Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt. WMS und WFS sind tagesaktuell, shape und geojson werden monatlich aktualisiert.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt. WMS und WFS sind tagesaktuell, shape und geojson werden monatlich aktualisiert.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt.
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen der Komplexe Raumnutzung - Vorranggebiete Kulturlandschaft (KULA).