Neue UBA-Studie zur Marktentwicklung „grüner“ Produkte Der Umsatz „grüner“ Produkte wächst bis auf wenige Ausnahmen konstant. Das ergibt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Marktentwicklung besonders umweltrelevanter Produkte. Insbesondere bei großen Haushaltsgeräten, so genannter Weißer Ware, steigt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich an. So zeichnen sich mittlerweile rund die Hälfte der angebotenen Gefriergeräte durch hohe Energieeffizienz aus. Ähnlich hoch fällt der Anteil energieeffizienter Waschmaschinen und Kühlschränke aus. Damit ist klar: „Grüne“ Produkte taugen für den Massenmarkt. In anderen Branchen wie der Lebensmittelherstellung fällt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich geringer aus. Hier entsprachen 2011 weniger als fünf Prozent aller Lebensmittel den Kriterien des EU-Bio-Gütesiegels. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, betont: „Die Studie zeigt, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alltagsprodukten steigt. Wenn wir diesen Trend beschleunigen, können „grüne“ Produkte zur Erfolgsstory für die Umwelt werden.“ Herausragende Zuwachsraten weisen vor allem elektrische Haushaltsgeräte mit hohen Energieeffizienzstandards auf. Beispielsweise stieg der Marktanteil energieeffizienter Kühlschränke von 2010 bis 2011 von 28,6 Prozent auf 38,2 Prozent an. Bezogen auf das jeweilige Gesamtangebot eines Haushaltsgerätes haben energieeffiziente Gefriergeräte derzeit einen Marktanteil von 50 Prozent, bei Waschmaschinen liegt dieser bei 40 Prozent, bei Geschirrspülmaschinen bei 38 Prozent. Fast zweistellige Wachstumsraten sind auch beim Umsatz mit Biolebensmittel zu beobachten. Am gesamten Lebensmittelmarkt machen sie allerdings nur 3,7 Prozent aus. Jochen Flasbarth: „Industrie, Handel und Politik können bei „grünen“ Produkten auf ein gutes Marktumfeld bauen. Die Bereitschaft, umweltfreundliche und nachhaltig produzierte Produkte zu kaufen, ist hoch. Häufig übersteigt sie die tatsächlichen Verkaufszahlen deutlich.“ Beispielsweise sagen 34 Prozent der Befragten, dass sie zukünftig verstärkt Biolebensmittel kaufen würden, 24 Prozent gaben dies in Bezug auf Ökostromangebote und 12 Prozent für freiwillige Kompensationszahlungen für emittierte Treibhausgase an. Die Basis für diese Ergebnisse bildet eine Studie zur Marktentwicklung von 24 besonders umweltrelevanten Produkten, die das Schweizer Institut INFRAS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Jenseits zufällig auftauchender Wachstumszahlen soll damit eine fundiertere Marktbeobachtung „grüner“ Produkte ermöglicht werden. Das Umweltbundesamt plant das Monitoring „Grüne Produkte“ alle zwei Jahre zu wiederholen. Damit kann die Marktentwicklung „grüner“ Produkte systematischer verfolgt und gezielter vorangetrieben werden. Untersucht wurden jeweils Umsatz und Marktanteil der Produkte, die derzeit die höchsten umweltrelevanten Standards erfüllen, wie Energie- und Materialverbrauch. Insgesamt gaben Konsumenten in Deutschland im Jahr 2011 gut 36 Milliarden Euro für die in der Studie untersuchten „grünen“ Produkte aus. Das entspricht rund 2,4 % der privaten Konsumausgaben. Davon floss der größte Teil in Höhe von 14 Milliarden Euro in energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte. Die Ausgaben für Öffentlichen Verkehr, Car-Sharing und Hybridautos lagen bei 13 Milliarden. Knapp 8 Milliarden Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten „grüne“ Produktalternativen bei sonstigen Konsumgütern wie Textilien oder Reinigungsmittel mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus legten Konsumenten knapp 22 Milliarden Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an. Die genauen Marktentwicklungen unterscheiden sich in den einzelnen Konsumfeldern. Im Bereich Wohnen werden Gebäude und Haushaltsgeräte energieeffizienter. Der Bezug von Ökostrom gewinnt immer mehr an Bedeutung. Weil der Energiebedarf der Gebäude aber nur langsam sinkt und quantitative Ansprüche an Wohnraum und Ausstattung steigen, nehmen die CO 2 -Emissionen im Bereich Wohnen nur leicht ab. Im Falle der Mobilität bleibt das Auto das mit Abstand am häufigsten verwendete Verkehrsmittel in Deutschland. Der öffentliche Verkehr bleibt unter 10 %, Car-Sharing unter 1 % Marktanteil. Allerdings zeigen multimodale Verkehrsdienstleistungen dynamische Entwicklungen. Ambivalent sind auch die Daten im Bereich Ernährung. Während sich beim Fleischkonsum wenig ändert, hat das MSC -Label für nachhaltige Fischerei den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Bei den sonstigen Konsumgütern wie Textilien, Möbel und Reinigungsmittel fehlt es an verlässlichen Marktdaten, weshalb hier nur bedingt Aussagen getroffen werden können. Rückläufig sind die Spenden für Umweltschutzzwecke. Die Bereitschaft der Konsumenten für „grüne“ Geldanlagen und freiwillige Kompensationszahlungen wächst hingegen.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
EU-Parlament entscheidet morgen über neue Anforderungen für sparsamere Haushaltsgeräte Das EU-Parlament entscheidet voraussichtlich am morgigen Mittwoch über verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Kühl- und Gefriergeräten und Waschmaschinen. Folgt das Parlament den Beschlussvorschlägen der EU-Mitgliedstaaten von Ende März, wären in allen EU-Mitgliedstaaten Waschmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als A ab Juli 2010 von der Vermarktung ausgeschlossen. Eine zweite Stufe verbietet ab 1. Juli 2012 Kühl- und Gefriergeräte, die der Effizienz der bisherigen Klasse A entsprechen. Waschmaschinen mit der bisherigen Energieeffizienzklasse A dürften in der zweiten Stufe ab 1. Juli 2013 zu einem erheblichen Teil nicht mehr in den Handel kommen. „Ich begrüße die Entwürfe sehr. Bis zum Jahr 2020 lassen sich mit deren Umsetzung und neuen Kennzeichen zum Energieverbrauch 7,5 Milliarden Kilowattstunden Energie gegenüber dem erwarteten Verbrauch einsparen. Das entspricht knapp zwei Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt. Damit würden wir 3,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid in der EU sparen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz liegen dem EU-Parlament weitere Entwürfe zur Aktualisierung der Kennzeichen zum Energieverbrauch vor, über die Anfang Mai beraten wird. Demnach sollen bei diesen Haushaltsgeräten die bisherigen Klassen A bis G bestehen bleiben und die Effizienzklasse A nach oben erweitert werden: unterschiedlich nach Produktgruppe zum Beispiel mit A minus 10, 20, 40, 60 oder 80 Prozent (A-x%). Ob ein Energieetikett, bei dem die meisten aufgeführten Klassen gar nicht mehr im Verkauf sind, Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor gut informiert und zur Entscheidung für besonders effiziente Geräte bewegen wird, ist fraglich. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßige Neuordnung der Klassen sinnvoller, als neue Klassen hinzuzufügen. „Falls das EU-Parlament den Vorschlag zur Kennzeichnung ablehnt, wäre das die richtige Schlussfolgerung”, so Holzmann. Im Hintergrundpapier „Neue Ökodesign-Anforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen” finden Sie weiterführende Informationen. c finden Sie unter: node/4934
Anforderungen an die Effizienz und neue Kennzeichnung können Energieverbrauch senken Fernsehgeräte sollen künftig weniger Energie verbrauchen. Wie viel genau, könnten die Bürgerinnen und Bürger an einer neuen Energieverbrauchskennzeichnung erkennen. Dies beschlossen die EU-Mitgliedstaaten Ende März im Regelungsausschuss für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung in Brüssel. Die Zustimmungen des EU-Parlaments und des Rates dazu stehen noch aus. Träten die Regelungen in Kraft, ließen sich im Jahr 2020 - im Vergleich zum Trend - 43 Terawattstunden (TWh) Energie sparen. Das entspricht dem Betrieb von elf Kraftwerken mit einer Leistung von 800 Megawatt und dem Ausstoß von 17,2 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxids. Nach Zustimmung des EU-Parlaments und der Rates, wird die Ökodesign-Verordnung ab dem zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU gelten. Gemäß den neuen Anforderungen dürfen ein Jahr nach Inkrafttreten alle Fernsehgeräte - je nach Bildschirmgröße - im Betrieb eine bestimmte Leistungsaufnahme nicht überschreiten. Zum Beispiel ist dann die Leistungsaufnahme eines Gerätes mit Standardbildschirm und einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) bei hochauflösenden Geräten mit 145 Watt und bei anderen, nicht-hochauflösenden Geräten mit 133 Watt begrenzt. Das entspricht bei einem täglichen Betrieb von etwa vier Stunden einem Jahresenergieverbrauch von rund 210 und 195 Kilowattstunden (kWh). Bei einer Bildschirmdiagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) liegen die Grenzen bei 283 und 256 Watt, was einem Jahresenergieverbrauch von rund 415 und 375 kWh entspricht. Die Anforderungen würden sich ab April 2012 nochmals verschärfen. Neu wäre auch, dass ab dem 7. Januar 2010 Fernsehgeräte im Bereitschaftszustand (Standby) nicht mehr als 1 Watt verbrauchen dürfen, bei zusätzlicher Informationsanzeige höchstens 2 Watt und im Aus-Zustand 1 Watt, denn manche Geräte verbrauchen auch Energie, obwohl sie ausgeschaltet sind. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung würde dann eine Begrenzung im Bereitschaftszustand von 0,5 Watt, bei zusätzlicher Informationsanzeige von 1 Watt sowie im Aus-Zustand von 0,3 Watt gelten. Wichtig ist die Regelung zum Energieverbrauch, weil - laut einer Studie des Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) - die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin mit Zweit- und Drittgeräten ausstatten und zudem immer größere Fernseher kaufen werden. Das lässt den Energieverbrauch erheblich steigen. Zum Vergleich: Ein durchschnittliches Röhrenfernsehgerät mit einer Bildschirmdiagonale von 74 Zentimetern (29 Zoll) verbraucht pro Jahr etwa 210 kWh, ein LCD-Fernseher (Flachbildschirm mit Flüssigkristallanzeige) mit 81 Zentimetern (32 Zoll) 230 kWh und ein Plasmafernsehgerät mit einer Diagonale von 107 Zentimetern (42 Zoll) sogar 500 kWh (Stand 2007). Hingegen benötigen die derzeit besten Kühl- und Gefriergeräte - in Abhängigkeit vom Volumen - nur um die 200 kWh oder sogar weniger. Prognosen zeigen, dass der Energieverbrauch der Fernsehgeräte in der EU von etwa 60 Milliarden kWh im Jahr 2007, das sind 60 TWh, auf etwa 132 TWh im Jahr 2020 ansteigen dürfte. Unter Berücksichtung der erzielbaren Einsparung von 43 TWh würde der Stromverbrauch von Fernsehgeräten im Jahr 2020 mit 89 TWh aber immer noch deutlich über dem Verbrauch von 2007 liegen. Sollten EU-Parlament und Rat auch der neuen Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte zustimmen, wäre erstmalig eine Vergleichbarkeit der Energieverbräuche verschiedener Fernsehgeräte gewährleistet. Vorraussetzung ist, dass die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie nach ihrem Inkrafttreten in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen. Der neue Vorschlag zur Energieverbrauchskennzeichnung funktioniert ähnlich der für Haushaltsgeräte bekannten Einteilung in die Energieeffizienzklassen A bis G. Die bei Kühlgeräten eingeführten Klassen A+ und A++ soll es in Zukunft generell für alle Produktgruppen nicht mehr geben. Stattdessen kommen Klassen von A minus x Prozent (%) zum Einsatz. Bei Fernsehgeräten sind dies A-20 %, A-40 %, A-60 % und A-80 %. Diese werden gestaffelt eingeführt und weisen die jeweils effizientesten Geräte auf dem Markt aus. Auch zeigt ein sprachneutrales Symbol auf der Energieverbrauchskennzeichnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick, ob das Gerät einen Ausschalter besitzt oder nicht. Die Kennzeichnung soll die Nachfrage nach sparsameren Fernsehgeräten - ähnlich wie bei der weißen Ware - weiter steigern. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun die Möglichkeit, aus der Fülle der Geräte mit gleichen oder ähnlichen Parametern die besonders energieeffizienten besser zu erkennen. Allerdings ist die Kennzeichnung kein dynamisches System in dem Sinn, dass eine Neuzuordnung der Effizienzklassen nach der Marktentwicklung möglich ist. Vielmehr ist es so, dass die neue Kennzeichnung die Zuordnung des Energieverbrauchs des Fernsehgerätes im Betriebszustand - ausgedrückt als Energieeffizienzindex - zu den Effizienzklassen festlegt. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist eine regelmäßig - in Abhängigkeit von der Entwicklung der Energieeffizienz - vorzunehmende Neuzuordnung des Energieeffizienzindex, welchen die besten Geräte erreichen, zur Effizienzklasse A sinnvoller, um eine eindeutige Anpassung an den technischen Fortschritt zu garantieren.
Konkrete Wege zum Ausstieg zeigt der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Bericht Das Umweltbundesamt hält klare, völkerrechtlich verbindliche Regelungen für fluorierte Treibhausgase für erforderlich, um deren weltweiten Emissionsanstieg zu verhindern. Da fluorierte Treibhausgase (F-Gase) vor allem als Ersatzstoffe für die ozonschichtschädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) entwickelt wurden, begrüßt das Umweltbundesamt eine Ergänzung der bisherigen Regelungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls um Produktions- und Verbrauchsregelungen nach dem Vorbild des Montrealer Protokolls. Entsprechende Vorschläge haben die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht in Bangkok bei der 22. Vertragsstaatenkonferenz diskutiert. Diese Verhandlungen müssen im nächsten Jahr fortgesetzt und zu einem für die Ozonschicht und das Klima guten Abschluss gebracht werden. Fluorierte Treibhausgase (F‑Gase) sind 100- bis 24.000-mal schädlicher für das Klima als CO 2 . So entsprechen die gut 7.300 Tonnen fluorierte Treibhausgase, die 2007 in Deutschland in die Atmosphäre emittiert wurden, etwa 17,3 Millionen Tonnen CO 2 . Dies entspricht der Menge an CO 2 , die 200 Millionen Pkw auf der Fahrt von Berlin nach München freisetzen. Nach Prognosen des Umweltbundesamtes wird der weltweite Anteil der Stoffgruppe der F‑Gase an den gesamten Treibhausgasemissionen von heute knapp zwei Prozent bis zum Jahr 2050 auf etwa sechs Prozent ansteigen, falls nichts weiter unternommen wird. Im Wissen um die Klimawirksamkeit und den erwarteten Emissionsanstieg der fluorierten Treibhausgase hat das Umweltbundesamt seinen Bericht aus dem Jahre 2004 aktualisiert. Vor dem Hintergrund, dass eine große Zahl von Unternehmen klimaschonende Alternativen entwickelt hat, schlägt der Bericht eine Vielzahl an Maßnahmen zur Vermeidung dieser Stoffe vor. Gute Beispiele aus der Praxis sind energieeffiziente Anlagen mit natürlichen Kältemitteln, die Kühlregale und Tiefkühltruhen in Supermärkten kühlen oder bei der Bahn den ICE selbst im letzten heißen Sommer - entgegen Anlagen mit F-Gasen - ohne Ausfälle angenehm klimatisierten. „Dass deutsche und europäische Unternehmen energieeffiziente Anlagen ohne fluorierte Treibhausgase entwickelt haben und am Markt anbieten, ist ein wichtiger erster Schritt. Jetzt sind die Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels bis zu den Personenverkehrsunternehmen gefragt, diese klimafreundlichen Anlagen auch breit einzusetzen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Der Bericht „Fluorierte Treibhausgase vermeiden - Wege zum Ausstieg“ ist eine aktuelle Informationsquelle zu technischen Möglichkeiten der Emissionsreduktion für alle Akteure im europäischen und internationalen Diskussionsprozess. Er erschien in der Reihe Climate Change, umfasst 300 Seiten, und steht im Internet als Download zur Verfügung. Dessau-Roßlau, 18.11.2010
Die ineffizientesten verfügbaren Kühl- und Gefriergeräte sowie Waschmaschinen sollen in den kommenden Jahren vom Markt verschwinden. Das ist in Entwürfen für Verordnungen1 festgelegt, welche die EUMitgliedstaaten im Regelungsausschuss für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung energiebetriebener Produkte am 30. und 31. März 2009 in Brüssel verabschiedeten. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.
Ab dem 1. März 2021 werden im stationären und im Onlinehandel die Energielabel-Kennzeichnungen für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlschränke, Gefriergeräte und elektronische Displays wie Monitore und Fernseher ausgetauscht. Die Effizienzkennzeichnung wurde anfänglich 2011 für weiße Ware verpflichtend und anschließend auf mehrere Produktgruppen ausgeweitet. Seitdem wurden die Label graphisch verändert und die Effizienzklasse A auf mehrere „+“-Klassen erweitert. Dies wurde notwendig, da die technische Entwicklung schnell dazu führte, dass sich in der damals obersten Klasse A viele Geräte versammelten, die sehr unterschiedliche Energieverbräuche aufwiesen. Die EU hat entschieden, das System wieder auf „A“ als höchste und „G“ als niedrigste Kategorie zurückzustufen, um auf einen Blick sichtbar und vergleichbar den Energieverbrauch darzustellen. Ab dem 01. März 2021 haben alle Händler 14 Arbeitstage Zeit, die alten Energielabel gegen die neuen auszutauschen. In diesem Zeitraum kann es vorkommen, das alte und neue Label zeitgleich im Handel zu sehen sind. In der Regel sollten die Hersteller zwischenzeitlich die neuen Energielabel der Verpackung beigefügt haben. Wichtig zu beachten ist, dass das neue Label vor dem Umstellungszeitpunkt aber noch nicht in der Ausstellung gezeigt werden darf. Gleichmaßen gilt, dass das alte Energielabel nach der 14-Tagesfrist entfernt sein muss. Ältere Modelle, die der Händler noch auf Lager hat und welche auch noch weiterhin lieferbar sind, müssen ebenfalls mit dem neuen Energielabel ausgezeichnet werden. Findet sich das neue Label noch nicht in der Verpackung, sollten Händler dies zügig bei den Herstellern anfordern. Diese müssen es innerhalb von 5 Tagen zur Verfügung stellen. Nur wenn ein Hersteller nicht mehr am Markt aktiv ist oder die Herstellung eines Modells vor dem 01.11.2020 eingestellt wurde, darf das alte Energielabel noch 9 Monate lang verwendet werden. Nach dieser letzten Frist dürfen keine Geräte mit alten Energielabeln mehr verkauft werden. Die Vorgaben und Fristen gelten gleichermaßen für das Fachgeschäft vor Ort, wie auch für den Onlinehandel. Sämtliche Angebote im Internet müssen daher ebenfalls innerhalb der Frist von 14 Arbeitstagen umgestellt sein. Betreiber von Onlineshops müssen die eigenen Angebote dahingehend prüfen, ob die Kennzeichnungspflicht auch richtig umgesetzt wurde. Wo das Ladengeschäft dazu verpflichtet ist, das Energielabel an der Vorder- oder Oberseite des ausgestellten Geräts anzubringen, muss das Label und das Produktdatenblatt bei Onlineangeboten immer in der Nähe des Preises verlinkt oder angezeigt werden. Da es hier recht häufig noch zu Fehlern kommen kann, hat das LANUV NRW eine FAQ zur Unterstützung der Onlinehändler zusammengestellt: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/energieverbrauchsrelevante-produkte/energieeffizienz-kennzeichnung/kennzeichnung-im-onlinehandel Dass alte und das neue Energielabel sind zudem nicht mehr miteinander vergleichbar. Um nachzuweisen, dass die Geräte gemäß den Effizienz-Vorgaben in der EU hergestellt wurden, müssen Hersteller vor dem Verkauf bestimmte Prüfungen durchführen. Diese Messmethoden wurden ebenfalls an den Stand der Technik angepasst und führen letztlich zu anderen Einstufungen auf den Labeln. Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten ist es grundsätzlich möglich, Bußgelder zu verhängen. Das LANUV NRW als Marktüberwachungsbehörde wird allerdings hier mit Blick auf die kurze Frist mit Augenmaß vorgehen. Näheres zum Aufbau des neuen Energielabels, sowie weiterführende Links, zum Beispiel zu Leitfäden für Händlerinnen und Händler, finden Sie auf der Website des LANUV NRW unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/energieverbrauchsrelevante-produkte/energieeffizienz-kennzeichnung Download: Pressemitteilung
Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.500 Produkte (rund 6,6 Prozent) beanstanden müssen. Dabei fehlten die Energielabel bei Leuchten und Staubsaugern in ca. 10 Prozent der Fälle. Im Bereich der sogenannten „weißen Ware“ (zum Beispiel Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner) betrug die Mängelquote lediglich 3 Prozent. Die Marktüberwachungsbehörden haben bundesweit insgesamt 1.041 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 349 Elektrofachmärkte, 143 Möbelhäuser, 127 Internethändler und 107 SB-Warenhäuser. Bei fast jedem zweiten Händler haben die Behörden Mängel festgestellt. Diese hohe Quote beruht nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden auf der Vielzahl von unterschiedlichen Gerätemodellen, die die Händler im Angebot haben. 383 der insgesamt 516 in Deutschland beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 74 Prozent). In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet werden soll. Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV die Kontrollen der Kennzeichnungspflichten bei den sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten durchgeführt. Insgesamt wurden hier 169 Händlerbetriebe (incl. Onlinehandel) mit über 24.000 Produkten überprüft. Beanstandet wurden nahezu 65 % der Betriebe und knapp 10 % der Produkte. Der Vergleich der Beanstandungsquoten der einzelnen Produktgruppen zeigt, dass insbesondere bei Staubsaugern, Fernsehgeräten, Luftkonditionierern und Haushaltsbacköfen/ Dunstabzugshauben, sowie teilweise bei Leuchten Verbesserungspotentiale bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel bestehen. Eine Rolle könnte der Umstand spielen, dass die rechtlichen Vorgaben für diese Produktgruppen teilweise noch nicht so lange gelten. Bei anderen Produktgruppen, z. B. bei der sog. „weißen Ware“ (z.B. Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner), sind die Beanstandungsquoten relativ niedrig. Die Regelungen sind hier schon längere Zeit in Kraft. Die Beanstandungsquote bei der Kontrolle des Internethandels liegt höher: Bei 78% der kontrollierten Online-Händler (18 von 23) wurden vielfach erhebliche Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorgaben festgestellt. Alle überprüften Händlerbetriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben freiwillige Maßnahmen zur Mangelabstellung getroffen. Im Nachgang zu den Überprüfungen wurden zusätzlich 63 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld) durch das LANUV eingeleitet. Aufgrund der Ergebnisse wird das LANUV die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel weiter im Fokus behalten. Weiterführende Informationen zu den Ergebnissen und produktspezifische Auswertungen finden Sie auf den LANUV-Seiten im Internet unter http://www.lanuv.nrw.de/index.php?id=3264 Download Pressemitteilung
Das Projekt "PV hybrid systems for 5 remote sites in the german alps" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Alpenverein e.V. durchgeführt. Objective: Photovoltaic, hybrid electricity supplies for five different sites in the German Alps. The mountain huts are not connected to the grid. Lightning protection of the systems is a major concern. Economic operation and reduced ecological pollution are aims of the project. General Information: Five remote sites are equipped with PV generators for lighting, household appliances, communication equipment and water pumping. The auxiliary generators are foreseen to operate only if the demand cannot be met by the pv part. In the four small installation the inverter operates only on demand of 220 V ac load. The two larger systems use a special transformerless inverter (developed for the project SE/134/83, Rappenecker Hof), which is operating continuously. 'Global monitoring' is made for the small installations, and 'Analytical monitoring' for the two larger stations. Nr. of subsystems: 5 Power of subsystems: 900, 1000, 1040, 5000, 5400 Wp Total power: 13,3 kWp Backup: Diesel, gas (and wind at one site) Number of modules: 266 Module description: 20 Siemens SM50 (Purtscheller) and 152 AEG PQ36/45 (Brunnstein, Meiler, Mindelheim) and 94 TST MQ36D/53 (Watzmann). Connection: 24 V (for systems smaller than+ 1 kWp) or special Support: special mounting (no holes in the roof) on the sheet metal roofs Max power tracker: none Charge controller: special design by Uhlmann Solarelectronic, IBC Battery: Bayern, Fiamm, Hoppecke, Hagen Batt. (V): 24 V for systems smaller than= 1kWp; special connection for the 2 large systems Capacity (Ah): 100 and 150 Ah at 162 V, 500 and 600 Ah at 24 V. Inverter: Special transformerless inverter at two sites. (Watzmannhaus and Mindelheimer Huette) with 10 kVA each of FhG-ISE (sinusoidal). At two other sites (Purtscheller and Brunnstein): 'Al-elektronic' (trapezoidal) with 1.6 kVA each. At Meiler Huette: 'Sunpower' 2 kVA (sinusoidal). Load description: For lights: fluorescent lamps for 24 V and 230 V. Water pump. Low consumption household appliances, freezers, refrigerators, dish washers ecc. Monitoring: 'Global' for the 4 small systems, 11 data, daily, manual reading of mechanical meters. 'Analytical' for the two larger systems: data, hourly averages stored in data logger.
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