API src

Found 3 results.

Related terms

Nachhaltige Wildtiernutzung zur Verbesserung der Einkommensmoeglichkeiten der Bevoelkerung im Bereich der 'Reserve de Faune du Bafing', West-Afrika

Das Projekt "Nachhaltige Wildtiernutzung zur Verbesserung der Einkommensmoeglichkeiten der Bevoelkerung im Bereich der 'Reserve de Faune du Bafing', West-Afrika" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Tropenökologisches Begleitprogramm durchgeführt. Die Republik Mali ist ein Sahelland mit den typischen Problemen dieser Zone: instabile landwirtschaftliche Produktion aufgrund variabler Niederschlaege, wachsende Bevoelkerung, Raubbau natuerlicher Ressourcen, wirtschaftliche Binnenlage. Das Projekt zur Laendlichen Regionalentwicklung 'PREMA' ist im aeussersten Suedwesten des Landes, einer der am schwaechsten entwickelten Regionen, taetig. Im Rahmen kleiner Pilotaktionen sollen die Selbsthilfekapazitaet der Bevoelkerung erkannt und eigenverantwortliche Massnahmen der Bauern und Baeuerinnen entwickelt und gefoerdert werden. Alle Aktivitaeten werden auf ihre Sozial- und Umweltvertraeglichkeit (Armutsbekaempfung und oekologische Nachhaltigkeit) geprueft. In diesem Zusammenhang soll auch ueberprueft werden, ob und wie eine nachhaltige Nutzung der Fauna des 'Reserve de Faune du Bafing' als Einkommensquelle fuer die lokale Bevoelkerung moeglich ist. Das Reserve wurde 1990 im Rahmen einer Kompensationsmassnahme fuer den nordoestlich anschliessenden Manantali-Stausee eingerichtet. Es umfasst rund 160000 ha und liegt im suedwestlichen Projektgebiet nahe der guinesischen Grenze im Sueden und rund 120 km von der senegalesischen Grenze im Westen entfernt. Mit 1100-1400 mm Jahresniederschlag gehoert das Gebiet geographisch zur Guineasavanne. Innerhalb des Gebietes liegen als Enklaven sechs Doerfer, ausserhalb der Parkgrenzen befinden sich neun Doerfer, die teilweise die natuerlichen Ressourcen innerhalb des Parks nutzen. Die IUCN klassifiziert die Reserve als Kategorie Ib 'Wilderness Area'. Es bestehen starke Nutzungsbeschraenkungen, zB totales Jagdverbot. Trotz dieser Einschraenkung stellt das Wild eine wichtige Nahrungsquelle der lokalen Bevoelkerung dar. Zudem wird der Wildbestand zunehmend durch Wilderei, die teilweise ueber die Grenzen Guineas, Senegals und Mauretaniens zurueckverfolgt werden kann, dezimiert. Erwartete Ergebnisse: Die wichtigsten Tierarten fuer die wirtschaftliche Nutzung sind identifiziert. Fuer nutzbare Arten sind die Nutzungsmoeglichkeiten (Fleisch, Fell, Trophaeen, Fototourismus etc), die Marktmoeglichkeiten, das Vorkommen und die geschaetzte Populationsgroesse beschrieben. Die ortsueblichen Nutzungs- und Verwertungstraditionen und -techniken sowie Art und Ausmass ortsfremder Nutzung wie Wilderei sind beschrieben. Nutzungsrelevante Populationsparameter ausgewaehlter Arten sind erhoben. Die Populationsgroesse im Gebiet, Zuwachs und Sterblichkeit und das Raum-Zeit-System sind beschrieben. Das Nutzungspotential der ausgewaehlten Arten ist beurteilt und abgeschaetzt. Methoden und Techniken fuer eine nachhaltige Nutzung, die auf der abgeschaetzten oekologischen Produktivitaet und auf der Akzeptanz durch die ...

F+E-Vorhaben 'Nachhaltiges Wildtiermanagement in Zentralasien und Kaukasus'

Das Projekt "F+E-Vorhaben 'Nachhaltiges Wildtiermanagement in Zentralasien und Kaukasus'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. Zentralasien beherbergt wesentliche Populationen mehrerer gefährdeter und in den Anhängen I und II von CITES gelisteter Arten. Einige dieser Arten spielen eine wichtige Rolle im internationalen Handel als Jagdtrophäen (zum Beispiel Wildschafe und Wildziegen, Schneeleopard) oder als Handelsgut (Hörner der Saiga-Antilope). Leider werden Jagdquoten derzeit meist ohne fachliche Grundlage zentral festgelegt. Nachhaltig und auf legaler Grundlage kann Trophäenjagd allerdings für einige dieser Arten, insbesondere für Argali und Urial (Wildschafe) sowie Schraubenziege einen starken Anreiz für den Schutz der Arten, ihrer Lebensräume und damit ganzer Ökosysteme bieten. Voraussetzung dafür ist die Entwicklung allgemein anerkannter Monitoringsysteme, eine Quotensetzung und Definierung von Trophäentieren, sowie rechtliche Grundlagen, die Jagdbewirtschafter zu Nachhaltigkeit motivieren. Weiterhin gilt es durch Transparenz und sinnvolle Kontrolle des Trophäenexportes eine verantwortliche Jagdwirtschaft zu fördern. Zum Schutz von Arten, deren Bestände (derzeit oder langfristig) keine nachhaltige Bewirtschaftung erlauben, müssen Vollzug und Anreizsysteme entwickelt werden. Entsprechende Mechanismen sind bisher in Zentralasien nur rudimentär entwickelt oder fehlen ganz. Allerdings gibt es lokale Erfolg versprechende Ansätze nachhaltigen Wildtiermanagements, die aber andererseits zum Teil durch formale Schutzbestimmungen sowie Import- und Exportbeschränkungen in ihrer Existenz in Frage gestellt werden. Mit Ausnahme Tadschikistans, das den Beitritt plant, sind alle zentralasiatischen Länder Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Die Umsetzung der Konvention bedarf aber noch der Unterstützung. Problematisch ist insbesondere der grenzübergreifend illegale Wildtierhandel, der gemeinsame Anstrengungen erfordert. Ziel der beiden Workshops ist es, Akteure aus Wissenschaft, Verwaltung und Wildtiermanager zusammen zu bringen und gemeinsam tragfähige Ansätze für eine nachhaltige Wildtierbewirtschaftung zu entwickeln. Das angestrebte Management soll zur Umsetzung von CITES beitragen und integraler Bestandteil eines transparenten Genehmigungsverfahrens (u.a. für Exportpapiere) sein. Die Weiterarbeit an den Ergebnissen wird vor Ort im Rahmen des GTZ-Regionalprogramms 'Nachhaltige Naturressourcennutzung in Zentralasien' sowie im Rahmen des regionalen Capacity building-Projekts für nachhaltiges Naturressourcenmanagement von UNDP/GEF stattfinden, wo der Fokus dann auf die weitere Verbreitung der Methodik als auch auf der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen liegen wird.

Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen Weniger Bürokratiestress für Jäger und mehr Tierschutz -  Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen. Aeikens betonte, dass das aus dem Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und  Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei der Jagd nun gesetzlich verankert.¿ Aeikens sagte, die stark angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu hohe Rehwildbestände zu reagieren. Die wesentlichen Neuerungen zielen darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in einer Hand liegen. Um die Abschussplanung zu erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach  Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen, wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu verhindern. Die Nilgans und der Nutria werden in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen. Besser geschützt auf ihren Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen  können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild. Berücksichtigung finden im neuen Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens eine beschränkte Jagdausübung erlauben. Zudem werden im Fischereigesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls geregelt werden. Im Fischereigesetz soll darüber hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise drückt auch  Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen aus.¿ Bis zum 18. Mai haben nun die Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern. Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

1