Kinder, Jugendliche und Menschen ab 60 Jahren sind häufiger zu Fuß unterwegs als andere Altersgruppen. Sie nutzen auch stärker das Fahrrad und den ÖPNV. Die Jüngsten und die Ältesten legen damit ein umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind sie als zu Fuß Gehende und Radfahrende häufiger von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es sein, sie durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen. Die Broschüre zeigt, wie der Straßenraum an die Fähigkeiten und Anforderungen der Kinder und älteren Menschen angepasst werden kann und alle Altersgruppen davon profitieren. Sie inspiriert mit guten Praxisbeispielen aus deutschen Kommunen.
Zusammenfassung, Analyse und Auswertung vorhandenen Datenmaterials zur Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsentwicklung der Städte Ludwigslust, Bützow, Bad Doberan, Grevesmühlen und Ribnitz-Damgarten als Grundlage zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Die Suburbanisierung, die starke Abwanderung der Bevölkerung aus Ostdeutschland und der allgemeine Bevölkerungsrückgang führen zur Entleerung der Innenstädte und besonders in den 'Plattenbauten' zu erheblichem Wohnungsleerstand. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahre 2002 das Förderprogramm 'Stadtumbau Ost' und den gleichnamigen Wettbewerb ins Leben gerufen. Die teilnehmenden Städte mussten in einem Integrierten-Stadt-Entwicklungs-Konzept (ISEK) darlegen, wie sie mit der Schrumpfungs- und Leerstandsproblematik umgehen werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben ca. 40 Städte ein ISEK erstellt. Das Institut für Landschaftsplanung und Landschaftsökologie war in den Städten Bad Doberan, Bützow, Grevesmühlen, Ludwigslust und Ribnitz-Damgarten an der Erarbeitung eines ISEK beteiligt und hat die Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, und Einwohnerentwicklung analysiert. Anhand dieser Analyse wurde versucht Aussagen zu der zukünftige Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung zu treffen und die zukünftige Einwohnerentwicklung der jeweiligen Stadt bis 2020 abzuschätzen. Auf dieser Grundlage wurde die in Zukunft nachgefragte Art und Anzahl von Wohnungen abgeschätzt. Anhand dieser Wohnungsbedarfsprognose wurden dann ein städtebauliches Konzept erstellt. Dabei ist der Planungsprozess immer wieder mit der jeweiligen Stadtverwaltung und in Workshops auch mit interessierten Bürgern oder speziellen Einwohnergruppen (z.B. Jugendlichen und in der Jugendarbeit engagierten) abgestimmt worden.
Zielsetzung: Mit der Einführung moderner Fahrgastunterstände in Leipzig wurde ein erster Schritt in Richtung klimagerechter Stadtgestaltung getan. Allerdings blieb bislang weitgehend unbeantwortet, inwieweit diese Strukturen mit Dachbegrünung tatsächlich zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Förderung der urbanen Biodiversität beitragen. Erste Forschungsarbeiten und lokale Beobachtungen deuten darauf hin, dass Standortfaktoren wie Beschattung, Bebauungsdichte oder umliegende Vegetation erheblichen Einfluss auf die Vegetationsentwicklung und die Funktionalität der begrünten Dächer nehmen. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen aus anderen Städten wie Hamburg, dass begrünte Haltestellen wertvolle Rückzugsräume für Insektenarten bieten können. Vor diesem Hintergrund nimmt das Vorhaben „FaGULab - Fahrgastunterstände Leipzig Reallabor“ eine bestehende Wissenslücke in den Blick: Es fehlen belastbare Daten zur ökologischen Wirksamkeit der bereits umgesetzten Dachbegrünungen in Leipzig sowie zur Frage, wie Pflege, Nachsteuerung und Standortanpassung gestaltet sein müssten, um die Wirksamkeit dieser kleinen grünen Infrastrukturelemente langfristig zu sichern. Zudem ist bislang unklar, welche wirtschaftlichen und sozialen Potenziale ein zivilgesellschaftlich unterstützter Pflege- und Erhaltungsansatz bieten könnte - beispielsweise durch Patenschaften oder Bildungspartnerschaften. Ziel des Projekts ist es daher, in einem transdisziplinären Ansatz datenbasierte Erkenntnisse über ökologische, soziale und ökonomische Effekte begrünter Fahrgastunterstände zu gewinnen. Dabei sollen Schüler:innen, Wissenschaftler:innen, Verwaltungsakteur:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen gemeinsam in einem Reallaborformat kooperieren. Zunächst stehen schulische Arbeitsgemeinschaften im Mittelpunkt, in denen Jugendliche unter fachlicher Anleitung Daten erheben, Biodiversität erfassen und Messreihen durchführen. Im Anschluss wird in einem Reallabor gemeinsam mit weiteren Mitwirkenden eine Strategie für eine nachhaltige Stadtbegrünung entwickelt. Das Projekt zielt darauf ab, begrünte Haltestellen nicht nur als technische Infrastruktur, sondern als ökologische Lernorte und Experimentierfelder zu begreifen - mit der Vision, dass jede begrünte Fläche zählt. Langfristig sollen daraus Handlungsempfehlungen für eine wirksamere, insektenfreundlichere und sozial tragfähige Umsetzung städtischer Begrünungsmaßnahmen abgeleitet und idealerweise in das Verwaltungshandeln integriert werden.
Mit dem Sozialmonitoring in der Integrierten Stadtteilentwicklung verfügt Hamburg seit 2010 über ein System der kleinräumigen Stadtbeobachtung. Ziel ist es, frühzeitig erkennbar zu machen, in welchen Bereichen der Stadt sich multiple soziale Problemlagen häufen oder zunehmen. Kombiniert mit dem örtlichen Erfahrungswissen wird die Verwaltung in die Lage versetzt, gebietsbezogene Handlungsbedarfe im Bereich der Integrierten Stadtteilentwicklung abzuleiten. Im Sozialmonitoring werden sieben sogenannte "Aufmerksamkeitsindikatoren" betrachtet. Diese sind: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder von Alleinerziehenden, Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger, Arbeitslose, Kinder in Mindestsicherung, Mindestsicherung im Alter und Schulabschlüsse. Diese Indikatoren werden jeweils unter dem Gesichtspunkt des Status Quo und der Entwicklung in den vergangenen drei Jahren untersucht. Die Indikatoren werden mit Hilfe eines statistischen Berechnungsverfahrens zu einem "Statusindex" sowie einem "Dynamikindex" zusammengefasst und klassifiziert. Es werden vier Status- und drei Dynamikklassen unterschieden ("hoch", "mittel", "niedrig", "sehr niedrig" bzw. "positiv", "stabil", "negativ"). Im Ergebnis kann jedem betrachteten Gebiet eine Status- und eine Dynamikklasse zugewiesen werden. Diese werden kombiniert (gekreuzt) ausgewertet und in der Karte wiedergegeben. In der Karte sind die zentralen Ergebnisse - der Gesamtindex - für das jeweilige Jahr dargestellt. Der Layer "bewohnte Bereiche" wurde anhand der in ALKIS hinterlegten Flächennutzungen (Wohnbaufläche, gemischt genutzte Fläche) ermittelt und dargestellt. Die Daten beziehen sich jedoch immer auf ganze Statistische Gebiete. Weitere Informationen sind beim übergeordneten Objekt "Sozialmonitoring" sowie im Internet unter <a href="http://www.hamburg.de/sozialmonitoring" target="_blank">www.hamburg.de/sozialmonitoring</a> zu finden.
Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und wird seit 2024 als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind. Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung der Natur in der Nähe zum Menschen. Dazu gehören insbesondere: Schaffung von Naturerfahrungsräumen, also von Grünflächen, auf denen sich vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, aufhalten und die Natur frei erleben können, Schaffung von öffentlich zugänglichen Ökogärten oder die ökologische Aufwertung von öffentlichen Park- und Gartenanlagen, Aufwertung, Pflege und Entwicklung kommunaler Grünflächen zu strukturreichen Landschaftselementen, Artenschutzmaßnahmen an und in Gebäuden, wie z.B. Fledermausquartiere, Nisthilfen oder artenreiche Trockenmauern, Maßnahmen zum Insektenschutz im urbanen Raum und zur Artenvielfalt, Maßnahmen der praktischen Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, Maßnahmen des Artenschutzes und der Biodiversität in öffentlichen Parks oder Gärten, Maßnahmen zum Artenschutz oder zur Biotop-Pflege (z.B. Streuobstwiesen), die nicht über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) förderfähig sind. Förderfähig sind Aufwendungen für Vorhaben, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern, dem Wasserrückhalt oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Dazu gehören insbesondere: Maßnahmen zur Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern, Maßnahmen zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen, wie z.B. die naturnahe Umgestaltung von Uferverbauungen, Kommunale Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte oder der Biodiversität, Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens und Bewusstseins für das Themengebiet Wasser, Kommunale Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser mit innovativem ökologischem Charakter, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion oder hydrologischen Funktion von oberirdischen Gewässern in öffentlichen Park- oder Gartenanlagen. Zuwendungsempfänger können zum Beispiel Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände sein. Ziel ist die Verbesserung des menschlichen Naturerlebens, des Verständnisses für den Erhalt einer artenreichen Umwelt, der Kenntnisse komplexer Zusammenhänge in der Natur und eines dauerhaften Gewässermanagements. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und achten Sie dabei darauf, den ökologischen Nutzen ausführlich darzulegen, zu erläutern, wie die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Menschen (öffentliche Wahrnehmbarkeit) steht sowie die notwendigen Erklärungen (unter Punkt 8) abzugeben. Ihr Fokus sollte in diesem Jahr auf Maßnahmen liegen, die innerhalb eines Jahres umzusetzen sind. Mögliche Fragen zur Antragstellung beantwortet der Projektverantwortliche Willy Hentschel. Tel.: +49 391 567-1574 E-Mail: NWM(at)mwu.sachsen-anhalt.de Anträge sind im Original einzureichen, können aber auch vorab per E-Mail übersendet werden. Förderaufruf zur Einreichung von Anträgen zur Finanzierung von Vorhaben zur Umsetzung von Maßnahmen des Sofortförderprogramms NaturWasserMensch (NWM) Antragsformular Sofortförderprogramm NWM ANBest-P ANBest-GK NBest-Bau
Die Förderung der biologischen Vielfalt in Berlin ist ein gemeinschaftliches Unterfangen, das ohne das Engagement vieler haupt- und ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer nicht möglich wäre. Bürgerinnen und Bürger tragen durch lokale Projekte zur Stadtnatur und zum sozialen Zusammenhalt bei, indem sie sich in über 200 Gemeinschaftsgärten engagieren, ihre Gärten naturnah gestalten, sich an Umweltinitiativen beteiligen und an Citizen Science-Projekten teilnehmen. Auch Berliner Unternehmen ergreifen Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität an ihren Standorten, sei es in Höfen, Vorgärten oder auf Dächern. So haben die Berliner Wasserbetriebe bei der Umgestaltung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel gezeigt, dass auch technische Infrastrukturen zur biologischen Vielfalt beitragen können. Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften besitzen ebenfalls große Flächenreserven und engagieren sich zunehmend. Häufig werden zusammen mit Mieterinnen und Mietern Innenhöfe und Vorgärten nach den Bedürfnissen von Schmetterlingen, Igeln und Co aufgewertet, wie bei der Märkischen Scholle in Tempelhof. Umweltverbände leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) koordiniert Stellungnahmen ihrer Mitgliedsverbände zu verschiedenen Umweltfragen und beauftragt Gutachten. Diese Verbände führen eigene Projekte durch, beraten die Bevölkerung, organisieren Veranstaltungen und pflegen Biotope. Wissenschaftliche Einrichtungen in Berlin unterstützen durch Monitoringprogramme und Forschungsprojekte, oft in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Diese Forschung hilft, ökologische Veränderungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Stiftung Naturschutz Berlin ist eine zentrale Organisation an der Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung und erfasst den Zustand der Natur, plant und setzt Maßnahmen um und organisiert Fortbildungen. Sie spricht die gesamte Stadtgesellschaft durch Veranstaltungen, Informationsportale und Umweltbildung an. Ein deutschlandweit einmaliges Projekt sind beispielsweise die Berliner Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger, die in allen zwölf Bezirken unterwegs sind. Sie vermitteln zwischen Mensch und Natur, erforschen, dokumentieren und pflegen die spezielle Artenvielfalt in der Stadt. Zudem übernimmt die Stiftung die Koordinierungsstelle Fauna, die das Vorkommen seltener Tiere erfasst und die Koordinierungsstelle Florenschutz, die sich neben der Erfassung auch der Vermehrung seltener Pflanzen verschreibt. Die Berliner Bezirke sind für die Pflege und Entwicklung von Grünflächen verantwortlich, fördern die Biodiversität und organisieren Umweltbildungsangebote. Sie arbeiten mit Naturschutzorganisationen zusammen, um Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt umzusetzen. Alle Beteiligten unterstützen die Oberste Naturschutzbehörde in Berlin, die sich dem Schutz und Erhalt natürlicher Lebensräume und Arten widmet. Diese Behörde überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, entwickelt das Berliner Landschaftsprogramm weiter und arbeitet eng mit verschiedenen Einrichtungen und der Öffentlichkeit zusammen, um nachhaltige Lösungen für den Erhalt der Biodiversität zu finden. Ihr Engagement ist entscheidend, um die Ziele der neuen Strategie zu erreichen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist unverzichtbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Berlin. Die Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt bedeutet immer auch, die Natur für die Berlinerinnen und Berliner erlebbar zu machen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Naturerfahrungen wichtig. Mit dem Projekt „Nemo – Naturerleben mobil“ kommen Naturpädagoginnen und -pädagogen in die Schulen und Kitas, um junge Menschen auf kleine Stadtnatur-Expeditionen mitzunehmen. Auch das Kinderforscher*Zentrum HELLEUM trägt mit seiner offenen Lernwerkstatt dazu bei, Kinder und Jugendliche für den Schutz biologischer Vielfalt zu sensibilisieren und zu interessieren. In den Berliner Naturerfahrungsräumen, wie dem Robinienwäldchen in Kreuzberg, können sie spielerisch die Stadtwildnis erkunden. Zukünftig soll es davon in jedem Bezirk einen geben. Viele gute Beispiele drehen sich zudem um Umweltbildung in der Landschaft. Dazu gehören feste Einrichtungen wie die Naturschutzstation Hahneberg und Führungen, wie sie im Landschaftspark Herzberge angeboten werden. Auch die mediale Aufbereitung von Landschaftsinformationen wird immer mehr zum Thema, wie die Karte der Stadtnaturvielfalt in Treptow-Köpenick oder der digitale Baumlehrpfad für den Lietzenseepark zeigen. Mit dem „Langen Tag der Stadtnatur“ findet zudem jedes Jahr ein 24-Stunden Naturfestival mit hunderten Führungen und Mitmachaktionen statt.
Das Vorhaben soll die Erarbeitung der vorsorgenden deutschen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen, die im Koalitionsvertrag der BReg als ein politischer Schwerpunkt gesetzt wurde, durch ein gestaffeltes Beteiligungsverfahren in drei Phasen begleiten und hierfür informelle und formelle Ansätze zur Einbeziehung von Stakeholdern und Bürger*innen entwickeln und erproben. Das Beteiligungsverfahren soll dazu beitragen einen gesellschaftlichen Konsens zur Notwendigkeit umfassender Klimavorsorge zu bilden, die die gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Ebenen und eine Mitverantwortung von Stakeholdern und Bürger*innen (Eigenvorsorge) umfasst. Die Beteiligung von Stakeholdern, insbesondere der Länder, ausgewählter Kommunen und Verbände, zielt darauf ab, die von den Bundesressorts entworfenen Ziele, ausgewählte Instrumenten-Maßnahmen Kombinationen und Lösungsoptionen für etwaige Zielkonflikte zu diskutieren und abschließend den Entwurf der nationalen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie zu konsultieren. Die Beteiligung von Bürger*innen, gesondert auch von Jugendlichen, zielt darauf ab, die nationalen Zielvorstellungen vor dem Hintergrund der Lebenswirklichkeit vor Ort zu überprüfen und ggfs. für lokale Gegebenheiten zu konkretisieren. Für das Beteiligungsverfahren ist eine Kommunikationskampagne zu erarbeiten, die eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet und o.g. Zielgruppen adressiert. Das Vorhaben soll flankierend unterstützen, die Beteiligung sowie die fachwissenschaftlich notwendige Entwicklung von Klimaanpassungszielen und für die Messung der Zielerreichung geeigneter Indikatoren zu verzahnen und somit die Weiterentwicklung des DAS Monitoringsystems vorzubereiten. Darüber hinaus ist eine Evaluation des erprobten Beteiligungsverfahrens notwendig, um Rückschlüsse ziehen zu können, ob und inwieweit die Beteiligung die Weiterentwicklung der DAS hin zu einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung effektiv unterstützen konnte.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz stehen zentrale Zukunftsthemen von großer praktischer Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es geht beispielsweise um die Bekämpfung von Fake-Shops, um Fragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz im Online-Handel, um die Stärkung der Verbraucherbildung an Schulen und eine sichere private Altersvorsorge. Auch stehen Fragen rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz auf der Agenda. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) findet unter dem Vorsitz der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 17. bis 19. Juni 2026 in Potsdam statt. Für Rheinland-Pfalz ist Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz Anja Schraut vor Ort. Staatssekretärin Anja Schraut: „Verbraucherschutz soll das Leben der Menschen praktisch und spürbar verbessern. Ein besonders aktuelles und bedeutsames Handlungsfeld ist aus meiner Sicht der Verbraucherschutz im digitalen Raum. Jeden Tag erleben wir, wie Fake-Shops den Menschen das Geld aus der Tasche ziehen und noch dazu unserem inländischen Handel massiv schaden. Solche betrügerischen Webseiten müssen aus dem digitalen Alltag der Menschen verschwinden. Daher machen wir uns stark für die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans von Bund und Ländern zur Bekämpfung dieser Betrugspraktiken. Es geht darum zu prüfen, wie Fake-Shops schnell und bürokratiearm gesperrt werden können.“ Weiteres zentrales Thema auf der VSMK sind so genannte „KI-Agenten“. Der Einsatz solcher KI-Agenten entwickelt sich rasant weiter. Sie können für Verbraucherinnen und Verbraucher komplexe Handlungen wie Einkäufe, Buchungen oder Reservierungen selbstständig planen und durchführen. Sie haben ohne Zweifel viel Potenzial, bringen aber auch Risiken mit sich. Staatssekretärin Schraut: „Damit keine bösen Überraschungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und Handel auftreten, brauchen wir klare Regeln. Unser Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den nutzerfreundlichen und verlässlichen Einsatz von KI-Agenten zu ermöglichen und sie dabei vor Manipulation und Schäden zu schützen. Wir werden daher die Bundesregierung bitten, sich für entsprechende Regelungen im von der EU-Kommission angekündigten Digital Fairness Act einzusetzen.“ Ein gemeinsames Ziel der Verbraucherschutzministerkonferenz ist außerdem, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu befähigen, sich kompetent in einer digitalisierten und globalisierten Welt zu bewegen und ihre (Konsum-) Entscheidungen verantwortungsvoll zu treffen. Deshalb befasst sich die VSMK auch in diesem Jahr wieder mit Verbraucherbildung an Schulen als wichtigem Präventionsbaustein. „Egal ob jung oder alt, Verbraucherbildung schafft einen grundlegenden Rahmen für die Menschen, um in der Welt von heute und von morgen – sei es bei Verträgen oder bei der Altersvorsorge – zu ihrem Recht zu kommen“ so Staatssekretärin Schraut. Ferner befasst sich die VSMK mit dem zunehmenden gesundheitsschädlichen Konsum von E-Zigaretten durch Jugendliche. Staatsministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Christine Schneider: „Jugendliche müssen besser vor Werbung für E-Zigaretten in sozialen Medien geschützt werden, denn dort werden E-Zigaretten wie fruchtig bunte Süßigkeiten beworben“. Insbesondere Einweg-E-Zigaretten („Disposable Vapes“) tragen aufgrund ihres niedrigen Preises, ihrer einfachen Handhabung und ihrer starken Präsenz in sozialen Medien erheblich zur Verbreitung unter den Jugendlichen bei. Auch für unsere Umwelt hat das negative Folgen. Ministerin Christine Schneider: „Einweg-E-Zigaretten sind schädlich für Mensch und Umwelt: Sie weisen eine schlechte Umweltbilanz auf, werden oft falsch über den Hausmüll entsorgt und können dann in Abfallentsorgungsanlagen auf Grund der enthaltenen Lithium-Batterien Brände auslösen. Zudem schaden sie der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Ein besserer Schutz von Mensch und Umwelt ist daher überfällig.“ Information Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Sie findet unter wechselndem Vorsitz einmal im Jahr statt. In diesem Jahr führt Brandenburg den Vorsitz. Mehr Informationen zur VSMK unter: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de .
Allzu oft werden erzeugte oder verarbeitete Lebensmittel zu Abfällen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie viele Lebensmittelabfälle wo anfallen und wie Lebensmittelverschwendung vermieden werden kann. Titel der Studie: „Entwicklung von Grundlagen für einen Abfallvermeidungsbeitrag des Landes Sachsen-Anhalt – Vermeidung von Lebensmittelabfällen" der Gesellschaft für Nachhaltige Stoffnutzung mbH (GNS) in Halle Befragung und Recherche des Gutachters verdeutlichen: Um eine breite Sensibilisierung für das Thema und nachhaltige Erfolge zur Lebensmittelabfallvermeidung in Sachsen-Anhalt zu erreichen, ist effiziente Aufklärungsarbeit erforderlich. Die Einbeziehung und Aktivierung aller Akteure der Wertschöpfungskette ist wichtig. Es werden Best-Practice-Beispiele vorgestellt und Empfehlungen für Umsetzungsmaßnahmen gegeben. Der Bericht kann beim Auftraggeber, dem Landesamt für Umweltschutz , angefordert werden. Wertschätzen von Lebensmitteln - Sachsen-Anhalt macht mit! Ernteprojekt Gelbes Band Ackerhelden machen Schule und GemüseAckerdemie : für gute Lebensmittel, Gesundheits- und Ernährungsbildung von Kindern und Jugendlichen " Deutschland rettet Lebensmittel " Aktionswoche mit Aktivitäten und Veranstaltungen in ganz Deutschland Jetzt engagieren - Projekte aus der Praxis Plattform BNE : Angebote zur Bildung für nachhaltige Entwicklung Sachsen-Anhalt Für flankierende Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung sollen im Schulprogramm Schulobst und -gemüse / Schulmilch von den Einrichtungen pädagogische Maßnahmen durchgeführt und Wissen zu gesunder Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden. Folgende Bildungsangebote können genutzt werden: Umwelt im Unterricht des Bundesumweltministeriums Gegen die Verschwendung: Lebensmittel retten Saisonale, gesunde umweltfreundliche Lebensmittel Weitere: Initiative Zu gut für die Tonne Medienservice des Bundeszentrums für Ernährung mit Ernährungsführerschein und SchmExperten Ernährung und Verbraucherbildung; Material für den Unterricht Schulportal für die Verbraucherbildung Deutschland hat sich dem Ziel der Vereinten Nationen verpflichtet, die Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Diese Aufgabe kann nur gelingen, wenn sich alle Akteure mit eigenen, konkreten Beiträgen beteiligen und insgesamt das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert der Lebensmittel steigt. Mit einer gemeinsamen Strategie von Bund und Ländern sollen alle Akteure eingebunden werden. Die Plattform Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Bundesländer begleitet diesen Prozess und stellt Informationen dazu bereit. Darüber hinaus sind zahlreiche Instrumente zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu finden: Checklisten, Kalkulationstabellen, Schulungsmaterial, Flyer, Leitfäden, Apps. Geänderte Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie zu Lebensmittelabfällen : Die Änderungen wurden am 9.9.2025 vom EU-Parlament verabschiedet und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann 20 Monate Zeit, sie in innerstaatliches Recht umzusetzen. EU-Leitfaden für Lebensmittelspenden EUA-Bericht Nachhaltiges Lebensmittelsystem für Europa
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 801 |
| Kommune | 44 |
| Land | 323 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 214 |
| Wissenschaft | 113 |
| Zivilgesellschaft | 161 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 570 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 6 |
| Mitmachportal | 4 |
| Text | 426 |
| Umweltprüfung | 95 |
| unbekannt | 206 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 688 |
| Offen | 621 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1265 |
| Englisch | 149 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 45 |
| Datei | 23 |
| Dokument | 159 |
| Keine | 752 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 459 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 657 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1322 |
| Luft | 533 |
| Mensch und Umwelt | 1308 |
| Wasser | 475 |
| Weitere | 1214 |