Das Projekt "Entwicklung neuer Bewertungs-Methoden und Erweiterung der PBT-/-vPvB-Kriterien für ionisierbare Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung durchgeführt. Ein zentrales Element bei der Umweltbewertung von Chemikalien unter REACH ist die PBT-Bewertung. PBT-Stoffe werden in der Umwelt nicht oder nur sehr langsam abgebaut (P - persistent), reichern sich in Organismen an (B - bioakkumulierend) und wirken bei sehr geringen Umweltkonzentrationen giftig auf Organsimen (T - toxisch). Auf Grund dieser besonders besorgniserregenden Eigenschaften ist es ein wichtiges Ziel von REACH diese PBT-Stoffe zu identifizieren (vgl. REACH, Art. 57 d) und e)). Die Methoden zur Identifizierung und Bewertung von Stoffen mit PBT-Eigenschaften wurden für neutrale organische Stoffe entwickelt. Für ionische und ionisierbare Chemikalien sind diese Bewertungsmethoden nur bedingt anwendbar, da sie sich, auf Grund ihrer Ladung, anders in der Umwelt verhalten, als ungeladene organische Moleküle.Im Rahmen der REACH-VO, ist es notwendig zur Bewertung hinsichtlich der P-, B- und T-Kriterien, Stoffe aus einer großen Anzahl registrierter Chemikalien auszuwählen um diese genauer zu prüfen. Da es für ionische und ionisierbare Stoffe keine geeigneten Methoden zur Identifizierung eines PBT-Verdachtes auf Basis Stoff-intrinsischer Eigenschaften gibt, werden diese Substanzen für eine vertiefte Betrachtung der Umweltgefährlichkeit nicht ausgewählt oder gelten schnell als entlastet. Dies betrifft nach Schätzung etwa 33% der unter REACH registrierten Stoffe. Dass es auch unter den ionischen und ionisierbaren Verbindungen PBT-/vPvB-Stoffe gibt, belegt beispielsweise die Perfluoroctansäure, dessen besonders besorgniserregenden Eigenschaften durch Studien belegt sind und welches daher unter REACH als PBT-Stoff identifiziert wurde. Ziel ist es bereits wissenschaftlich verfügbare Methoden zur Bewertung der Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität geladener Moleküle zu recherchieren und auf ihre regulatorische Anwendbarkeit hin zu überprüfen und für die sich ergebenden Defizite neue Bewertungs-Methoden und -Ansätze mittels experimenteller Arbeiten zu entwickeln.