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ALKIS - Festlegungen

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Teil I)

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Landesrecht online Hamburg

Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Übersicht über die Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist

Die Übersicht stellt die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist dar.

Baulastenverzeichnis Hamburg

Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.

UVP-Portal Hamburg

Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind. Das UVP-Portal wird in der Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) gemeinsam mit den Partnern der folgenden Projekte betrieben und weiterentwickelt: InGrid - Pflege und Weiterentwicklung der InGrid-Softwarekomponenten zum Betrieb von Internetportalen und Metadatenkatalogen und MetaVer (MetadatenVerbund) - Betrieb eines gemeinsamen Metadatenkataloges und abgestimmte Weiterentwicklung von InGrid-Softwarekomponenten Technische Grundlage des UVP-Portals ist die modular aufgebaute Software InGrid®. Zuständig für den Betrieb des UVP-Portal Hamburg ist der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Verantwortlich für die elektronische Information der Öffentlichkeit und damit für die Eingabe der entsprechenden Informationen in das UVP-Portal sind diejenigen Dienststellen, die das Trägerverfahren für das UVP-Verfahren, also das Verfahren zur Zulassung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, durchführen.

Erreichbarkeiten der Wasserschutzpolizei in Niedersachsen

Wasserschutzpolizei Niedersachsen (Stand: Januar 2025) Dienststelle Leitung der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiinspektion Bloherfelder Straße 235 26129 Oldenburg Amt: Gesch.-Stelle: Telefax: 0441 95065-0 0441 95065-103 0511 95065-150 E-Mail: poststelle@wspi.polizei.niedersachsen.de EPOST (Fernschreibadresse): (ni) oldenburg wspi Internet: www.pd-ol.polizei- nds.de/startseite/dienststellen/wasserschutzpo lizeiinspektion WSP-Leitstelle Am Alten Hafen 2 27472 Cuxhaven Gesch.-Stelle: Telefax: 030 185420-2612 030 185420-2009 E-Mail: poststelle@wsp- leitstelle.polizei.niedersachsen.de EPOST (Fernschreibadresse): (ni) cuxhaven wsp leitstelle Zuständigkeitsbereich -2- Dienststelle Wasserschutzpolizei Zuständigkeitsbereich •Küsten- und Wattenmeer von der Grenze zum Dienstbezirk Emden bis zur Grenze zum Dienst- bezirk Brake bzw. der Zuständigkeitsbereiche der WSPn Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg einschließl. der Insel-, Küsten- und Sielhäfen im Bereich der ostfriesischen Inseln, •Maade vom Maadesiel bis zur Straßenbrücke in Rüstersiel, •Hooksmeer von der Hooksieler Schleuse bis Zum Alten Hafen, •Vareler Tief von der Vareler Schleuse bis zum Hafen Varel, •Hafen Wangersiel, •Jadebusen einschl. Dangaster und Vareler Fahr- wasser, •Hafen (Museumshafen) Carolinensiel und der Hafen Harlesiel, •Außenweser von See bis zur Grenze zum Dienstbezirk Brake ausschl. der im Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen gelegenen Teile der Weser, •Ems-Jade-Kanal von der Schleuse Upschört (ausschl.) bis Wilhelmshaven. WSP-Station Wilhelmshaven W (24-Stunden-Dienst) Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Wache: Telefax: 04421 942-832/-833 04421 942-800 E-Mail: esd@wspst-whv.polizei.niedersachsen.de -3- Dienststelle Wasserschutzpolizei Zuständigkeitsbereich •Wattenmeer von den niederländischen Hoheits- gewässern bis Meridian 7° 25´ Ost (Ostbake Baltrum) einschließlich der Insel-, Küsten- und Sielhäfen bis Neßmersiel (einschl.). Die seewär- tigen Begrenzungen erfolgen durch eine Verbin- dungslinie von der Großen Bake auf Rottumer- oog entlang der Nordseiten des Hohen Riffs und der Kachelotplate bis zur Westspitze Juist sowie durch die Basislinien zwischen Juist und Nor- derney und zwischen Norderney und Baltrum, •Unter- und Außenems ab Papenburg (km 0,00) einschl. der Nebenfahrwasser, •Leyhörner Sieltief von der Schleuse Leysiel bis zum Hafen Greetsiel (einschl.), •Ems-Seitenkanal, •Ems-Jade-Kanal von Emden bis zur Schleuse Upschört (einschl.), •Verbindungskanal vom Ems-Seitenkanal bis zum Ems-Jade-Kanal, •Ratsdelft, Falderndelft, Eisenbahndock, Rotes Siel und Alter Binnenhafen in Emden, •Nordgeorgsfehn-Kanal von Wiesmoor bis zum Ems-Jade-Kanal, •Leda von Leer bis zur Sagter Ems, •Sagter Ems von der Leda bis zum Elisabeth- fehnkanal. WSP-Station Emden Am Seemannsheim 4 26723 Emden Amt: Wache: Telefax: 04921 58237-0 04921 58237-15/-16 04921 58237-10 E-Mail: esd@wspst-emden.polizei.niedersachsen.de

Notdienste

Einrichtungen für den Notfall. Dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser und Rettungspunkte.

Öffentliche Einrichtungen

Die öffentliche Einrichtung beinhalten verschiedene Behörden, Verwaltungen und städtische Betriebe.

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