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Ziel: Abreicherung geloester radioaktiver Ionen; Verfahren selektiv und als Durchlaufprozess technologisch problemlos; Prinzip des rapiden heterogenen Isotopenaustausches an mikrokristallinen Systemen, in einer Matrix fixiert erweiterbar; Produkt fest; komprimierbar und lagerfaehig; Anwendung in kleinen bis mittleren Massstaeben; Patente in England, Frankreich, USA.
Am 28.August um 23:31 Uhr erhielt die Europäische Kommission eine ECURIE-Warnmeldung aus Belgien über einen radiologischen Störfall im Institut National de Radio-éléments (IRE) in Fleurus. Aus der Anlage war gasförmiges Iod-131 freigesetzt worden. Am 26. August war diese Freisetzung als Vorfall der Stufe 3 der internationalen INES-Skala eingestuft worden. Auf der Grundlage der Analyse von Umweltproben ergriff die belgische Nuklearaufsichtsbehörde nun Schutzmaßnahmen, insbesondere Beschränkungen des Verzehrs vor Ort erzeugter Lebensmittel (Gemüse und Milch).
Von 2011 bis 2014 wurde im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz das Forschungsvorhaben Messtechnische und theoretische Abschätzung des Eintrags von I-131 in die OSPAR1)-Regionen auf Grund der nuklearmedizinischen Anwendung von Radioiod in Deutschland (3611S70013) durchgeführt. Ziel war es gemäß OSPAR-Abkommen die I-131-Einträge in den Nordostatlantik für die deutschen Flusssysteme modelltechnisch zu quantifizieren. Dazu wurde ein Bilanzierungsmodell (OSBIMO) entwickelt, das für die Flüsse Rhein, Elbe, Main, Weser, Ems und Neckar unter Berücksichtigung von punktuellen Einträgen durch Kläranlagen sowie des Abflussregimes in den Flüssen die maßgeblichen Prozesse des I-131-Transportes und -Abbaus für gelöste und partikulär gebundene Stoffe berechnet und es wurden jährliche Bilanzgrößen erstellt. Zur Validierung des Modells wurden Aktivitätskonzentrationen von I-131 entlang ausgewählter Flussläufe in Wasser- und Sedimentproben sowie an markanten Einleitstellen von Kläranlagen im Zustrom und im Abstrom ermittelt. Die Auswertung der Analysen ergab Stofffrachten in den Gewässern, die deutlich niedriger ausfielen, als die aus den Einwohnerzahlen erwarteten I-131-Frachten der Flüsse. Die Ursachen dieses Befundes konnten im Rahmen des Vorhabens 3611S70013 nicht aufgeklärt werden. In einem weiteren 2016/17 realisierten Untersuchungsprogramm (3614S50013 Messtechnische und modellbasierte Abschätzung des Eintrags von I-131 in die OSPAR-Regionen auf Grund der nuklearmedizinischen Anwendung von Radioiod in Deutschland) wurde die Datenbasis durch Einbeziehung von Oberläufen und ausgewählten Nebengewässern deutlich erweitert. Um die hydrologischen Eigenschaften der Gewässer bei der Auswertung dieser Messungen vertiefend berücksichtigen zu können, sollte das OSBIMO-Modell weiterentwickelt und hinsichtlich seiner Datenbasis wesentlich erweitert werden.
Im Rahmen des 2011 bis2013 durchgeführten Vorhabens Messtechnische und theoretische Abschätzung des Eintrags von I-131 in die OSPAR-Regionen auf Grund der nuklearmedizinischen Anwendung von Radioiod in Deutschland' wurde ein Modellansatz entwickelt, der eine Ermittlung der I-131-Frachten aus deutschen Oberflächengewässern in die OSPAR-Regionen ermöglicht. Dabei wurde festgestellt, dass eine Diskrepanz zwischen der theoretischen I-131-Einleitung und den tatsächlich festgestellten I-131-Frachten in Flüssen besteht. Ziel des hier berichteten Vorhabens ist es, weitere messtechnische Untersuchungen durchzuführen, um den Prozess und die möglichen Ursachen für die Rückhaltung und den Zerfall von I-131 zu prüfen und weitere Erkenntnisse zur Verbesserung des Modells zu gewinnen.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollten die über Ausscheidungen in die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe nach ihrer Anwendung in der Nuklearmedizin erfasst werden. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Therapie benigner und maligner Schilddrüsenerkrankungen mit radioaktivem Iod-131, da Einigkeit bestand, dass diese Anwendung aufgrund der Halbwertzeit von 8 Tagen den unter radioökologischen Gesichtspunkten relevantesten Beitrag liefert. Vorarbeiten ließen erkennen, dass das von der ICRP verwendete Iodstoffwechselmodell die Ausscheidung des Jods aus dem Körper unterschätzt, während eine einfache Bilanzrechnung ein besserer und im Sinne des Strahlenschutzes konservativer Schätzer ist. In 5 großen nuklearmedizinischen Kliniken wurden für das Jahr 2002 sämtliche Daten erhoben, die für die Berechnung der Ausscheidung von Bedeutung sein können, und einer statistischen Auswertung unterzogen. Daraus wurden erwartete ausgeschiedene Iod-131-Aktivitäten pro Patient errechnet. Diese betragen bei Therapien wegen gutartiger Schilddrüsenerkrankungen im Mittel 56 MBq (Median 43 MBq, 25.-Perzentil 26 MBq, 75.-Perzentil 70 MBq), bei Therapien von Schilddrüsenkarzinomen im Mittel 102 MBq (Median 77 MBq, 25.-Perzentil 46 MBq, 75.-Perzentil 128 MBq). Bundesweit wurden im Jahr 2002 ca. 47.000 Therapien mit radioaktiven Stoffen stationär durchgeführt. Aus den auf das Bundesgebiet hochgerechneten Inzidenzdaten für Schilddrüsenkarzinome des Saarländischen Krebsregisters lassen sich geschätzte Zahlen von jährlich 5.000 Therapien von Schilddrüsenkarzinomen und 8.000 diagnostischen Ganzkörperuntersuchungen in der Verlaufskontrolle des Schilddrüsenkarzinoms herleiten. Die regionale Verteilung der Wohnorte der behandelten Patienten lässt keine signifikanten örtlichen Variationen erkennen, so dass von einer bundesweit ähnlichen Anzahl von Therapien pro Einwohner und Jahr ausgegangen wird. Mit leicht konservativ abgeschätzten Therapiezahlen (44.000 pro Jahr bei benignen, 6.000 bei malignen Schilddrüsenerkrankungen, zudem 10.000 diagnostische Prozeduren) werden die erwarteten Ausscheidungen von Iod-131 pro Bundesbürger und Jahr errechnet: Im Mittel sind dies 41 kBq (Median 31 kBq, 25.-Perzentil 19 kBq, 75.-Perzentil 51 kBq), sofern die diagnostischen Prozeduren sämtlich stationär durchgeführt werden. Würden letztere sämtlich ambulant durchgeführt, so verdoppeln sich die Werte etwa. Aus diesen Zahlen lässt sich für ein beliebiges zu betrachtendes Gebiet aufgrund seiner Einwohnerzahl die erwartete Iod-131-Ausscheidung errechnen und unter Hinzuziehung von Daten über die Wasserversorgung daraus z.B. die Vorbelastung des Wasserpfades.
In den letzten Jahren ist in verschiedenen Gebieten Weissrusslands,der Ukraine sowie Russlands, die vom Reaktorunfall in Tschernobyl besonders betroffen waren, ein deutlicher Anstieg der Faelle von Schilddruesentumoren bei Kindern zu erkennen. Die Annahme eines ursaechlichen Zusammenhanges zwischen der Strahlenexposition und dem gehaeuften Auftreten dieser Faelle ist naheliegend, er liesse sich aber umso leichter nachweisen, je detaillierter die Strahlendosen fuer die Schilddruesen bestimmt werden koennen. Im Rahmen des hier beschriebenen Forschungsvorhabens wurde die durch das kurzlebige I-131 verursachte Schilddruesendosis der Bevoelkerung in den hochkontaminierten Gebieten Russlands ueber das im Boden noch vorhandene langlebige I-129 rekonstruiert. Beide Nuklide wurden als Spaltprodukte in einem festen Mengenverhaeltnis freigesetzt bzw. haben zur Bodenkontamination beigetragen. Das hierbei zugrunde gelegte Modell beruecksichtigt den Weide-Kuh-Milch-Pfad. Die so berechneten Werte lagen fuer einige ausgewaehlte Ortschaften in der Groessenordnung von 1 Sv. Das entspricht in etwa auch Werten, die aufgrund von I-131-Messungen aus dem Jahr 1986 gefunden wurden. Derartig hohe Dosen koennen die starke Zunahme der Schilddruesentumoren durchaus erklaeren.
Im Vorhaben wird die Haeufigkeit von Schilddruesenkarzinomen in einer Gruppe von Patienten, die zu diagnostischen Zwecken einem Radio-Jod-Test unterzogen wurden und die zum Zeitpunkt dieses Test nicht aelter als 17 Jahre waren, verglichen mit der Haeufigkeit in eben dieser Altersgruppe in der Gesamtbevoelkerung und mit der Haeufigkeit des Schilddruesenkarzinoms in einer Kontrollgruppe, die bei gleichen Diagnosegruenden und gleicher Altersstruktur einem anderen Diagnoseverfahren unterzogen wurde. Zielsetzung ist es, aufgrund dieser Vergleiche das relative Risiko fuer ein Schilddruesenkarzinom nach Applikation von Iod-131 zu bestimmen. Das Untersuchungsprogramm umfasst: 1) Ermittlung der Inzidenz in der Bevoelkerung anhand des bundesweiten Kinderkrebsregisters am Institut fuer Medizinische Statistik und Dokumentation der Universitaet Mainz; 2) Auswahl, Gewinnung und medizinische Untersuchung von Patienten, die einem Radio-Jod-Test unterzogen wurden; 3) Auswahl, Gewinnung und medizinische Untersuchung von Patienten, die aufgrund gleicher Diagnosen einem Schilddruesenszintigramm unterzogen wurden, bei den aber nicht Iod-131 Anwendung fand; 4) Historische Kohortenstudie mit einer mittleren Beobachtungsdauer von 24 Jahren; 5) Kooperation mit verschiedenen Kliniken zur Gewinnung von Faellen und Kontrollen; 6) Ein Inzidenzvergleich zwischen der untersuchten Population einerseits, der Bevoelkerung und der Kontrollgruppe andererseits; 7) Insgesamt sollen 2000 Patienten, je zur Haelfte Faelle und Kontrollen, untersucht werden; Aussagen ueber das relative Risiko sind noch nicht moeglich, da das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist. Es hat sich aber gezeigt, dass der Weg, auf dem die Patienten und die Kontrollen gewonnen werden, ein gangbarer ist und das die Akzeptanz der Einladung zu einer medizinischen Untersuchung durchaus befriedigend ist.
Am 11.12.2014 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Power AG, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum Abbau von ausgewählten bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks B des KRB II beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 19.03.2019 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)", die sich auf das erste von drei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II bezieht. Am 31. Juli 2019 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Nuclear GmbH, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen weiteren Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks C des KRB II und auf Verzicht auf die Ableitung von Jod-131 mit der Luft beim StMUV gestellt. Der Antrag bezieht sich damit auf das zweite der drei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II. Analog zu Block B sollen mit dem Antrag die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abbau von ausgewählten bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks C nach Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur kommerziellen Stromerzeugung mit Ablauf des 31.12.2021 geschaffen werden.
Die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 2000) umfasst Änderungen der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Sie nimmt dringend erforderliche Änderungen und Ergänzungen vor, deren Notwendigkeit sich aus den Erfahrungen beim Vollzug der Verordnungen ergeben haben und die zu einer Verbesserung des Strahlenschutzes und einer Entlastung der Wirtschaft von bürokratischem Aufwand führen.Die Änderungsverordnung enthält folgende Schwerpunkte: Medizinische Forschung: In der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung werden zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zur Anwendung radioaktiver Stoffe (zum Beispiel radioaktive Arzneimittel wie Jod-131 zur Schilddrüsenbehandlung) oder ionisierender Strahlung (zum Beispiel Tumorbestrahlung oder Röntgenuntersuchungen) am Menschen in der medizinischen Forschung die entsprechenden Regelungen gestrafft und deutlich vereinfacht. Für die so genannte Begleitdiagnostik werden vereinfachte Genehmigungsverfahren eingeführt, die zu einer deutlichen Reduzierung der Antragsunterlagen und damit zu deutlich kürzeren Prüffristen beim Bundesamt für Strahlenschutz führen werden, ohne das Schutzniveau für die Probanden abzusenken. Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten: Es werden in der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung Tätigkeitsarten festgelegt, die zukünftig nicht mehr genehmigungsfähig sein werden, zum Beispiel die Verwendung von uranhaltigen oder thoriumhaltigen Stoffen bei der Herstellung von Farben für Glasuren von Porzellan, wenn ein Kontakt des Produkts mit Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann. Elektronische Datenübertragung: Die Zulässigkeit elektronischer Datenübertragung wird in der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung erweitert und die Genehmigungserteilung in elektronischer Form ermöglicht. Damit werden Kosten reduziert, die der Wirtschaft aus der Erfüllung bürokratischer Lasten entstehen. Freigabe: Die Änderungsverordnung passt die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigabewerte an die geänderten Anforderungen des Abfallrechts an. Freigabewerte sind die Werte, bei deren Unterschreiten es unbedenklich ist, einen geringfügig radioaktiven Stoff in den Wirtschaftskreislauf zu geben oder ihn auf einer konventionellen Abfalldeponie zu beseitigen. Die Neuregelung stellt sicher, dass auch künftig von Stoffen, die auf solchen Deponien abgelagert oder eingebaut werden, keine schädlichen Strahlenwirkungen zu befürchten sind. Darüber hinaus wird festgelegt, dass bei einer länderübergreifenden Freigabe größerer Massen zur Beseitigung die zuständige Strahlenschutzbehörde des betroffenen Bundeslandes mit der Freigabe einverstanden sein muss. Dies soll verhindern, dass freigegebene Stoffe aus verschiedenen Quellen auf einer Deponie zusammenkommen und dadurch die in jedem Freigabeverfahren einzeln festgestellte Geringfügigkeitsschwelle in der Summe überschritten wird. Abhandenkommen radioaktiver Stoffe: In der Strahlenschutzverordnung werden bestehende Meldepflichten dahingehend verschärft, dass sie schon dann greifen, wenn Stoffe abhanden gekommen sind, bei denen lediglich der Verdacht besteht, dass sie die niedrigen Werte der uneingeschränkten Freigabe überschreiten. Darüber hinaus sollen sich die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und die Polizeibehörden wechselseitig über abhandengekommene oder gefundene radioaktive Stoffe informieren. Einschränkung der grenzüberschreitenden Verbringung von NORM ( Naturally Occurring Radioactive Material ): Rückstände, die im Ausland bei bestimmten industriellen Prozessen entstanden sind (zum Beispiel Schlämme und Ablagerungen aus der Gewinnung von Erdöl- und Erdgas) und die nach Deutschland zur Verwertung eingeführt werden, werden zukünftig von den zuständigen Landesbehörden ebenso überwacht wie Rückstände, die im Inland angefallen sind. Die Regelung in der Strahlenschutzverordnung schließt eine Lücke. Sie soll sicherstellen, dass das in Deutschland geltende Schutzniveau in gleichem Maße auch für Rückstände gilt, die aus dem Ausland zum Zweck der Verwertung nach Deutschland verbracht werden. Darüber hinaus dürfen im Ausland entstandene Rückstände nicht mehr zum Zweck der Beseitigung eingeführt werden. Das Prinzip der Nähe und der Entsorgungsautarkie gebietet es, dass Rückstände dort beseitigt werden, wo sie anfallen. Tierheilkunde: Die Strahlenschutzverordnung wird im Bereich der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Tierheilkunde an die Röntgenverordnung angepasst. Auch hier wird es Personen, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit die Verantwortung für ein Tier übernommen haben, ermöglicht, das ihnen anvertraute Tier während und nach einer Behandlung mit radioaktiven Stoffen zu betreuen. Verzehrsraten: In den Modellen, die in der Strahlenschutzverordnung bei der Ermittlung der Strahlenexposition zugrunde gelegt werden, werden die angenommenen Verzehrsraten eines Säuglings neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Betrieb einer Röntgeneinrichtung: Für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung außerhalb eines Röntgenraumes oder im Rahmen freiwilliger Röntgenreihenuntersuchungen reicht es nicht mehr aus, wenn dieser Betrieb gegenüber der Behörde angezeigt wird. Die für diese, mit einem höheren Risiko verbundenen Einsatzmöglichkeiten jetzt erforderliche Genehmigung soll sicherstellen, dass alle Gesichtspunkte sorgfältig abgewogen werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat der Bundesregierung nach intensiver Abstimmung mit den für den Vollzug der strahlenschutzrechtlichen Verordnungen zuständigen obersten Landesbehörden die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vorgelegt. Die Bundesregierung hat die Verordnung am 6. Mai 2011 beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Bundesratsdrucksache 266/11 vom 06. Mai 2011). Am 17. Juni 2011 hat der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe von insgesamt 18 Änderungen zugestimmt, die im Wesentlichen die Zielsetzungen der Verordnung unterstützen (Bundesratsdrucksache 266/11 – Beschluss – vom 17.Juni 2011). Die Bundesregierung hat am 17. August 2011 die Verordnung in der Fassung angenommen, wie sie sich aus dem Beschluss des Bundesrates ergibt. Die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 ist am 13. Oktober 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie ist am 1. November 2011 in Kraft getreten.
Wissenschaftliche Publikationen im Bereich Strahlenschutz 2004 Autor Auer M, Axelsson A, Blanchard X, Bowyer TW, Brachet G, Bulowski I, Dubasov Y, Elmgren K, Fontaine JP, Harms W, Hayes JC, T Heimbigner R, McIntyre JI, Panisko ME, Popov Y, Ringbom A, Sartorius H, Schmid S, Schulze J, Schlosser C, Taffary T, Weiss W, Wernsperger B Bährle H, Dalheimer A, Froning M, Kratzel U, Neudert N, Schäfer I, Ulbricht E Barquinero J F, Stephan G, Schmid E Barth I, Rimpler A Barth I, Rimpler A, Mielcarek J Baumgärtner F, Donhärl W Bayer A (Hrsg) Bergler I, Bernhard C, Gödde R, Löbke-Reinl A, Schmitt-Hannig A (Hrsg) Bergler I, Bernhard C, Gödde R, Löbke-Reinl A, Schmitt-Hannig A (Hrsg) Bieringer J, Schlosser C Bieringer J. Titel Intercomparison experiments of systems for the measurement of xenon radionuclides in the atmosphere. 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Nuklearmedizin 43: N68-N70, 2004 Matthes R Public exposure from mobile phone base stations Proceedings of the International NIR Workshop & Symposium, Seville, Spain 20-22 May 2004 Meier S, Buchholz W, König K Ringversuch Herbst 2001 In-vivo Inkorporationsmessanlagen; Ganzkörper/Teilkörper Bericht BfS-SG-IB-04/04, Salzgitter, November 2004 Mestres M, Schmid E, Stephan G, Analysis of alpha-particle induced incomplete chromosome aberrations, Barrios L, Caballin MR, Barquinero using pan-centromeric and pan-telomeric DNA probes. JF Proceedings of the 11th International Congress of the International Radiation Protection Association, Madrid, ISBN 84-87078-05-2, 1a23, 2004 Meyer W, Lehmann R, Kemski J, Influence of building-specific characteristics on the transfer factor and Klingel R prognosis of the transgression probabilities of given radon concentrations. Proceedings of the 7th International Workshop on the Geological Aspects of Radon Risk Mapping, Prag, 15.-17. 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| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Europa | 1 |
| Land | 4 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 6 |
| Gesetzestext | 2 |
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| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
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|---|---|
| Deutsch | 25 |
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| Boden | 12 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21 |
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| Weitere | 24 |