Air conditioning systems for passenger cars in the EU must switch to a new refrigerant for the sake of climate protection. However, UBA is not the only one to believe that many car manufacturers are backing the wrong horse. The new refrigerant R1234yf can ignite during accidents and hydrofluoric acid may form. This is what tests commissioned by UBA and the German Federal Motor Transport Authority (KBA), and others, have shown. Car occupants and rescue workers in particular may be potentially at risk. After having reviewed the KBA’s tests, the European Commission’s Joint Research Centre nevertheless sees no serious risk and fully disregards results from other studies. UBA finds this incomprehensible. Veröffentlicht in Stellungnahme.
Mit der Unterzeichnung des Montrealer Protokolls wurde vor 30 Jahren die Grundlage zum Schutz der Ozonschicht gelegt. Der Abbau der Ozonschicht durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe ( FCKW ) war eines der drängendsten Umweltprobleme der 1980er Jahre. Der Ausstieg aus den FCKW ist weitestgehend abgeschlossen, trotzdem stellen die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), die die FCKW vor allem als Kältemittel in der Klima - und Kältetechnik bis heute ersetzen, ein Problem für das Klima dar. Das Hintergrundpapier blickt zurück auf Entstehung und Weiterentwicklung des Montrealer Protokolls, illustriert die Emissionssituation von FCKW und HFKW und beschreibt Alternativen zur Verwendung von HFKW. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Geld vom Staat für den schnellen Ausstieg Das Umweltbundesamt rät dazu, das Kältemittel R 22 schnell durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Der teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW) kommt immer noch in Fleischereien, Großküchen, in der Raumklimatisierung oder in Supermärkten als Kältemittel zum Einsatz. Obwohl das Mittel die Ozonschicht schädigt, wenn es entweicht, kühlt noch jeder fünfte Supermarkt in Deutschland mit R 22. Die Europäische Union hat die Produktion von R 22 ab dem 1. Januar 2010 verboten, aber eine Übergangsfrist bis 2015 vorgesehen, in der Nutzerinnen und Nutzer recyceltes R 22 weiter einsetzen dürfen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, rät aber schon jetzt dazu, von R 22 Abstand zu nehmen: „Nutzerinnen und Nutzer sollten ihre Kühlanlagen schnell auf klimafreundliche Kältemittel wie Kohlendioxid umstellen. Dafür gibt es sogar Fördermittel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.” Der Umstieg lohnt sich auch aus anderem Grund: Wegen des Produktionsverbots erwartet das UBA noch weit vor dem Jahr 2015 Engpässe beim Nachfüllen alter Anlagen mit R 22. Jährlich werden rund 1.000 Tonnen HFCKW benötigt, um durch Lecks entwichene Kältemittel in Kälteanlagen aufzufüllen. Experten des Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass nach dem Produktionsverbot am 1. Januar 2010 nur noch rund 10 bis 15 Prozent des dazu benötigten R 22 auf dem Markt verfügbar sein werden. Wer eine alte Anlage nicht schnell genug umrüstet, hat so das Nachsehen. Beim schnellen Ausstieg aus R 22 sollte folgendes beachtet werden: Da Kälteanlagen 10 oder mehr Jahre halten, ist die Umrüstung alter R22-Anlagen auf ein neues Kältemittel meist nicht die optimale Lösung. Besser ist der Neubau einer modernen und optimierten Anlage. Diese ist in der Regel energieeffizienter und so auf Dauer wirtschaftlicher. Als Ersatz für R 22 sollten möglichst natürliche, halogenfreie Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid (R 744) verwendet werden. Bei gewerblichen Anlagen fördert das Klimaschutz -Impulsprogramm des Bundesumweltministeriums den Umstieg mit bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Werden zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Nutzung von Abwärme durchgeführt, können diese noch einmal mit bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Geld für Neuanlagen gibt es aber nur, wenn innovative, energiesparende Techniken eingesetzt und natürliche Kältemittel benutzt werden.
Ammoniak, Wasser und Kohlenwasserstoffe stehen als klimafreundliche Alternativen bereit Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt in einem neuen Papier vor, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) in der EU noch strenger zu regulieren und so das Klima zu schützen. HFKW werden als Kältemittel in Klima- und Kälteanlagen eingesetzt und können bei deren Befüllung, Betrieb und Entsorgung entweichen. HFKW wirken sehr stark auf das Klima, im Fall des HFKW-Kältemittels R23 14.800 Mal stärker als Kohlendioxid (CO2). Ein schneller Ersatz von HFKW durch natürliche Kältemittel wie Ammoniak, Wasser oder Kohlenwasserstoffe würde laut UBA bis 2030 EU-weit mehr als 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. Gelegenheit dies zu regeln, bietet sich laut UBA-Präsident Messer bei der jetzt anstehendenden Überarbeitung der F-Gas-Verordnung der EU: „Wird unser Vorschlag umgesetzt, unterstützt das auch die Bemühungen der Weltgemeinschaft auf globaler Ebene, die HFKW-Emissionen weiter zu reduzieren. Eine anspruchsvolle Regulierung in der EU wird uns hier auch zahlreiche Exportchancen eröffnen“. Geregelt werden HFKW wie auch andere F-Gase bereits heute in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gas-Verordnung). Sie verbietet bestimmte F-Gas-Anwendungen und gibt einen stufenweisen Verringerungspfad für HFKW vor. Bis 2030 senkt die derzeit gültige Verordnung die jährlich zulässige Menge an HFKW auf dem europäischen Markt auf 21 Prozent der Referenzmenge, den Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012. Damit hatte die EU bereits 2014 einen ambitionierten Ausstiegsplan vorgelegt und war Wegbereiter globaler Maßnahmen in diesem Sektor. Im Hinblick auf die zunehmende Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen schlägt das UBA nun als Steigerung des Ambitionsniveaus vor, das Minderungsziel auf zehn Prozent der Referenzmenge bis zum Jahr 2030 abzusenken, flankiert durch weitere Verbote. So könnten zusätzlich gut 100 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente im Vergleich zum bereits bestehenden Verringerungsplan eingespart werden. Ab dem Jahr 2030 würde durch diese Maßnahme der HFKW-Verbrauch um weitere 20 Mio. t CO 2 -Äquivalente pro Jahr sinken. Natürliche Kältemittel wie Ammoniak, Wasser, CO 2 und Kohlenwasserstoffe mit keiner oder geringer Klimawirkung können als HFKW-Ersatzstoffe eingesetzt werden. Geräte und Anlagen mit diesen Kältemitteln haben sich in der Praxis bewährt und zeichnen sich durch vergleichbare oder bessere Energieeffizienz gegenüber den HFKW-Geräten und -Anlagen aus. Mit dem Beschluss von Kigali zum Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht sind HFKW auch weltweit seit 2019 in den Industrieländern einem Phase-down unterworfen, Entwicklungs- und Schwellenländer folgen in zwei Gruppen in den Jahren 2024 und 2028 mit dem „Einfrieren“ des HFKW-Verbrauchs. Da der Übergang von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, hin zu HFKW in vielen Ländern noch nicht oder nur zum Teil vollzogen ist, kann hier der Umstieg direkt auf natürliche Kältemittel erfolgen – eine Strategie, die als „leapfrogging“ bezeichnet wird. Hierzu gibt es bereits gute Beispiele wie etwa das eines Klimageräte-Herstellers in Indien. Dieser setzt anstatt eines HFKW das natürliche Kältemittel Propan für den vorher verwendeten Ozonschicht zerstörenden Stoff R22 in seinen Monosplit-Klimageräten ein. Die Geräte zählen zu den energieeffizientesten auf dem indischen Markt. Bei vollständiger Einhaltung des Beschlusses von Kigali gehen die Emissionen der HFKW weltweit um über 60 Milliarden Tonnen CO 2 -Äquivalente bis zum Jahr 2050 zurück. Bis zum Ende des Jahrhunderts wird durch den Beschluss ein weltweiter Temperaturanstieg um 0,4 Grad Celsius verhindert.
Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein. Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH 3 ) und Kohlendioxid (CO 2 ) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel. Letztere werden in über 95% aller bestehenden Kälteanlagen verwendet. Veröffentlicht in Broschüren.
Aus Klimaschutzgründen sollen Pkw-Klimaanlagen in der EU auf ein neues Kältemittel umgestellt werden. Doch nicht nur aus Sicht des UBA setzen viele Autohersteller hier auf das falsche Pferd. Denn das neue Kältemittel R1234yf kann sich bei Unfällen entzünden und giftige Flusssäure bilden. Dies zeigten unter anderem Versuche im Auftrag des UBA und des Kraftfahrt-Bundesamtes. Besonders Insassen und Rettungskräfte können gefährdet sein. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) sieht jedoch nach Bewertung der Kraftfahrt-Bundesamt-Tests kein ernstes Risiko und ignoriert Erkenntnisse anderer Studien völlig. Nicht nachvollziehbar, findet das UBA. Veröffentlicht in Stellungnahme.
Today's railway air-conditioning systems cool primarily with fluorinated refrigerants, which have had to be scaled back step by step since 2016 due to their climate-damaging effect. Air-assisted air-conditioning systems, so-called air-cycle systems, use compressed outside air for cooling, so they do not require any fluorinated refrigerants. It has now also been proven that these air conditioning systems, which have been operating in trains for some time, are an environmentally friendly and economical solution to the refrigerant problem. For this purpose, the data from a two-year field data measurement in an Intercity Express were evaluated with regard to energy consumption and the life cycle costs of these air conditioners were determined. Air-cycle systems have an average annual cooling energy requirement of up to 28% less than conventional R134a systems. Veröffentlicht in Texte | 120/2019.
Ineffiziente Klimageräte verschwinden ab 2013 vom Markt Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimageräte informiert. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beeindruckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizienten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU überflüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter werden, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen. Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat. Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet. Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind. Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden. Tabelle 1 : Einführung der überarbeiteten Energieverbrauchskennzeichnung für Klimageräte nach EU-Verordnung 2011/626/EU Tabelle 2: Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2012/206/EU an Klimageräte mit entsprechenden Effizienzklassen der EU-Verordnung 2011/626/EU Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigenschaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.
Energieverbrauch muss weiter sinken – Kühlung künftig ohne Halogene Rechenzentren, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen wollen, müssen künftig deutlich weniger Energie verbrauchen und klimafreundlich gekühlt werden. Grund ist eine überarbeitete Vergabegrundlage, die die Jury Umweltzeichen auf ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet hat. „Rechenzentren sind echte Energiefresser – sie verbrauchen in Europa rund 33 Prozent des Stroms der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik. Rechenzentren mit dem neuen ‚Blauen Engel‘ garantieren einen möglichst geringen Einsatz von Hardware und Energie. Sie lassen sich so besonders kostengünstig, ressourcenschonend und klimafreundlich betreiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA geht davon aus, dass sich Investitionskosten beispielsweise für neue Messtechnik oder eine Kaltgangeinhausung des Rechenzentrums nach durchschnittlich zwei Jahren amortisieren. Wer E-Mails verschickt, Informationen im Internet sucht, Fotos in der Cloud speichert oder mit dem Smartphone zum Ferienort navigiert, nutzt irgendwo in der Welt Rechenzentren. So erzeugen wir alle weltweit immer mehr Daten, die übertragen und gespeichert werden. Die Menge der weltweit gespeicherten Daten ist in den vergangenen zwanzig Jahren um rund das Tausendfache gestiegen und wächst immer schneller. Umso wichtiger wird es, diese Datenmengen umweltfreundlich zu verarbeiten. Im vergangenen Jahr hat das Umweltbundesamt daher die Kriterien des „Blauen Engels für Rechenzentren“ gemeinsam mit Experten und Expertinnen überarbeitet. Das Grundkonzept wurde beibehalten, neue Anforderungen kamen hinzu: So dürfen etwa neu beschaffte, intelligente Power Distribution Units (PDUs), über die auch Messwerte abgerufen werden können, nur eine Verlustleistung von maximal 0,5 Watt pro vorhandenem Stromausgang aufweisen. Verändert wurden auch die Werte für die Energy Usage Effectiveness (EUE), die ein Maß für die Energieeffizienz der Rechenzentrums-Infrastruktur sind: Neue Rechenzentren, die ab dem Jahr 2013 erst zwölf Monate oder weniger in Betrieb sind, müssen einen EUE von 1,4 erreichen. Bei älteren Rechenzentren gilt ein EUE-Wert von 1,6 (bis fünf Jahre) oder 1,8 (älter als fünf Jahre). Neben dem geringen Energieverbrauch ist eine klimafreundliche Kühlung des Rechenzentrums wichtig. Sie erfolgt bislang zumeist mit klimaschädlichen, teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) als Kältemittel. Die EU hat zwar mit der Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) eine nur stufenweise Verknappung der Verwendungsmengen von HFKW beschlossen, diese startet aber erst 2017. Der „Blaue Engel“ fordert aber bereits jetzt, dass Kälteanlagen, die nach dem 1. Januar 2013 in Betrieb gingen, nur noch halogenfrei kühlen. Das heißt, dass künftig beim „Blauen Engel“ nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Kohlendioxid eingesetzt werden dürfen; zulässig sind natürlich auch Kühlsysteme, die ganz ohne Kältemittel auskommen, etwa Wärmetauscher. Kleine Rechenzentren mit einem Kältebedarf von maximal 50 Kilowattstunde (KWh) sind von den Bestimmungen ausgenommen. Rechenzentren können sich ab sofort nach der neuen Vergabegrundlage zertifizieren lassen. Bis spätestens 1. Januar 2016 müssen die neuen Vergabekriterien von allen Rechenzentren eingehalten werden, die berechtigt sind das Umweltzeichen „Blauer Engel – Energiebewusster Rechenzentrumbetrieb“ | RAL-UZ 161 zu tragen.
Today mobile air-conditioning systems in passenger cars contain a refrigerant paying a major contribution to increasing the greenhouse effect. For the time being, about 30% of the worldwide emissions of hydrofluorocarbons arise from mobile air-conditioning systems in passenger cars [ UNEP 2009]. That is why in Europe this refrigerant – according to Directive 2006/40/EC – has to be substituted by a substance less harmful to the climate beginning in 2011. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
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