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SPA-Gebiete in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten SPA-Gebiete (Special Protection Area) in Sachsen. Als Special Protection Area bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage von Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. Zusammen mit den Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, den FFH-Gebieten, bilden die besonderen Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

FFH-Gebiete in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Gebiete (Flora-Faune-Habitate). Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

FFH-Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von FFH-Gebieten (punkthaft)

Der Datensatz enthält die FFH-Maßnahmeflächen (punkthaft) zur Erhaltung und Entwicklung von FFH-Gebieten im Freistaat Sachsen. Maßnahmen werden beschrieben durch eine Maßnahmen-ID (6er-ID: Erhaltungsmaßnahme, 7er-ID: Entwicklungsmaßnahme, 8er-ID: sonstige), Maßnahmenbezeichnung, Maßnahmestatus (Erhaltung, Entwicklung), Flächengröße, detaillierte Beschreibung, FFH-Bezug, FFH-Nummer, FFH-Name, Umsetzungszeitraum etc. Die Umsetzung von FFH-Maßnahmen wird durch FFH-Managementpläne festgeschrieben und geregelt. FFH-Managementpläne ist für die Naturschutzbehörden verbindlich und setzen klare Schutz- und Erhaltungsziele.

FFH-Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von FFH-Gebieten (linienhaft)

Der Datensatz enthält die FFH-Maßnahmeflächen (linienhaft) zur Erhaltung und Entwicklung von FFH-Gebieten im Freistaat Sachsen. Maßnahmen werden beschrieben durch eine Maßnahmen-ID (6er-ID: Erhaltungsmaßnahme, 7er-ID: Entwicklungsmaßnahme, 8er-ID: sonstige), Maßnahmenbezeichnung, Maßnahmestatus (Erhaltung, Entwicklung), Flächengröße, detaillierte Beschreibung, FFH-Bezug, FFH-Nummer, FFH-Name, Umsetzungszeitraum etc. Die Umsetzung von FFH-Maßnahmen wird durch FFH-Managementpläne festgeschrieben und geregelt. FFH-Managementpläne ist für die Naturschutzbehörden verbindlich und setzen klare Schutz- und Erhaltungsziele.

FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (punkthaft)

Der Datensatz beinhaltet alle punkthaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (flächenhaft)

Der Datensatz beinhaltet alle flächenhaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen (linienhaft)

Der Datensatz beinhaltet alle linienhaft erfassten FFH-Arthabitate und Entwicklungsflächen. Als Flora-Faune-Habitate bezeichnet man die Schutzgebiete, die auf der Grundlage der Flora-Faune-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die Richtlinie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines der wesentlichen Instrumente der Berner Konvention ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

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