Die Arla Foods Deutschland GmbH, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der bestehenden Anlage zur Milchverarbeitung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenzentrale (MBVA2), hier Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme gemäß Nr. 7.29.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der gemäß § 9 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden.
Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
Die Fa. Naabtaler Milchwerke GmbH & Co KG mit Sitz in 92521 Schwarzenfeld, Molkereistraße 5, hat beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für folgendes Vorhaben vorgelegt: Änderung der bestehenden Anlage zur Verarbeitung von Milch durch folgendes Vorhaben auf dem Grundstück mit der Flurnummer 914 der Gemarkung Schwarzenfeld: 1. Stilllegung und Teilrückbau der Kälteanlagen 1 und 2 mit Ausnahme des Kältemittelabscheiders, 2. Stilllegung und Teilrückbau der Kälteanlage 3 mit Ausnahme der beiden Standverdampfer, 3. Anschluss des Kältemittelabscheiders und der beiden Standverdampfer zur bestehenden Kälteanlage BA 4 und 4. Erhöhung der Ammoniakmenge der Kälteanlage BA 4 auf einen Gesamtinhalt von Kältemittel von 5,9t Ammoniak.
Die Westfleisch SCE mbH, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster hat mit Antrag vom 12.11.2021 die Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Hamm, Kranstraße 32, beantragt. Es handelt sich um eine Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 2500 Tonnen Lebendgewicht je Tag in Verbindung mit Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 29 Tonnen Ammoniak, Energieanlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie und elektrischem Strom mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 25,58 Megawatt und einer Abwasserbehandlungsanlage ausgelegt für eine zu behandelnde Abwassermenge von 3900 Kubikmeter pro Tag.
Auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2485 und 2493 der Gemarkung Buchloe wird eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage zur Behandlung und Verarbeitung von Milch (Milchwerk) betrieben. Die bestehende Kälteanlage soll durch eine neue Anlage ersetzt werden. Die Anlage besteht aus 2 Teilen. Anlage 1 soll innerhalb eines separaten Kältemaschinenraumes ersetzt werden und für die Kühlung aller Kühltunnel 1-8 dienen. Anlage 2 soll ausschließlich im Pumpprinzip für die Glykolkühlung mittels zweier Plattenwärmetauscher dienen. Dabei ist ein neuer zusätzlicher Plattenwärmetauscher geplant. Als Kältemittel wird Ammoniak eingesetzt und beträgt für Anlage 1 ca. 1300 kg und für Anlage 2 ca. 1000 kg. In den Kühlern befindet sich eine Glykolmischung.
Die vorhandene Kälteanlage wird ersetzt und im bestehenden Maschinenraum des Eisstadions errichtet. Die Kältemittelmenge wird von derzeit 12 Tonnen auf 10 Tonnen Ammoniak reduziert. Die Fernleitungen zu den beiden Eispisten bleiben grundsätzlich belassen, jedoch wird die Eisfläche 1 von 30 auf 28 Meter verschmälert. Relevante Abrissmaßnahmen sind für den Austausch der Kälteanlage nicht erforderlich. Während der Sommermonate wird die Kälteanlage nicht betrieben. In dieser Zeitspanne wird die gesamte Ammoniakmenge im Abscheider gesammelt und gelagert. Die neue Kälteanlage besteht aus • Kältemittel: 10 Tonnen Ammoniak • 1 Abscheider (18,6 m³, 10 t Ammoniak Kapazität) • 3 Kolbenverdichter (je 450 kW Kälteleistung) • 3 Elektromotoren (zum Antrieb der Kolbenverdichter) • 4 Ammoniakpumpen • 2 wassergekühlte Plattenkondensatoren (je 980 kW Kühlleistung) • 2 Kältekreisläufe (Halle 1 und Halle 2)
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das bei der alkoholischen Gärung in Brauereien entstehende CO2 (Gärungs-CO2) wird bisher meist mit zweistufigen Kaskadenkälteanlagen und dem Kältemittel NH3 (R 717) verflüssigt. R 717 ist sowohl brennbar als auch giftig. Bei Ersatz von R 717 im Tieftemperaturkreislauf der Kaskadenkälteanlage durch das Kältemittel CO2 (R 744) befindet sich das R 717 lediglich im Maschinenraum der Kälteanlage und die R 717-Füllmenge sowie die R 717-gefüllten Leitungswege reduzieren sich. Des Weiteren ermöglicht die Verwendung von R 744 zur Verflüssigung von Gärungs-CO2 eine höhere CO2-Produktausbeute was zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führt, sowie eine bessere Qualität des verflüssigten Gärungs-CO2. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Die Demonstrationsanlage soll in der Lage sein, abhängig von der Gärungsgasqualität, der gewünschten Produktqualität bzw. der gewünschten Ausbeute den günstigsten Betriebszustand (Betriebsdruck, Kondensationstemperatur etc.) selbstständig zu ermitteln und anzusteuern. Dafür ist ein Simulationsprogramm zu entwickeln, das ausgehend von der Gärungsqualität den optimalen Betriebszustand der Anlage entsprechend der gewünschten CO2-Produktqualität bzw. der gewünschten Ausbeute und den jeweiligen Energiebedarf berechnet. Hierzu müssen die einzelnen Betriebszustände der Anlage untersucht und sowohl die jeweils erreichbare Qualität des Produkt-CO2 als auch die erreichbare Ausbeute erfasst werden. Die Untersuchung der einzelnen Betriebszustände soll zum einen anhand von Messungen an der Demonstrationsanlage selbst erfolgen, zum anderen sollen auf der Basis dieser Messergebnisse die Phasengleichgewichte mittels Simulation molekularer Zustände berechnet werden. Im Anschluss daran werden an der Demonstrationsanlage weitere Messungen durchgeführt, um die Simulationsrechnungen mit dem realen System abzugleichen. Um die Übertragbarkeit der ermittelten Ergebnisse auf andere CO2-Rückgewinnungsanlagen zu überprüfen, sind Kontrollmessungen an CO2-Rückgewinnungsanlagen anderer Brauereien erforderlich. Fazit: Im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens wurde systematisch am Erreichen der Zielsetzung gearbeitet, und viele neue Erkenntnisse für den Einsatz von CO2 als Kältemittel bei der CO2-Rückgewinnung wurden gefunden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten konzentrierten sich auf das analytische Erforschen der benötigten Rahmendingungen für die Rückgewinnung und die damit verbundene Reinheit und Menge des zurückgewonnen CO2. Das Ziel der Rückgewinnung einer erhöhten CO2-Menge mit ausreichender Qualität wurde erreicht, auch wenn keine automatische Steuerung der Anlage realisiert werden konnte.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 11 |
| Kommune | 1 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 8 |
| Text | 2 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 17 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9 |
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