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Emissionen der Landnutzung, -änderung und Forstwirtschaft

<p> <p>Wälder, Böden und ihre Vegetation speichern Kohlenstoff. Bei intensiver Nutzung wird Kohlendioxid freigesetzt. Maßnahmen, die die Freisetzung verhindern sollen, richten sich vor allem auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, den Erhalt von Dauergrünland, bodenschonende Bearbeitungsmethoden im Ackerbau, eine Reduzierung der Entwässerung und Wiedervernässung von Moorböden.</p> </p><p>Wälder, Böden und ihre Vegetation speichern Kohlenstoff. Bei intensiver Nutzung wird Kohlendioxid freigesetzt. Maßnahmen, die die Freisetzung verhindern sollen, richten sich vor allem auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, den Erhalt von Dauergrünland, bodenschonende Bearbeitungsmethoden im Ackerbau, eine Reduzierung der Entwässerung und Wiedervernässung von Moorböden.</p><p> Bedeutung von Landnutzung und Forstwirtschaft <p>Der Kohlenstoffzyklus stellt im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3202">komplexen Klimasystem</a> unserer Erde ein regulierendes Element dar. Durch die Vegetation wird Kohlendioxid (CO2) aus der Luft mittels <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/photosynthese">Photosynthese</a> gebunden und durch natürlichen mikrobiellen Abbau freigesetzt. Zu den größten globalen Kohlenstoffspeichern gehören Meere, Böden und Waldökosysteme. Wälder bedecken weltweit ca. 31 % der Landoberfläche (siehe <a href="https://www.fao.org/documents/card/en/c/ca8642en">FAO Report 2020</a>). Bedingt durch einen höheren Biomassezuwachs wirken insbesondere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/boreale">boreale</a> Wälder in der nördlichen Hemisphäre als Kohlendioxid-Senken. Nach § 1.8 des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12827">Klimarahmenabkommens der Vereinten Nationen</a> werden Senken als Prozesse, Aktivitäten oder Mechanismen definiert, die Treibhausgase (THG), <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/aerosole">Aerosole</a> oder Vorläufersubstanzen von Treibhausgasen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entfernen. Im Boden wird Kohlenstoff langfristig durch sog. Humifizierungsprozesse eingebaut. Global ist etwa fünfmal mehr Kohlenstoff im Boden gespeichert als in der Vegetation (siehe <a href="https://www.ipcc.ch/report/land-use-land-use-change-and-forestry/">IPCC Special Report on Land Use, Land Use Change and Forestry</a>). Boden kann daher als wichtigster Kohlenstoffspeicher betrachtet werden. Natürliche Mineralisierungsprozesse führen im Boden zum Abbau der organischen Bodensubstanz und zur Freisetzung der Treibhausgase CO2, Methan und Lachgas. Der Aufbau und Abbau organischer Substanz stehen in einem dynamischen Gleichgewicht.</p> <p>Die voran genannten Prozesse werden in der Treibhausgasberichterstattung unter der Kategorie/Sektor „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft“ (kurz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>) bilanziert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/foto_jaana_pruess.jpg"> </a> <strong> Abgeholztes Waldstück </strong> Quelle: Jaana Prüss </p><p> Modellierung von Treibhausgas-Emissionen aus Landnutzungsänderung <p>Jährliche Veränderungen des nationalen Kohlenstoffhaushalts, die durch Änderungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> entstehen, werden über ein Gleichgewichtsmodell berechnet, welches für Deutschland auf einem Stichprobensystem mit rund 36 Millionen Stichprobenpunkten basiert. Für die Kartenerstellung der Landnutzung und -bedeckung werden zunehmend satellitengestützte Daten eingesetzt, um so die realen Gegebenheiten genauer abbilden zu können. Die nationalen Flächen werden in die Kategorien Wald, Acker- sowie Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und Flächen anderer Nutzung unterteilt (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11170">Flächennutzung in Deutschland</a>). Die Bilanzierung (Netto) erfolgt über die Summe der jeweiligen Zu- bzw. Abnahmen der Kohlenstoffpools (ober- und unterirdische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/totholz">Totholz</a>⁠, Streu, organische und mineralische Böden und Holzprodukte) in den verschiedenen Landnutzungskategorien.</p> </p><p> Allgemeine Emissionsentwicklung <p>Der Verlauf der Nettoemissionen von 1990 bis 2025 zeigt, dass der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>-Sektor in den meisten Jahren als Nettoquelle für Treibhausgase fungierte. Hauptquellen sind die Emissionen aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen der Landnutzungskategorien Acker- und Grünland. Diese beiden Kategorien weisen über die Jahre anhaltend hohe Emissionen aus entwässerten organischen Böden auf, sowie netto, zu einem geringeren Teil, aus den Mineralböden. Die Landnutzungskategorie Feuchtgebiete trägt hauptsächlich durch den industriellen Torfabbau und die Methanemissionen aus künstlichen Gewässern nicht unerheblich zur Gesamtsumme der THG-Emissionen bei. Die C-Pools des Waldes spielen eine ambivalente Rolle im Zeitverlauf. Mit ihren meist deutlich negativen Emissionen wirken die Pools tote organische Substanz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/totholz">Totholz</a> und Streu), genau wie die Holzprodukte, durch Zunahme dieser Kohlenstoffspeicher der Quellfunktion des Pools <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> entgegen. Nichtsdestotrotz wird der qualitative Verlauf der LULUCF-Emissionskurve im Wesentlichen durch den Pool Biomasse, insbesondere der Landnutzungskategorie Wald, geprägt. Der Verlauf der Netto-Emissionen aus dem LULUCF-Sektor ist über die Jahre hinweg insgesamt von einer hohen Variabilität geprägt. Gegenüber dem Basisjahr haben die Netto-Emissionen aus dem LULUCF-Sektor bis 2024, insbesondere infolge natürlicher Störereignisse seit 2018, gegenüber dem Basisjahr um 59 % zugenommen (Netto THG-Emissionen in 1990: rund +36 Mio. t CO2&nbsp;Äquivalente und in 2024: + 58 Mio. t CO2 Äquivalente). Im Jahr 2023 lag das Niveau der Emissionen von CO2 -Äquivalenten im Vergleich zum Jahr 1990 noch doppelt so hoch. Dem gegenüber führten im Jahr 2024 maßgeblich günstige meteorologische Bedingungen zu einem Absinken des Emissionsniveaus gegenüber dem Vorjahr.&nbsp;</p> <p>Im Rahmen des novellierten&nbsp;<a href="https://www.bmu.de/mehrklimaschutz/">Klimaschutzgesetzes (KSG)</a> wird eine&nbsp;Schätzung für das Vorjahr 2025 vorgelegt. Diese liefert für LULUCF nur Gesamtemissionen, deren Werte als unsicher einzustufen sind. Die Werte liegen bei 26,9 Mio. t CO2&nbsp;Äquivalenten. Aus diesem Grunde werden in den folgenden Abschnitten nur die Daten der Berichterstattung 2026 für das Jahr 2024 betrachtet.</p> </p><p> Veränderung des Waldbestands <p>Die Emissionen sowie die Speicherung von Kohlenstoff bzw. CO2 für die Kategorie Wald werden auf Grundlage von <a href="https://www.bundeswaldinventur.de/">Bundeswaldinventuren</a> berechnet. Bei der Einbindung von Kohlenstoff spielt insbesondere der Wald eine entscheidende Rolle als potentielle Netto-Kohlenstoffsenke. In gesunden, sich im Aufwuchs befindlichen Waldbeständen können jährlich große Mengen an CO2 aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> eingebunden werden. Im Zeitraum 1991 bis 2017 waren es im Durchschnitt rund 54 Mio. t Netto-CO2-Einbindung jährlich. In den Jahren 1990 und 2007 trafen auf Deutschland Orkane (2007 war es der Sturm Kyrill), die zu erheblichem Holzbruch mit einem daraus resultierenden hohen Sturmholzaufkommen in den Folgejahren führten. Die dramatische Abnahme der Forstbiomasse im Jahr 2018 und den Folgejahren ist auf die Waldschäden infolge der großen Trockenheit in diesem und den folgenden Berichtsjahren zurückzuführen. Diese erheblichen Änderungen in der Waldbiomasse wurden während der jüngsten <a href="https://www.bundeswaldinventur.de/fileadmin/Projekte/2024/bundeswaldinventur/Downloads/BWI-2022_Broschuere_bf-neu_01.pdf">Bundeswaldinventur (2022)</a> erfasst und durch die quantifizierte Auswertung der Erhebung verifiziert (siehe dazu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112193">NID</a>). Bis in das Jahr 2017 waren in der Waldkategorie die Pools <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>, mineralische Böden und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/totholz">Totholz</a> ausschlaggebende Kohlenstoffsenken. Zu den Emissionsquellen im Wald zählten Streu, Drainage organischer Böden, Mineralisierung und Waldbrände. Ab 2018 wurde auch der Pool Biomasse durch die absterbenden Bäume zur deutlichen CO2-Quelle.</p> <p>In 1990 wurden rund 26,4 Mio. t CO2-Äquivalente im Wald an CO2-Emissionen gespeichert. Im Jahr 2024 wurden dagegen 2,1 Mio. t CO2-Äquivalente freigesetzt (siehe Tab. „Emissionen und Senken im Bereich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft“).&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Tab_Emi-Senken-LULUCF_2026-07-02.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen und Senken im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Emi-Senken-LULUCF_2026-07-02.pdf">Tabelle als PDF (105,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Treibhausgas-Emissionen aus Waldbränden <p>Bei Waldbränden werden neben CO2 auch sonstige Treibhausgase bzw. Vorläufersubstanzen (CO, CH4, N2O, NOx und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>) freigesetzt. Aufgrund der klimatischen Lage Deutschlands und der Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden sind Waldbrände ein eher seltenes Ereignis, was durch die in der&nbsp;<a href="https://www.ble.de/DE/BZL/Daten-Berichte/Wald/wald.html">Waldbrandstatistik</a> erfassten Waldbrandflächen bestätigt wird. War das Jahr 2023 mit 1240 Hektar verbrannter Waldfläche ein deutlich überdurchschnittliches Jahr, verringerte sich die verbrannte Fläche im Jahr 2024 auf weniger als ein Drittel gegenüber dem Vorjahr. Mit 334 Hektar verbrannter Waldfläche liegt das Jahr 2024 unter dem langjährigen Durchschnitt von 844 Hektar (siehe mehr zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20375">Waldbränden</a>). Durch die Brände wurden ca. 3,3 kt CO2-Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt.</p> </p><p> Veränderungen bei Ackerland und Grünland <p>Mit den Kategorien Ackerland und Grünland werden die Emissionen sowie die Einbindung von CO2 aus mineralischen und organischen Böden, der ober- und unterirdischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> sowie direkte und indirekte Lachgasemissionen durch Humusverluste aus Mineralböden nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> sowie Methanemissionen aus organischen Böden und Entwässerungsgräben berücksichtigt. Direkte Lachgas-Emissionen aus organischen Böden werden im Bereich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas#klimagase-aus-landwirtschaftlich-genutzten-boden">Landwirtschaft unter landwirtschaftliche Böden</a> berichtet.</p> <strong>Ackerland</strong> <p>Für die Landnutzungskategorie Ackerland betrugen im Jahr 2024 die THG-Gesamtemissionen 17,5&nbsp;Mio. t CO2 Äquivalente und fielen damit um 9,2 Mio. t CO2 Äquivalente&nbsp;≙ 35 % geringer im Vergleich zum Basisjahr 1990 aus (siehe Tab. „Emissionen und Senken im Bereich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“). Hauptquellen sind die ackerbaulich genutzten organischen Böden (62 %) und die Mineralböden (33 %), insbesondere durch Emissionen infolge von Bewirtschaftung des langjährigen Ackerlands. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anthropogen">anthropogen</a> bedingte Netto-Freisetzung von CO2 aus der Biomasse (6 %) ist im Ackerlandsektor gering. Dominierendes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> in der Kategorie Ackerland ist CO2 (2024: 16,8 Mio. t CO2 Äquivalente, rund 96 %).&nbsp;</p> <strong>Grünland</strong> <p>Die Landnutzungskategorie Grünland wird in Grünland im engeren Sinne, in Gehölze und weiter in Hecken unterteilt. Die Unterkategorien unterscheiden sich bezüglich ihrer Emissionen sowohl qualitativ als auch quantitativ deutlich voneinander. Die Unterkategorie Grünland im engeren Sinne (dazu gehören z.B. Wiesen, Weiden, Mähweiden etc.) ist eine CO2-Quelle, welche durch die Emissionen aus organischen Böden dominiert wird. Für die Landnutzungskategorie Grünland wurden 2024 Netto-THG-Emissionen insgesamt in Höhe von 24,2 Mio. t CO2 Äquivalenten errechnet. Diese fallen um rund 1 Mio. t CO2 Äquivalente&nbsp;≙ 4 % niedriger als im Basisjahr 1990 aus. Dieser abnehmende Trend wird durch die Pools Biomasse und Mineralböden beeinflusst. Mineralböden stellen eine anhaltende Kohlenstoffsenke dar. Die Senkenleistung der Mineralböden der Unterkategorie Grünland im engeren Sinne beträgt in 2024 -4,2 Mio. t CO2.&nbsp;</p> </p><p> Moore (organische Böden) <p>Drainierte Moorböden (d.h. entwässerte organische Böden) gehören zu den Hotspots für Treibhausgase und kommen in den meisten Landnutzungskategorien vor. Im Torf von Moorböden ist besonders viel Kohlenstoff gespeichert, welches als Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird, wenn diese Torfschichten austrocken. Bei höheren Wasserständen werden mehr Methan-Emissionen freigesetzt. Zusätzlich entstehen Lachgas-Emissionen. Im Jahr 2024 wurden aus Moorböden um die 52,2 Mio. t CO2&nbsp;Äquivalente an THG-Emissionen freigesetzt. Das entspricht in etwa 8&nbsp;% der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2024 (siehe Abb. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen aus Mooren“). Die Menge an freigesetzten CO2-Emissionen aus Mooren ist somit höher als die prozessbedingten CO2-Emissionen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#treibhausgas-emissionen-nach-kategorien">Industriesektors</a> (47,9 Mio. t CO2).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_THG-Emissionen-Moore_2026-07-02.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_THG-Emissionen-Moore_2026-07-02.pdf">Diagramm als PDF (48,64 kB)</a></li> </ul> </p><p> Landwirtschaftlich genutzte Moorböden <p>Drainierte Moorböden werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die dabei entstehenden Emissionen aus organischen Böden werden deshalb in den Landnutzungskategorien Ackerland und Grünland im engeren Sinne (d.h. Wiesen, Weiden, Mähweiden) erfasst. Hinzu kommen die Lachgasemissionen aus den organischen Böden (Histosole) des Sektors Landwirtschaft. Insgesamt wurde für diese Bereiche eine Emissionsmenge von rund 43,0 Mio. t CO2-Äquivalente in 2024 freigesetzt, was insgesamt einem Anteil von 82,4 % an den THG-Emissionen aus Mooren entspricht.&nbsp;</p> </p><p> Feuchtgebiete <p>Unter der Landnutzungskategorie „Feuchtgebiete“ werden in Deutschland verschiedene Flächen zusammengefasst: Zum einen werden Moorgebiete erfasst, die vom Menschen kaum genutzt werden. Dazu gehören die wenigen, naturnahen Moorstandorte in Deutschland, aber auch mehr oder weniger stark entwässerte Moorböden (sogenannte terrestrische Feuchtgebiete). Zum anderen werden unter Feuchtgebiete auch Emissionen aus Torfabbau (on-site: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> aus Torfabbauflächen; off-site: Emissionen aus produziertem und zu Gartenbauzwecken ausgebrachtem Torf) erfasst. Allein die daraus entstehenden CO2-Emissionen liegen bei rund 1,8 Mio. t CO2-Äquivalenten. Im Inventar in Submission 2024 neu aufgenommen sind die Emissionen aus natürlichen und künstlichen Gewässern. Zu letzteren gehören Fischzuchtteiche und Stauseen ebenso wie Kanäle der Wasserwirtschaft. Durch diese Neuerung fließen nun Methanemissionen in das Treibhausgasinventar ein, die bislang nicht berücksichtigt wurden. Dadurch liegen nun die Netto-Gesamtemissionen der Feuchtgebiete bei 9,0 Mio. t CO2-Äquivalenten im Jahr 2024 und sind gegenüber dem Basisjahr 1990 unverändert. Die Tabelle zeigt für die Jahre 1990 bis 2024, welche THG-Emissionen in den Landnutzungskategorien aufgenommen und abgegeben wurden.</p> </p><p> Nachhaltige Landnutzung und Forstwirtschaft sowie weitere Maßnahmen <p>Im novellierten <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetz</a> sind in § 3a Klimaziele für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>-Sektor 2021 festgeschrieben worden. Im Jahr 2030 soll der Sektor eine Emissionsbilanz von minus 25 Mio. t <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Äquivalenten erreichen. Dieses Ziel könnte unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen deutlich verfehlt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ambitionierte Maßnahmen zur Emissionsminderung, dem Erhalt bestehender Kohlenstoffpools und der Ausbau von Kohlenstoffsenken notwendig. Im Koalitionsvertrag adressieren die Regierungsparteien diese Herausforderungen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a> hat bereits den Entwurf eines „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ vorgelegt, das nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im letzten Jahr innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Auf die Notwendigkeit für ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen und die Bedeutung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/92372">naturbasierten Lösungen für den Klimaschutz</a> hat das Umweltbundesamt in verschiedenen Studien (siehe hierzu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90310">Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen!</a>) hingewiesen</p> <p>Seit dem Jahr 2015 wird die Grünlanderhaltung im Rahmen der EU-Agrarpolitik über das sogenannte Greening geregelt <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1307&amp;qid=1464776213857&amp;from=DE">(Verordnung 1307/2013/EU)</a>. Das bedeutet, dass zum ein über Pflug- und Umwandlungsverbot Grünland erhalten und zum anderen aber auch durch staatliche Förderung die Grünlandextensivierung vorangetrieben werden soll. Die Förderung findet auf Bundesländerebene statt. In der Forstwirtschaft sollen Waldflächen erhalten oder sogar mit Pflanzungen heimischer Baumarten ausgeweitet und die verstärkte Holznutzung aus nachhaltiger Holzwirtschaft (siehe <a href="https://www.charta-fuer-holz.de/">Charta für Holz 2.0</a>) gefördert werden. Weitere Erstaufforstungen sind bereits bewährte Maßnahmen, um die Senkenwirkung des Waldes zu erhöhen. Des Weiteren werden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>) internationale Projekte zur nachhaltigen Waldwirtschaft, die auch dem deutschen Wald zu Gute kommen, zunehmend gefördert. Eine detailliertere Betrachtung dazu findet sich unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88649">Klimaschutz in der Landwirtschaft</a>.</p> <p>Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen aus drainierten Moorflächen lassen sich verringern, indem man den Wasserstand gezielt geregelt erhöht, was zu geringeren CO2-Emissionen führt. Weitere Möglichkeiten liegen vor allem bei Grünland und Ackerland in der landwirtschaftlichen Nutzung nasser Moorböden, der sogenannten Paludikultur (Landwirtschaft auf nassen Böden, die den Torfkörper erhält oder zu dessen Aufbau beiträgt). Eine weitere Klimagasrelevante Maßnahme ist die Reduzierung des Torfabbaus und der Torfanwendung (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Natuerlicher-Klimaschutz/Moore/moore_artikel.html?nn=284150#doc284160bodyText3">Moorklimaschutz</a>).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

EG Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässer Seen Handlungsempfehlungen Fließgewässer: Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen 2021

Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen werden in Niedersachsen für alle Fließgewässer (Wasserkörper) mit der Priorität 1 bis 6 (siehe hierzu: Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie, Ergänzungsband 2017 ) in der Regel alle sechs Jahre herausgegeben bzw. aktualisiert. Im Zuge der Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungsplans (BWP) 2021 bis 2027 sind die Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 3 aktualisiert worden. Für die Priorität 4 liegen weitestgehend alle vor, bis auf wenige Ausnahmen und für die Priorität 5 und 6 liegen für alle natürlichen Wasserkörper (NWB) sowie für einige stark veränderte Wasserkörper (HMWB) ebenfalls aktualisierte Handlungsempfehlungen vor. Für die nicht vorliegenden WKDB-HE 2021 sind die bisherigen Handlungsempfehlungen mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2015-2021) für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 mittels eines Hyperlinks über den jeweiligen Wasserkörper nutzbar (s. Niedersächsische Umweltkarten ). Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) Diese WKDB-HE für den BWP 2021 sind entsprechend der jeweiligen Zugehörigkeit nach Flussgebietseinheit Elbe, Ems, Weser und Rhein\Vechte aufgeteilt und stehen derzeit in der rechten Informationsspalte zum Download für Sie bereit. Diese WKDB-HE für den BWP 2021 sind entsprechend der jeweiligen Zugehörigkeit nach Flussgebietseinheit Elbe, Ems, Weser und Rhein\Vechte aufgeteilt und stehen derzeit in der rechten Informationsspalte zum Download für Sie bereit. (Hinweis: Mittels der Suchfunktion im jeweiligen PDF-Dokument der Flussgebietseinheit (Lupe), können Sie z.B. den Gewässernamen, die Wasserköper- Nr. bzw. die Zuständige Betriebsstelle oder Bearbeitungsgebietsname eingeben und Sie gelangen in die jeweilige Zeile der Tabelle. In Kürze sollen diese WKDB-HE für diesen BWP auch über den Umweltkartendienst WRRL ergänzend veröffentlicht werden.) Übersicht zu den vorliegenden Handlungsempfehlungen und Grundlagen: Für alle Fließgewässer-Wasserkörpe r ohne Priorität (NWB & HMWB), für Marschengewässer sowie für künstliche Wasserkörper (AWB) gibt es nur allgemeine, nicht speziell wasserkörperbezogene Handlungsempfehlungen. Fließgewässer-Wasserkörpe Sofern die Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen in wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden sollen, ist vorab immer der örtliche Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN einzubinden, um die Angaben in Bezug auf die Aktualität inhaltlich anzugleichen. wasserrechtlichen Verfahren örtliche Gewässerkundliche Landesdienst Die Planung von Maßnahmen im Sinne der WRRL muss sich an den festgestellten biologischen, chemischen und hydromorphologischen Defiziten der Gewässer ausrichten. Um diesem Leitsatz zu entsprechen, erarbeitet der NLWKN für die verschiedenen Gewässer Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen für Maßnahmen. Die Basis für die Handlungsempfehlungen bilden die Ergebnisse des laufenden biologischen, chemischen und hydromorphologischen Monitorings. Demzufolge sind auch die Handlungsempfehlungen fortgeschrieben worden. In den aktualisierten Wasserkörperdatenblättern werden Wasserkörperdatenblättern sowie Die empfohlenen Maßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an dem Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie sowie am fortgeschriebenem Ergänzungsband 2017. Die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen Handlungsempfehlungen Die Maßnahmenempfehlungen werden bei Vorlage neuer Erkenntnisse, insbesondere aufgrund neuer Monitoringergebnisse, aktueller Gewässerkartierungen oder umgesetzter Maßnahmen laufend aktualisiert. Erläuterungen wie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen erstellt werden, finden Sie im Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil D Strategien und Vorgehensweisen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele an Fließgewässern in Niedersachen . Den Leitfaden können Sie auch in unserem Webshop bestellen. Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen finden Sie rechts alphabetisch nach Gewässernamen sortiert in einer Downloadtabelle mit einem entsprechenden Downloadlink zu den einzelnen PDF-Dokumenten. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht über alle Wasserkörper (WK), die in der Flussgebietseinheit bzw. im Bearbeitungsgebiet liegen, sowie spezifische Angaben zu der WK-Nr., zuständigen NLWKN Betriebsstelle, Gewässerpriorität, Schwerpunktgewässer sowie weitere Informationen zu dem jeweiligen Wasserkörper. Bitte beachten Sie: Downloadtabelle Wasserkörper ohne Priorität Wasserkörper ohne Priorität Für Wasserkörper ohne Priorität werden nachstehende allgemeine Handlungsempfehlungen gegeben. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Eine Unterscheidung nach Gewässertypen erfolgt an dieser Stelle nicht, wird aber im Rahmen einer detaillierteren Maßnahmenauswahl und -umsetzung erforderlich. Maßnahmen: Maßnahmen: Handlungsempfehlungen für Marschengewässer Handlungsempfehlungen für Marschengewässer Nachstehend finden sie allgemeine Handlungsempfehlungen zu Wasserqualität und Hydromorphologie für Wasserkörper der Marschengewässer. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Es werden die zwei wesentlichen niedersächsischen Typen der Marschengewässer unterschieden (Typ 22.1 (nicht tideoffene Marschengewässer), Typ 22.2 & 22.3 (tideoffene Marschengewässer)). Allgemeine Handlungsempfehlungen für Marschengewässer Weitere Informationen zu Marschengewässer sowie Angaben zur Reduzierung oder Behebung der Defizite und Belastungen wie z.B. Strukturarmut, Wasserstandsschwankungen, Belastungen mit Nährstoffen und Wiederherstellung der ökologische Durchgängigkeit finden Sie auch unter folgendem Link . Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen ) Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen ) Für die niedersächsischen künstlichen Gewässer (AWB) ergeben sich derzeit folgende pauschale Handlungsempfehlungen (entsprechend der vier AWB-Fallgruppen: Gpf_streng (Gräben permanent wasserführend, fließend, sandig), Gpf_entspannt (Gräben permanent wasserführend, fließend, organisch), Gps_streng (Gräben permanent wasserführend, stehend, sandig); Gps_entspannt (Gräben permanent wasserführend, stehend, organisch) ab Perlodes 5.1.1): Pauschale Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen) Bei Fragen zu den Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen oder zu den allgemeinen bzw. pauschalen Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner in den Betriebsstellen, die rechts in der Infospalte in der Kontakttabelle aufgelistet sind.

Gewässer in Stadt und Umland

Dieser Datensatz zeigt die Gewässerstrukturen in Hamburg und seinem Umland. Er umfasst Flüsse, Seen, Kanäle, Hafengewässer und Fließgewässer, die eine zentrale Rolle für die naturräumliche Gliederung der Region spielen. Die Darstellung bezieht sich auf natürliche und künstliche Gewässer in der Region. Erfasst sind sowohl stehende Gewässer (Seen, Hafenbecken) als auch fließende Gewässer (Flüsse, Kanäle, Fließgewässer). Ursprüngliche Darstellungsform im Atlas: Der Datensatz wurde im Stadt-Umland-Atlas als Karte mit Gewässerflächen und -linien dargestellt. Die Gewässer sind als flächige oder lineare Geometrien visualisiert, die die natürlichen und künstlichen Wasserläufe und -flächen abbilden. Die Darstellung ermöglicht eine schnelle Identifikation der räumlichen Verteilung der Gewässer in der Region. Datenformat: Die Rohdaten liegen als Shapefiles im GeoPackage vor und enthalten verschiedene Datentypen: Hafen: Flächige Geometrien der Hafenbecken. Seen: Flächige Geometrien der Seen. Flüsse: Flächige Geometrien der Flüsse. Fließgewässer: Lineare Geometrien der Fließgewässer. Hinweise: Die Gewässerdaten beziehen sich auf natürliche und künstliche Wasserläufe und -flächen in der Region. Die Daten dienen als Grundlagenlayer für weitere Analysen in den nachfolgenden Kapiteln des Atlas. Dieser Datensatz ist im Rahmen des Projekts Stadt-Umland-Atlas Hamburg entstanden und wird als Datensatz so übergeben, wie im Atlas dargestellt. Eine laufende Aktualisierung des Datensatzes ist nicht vorgesehen.

Ökohydrologisch begründete Mindestabflüsse für Durchflusspegel an berichtspflichtigen natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Oberflächenwasserkörpern

Der ökohydrologisch begründete Mindestabfluss (Qmin,ök) beschreibt den minimal notwendigen Abfluss zur Gewährleistung des laut WRRL guten Zustandes der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und/oder Fische plausibilisiert mit dem quasi-natürlichen oder gemessenen Niedrigwasserdargebot für die Zeitreihe 1991-2015, aber ohne Berücksichtigung anderer Interessen oder besonderer natürlicher Gegebenheiten des Einzugsgebietes. Der Qmin,ök-Wert basiert auf der ökologisch begründeten Mindestwasserführung (Qök) und berücksichtigt für die Durchflusspegel auch natürliche Verzweigungen der Gewässer. Zur Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Vergleiche werden die Pegel-spezifischen Werte der Zwischenschritte in der Attributtabelle des Shapes mit aufgeführt. Bitte auch die Dokumentation beachten. Die Ermittlung der ökohydrologisch begründeten Mindestabflüsse erfolgte nur für Durchflusspegel an natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Wasserkörpern. Für künstliche Wasserkörper wird aus ökologischer Sicht keine Mindestwasserforderung erhoben.

"Bächle" in Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält Informationen zu speziellen Gewässerläufen in der Freiburger Altstadt, den sogenannten "Bächle".

(A08.2_Maßnahmenübersicht_Tab_Lineare_Maßnahmen_GEK_Selke.xlsx)

2,9 45 Maßnahmepriorität 2,9Raumwiderstand5,8Handlungs- empfehlungenAbschnittslänge [m]20276522655,8- Rohrleitung, über die Wasser aus dem Concordiasee in den Hauptseegraben gehoben wird1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 02np - künstlicher Wasserkörper 1. Keine Maßnahme - führt dem Königsauer See Wasser aus dem vorgesehen Hauptseegraben Südost zu1. 01np - Bergbaufolgesee1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 02np - z.T. Entwicklungskorridor unbewirtschaftet - z.T. breites Gewässerbett mit natürlichem Uferrandstreifen vorhanden - punktuelle Strukturaufwertungen erwartbar HWS-neutral1. Ufersicherung entfernen 1. 70 2. Gewässerunterhaltung 2. 79 anpassen21. Ufersicherung entfernen: - punktuelle Ufersicherung entfernen (um Flusskilometer 0+150) np 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen 11. Gewässerrandstreifen durch Bepflanzung mit Gehölzen abgrenzen: - ggf. Initalpflanzungen als Abgrenzung zur Landwirtschaft - Gehölzpflanzungen zur Erhöhung der Beschattung und zur Unterdrückung des Schilfaufwuches im oberen Abschnitt np - Schilf ergänzend durch Mahd im oberen Abschnitt unterdrücken 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Bewirtschaftung am linken Ufer einstellen - Gewässerrandstreifen von der Mahd ausschließen - Uferentwicklung und Vegetationsentwicklung zulassen 11. Böschung abflachen: - punktuelle Profilaufweitung mit Herstellung von Ufertaschen - sichert HW-Neutralität in Zusammenhang mit Belassung von Totholz 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: np - abschnittsweise Erlen und Weiden nahe der Mittelwasserlinie pflanzen 3. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen - geringe Fließgeschwindigkeit sollte Totholzdrift begrenzen 419- vereinzelt Ufersicherungen vorhanden (Fluss-km 0+150) 1044 Bemerkung Planungsabschnitt - geringer Totholzanteil - z.T. fehlende Uferstrukturen - fehlender natürlicher Gewässerrandstreifen - linksseitig Landwirschaftliche - Bewirtschaftung linksseitig z.T. Flächennutzung bis an die Mittelwasserlinie - rechtsseitig Gehölzsaum vorhanden - starke Röhrichtvegetation im - z.T. keine Verschattung vorhanden oberen Abschnitt - fehlende Beschattung im oberen Abschnitt 2576 Defizit der Gewässer- morphologie 30 Maßnahme nach LAWA KategorisierungKoordinaten EndeE 661382 N 5744888E 664989 N 5741966E 663357 N 5744130 E 653622 N 5744880 E 654624 N 5747040 E 654456 N 5747960 Koordinaten BeginnE 661275 N 5745059E 665170 N 5742631E 661382 N 5744888 E 654624 N 5747040 E 654456 N 5747960 E 654342 N 5748308 Oberflächenwasser- körperSAL20OW09-00SAL20OW07-00 SAL20OW01-00 Ditfurter Grenzgraben DGG_PA03 SAL20OW01-00 DGG_PA02Ditfurter Grenzgraben DGG_PA01 - künstliches Stillgewässer 2 CCS_PA01 - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil 2 AKS_PA01 - Rohrleitung SAL20OW09- 00Gewässer ACS_PA01 30 SAL20OW01-003 Gewässerordnung62615,822,922,9 Ditfurter Grenzgraben Concordia See Abschlagsgraben zum Königsauer See Ablauf Concordia See 9Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen - gestreckter Verlauf - oberhalb des Stauwehrs bei - punktuelle Strukturaufwertungen erwartbar Flusskilometer 1+520 Rückstau HWS-neutral - z.T. fehlende Beschattung durch - Grenzverlauf zwischen Hedersleben und Gehölze Wedderstedt deutet auf historischen - z.T. geringer Totholzanteil gewundenen Gewässerverlauf hin - z.T. eingetieftes Profil Maßnahmen- vorschläge 1. Gewässerrandstreifen durch Bepflanzung mit 1. 73 Gehölzen abgrenzen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 1. Böschung abflachen 2. Gehölzpflanzungen im 1. 71 Uferbereich 2. 73 3. Gewässerunterhaltung 3. 79 anpassen 1 von 13 Bemerkung zu Maßnahmen 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: RaumwiderstandMaßnahmepriorität 1. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern: np - im Planungsabschnitt selbst sind keine Maßnahmen vorgesehen - siehe Maßnahmen zur Anbindung des Getel Altarms - Rückstau durch Wehr bei Flusskilometer 0+900 und 1+950 - z.T. fehlender natürlicher Gewässerrandstreifen - geringer Totholzanteil - geringe Strukturvielfalt- Verlauf parallel zur Selke1. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern1. 7221. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern: np - im Planungsabschnitt selbst sind keine Maßnahmen vorgesehen - siehe Maßnahmen zur Anbindung des Getel Altarms - gestreckter Verlauf- zu Beginn der Planungsabschnitts (Fluss- km 3+375) erfolgt rechtsseitig ein Abschlag in den "Getel Altarm", welcher ca. bei Fluss-km 2+650 wieder in die Getel mündet. Der Hauptabfluss erfolgt über die Getel (diesen Planungsabschnitt). - in diesem Planungsabschnitt verläuft die 1. Laufverlegung Getel in einem Hochkanal bzw. Mühlgraben als Zulauf zur Fraubornmühle (Fluss-km 2+000) - vor der Fraubornmühle befindet sich ein weiterer Abschlag (Fluss-km 2+520) rechtsseitig in die "Alte Getel", welche in die Selke mündet 1333 - geringer Totholzanteil - z.T. gestreckter Verlauf - z.T. eingetieftes Profil - mäßige Strukturvielfalt - gestreckter Verlauf - z.T. fehlende Beschattung - z.T. stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil Bemerkung Planungsabschnitt - z.T. junge Gehölzpflanzungen am Ufer vorhanden - z.T. besondere Uferstrukturen vorhanden - Entwicklungskorridor vorhanden - ausgeprägte Mäandrierung der Getel in historischer Karte sichtbar (Preußisches UrMTB) - sehr naturferner Gewässerabschnitt - intensive ackerbauliche Nutzung im Gewässerumfeld - ausgeprägte Mäandrierung der Getel in historischer Karte sichtbar (Preußisches UrMTB) - z.T. junge Gehölzpflanzungen am Ufer vorhanden - z.T. flaches Gewässerprofil Maßnahmen- vorschläge 1. 72 1. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 1. Böschung abflachen 2. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 71 3. Gehölzpflanzungen im 3. 73 Uferbereich 4. 79 4. Gewässerunterhaltung anpassen 2 von 13 Handlungs- empfehlungen 3 Defizit der Gewässer- morphologie Maßnahme nach LAWA Kategorisierung 1. 721619 Abschnittslänge [m] 8991. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern 859 - stark verrohrt - z.T. geradliniger Verlauf - Siedlungsbereich Hoym - stark eingetiefte Gewässersohle - Mündung in die Selke - geringer Totholzanteil - sehr geringe Habitatqualität 4024 Koordinaten Ende E 659873 N 5739325 E 660854 N 5738263 E 660932 N 5737448 E 660208 N 5736713 E 657222 N 5735128 Koordinaten Beginn E 659551 N 5739987 E 659873 N 5739325 E 660854 N 5738263 E 660932 N 5737448 E 660208 N 5736713 Oberflächenwasser- körper SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 Gewässerordnung 2 2 Gewässer Getel Getel 2 SAL20OW06-00 GET_PA05 2 GET_PA04 2 GET_PA03 Getel GET_PA02 Getel GET_PA01 Getel Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen 2 1 1 Bemerkung zu Maßnahmen p1. Laufverlegung: - Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit zwischen Getel und Selke - Umgehung des Stauwehrs (GET_WH26) und der zahlreichen Verrohrungen in der Ortslage Hoym - durch Wiederherstellung des historischen Verlaufs der Getel bzw. des "Getel Altarms" mit Mündung in die Selke bei Fluss-km 15+480 - Abschlagsbauwerk bei Fluss-km 3+375 ökologisch durchgängig umgestalten und Hauptabfluss über "Getel Altarm" leiten. - bestehendes Gewässerbett des "Getel Altarm" ggf. ertüchtigen - historisches Gewässerbett des "Getel Altarm" von aktueller Mündung in die Getel bis zu "Alte Getel" profillieren bzw. wiederherstellen - siehe auch punktuelle Maßnahmen an den Wanderhindernissen GET_WH27, GET_WH28 und GET_WH29 p1. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen p1. Böschung abflachen: - in Bereichen mit stark eingetieftem Profil und geradlinigem Verlauf (z.B. um Flusskilometer 5+900, 6+290, 6+800, 6+850, 7+180, 7+440) - abschnittsweise und wechselseitig Böschung abflachen - eigendynamische Entwicklung der Mittelwasserrinne initiieren 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen und Entwicklung der Mittelwasserrinne initiieren - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - im gesamten Planungsabschnitt - Pflanzungen auf der Böschung selbst und nahe der Mittelwasserlinie vornehmen (z.B. Schwarzerlen) - dient der Erhöhung der Beschattung und zur Förderung von Habitatstrukturen im Gewässer 4. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen RaumwiderstandMaßnahmepriorität np 1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 01np 11. Laufverlegung: - Herstellung einer pendelnden Mittelwasserrinne - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - Einbringung von Totholz np - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Förderung der Beschattung - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird - gestreckter Verlauf - meist stark eingetieftes Profil - z.T. fehlende Beschattung (z.B. um Flusskilometer 3+500, 5+600, 10+500) - geringer Totholzanteil 11. Laufverlegung: - Herstellung einer pendelnden Mittelwasserrinne - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - Einbringung von Totholz np - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Förderung der Beschattung - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird - gestreckter Verlauf - meist stark eingetieftes Profil - z.T. fehlende Beschattung - geringer Totholzanteil - künstlicher Wasserkörper - dient der Einzugsgebietsentwässerung, dem 1. Laufverlegung Hochwasserabfluss und der 2. naturnahe 1. 72 Wasserabführung aus dem Concordiasee zur Sohlstrukturen 2. 71 Stabilisierung von dessen Wasserspiegellage einbringen 3. 73 - bestehende Vorplanung (Hauptseegraben 3. Gehölzpflanzungen im Nordwest) zur Verbesserung der Vorflut liegt Uferbereich vor - künstlicher Wasserkörper 1. Laufverlegung - dient der Einzugsgebietsentwässerung, dem 2. naturnahe 1. 72 Hochwasserabfluss Sohlstrukturen 2. 71 - bestehende Entwurfsplanung einbringen 3. 73 (Hauptseegraben Südost) zur Verbesserung 3. Gehölzpflanzungen im der Vorflut liegt vor Uferbereich 3 von 13 Handlungs- empfehlungen 1 Maßnahme nach LAWA Kategorisierung Abschnittslänge [m] 3172 30041242 6312 5638 1711 2724 Koordinaten Ende E 655426 N 5732990 E 653290 N 5729059E 640802 N 5726221E 639995 N 5727507 E 668522 N 5738206 E 661275 N 5745059 E 654389 N 5730596E 641614 N 5725501 E 652893 N 5732717 Koordinaten Beginn E 657222 N 5735128 1. 0- Quellbereich des Großen Uhlenbachs - begradigter Gewässerabschnitt mit sehr geringer Wasserführung - derzeit ist ein Bodenordnungsverfahren anhängig (HZ0029)E 640802 N 5726221 E 656347 N 5745457 1. Keine Maßnahme vorgesehen- naturnaher GewässerabschnittSAL20OW02-00 E 655426 N 5732990 Oberflächenwasser- körper np - sehr naturnahes Gewässer - geringe Wasserführung und periodische Austrocknung [Ministerium für Landwirtschaft 1. Keine Maßnahme und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. vorgesehen (2014) Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (Teil II). Die Fischgewässer] SAL20OW03-00 SAL20OW10-00 11. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 73 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich SAL20OW03-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 Gewässerordnung 2 1. 0- stark verändertes und über weite Strecken unterirdisch verlaufendes Gewässer - ca. 50 % des Abschnitts liegen im Siedlungsbereich2 2 31. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren np - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Pflanzung von Schwarzerlen ca. auf Höhe Mittelwasserlinie zw. Fl.km 12+850 und 13+600 - stark verrohrt - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil in Bereichen mit oberirdischem Verlauf - geringer Totholzanteil2 Gewässer Getel Getel 21. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren np - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen Maßnahmen- vorschläge 1. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 2 E 664989 N 5741966 HSG_PA02 Bemerkung Planungsabschnitt - abschnittsweise relativ naturnah und strukturreich - abschnittsweise naturfern und strukturarm - z.T. Bewirtschaftung bis zur Uferlinie- eingetieftes Profil - z.T. gestreckter Verlauf - geringer Totholzanteil SAL20OW07-00 HSG_PA01 - z.T. gestreckter Verlauf - z.T. eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil - z.T. fehlender Gewässerrandstreifen - keine 1 GRU_PA02 Defizit der Gewässer- morphologie - keine 1 GRU_PA01 Garnwinde GNW_PA01 Großer Uhlenbach Großer Uhlenbach GET_PA07 Hauptseegraben GET_PA06 Hauptseegraben Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen Bemerkung zu Maßnahmen 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen:

Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL): Zustand der Oberflächenwasserkörper (OWK), Bewirtschaftungszyklus 2009-2015

Die Karten beschreiben den ökologischen Zustand der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Die Zustandsbewertung der Oberflächenwasserkörper erfolgt anhand von fünf Bewertungskategorien (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Bei erheblich veränderten und künstlichen Oberflächenwasserkörpern erfolgt statt einer Bewertung des ökologischen Zustands die Ausweisung des ökologischen Potenzials, in dem sich der Oberflächenwasserkörper zum Zeitpunkt der Erfassung befindet. Die Bewertung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers basiert im Wesentlichen auf einer Beurteilung von biologischen Komponenten, die durch hydromorphologische und chemisch-physikalische Komponenten ergänzt werden. Informationen über den Zustand der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - Allgemeine Degradation - OWK - Algen - OWK - Wasserpflanzen, Kieselalgen und Moose - OWK - Wirbellosenfauna insgesamt - OWK - Saprobie - OWK - Salzbelastung - OWK - spezifische Schadstoffbelastung - OWK - chemischer Zustand - EG-Umweltqualitätsnormen - OWK - chemischer Zustand - Thüringer Verordnung - OWK - ökologischer Zustand - OWK - ökologisches Potential - OWK - Wasserkörperkategorie Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über den Zustand der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.

Aufbau von Liniendiensten mit Binnenschiffen zwischen dem Seehafen Hamburg und den Binnenhäfen des norddeutschen Fluss- und Kanalnetzes

Fischfauna 2022

Gewässer und Fischgemeinschaften Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Die Gewässerlandschaft Berlins ist in die norddeutsche Tiefebene eingebettet und wird durch die Flüsse Spree und Havel geprägt, die zusammen mit ihren seenartigen Erweiterungen annähernd zwei Drittel der insgesamt 5.952 ha (6,67 % der Stadtfläche) umfassenden Berliner Gewässerfläche bilden. Dahme und Spree fließen von Südosten in das Berliner Urstromtal und durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West auf einer Länge von 16,4 km bzw. 45,1 km. Die Havel tritt von Norden in das Berliner Urstromtal ein und durchfließt es von Nord nach Süd auf 27,1 km Länge. Die seenartige Erweiterung der Berliner Unterhavel ist mit 1.175 ha Fläche das größte Gewässer der Stadt. Neben den das Stadtbild prägenden Flüssen und Kanälen liegen insgesamt 58 Seen >1 ha zumindest teilweise auf Berliner Stadtgebiet. Unter diesen größeren Seen dominieren die durchflossenen, die sog. Flussseen, von denen der Große Müggelsee mit 766 ha Wasserfläche der größte ist. Der einzige größere, überwiegend durch Grundwasser gespeiste Landsee ist der im Südwesten Berlins auf der Grenze zu Brandenburg gelegene Groß-Glienicker See mit 667 ha. Zahlenmäßig dominieren kleinere und Kleinstgewässer. Berlin verfügt über eine Vielzahl von Teichen, Weihern, Tümpeln, Abgrabungsgewässern und künstlichen Regenrückhaltebecken, von denen insgesamt 388 registriert sind. Hinzu kommen 316 Ableiter und Gräben die – zum Teil verrohrt – eine Gesamtlänge von >390 km haben. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser stehenden und fließenden Klein- und Kleinstgewässer erfolgt überwiegend durch die Stadtbezirke. Die größeren Gewässer – Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km 2 und Seen mit einer Fläche >50 ha – sind berichtspflichtig nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für diese Gewässer ist im Turnus von sechs Jahren der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial an die Europäische Kommission zu melden und sind Maßnahmen zu ergreifen, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Infolgedessen konzentrieren sich gegenwärtig viele Arbeiten und Untersuchungen auf dieses reduzierte Gewässernetz der berichtspflichtigen Seen und Fließgewässer Berlins. Rund 200 km der Berliner Fließgewässer und zehn Seen unterliegen der Überwachung gemäß WRRL. Ein großer Teil der Fließgewässer sind künstliche Gewässer, Kanäle und Gräben. Aufgrund der Vielzahl durchflossener Seen dominiert auch bei den natürlichen Fließgewässertypen der Typ 21: seeausflussgeprägtes Fließgewässer. Daneben entfallen substantielle Anteile auf die Fließgewässertypen 15: sandgeprägter Tieflandfluss, 14: sandgeprägter Tieflandbach und 11: organisch geprägter Bach. Kleinere Abschnitte im Mündungsbereich der Nebenflüsse sind als Typ 19: Niederungsgewässer klassifiziert und die Panke vom Verteilerbauwerk (Abzweig des Nordgrabens) bis etwa zur Pankstraße als Typ 12: kiesgeprägter Tieflandbach. Innerhalb eines Fließgewässers sind auch Typenwechsel möglich, analog zur natürlichen Längszonierung von Flüssen. So wechselt beispielsweise die Spree etwa in Höhe der Elsenbrücke (Fluss-km 22,05) den Typ vom seeausfluss- zum sandgeprägten Tieflandfluss (SenUMVK 2021). Bei den berichtspflichtigen Seen handelt es sich überwiegend um Flussseen mit großen Einzugsgebieten vom Typ 10 (geschichtet, Aufenthaltszeit des Wassers >30 Tage, Großer Wannsee und Tegeler See), 11 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit >30 Tage, 3 Seen) und 12 (ungeschichtet, Aufenthaltszeit 3 – 30 Tage, 4 Seen). Der nicht durchflossene Groß-Glienicker Sees ist im Sommer ebenfalls stabil geschichtet, d. h. seine warme Oberflächenwasserschicht mischt sich nicht mit dem darunterliegenden kalten Tiefenwasser und ist als See vom Typ 10 klassifiziert. Im Gegensatz zu den durchflossenen Seen hat sein Wasser eine theoretische Aufenthaltszeit von sieben Jahren (SenUMVK 2021). Im gegenwärtigen morphologischen Zustand sind sich die einzelnen Fließgewässertypen allerdings deutlich ähnlicher als es die Klassifizierung vermuten lässt. Zudem lässt das reduzierte Gewässernetz der WRRL die Vielzahl der Kleingewässer unberücksichtigt. Aus diesem Grund wurde hier analog zu früheren Übersichten zur Berliner Fischfauna eine etwas abweichende, fischfaunistisch aber durchaus relevante Typisierung der Gewässer vorgenommen. Entsprechend ihrer Fläche, Morphologie, Vernetzung, Wasserversorgung und Besiedelungsmöglichkeiten für Fische wurden Fließgewässer, Kanäle, Gräben, Flussseen, Landseen und stehende Kleingewässer (<1 ha) unterschieden. Nachfolgend werden die wichtigsten Gewässertypen kurz charakterisiert. Spree, Havel und Dahme sind die drei großen, schiffbaren Fließgewässer Berlins, mit zusammen 88,6 km Lauflänge innerhalb der Stadtgrenzen. Die wichtigsten Nebenflüsse sind Fredersdorfer Mühlenfließ (3 km in Berlin), Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe, 4,1 km), Wuhle (15,7 km), Panke (17,6 km) und das in den Tegeler See entwässernde Tegeler Fließ (11,2 km). Die Berliner Fließgewässer sind staureguliert. So werden die Wasserspiegellagen von Havel und unterer Spree durch die Staustufe Brandenburg bestimmt. Bei Niedrigwasser ist diese Gewässerfläche beinahe ausnivelliert und die Wasserspiegeldifferenz beträgt zwischen Spandau und Brandenburg nur 0,16 m (Gefälle 0,002‰). Bei Mittelwasser beträgt das Wasserspiegelgefälle bis Brandenburg 0,006‰ (0,35 m Differenz) und bei Hochwasser 0,014‰ (0,83 m). Der Mühlendamm und die Schleuse Kleinmachnow im Teltowkanal bestimmen die Wasserstände in der oberen Spree im Stadtgebiet und in der Dahme, wo die Wasserspiegellagen ähnlich ausnivelliert sind. Selbst im weiteren Verlauf der Spree bis zum Unterspreewald überwindet die Spree nur einen Gesamt-Höhenunterschied von 14 m (0,08‰). Die Stadtspree, der mittlere Abschnitt der Spree in Berlin, wird durch die Staustufe Charlottenburg reguliert. Dementsprechend gering sind die mittleren Fließgeschwindigkeiten, die in den Hauptfließgewässern <10 cm/s betragen und nur bei höheren Abflüssen im Hochwasserfall über 0,5 m/s ansteigen. In den kleineren Nebenflüssen treten lokal – insbesondere an ehemaligen Wehrstandorten – auch höhere Fließgeschwindigkeiten auf. Fischfaunistisch sind die Berliner Hauptfließgewässer dem Unterlauf der Flüsse, d. h. der Bleiregion zuzuordnen, mit karpfenartigen Fischen – insbesondere Güster, Blei, Ukelei und Plötze – als Hauptfischarten. Sie zählen zu den artenreichen Gewässertypen im Stadtgebiet, wenn auch die aktuell festgestellte durchschnittliche Fischartenzahl (16) deutliche Defizite aufzeigt. Insgesamt wurden 38 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in diesem Gewässertyp zumindest als Einzelexemplare nachgewiesen. Kanäle sind künstlich angelegte Verbindungsgewässer. Aus diesem Grund haben sie einen besonders gestreckten Verlauf mit wenigen Untiefen und Ausbuchtungen. Die Ufer sind vergleichsweise steil, befestigt und monoton, d. h. über lange Strecken variieren sie nur sehr wenig in ihrer Breite, Tiefe oder Gestaltung. Berlins schiffbare Kanäle haben 80,1 km Gesamtlänge. Sie sind fast ausschließlich Bundeswasserstraßen in der Verwaltung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Berlin. Die Berliner Kanäle dienen darüber hinaus in besonderem Maße als Vorflut für gereinigte Abwässer sowie für die Überläufe der Mischwasserkanalisation. So leiten beispielsweise gleich drei Klärwerke – Stahnsdorf, Ruhleben (nur April-September; soll nach Fertigstellung der UV-Desinfektionsanlage eingestellt werden) und Waßmannsdorf – im Jahr 2022 täglich rund 758.000 m 3 , über das Jahr insgesamt 277 Mio. m 3 gereinigtes Abwasser in den Teltowkanal ein (SenStadt 2022). Der Landwehrkanal nimmt insgesamt 72 Mischwasser-Einleitungen der Berliner Wasserbetriebe auf (Abgeordnetenhaus Berlin 2020), aus denen bei Starkregen, wenn die Pumpwerke das anfallende Wasser nicht mehr bewältigen können, Schmutz- und Regenwasser (Mischungsverhältnis ca. 1:9) ungereinigt in das Gewässer abfließen. Von 2015 bis 2019 erfolgten jährlich 3 bis 33 Mischwassereinleitungen, bei denen insgesamt zwischen 550.000 m³ (2015) und 3,419 Mio. m 3 Mischwasser in den Landwehrkanal gelangten (Abgeordnetenhaus Berlin 2020). Aufgrund der monotonen Gewässerstrukturen und vergleichsweise hohen Belastungen werden die Kanäle vor allem von anspruchslosen, gegenüber Belastungen toleranten Fischarten besiedelt. Im Durchschnitt handelt es sich dabei um 15 Fischarten, wobei mehr als 90 % aller Fische auf die beiden Arten Plötze und Barsch entfallen. Insgesamt wurden 25 der in Berlin vorkommenden Fischarten auch in Kanälen nachgewiesen. Mit der 1876 begonnenen und einhundert Jahre währenden Nutzung von Rieselfeldern zur Abwasseraufbereitung wurden die sukzessive zunehmenden Rieselteichflächen durch ein dichtes Netz von Zu-, Ablauf- und Verbindungsgräben versorgt. Obwohl die meisten Gräben nach Aufgabe der Rieselfeldnutzung trockenfielen und verfüllt wurden, verfügt Berlin noch immer über eine Vielzahl von Gräben. Dabei handelt es sich um kleine, kaum strukturierte, weitgehend gerade verlaufende künstliche Fließgewässer. Etwa ein Viertel der im Berliner Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Graben-km, insbesondere in den dicht bebauten Stadtteilen, sind verrohrt und für Fische nicht nutzbar. Die meisten Gräben führen heute nur sehr wenig Wasser, mit durchschnittlichen Abflüssen von 10 – 250 l/s. In niederschlagsarmen Jahren fallen sie gelegentlich auch komplett oder in Teilbereichen trocken. Sofern der Grabenverlauf unbeschattet ist entwickeln sich dichte Pflanzenbestände (u. a. Schilf, Rohrglanzgras, Seggen), die den gesamten Abflussquerschnitt einnehmen. Deshalb sind regelmäßige Beräumung und Mahd der Pflanzen Teil der üblichen Grabenunterhaltung. Die Gräben sind u. a. Hauptlebensraum der beiden einheimischen Stichlingsarten, Dreistachliger und Zwergstichling. Sie werden im Durchschnitt von fünf Fischarten besiedelt. Dem gegenüber war die Gesamtzahl von 28 in Gräben nachgewiesenen Fischarten überraschend hoch. Flussseen sind eine charakteristische Besonderheit der norddeutschen Tieflandflüsse. Zum einen aufgrund des sehr geringen Gefälles der Flüsse und Flusstäler, zum anderen aufgrund der jungen Entstehungsgeschichte der Landschaft, bildeten sich entlang der Flussgebiete ausgedehnte seenartige Erweiterungen aus. Diese durchflossenen Seen vereinen in sich typische Stillwasser-Lebensräume und Fließgewässer-Einflüsse in den Zu- und Ablaufbereichen. Zudem sind sie über die sie durchströmenden Flüsse untereinander und mit typischen Flussstrecken und Fließgewässer-Lebensräumen verbunden. Infolgedessen beherbergen sie neben den typischen Stillgewässerfischarten auch Arten, die z. B. zum Laichen in die Flüsse einwandern sowie Flussfischarten, die den See zumindest periodisch zur Nahrungssuche nutzen. Bis auf den Tegeler See sind die großen Berliner Flussseen relativ flach mit mittleren Tiefen zwischen 2,1 m (Großer Zug) und 5,4 m (Großer Wannsee), erwärmen sich schnell und sind sehr nährstoffreich. Sie bieten damit den typischen Fischarten der Bleiregion sehr gute Aufwuchs- und Ernährungsbedingungen. Die Flussseen sind der artenreichste Berliner Gewässertyp mit durchschnittlich 21 und einer Gesamtzahl von 37 darin nachgewiesenen Fischarten. Als Landseen wurden die größeren Gewässer (>1 ha) klassifiziert, die überwiegend durch Grundwasser gespeist sind und – wenn überhaupt – nur über marginale Zu- oder Abflüsse verfügen. Im Gegensatz zu den Flussseen ist der Wasseraustausch weitaus geringer und die mittlere Aufenthaltszeit des Wassers im See beträgt mehrere Jahre bis Jahrzehnte. Neben den natürlichen Landseen ist ein substantieller Anteil künstlichen Ursprungs, wobei es sich überwiegend um ehemalige Abgrabungsgewässer zur Rohstoffgewinnung handelt. In ihrer mittleren Fischartenzahl unterscheiden sich natürliche (12) und künstliche (11) Landseen nur geringfügig, weil beide Typen ungeachtet ihrer Entstehungsgeschichte gleichermaßen anthropogen überprägt sind, z.B. durch Fischbesatz und Nutzungen im Umland. Überraschend hoch waren daher die Unterschiede im Gesamt-Arteninventar: 25 Arten in den künstlichen Landseen und 33 in den natürlichen. Typische Fischarten nährstoffreicher, sommerwarmer Standgewässer finden in den Landseen geeignete Lebensbedingungen. In dieser Kategorie wurden alle Standgewässer kleiner 1 ha zusammengefasst, ungeachtet dessen, ob sie natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind. Analog zu den Landseen unterlagen auch diese Kleingewässer vielfältigen Einflussnahmen, die eine weitere Differenzierung hinfällig machten. Die Palette der Kleingewässer, ihrer Uferstrukturen und Umlandnutzung war besonders vielfältig und reichte vom komplett betonierten Regenrückhaltebecken, über künstliche Parkgewässer, verlandete Abgrabungsgewässer bis hin zu natürlichen Restgewässern. Dementsprechend umfangreich war das 32 Arten umfassende Spektrum der hier insgesamt nachgewiesenen Fischarten. Aufgrund ihrer geringen Größe werden die einzelnen Kleingewässer aber nur von wenigen Fischarten – im Durchschnitt fünf – besiedelt, wobei typische Stillwasserarten wie Schleie und Rotfeder weit verbreitet waren, aber auch Plötze und Hecht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften stellen z. T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung. So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz “FFH-Richtlinie” , u. a. einen Anhang II “Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen” (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling , Rapfen , Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Altersstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL war das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern schon bis zum Jahr 2015. Da die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht wurden, wurde bereits die zweite Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 wahrgenommen. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

Biotoptypen 2013

Die methodischen Festlegungen wurden 2002 in einer Vorstudie erarbeitet. Ziel war es einen Kartierschlüssel einzusetzen, der mit dem bisher in Berlin zur Eingriffsbilanzierung verwendeten Biotoptypenschlüssel (Auhagen 1994) und der in Brandenburg verwendeten Biotoptypenliste (Zimmermann et al. 1994/2003) kompatibel ist. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Landesumweltamt Brandenburg wurde die Brandenburger Biotoptypenliste überarbeitet und vor allem um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003) umfasst 7483 Biotoptypen und wurde auf CD-Rom 2005 veröffentlicht. Damit wurden auch die “Werkzeuge” der Biotopkartierung festgelegt, die für ein fachlich gesichertes und methodisch nachvollziehbares Vorgehen notwendig sind. Die CD enthält eine Liste der Berliner Biotoptypen , eine Kartieranleitung und eine Beschreibung der der gesetzlich geschützten Biotope . Daneben werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Um eine hinreichend genaue Biotoptypenkarte zu erarbeiten, wurde als Maßstab 1:5.000 gewählt. Es kamen drei Methoden der Datenerhebung zum Einsatz: Terrestrische Kartierung (Primärdaten) – Für Wald- und Forstflächen, Natura2000 – Gebiete und die Mehrzahl der NSG sowie große Parkanlagen wurden die Daten durch Begehung vor Ort erhoben und anschließend digitalisiert. Ergänzende Informationen wurden für besonders geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen in einem Geländekartierbogen festgehalten. Luftbildauswertung (Primärdaten) – Mit Colorinfarotluftbildern (CIR) wurden unbebaute Flächen wie größere Seen, ehemalige Rieselfelder, Offenlandschaften, Flughäfen und Bahnflächen kartiert. Die besonders geschützten Biotope und entsprechende Verdachtsflächen wurden anschließend terrestrisch überprüft. Sekundärdaten – Für die Siedlungs- und Gewerbeflächen, Straßen, Kleingärten und Grünflächen lagen für die Biotoptypenkarte bereits aktuelle digitale Daten mit der Umweltatlaskarte Stadtstruktur und dem Grünflächenkataster vor. Durch Nutzung dieser in Biotoptypen umgeschlüsselten Sekundärdaten konnten Kosten gespart werden. In den Sekundärdaten, welche auf der Zusammenfassung überwiegender Nutzungstypen auf Teilblockebene beruht, kann keine Feststellung von besonders geschützten Biotopen erfolgen. Diese muss bei Bedarf vor Ort nachträglich erfolgen. Die Prüfung ob ein besonders geschütztes Biotop (gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz) vorliegt oder ein Lebensraumtyp nach der FFH-Richtlinie, erfolgte nur bei den Gelände- und Luftbildkartierungen. Mit dem Vorkommen weiterer geschützter Biotope in den Sekundärdaten ist zu rechnen. Zwischen 2001 und 2013 wurden 64 Kartierprojekte zur Erhebung der Primärdaten durchgeführt. Die digitalen Daten wurden mit der speziell entwickelten YADE-GIS©-Fachschale-BTK verarbeitet. In dieser erfolgt der Import der Daten der Kartierungsprojekte, die Erstellung der Gesamtkarte sowie die Auswertung und Bilanzierung der Ergebnisse. Die terrestrischen und luftbildgestützten Kartierungsdaten als sogenannte Primärdaten haben inhaltlichen Vorrang und wurden mit den Sekundärdaten zur flächendeckenden Biotoptypenkarte verschnitten. Als Kartiergrundlagen sind die Verwendung der Karte von Berlin 1 : 5.000 (K5) bzw. die ALK vorgeschrieben. Die Verwendung von aktuellen Ortho-Luftbildern zur besseren Lageabgrenzung wird empfohlen. Bei Biotoptypen-Kartierungen im Wald-/Forstbereich müssen die Geometrien der forstlichen Grundkarte übernommen werden (unterteilbar). Je nach Aufgabenstellung und Gebietsgröße wurden die terrestrischen Biotopkartierungen im Maßstab 1.000 bis 5.000 erstellt, die Luftbild-Kartierungen erfolgten für den Ausgabemaßstab 3.000 bzw. 5.000. Beim Kartiermaßstab 2.000 bis 5.000 beträgt die Mindestgröße für flächenhaft zu erfassende Biotope 500 m² bis 1.000 m². Flächen, die schmaler als 10 m sind, werden als Linienbiotope erfasst. Die Mindestlänge von Linienbiotopen liegt bei 30 m bis 50 m. Biotope unterhalb der angegebenen Mindestgrößen/ -längen werden in der Regel als Punkte erfasst, sind sie von Naturschutzrelevanz, dürfen diese Mindestgrößen in Einzelfällen auch unterschritten werden. Biotopkartierungen erfolgen im Gelände auf Arbeitskarten, die aus den Kartiergrundlagen erstellt sind und mindestens den Kartiermaßstab aufweisen. Für alle erhobenen Sachdaten wird eine Kartierliste geführt, in die der Hauptbiotop (und ggf. Begleit- und Zusatz-Biotop) eingetragen wird sowie der Bezug zur Arbeitskarte (Erfassungs-Nummer). Bei besonders geschützten und anderen naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. Wald- und Forst-Biotope) wird ein Geländebogen ausgefüllt, der folgende weitergehende Informationen über den Biotop enthält: Name des Biotoptyps Beschreibung des Biotoptyps Nennung der Untertypen kennzeichnende Vegetation / Kartierungshinweise (Abgrenzungskriterien) kennzeichnende Pflanzenarten Fauna wertbestimmende Parameter für die Fauna verbreitete/typische Arten Leitarten Zielarten zu untersuchende Artengruppen Kartierungshinweise Angaben zur Gefährdung und zum Schutzstatus Hinweis zu anderen Kartierungsschlüsseln Hinweise zur FFH-Richtlinie Lässt sich ein Biotop nicht ausschließlich durch einen Biotoptyp beschreiben, können Zusatz- und Begleitbiotope vergeben werden Zusatzbiotope sind definiert als auf die volle räumliche Ausdehnung der Fläche des Hauptbiotops zutreffende zusätzlich mögliche Biotoptypen, z.B. Nutzungen. Als Begleitbiotop sind nicht auskartierbare (weil kleinteilig vorkommende) begleitende Biotope zu verstehen, die nicht für die volle räumliche Ausdehnung des Hauptbiotops zutreffen, z.B. Gehölzaufwuchs-Inseln im Röhricht. Die Ansprache der betreffenden Biotopklasse (01 – 12) erfolgt zunächst durch Zuordnung zu mehr oder weniger gut voneinander abgrenzbaren Lebensraumtypen (z.B. Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Wälder usw.). Innerhalb dieser Biotopklassen werden die Biotopgruppen nach bestimmten Ausbildungen (z.B. Fließgewässer, Seen), nach der Art ihrer Entstehung (z.B. künstliche Gewässer) oder nach groben pflanzensoziologischen Einheiten (meist Klassen oder Verbände) gegliedert. Die einzelnen Biotoptypen und deren Untereinheiten werden in gleicher Weise nach pflanzensoziologischen Gesichtspunkten oder auch bestimmten Formen der anthropogenen Nutzung voneinander abgegrenzt. In einigen Fällen wird die Zuordnung von Biotoptypen nach pflanzensoziologischen Kriterien anderen bevorzugt. So finden sich beispielsweise die vom Lebensraumtyp her eher den Mooren zuzuordnenden Erlen-, Kiefern- und Birkenmoorwälder aus Gründen der pflanzensoziologischen Zugehörigkeit bei den Wäldern (08). In den Biotopklassen 10 bis 12 (anthropogene Biotope, Sonderbiotope, Siedlungen etc.) spielen pflanzensoziologische Kriterien verständlicherweise kaum eine Rolle. Hier erfolgt die Gliederung daher weitgehend nach Art der Nutzung und phänologischen Merkmalen. Bei den Sonderbiotopen (11) sind mehrfach komplexe Biotoptypen aufgenommen worden (z.B. Binnendünen, Oser, Trockentäler). Bei detaillierten Kartierungen ist hier in der Regel die Aufgliederung in einzelne Biotoptypen anderer Klassen möglich, aber aufgrund der meist starken Strukturierung nicht immer sinnvoll. Kann ein Biotop nicht einer bestimmten Ausbildung zugeordnet werden oder handelt es sich um reich strukturierte Biotopkomplexe, genügt die Einordnung in Gruppen (z.B. 0512 = Trockenrasen). Nach einer kurzen Umschreibung der Biotopklasse (z.B. 01 Fließgewässer) folgt im Kartierungsschlüssel in der Regel die Beschreibung der zu unterscheidenden Biotopgruppen (z.B. 01100 Quellen und Quellfluren, 01110 Bäche und kleine Flüsse usw.). Die Biotopgruppen werden nach bestimmten Ausbildungen weiter in einzelne Biotoptypen untergliedert. Beschreibung, Angaben zur Vegetation, zu kennzeichnenden Pflanzenarten, Tierwelt sowie Gefährdung und Schutz werden meist zu den Biotopgruppen gegeben. Wenn die Vegetation diagnostischen Wert für einzelne Biotoptypen hat (z.B. 051 Feuchtwiesen, 05101 bis 05106 als Untergliederungen), erfolgen die Angaben zu jedem einzelnen Biotoptyp. Die angegebenen kennzeichnenden Pflanzenarten müssen nicht grundsätzlich in allen Aufnahmeflächen vorhanden sein. Sie dienen lediglich als Hilfestellung bei der Einordnung der kartierten Biotope. Viele Pflanzenarten sind in verschiedenen Biotopen mehr oder weniger regelmäßig anzutreffen. Bei den angebenen Arten handelt es sich nicht nur um die eigentlichen Charakter- oder Kennarten der in den betreffenden Biotopen vorkommenden Pflanzengesellschaften, sondern auch um regelmäßige Begleitarten . Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt durch fachliche Einschätzung des Kartierers. Bei Luftbild-Biotoptypenkartierungen ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. In der Karte 05.08.2 „Biotoptypen – gesetzlich geschützte Biotope“ sind Flächen mit unklarer und noch nicht durch die zuständige Behörde bestätigter Einordnung mit dem Symbol §? (F=Flächen, L=Linien, P=Punkte) gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um Biotope bei denen der Gutachter zwar den gesetzlichen Schutz vermuten konnte (weil z.B. Röhrichte dem gesetzlichen Schutz unterliegen) aber auf Grund von Störungszeigern oder untypische Ausprägungen eine klare Zuordnung aus der Luftbildanalyse nicht möglich war. Diese Störungen können z.B. ein hoher Anteil von Neophyten, Vermüllung, zunehmende Verbuschung oder Übernutzung sein. In diesen Fällen soll dem Nutzer signalisieren werden, daß ein eigentlich geschütztes Biotop im derzeitigen Zustand nicht dem Qualitätsanspruchen der Beschreibung gesetzlich geschützter Biotope genügt. Zur Ermittlung der Kartiermethodik und Datenqualität nutzen Sie bitte auch die Datenquelle in den Sachdaten. Der FFH-Lebensraumtyp oder –komplex wird ausschließlich vom Geländekartierer festgelegt, es ist verzeichnet, ob der Biotop einem Natura 2000-Lebensraumtyp entspricht oder einem LRT-Komplex zugehörig ist. Einem LRT-Komplex werden Biotope zugerechnet, die entweder den Definitionen des LRT nach FFH-Handbuch entsprechen, in der Bewertung nach ABC-Schema jedoch in mindestens einer Kategorie eine schlechtere Bewertung erhalten (sogenannte degenerierte oder D-Flächen; oder deren Entwicklung zu diesem LRT möglich ist (sogenannte Entwicklung- oder E-Flächen); oder die im FFH-Handbuch aufgeführt sind als einen engen ökologischen Komplex mit diesem LRT bildend (sogenannte Komplex- oder Biotopverbundflächen). Ein Beispiel für das Vorgehen bei der Kartierung über Luftbilder ist hier dokumentiert. Biotopwerte Für die Bewertung und Bilanzierung von* Eingriffen in Natur und Landschaft* und deren planerische Bewältigung nach § 14 Berliner Naturschutzgesetz spielt die Bewertung und Einschätzung der betroffenen Biotope eine herausragende Rolle. Um den zuständigen Behörden vor allem auf bezirklicher Ebene eine einheitliche Bewertungsgrundlage an die Hand zu geben wurde das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin entwickelt. Alle in Berlin kartierten Biotope wurden einer einheitlichen Bewertung nach diesem Verfahren unterzogen und in der Karte Biotopwerte (05.08.5) dargestellt. Ziel dieser Karte ist es mit dem Biotopwert auch das Konfliktpotenzial von Eingriffen in Natur und Landschaft deutlich zu machen. Der Biotopwert wird in einem differenzierten Punkteverfahren ermittelt. Im Leitfaden sind Einzelheiten der Methodik erläutert. Die Gesamtpunktzahl des Biotopwertes setzt sich aus der Summe von Grund- und Risikowert zusammen. Der Grundwert besteht aus den Wertkriterien: Hemerobie, Vorkommen gefährdeter Arten, Seltenheit/Gefährdung des Biotoptyps und Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Aus der Dauer der Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft und der Wiederherstellbarkeit der abiotischen Standortbedingungen ergibt sich der Risikowert. Einer Biotoptypenliste können die einzelnen Punktwerte aller bewerteten Biotope entnommen werden. Für die Darstellung in der Karte wurde die für jeden Biotoptyp ermittelte Gesamtpunktzahl (Biotopwerte) in acht Biotopwertklassen eingeteilt. Dabei entspricht ein Biotopwert (BW) von 0 einer BW-Klasse 1 bzw. einem kleinen Konfliktpotenzial bis hin zur BW-Klasse 8 mit einem extrem hohem Konfliktpotenzial. Die acht Biotopwertklassen sind in der Karte farblich dargestellt, unterschieden werden sie aufgrund ihrer Schraffur nach Primär- und Sekundärdaten. Sachdaten Alle Karten aus dem Projekt Berliner Biotoptypenkartierung enthalten einheitliche Sachdaten. Für alle in der Karte dargestellten Flächen, Linien und Punkte sind folgende Sachdaten vorhanden (die mit * gekennzeichneten Felder sind nur in den Primärdaten mit Daten gefüllt): Die jeweils verwendete Datenerhebungs-Methode ist für jeden Datensatz im Sachdaten-Feld „Methode“ vermerkt.

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