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ALKIS - Festlegungen

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

Übersicht über die Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist

Die Übersicht stellt die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne der Inselgemeinde Juist dar.

Landesrecht online Hamburg

Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.

Baulastenverzeichnis Hamburg

Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Teil I)

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

UVP-Portal Hamburg

Im UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind. Das UVP-Portal wird in der Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) gemeinsam mit den Partnern der folgenden Projekte betrieben und weiterentwickelt: InGrid - Pflege und Weiterentwicklung der InGrid-Softwarekomponenten zum Betrieb von Internetportalen und Metadatenkatalogen und MetaVer (MetadatenVerbund) - Betrieb eines gemeinsamen Metadatenkataloges und abgestimmte Weiterentwicklung von InGrid-Softwarekomponenten Technische Grundlage des UVP-Portals ist die modular aufgebaute Software InGrid®. Zuständig für den Betrieb des UVP-Portal Hamburg ist der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Verantwortlich für die elektronische Information der Öffentlichkeit und damit für die Eingabe der entsprechenden Informationen in das UVP-Portal sind diejenigen Dienststellen, die das Trägerverfahren für das UVP-Verfahren, also das Verfahren zur Zulassung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, durchführen.

Hauskoordinaten Hessen

Die Hauskoordinaten definieren die Positionen von Gebäuden mit Hausnummern. Datenquelle der Hauskoordinaten ist das Liegenschaftskataster, der amtliche Nachweis aller Flurstücke und der liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude.

Verwaltungseinheiten Hessen

Die Verwaltungseinheiten sind aus Geobasisdaten abgeleitet und in einem GIS als flächenhafte Objekte aufbereitet.

Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Gode Wind 3“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

ID: 967 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Gode Wind 3“ Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 26.03.2021 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Gode Wind 3“ erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der südöstlichen Nordsee in der westlichen Deutschen Bucht innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland zwischen den Verkehrstrennungsgebieten (VTG) Terschelling-German-Bight (TGB) und German-Bight-Western-Approach (GBWA). Es hat eine Entfernung zu den Inseln Juist und Baltrum von ca. 35 km, zu der Insel Norderney von ca. 32 km, zur Insel Langeoog von ca. 36 km und zur Insel Borkum von ca. 48 km. Die Vorhabengebietsfläche beträgt 17,5 km². Das Vorhabengebiet weist eine Wassertiefe von durchschnittlich 31 m auf. Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 23 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 125 m, einem Rotordurchmesser von 200 m (Gesamthöhe 225 m) und einer Leistung von jeweils 11 MW sowie einem Offshore-Umspannwerk genehmigt worden. Die gesamte einzuspeisende Netzkapazität beträgt 241,75 MW. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Gode Wind 3“ wurde 2018 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen lagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG vom 15.06.2020 bis 14.07.2020 in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 12.06.2020 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS), in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT. Zusätzlich erfolgte die Bekanntmachung und Einstellung der digitalen Antrags- und Planunterlagen auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes eine Online-Konsultation statt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 06.03.2020 Datum der Entscheidung: 26.03.2021 Art des Zulassungsverfahrens: § 45 WindseeG-Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6313 E-Mailadresse der Kontaktperson: ulrich.seewald@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug. Sachgebiet: Windpark-Verfahren Vorhabenträger Gode Wind 3 GmbH Geschäftsführung: Volker Malmen und Jan Engelbert Gode Wind 3 GmbH Van-der-Smissen-Straße 9 22767 Hamburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in Hamburg und Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040/3190-6313 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Unterlagen liegen während der Dienststunden zur Einsicht aus im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Montag, Mittwoch und Donnerstag  9:00 - 15:00 Uhr Dienstag      9:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 14:30 Uhr und im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 8:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr Dienstag    geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 19.04.2021 Enddatum der Auslegung 02.05.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Der Planfeststellungsbeschluss kann über die angegebene Seite abgerufen werden Dokumente Planfeststellungsbeschluss Gode Wind 3 Entscheidung über Zulassung Am 26.03.2021 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Gode Wind 3“ erlassen worden. Planfeststellungsbeschluss

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