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Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Strahlenschutz

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).

Bestimmung von Sachverständigen nach Strahlenschutzgesetz

Nach § 172 Strahlenschutzgesetz werden Sachverständige für folgende Prüftätigkeiten bestimmt: - Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität - Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie - Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten“

Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie

Strahlenmessstelle Berlin

Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Sachliche Grundlagen der Umweltradioaktivität Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Weitere Informationen Überwachung von Umweltmedien 1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Weitere Informationen Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Weitere Informationen Die radiologische Situation in Berlin Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Weitere Informationen Personendosismessstelle Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Weitere Informationen Messergebnisse der Strahlenmessstelle Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Messdaten aus der Umweltmedienüberwachung als auch der Umgebungsüberwachung. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen Glossar Hier finden Sie Begriffserklärungen zum Thema. Weitere Informationen Dosisbegriffe und Einheiten im Bereich Radioaktivität In den Formeln wird zur Darstellung sehr großer oder sehr kleiner Zahlen die wissenschaftliche oder halblogarithmische Schreibweise benutzt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen Die Strahlenmessstelle ist nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert. Eine Übersicht über die akkreditierten Verfahren ist als Liste abrufbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst. Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Hinweise zum Datenschutz

Elektromagnetische Felder und Licht

Elektromagnetische Felder und Licht sind Bestandteile des elektromagnetischen Spektrums. Das elektromagnetische Spektrum gliedert sich grob in zwei Bereiche – die nichtionisierenden Strahlung und die ionisierenden Strahlung. Zum Bereich der nichtionisierenden Strahlung gehören die niederfrequenten (elektrischen und magnetischen) Felder, die hochfrequenten (elektromagnetischen) Felder und die optische Strahlung mit der Infrarotstrahlung, dem sichtbaren Licht und der Ultraviolettstrahlung (weitere Informationen: Bundesamt für Strahlenschutz ). Der Bereich der ionisierenden Strahlung umfasst unter anderem die Röntgen- und Gammastrahlung. Technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (oder künstliches Licht) können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Bild: lumendigital/Depositphotos.com Elektromagnetische Felder Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Licht Erhebliche Lichtemissionen, die störende Blendwirkungen oder unzulässige Raumaufhellungen erzeugen, sind von Anlagen ausgehende Einwirkungen auf die Umwelt, für die im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin allgemeine Vermeidbarkeits- und Minderungskriterien formuliert sind. Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen für Einreichende bis zum 30.06.2025

Häufig gestellte Fragen für Einreichende bis zum 30.06.2025 In dieser Fragensammlung finden Sie - geordnet nach Themenbereichen - Antworten auf wichtige Fragen rund um die Themen "studienbedingte Strahlenanwendungen" und "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren zur Anwendung radioaktiver Stoffe und / oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung". Themenbereiche: A. Allgemeines B. Genehmigungsverfahren und Änderungsanträge C. Anzeigeverfahren und Änderungsanzeigen D. Beschränkungen und Verbote E. Stellungnahme einer Ethik-Kommission F. Deckungsvorsorge – "Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen" G. Angaben oder Nachweise der beteiligten Studienzentren H. Berichtspflichten I. Verfahrenskosten J. Zusätzliche Informationsangebote ______________________________________________________________________________________________________ A. Allgemeines B. Genehmigungsverfahren und Änderungsanträge C. Anzeigeverfahren und Änderungsanzeigen D. Beschränkungen und Verbote E. Stellungnahme einer Ethik-Kommission F. Deckungsvorsorge – "Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen" G. Angaben oder Nachweise der beteiligten Studienzentren H. Berichtspflichten I. Verfahrenskosten J. Zusätzliche Informationsangebote Stand: 25.03.2025

Auflistungen der beim BfS gemäß § 36 Abs. 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommissionen

Auflistungen der beim BfS gemäß § 36 Abs. 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommissionen Vor Erteilung einer Genehmigung und/ oder vor Beginn einer anzeigebedürftigen Strahlenanwendung (bis zum 30.06.2025) muss die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS registrierten Ethikkommission vorliegen. In einer Übersicht hat das BfS alle Ethikkommissionen aufgeführt, die berechtigt sind, im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung Stellungnahmen nach § 36 Absatz 2 StrlSchG abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl). Bereits nach RöV oder StrlSchV registrierte Ethik-Kommissionen gelten auch als nach StrlSchG registriert ( § 205 Absatz 4 StrlSchG ). Ab dem 01.07.2025 ist keine Registrierung der Ethik-Kommissionen beim BfS mehr erforderlich. Es genügt, dass die Ethik-Kommission, die eine Bewertung nach dem Strahlenschutzgesetz durchführt, die erforderliche Fachkenntnis im Strahlenschutz aufweist (§ 36 StrlSchG). Registrierte Ethik-Kommissionen Voraussetzungen für die Registrierung sind gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG : Sitz im Geltungsbereich des StrlSchG Unabhängigkeit Interdisziplinäre Besetzung Bildung nach Landesrecht Fachkompetenz der Mitglieder (medizinische Sachverständige und nichtmedizinische Mitglieder) Mündliche Beratung mit mindestens fünf Mitgliedern Veröffentlichte Verfahrensordnung mit folgendem Inhalt: Mitglieder der Ethik-Kommission Verfahrensregelungen Anschrift der Ethik-Kommission Teilen Sie bitte Änderungen der personellen Zusammensetzung der Ethik-Kommission, der Verfahrensordnung und der Anschrift mit. Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen) werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Übersicht der registrierten Ethik-Kommissionen Nachfolgende Ethik-Kommissionen sind berechtigt, Stellungnahmen im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl): Registrierte Ethik-Kommissionen Postleitzahlengebiet 0 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission bei der Sächsischen Landesärztekammer Schützenhöhe 16 01099 Dresden x x Ethik-Kommission an der TU Dresden Fetscherstraße 74 01307 Dresden x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12 03044 Cottbus x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Liebigstraße 18 04103 Leipzig x x Ethik-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Am Kirchtor 9 06108 Halle x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle - Wittenberg Magdeburger Straße 16 06112 Halle (Saale) x x Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt Kühnauer Straße 70 06846 Dessau-Roßlau x x Ethik-Kommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena Bachstraße 18 07743 Jena x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33 07751 Jena x x Postleitzahlengebiet 1 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Charité Mitte, Charitéplatz 1 10117 Berlin x x Ethik-Kommission des Landes Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Institut für Pharmakologie Felix-Hausdorff-Str. 3 17487 Greifswald x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock St.-Georg-Str. 108 18055 Rostock x x Postleitzahlengebiet 2 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b 22083 Hamburg x x Ethik-Kommission der Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160, Haus 70 23562 Lübeck x x Ethikkommission bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Schwanenweg 20 24105 Kiel x x Medizinische Ethikkommission der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstrasse 140, Gebäude V04 26129 Oldenburg x x Postleitzahlengebiet 3 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Allee 18-22 30625 Hannover x x Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover x x Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Sitz Ostwestfalen Georgstr. 11 32545 Bad Oeynhausen x x Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg Baldingerstraße / Postfach 2360 35033 Marburg x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen Med. Lehrzentrum „Alte Chirurgie“ Klinikstraße 29 35392 Gießen x x Ethik-Kommission der Universitätsmedizin Göttingen Von-Siebold-Straße 3 37075 Göttingen x x Ethik-Kommission der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg x x Postleitzahlengebiet 4 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf x x Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Sitz Bochum Gesundheitscampus 33 44801 Bochum x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Robert-Koch-Str. 9-11 45147 Essen x x Ethik-Kommission Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster x x Postleitzahlengebiet 5 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln Gebäude 5 Kerpener Str. 62 50937 Köln x x Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen MIT 2, Wendlingweg 2 52074 Aachen x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Gebäude 74 / 4. OG Venusberg-Campus 1 53105 Bonn x x Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 40 55116 Mainz x x Ethik-Kommission der Universität Witten/Herdecke e.V. Alfred-Herrhausen-Str. 50 58448 Witten x x Postleitzahlengebiet 6 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Haus 1 Theodor-Stern-Kai 7 60590 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission bei der Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Mannheim (Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg) Haus 42 (ZMF), Ebene 3 Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg (Ethikkommission I der Universität Heidelberg) Alte Glockengießerei 11/1 69115 Heidelberg x x Postleitzahlengebiet 7 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Liebknechtstraße 33 70597 Stuttgart x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Tübingen Gartenstr. 47 72074 Tübingen x x Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Engelberger Str. 21 79106 Freiburg x x Postleitzahlengebiet 8 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Pettenkoferstr. 8a 80336 München x x Ethik-Kommission der Technischen Universität München Ismaninger Straße 22 81675 München x x Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16 81677 München x x Ethik-Kommission der Universität Ulm Helmholtzstraße 20 (Oberer Eselsberg) 89081 Ulm x x Postleitzahlengebiet 9 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg Krankenhausstraße 12 91054 Erlangen x x Ethikkommission bei der Universität Regensburg Universität Regensburg 93042 Regensburg x x Medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Josef-Schneider-Str. 4, C 15 97080 Würzburg x x Stand: 25.03.2025

Was ist UV -Strahlung?

Was ist UV -Strahlung? Die ultraviolette ( UV -) Strahlung , die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer ( nm ) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung . Die UV - Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. UV - Strahlung ist krebserregend und Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter. Einteilung der UV-Strahlen nach Wellenlängenbereichen Die ultraviolette ( UV -) Strahlung , die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer ( nm ) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung . Die UV - Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. Aufgrund ihrer physikalischen und biologischen Eigenschaften wird die UV - Strahlung nochmals unterteilt in UV -A- Strahlung ( Wellenlänge 400 - 315 nm ) UV -B- Strahlung ( Wellenlänge 315 - 280 nm ) und UV -C- Strahlung ( Wellenlänge 280 - 100 nm ). UV -A- Strahlung schließt sich direkt an das sichtbare Licht an. UV -C- Strahlung grenzt unmittelbar an den Bereich der ionisierenden Strahlung an. Je kürzer die Wellenlänge , desto energiereicher ist die Strahlung , und umso schädigender wirkt sie. UV - Strahlung der Sonne Die UV - Strahlung der Sonne ist die so genannte "natürliche" oder "solare" UV - Strahlung . UV - Strahlung dringt wellenlängenabhängig unterschiedlich weit bis zur Erdoberfläche vor. UV -C: Die besonders energiereiche UV -C- Strahlung wird von der Erdatmosphäre in den oberen Atmosphärenschichten vollständig ausgefiltert, so dass natürliche UV -C- Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht. UV -B: Die energiereiche UV -B- Strahlung wird abhängig vom Zustand der Ozonschicht ebenfalls durch die Atmosphäre ausgefiltert. Aber nicht vollständig: Etwa bis zu zehn Prozent der UV -B- Strahlung erreichen noch die Erdoberfläche. Bei Störungen der Ozonschicht vergrößert sich der auf die Erdoberfläche treffende UV -B-Anteil. UV -A: Die längerwellige UV -A- Strahlung erreicht im Gegensatz zu UV -B- und UV -C- Strahlung weitgehend ungehindert die Erde. Die Stärke der natürlichen UV-Strahlung auf der Erdoberfläche hängt von vielen Faktoren ab Die Stärke der UV - Strahlung auf der Erdoberfläche hängt vom Breitengrad, von der Jahreszeit und von der Tageszeit ab. Je näher man dem Äquator kommt, desto intensiver wird sie. Im Sommer ist die UV - Strahlung stärker als im Winter – und mittags ist sie intensiver als morgens oder abends. Auch die Bewölkung beeinflusst die Stärke der UV - Strahlung . Eine geschlossene, dicke Wolkenschicht kann bis zu 90 Prozent der UV - Strahlung abhalten. Dagegen können leichte Bewölkung - bei der man die Sonne noch sehen kann - und Nebel die UV - Strahlung verstärken. Eine wichtige Rolle spielt außerdem, wie hoch ein Ort liegt: Die UV - Strahlung nimmt um ca. 10 Prozent pro 1000 Höhenmeter zu. Wasser, Sand und Schnee reflektieren die UV - Strahlung und verstärken sie auf diese Weise. Schatten verringert die UV - Strahlung – zum Beispiel unter einem Sonnenschirm um ca. 10 bis 30 Prozent und unter einem Baum mit dichter, großflächiger Krone um ca. 20 Prozent. Wirkungen und Schutz UV - Strahlung ist krebserregend, Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen der Menschen und ein wichtiger Umweltparameter. Darum wird die Intensität der UV - Strahlung weltweit ständig überwacht und als UV-Index veröffentlicht. Die UV-Strahlungsbelastung jedes Einzelnen und die damit verbundene gesundheitliche Gefährdung hängen zu einem großen Teil vom eigenen Verhalten ab. Jeder von uns kann sich bei Tätigkeiten im Freien und besonders auch im Urlaub durch sein Verhalten vor UV-Strahlung schützen. Der UV-Index bietet hierfür eine Orientierungshilfe. Künstlich erzeugte UV - Strahlung Künstlich erzeugte UV - Strahlung unterscheidet sich in ihrer Wirkungsweise nicht von der natürlichen UV - Strahlung . Künstlich erzeugte UV - Strahlung findet in Alltag, Technik, Medizin und Wellness (zum Beispiel in Solarien ) Anwendung. Stand: 05.02.2025

BfS -Merkblatt zur Einreichungsbedürftigkeit

BfS -Merkblatt zur Einreichungsbedürftigkeit Eine der wichtigsten Fragen im Rahmen der Vorbereitung von Forschungsvorhaben, die Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen vorsehen, betrifft die Einreichungsbedürftigkeit in Form eines Genehmigungsantrags bzw. einer Anzeige beim BfS . Das einschlägige BfS -Merkblatt, das hier heruntergeladen werden kann, gibt diesbezüglich die notwendige Orientierung. BfS -Merkblatt zur Einreichungsbedürftigkeit Stand: 25.03.2025

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