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Gutachten und Stellungnahmen zur Hydrodynamik, Morphologie und Sedimentdynamik der Ostseeküste

In Verbindung mit Küstenschutzmaßnahmen je nach Örtlichkeit und Themen.

Hydrodynamische Wirksamkeit von künstlichen Riffen unter besonderer Berücksichtigung des Energietransfers im Wellenspektrum

Künstliche Riffe werden im Küstenschutz als der Küste vorgelagerte Strukturen und damit als aktive Küstenschutzmaßnahmen eingesetzt, die den Seegang im Küstenvorfeld beeinflussen. Dies führt dazu, dass die Bauwerke zum Schutz der Küstenlinie nicht mehr so massiv ausfallen müssen. Vorbild künstlicher Riffe sind die natürlichen Fels-, Korallen- und Sandriffe mit ihrer dem Seegang angepassten Form. Die vorhandenen Verfahren für die funktionelle Planung von Riffen geben meist nur eine Abschätzung für den Anteil der ankommenden Seegangsenergie, der das Riff passiert (Transmissionskoeffizient), bzw. von ihm reflektiert wird (Reflexionskoeffizient). Diese energetische Betrachtungsweise ist jedoch für die Beschreibung der Wellentransformation an Riffen nicht ausreichend, da der nachweislich stattfindende nicht-lineare Energietransfer im Spektrum nicht berücksichtigt wird, obwohl er für die Beurteilung der Schutzwirkung unerlässlich ist. Hauptziel der geplanten Arbeit soll es daher sein, die für diesen Energietransfer verantwortlichen hydrodynamischen Prozesse zu untersuchen und in ihrer Wirkung zu quantifizieren. Das dabei gewonnene Verständnis dieser Prozesse soll dazu dienen, Ansätze zur funktionellen Planung von künstlichen Riffen zu entwickeln und innovative Riffstrukturen zu entwerfen und zu optimieren.

Bauwerke zur Wellendaempfung

Untersuchung von Bauwerken des Seebaus, Hafenbaus und Kuestenschutzes, die die Aufgabe haben, Wellen zu daempfen. Untersuchungsschwerpunkte: Diffraktion, Reflexion, Wellentransmission und Wellenueberlauf an starren und beweglichen (z.B. schwimmenden) Konstruktionen. Theoretische und experimentelle Forschung. Vergleichende Untersuchungen mit regelmaessigen Wellen und Wellenspektren.

Deichverstärkung Dunsum-Utersum

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH), hat für das zuvor benannte Vorhaben bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss). Die Durchführung des Verfahrens erfolgt gemäß § 68 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) nach den verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 139 ff. des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) und nach Maßgabe des LWG. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Wesentlicher Inhalt des Plans ist die Verstärkung des Landesschutzdeiches an der Westküste der nordfriesischen Insel Föhr in den Abschnitten Dunsum und Utersum (Dkm 17+150 bis Dkm 22+003), damit die Schutzfunktion des Deiches dauerhaft sichergestellt werden kann.

INSPIRE SH Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Raumordnung der Küstenländer in Meeres- und Küstenzone (WFS)

Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Download-Dienst (WFS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.

Raumordnung der Küstenländer in Meeres- und Küstenzone (WMS)

Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Darstellungs-Dienst (WMS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) - Endgültige Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2022 und 2023 zum GAK-Rahmenplan 2022-2025 und 2023-2026

Nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein gemeinsamer Rahmenplan vom Bund und den Ländern für den Zeitraum der Finanzplanung aufzustellen. Dabei sind räumliche und sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Umsetzung wie auch die endgültigen Anmeldungen der Länder stützen sich dabei auf die vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossene Zuweisung an Bundesmitteln für das betreffende Jahr. Zur Aufstellung des Rahmenplans müssen die Länder ihre Anmeldungen abgeben. Die Anmeldungen für das Folgejahr orientieren sich an der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und an den Mittelverteilungsbeschlüssen für das laufende Jahr.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Endgültige Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024 zum GAK-Rahmenplan 2024-2027

Nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein gemeinsamer Rahmenplan vom Bund und den Ländern für den Zeitraum der Finanzplanung aufzustellen. Dabei sind räumliche und sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Umsetzung wie auch die endgültigen Anmeldungen der Länder stützen sich dabei auf den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zu beschließenden gemeinsamen Rahmenplan für das betreffende Jahr. Zur Aufstellung des Rahmenplans müssen die Länder ihre Anmeldungen abgeben. Die Anmeldungen für das Folgejahr orientieren sich an der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und an den Mittelverteilungsbeschlüssen für das laufende Jahr.

Forschungsberichte zur Ostseeküste

Forschungsberichte, Studien, Diplomarbeiten, Doktorarbeiten, unveröffentlichte Gutachten, Berichte, eigene Untersuchungen zu Küstenschutzproblemen Forschungsberichte entstehen entsprechend den aktuellen Küstenschutzmaßnahmen und laufender fachtechnischer Prüfung.

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