Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz derzeit kaum weiter aus. Da der Erreger aber noch immer in der Umwelt ist, gilt erhöhte Wachsamkeit. Insgesamt gab es seit Oktober 2025 bei 101 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Mitte Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind und die Fallzahlen im Moment nahezu stagnieren: Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung des Erregers der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands noch immer als hoch eingeschätzt – ebenso das Risiko von Eintr ägen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu infizierten Wildvögeln. Um die Geflügelhaltungen vor einem Viruseintrag zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten wird dringend geraten, weiterhin strikte Maßnahmen zum Schutz der Bestände zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere die Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln, das Abdecken von Ausläufen, das Verhindern des Zugangs von Wildvögeln zu Futter- und Tränkevorrichtungen sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung wie beispielsweise das Tragen von Stallkleidung und -schuhen. Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen sind weiter konsequent beizubehalten. Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgerufen, achtsam zu sein und tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Eine konkretes Gesundheitsrisiko für den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nach derzeitiger Einschätzung nicht aus. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 09.01.2026 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein
Wälder mit historischen Waldbewirtschaftungsformen sind als Niederwald, Mittelwald, Hutewald oder ähnliche historische Nutzungsarten überliefert und werden aus wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturhistorischen Gründen als solche erhalten. Der Wald dient dem Erhalt oder der Fortführung von Beispielen historischer Waldbewirtschaftungsformen. Als Waldfunktion werden unterschieden: - WF 7610 - Historische Waldbewirtschaftung mit Weiterbewirtschaftung - WF 7620 - Historische Waldbewirtschaftung ohne Weiterbewirtschaftung Wälder mit historischen Waldbewirtschaftungsformen sind als Niederwald, Mittelwald, Hutewald oder ähnliche historische Nutzungsarten überliefert und werden aus wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturhistorischen Gründen als solche erhalten. Der Wald dient dem Erhalt oder der Fortführung von Beispielen historischer Waldbewirtschaftungsformen. Als Waldfunktion werden unterschieden: - WF 7610 - Historische Waldbewirtschaftung mit Weiterbewirtschaftung - WF 7620 - Historische Waldbewirtschaftung ohne Weiterbewirtschaftung
Diese Ressource beinhaltet bundesweite Informationen zu gezüchteten einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans und zu Ortsvereinen für Geflügelzucht aus dem Jahr 2013. Dargestellt sind bei Puten und Gänsen alle einheimischen Rassen unabhängig vom Gefährdungsgrad, bei den Enten nur die gefährdeten einheimischen Rassen. Aus diesem Grund ist die Ressource nicht vergleichbar mit der Ressource „Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland 2016“. Grundlage des Datenbestands bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Mit der Datenerhebung wurde der Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen eines Vertrages im Jahre 2013 beauftragt. Die Erhebung diente der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Koordination von Erhaltungsaktivitäten der tiergenetischen Ressourcen in Deutschland. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Hude inkl Änderungen und Berichtigungen bis 05.04.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Bei der Haupttätigkeit der Vriesen Annegret und Dietrich , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-554008-554-0102762-0001) handelt es sich um Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel (NACE-Code: 46.33 - Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Auch in diesem Herbst ruft die Landesregierung gemeinsam mit der Landesärztekammer dazu auf, sich rechtzeitig gegen Influenza impfen zu lassen. Etwa 14 Tage nach der Impfung entwickelt das Immunsystem einen wirksamen Schutz vor den Influenzaviren, der in der Regel drei bis vier Monate anhält. Das Influenzavirus ist hoch ansteckend und kann bei vulnerablen Gruppen zu schweren Verläufen führen. Die Grippeschutzimpfung bietet einen wirksamen Schutz gegen verschiedene Grippetypen und wird jährlich an die vorherrschenden Virustypen angepasst. Auch in der Impfsaison 2025/2026 wird mit einem Vierfach-Impfstoff, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen, Influenza-A/B Stämmen zusammensetzt, geimpft. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet. „In der kalten Jahreszeit kommt es wieder verstärkt zu Infektionen mit dem Influenza-Virus. Durch die Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung der Grippe in der Bevölkerung zu verringern. Die Impfstrategie in Deutschland ist darauf ausgerichtet, vor allem schwache und vorerkrankte Menschen vor einer Infektion zu schützen – auch betroffene Kinder. Die Tatsache jedoch, dass die Ständige Impfkommission die Influenzaimpfung nur für bestimmte Personengruppen empfiehlt, bedeutet nicht, dass die STIKO anderen Personen von einer Grippeimpfung abrät. Die beste Art, sich und andere zu schützen, ist eine Impfung. Kommen Sie der Grippe zuvor“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Als Arzt sehe ich immer wieder, wie schwer sich eine Grippeerkrankung entwickeln kann. Selbst bei Menschen, die sich zuvor gesund gefühlt haben, gibt es schwere Krankheitsverläufe“, berichtet San.-Rat Dr. Michael Fink, Vizepräsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. „Die Grippeimpfung ist eine einfache und wirksame Maßnahme, um einer Erkrankung mit schwerer Symptomatik und Ansteckungen zu verhindern. Ich empfehle daher allen, besonders Risikogruppen, die Impfung wahrzunehmen und so Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gemeinschaft zu übernehmen.“ Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt eine Grippeimpfung zwischen Oktober und Dezember, um zum Höhepunkt der Grippewelle geschützt zu sein. Eine Impfung kann aber auch später im Verlauf der Grippesaison noch sinnvoll sein, da der Schutz meist mehrere Monate anhält und Grippewellen auch später beginnen können. „Mit dem Alter schwinden die Abwehrkräfte, Infektionen kommen daher häufiger vor und verlaufen auch oftmals schwerer. Nutzen Sie das breite Impfangebot Ihrer Ärztinnen und Ärzte vor Ort“, appelliert Gesundheitsminister Clemens Hoch. Hintergrund: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung für alle Personen ab 60 Jahre für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können für Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können. Personen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z. B. Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen sowie Schlachthöfen
Das LSG liegt im Bereich der Landschaftseinheit Altmarkheiden. Es erstreckt sich über etwa 12 km in Ost-West- und etwa 10 km in Nord-Süd-Richtung zwischen den Orten Klötze, Kakerbeck, Engersen, Berge und Quarnebeck. Im Südwesten grenzt es an die Landschaftseinheit Drömling und das gleichnamige LSG unmittelbar an. Das Landschaftsschutzgebiet wird durch eine hügelige, überwiegend bewaldete Endmoränenlandschaft geprägt. Das Relief ist mit Höhenunterschieden zwischen 35 m über NN bei Wiepke und 160 m über NN am Langenberg für die Verhältnisse der Altmark beträchtlich. Die Hellberge bei Zichtau weisen mit dem Langenberg die höchste Erhebung der Altmark auf und gaben der Gegend den Namen ”Altmärkische Schweiz”. Bei klarer Wetterlage bietet sich von hier ein prächtiger Rundblick über die Altmark bis hin nach Salzwedel, Stendal und über die im Südwesten liegende Niederung des Drömlings. Neben den Hellbergen sind der Dachsberg (140 m über NN), der Stakenberg (148 m über NN) und die Bauerberge charakteristische Anhöhen. Im nordöstlichen Teil des LSG fällt das Gelände von den Bauerbergen mit 109 m über NN auf 50 m über NN am Auslauf des Langen Grundes bei Kakerbeck ab. Der Begriff ”Grund” ist typisch für die relativ engen und steilen Trockentäler im Zichtauer Gebiet. Die Täler Bauergrund, Klötzer Grund, Güntersgrund, Langer Grund, Biergrund und andere machen das Landschaftserleben besonders abwechslungsreich und schaffen sehr unterschiedliche Lebensräume. Die Flächennutzung wird zu rund 60 % durch Forste und rund 40 % durch Landwirtschaft geprägt. Die Waldflächen werden von großflächigen, kraut- und straucharmen Kiefernforsten dominiert. Größere Laubwälder sind im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz, bei Zichtau, Wiepke und Jemmeritz vorhanden. Seinen besonderen Reiz erhält das Waldgebiet durch einen häufigen Wechsel der Baumarten und den zum Teil mehrstufigen Waldaufbau. Lichte Kiefernforste wechseln mit Eichen-, Lärchen- bis hin zu dunklen Fichten-, Douglasien- und Buchenforsten ab. Im Bereich der ehemaligen Förstereien Döllnitz und Zartau öffnen sich die Wälder zu kleinen, ackerbaulich genutzten Freiflächen. Zwischen den Klötzer Bergen im Westen und den Hellbergen im Osten erstreckt sich bei den Ortschaften Schwiesau und Breitenfeld eine durch intensiven Ackerbau geprägte Senke. Daneben befinden sich östlich von Zichtau und am Ostrand von Klötze landwirtschaftliche Flächen innerhalb des LSG. Vor allem bei Zichtau erhält die Landschaft durch einen kleinräumigen Wald-, Feld- und Grünlandwechsel sowie straßenbegleitende Obstbaumreihen und zahlreiche alte Eichen und Linden einen besonderen Reiz. Die Ackerflächen bei Klötze werden durch einzelne Hecken gegliedert. Stehende Gewässer größeren Umfangs sind im LSG nicht vorhanden. In Zichtau und nördlich von Schwiesau sind Stauteiche und in den Wäldern vereinzelt kleine Waldtümpel vorhanden Bei Klötze entspringt der Rehwiesenbach. Die Ortschaften des LSG weisen gewachsene, kaum gestörte Dorfbilder und landschaftsästhetisch wertvolle Ortsrandbereiche auf. Nur vereinzelt, so in Schwiesau, stören größere Stallanlagen am Ortsrand das Landschaftsbild. Steingeräte bei Groß Engersen belegen die Anwesenheit des Menschen der Altsteinzeit auf dem Gebiet des heutigen LSG. Die Fundstellen der Jungsteinzeit liegen in Randlage um den Klötzer und Zichtauer Forst bei Zichtau und Wiepke, Quarnebeck und südlich von Kakerbeck in lockerer Streuung an kleinen Bächen. Beigaben eines Grabfundes der Kugelamphorenkultur bei Estedt deutet auf die Nutzung des Gebietes für die Viehhaltung hin. Die einzige im LSG gelegene Siedlung der Bronzezeit befand sich bei Schwiesau am Lauf des südlich von Kakerbeck aus dem Schwiesauer Forst austretenden Baches. Diese war bis in die Eisenzeit hinein bewohnt, wobei in nächster Nähe eine zweite Siedlung entstand. Weitere Fundstellen sind von Zichtau, Wiepke und Quarnebeck bekannt, wo drei Gräberfelder gefunden wurden. Die römische Kaiserzeit ist nur durch drei Fundstellen belegt, von denen eine am östlichen Stadtrand von Klötze liegt, eine andere südwestlich von Kakerbeck und die dritte bei Groß Engersen nahe der B71 zum Vorschein kam. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. In den großflächigen Wäldern entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Heute zeugen die charakteristischen Wölbäcker in den Wäldern, vor allem bei Quarnebeck, von der früheren Ackernutzung der jetzigen Forstflächen. Die Wälder wurden bis hinein in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Die dominierende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. Auf reicheren Böden haben sich besonders um Schwiesau und Breitenfeld landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten, die überwiegend durch intensiven Ackerbau geprägt werden. Vor allem im Bereich der Ortsränder wird Grünlandnutzung betrieben. Der Abbau des Moränenmaterials der Hellberge ließ bei Wiepke einige Mergelgruben entstehen, die heute als Flächenhaftes Naturdenkmal unter Schutz stehen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Vor allem die Hellberge bei Zichtau sind ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer. In Zichtau befinden sich ein weitbekanntes Jugendcampingzentrum mit einem Hüttenlager und das idyllisch gelegene modernisierte Waldbad. Das LSG liegt im Bereich mehrerer Endmoränenstaffeln (Rückzugsstaffeln) des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Die Endmoränenzüge gehören zur Letzlinger (Haupt-) Randlage. Den Endmoränen sind ausgedehnte Sanderflächen vorgelagert. Die quartären Sedimente sind über 100 m mächtig. Die Schichtenfolge beginnt mit elster-kaltzeitlichen Schmelzwassersanden und Geschiebemergeln, die im Durchschnitt 10 bis 40 m mächtig sind. In einer Ziegeleigrube bei Altjemmeritz wurden elsterzeitliche Geschiebemergel abgebaut. Südlich der Linie Schwiesau-Wiepke und nordöstlich Breitenfelde fehlen Sedimente der Elsterkaltzeit. Auf diese Schichten folgen zirka 20 m glazilimnische bis limnisch-fluviatile Sande mit Einschaltungen von Schluff, Mudden sowie Torf der Holsteinwarmzeit. Lokal beinhalten sie fossile Böden. Die Sande und Schluffe sind bis auf wenige Erosionsfenster flächendeckend vorhanden. Während der Saalekaltzeit wurden Endmoränen mit eingeschuppten Tertiärschollen, das heißt glaukonithaltige Sande und bei Wiepke Mergel, abgesetzt, die später während des Warthestadials der Saalekaltzeit noch einmal vom Eis überfahren wurden. Ihr heutiger Aufbau ist durch Stauchung, Verschuppung und Faltung gestört. Die tertiären Sande wurden durch spätere Schmelzwässer nach Norden umgelagert. Saalezeitlicher Geschiebelehm bildet zwei breite Zungen von Wernstedt über Wiebke nach Engersen und im westlichen Teil von Kakerbeck bis südlich Klötze. Oberflächennah kommt er jedoch nur inselhaft vor. Zwischen Zichtau und Jemmeritz sind beide Zungen durch Schmelzwassersand unterbrochern, in den die Bäke ihr Tal gegraben hat. Die Mächtigkeit des Geschiebelehms ist gering und beträgt selten über drei Meter. Während der Eemwarmzeit wurden östlich Engersen und im Wiebker Bachtal der unteren Milde-Niederung Mudden und Torfe abgesetzt, während sich auf den umliegenden Hochflächen tiefentwickelte Lessiveé-Böden zu bilden begannen, deren Reste als Bändersande das Profil der heutigen Böden im LSG prägen. Während der Weichselkaltzeit wurden sandig-schluffige, durch Windablagerung und Frostwechselprozesse geprägte ”periglaziale Deckschichten” gebildet. Sie bestehen aus Flottsand, Lößsand, Sandlöß und Geschiebedecksand sowie aus lehmig-sandigen Fließerden. In diesen Zeitraum fällt auch die Entwicklung der heutigen Trockentäler. Während des Holozäns kam es erneut zur Moorbildung, die auch in den kleineren Tälern wirkte. In den Tälern und Niederungen wurden kolluviale und fluviatile Lehme und lehmige Sande abgesetzt. Auf brachliegenden Äckern kam es wahrscheinlich im Mittelalter zur Ausblasung von Sand und zur Bildung von lokalen Flugsandfeldern und Dünen. Im LSG dominieren Sandböden, deren Ertragsfähigkeit mit der Bindigkeit und Mächtigkeit der äolischen Deckschicht und dem Anteil der lehmigen Bänder im Untergrund wächst. Verbreitet sind podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand bis Flottsand über Schmelzwassersand. Ökologisch günstiger sind Braunerde-Fahlerden und Braunerde-Bänderfahlerden aus Lößsand bis Sandlöß über Schmelzwassersand oder über Geschiebelehm zu bewerten. Podsole sind selten und an das Vorkommen von Flugsanddecken und Dünen gebunden. Staunasse Böden kommen sehr untergeordnet in Muldenlagen der Hochflächen vor. In den wasserführenden Tälern der Bäke, der Purnitz und ihren Seitentälern am Wiebker Bach sind Gleye in sandigen und lehmigen Substraten und Niedermoore, selten Hang- bis Quellmoore, entwickelt. In Quellgebieten am Ostrand der Zichtauer Berge und am Westrand der Hellberge entspringen zahlreiche kleine Wasserläufe. Am Osthang des Staken- und Dachsberges entspringt der Wiepker Bach, der in seinem Oberlauf weitgehend naturnah erhalten ist. Hauptquellgebiet des Wiepker Baches ist das bekannte urwüchsige kleine Quellmoor ”Elf Quellen”. Am Westhang der Hellberge liegen in der Mulde um Schwiesau die Quellgebiete von Bäke und Tarnefitzer Elbe. Die Zichtauer Bäke entspringt nördlich von Zichtau in einem mit Erlen und Eschen bestockten Quellmoor. Die Tarnefitzer Elbe entwässert nach Süden zur Ohre, die Bäke nach Norden zur Unteren Milde. Beide Bäche sind im Oberlauf naturfern ausgebaut. Erst unterhalb des sogenannten Schwiesauer Flachteiches ist die Bäke naturnah erhalten. Sie wird hier von einem etwa 200 m breiten Grünlandstreifen begleitet und weist längere natürliche Abschnitte mit Mäanderbildung auf. Bis Altjemmeritz verläuft die Bäke in einem reizvollen, waldgesäumten, durch Grünland und das Jemmeritzer Moor geprägten Tal. Die Klötzer Berge und der Zichtauer Forst liegen im Übergangsbereich zwischen subatlantischem und subkontinentalem Klima. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,8°C, der mittlere Niederschlag liegt mit 620 bis 640 mm deutlich über dem der Umgebung. Die potentiell natürliche Vegetation wird im LSG auf den grundwasserfernen Standorten durch Buchenwälder mäßig bodensaurer Standorte geprägt. Dies sind vor allem der Flattergras-Buchenwald und auf besonders flachgründigen Rankern der Dünenstandorte auch Drahtschmielen-Buchenwald. Die heute dominierende Wald-Kiefer dürfte in dem noch subozeanisch geprägten Klima der Altmark keine natürlichen Standorte haben. Auf den grundwassernahen Standorten würden auf Gleyböden Pfeifengras-Eichenwälder im Wechsel mit Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern stocken. Bei ganzjährig hoch anstehendem Grundwasser in Bachnähe sind auch Erlen-Eschenwälder sowie kleinflächig Erlen- und Birkenbruchwälder zu erwarten. Vereinzelt sind an den Waldrändern kleinflächige Magerrasen als Reste der einstmals ausgedehnten Heidelandschaften erhalten. Charakteristische und teilweise gefährdete Pflanzenarten sind hier Dorniger Hauhechel und Gemeine Kuhschelle. Im Klötzer Forst dominiert heute die Kiefer mit 62 % der Bestockung. Eichen nehmen 16 %, Lärchen 8 %, Fichten und Buchen jeweils 6 %, Douglasien 2 % und sonstige Laubhölzer 1 % der Forstfläche ein. Die Kiefernforste sind überwiegend kraut- und straucharm. Altbestände weisen eine reichere Krautschicht mit Adlerfarn und Heidelbeere auf. Von Bedeutung sind die Vorkommen des Keulen-Bärlapps. Vor allem im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bestehen wertvolle Laubwälder mit zahlreichen alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Es handelt sich um den größten naturnahen Laubwaldbestand in weitem Umkreis. Die Altholzbestände, vor allem die alten Buchen, stellen für die Altmark seltene Strukturen mit einer hohen Bedeutung für Höhlenbrüter dar. Eine der wertvollsten Flächen innerhalb des LSG ist das Naturschutzgebiet „Jemmeritzer Moor“. Es liegt 1,5 km südlich von Altjemmeritz im Tal der Bäke und hat eine Fläche von 20,56 ha. Es wird durch einen Preiselbeer-Kiefern-Fichtenwald mit Pfeifengras und Tiefland-Fichte charakterisiert. Das Vorkommen der Fichte wird als autochthon angesehen. Durch einen Windbruch im Jahre 1972 entstanden baumfreie Flächen, auf denen heute an vernäßten Standorten Braunseggensümpfe mit Igel-Segge und Grau-Segge ausgebildet sind. Erwähnenswert ist auch das Vorkommen von Rippenfarn. Durch seine Lage am Fuß einer Endmoräne bestehen im Gebiet quellige Bereiche, die von Rispenseggen-Ried und Quellfluren bestanden sind. Die Bachufer sind von Großseggenrieden mit der Sumpf-Segge und Uferstaudenfluren mit Echtem Springkraut, Bitterem Schaumkraut und Sumpf-Haarstrang bestanden. In der Bäke ist initial die Berlen-Gesellschaft entwickelt. Gefährdete Pflanzenarten des LSG sind im Bereich Schwiesau Sumpf-Schafgarbe, Wassernabel, Breitblättriger Merk, Stumpfblütige Binse und Teich-Wasserstern. Im Bäketal wurden daneben Mittleres Hexenkraut, Acker-Filzkraut, Schwarz-Pappel, Einfacher Igelkolben, Sumpf-Sternmiere, Bauernsenf und Gelbe Wiesenraute sowie Rankender Lerchensporn nachgewiesen. Die Wälder sind Einstandsgebiet von Schwarz-, Reh-, Rot- und Damwild. Auch Muffelwild sowie Dachs kommen vor. Bisher wurden neun verschiedene Fledermausarten nachgewiesen, wovon der mehrjährige Nachweis eines Paarungsreviers des Kleinen Abendseglers auf der Höhe des Langen Berges von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist. Als Brutvögel kommen in den Wäldern unter anderem Mäusebussard, Grün- und Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber sowie Kolkrabe vor. Der Neuntöter tritt an den Waldrändern auf. An der Wiepker Mühle brütet der Weißstorch. Nachgewiesene Reptilien sind Zauneidechse, die auf den Magerrasen und an sonnigen Waldrändern auftritt, Waldeidechse und Kreuzotter, die im Jemmeritzer Moor vorkommen, sowie Blindschleiche. An Amphibien wurden Kamm- und Teichmolch, Grasfrosch und Erdkröte, im Bereich Breitenfelde-Schwiesau Knoblauchkröte und Laubfrosch und an der Bäke Kreuzkröte und Feuersalamander festgestellt. Das Jemmeritzer Moor birgt eines der wenigen Flachlandvorkommen des Feuersalamanders. Für die Fischfauna der Bäke sind Bachneunauge und Bachforelle nachgewiesen worden. Lebensraum des Hirschkäfers sind die alten Hudeeichen. Im Bäketal wurden die gefährdeten Heuschreckenarten Sumpfschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Kurzflügelige Schwertschrecke, Große Goldschrecke und Feld-Grashüpfer nachgewiesen. Das LSG soll in erster Linie der Erhaltung der großflächigen Wälder im Bereich des landschaftlich reizvollen Endmoränenzuges zwischen Klötze und Gardelegen dienen. Mit den Wäldern ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, ein charakteristischer Ausschnitt der Altmark und ein wertvoller Lebensraum wildlebender Pflanzen- und Tierarten zu sichern. Die Weiterentwicklung eines naturverträglichen Tourismus geschieht unter Schonung ökologisch sensibler Bereiche wie des NSG „Jemmeritzer Moor“, der Quellbereiche und der naturnahen Bachläufe. Das Wanderwegenetz ist bereits ausreichend entwickelt. Die Forste sind langfristig in naturnahe Wälder, die vor allem durch die Rot-Buche dominiert werden, umzubauen. Die Nutzung sollte möglichst durch Einzelstammentnahme erfolgen. Im Bereich der Waldränder sind Waldmäntel aus standortgerechten Straucharten zu entwickeln. Lichtungen innerhalb der Wälder, die als Grünland oder kleinflächige Äcker genutzt werden, und die historischen Wölbäcker unter Wald wären zu erhalten. Alteichen sind als wertvolle Lebensräume einer artenreichen Insektenfauna zu schützen und nicht zu nutzen. Im Bereich der Quellen, Bachtälchen und des NSG „Jemmeritzer Moor“ sollte auf eine Bewirtschaftung verzichtet werden. Die landwirtschaftlichen Flächen können durch Anlage von Hecken, Baumreihen und Flurgehölzen gegliedert und damit landschaftsästhetisch und ökologisch aufgewertet werden. Die noch naturnah erhaltenen Fließstrecken der Bäke und Wiepker Bach sind zu erhalten. An den ausgebauten Abschnitten der Tarnefitzer Elbe und der Bäke könnte die Nutzung im Schonstreifen extensiviert werden. Zumindest einseitige Gehölzstreifen aus Schwarz-Erle sind im Randstreifen anzulegen. Langfristig sollten die ausgebauten Fließgewässer unter Entwicklung eines geschwungenen Verlaufs und natürlichen Profils wieder renaturiert werden. Die gewachsenen und charakteristischen Dorfbilder und Siedlungsränder sind zu erhalten. Störende Objekte, zum Beispiel die Stallanlagen bei Schwiesau, könnten eingegrünt werden. Klötzer Forst Von Klötze aus geht es in südöstliche Richtung in den Klötzer Forst bis zum ehemaligen Forsthaus Döllnitz. Durch die Laubwälder im Bereich Döllnitz gelangt man nach Süden zum Schwarzen Berg. Von hier aus kann man nach Nordwesten über den bis zu 120 m hohen Endmoränenzug nach Klötze zurückkehren. Von Klötze aus geht es in nordöstliche Richtung in den nördlichen Teil des Klötzer Forstes. Bei Pansau biegt man nach Osten von der Kreisstraße in den Forst ab. Der Weg führt durch das Quellgebiet des Rehwiesenbaches nach Nordosten durch Laubwälder und über Anhöhen. Zurück in südliche Richtung gelangt man zum 125 m hohen Krügerberg und von dort in westlicher Richtung zurück nach Klötze. Zichtauer Berge Von Zichtau aus wandert man nach Süden durch die Hellberge auf den Gr. Stakenberg und weiter auf den Langenberg. Von hier steigt man nach Osten ab und geht am Fuß der Hellberge nach Norden bis Wiepke. Von Wiepke kehrt man in westliche Richtung nach Zichtau zurück. Von Zichtau aus gelangt man in nordwestliche Richtung auf die bis 118 m hohen Anhöhen des Spitzberges. Weiter führt der Weg nach Nordwesten zum Bachtälchen der Bäke und zum Jemmeritzer Moor. Von hier kann man in einer erst nach Osten und weiter nach Süden geführten Schleife zurück nach Zichtau wandern. Von Zichtau aus nach Norden führt der Weg in die Bauerberge zu ”Himmel und Hölle”. Ziemlich steil steigen die Pfade hier vom Fuß der Endmoräne aus dem engen Grund der ”Hölle” auf die Kuppe der Endmoräne in den ”Himmel”. Hier liegt ein großer Findling der Saaleeiszeit (Naturdenkmal). Der Sage nach befand sich hier eine germanische Thingstätte. Verschiedene Wege führen weiter zum Gedenkstein ”Friedrichsruh” mit plattdeutscher Inschrift. Weiter geht es zur ”Lindenbreite” oder zurück nach Zichtau. Von Wiepke aus geht man an der Wassermühle und später am Naturdenkmal ”Rieseneiche von Verchel” vorbei zum Quellmoor des Wiepker Baches, den ”Elf Quellen”, einem alten Buchenhallenwald. Auf Umwegen zurück nach Wiepke oder Zichtau. Unmittelbar um Zichtau zeugt ein artenreicher Mischwald mit verschiedenen exotischen Holzarten, Zypressen, Eiben und Wacholder von dem Versuch, hier einen Landschaftspark oder ein Arboretum zu gestalten. Die sachsen-anhaltische Straße der Romanik quert das LSG zwischen Wiepke und Klötze. Die nächstgelegenen bedeutenden Baudenkmäler befinden sich im unweit der Südgrenze des Schutzgebietes gelegenen Gardelegen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Hude.
Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Geokodierung der Ortsvereine erfolgte auf Ebene der Orte bzw. Ortsteile. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.
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