Im Rahmen des § 4 BJagdG zeigt dieser Datensatz die Jagdbezirke innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gem. §7 und § 8 des BJagdG untergliedert. Der Datensatz ist wegen der fortwährenden Digitalisierung nicht abschließend.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Abgrenzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Herne
Grenzen der Hegeringe im Landkreis Diepholz
Jagdbezirke mit Kontaktdaten der Pächter.
dargestellt sind die Eigenjagdbezirke in der Stadt Hamm
Die interaktive Kreiskarte (Bürger-GIS) ist eine frei zugängliche, kostenlose Informationsplattform, mit der raumbezogene, verwaltungsspezifische Informationen des Landkreises Emmendingen für Bürger, Wirtschaft und Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.
Jagdbezirke LK Emmendingen
dargestellt sind die Jagdgrenzen in der Stadt Hamm