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Querbauwerke

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Wasserrahmenrichtlinie Daten zum 1. Bewirtschaftungszyklus Hamburg

Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) werden für alle berichtspflichtigen Gewässer Zustandsdaten erhoben und Maßnahmen umgesetzt um den Zustand der Gewässer (oder das Potenzial bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern) zu verbessern. Es werden die Daten, welche der Berichterstattung des 1. Bewirtschaftungsplans (2010-2015) zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Die folgenden bereitgestellten Fachdaten sind über diese Kartenanwendung zugänglich: WRRL Grundwasser: - Chemischer Zustand Grundwasser - Zustand Menge Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: - Chemischer Zustand Oberflächengewässer - Ökologisches Potenzial Oberflächengewässer - Durchgängigkeit Oberflächengewässer WRRL Seen: - Chemischer Zustand Seen - Ökologisches Potenzial Seen WRRL Maßnahmenprogramm: - Umgesetzte Maßnahmen im 1. Bewirtschaftungszyklus Die Daten werden hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Ökohydrologisch begründete Mindestabflüsse für Durchflusspegel an berichtspflichtigen natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Oberflächenwasserkörpern

Der ökohydrologisch begründete Mindestabfluss (Qmin,ök) beschreibt den minimal notwendigen Abfluss zur Gewährleistung des laut WRRL guten Zustandes der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und/oder Fische plausibilisiert mit dem quasi-natürlichen oder gemessenen Niedrigwasserdargebot für die Zeitreihe 1991-2015, aber ohne Berücksichtigung anderer Interessen oder besonderer natürlicher Gegebenheiten des Einzugsgebietes. Der Qmin,ök-Wert basiert auf der ökologisch begründeten Mindestwasserführung (Qök) und berücksichtigt für die Durchflusspegel auch natürliche Verzweigungen der Gewässer. Zur Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Vergleiche werden die Pegel-spezifischen Werte der Zwischenschritte in der Attributtabelle des Shapes mit aufgeführt. Bitte auch die Dokumentation beachten. Die Ermittlung der ökohydrologisch begründeten Mindestabflüsse erfolgte nur für Durchflusspegel an natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Wasserkörpern. Für künstliche Wasserkörper wird aus ökologischer Sicht keine Mindestwasserforderung erhoben.

WRRL: Handlungsanleitung für HMWB-Ausweisung in Schleswig-Holstein

Handlungsleitung zur Ausweisung erheblich veränderter und künstlicher Gewässer sowie zur Ableitung des guten ökologischen Potenzials (GöP) für den 3. Bewirtschaftungszeitraum in Schleswig-Holstein

Wasserrahmenrichtlinie Daten zum 1. Bewirtschaftungszyklus Hamburg

Gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) werden für alle berichtspflichtigen Gewässer Zustandsdaten erhoben und Maßnahmen umgesetzt um den Zustand der Gewässer (oder das Potenzial bei künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern) zu verbessern. Es werden die Daten, welche der Berichterstattung des 1. Bewirtschaftungsplans (2010-2015) zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Die folgenden bereitgestellten Fachdaten sind über diese Kartenanwendung zugänglich: WRRL Grundwasser: - Chemischer Zustand Grundwasser - Zustand Menge Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: - Chemischer Zustand Oberflächengewässer - Ökologisches Potenzial Oberflächengewässer - Durchgängigkeit Oberflächengewässer WRRL Seen: - Chemischer Zustand Seen - Ökologisches Potenzial Seen WRRL Maßnahmenprogramm: - Umgesetzte Maßnahmen im 1. Bewirtschaftungszyklus Die Daten werden hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Querbauwerke

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Ökohydrologisch begründete Mindestabflüsse für Durchflusspegel an berichtspflichtigen natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Oberflächenwasserkörpern

Der ökohydrologisch begründete Mindestabfluss (Qmin,ök) beschreibt den minimal notwendigen Abfluss zur Gewährleistung des laut WRRL guten Zustandes der biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und/oder Fische plausibilisiert mit dem quasi-natürlichen oder gemessenen Niedrigwasserdargebot für die Zeitreihe 1991-2015, aber ohne Berücksichtigung anderer Interessen oder besonderer natürlicher Gegebenheiten des Einzugsgebietes. Der Qmin,ök-Wert basiert auf der ökologisch begründeten Mindestwasserführung (Qök) und berücksichtigt für die Durchflusspegel auch natürliche Verzweigungen der Gewässer. Zur Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Vergleiche werden die Pegel-spezifischen Werte der Zwischenschritte in der Attributtabelle des Shapes mit aufgeführt. Bitte auch die Dokumentation beachten. Die Ermittlung der ökohydrologisch begründeten Mindestabflüsse erfolgte nur für Durchflusspegel an natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-Wasserkörpern. Für künstliche Wasserkörper wird aus ökologischer Sicht keine Mindestwasserforderung erhoben.

INSPIRE-WFS SL Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM - Uferbefestigung - OGC API Features

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Eine künstliche Struktur, die in unveränderbarer Position mit einem an ein Gewässer grenzenden Stück Land verbunden ist.

Seen: Seen

Ein See ist ein Stillgewässer mit oder ohne Zu- und Abfluss durch Fließgewässer, das vollständig von einer Landfläche umgeben ist. Er stellt ein weitgehend geschlossenes Ökosystem dar (siehe Ökosystem See). Ein See ist ein Binnengewässer, das eine (größere) Ansammlung von Wasser in einer Bodenvertiefung einer Landfläche darstellt und im Gegensatz zu einem Binnenmeer (zum Beispiel dem Mittelmeer) auf der 0-Meter-Höhenlinie keine direkte Verbindung zum Weltmeer hat. Damit weist er keinen durch Meeresströmungen bedingten Zu- und/oder Abfluss auf. Zu- und Abflussmenge sind in der Regel gegenüber der Gesamtwassermenge eines Sees gering. Im Gegensatz zu einem Fließgewässer weist ein See kein Gefälle auf. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 27 Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha und mehrere hundert kleinere Seen. Sachsen-Anhalt ist relativ arm an natürlichen Seen. Unter den 10 flächenmäßig größten Seen ist lediglich der Arendsee (514 ha) als natürlicher See zu nennen. Die meisten größeren Seen des Landes sind aufgrund intensiver bergbaulicher Tätigkeit des Menschen entstandene künstliche Gewässer (Restseen des Braunkohlentagebaues oder der Kiesgewinnung). Die drei flächenmäßig größten künstlichen Seen sind die Tagebaurestseen Geiseltal (1840 ha) und Goitsche (1370 ha) sowie der Muldestausee (605 ha). Ebenfalls von Bedeutung ist das System der Talsperren im Harz, die überwiegend der Trinkwasserversorgung dienen. Seen sind empfindliche Gewässerökosysteme, da einmal eingetragene Nährstoffe oder Schadstoffe durch die seeinternen Stoffumsetzungs- und ablagerungsprozesse sowie den relativ geringen Wasseraustausch sehr lange im Gewässer verbleiben. Um in Sachsen-Anhalt die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich des Monitorings umzusetzen, wurde eine Rahmenmonitoringkonzeption erarbeitet. Darauf aufbauend wird durch den Gewässerkundlichen Landesdienst jährlich ein Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt (GÜSA) erstellt und die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht. Das Monitoring hat u.a. folgende grundsätzliche Zielstellungen: Das Monitoring umfasst die Ermittlung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit der Gewässer, die Erfassung biologisch-ökologischer Parameter sowie verschiedene Sondermessprogramme (z.B. Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel). Die zu untersuchenden Gewässer (Messnetz) und der erforderliche Untersuchungsumfang (Parameter und Untersuchungshäufigkeit) werden jährlich im „Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt“ (GÜSA) festgelegt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .

Seen: Wasser

Ein See ist ein Stillgewässer mit oder ohne Zu- und Abfluss durch Fließgewässer, das vollständig von einer Landfläche umgeben ist. Er stellt ein weitgehend geschlossenes Ökosystem dar (siehe Ökosystem See). Ein See ist ein Binnengewässer, das eine (größere) Ansammlung von Wasser in einer Bodenvertiefung einer Landfläche darstellt und im Gegensatz zu einem Binnenmeer (zum Beispiel dem Mittelmeer) auf der 0-Meter-Höhenlinie keine direkte Verbindung zum Weltmeer hat. Damit weist er keinen durch Meeresströmungen bedingten Zu- und/oder Abfluss auf. Zu- und Abflussmenge sind in der Regel gegenüber der Gesamtwassermenge eines Sees gering. Im Gegensatz zu einem Fließgewässer weist ein See kein Gefälle auf. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 27 Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha und mehrere hundert kleinere Seen. Sachsen-Anhalt ist relativ arm an natürlichen Seen. Unter den 10 flächenmäßig größten Seen ist lediglich der Arendsee (514 ha) als natürlicher See zu nennen. Die meisten größeren Seen des Landes sind aufgrund intensiver bergbaulicher Tätigkeit des Menschen entstandene künstliche Gewässer (Restseen des Braunkohlentagebaues oder der Kiesgewinnung). Die drei flächenmäßig größten künstlichen Seen sind die Tagebaurestseen Geiseltal (1840 ha) und Goitsche (1370 ha) sowie der Muldestausee (605 ha). Ebenfalls von Bedeutung ist das System der Talsperren im Harz, die überwiegend der Trinkwasserversorgung dienen. Seen sind empfindliche Gewässerökosysteme, da einmal eingetragene Nährstoffe oder Schadstoffe durch die seeinternen Stoffumsetzungs- und ablagerungsprozesse sowie den relativ geringen Wasseraustausch sehr lange im Gewässer verbleiben. Um in Sachsen-Anhalt die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich des Monitorings umzusetzen, wurde eine Rahmenmonitoringkonzeption erarbeitet. Darauf aufbauend wird durch den Gewässerkundlichen Landesdienst jährlich ein Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt (GÜSA) erstellt und die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht. Das Monitoring hat u.a. folgende grundsätzliche Zielstellungen: Das Monitoring umfasst die Ermittlung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit der Gewässer, die Erfassung biologisch-ökologischer Parameter sowie verschiedene Sondermessprogramme (z.B. Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel). Die zu untersuchenden Gewässer (Messnetz) und der erforderliche Untersuchungsumfang (Parameter und Untersuchungshäufigkeit) werden jährlich im „Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt“ (GÜSA) festgelegt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .

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