die Möglichkeiten zum schrittweisen Ausbau des Nachtzugangebotes für den Standort Berlin untersucht. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Rolle der Standort als Drehkreuz innerhalb eines europäischen Nachtzugnetzes spielen kann. Der Schlussbericht der Studie steht hier zum Download bereit: Im Rahmen der Studie fand am 09.02.2022 eine Videokonferenz zu dem Thema „Nachtzugnetz 2030+ – Chancen für Berlin und Rahmenbedingungen für die Umsetzung“ statt. Nähere Informationen auf der Website von Ramboll
Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben. Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben. Gewusst wie Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen. Sonnenkollektoren installieren: In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m 2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60 % des benötigten Warmwassers. 6 m 2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWh th /Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (UBA 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen: Art der Nutzung (nur Wassererwärmung oder zusätzlich Heizungsunterstützung) Frage des Kollektortyps Größe des Wärmespeichers Welches Anlagenkonzept (geeignete Verschaltung von Sonnenkollektoren, Wärmespeicher und Heizungsanlage) Kosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Heizkosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit Wahl eines erfahrenen Handwerkbetriebs. Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links. Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen: In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere UBA -Umwelttipps zum Heizen . unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO 2 -Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO 2 -Äquivalente) eingespart (UBA 2023 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m 2 Kollektorfläche pro m 2 beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m 2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen. Marktbeobachtung: Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m 2 zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) ( UBA 2023). Entsorgung von Solarthermiemodulen/-kollektoren Hinweis: Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis/ Ihrer Region. Solarthermiemodule/ -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung sind über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunaler Wertstoffhof) der Sperrmüllsammlung zuzuführen. Solarflüssigkeit: Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein Gemisch aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden. Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Reine Photovoltaik-/Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen , sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme-/Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Umwelttippseite zur Entsorgung von Elektroaltgeräten . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA -Themenseiten: Solarthermie Photovoltaik Energiesparende Gebäude Heizungstausch (UBA-Umwelttipp) Quellen BSW (2023): Statistische Zahlen der deutschen Solarwärmebranche (Solarthermie), Berlin GEG ( 2020 ; Änderung 2023 ) Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden UBA (2023) : Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Stand: Februar 2023. Dessau-Roßlau UBA (2018) : Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2017.(Climate Change | 23/2018)
Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser zu nutzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wollen der Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und die InfraLeuna GmbH eine Power-to-Heat-Anlage am Chemiestandort Leuna im Saalekreis errichten. Mit dieser kann regenerativ erzeugter Strom in Wärme umgewandelt werden. Den entsprechenden Vertrag haben die Unternehmen am heutigen Montag im Beisein von Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann unterzeichnet. „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir intelligente technologische Lösungen“, erklärte Willingmann. „Die Errichtung der Power-to-Heat-Anlage hier am Chemiestandort Leuna ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Industrie in Sachsen-Anhalt. Strom, der ansonsten abgeregelt werden müsste, wird künftig direkt in Wärme umgewandelt und genutzt. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und aufgrund der Notwendigkeit, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden, zeigen Projekte wie dieses, wie wir wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz erfolgreich miteinander verbinden können.“ Die geplante Power-to-Heat-Anlage besteht aus einem Elektrodenkessel mit einer elektrischen und thermischen Leistung von jeweils 35 Megawatt. Wie in einem elektrischen Wasserkocher wird darin Wasser durch Strom erhitzt. Pro Stunde können 45 Tonnen überhitzter Prozessdampf (47 bar/ü, 320 °C) erzeugt werden. Der Dampf soll anschließend in das Netz des Chemiestandorts eingespeist und den ansässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das dabei erreichte Druckniveau von 47 bar/ü wird mit dieser Technologie europaweit zum ersten Mal erreicht. „Am Chemiestandort Leuna, der Wärmeenergie in großen Mengen benötigt, ermöglicht die Technologie eine erhebliche Reduzierung von CO₂-Emissionen und stärkt zugleich die Resilienz der Unternehmen gegenüber volatilen Energiemärkten“, erklärte Willingmann weiter. „Der Chemiestandort Leuna gehört zu den Vorreitern beim Thema Nachhaltigkeit. Hier wird seit langem und mit Hochdruck an der Transformation der Chemieindustrie gearbeitet – hin zu erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Die Power-to-Heat-Anlage passt sehr gut in dieses Profil.“ Christof Günther, Geschäftsführer der InfraLeuna, betonte: „Der Elektrodenkessel mit den bisher unerreichten Parametern 47 bar/ü und 320 °C ist maßgeschneidert für unser Hochdruck-Dampfsystem. In Kombination mit unseren hochflexiblen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken schaffen wir in Leuna ein einzigartig reaktionsfähiges Energiesystem.“ Die Kraftwerke der InfraLeuna können künftig immer dann zurückgefahren werden, wenn die neue Anlage Ökostrom aufnimmt und in Wärmeenergie umwandelt. So kann bei steigendem Anteil von regenerativ erzeugtem Strom der Einsatz von Erdgas weiter reduziert und ein großer Schritt in Richtung CO2-Neutralität des Standortes gemacht werden. Der Baubeginn ist für Mitte dieses Jahres geplant, die Inbetriebnahme wird im ersten Quartal 2026 erwartet. Die Investitionskosten liegen bei 13,6 Millionen Euro. „Gerade in der aktuell sehr angespannten Situation der chemischen Industrie hilft uns dieser Kessel. Denn mit diesem zukunftsweisenden Power-to-Heat-Projekt reduzieren wir Netzengpässe, nutzen überschüssigen Strom, sparen wertvolles Erdgas und sichern die verlässliche Prozessdampfversorgung unserer Kunden am Chemiestandort Leuna“, so Christof Günther. Dirk Biermann, Geschäftsführer Operations (COO) von 50Hertz, erklärte: „Unsere 50Hertz-Systemführung bei Berlin kann die Power-to-Heat-Anlage für das so genannte Engpassmanagement einsetzen. Das entlastet das Stromnetz doppelt – durch zusätzlichen Stromverbrauch in der Anlage und gleichzeitig geringere Strom- und Wärmeproduktion im Kraftwerk. Anstatt Entschädigungen für nicht produzierten Strom zu bezahlen, erhalten wir zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität mit dieser Anlage ein wirksames Instrument an die Hand. Der mitteldeutsche Raum bietet für dieses Konzept gute Voraussetzungen, weil es hier ein hohes Aufkommen an Windstrom und inzwischen auch große Freiflächensolaranlagen gibt. Um in Zukunft Netzengpässe zu entschärfen, ist der Ausbau der Stromübertragungsnetze als wichtigste Maßnahme erforderlich. Ergänzend müssen unterschiedliche Speichersysteme hinzukommen, dazu zählen auch Power-to-Heat-Anlagen in der Industrie und in Kommunen mit Fernwärmenetzen.“ In den vergangenen Jahren mussten in Sachsen-Anhalt Erzeugungsanlagen verstärkt abgeregelt werden, um Stromnetze nicht zu überlasten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Durch den beschleunigten Netzausbau soll es in den kommenden Jahren wieder seltener zu teuren Abregelungen kommen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
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