Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Poster.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein. Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein.Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt.
Die Rendzina ist ein Boden, der sich aus Kalk, Dolomit oder Gipsgestein entwickelt hat. Durch Bildung und Anreicherung von Humus bildet sie einen dunkel gefärbten Oberboden aus. Unmittelbar darunter liegt das kaum verwitterte Bodenausgangsgestein.Das klassische Verbreitungsgebiet der Rendzinen sind Karstgebiete, vor allem in den Mittelgebirgen und den Alpen, wo kalkreiches Ausgangsgestein und Hangneigung zusammentreen. In den Mittelgebirgen treten sie überall dort auf, wo Kalksteinschichten ausstreichen. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Rendzinen auf Kalkstein der Kreidezeit entwickelt. Das Hauptverbreitungsgebiet liegt deshalb auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Daneben existieren vereinzelte Vorkommen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Rendzinen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine Fläche von ca. 800 ha ein und werden vorwiegend als Wald genutzt.
ID: 610 Ergänzungstitel des Vorhabens: Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz / Mukran Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Hafen Mukran liegt an der Ostküste der Insel Rügen. Bemessungsschiff: Länge: 229,20; Breite: 38, 00; Tiefgang 13,50 m Ausbau der inneren Hafengewässer mit der Sollwassertiefe von gegenwärtig -10,50 m NHN auf -14,95 m NHN Ausbau der Hafenzufahrt außerhalb der Hafengrenze von ca. 2.100 m ebenfalls auf -14,95 m NHN Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 07.03.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0431/3394-6605 E-Mailadresse der Kontaktperson: anne.unruh@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht - Planfeststellung/Wasserwegerecht Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Dezernat R 21 Kiellinie 247 24106 Kiel Anhörungsbehörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland GDWS - Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat R21 Fährhafen Sassnitz GmbH Fährhafen Sassnitz GmbH Im Fährhafen 20 18546 Sassnitz / Neu Mukran Deutschland Homepage: http://www.mukran-port.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Sassnitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2022 Enddatum der Auslegung 16.06.2022 Auslegung der Planunterlagen in der Gemeinde Ostseebad Binz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Binz Jasmunder Straße 11 18609 Ostseebad Binz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.05.2022 Enddatum der Auslegung 16.06.2022 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Stadt Sassnitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Sassnitz Hauptstraße 33 18546 Sassnitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 25.08.2023 Enddatum der Auslegung 08.09.2023 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Gemeinde Ostseebad Binz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Binz Jasmunder Straße 11 18609 Ostseebad Binz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 25.08.2023 Enddatum der Auslegung 08.09.2023 Erörterung: Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren "Ausbau der Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz" Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Fährhafen Sassnitz GmbH Skandinavientor 1 Passagierterminal, 4. OG 18546 Sassnitz /Neu Mukran Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.07.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.05.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Fährhafen Sassnitz / Mukran_Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2023 Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.08.2023 Erörterungstermin 20221206_Bekanntmachung_Erörterungstermin am 12.01.2023.pdf
Digitale Karte der Rutschungen an den Steilküstenabschnitten der Außenküste von Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:10.000. Zusätzliche Informationen Die Daten der Karte liegen digital vor, sie können als digitale Daten bereichsbezogen bzw. als Plott bezogen werden. Derzeit ist die Karte für den Bereich Jasmund verfügbar. Darüber hinaus erfolgte eine Drucklegung der karte, die über das Facharchiv des LUNG M-V beziehbar ist.
Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.
Geogefahrenhinweiskarte im Maßstab 1:10.000 für den Bereich Jasmund (Rügen)
§ 1 (1) Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt wird das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen oder Wassersportgeräten und der Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen in dem Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft vom 12. September 1990 ( GBl. Sonderdruck Nummer 1466), die nach Artikel 3 Kapitel XII Nummer 30 Buchstabe a der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 ( BGBl. 1990 II Seite 885, 1239) mit den dort genannten Maßgaben fortgilt, Nationalpark "Jasmund" gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund vom 12. September 1990 (GBl. Sonderdruck Nummer 1467), die nach Artikel 3 Kapitel XII Nummer 30 Buchstabe b der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II Seite 885, 1239) mit den dort genannten Maßgaben fortgilt, Biosphärenreservat "Südost-Rügen", Schutzzonen I und II, gemäß der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen" vom 12. September 1990 (GBl. Sonderdruck Nummer 1471), die nach Artikel 3 Kapitel XII Nummer 30 Buchstabe f der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II Seite 885, 1239) mit den dort genannten Maßgaben fortgilt, nach dieser Verordnung geregelt. (2) Die Grenzen der Nationalparke nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des Biosphärenreservats "Südost Rügen" nach Absatz 1 Nummer 3 auf den Bundeswasserstraßen mit den Schutzzonen I und II, die durch diese Gebiete führenden Fahrwasser im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1987 (BGBl. I Seite 1266), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Dezember 1994 (BGBl. I Seite 3744) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, die sonst von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die durchgehende Schifffahrt aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs festgelegten und bekannt gemachten Wasserflächen oder die direkten, nicht durch Sichtzeichen begrenzten oder gekennzeichneten Zufahrtswege zu oder von den Häfen oder, soweit darstellbar, den genehmigten Anlegestellen oder genehmigten Liegeplätzen sowie die in dieser Verordnung genannten besonderen Schutzgebiete der Boddengewässer (§ 4) sind aus den amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in ihrer jeweils gültigen Fassung ersichtlich. Die amtlichen Seekarten können bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern des Bundes für den Küstenbereich von Mecklenburg-Vorpommern während der Dienstzeiten eingesehen und von den Vertriebs- und Auslieferungsstellen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, bezogen werden. Kartenausschnitte über die Nationalparke und das Biosphärenreservat "Südost-Rügen" mit den Schutzzonen I und II und den darin liegenden besonderen Schutzgebieten (§ 4) sind aus der Anlage I zu ersehen. Stand: 04. Juni 2016
Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 25. Juni 2011 fünf Buchenwaldgebiete in Deutschland in die Liste des Welterbes aufgenommen. Damit wird das grenzüberschreitende Weltnaturerbe Buchenwälder, zu dem auch Gebiete in der Slowakei und der Ukraine zählen, um einen deutschen Teil erweitert. Die Welterbestätte heißt jetzt "Buchenurwälder in den Karpaten und alte Buchenwälder in Deutschland". Fünf deutsche Buchenwaldgebiete wurden in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt aufgenommen: der Grumsiner Forst in Brandenburg, der Nationalpark Kellerwald-Edersee in Hessen, der Nationalpark Jasmund und der Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Nationalpark Hainich in Thüringen. Sie repräsentieren die wertvollsten verbliebenen Reste großflächiger naturnaher Buchenbestände in Deutschland.
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