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Hemmnisse für ein freiwilliges Naturschutzengagement von Unternehmen und Schlussfolgerungen für den Naturschutz

Trotz des voranschreitenden Biodiversitätsverlusts engagieren sich Unternehmen im Rahmen ihrer Gemeinwohlaktivitäten eher selten für den Naturschutz. Interviews aus dem Jahr 2017 und eine Online-Umfrage aus dem Jahr 2019 zeigten, dass die Firmen oftmals Prioritäten auf andere Umweltthemen legten, mitunter keinen Bezug zur Natur wahrnahmen und sich keinen oder nur geringen Eigennutz von einem Naturschutzengagement versprachen. Innerbetriebliche Herausforderungen - wie fehlende Zeit, fehlendes Geld und Rechtfertigungsdruck für freiwillige Ausgaben - stellten weitere Hürden dar. Zudem empfanden die Unternehmen nur einen geringen gesellschaftlichen Druck, sich für den Naturschutz einzusetzen - allerdings prognostizierten sie zukünftig steigende Erwartungen von allen Interessengruppen. Um manche der empfundenen Hemmnisse abzubauen und das Engagement zu fördern, könnten Naturschutzakteure - sofern möglich - Projektziele hinsichtlich Biodiversität und Ökosystemleistungen definieren, Projekte transparent verorten, den Finanzierungsbedarf erklären, einen niedrigschwelligen Einstieg ermöglichen und förderfähige Projekte über Online-Plattformen sichtbar machen.

Eine „Stromlücke” ist nicht zu erwarten

Umweltbundesamt legt Kurz-Studie zur angeblichen „Stromlücke” wegen des Atomausstiegs bis 2020 vor Der bis zum Jahr 2020 vorgesehene Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gefährdet nicht die Versorgung Deutschlands mit Strom. Das ist das zentrale Ergebnis einer der aktuellen Kurz-Studie „Atomausstieg und Versorgungssicherheit” des Umweltbundesamtes (UBA).Presseschlagzeilen der vergangenen Wochen zeichneten das Bild von Stromengpässen in Deutschland spätestens ab dem Jahr 2012, sollte es beim beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft bleiben. Das UBA widerspricht dem auf Basis eigener Berechnungen. „Die Versorgungssicherheit mit Strom ist in Deutschland nicht gefährdet - eine „Stromlücke” ist nicht zu erwarten”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA. Ausgehend von Daten über den bestehenden Kraftwerkspark rechnet das ⁠ UBA ⁠ in seiner Studie vor, dass unter Beibehaltung des gesetzlich festgelegten Zeitplans (Novelliertes Atomgesetzes (AtG) vom 22. April 2002) trotz anstehender Stilllegungen von Kraftwerken genug Strom in Deutschland zur Verfügung stehen wird, indem die folgenden Ziele der Bundesregierung realisiert werden: Senkung des Bruttostromverbrauchs um elf Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 2005, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), vor allem auf Erdgas-Basis, um den Anteil von KWK-Strom auf 25% bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln und Ausbau der erneuerbaren Energien auf knapp 30% der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. Natürlich spielt auch der Ersatz von Kraftwerken – etwa durch den derzeit vielerorts diskutierten Neubau hoch effizienter Kohlekraftwerken - eine Rolle. Die Frage, welcher Kraftwerkstyp gebaut wird, wird nach Ansicht des UBA maßgeblich durch den Europäischen Emissionshandel beeinflusst. Die Verknappung und Versteigerung der Zertifikate sowie steigende Brennstoffpreise und der Anstieg der Investitionskosten für den Kraftwerksbau werden – gegenwärtige Strompreise unterstellt - dazu führen, dass herkömmliche Kondensations-Kohlekraftwerke (Steinkohle oder Braunkohle) –  im Gegensatz zur Kraft-Wärme-Koppelung und erneuerbaren Energien - unwirtschaftlich werden. Dies dürfte aus dem Eigeninteresse der Investoren in Richtung emissionsarmer Stromerzeugung und sparsamer Stromnutzung wirken.

Neuer „Blauer Engel“ für Rechenzentren

Energieverbrauch muss weiter sinken – Kühlung künftig ohne Halogene Rechenzentren, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen wollen, müssen künftig deutlich weniger Energie verbrauchen und klimafreundlich gekühlt werden. Grund ist eine überarbeitete Vergabegrundlage, die die Jury Umweltzeichen auf ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet hat. „Rechenzentren sind echte Energiefresser – sie verbrauchen in Europa rund 33 Prozent des Stroms der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik. Rechenzentren mit dem neuen ‚Blauen Engel‘ garantieren einen möglichst geringen Einsatz von Hardware und Energie. Sie lassen sich so besonders kostengünstig, ressourcenschonend und klimafreundlich betreiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA geht davon aus, dass sich Investitionskosten beispielsweise für neue Messtechnik oder eine Kaltgangeinhausung des Rechenzentrums nach durchschnittlich zwei Jahren amortisieren. Wer E-Mails verschickt, Informationen im Internet sucht, Fotos in der Cloud speichert oder mit dem Smartphone zum Ferienort navigiert, nutzt irgendwo in der Welt Rechenzentren. So erzeugen wir alle weltweit immer mehr Daten, die übertragen und gespeichert werden. Die Menge der weltweit gespeicherten Daten ist in den vergangenen zwanzig Jahren um rund das Tausendfache gestiegen und wächst immer schneller. Umso wichtiger wird es, diese Datenmengen umweltfreundlich zu verarbeiten. Im vergangenen Jahr hat das Umweltbundesamt daher die Kriterien des „Blauen Engels für Rechenzentren“ gemeinsam mit Experten und Expertinnen überarbeitet. Das Grundkonzept wurde beibehalten, neue Anforderungen kamen hinzu: So dürfen etwa neu beschaffte, intelligente Power Distribution Units (PDUs), über die auch Messwerte abgerufen werden können, nur eine Verlustleistung von maximal 0,5 Watt pro vorhandenem Stromausgang aufweisen. Verändert wurden auch die Werte für die Energy Usage Effectiveness (EUE), die ein Maß für die Energieeffizienz der Rechenzentrums-Infrastruktur sind: Neue Rechenzentren, die ab dem Jahr 2013 erst zwölf Monate oder weniger in Betrieb sind, müssen einen EUE von 1,4 erreichen. Bei älteren Rechenzentren gilt ein EUE-Wert von 1,6 (bis fünf Jahre) oder 1,8 (älter als fünf Jahre). Neben dem geringen Energieverbrauch ist eine klimafreundliche Kühlung des Rechenzentrums wichtig. Sie erfolgt bislang zumeist mit klimaschädlichen, teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) als Kältemittel. Die EU hat zwar mit der Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) eine nur stufenweise Verknappung der Verwendungsmengen von HFKW beschlossen, diese startet aber erst 2017. Der „Blaue Engel“ fordert aber bereits jetzt, dass Kälteanlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gingen, nur noch halogenfrei kühlen. Das heißt, dass künftig beim „Blauen Engel“ nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Kohlendioxid eingesetzt werden dürfen; zulässig sind natürlich auch Kühlsysteme, die ganz ohne Kältemittel auskommen, etwa Wärmetauscher. Kleine Rechenzentren mit einem Kältebedarf von maximal 50 Kilowattstunde (KWh) sind von den Bestimmungen ausgenommen. Rechenzentren können sich ab sofort nach der neuen Vergabegrundlage zertifizieren lassen. Bis spätestens 1. Januar 2016 müssen die neuen Vergabekriterien von allen Rechenzentren eingehalten werden, die berechtigt sind das Umweltzeichen „Blauer Engel – Energiebewusster Rechenzentrumbetrieb“ | RAL-UZ 161 zu tragen.

Urban Article 6 activities – Pilot candidates in Addis Ababa and Kampala

This paper presents possible urban Article 6 activities in Addis Ababa (Ethiopia) and Kampala (Uganda). Prepared as part of the project "Article 6 Paris Agreement Urban Market Approaches - Recommendations for Implementation", four case studies are presented in priority sectors: 1) Transition to Electric Cooking in Kampala, 2) Rapid Bus Transit in Kampala, 3) E-mobility in Addis and 4) green cooling in healthcare facilities in Addis. For each project, the emission reduction potential and the investment costs have been estimated, along with suspected practical challenges in their implementation were identified. Veröffentlicht in Climate Change | 11/2023.

UBA hält aktuelle Strompreiserhöhungen für überzogen

Energieversorger nutzen EEG-Umlage als Vorwand Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt: Rund 85 Prozent der Strompreissteigerungen zwischen 2000 und 2010 sind auf andere Faktoren als die EEG-Umlage zurückzuführen. Die aktuellen Aufschläge bei den Strompreisen lassen sich nicht mit der EEG-Umlage begründen, denn der Erhöhung der Umlage stehen erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüber. Zu verdanken ist dies auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einem Rückgang der Preise an der Strombörse führte. „Das EEG ist nicht nur wichtig und notwendig für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Wer bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur auf einzelwirtschaftliche Kosten schaut, blendet wesentliche Aspekte aus: Gesamtwirtschaftlich gesehen, verringern die erneuerbaren Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden in Milliardenhöhe. Wegen der steigenden Preise fossiler Energien wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien mittelfristig am Markt sogar günstiger sein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Während die EEG-Umlage bis zum Jahr 2009 relativ konstant war, stieg sie in den letzten beiden Jahren stark an. Ein Großteil dieses Anstiegs geht auf die gesunkenen Beschaffungskosten für konventionellen Strom zurück. Sinken die Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse, nimmt der Abstand zu den gewährten Einspeisevergütungen zu. Dies erhöht unmittelbar die EEG-Umlage. Paradoxerweise tragen auch die erneuerbaren Energien zu niedrigeren Preisen an der Strombörse und damit zur Erhöhung der EEG-Umlage bei. Denn sie verdrängen die teuersten konventionellen Stromanbieter vom Markt. In der Folge sinkt der Börsenpreis. Somit sind die tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien niedriger als die EEG-Umlage. Ein weiterer Grund für den Anstieg der EEG-Umlage liegt in dem überraschend starken Preisverfall bei der Photovoltaik - allein von Anfang 2009 bis Anfang 2010 fielen zum Beispiel die Großhandelspreise der Photovoltaik-Module um bis zu 34,5 Prozent. Diese Entwicklung war nicht prognostiziert worden und führte damit zu einer überhöhten Förderung der Photovoltaik und einem sehr starken Wachstum der installierten Kapazitäten. Die bereits geplante vorzeitige Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik ist deshalb richtig. Die Erhöhung der EEG-Umlage diente vielen Stromversorgungsunternehmen als Begründung, ihre Preise Anfang dieses Jahres zu erhöhen. Angesichts der stark gesunkenen Preise an der Strombörse ist diese Argumentation jedoch nicht stichhaltig, zumal auch die Umlage für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung leicht sank. Viele Stromversorger reichten diese Kosteneinsparungen nicht an die Stromverbraucher weiter. Dies zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt für Endkunden nur unzureichend funktioniert und Maßnahmen erforderlich sind, die den Wettbewerb stärken. Verbraucher und Verbraucherinnen können den ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen begegnen, indem sie den Stromversorger wechseln. Das erzeugt Wettbewerbsdruck. Durch einen Wechsel lassen sich derzeit bis zu 200 Euro pro Jahr einsparen. Auch Angebote von Ökostromanbietern können zu erheblichen Kostensenkungen führen. Insgesamt ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG sehr erfolgreich. Sie trägt wesentlich zum ⁠ Klimaschutz ⁠ bei, weil es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich war, anspruchsvollere Emissionsobergrenzen beim Emissionshandel festzulegen. Im europäischen und internationalen Vergleich schneidet das deutsche EEG zudem sehr gut ab. Im Gegensatz zu anderen Formen der Stromerzeugung ist die Förderung der Erneuerbaren Energien für die Öffentlichkeit transparent. So ist die Kernenergie nur deshalb einzelwirtschaftlich rentabel, weil sie in Milliardenhöhe direkte und indirekte Subventionen erhält. Außerdem wird die konventionelle Stromerzeugung durch die mangelnde Anlastung der Umweltkosten begünstigt. Ohne diese Wettbewerbsverzerrungen wären viele Techniken zur Nutzung der erneuerbaren Energien schon heute wettbewerbsfähig und der Förderbedarf für die erneuerbaren Energien deutlich geringer. 10.02.2011

Stromverbrauch senken

Der Bericht untersucht Potenziale für ausgewählte Suffizienzinstrumente zur Stromeinsparung für spezifische Zielgruppen im Sektor „Private Haushalte“ sowie in Unternehmen des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD). Im Sektor „Private Haushalte“ haben die Autor/innen in einem ersten Schritt die Zielgruppen „Senioren-Haushalte im Eigenheim“, „Junge Paare“ und „Haushalte mit Warmwasserbereitung“ für eine nähere Untersuchung ausgewählt. Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ wäre es wünschenswert, wenn in einem zweiten Schritt weitere Zielgruppen untersucht würden. Die Betrachtung der drei Zielgruppen kam zu dem Ergebnis, dass die durch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen erreichbaren Einsparungen für die einzelnen Haushalte zwar durchaus relevant sein können, aufgrund geringer Umsetzungsraten gesamtgesellschaftlich aber eher klein bleiben. Der Schlüssel zu größeren Einsparungen sind weitaus höhere Umsetzungsraten, die durch regulatorische Maßnahmen, ausgeprägte ökonomische Anreize, rahmensetzende Verpflichtungen und ein flächendeckendes Ausrollen von Beratungsangeboten erreicht werden können. Gleichzeitig entlasten alle betrachteten Instrumente die Haushalte finanziell. Für den GHD-Sektor wurden realisierte und geplante Suffizienzmaßnahmen sowie Hemmnisse, Umsetzungsstrategien und politische Instrumente reflektiert. Dabei konnten Suffizienzmaßnahmen identifiziert werden, die mit geringen Investitionskosten und kurzen Amortisationszeiten hohe Einsparungen erbringen. Veröffentlicht in Texte | 103/2019.

Carbon Bubble – Analysen, wirtschaftliche Risiken, Maßnahmen und Instrumente

Die Bedingungen für Investitionen in den ⁠ Klimaschutz ⁠ sind günstig. Trotzdem fließen Finanzmittel weiterhin in fossile Energieträger. Damit einher gehen Risiken. Zur Abschätzung dieser Risiken hat ⁠ UBA ⁠ eine Methode entwickeln lassen, die es Finanzinstituten erlaubt, transitorische Klimarisiken grob einzuschätzen. Dafür wurde die wirtschaftliche Entwicklung bestimmter Schlüsselindustrien simuliert. Für das Jahr 2030 ist mit steigenden Klimarisiken zu rechnen. Das erhöht die Finanzierungskosten von Aktivitäten, die mit hohen Umweltrisiken einhergehen, und macht ökologisch nachhaltige Investitionen finanziell interessanter. Veröffentlicht in Texte | 22/2021.

Auch Schwellenländer können langfristig wirksamen Klimaschutz leisten

Unterstützung der Industrieländer ist gefragt Einen Beitrag zu den weltweiten Klimaschutzzielen können auch Schwellenländer leisten, ohne wirtschaftliche Einbußen befürchten zu müssen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Demnach verfügen die sechs untersuchten, wirtschaftlich fortgeschrittenen Schwellenländer Brasilien, China, Indien, Mexiko, Südafrika und Südkorea über große Emissionsminderungspotentiale, die zum Teil nicht einmal Nettokosten verursachen und zudem - als positiver Nebeneffekt – Arbeitsplätze schaffen. Um diese Potentiale auszuschöpfen, benötigen die Schwellenländer jedoch die Unterstützung der Industrieländer. „Die Industriestaaten haben eine Verantwortung. Sie dürfen nicht ständig nur fordern, dass Schwellenländer sich an Klimaschutzmaßnahmen beteiligen, sie müssen ihnen Wege aufzeigen, wie es geht”, sagt Harry Lehmann, für Klimaschutz zuständiger Fachbereichsleiter im UBA. Um das Ziel der EU, die Begrenzung der globalen Erwärmung auf maximal zwei Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu erreichen, sind für die Zeit nach 2012 auch die Schwellenländer in die weltweiten Bemühungen zur Emissionsminderung einzubinden. Momentan sind Schwellenländer gemäß dem Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung” von verbindlichen Zielen für die Verringerung des Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase ausgenommen. Strittig ist, wie eine solche Einbindung der Schwellenländer aussehen soll, welchen Anteil an der weltweiten Emissionsminderung diese Länder übernehmen können und in welchem Umfang sie Unterstützung aus den Industrieländern erhalten müssen. Im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ untersuchten die Ecofys GmbH Köln und das Wuppertal Institut diese und andere Fragen für die Länder Brasilien, China, Indien, Mexiko, Südafrika und Südkorea. Das Ergebnis: Alle sechs Länder verfügen über beträchtliche Emissionsminderungspotentiale, deren Umsetzung – neben einer Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgase - weitere positive Effekte hat, etwa eine verbesserte Luftqualität. Ein großer Teil der Maßnahmen zur Emissionsminderung ist ohne zusätzliche Nettokosten möglich (no-regret Reduktionspotential) und könnte durchschnittlich zu einer Emissionsreduktion von 9 Prozent in den Schwellenländern führen. Ein Beispiel hierfür sind Energieeffizienzmaßnahmen, bei denen die – wegen des reduzierten Energieverbrauchs - wirtschaftlichen Gewinne die Investitionskosten für eine effizientere Technik ausgleichen. Die Schwellenländer verfügen ebenso über Emissionsminderungspotentiale, die mit positiven Nebeneffekten außerhalb des Klimaschutzes zusammenhängen (co-benefit Reduktionspotential), beispielsweise mit der Schaffung von Arbeitsplätzen – etwa im Bereich erneuerbare Energien. Die Nutzung von Wärme, Wind und Co. gewährleistet die Versorgungssicherheit des jeweiligen Landes und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. So ließen sich durchschnittlich bis zu 17 Prozent der Emissionen der Schwellenländer einsparen. Die Basis für diese Berechnung ist das „business as usual”-⁠ Szenario ⁠, also die theoretische Annahme, dass bis zum Jahr 2020 keine Klimaschutzmaßnahmen ergriffen würden. Damit die Schwellenländer ihr gesamtes Emissionsminderungspotential ausschöpfen können, sind sie auf die Hilfestellung der Industrieländer angewiesen – durch finanzielle Unterstützung sowie den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung. Die Studie enthält darüber hinaus Vorschläge, wie Aktivitäten dieser Länder in ein zukünftiges Klimaregime eingebunden werden können, etwa über die Einführung sektoraler Emissionsminderungsziele (auf verbindlicher oder unverbindlicher Basis) oder über Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung. Die Studie „Proposals for contribution of emerging economies to the climate regime under the ⁠ UNFCCC ⁠ Post 2012” ist in englischer Sprache in der UBA-Reihe „Climate Change” als Nr.15/08 erschienen und umfasst 170 Seiten einschließlich einer 19-seitigen deutschen Zusammenfassung.

Vierte Abwasser-Reinigungsstufe auch über Abwasserabgabe finanzierbar?

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Universität Leipzig Studie: Denkbar als Baustein einer Strategie für weniger Mikroverunreinigungen in Gewässern Die Abwasserabgabe könnte einen sinnvollen Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus großer Kläranlagen mit einer so genannten vierten Reinigungsstufe leisten. Mit diesen Anlagen lassen sich Mikroverunreinigungen in Gewässern – etwa Arzneimittel – reduzieren, ergab eine neue Studie. Dieses Ergebnis reiht sich gut in ein umfassendes Konzept zur Reduzierung der Gewässerbelastung ein, an dem das Umweltbundesamt (UBA) derzeit arbeitet. Eine mögliche Maßnahme in diesem Konzept ist der weitere Ausbau von Kläranlagen. Die aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig für das Umweltbundesamt zeigt nun: Die Abwasserabgabe sollte dazu gezielt fortentwickelt werden. Nicht nur ihre Lenkungswirkung müsse gestärkt, sondern gleichzeitig die Einnahmen für die anteilige Finanzierung des Ausbaus von Großkläranlagen (Größenklasse 5) eingesetzt werden. Für den Gesamterfolg dieses „Leipziger Modells“ sei aber auch eine wasserrechtliche Verpflichtung zur Behandlung von Mikroverunreinigungen in der Abwasserverordnung notwendig. Die Konzentrationen von bestimmten Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Seen und anderen Oberflächengewässern sind oftmals unerwünscht hoch. Teilweise überschreiten sie die gesetzlichen Umweltqualitätsnormen. Damit sie sinken, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: Anwendungsbeschränkungen und -verbote im ⁠ Stoff ⁠- und Produktrecht, eine umweltgerechte Entsorgung, die Verminderung von Luftemissionen oder eben zusätzliche, nachgeschaltete Technik zu Abwasserbehandlung in großen Kläranlagen. Sowohl national als auch auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Aktivitäten und Überlegungen dazu – das ⁠ UBA ⁠ arbeitet daran, diese zu bewerten und zu einem Vorschlag für eine Gesamtstrategie zusammenzuführen. Nach Ansicht des UBA sind weitergehende Abwasserbehandlungsverfahren (eine sogenannte vierte Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 5 – das sind Anlagen, an die mehr als 100.000 Einwohner angeschlossen sind – darin ein Baustein. Die aktuelle Studie hatte untersucht, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Die Forscher raten zu einer aus der Abwasserabgabe gespeisten Förderung der vierten Reinigungsstufe, da dies das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweise. Die Studie schlägt vor, 75 Prozent der jährlichen Investitionskosten einer vierten Reinigungsstufe für einen Zeitraum von 15 Jahren bei Kläranlagen der Größenklasse 5 zu bezuschussen. Mit der neuen Studie liegt nun eine erste fundierte ⁠ Machbarkeitsstudie ⁠ für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland auf dem Tisch. Die kommunalen Großkläranlagen unter Verursachergesichtspunkten zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen heranzuziehen, halten die Forscher für angemessen. „Es spricht viel dafür, großtechnische Lösungen am Gewässerzulauf als eine der volkswirtschaftlich günstigsten Optionen in Betracht zu ziehen“, erläutert Erik Gawel, UFZ-Ökonom und Leiter der Studie. Die Beschränkung auf Groß-Kläranlagen sichert dabei die Kosteneffizienz, weil über sie bereits rund 50 Prozent der gesamten Schadstofffracht behandelt werden können. Somit ergreifen „einige“ Kläranlagen-Betreiber hochwirksame Maßnahmen stellvertretend für „viele“ Verursacher – Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verbraucher – die dann über die Abwasserabgabe zur Finanzierung mit herangezogen werden. „Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert“, erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig. Dies würde bundesweit rund 35 Prozent des gegenwärtigen Aufkommens der Abwasserabgabe (ca. 300 Millionen Euro pro Jahr) binden und legt eine entsprechende Aufstockung nahe. Damit das Modell funktioniert, müssten auch die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Elimination von Mikroverunreinigungen für die geförderten Groß-Kläranlagen angepasst werden. Das deutsche Wasserrecht hält dafür etwa mit der Abwasserverordnung die nötigen Instrumente bereit“, betont Wolfgang Köck, Chef-Jurist am UFZ. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellt klar: „Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer sind unverzichtbar. Jetzt gilt es, effektive und effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Gewässer hochproblematischen Mikroverunreinigungen z. B. durch Arzneimittel wirksam und dauerhaft zu verringern. Die vierte Reinigungsstufe kommt als eine Möglichkeit in Betracht. Sie würde gleichzeitig die Technikführerschaft Deutschlands in diesem Bereich stärken.“ Kontakt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Prof. Dr. Erik Gawel, 0341/235-1940, erik [dot] gawel [at] ufz [dot] de , http://www.ufz.de/index.php?de=17273 Prof. Dr. Wolfgang Köck, 0341/235-1232, wolfgang [dot] koeck [at] ufz [dot] de , http://www.ufz.de/index.php?de=1777 UFZ-Pressestelle, Susanne Hufe, Tilo Arnhold Tel.: 0341/235-1630, -1635 http://www.ufz.de/index.php?de=640 Universität Leipzig Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement Prof.-Dr.-Ing. Robert Holländer Tel.: 0341/97-33871 hollaender [at] wifa [dot] uni-leipzig [dot] de , http://www.wifa.uni-leipzig.de/iirm/professur-umwelttechnik-in-der-wasse... Umweltbundesamt Martin Ittershagen, Leiter „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internet“ Tel: 0340/2103-2122 martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de

Der Klima-Sozialfonds im Fit-for-55-Paket der europäischen Kommission – Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte und notwendige Investitionsbedarfe

Das im Juli 2021 veröffentlichte „Fit-for-55“-Klimapaket der Europäischen Kommission schlägt die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr vor. Ein Teil der Einnahmen soll im Rahmen eines ⁠ Klima ⁠-Sozialfonds verwendet werden, um explizit vulnerable Gruppen zu unterstützen. Mit diesem Vorschlag werden neue Impulse für die deutsche Debatte um die Rückverteilung von Einnahmen aus der CO 2 -Bepreisung gesetzt. Die Kurzstudie bietet einen Vorschlag für die Definition und Quantifizierung vulnerabler Haushalte in Deutschland, ermittelt deren CO 2 -Kostenbelastung sowie eine kursorische Abschätzung der Investitionsbedarfe für Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen für vulnerable Haushalte. Die überschlägigen Rechnungen zeigen, dass der Klima-Sozialfonds genügend Mittel bietet, um etwa ein Heizungstauschprogramm für vulnerable Haushalte in Deutschland (mit) zu finanzieren. Der Klima-Sozialfonds sollte allerdings eingebettet werden in ein Gesamtprogramm für vulnerable Gruppen in Deutschland, um ihre ⁠ Resilienz ⁠ gegenüber Energie- und CO 2 -Preissteigerungen zu stärken. Veröffentlicht in Texte | 58/2022.

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