Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft weiter zu hoch Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind weiter leicht rückläufig. Das zeigt der jährliche Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) an die Europäische Kommission. Bei Schwefelverbindungen (SO2) wurde 2018 ein Rückgang von knapp -4,2 Prozent gegenüber 2017 registriert; gegenüber 1990 sind es 95 Prozent weniger. Die Stickoxid-Emissionen sind zwischen 1990 und 2018 um 59 Prozent gesunken, dennoch ist die Luftbelastung in etlichen deutschen Städten noch immer zu hoch. Die direkten Feinstaub-Emissionen gingen im gleichen Zeitraum um 55 Prozent zurück. Die Emissionen von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen (POP) bleiben 2018 relativ unverändert auf sehr niedrigem Niveau. Die Ammoniakemissionen gingen mit minus 16 Prozent gegenüber 1990 nur geringfügig zurück und verharren auch seit zehn Jahren auf mehr oder weniger gleichem Niveau. UBA -Präsident Dirk Messner drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Ammoniak-Emissionen sind nach wie vor deutlich zu hoch. Wir brauchen hier tiefgreifende Reformen, vor allem in der landwirtschaftlichen Praxis. Wir müssen Güllelager besser abdecken, die Fütterung optimieren und die Mineraldüngergabe anpassen. Sollte Deutschland seine Emissionen so nicht genügend senken können, müssten wir auch über Maßnahmen in der Struktur der Landwirtschaft diskutieren wie die Reduzierung der Tierbestände.“ Ammoniak entsteht vor allem in der Landwirtschaft bei der Zersetzung abgestorbener Pflanzen und tierischer Exkremente. Es trägt als Vorläuferstoff wesentlich zum Entstehen des sog. sekundären Feinstaub bei und ist in hohem Maße für die Hintergrundbelastung mit Feinstaub verantwortlich. Besonders hohe Konzentrationen in der Umgebung von großen Tierhaltungsanlagen können die Vegetation direkt schädigen. Deutschland ist nach EU-Vorgaben verpflichtet, den jährlichen Ausstoß von Ammoniak um mindestens 5 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Die tatsächlichen Emissionen liegen aber regelmäßig über dem historischen Niveau und nähern sich dem Zielwert kaum. Die Emissionen schädlicher Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber sind mit 89, 58 und 76 Prozent Minderung gegenüber 1990 deutlich rückläufig, auch wenn in den letzten Jahren kaum noch Fortschritte gemacht wurden. Der Trend für persistente organische Schadstoffe zeichnet ein ähnliches Bild: Die Bandbreite reicht hier von minus 85 Prozent für Dioxine bis zu minus 53 Prozent bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die etwa bei der unvollständige Verbrennung von Holz oder Kohle entstehen. Historisch betrachtet lagen die großen Erfolge der Luftreinhaltung in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung. Derzeit sind für viele Schadstoffe kaum noch Minderungen zu beobachten. Allerdings werden zur weiteren Minderung von Luftschadstoffemissionen bis 2030 eine Reihe von bereits beschlossenen Änderungen und Neuregelungen beitragen, darunter die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen, die Revision der Technischen Anleitung Luft, neue Vorgaben für die Abgasregulierung von Pkw im Rahmen des RDE-Verfahrens (=Real Driving Emissions) sowie zusätzliche Maßnahmen im Anlagen- und Düngerecht. Auch der bis 2038 beschlossene Kohleausstieg wird die Luftqualität verbessern. Das UBA aktualisiert und ergänzt jedes Jahr seine Berechnungen zu den Emissionen von Luftschadstoffen. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention, mit der 1979 das Problem der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung international angegangen wurde.
Die Firma Bio-Energie Söhlde GmbH & Co. KG, 31185 Söhlde, Barbecker Str., hat mit Schrei-ben vom 20.03.2021 die Erteilung einer Genehmigung gemäß den §§ 16 und 19 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage mit 54 t/d Produktionskapazität am Standort in 31185 Söhlde, Barbecker Str. Gemarkung Söhlde, Flur 6, Flurstück(e) 93/8, 95/2 beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist: • Umnutzung des Nachgärers zum Gärrestlager 2 • Errichtung und Betrieb einer mobilen Separation für Gärreste • Zusätzliche Lagerfläche für den separierten Gärrest im vorhandenen Fahrsilo 2 • Erhöhung der Lagermenge von Biogas auf 5,59 t bei Nr. 9.1.1.2 V • Erhöhung der Lagermenge von Gärrest auf 15.820 m³ • Erhöhung der störfallrelevanten Biogasmenge auf 22.249 kg
Der Firma A. H. Energie GmbH & Co. KG, Bergwinkelsweg 11, 31171 Nordstemmen, wird auf-grund ihres Antrages vom 02.06.2021 die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogas-anlage mit 57,5 t/d Durchsatzkapazität erteilt. Dieser Bescheid erstreckt sich auf die folgenden wesentlichen Maßnahmen: • Erhöhung der Gärrestlagerkapazität von 4.423 m³ auf 12.636 m³ (Nr. 9.36 V der 4.BImSchV) durch o Umnutzung des Nachgärers zum Gärrestlager 2 o Errichtung und Betrieb einer mobilen Separation für Gärreste o Zusätzliche Lagerfläche für den separierten Gärrest im vorhandenen Fahrsilo • Erhöhung der Lagermenge von Biogas von 8,43 t auf 11,6 t (Nr. 9.1.1.2 V der 4.BImSchV) • Erhöhung der störfallrelevanten Biogasmenge auf 24.655 kg • Errichtung und Betrieb einer dritten Trocknungsanlage mit vier Stellplätzen
Die Witte KG betreibt in 33775 Versmold, Wischkamp 4 eine Tierhaltungsanlage mit 1.662 Tierplätzen für Rinder, Kühe und Kälber. Die Tierplatzzahlen werden durch den Antrag nicht geändert. Beantragt wird die Errichtung eines Fahrsilos mit ca. 7.682 m² Fläche zur Lagerung von Futtermitteln für die Tiere. Das Fahrsilo wird in Asphalt ausgeführt und erhält Stahlbetonseitenwände sowie ein Sammelbecken für schwach belastetes Niederschlagswasser. Das separat liegende Grundstück ist über eine Anbindungsbaulast an den Betrieb gebunden.
Herr Henry Offermann, Kirchweg 37, 21726 Heinbockel, hat am 12.06.2019 die Genehmigung für den Neubau eines Melkhauses mit Vorwartehof u. Selektionsbuchten, den Anbau von Strohställen, die Umnutzung eines vorh. Strohstalls zum Liegeboxenbereich, die Erweiterung des Boxenlaufstalles, die Ergänzung einer Futtertischüberdachung, den Neubau einer überdachten Mistplatte, den Neubau einer Futtermittelkomponentenlagerhalle und den Neubau eines Güllebehälters gem. § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt.
Herr Ulrich Kleymann, Wahner Straße 17a, 49762 Lathen-Wahn, plant auf dem Grundstück Gemarkung Lathen, Flur 10, Flurstück 47/4 die Errichtung und den Betrieb von drei Kälberställen mit jeweils 512 Plätzen, den Bau eines Güllelagers und die Herstellung der Rangierflächen sowie den Neubau eines Büros (Gesamtkapazität: 1.536 Kälber). Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 7.6.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Auf Antrag des Unternehmens Schweinezucht Pappendorf GmbH & Co. KG wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Schweinemastanlage am o. g. Standort durchgeführt, welches folgenden Umfang umfasst: - Verringerung der Tierplatzzahl im Stall 1 von 2.000 Tierplätzen auf 1.848 Tierplätze (Absetzferkel mit einem Gewicht von ca. 8 kg bis 25 kg), - Neuaufteilung der Mastschweineboxen im Stall 2 und 3 i. V. m. der Erhöhung der Tierplatzzahl auf jeweils 576 Tierplätze, - Beibehaltung der Gesamttierzahl von 3.000 Tierplätze, - Errichtung eines Zugluftganges in den Ställen 1, 2 und 3, - Errichtung von überdachten Verbindern zwischen den Ställen 1 und 2 sowie 2 und 3, - Zentrierung der Abluftführung zu den neu entstehenden Verbindern, - Errichtung eines neuen Sozialbereiches im Stall 1, - Errichtung eines Futterbunkers für CCM- Mais, - Verschiebung der Vorgrube und des Abtankplatzes in östliche Richtung sowie Verringerung der Abmessungen und des Volumens des Güllebehälters. Zuständige Genehmigungsbehörde ist gemäß §§ 1 und 2 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) i. V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des BImSchG, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen (Sächsische Immissionsschutz–Zuständigkeitsverordnung- SächsImSchZuVO), das Landratsamt Meißen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Das beantragte Vorhaben bedarf auf Grund der §§ 4 und 16 BImSchG i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und der Ziffer 7.1.11.3/V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Herr Hermann Irlbacher, Niederland 9, 92709 Moosbach, beabsichtigt die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage, durch die Erweiterung der Einsatzstoffe mit einem Einsatz von jährlich 3.000 t Hühnertrockenkot (HTK) auf dem Grundstück Flur-Nr. 10 der Gemarkung Niederland. Merkmale des Änderungsvorhabens der bestehenden Biogasanlage: - Einsatz von Hühnertrockenkot als anteiliger Ersatz von energieäquivalenter anderer Feststoffe (Silagen aus NawaRo, v. a. Mais) zum Betrieb der bestehenden Biogasanlage - Anlieferung des Hühnertrockenkots erfolgt chargenweise (30 t/Charge) alle 4 bis 5 Tage - Zwischenlagerung erfolgt im abgedeckten Bereich der Fahrsiloanlage - Jährliche Einsatzmenge von ca. 3.000 t/a Dafür wurde dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und den Nrn. 1.2.2.2, 8.6.3.2 und 9.36 jeweils Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV vom 30.04.2020 vorgelegt.
Die BioStrom Welling - Herr Hannes Wesseler hat mit Schreiben vom 17.07.2020 die unwesentliche Änderung ihrer immissionsschutzrechtlichen Biogasanlage gem. § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) angezeigt. Änderungsgegenstand: Austausch des Eintragssystems und Wechsel an den ursprünglich genehmigten Standort Errichtung und Betrieb eines Gülle-Vorlagerbehälters Austausch der Kegeldächer gegen Kugeldächer bei Fermenter und Nachgärer Austausch von Tauchrührwerken Demontage der nördlichen Wand des Fahrsilos 2 Errichtung eines Pumpenhauses, eines Bürocontainers und eines Schüttgutlagers Standort des Vorhabens: Ort: Melle Gemarkung: Himmern Flur: 4 Flurstück: 20/7
- Reduzierung der Tierplätze von 1029 Tierplätzen (1029 Rinder und 75 Kälber) auf 720 Tierplätze (720 Rinder und 320 Kälber) und Absenkung der Großvieheinheiten von 907,8 auf 446 - Entfall der Güllekanäle in drei Stallhüllen - Ersatz der Monoschachtlüftung durch geregelte Seitenwandlüftung - Nutzung der Außenflächen zur Aufstellung von Kälberiglus - Rückbau eines Wasserbeckens - Einbindung der Oberflächenentwässerung von 3740 m² Wirtschaftsfläche in das Güllelager - Vergrößerung der Lagerkapazität der Güllelagune um 4.263 m3 auf 9.728 m3.
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