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Hochleistungsrohre für die Verdampfung von Ammoniak in Großwärmepumpen, Teilvorhaben: Entwicklung von Wärmeübertragern mit Hochleistungsrohren für Ammoniak

Das Projekt "Hochleistungsrohre für die Verdampfung von Ammoniak in Großwärmepumpen, Teilvorhaben: Entwicklung von Wärmeübertragern mit Hochleistungsrohren für Ammoniak" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wieland-Werke AG.

Hochleistungsrohre für die Verdampfung von Ammoniak in Großwärmepumpen, Teilvorhaben: Untersuchung von Rohrbündeln aus Hochleistungsrohren

Das Projekt "Hochleistungsrohre für die Verdampfung von Ammoniak in Großwärmepumpen, Teilvorhaben: Untersuchung von Rohrbündeln aus Hochleistungsrohren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung.

Arla Pronsfeld - Negative Vorprüfung - Genehmigungsverfahren BImSchG Wärmepumpenzentrale

Die Arla Foods Deutschland GmbH, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der bestehenden Anlage zur Milchverarbeitung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenzentrale (MBVA2), hier Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme gemäß Nr. 7.29.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der gemäß § 9 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden.

Vorhaben der FERRERO OHG mbH, Werkserweiterung der Süßwarenproduktion

Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG: Änderung einer Anlage zur Verarbeitung von Milch

Die Fa. Naabtaler Milchwerke GmbH & Co KG mit Sitz in 92521 Schwarzenfeld, Molkereistraße 5, hat beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Vorhaben vorgelegt: Änderung der bestehenden Anlage zur Verarbeitung von Milch durch folgendes Vorhaben auf dem Grundstück mit der Flurnummer 914 der Gemarkung Schwarzenfeld: 1. Stilllegung und Teilrückbau der Kälteanlagen 1 und 2 mit Ausnahme des Kältemittelabscheiders, 2. Stilllegung und Teilrückbau der Kälteanlage 3 mit Ausnahme der beiden Standverdampfer, 3. Anschluss des Kältemittelabscheiders und der beiden Standverdampfer zur bestehenden Kälteanlage BA 4 und 4. Erhöhung der Ammoniakmenge der Kälteanlage BA 4 auf einen Gesamtinhalt von Kältemittel von 5,9t Ammoniak.

Westfleisch SCE mbH - Modernisierung und Erhöhung der Schlachtleistung am Standort: Kranstraße 32, 59071 Hamm

Die Westfleisch SCE mbH, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster hat mit Antrag vom 12.11.2021 die Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Hamm, Kranstraße 32, beantragt. Es handelt sich um eine Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 2500 Tonnen Lebendgewicht je Tag in Verbindung mit Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 29 Tonnen Ammoniak, Energieanlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie und elektrischem Strom mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 25,58 Megawatt und einer Abwasserbehandlungsanlage ausgelegt für eine zu behandelnde Abwassermenge von 3900 Kubikmeter pro Tag.

Wesentliche Änderung der Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch (Milchwerk) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2485 und 2493 der Gemarkung Buchloe durch den Ersatz der bestehenden Ammoniak-Kälteanlage "Kühltunnel 1- 6" durch eine neue es Verfahren

Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2485 und 2493 der Gemarkung Buchloe wird eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch (Milchwerk) betrieben. Die bestehende Kälteanlage soll durch eine neue Anlage ersetzt werden. Die Anlage besteht aus 2 Teilen. Anlage 1 soll innerhalb eines separaten Kältemaschinenraumes ersetzt werden und für die Kühlung aller Kühltunnel 1-8 dienen. Anlage 2 soll ausschließlich im Pumpprinzip für die Glykolkühlung mittels zweier Plattenwärmetauscher dienen. Dabei ist ein neuer zusätzlicher Plattenwärmetauscher geplant. Als Kältemittel wird Ammoniak eingesetzt und beträgt für Anlage 1 ca. 1300 kg und für Anlage 2 ca. 1000 kg. In den Kühlern befindet sich eine Glykolmischung.

Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG: Erneuerung der Ammoniak-Kälteanlage des Eisstadions Landshut

Die vorhandene Kälteanlage wird ersetzt und im bestehenden Maschinenraum des Eisstadions errichtet. Die Kältemittelmenge wird von derzeit 12 Tonnen auf 10 Tonnen Ammoniak reduziert. Die Fernleitungen zu den beiden Eispisten bleiben grundsätzlich belassen, jedoch wird die Eisfläche 1 von 30 auf 28 Meter verschmälert. Relevante Abrissmaßnahmen sind für den Austausch der Kälteanlage nicht erforderlich. Während der Sommermonate wird die Kälteanlage nicht betrieben. In dieser Zeitspanne wird die gesamte Ammoniakmenge im Abscheider gesammelt und gelagert. Die neue Kälteanlage besteht aus • Kältemittel: 10 Tonnen Ammoniak • 1 Abscheider (18,6 m³, 10 t Ammoniak Kapazität) • 3 Kolbenverdichter (je 450 kW Kälteleistung) • 3 Elektromotoren (zum Antrieb der Kolbenverdichter) • 4 Ammoniakpumpen • 2 wassergekühlte Plattenkondensatoren (je 980 kW Kühlleistung) • 2 Kältekreisläufe (Halle 1 und Halle 2)

Hauptsache KALT?

Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein. Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH 3 ) und Kohlendioxid (CO 2 ) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel. Letztere werden in über 95% aller bestehenden Kälteanlagen verwendet. Veröffentlicht in Broschüren.

Hauptsache KALT?

Kühlen und Klimatisieren gehören heute zum alltäglichen Leben. Keiner möchte auf gekühlte Lebensmittel oder klimatisierte Büros verzichten. Ohne Kältemittel geht das vielfach nicht. Allerdings können bei geeigneten Randbedingungen auch Verfahren ohne Kältemittel zum Abführen von Wärme eingesetzt werden, wie das Kühlen mit einem Kühlturm, mit Grundwasser, mit freier Kühlung oder durch Abwärmenutzung. Alle Verfahren zum Abführen von Wärme sollten energieeffizient und umweltschonend sein. Werden Kältemittel verwendet, so ist die Wahl des Kältemittels von erheblicher Bedeutung für die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Neben den natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffen, Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) gibt es noch immer klimaschädliche Kältemittel. Letztere werden in über 95% aller bestehenden Kälteanlagen verwendet.

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