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Arla Pronsfeld - Negative Vorprüfung - Genehmigungsverfahren BImSchG Wärmepumpenzentrale

Die Arla Foods Deutschland GmbH, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der bestehenden Anlage zur Milchverarbeitung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenzentrale (MBVA2), hier Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme gemäß Nr. 7.29.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der gemäß § 9 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden.

Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824

Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.

Nachhaltige Kälte- und Wärmeversorgung urbaner Räume mittels Fernkälte- bzw. Fernwärmenetzen unter dem Einsatz energieeffizienter und HFKW-freier Techniken

Durch den Klimawandel steigt der Bedarf an Komfortklimakälte auch in Deutschland stetig an. Viele Bestandsgebäude werden mit Klimatechnik auf- oder nachgerüstet, Neubauten im Nichtwohngebäudebereich werden selten ohne maschinelle Klimatisierung errichtet. Der Bedarf wird meist gebäudeindividuell ermittelt und die entsprechende Technik installiert. Durch den Anschluss an ein Fernkältenetz entfallen wesentliche Komponenten wie Kältemaschine(n) und Rückkühlwerk, was nicht nur den Raum zur Aufstellung dieser einspart, sondern die Kunden auch von der Einhaltung der damit verbundenen Verordnungen (z.B. 42. BImSchV, F-Gas-V) befreit. Ähnliches gilt analog für Fernwärmenetze. Durch die zentrale Bereitstellung von Kaltwasser ergeben sich mehrere positive Umwelt- und Wirtschaftlichkeitseffekte: Der aggregierte Energiebedarf ist abzüglich der Leitungsverluste ca. 40-50% niedriger gegenüber der gebäudeindividuellen Lösung. Die Spitzenlast eines Fernkältenetzes ist niedriger als die der Gebäude mit eigenem System aufsummiert, dementsprechend fällt die installierte Leistung niedriger aus (Ressourcen- und Investitionskostenersparnis). Lastverschiebungen durch Eisspeicher sind in zentralen Einrichtungen mit dem nötigen Fachpersonal einfacher und effizienter zu betreiben als in den einzelnen Gebäuden. Weiterhin sind in Fernkältezentralen oftmals verschiedene Techniken zur Deckung des Kältebedarfs (Kompressionskälte, Absorptionskälte, Nutzung von natürlicher Kälte (Flüsse, Stadtbäche, Seen, Brunnenkühlung)) installiert, die je nach Situation nahe am optimalen Betriebspunkt eingesetzt werden können. Die Hürden, Kältemaschinen mit umweltfreundlichen natürlichen Kältemitteln wie z.B. Ammoniak und Kohlenwasserstoffe einzusetzen, sind in Fernkältezentralen deutlich niedriger als in den Einzelgebäuden (insbesondere im Bestand).

Monitoring, Betriebsoptimierung und Know-how-Transfer im Pfaff-Quartier Kaiserslautern, Teilvorhaben: Transformation Wärmenetze

Neuartige Steuerung verschiedener Abtauverfahren zur Erhöhung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in der Lebensmittelindustrie, Teilprojekt 2: Modellierung und Bewertung

Monitoring, Betriebsoptimierung und Know-how-Transfer im Pfaff-Quartier Kaiserslautern, Teilvorhaben: Monitoring

Monitoring, Betriebsoptimierung und Know-how-Transfer im Pfaff-Quartier Kaiserslautern, Teilvorhaben: Wärmeversorgungsoptionen und Transfer

Monitoring, Betriebsoptimierung und Know-how-Transfer im Pfaff-Quartier Kaiserslautern, Teilvorhaben: Transfer in die Kommune

Monitoring, Betriebsoptimierung und Know-how-Transfer im Pfaff-Quartier Kaiserslautern, Teilvorhaben: Transfer zu Fachplanern

Wasserverdampfer in der Kältetechnik, Teilvorhaben: Splash-Verdampfung und Simulation

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