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Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Qualitätssicherungs-Richtlinien für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Anpassung des untergesetzlichen Regelwerks zu Qualitätssicherungsprüfungen Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die physikalisch-technische Qualitätssicherung festlegen, neu zu strukturieren. Unterhalb einer Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) finden sich in eigenen Richtlinien spezifische Anforderungen für die Qualitätssicherung für Abnahme- und Konstanzprüfungen bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik), von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Strahlentherapie (QS-RL Strahlentherapie), von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin). Abnahme- und Konstanzprüfungen dienen dazu zu überprüfen, ob die bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen erforderliche Qualität im Sinne des § 14 Absatz 1 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erreicht wird (§§ 115 Absatz 1, 116 StrlSchV). Demnach müssen Ausrüstungen vorhanden und Maßnahmen getroffen sein, um die für die Anwendung erforderliche Qualität bei Untersuchungen mit möglichst geringer Exposition und bei Behandlungen mit der für die vorgesehenen Zwecke erforderlichen Dosisverteilung zu erreichen. Abnahmeprüfungen (vor Beginn der Tätigkeit) und Konstanzprüfungen (während des Betriebes in regelmäßigen Abständen) tragen dazu bei, die einwandfreie technische Funktion von Vorrichtungen und Geräten zu gewährleisten. Die Rahmen-RL QS sowie die QS-RL Röntgendiagnostik sind seit dem 1. Dezember 2024 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen. Die QS-RL Strahlentherapie befindet sich derzeit in Erarbeitung. Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach dem Strahlenschutzrecht (Rahmen-RL QS) Die Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) fasst Grundlagen und Konzepte von Qualitätssicherungsprüfungen nach dem StrlSchG und der StrlSchV zusammen und soll einen bundesweit einheitlichen Standard für Qualitätssicherungsprüfungen gewährleisten. Sie konkretisiert Grundsätze und Rahmenbedingungen der physikalisch-technischen Qualitätssicherung im Sinne der Abnahme- und Konstanzprüfungen nach den §§ 115 und 116 StrlSchV bei Vorrichtungen und Geräten, die bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen verwendet werden. Spezifische Anforderungen an die Prüfungen werden in den zugehörigen Qualitätssicherungs-Richtlinien für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV von Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik), von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Strahlentherapie (QS-RL Strahlentherapie) und von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin, siehe unten) ausgeführt. Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin (QS-RL Nuklearmedizin) Die QS-RL Nuklearmedizin konkretisiert Grundsätze, Rahmenbedingungen und Umfang der physikalisch-technischen Qualitätssicherung im Rahmen der Abnahme- und Konstanzprüfungen nach §§ 115, 116 und 117 StrlSchV im Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin. Die allgemeingültigen Grundlagen und Konzepte werden in der übergeordneten Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) beschrieben. Für verschiedene Geräteklassen sind Anforderungen an deren Abnahme- und Konstanzprüfungen dargestellt. In Ergänzung dazu werden für diese Geräteklassen in der vorliegenden QS-RL Nuklearmedizin Beispiele für die im Regelfall durchführende Person sowie Änderungen und deren Einordnung hinsichtlich Abnahmeprüfung, Teilabnahmeprüfung oder Bezugswertfestlegung aufgeführt. Diese Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug des Strahlenschutzrechtes spätestens ab dem 15. Juni 2025 zugrunde zu legen. Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik) Die QS-RL Röntgendiagnostik regelt die Abnahme- und Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (§§ 115, 116 StrlSchV) sowie die dazugehörigen Aufzeichnungspflichten (§ 117 StrlSchV). Während die allgemeinen Grundlagen und übergreifende Konzepte in der übergeordneten Rahmenrichtlinie Qualitätssicherung (Rahmen-RL QS) verankert sind, konkretisiert die QS-RL Röntgendiagnostik die speziellen technischen Anforderungen. Ziel ist es, die für die Anwendung erforderliche Qualität im Sinne des § 14 Absatz 1 Nummer 5 StrlSchG zu sichern. Die Richtlinie unterstützt damit den Strahlenschutz der Patientinnen und Patienten und soll zu einem bundesweit einheitlicheren Vollzug des Strahlenschutzrechts beitragen. Die QS-RL Röntgendiagnostik ist seit dem 1. Dezember 2024 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes anzuwenden. Nach ihrer Einführung wurde sie redaktionell überarbeitet, um wichtige Klarstellungen und Aktualisierungen vorzunehmen. Diese Änderungen wurden den Bundesländern per Rundschreiben mitgeteilt und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Ausgabe Nr. 28-29/2025) veröffentlicht. BMUKN stellt Ihnen hier die konsolidierte Fassung vom 27. Mai 2025 zum Download bereit.

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung

Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung Das BfS schätzt, wie viele Röntgenuntersuchungen in Deutschland durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben und mindestens alle zwei Jahre ausgewertet und bewertet. Für das Jahr 2023 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt, gut 40 Prozent davon allein im zahnmedizinischen Bereich. Jede Röntgenuntersuchung ist mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden. Daher wird regelmäßig abgeschätzt, wie viele Untersuchungen durchgeführt werden und wie hoch die daraus resultierende Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung ist. Diese Daten werden für jedes Kalenderjahr erhoben, ausgewertet und bewertet, um auch zeitliche Trends erkennen zu können. Die Auswertungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre. Wie wird die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen abgeschätzt? Ärztliche Leistungen werden über spezielle Gebührenziffern abgerechnet, die die ärztlichen Maßnahmen und damit auch die hier interessierenden radiologischen Maßnahmen beschreiben. Da ca. 98 % der deutschen Bevölkerung gesetzlich oder privat krankenversichert sind, kann die Häufigkeit röntgendiagnostischer Untersuchungen gut mithilfe dieser Gebührenziffern abgeschätzt werden. Diese werden dem BfS für den ambulanten Bereich regelmäßig von der kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellt. Für den stationären Bereich stehen dem BfS zu zahlreichen Röntgenuntersuchungen, insbesondere zu dosisintensiveren Verfahren wie der Computertomographie ( CT ), verlässliche Daten des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Darüber hinaus gehen hier die Ergebnisse eines Ressortforschungsvorhabens ein. Wie wird die Strahlenexposition durch Röntgendiagnostik abgeschätzt? Für die Abschätzung der kollektiven effektiven Dosis (Kollektivdosis) werden für die verschiedenen Untersuchungsarten jeweils die Produkte von Untersuchungshäufigkeit und einem repräsentativen Schätzwert für die mittlere effektive Dosis dieser Untersuchungsart ermittelt und über alle Untersuchungsarten aufsummiert. Mithilfe jährlicher Bevölkerungszahlen wird die mittlere effektive Dosis pro Einwohner und Jahr berechnet. Abbildung 1: Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen in Deutschland Ergebnisse der aktuellen Auswertung Häufigkeit Für das Jahr 2023 wurde für Deutschland eine Gesamtzahl von etwa 125 Millionen Röntgenanwendungen abgeschätzt (ohne zahnmedizinischen Bereich etwa 80 Mio. ). Die Anzahl von Röntgenuntersuchungen in Deutschland lag zwischen 2016 und 2023 im Mittel bei ca. 1,5 pro Einwohner und Jahr (siehe Abbildung 1). Etwa 80 % aller Röntgenmaßnahmen werden im ambulanten Bereich durchgeführt und hiervon ca. 90 % bei Kassenpatienten, wobei es sich im ambulanten Bereich vorwiegend um konventionelle Röntgenaufnahmen handelt. Die Gesamthäufigkeit von Röntgenanwendungen verlief zwischen 2016 und 2023 leicht abnehmend. Auffallend ist ein durch die COVID-19-Pandemie bedingter Rückgang der Häufigkeit in 2020 mit anschließendem Wiederanstieg in 2021. Konventionelle Röntgenaufnahmen Abbildung 2: Prozentualer Anteil der verschiedenen Untersuchungsarten an der Gesamthäufigkeit (links) und an der kollektiven effektiven Dosis (rechts) für das Jahr 2023 Etwa 40 % aller Röntgenuntersuchungen im Jahr 2023 wurden in der Zahnmedizin (inklusive Kieferorthopädie) durchgeführt (siehe Abbildung 2). Neben den zahnmedizinischen Untersuchungen entfiel der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen auf das Skelett (das heißt Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und auf den Brustkorb (Thorax). Die Anzahl der meisten konventionellen Röntgenuntersuchungen, z.B. von Schädel, Thorax und Wirbelsäule, hat in den letzten 15 Jahren deutlich abgenommen. Die Häufigkeit von Mammographien nahm infolge der Einführung des Deutschen Mammographie-Screening-Programms zwischen 2007 und 2009 um 35 % zu und ist – nach anschließender geringfügiger Abnahme – ab 2011 weitgehend konstant (Ausnahme: Pandemie-bedingter Rückgang in 2020). Computertomographie ( CT ) Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat zwischen 2016 und 2023 um ca. 25 % zugenommen (siehe Abbildung 1). Etwa die Hälfte aller CT -Untersuchungen werden bei stationären Patienten und Patientinnen durchgeführt. Eine Zunahme der Untersuchungshäufigkeit ist übrigens auch bei der Magnetresonanztomographie ( MRT ) , also einem Schnittbildverfahren, das keine ionisierende Strahlung verwendet, zu verzeichnen. Dosis Abbildung 3: Mittlere effektive Dosis (in mSv) pro Einwohner und Jahr durch Röntgenuntersuchungen in Deutschland Die mittlere effektive Dosis infolge von Röntgenanwendungen in Deutschland pro Einwohner beläuft sich für das Jahr 2023 auf 1,5 Millisievert ( mSv ) (siehe Abbildung 3). Die mittlere effektive Dosis durch CT -Untersuchungen pro Einwohner und Jahr hat im betrachteten Zeitraum zugenommen, wobei dieser Anstieg wegen der über die Jahre abnehmenden Dosis pro CT -Untersuchung moderater ausfällt als die zugehörige Zunahme der CT -Häufigkeit. Bei den restlichen Untersuchungsverfahren nimmt die jährliche Pro-Kopf- Dosis über den Zeitraum 2016 bis 2023 dagegen ab (siehe Abbildung 3). Im kassenärztlichen ambulanten Bereich hat sich die Pro-Kopf- Dosis durch konventionelle Röntgenuntersuchungen in den letzten 15 Jahren nahezu halbiert. Erwartungsgemäß ist der relative Anteil konventioneller Röntgenuntersuchungen an der kollektiven effektiven Dosis eher gering. Beispielsweise beträgt dieser für Untersuchungen des Skelettsystems nur etwa 5 % , obgleich der Anteil an der Häufigkeit bei ca. einem Viertel liegt. CT -Untersuchungen sowie die ebenfalls dosisintensiven Angiographien und interventionellen Maßnahmen der Blutgefäße tragen zwar lediglich ca. 15 % zur Gesamthäufigkeit bei, ihr Anteil an der kollektiven effektiven Dosis betrug im Jahr 2023 jedoch beinahe 90 % (siehe Abbildung 2). Stand: 02.12.2025

Radioaktivität messen

Radioaktivität messen Auch wenn ionisierende Strahlung nicht zu sehen, hören, fühlen oder schmecken ist, gibt es Methoden und Geräte, um sie zu messen. Je nach Art der Strahlung und Messaufgabe sind unterschiedliche Geräte erforderlich. Im Vergleich zu professionellen Messgeräten, wie sie das Bundesamt für Strahlenschutz nutzt, messen einfache Geräte für den Privatgebrauch oft ungenauer und weniger zuverlässig. Verschiedene Faktoren nehmen Einfluss auf die Güte von Messergebnissen und müssen bei der Auswertung von Messergebnissen beachtet werden. Was ist ionisierende Strahlung? Messverfahren Messgeräte Einflussfaktoren und Aussagekraft der Messergebnisse Professionelle Radioaktivitäts-Messungen Messwerte online einsehen Radioaktivitäts-Messwerte einordnen und bewerten Messgeräte zur Messung von Radioaktivität in der Umwelt " Radioaktivität " beschreibt ein physikalisches Naturphänomen: Können Atomkerne ohne äußere Einwirkung von selbst zerfallen und dabei energiereiche Strahlung ( ionisierende Strahlung ) aussenden, nennt man sie "radioaktiv". Natürliche Radioaktivität ist überall in der Umwelt anzutreffen, und niemand kann sich ihr entziehen. Von künstlicher Radioaktivität spricht man, wenn radioaktive Atomkerne zum Beispiel durch Kernspaltung oder Neutronenaktivierung künstlich erzeugt werden. Die beim radioaktiven Zerfall entstehende ionisierende Strahlung ist nicht zu sehen, zu hören, zu fühlen oder zu schmecken. Es gibt jedoch Methoden und Geräte, um sie zu messen. Was ist ionisierende Strahlung? Ionisierende Strahlung entsteht, wenn bestimmte Atomkerne radioaktiv zerfallen und dabei Alpha-, Beta-, Gamma- und/oder Neutronen - Strahlung abgeben. Ionisierende Strahlung kann aber auch technisch erzeugt werden. Das ist bei Röntgen-Strahlung der Fall. Trifft ionisierende Strahlung auf Atome oder Moleküle, kann sie diese "ionisieren". Ionisierung bedeutet: Elektronen werden aus der Hülle von Atomen beziehungsweise Molekülen "herausgeschlagen". Das zurückbleibende Atom oder Molekül ist dann (zumindest kurzzeitig) elektrisch positiv geladen. Elektrisch geladene Teilchen nennt man Ionen. Zerfallen Atomkerne, geben sie häufig – abhängig davon, um welche Atomkerne es sich handelt - Alpha- Strahlung in Form ausgestoßener Helium-Atomkerne oder Beta- Strahlung in Form von aus dem Atomkern ausgestoßenen Elektronen oder Positronen ab. Meist tritt zeitgleich mit der Alpha- oder Beta- Strahlung auch sehr kurzwellige und energiereiche Gamma- Strahlung auf. Dringt ionisierende Strahlung in menschliches Gewebe ein , kann sie Zellen im Gewebe schädigen . Während Alpha- Strahlung schon durch wenige Zentimeter Luft absorbiert wird und die menschliche Haut nicht durchdringen kann, durchdringt Beta- Strahlung die Luft bis zu einigen Metern und kann durch die menschliche Haut wenige Millimeter bis Zentimeter in den menschlichen Körper gelangen. Gamma- Strahlung und Neutronen - Strahlung durchdringen sehr leicht verschiedenste Materie. Maßeinheiten Messverfahren Da man ionisierende Strahlung nicht direkt beobachten kann, muss man geeignete Messverfahren verwenden, um die Art und Intensität der Strahlung zu ermitteln. Je nach Art der Strahlung (Alpha-, Beta- und Neutronen - Strahlung oder Röntgen- und Gamma- Strahlung ) sind unterschiedliche Messverfahren erforderlich. Das bedeutet, dass man nicht mit einem einzigen Verfahren alle durch den radioaktiven Zerfall entstehenden Strahlungsarten messen kann. Auch der Messzweck spielt eine wichtige Rolle. Soll zum Beispiel neben der Intensität der Strahlung auch die Art des radioaktiven Stoffes bestimmt werden, sind unterschiedliche Messverfahren notwendig. Physikalische Wechselwirkungen der Strahlung mit Materie Alle Verfahren zur Messung ionisierender Strahlung basieren auf physikalischen Wechselwirkungen der Strahlung mit Materie. Dabei wird Energie von der Strahlung auf das verwendete Detektormaterial übertragen, was je nach verwendetem Detektor zu verschiedenen Effekten führt, die dann gemessen und zum Beispiel per Anzeige auf einem Display sichtbar und/oder durch Knackgeräusche in einem Lautsprecher hörbar gemacht werden können. Messgeräte Die Messverfahren werden in unterschiedlichen Messgeräten eingesetzt, wie zum Beispiel Geiger-Müller-Zählern (umgangssprachlich "Geigerzähler"), Halbleiterdetektoren, Szintillationszählern und passiven Detektoren/Filmdosimetern: Geiger-Müller-Zähler Halbleiterdetektoren Szintillationszähler Passive Messgeräte Geiger-Müller-Zähler Geiger-Müller-Zähler Eine Sonde zur Messung der Gamma-Orts-Dosis-Leistung (ODL) mit zwei Geiger-Müller-Zählrohren für unterschiedliche Messbereiche. Geiger-Müller-Zähler nutzen den photoelektrischen Effekt, bei dem ionisierende Strahlung elektrisch geladene Teilchen im Messgerät freisetzt, die verstärkt und registriert werden können. Bei Geiger-Müller-Zählern befindet sich Gas in einem Metallrohr, dem so genannten Zählrohr, an das eine elektrische Spannung angelegt ist. Kommt das Gas im Zählrohr mit ionisierender Strahlung in Kontakt, entstehen im Gas elektrisch geladene Teilchen, die durch die angelegte Spannung beschleunigt und vervielfacht werden. Dadurch entsteht eine "Lawine" von geladenen Teilchen, die als elektrisches Signal (Strom) gemessen werden kann. Durch einen akustischen Verstärker, der im Messgerät mit verbaut sein kann, kann ein Geräusch (Ticken/Knacken) erzeugt und/oder durch das Umrechnen der Signale in Messeinheiten kann ein Messwert am Gerät abgelesen werden. Halbleiterdetektoren Halbleiterdetektoren Mit einem mobilen Halbleiterdetektor, der einen Reinstgermanium-Kristall als Detektormaterial verwendet, lässt sich Gamma-Strahlung messen. Bestimmte feste Materialien, so genannte Halbleiter, können zum Nachweis ionisierender Strahlung verwendet werden. Das Prinzip ähnelt dem in Geiger-Müller-Zählern verwendeten Effekt: In Halbleiterdetektoren entstehen durch den Kontakt mit ionisierender Strahlung elektrisch geladene Teilchen. Diese erzeugen ein elektrisches Signal, mit dessen Hilfe die Strahlung messbar gemacht wird. Zusätzlich zur Intensität der Strahlung kann dabei auch deren Energie bestimmt werden. Szintillationszähler Szintillationszähler Szintillationsdetektoren für die Messung von Gamma-Strahlung gibt es in unterschiedlichen Ausführungen auch für mobile Mess-Einsätze. In bestimmten Materialien, so genannten Szintillatoren, kann die ionisierende Strahlung optische Effekte wie zum Beispiel Lichtblitze verursachen. Diesen Lumineszenz-Effekt, bei dem ionisierende Strahlung bestimmte Stoffe zum Leuchten anregt, nutzt man in Szintillationszählern zum Nachweis von Strahlung , indem man die optischen Effekte direkt beobachtet oder mittels eines Lichtverstärkers und eines optischen Sensors messbar macht. Das abgegebene Licht wird als Signal erfasst und in einem Messwert am Gerät dargestellt. Wie mit Halbleiterdetektoren kann auch mit Szintillationszählern unter bestimmten Umständen zusätzlich zur Intensität der Strahlung die Energie der einfallenden Teilchen bzw. Gammastrahlung bestimmt werden. Passive Messgeräte Passive (Radon-)Messgeräte, Filmdosimeter Passive Messgeräte nutzen zum Beispiel Photoemulsions-Effekte als Messverfahren. Hier hinterlässt ionisierende Strahlung dunkle Spuren auf einer dünnen, lichtempfindlichen Schicht im Messgerät. In der Regel werden solche Messgeräte für einen bestimmten Messzeitraum an einem Ort aufgestellt wie zum Beispiel passive Radon -Messgeräte oder von einer Person mitgeführt wie zum Beispiel tragbare Filmdosimeter. Nach Ende des Messzeitraums werden die Detektoren im Labor ausgewertet, indem die von einfallenden Teilchen auf der lichtempfindlichen Schicht im Messgerät erzeugten Spuren ausgezählt werden. Die erhaltene Dosis wird bei diesem Messverfahren also im Nachhinein erfasst. Je nach Art und Intensität der Strahlung sind die hier genannten Messgeräte unterschiedlich gut zum Nachweis der jeweiligen Strahlungsart geeignet: So können Szintillationsmesssonden sehr viel geringere Aktivitäten oder Dosisleistungen messen als zum Beispiel ein Geiger-Müller-Zähler. Mögliche Rückschlüsse Auch wenn Messgeräte mit verschiedenen Arten von Detektoren bestückt sein und so verschiedene Messverfahren parallel nutzen können, ist es grundsätzlich nicht möglich, aus dem Ergebnis einer einzigen Messung einer bestimmten Strahlungsart Rückschlüsse auf die "Gesamt- Strahlung " an einem Ort zu ziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Rückschlüsse auf das vorhandene radioaktive Material gezogen werden, die wiederum eine Einschätzung der "Gesamt- Strahlung " ermöglichen: Wird an einem Ort eine Messung durchgeführt, bei der nicht nur die Intensität , sondern auch die Energie der vorhandenen (Gamma-) Strahlung bestimmt wird, können damit unter Umständen die vorhandenen radioaktiven Stoffe identifiziert und deren Menge bestimmt werden. Dies ermöglicht dann Aussagen zur Gesamtstrahlung. Einflussfaktoren und Aussagekraft der Messergebnisse Qualifizierte Aussagen zu Radioaktivitäts-Messergebnissen sind nur von Fachleuten mit entsprechender professioneller Ausstattung möglich. Im Strahlenschutz werden üblicherweise höherwertige Messgeräte eingesetzt, welche geeicht sind und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle und Kalibrierung unterliegen. Einflussfaktoren, die Fachleute bei Auswahl und Bewertung berücksichtigen, sind zum Beispiel die Eignung des Messgerätes für die Messaufgabe: Liefert das Messgerät für die zu ermittelnde Strahlungsart zuverlässige Ergebnisse, ist das Ansprechvermögen ausreichend? die Rahmenbedingungen der Messungen: Welche Aspekte müssen bei der Bewertung der Messergebnisse berücksichtigt werden? Welchen Einfluss haben die Messgeometrie, also der Abstand zum Messort und eine eventuell vorhandene Abschirmung ? Ein Vergleich von Messergebnissen ist nur möglich, wenn am selben Ort, in der gleichen Messgeometrie und mit einem vergleichbaren Messgerät gemessen wird. Aussagekraft von Messungen mit handelsüblichen, einfachen Geräten begrenzt Ein qualifiziertes, zuverlässiges und belastbares Messergebnis kann durch private Messungen in der Regel nicht erbracht werden, da die Aussagekraft von Messungen mit handelsüblichen, einfachen Geräten begrenzt ist. Private Messungen mit einfachen Messgeräten können maximal einen groben Anhaltspunkt geben. Die Gründe dafür sind vielfältig: In der Regel erfolgt keine kontinuierliche Kalibrierung und/oder Eichung der handelsüblichen, einfachen Geräte. Liegt eine Kalibrierung vor, ist sie meistens auf ein bestimmtes Radionuklid bezogen – das bedeutet, dass die Kalibrierung nur für eine spezielle Messaufgabe wie zum Beispiel die Detektion von Cäsium-137 gilt. Günstige Geiger-Müller-Zähler sind häufig nicht für alle Messsituationen geeignet, daher kann es gerade in niedrigeren Dosisbereichen zu Abweichungen der gemessenen Werte von den Werten teurer professioneller Geräte kommen. Bei der ungeübten Nutzung unbekannter Detektoren kann es leicht zu Bedienungsfehlern oder dem Einsatz von für die zu messende Strahlung ungeeigneten Messgeräten kommen – etwa, wenn Geräte für die zu ermittelnde Strahlungsart nicht geeignet sind oder die messbare Dosisleistung außerhalb des Messbereiches des Gerätes liegt. Handelsübliche, einfache Geräte sind oft anfällig für äußere Einflüsse wie zum Beispiel Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit oder elektromagnetische Felder. Die Messwerte privater Messungen mit einfachen Messgeräten lassen sich nur dann sinnvoll beurteilen, wenn Vergleichswerte vorliegen. Das bedeutet, dass zuvor mit demselben Messgerät bei gleichen äußeren Einflüssen und gleichen Messabständen eine Messung des "normalen" Hintergrundwertes durchgeführt wurde, mit dem man die neu ermittelten Messwerte vergleichen kann. Da eine Messung aller Strahlungsarten in der Regel nicht über ein einziges Messgerät erfolgen kann, sind Messungen mit einem einzigen Messgerät fast immer unvollständig. Hinweise und Empfehlungen Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) kann keine Empfehlung für spezielle Messgeräte oder Anbieter aussprechen. Das BfS empfiehlt jedoch, bei Überlegungen zur Anschaffung eines Messgerätes verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: So sollte der Messbereich des Messgerätes nach unten bis etwa 0,1 Mikrosievert pro Stunde reichen, da dies in etwa der natürlichen Umgebungsstrahlung entspricht. Zudem ist eine Anzeige der Dosisleistung in Mikrosievert pro Stunde sinnvoll, da man damit die Ergebnisse einfacher miteinander und mit Grenzwerten vergleichen kann. Zu beachten ist aber auch, dass die Qualität der verwendeten Komponenten und das Know-how des Herstellers eine Rolle spielen. Daher messen günstige Geräte oft nicht so genau und zuverlässig. So sind Geiger-Müller-Zähler für den privaten Gebrauch oft deutlich günstiger in der Anschaffung als professionelle Geräte, weil sie im Gegensatz zu diesen meist weder geeicht noch eichfähig sind. Professionelle Radioaktivitäts-Messungen Insgesamt wird die Umwelt in Deutschland engmaschig auf Radioaktivität überwacht. Dabei sind für verschiedene Umweltbereiche verschiedene Institutionen zuständig: Auf Bundesebene messen neben dem BfS zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst ( DWD ), das Thünen Institut , die Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) sowie das Max-Rubner-Institut ( MRI ). Zusätzlich gibt es Messstellen der Bundesländer; und auch die Betreiber von Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, betreiben Radioaktivitäts-Messstellen. Das BfS ist zudem an internationalen Messnetzen beteiligt bzw. beteiligt sich an internationalen Datenplattformen . Messungen des BfS https://odlinfo.bfs.de informiert über Radioaktivitätsmesswerte in Deutschland Das BfS misst Radioaktivität mithilfe vieler verschiedener Messverfahren und entsprechend ausgerüsteter Labore und Messgeräte. Beispiele sind das aus rund 1.700 über Deutschland verteilten Messsonden bestehende ODL -Messnetz , das routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung misst – rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, In-situ-Messungen mittels mobiler Germanium-Gammaspektrometer, Aerogamma-Messungen mit hubschraubergestützten Messsystemen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, hochempfindliche Messeinrichtungen zur Spurenanalyse zum Beispiel in der BfS -Messstation auf dem Schauinsland bei Freiburg, die geringste Spuren radioaktiver Stoffe in der Luft detektieren können ( Spurenanalyse ), Labore zur Analyse von Radionukliden in verschiedenen Medien , die ionisierende Strahlung zum Beispiel in Wasser, Boden, Luft und Lebensmitteln bestimmen können. Die notwendigen Messgeräte zur Messung von Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronen - Strahlung sind in verschiedenen Ausführungen im BfS vorhanden und unterliegen regelmäßigem Qualitätsmanagement durch Kalibrierung und Eichung. So sichert zum Beispiel ein durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiertes Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS die Qualität von Messungen von Radon - und Radon -Folgeprodukten. Messwerte online einsehen Das BfS-Geoportal Qualifizierte Radioaktivitäts-Messwerte stellen das BfS und andere Institutionen online bereit: Das ODL-Messnetz des BfS mit seiner wichtigen Frühwarnfunktion, um erhöhte Strahlung durch radioaktive Stoffe in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen, stellt seine Messwerte unter https://odlinfo.bfs.de rund um die Uhr online bereit. Im Falle der Ausbreitung einer radioaktiven Schadstoffwolke könnten diese nahezu in Echtzeit verfolgt werden – eine wesentliche Voraussetzung, um kurzfristig gezielte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einzuleiten. Im BfS -Geoportal stellt das BfS nicht nur eigene Messdaten, sondern auch Messdaten von Bundes-, Landes- und anderen Partnerbehörden bereit. Dies sind in der Mehrzahl Daten aus dem Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ). Messwerte der Ortsdosisleistung aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ( EU ) veröffentlicht das Joint Research Centre (JRC) der EU gesammelt. Auch Citizen Science Netzwerke wie zum Beispiel SAFECAST stellen Messwerte online bereit – die Werte sind nicht qualitätsgesichert, können jedoch grobe Anhaltspunkte liefern, ob etwa Radioaktivitäts-Messwerte aktuell steigende oder fallende Tendenzen haben. Verschiedene rückblickende Berichte über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung ergänzen die aktuellen, online verfügbaren Messwerte: Neben der Veröffentlichung eigener Berichte unterstützt das BfS auch das Bundesumweltministerium bei dessen nationalen und internationalen Berichtspflichten . Radioaktivitäts-Messwerte einordnen und bewerten Es kommt in unserer natürlichen Umgebung jederzeit zu radioaktiven Zerfällen und entsprechend zur Aufnahme radioaktiver Dosen. Diese natürlich vorkommende Radioaktivität ist kaum beeinflussbar. Beeinflussbar - und damit durch Grenzwerte regulierbar - ist dagegen die (künstliche) Strahlenbelastung durch technische Anlagen. Vergleichswerte Strahlung aus natürlich und zivilisatorisch bedingten Strahlenquellen ist jeder Mensch ausgesetzt. Der natürliche Strahlungshintergrund liegt in Deutschland je nach Region zwischen 0,6 Millisievert pro Jahr in der norddeutschen Tiefebene und mehr als 1,2 Millisievert pro Jahr in den Mittelgebirgen. Auch aus dem Weltall erreicht uns ionisierende Strahlung - in Form von kosmischer Strahlung . Auf Meereshöhe entspricht diese Strahlung etwa 0,3 Millisievert pro Jahr, doch schon in der Flughöhe von Flugzeugen in etwa zehn Kilometern Höhe ist die kosmische Äquivalenzdosisleistung etwa einhundert Mal so groß. Die gesamte natürliche Strahlenexposition in Deutschland oder genauer die effektive Dosis einer Einzelperson in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr. Je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten reicht sie von 1 Millisievert bis zu 10 Millisievert . Die Strahlenbelastung bei der medizinischen Diagnostik ist besonders bei aufwändigen Röntgenuntersuchungen hoch. Eine einzige Computertomographie kann etwa so viel Strahlenbelastung erzeugen wie die natürliche Strahlenbelastung in 10 bis 50 Jahren. Was bedeutet ein Anstieg von Radioaktivitäts-Messwerten? Radioaktivitäts-Messwerte unterliegen oft natürlich bedingten Schwankungen Grundsätzlich kann ein Anstieg von Messwerten einen Anstieg der Strahlungsintensität bedeuten. Allerdings unterliegen Radioaktivitäts-Messwerte oft natürlichen Schwankungen: Bei aktuellen Messwerten zum Beispiel von Sonden des ODL -Messnetzes können kurzzeitige Erhöhungen der Ortsdosisleistung um das Doppelte bis Dreifache der normalen Werte auftreten. Solche Erhöhungen der Strahlungsintensität können durch unterschiedliche Wettereinflüsse wie etwa Regen oder Wind entstehen und bedeuten keine Gefahr . Ab welchen Messwerten wird es gefährlich? Folgen akuter Strahlenbelastungen Während es bei der langsamen und langfristigen Aufnahme geringer Strahlendosen schwierig ist, genaue Ursache-Wirkung-Beziehungen herzustellen, sind die Effekte bei schweren radiologischen Unfällen mit großer Aufnahme von Strahlung bekannt und gut untersucht. So sind bei der kurzzeitigen Aufnahme einer einmaligen Dosis von wenigen tausend Millisievert ionisierender Strahlung schwere Schädigungen des Gewebes bis hin zum Tod unausweichlich. Eine derartig hohe Dosis kann allerdings nur in radiologischen Ausnahmesituationen mit massiven Freisetzungen von Radioaktivität in unmittelbarer Nähe betroffener Personen oder bei Bestrahlungseinrichtungen erreicht werden. So war es zum Beispiel für das Betriebspersonal und die Feuerwehrleute in der Anfangsphase der Reaktorkatastrophe in Tschornobyl . Im gesetzlichen Regelwerk wie etwa der EU -Vorschrift 96/29/EURATOM und im deutschen Strahlenschutzgesetz sind strenge Grenzwerte für den Umgang mit Radioaktivität und für die Bevölkerung festgelegt: Erwachsene, die durch ihre berufliche Tätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt sind , dürfen in fünf Jahren nicht mehr als 100 Millisievert aufnehmen, wobei in einem einzelnen Jahr nicht mehr als 50 Millisievert erreicht werden dürfen. Das entspricht etwa dem 20-fachen der natürlichen Strahlenbelastung. Für alle anderen Personen gilt, dass durch technische Anlagen oder künstlich eingebrachte radioaktive Stoffe pro Jahr maximal 1 Millisievert Äquivalenzdosis aufgenommen werden dürfen. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 11.02.2026

Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen

Die zuständige Behörde bestimmt Dritte für die Wahrnehmung von Tätigkeiten gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Vor der Bestimmung prüft die Behörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Bestimmung erfolgt ist, darf die Person oder das Unternehmen die Aufgabe ohne separate Genehmigung oder Anzeige ausüben. Die Bestimmungen nach Strahlenschutzgesetz sind Verwaltungsakte gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die oberste Landesbehörde im Strahlenschutz ist für die Bestimmung von Sachverständigen im Land Berlin zuständig. Sie bestimmt Einzelpersonen oder Organisationen als Sachverständige für folgende Tätigkeiten, die in § 172 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 StrlSchG festgelegt sind: Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 19 Absatz 3 StrlSchG, § 88 Absatz 2 und Absatz 5 StrlSchV), Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (§ 56 Absatz 2 StrlSchG), Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (§ 88 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchV) sowie Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (nach §§ 25 Absatz 4, 89 Absatz 1 und 3 StrlSchV). In den §§ 177 bis 182 StrlSchV ist festgelegt, welche Anforderungen für die Bestimmung von Sachverständigen gelten. Personen, die diese Tätigkeit wahrnehmen möchten, müssen im Wesentlichen nachweisen, dass sie zuverlässig, unabhängig, fachlich qualifiziert und qualitätsgesichert arbeiten. Je nach Umfang der Prüfung müssen auch Nachweise über die erforderliche technische und organisatorische Ausstattung erbracht werden. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen sind unter Vordrucke zu finden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bestimmung erteilt – befristet für maximal 5 Jahre. Während dieser Zeit kann der Umfang der Bestimmung auf Antrag erweitert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Bestimmung nach Ablauf der 5 Jahre aufrechterhalten werden soll, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sachverständigenorganisationen können die Bestimmung für mehrere prüfende Personen beantragen. Wenn Einzelsachverständige oder prüfende Personen von Sachverständigenorganisationen in einem Bundesland bestimmt werden, gilt diese Bestimmung bundesweit. Sind die Sachverständigen jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bestimmenden Behörden tätig, müssen sie dies der zuständigen Behörde vor Ort zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit mitteilen. Hierzu muss eine Kopie des Bestimmungsbescheids übermittelt werden. In Deutschland werden Personen, die in ihrem Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, dosimetrisch überwacht. Diese Kontrollen werden von nachgewiesenermaßen qualifizierten Messstellen durchgeführt. Die Anforderungen, die eine solche Messstelle erfüllen muss, sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 169 Absatz 2 StrlSchG). Aktuell gibt es in Deutschland vier Messstellen, welche die äußere berufliche Exposition ermitteln (Personendosismessstellen). Zu diesen gehört die Personendosismessstelle Berlin . Dazu kommen etwa 20 Messstellen, welche die inneren Expositionen bei Tätigkeiten überwachen (Inkorporationsmessstellen). Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der Inkorporationsmessstellen unter Behördlich bestimmte Messstellen . Informationen zur Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Berlin finden Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unter Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen . In der Nuklearmedizin, der Röntgendiagnostik und in der Strahlentherapie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen angewandt. Ärztliche und zahnärztliche Stellen überprüfen, ob hierbei die strahlenschutzrechtlichen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch Prüfung aller notwenigen Dokumente und Nachweise wird sichergestellt, dass bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen Erfordernisse und Qualitätsstandards unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und Technik eingehalten und dokumentiert werden, die rechtfertigende Indikation gegeben ist, die Bilddarstellungs-, Bildbearbeitungs- und Auswertemethoden die aktuellen Anforderungen erfüllen sowie die vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin beachtet werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen unterbreiten weiterhin Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und überprüfen, ob diese umgesetzt wurden. Dadurch soll das eigentliche Ziel der Strahlenanwendung sicher erreicht und gleichzeitig die Strahlenbelastung für die untersuchten Personen minimiert werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind bei den entsprechenden Ärztekammern angesiedelt. Jedes Bundesland bestimmt gemäß § 128 StrlSchV für seinen Zuständigkeitsbereich ärztliche und zahnärztliche Stellen. Dabei prüft die Behörde, ob keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit bestehen, die erforderliche personelle, technische und organisatorische Ausstattung zur Verfügung steht, das Personal der Stelle über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügt, die Arbeitsweise und Durchführung der Prüfungen eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten lassen und den Anforderungen der medizinischen Wissenschaft entsprechen sowie angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Prüfungen vorhanden sind. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen berichten jährlich über ihre Tätigkeit gegenüber der bestimmenden Behörde. Die Zahnärztliche Stelle Röntgen wurde für das Land Berlin dauerhaft bestimmt. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Zahnärztliche Stelle Röntgen . Die Ärztekammer Berlin hat zum 31.05.2026 die Trägerschaft der „Ärztlichen Stelle Qualitätssicherung Strahlenschutz Berlin“ (ÄSQSB) beendet. Bis zur rechtswirksamen Bestimmung eines Nachfolgeträgers übernimmt die oberste Strahlenschutzbehörde des Landes Berlin kommissarisch die Aufgaben der Geschäftsstelle der Ärztlichen Stelle Berlin. Ihre Anfragen, Mitteilungen und sonstigen Anliegen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ärztlichen Stelle sind deshalb vorübergehend an die nachstehende E-Mail-Adresse der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu übermitteln: strahlenschutz@senmvku.berlin.de . Anzeigen nach § 19 Strahlenschutzgesetz über die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung an einer Röntgeneinrichtung richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de . Wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies genehmigen lassen (§§ 10 und 12 Strahlenschutzgesetz). Diese Genehmigungspflicht gilt in den Bereichen Medizin, Technik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung für den Betrieb und für den Aufbau von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, den Einsatz von ionisierender Strahlung in Bestrahlungsgeräten und den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Wenn die Schwellen gemäß §§ 17 und 19 StrlSchG nicht überschritten werden, ist keine Genehmigung erforderlich, sondern es genügt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Die Beschäftigung von Fremdpersonal in Strahlenschutzbereichen nach § 25 StrlSchG sowie die Beförderung radioaktiver Stoffe ab bestimmten Aktivitäten unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials sind gemäß § 27 StrlSchG ebenfalls genehmigungspflichtig. In Berlin ist in solchen Fällen das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Es überprüft, ob die Vorrausetzungen für die Anzeigen und Genehmigungen erfüllt sind und überwacht, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Weitere ausführliche Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungsverfahren finden Sie auf der Website des LAGetSi unter Strahlenschutz – Formulare Die Beförderung radioaktiver Stoffe wird unterschieden in Kernbrennstofftransporte und in den Transport von sonstigen radioaktiver Stoffe. Die Beförderung von Kernbrennstoffen umfasst den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb staatlicher Verwahrung, genehmigter Anlagen zur Aufbewahrung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Spaltung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen. Sie ist ein streng regulierter Prozess, der spezielle Transportbehälter und strenge Sicherheitsstandards erfordert. Transporte erfolgen typischerweise per Bahn, Straße oder Schiff, unter Einhaltung internationaler Vorschriften und enger Überwachung durch Regulierungsbehörden. Für die Beförderung von Kernbrennstoffen ist eine Genehmigung erforderlich. Sie wird dem Antragsteller erteilt, wenn bestimmte Kriterien wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Beteiligten, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, Schutzmaßnahmen gegen Störungen, und Nachweis der Nichtverfügbarkeit von nahen Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente erfüllt sind. Genehmigungen für Kernbrennstoffbeförderungen werden vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Falls erforderlich, führt die Polizei Berlin Transportbegleitungsmaßnahmen sowie straßenverkehrsrechtliche Überprüfungen durch. Die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe umfasst den Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Straßen oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Wegen und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen, die unter § 28 StrlSchG spezifiziert werden, kann eine Beförderung auch genehmigungsfrei erfolgen. Die Genehmigung für die Beförderung radioaktiver Stoffe erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Zuverlässigkeit, Fachkunde im Strahlenschutz, angemessenes Personal und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Die Einhaltung der Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter ist verpflichtend. Es muss außerdem Vorsorge für Schadensersatzverpflichtungen getroffen werden, und der Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) muss sichergestellt sein. Die Wahl der Beförderungsart darf die Bevölkerung nicht gefährden. In Berlin ist das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) als obere Strahlenschutzbehörde zuständig für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen sowie für die Aufsicht über die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.

Entwicklung und Ueberpruefung moderner Methoden zum spezifischen Abbau halogener Verbindungen und anderer Schadstoffe

Es wird versucht, eine neue Methode zum Abbau von toxischen, biologisch schwer abbaubaren, halogenierten Verbindungen, Phenolen, Farbstoffen etc. in Abwaessern unter dem Einfluss von ionisierender Strahlung bzw. UV-Licht zu entwickeln. Es werden auch die bisher bekannten Literaturdaten kritisch ueberprueft und systematisiert. Da vielfach auch das Trinkwasser mit halogenierten Stoffen belastet wird, werden sich die Untersuchungen auch auf dieses Gebiet erstrecken. Die bisherigen Vorversuche an Trinkwasser zeigten, dass einfache, halogenhaeltige Kohlenwasserstoffe durch Bestrahlung mit ionisierender Strahlung (Roentgen-, Gammastrahlen, Elektronen) oder UV-Licht praktisch komplett abgebaut werden koennen. Die Untersuchungen umfassen: Strahlen- und photochemisch induzierten Abbau von chlorhaltigen organischen Verbindungen in Abwaessern; Strahlen- und photochemisch induzierter Abbau von Phenolen, Aldehyden u.a. toxischen Verbindungen in Abwaessern; Studien zum Abbau von halogenhaeltigen u.a. gesundheitsschaedlichen Verbindungen im Trinkwasser durch Anwendung von ionisierender Strahlung (Roentgen- bzw. Gammastrahlen oder Elektronen) bzw. UV-Licht.

Krebs durch CT-Untersuchungen? - Bewertung einer US-amerikanischen Studie zum Krebsrisiko durch CT-Untersuchungen

Krebs durch CT-Untersuchungen? - Bewertung einer US-amerikanischen Studie zum Krebsrisiko durch CT-Untersuchungen " Projected Lifetime Cancer Risks From Current Computed Tomography Imaging " von Smith-Bindman et al. in JAMA International Medicine, 2025 Forschende aus den USA haben in einer im April 2025 veröffentlichten Studie versucht, über Modellierungen vorherzusagen, wie viele Krebserkrankungen als Folge der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen zu erwarten sind. 2023 wurden in den USA bei geschätzt 61,5 Millionen Personen 93 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Die Modellierungen in der Studie ergaben, dass als Folge dieser CT -Untersuchungen 103.000 der untersuchten Personen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden. Die Berücksichtigung verschiedener Unsicherheiten ergab einen Bereich von 96.400 bis 109.500 Krebsfällen (90 %-Unsicherheitsintervall). Die Autor*innen der Studie folgern daraus, dass bei Fortführung dieser Praxis der Anteil der durch CT -Untersuchungen verursachten Krebsfälle an der Gesamtzahl der jährlich in den USA neu diagnostizierten Krebsfälle 5 % betragen könnte. Modellierungen wie in der vorliegenden Studie beinhalten zahlreiche Einflussgrößen, deren Werte nicht bekannt sind und für die lediglich möglichst plausible Annahmen getroffen werden können. Ihre Ergebnisse sind daher sehr unsicher. Computertomographien ( CT ) spielen eine wichtige Rolle in der medizinischen Diagnostik. Sie können für die untersuchten Personen einen großen Nutzen haben, da sie die Diagnose von Krankheiten erleichtern und die Behandlungsmöglichkeiten verbessern können. Die Häufigkeit von CT -Untersuchungen hat in den letzten zehn Jahren in Deutschland um ca. 20 % zugenommen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland etwa 15 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Bei CT -Untersuchungen wird Röntgen-Strahlung, also ionisierende und damit besonders energiereiche Strahlung, eingesetzt. Die Strahlendosis, die auf die Untersuchten einwirkt, ist bei CT -Untersuchungen deutlich höher als bei konventionellen Röntgenaufnahmen. Da ionisierende Strahlung grundsätzlich das Risiko für Krebserkrankungen erhöhen kann, stellt sich die Frage, welche Gefahr mit CT -Untersuchungen verbunden ist. Was weiß man zum Krebsrisiko durch CT -Untersuchungen? Die Strahlendosis durch eine oder auch mehrere CT -Untersuchungen fällt im Allgemeinen in den Niedrigdosisbereich. Aussagen zum Krebsrisiko durch solche sehr niedrigen und niedrigen Strahlendosen sind generell schwierig zu treffen. Beobachtungsstudien, in denen der Zusammenhang zwischen im Erwachsenenalter durchgeführten CT -Untersuchungen und bei diesen Personen aufgetretenen Krebserkrankungen direkt untersucht wird, sind selten und liefern keine eindeutigen Ergebnisse. Ergebnisse aus Studien zu CT -Untersuchungen, die bei Kindern oder Jugendlichen durchgeführt worden sind, deuten auf einen leichten Anstieg des Risikos für bestimmte Krebserkrankungen und mit steigender Strahlendosis durch CT -Untersuchungen hin. Was hat die amerikanische Studie untersucht? Forschende aus den USA haben in einer im April 2025 veröffentlichten Studie versucht, über Modellierungen vorherzusagen, wie viele Krebserkrankungen als Folge der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen zu erwarten sind. Die Gesamtzahl der im Jahr 2023 in den USA durchgeführten CT -Untersuchungen in der Studie stammt aus einer Marktanalyse zur Verbreitung von Bildgebungstechniken in den USA . Da sich das strahlenbedingte Krebsrisiko für verschiedene Altersgruppen, Geschlechter und betroffene Körperregionen unterscheidet, wurden diese CT -Untersuchungen in entsprechende Kategorien eingeteilt. Basis für diese Einteilung waren ein nationales Register zu Radiologie-Daten und ein Dosisregister der University of California San Francisco , das detaillierte Daten zu 120.000 Untersuchungen aus den Jahren 2018 bis 2020 enthält. Letzteres wurde auch dazu genutzt, um typische Organdosen für die verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter und Körperregionen abzuschätzen, die dann auf die Untersuchungen aus dem Jahr 2023 übertragen wurden. Über verfügbare Modelle zum Krebsrisiko durch Strahlung haben die Forschenden anhand dieser Datenbasis berechnet, wie viele durch die Strahlung bedingte Krebsfälle zu erwarten sind. Diese Modelle beruhen weitgehend auf Daten von Personen, die relativ hohen Dosen ausgesetzt waren, insbesondere den japanischen Atombomben-Überlebenden sowie Personen, die aus medizinischen Gründen strahlenexponiert wurden. In den Modellen werden die Erkenntnisse zum Krebsrisiko bei höheren Strahlendosen auf den Niedrigdosisbereich übertragen. Damit wird bis hin zu sehr niedrigen Dosiswerten von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Strahlenrisiko ausgegangen ( Linear-No-Threshold (LNT) Hypothese ). Was hat die Studie ergeben? 2023 wurden in den USA bei geschätzt 61,5 Millionen Personen 93 Millionen CT -Untersuchungen durchgeführt. Die Modellierungen in der Studie ergaben, dass als Folge dieser CT -Untersuchungen 103.000 der untersuchten Personen im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken werden. Die Berücksichtigung verschiedener Unsicherheiten ergab einen Bereich von 96.400 bis 109.500 Krebsfällen (90%-Unsicherheitsintervall). Die Autor*innen der Studie folgern daraus, dass bei Fortführung dieser Praxis der Anteil der durch CT -Untersuchungen verursachten Krebsfälle an der Gesamtzahl der jährlich in den USA neu diagnostizierten Krebsfälle 5 % betragen könnte. Bewertung der Studie Modellierungen wie in der vorliegenden Studie beinhalten zahlreiche Einflussgrößen, deren Werte nicht bekannt sind und für die lediglich möglichst plausible Annahmen getroffen werden können. Ihre Ergebnisse sind daher sehr unsicher. Eine Stärke der Studie ist, dass bei den Modellierungen Unterschiede im strahlenbedingten Krebsrisiko zwischen verschiedenen Altersgruppen, Geschlechtern und Organen berücksichtigt wurden. Zudem wurden die relevanten Organdosen und ihre Unsicherheiten aufwendig geschätzt. Jedoch wurden diese Unsicherheiten der Organdosiswerte nicht bei der Gesamtschätzung der Unsicherheit der Risikoabschätzung berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen Unsicherheiten könnte die in der Studie vorhergesagte Anzahl an Krebsfällen überschätzt sein, da CT -Untersuchungen häufig bei älteren Personen und Personen mit schweren Grunderkrankungen durchgeführt werden. Bei diesen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Laufe ihres verbleibenden Lebens eine durch die CT bedingte Krebserkrankung entwickeln, deutlich geringer als beim Bevölkerungsdurchschnitt. Denn die Latenzzeit – also der Zeitraum zwischen der Einwirkung von Strahlung und dem möglichen Auftreten einer dadurch verursachten Krebserkrankung – kann viele Jahre oder sogar Jahrzehnte betragen. Zwar wurde in der Studie rechnerisch versucht, CT -Untersuchungen, die im letzten Lebensjahr durchgeführt wurden, aus der Analyse auszuschließen. Doch dieser Zeitraum von nur einem Jahr ist in Anbetracht der langsamen Entwicklung von Krebserkrankungen deutlich zu kurz. Es ist zudem fraglich, wie gut die in der Studie verwendeten Risikomodelle aus RadRAT für die Abschätzung des strahlenbedingten Krebsrisikos nach Röntgen-Strahlung geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Personen, bei denen die CT -Untersuchung in der Kindheit stattfand. Von den in der Studie berücksichtigten CT -Untersuchungen entfallen zwar nur 4,2 % auf Kinder, bei der Interpretation der damit verbundenen Studienergebnisse ist jedoch besondere Vorsicht angebracht. Sind die Ergebnisse auf Deutschland übertragbar? Die CT -Praxis in Deutschland unterscheidet sich deutlich von der in den USA . Während in Deutschland im Jahr 2023 nur 175 Untersuchungen pro 1000 Einwohner durchgeführt wurden, lag dieser Wert mit 270 Untersuchungen pro 1000 Einwohner in den USA um fast 50 % höher. Insbesondere ist der Anteil der CT -Untersuchungen, die bei Kindern durchgeführt wurden, in den USA mit 4,2 % wesentlich höher als in Deutschland, wo er unter 1 % liegt. In Deutschland gelten im Vergleich zu den USA besonders hohe Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung. Laut Strahlenschutzrecht darf eine Röntgenuntersuchung – einschließlich CT – nur durchgeführt werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde zuvor festgestellt hat, dass der diagnostische Nutzen das Strahlenrisiko deutlich überwiegt (rechtfertigende Indikation). Darüber hinaus gibt es sogenannte diagnostische Referenzwerte für die Strahlendosis, die möglichst eingehalten oder unterschritten werden soll. Die Strahlendosis ist grundsätzlich so niedrig zu wählen, wie es unter Wahrung einer ausreichenden Bildqualität möglich ist (Prinzip der Dosisoptimierung). Die Einhaltung dieser zentralen Strahlenschutzprinzipien wird regelmäßig durch die sogenannten Ärztlichen Stellen überprüft, die in der Regel bei den Landesoberbehörden angesiedelt sind. Die Berechnungen der amerikanischen Studie – insbesondere der Anteil von 5 % an den Krebsneuerkrankungen – lassen sich daher nicht auf Deutschland übertragen. Bedeutung für den Strahlenschutz Trotz der bestehenden Unsicherheiten verdeutlichen Abschätzungen wie in der vorliegenden Studie von Smith-Bindman et al., wie wichtig es ist, dass die geltenden strahlenschutzrechtlichen Vorgaben für die Durchführung von CT -Untersuchungen sorgfältig eingehalten werden. Bei der Kommunikation solcher projizierten Zahlen ist jedoch darauf zu achten, die Bevölkerung nicht zu verunsichern – insbesondere, um zu verhindern, dass medizinisch sinnvolle CT -Untersuchungen unbegründet abgelehnt werden. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sollten, wann immer möglich, bildgebende Verfahren ohne ionisierende Strahlung erwogen werden. Ist die Durchführung einer CT -Untersuchung jedoch medizinisch indiziert und steht keine gleichwertige Alternative zur Verfügung, so sollte sie auch konsequent durchgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema und Tipps, wie man als Patient seine Strahlenbelastung niedrig halten kann finden Sie in der Broschüre Röntgen Nutzen und Risiken . Stand: 02.02.2026

Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (§ 169 StrlSchG, §§ 64-66 und § 150 StrlSchV)

Das Strahlenschutzgesetz legt zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest. Diese stellen sicher, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung erforderlich. Strahlenbelastungen können zum einen von außen auf den Körper wirken, wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung (äußere Strahlenbelastung). Zum anderen kann es zu einer inneren Strahlenbelastung kommen, beispielsweise durch radioaktive Stoffe, die mit der Atemluft in den Körper gelangt sind. Die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (RL Inkorporationsüberwachung) ersetzt die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)" (GMBl 2007, Seite 623) sowie die "Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung" (GMBl. 2004, Seite 418). Anpassungen an das geltende Strahlenschutzrecht und eine Harmonisierung mit internationalen Empfehlungen und Normen erforderten eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie. Der RL Inkorporationsüberwachung enthält die grundlegenden Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung beruflich exponierter Personen. Diese Anforderungen beinhalten insbesondere Festlegungen zum Erfordernis der Überwachung, zur Art und Häufigkeit der Messungen, zu den Verfahren für die Berechnung der Körperdosis aus den Messwerten der Ausscheidungsproben oder aus der Raumluftüberwachung sowie an die Ausstattung und die Analyse- und Auswerteverfahren der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition sind: Ersetzen der bisherigen Akkreditierung der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen durch zukünftig vier Alternativen: i) Akkreditierung (nach DIN EN ISO/IEC 17025) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle, ii) Überprüfung der organisatorischen und fachlichen Kompetenz durch das BfS (Leitstelle Inkorporationsüberwachung), iii) Zertifizierung plus Überprüfung der fachlichen Kompetenz durch das BfS sowie iv) Überprüfung durch die die Messstelle bestimmende Behörde. Vorgaben für die Überwachung der besonderen Grenzwerte für gebärfähige Personen und ungeborene Kinder, Aktualisierung der Biokinetik- und Dosimetrie-Werte, Wegfall der Berechnung der Organdosen, Dosimetrie für das ungeborene Kind und für gebärfähige Frauen (die neu berechneten Dosiskoeffizienten wurden bereits veröffentlicht unter BAnz AT 10. Mai 2023 B6 und BAnz AT 10. Mai 2023 B7), Vorgaben für die Qualitätssicherung in der Raumluftüberwachung, ein neues Verfahren zur Berechnung der Inkorporationsfaktoren im Rahmen der Berechnung des Erfordernisses einer regelmäßigen Inkorporationsüberwachung, angelehnt an die Veröffentlichung Radiation Protection 188 der Europäischen Kommission, eine Berechnung der charakteristischen Grenzen der Messungen (Erkennungs- und Nachweisgrenze, Unsicherheit) gemäß DIN ISO 11929, Vorgaben zur Durchführung von Inkorporationsmessungen an Notfalleinsatzkräften, Aufnahme der 2009 publizierten Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung in der Nuklearmedizin und Aktualisierung hinsichtlich neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren. Diese Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug des Strahlenschutzrechtes spätestens ab dem 1. Mai 2026 zugrunde zu legen.

Einfluss von (dicht-)ionisierender Strahlung auf die immunmodulatorische Wirkung des Komplementsystems: Neue Perspektiven für Gesundheitsschutz und Tumortherapie

Einfluss von (dicht-)ionisierender Strahlung auf die immunmodulatorische Wirkung des Komplementsystems: Neue Perspektiven für Gesundheitsschutz und Tumortherapie, Teilprojekt C

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