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s/ka5/Kap/gi

Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum, landesweit bewertet

Der sogenannte S-Wert ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Nährstoffhaltes und wird über die Nährstoffverfügbarkeit bewertet. Der S-Wert ist die Menge an Nährstoffen (Kationen, nicht z. B. Nitrat), die ein Boden austauschbar an Ton-, Humusteilchen, Oxiden und Hydroxiden binden bzw. sorbieren kann (Kationenaustauschkapazität). Der S-Wert ist somit gut geeignet, die Nährstoffverfügbarkeit zu beschreiben. Ähnlich wie bei der Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (FKwe) bedingen hohe Gehalte an Ton, Humus, sowie ein großer effektiver Wurzelraum einen hohen S-Wert und umgekehrt. Auch der pH-Wert hat einen großen Einfluss auf den S-Wert. Der pH-Wert kann in Abhängigkeit von der Nutzung in einem weiten Bereich schwanken. Je höher der S-Wert, desto mehr Nährstoffe kann der Boden an Austauschern binden. Nährstoffeinträge über Luft oder Düngung werden so vor einem Austrag mit dem Sickerwasser geschützt. Gleichzeitig wird dadurch eine gleichmäßigere Nährstoffversorgung der Pflanzen sichergestellt. Mit dem S-Wert wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium ist die Nährstoffverfügbarkeit mit dem Kennwert S-Wert. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der S-Wert landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (SWE), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des S-Wertes, die den S-Wert regional differenzierter darstellt.

Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum, regionalspezifisch bewertet

Der sogenannte S-Wert ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Bestandteil des Nährstoffhaltes und wird über die Nährstoffverfügbarkeit bewertet. Der S-Wert ist die Menge an Nährstoffen (Kationen, nicht z. B. Nitrat), die ein Boden austauschbar an Ton-, Humusteilchen, Oxiden und Hydroxiden binden bzw. sorbieren kann (Kationenaustauschkapazität). Der S-Wert ist somit gut geeignet, die Nährstoffverfügbarkeit zu beschreiben. Ähnlich wie bei der Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (FKwe) bedingen hohe Gehalte an Ton, Humus, sowie ein großer effektiver Wurzelraum einen hohen S-Wert und umgekehrt. Auch der pH-Wert hat einen großen Einfluss auf den S-Wert. Der pH-Wert kann in Abhängigkeit von der Nutzung in einem weiten Bereich schwanken. Je höher der S-Wert, desto mehr Nährstoffe kann der Boden an Austauschern binden. Nährstoffeinträge über Luft oder Düngung werden so vor einem Austrag mit dem Sickerwasser geschützt. Gleichzeitig wird dadurch eine gleichmäßigere Nährstoffversorgung der Pflanzen sichergestellt. Mit dem S-Wert wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.b) als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Das hierfür gewählte Kriterium ist die Nährstoffverfügbarkeit mit dem Kennwert S-Wert. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der S-Wert regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nährstoffverfügbarkeit im effektiven Wurzelraum (SWE), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des S-Wertes, die den S-Wert über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.

Relative Bindungsstärke für Schwermetalle für den grundwasserfreien Bodenraum BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die relative Bindungsstärke für Schwermetalle für den grundwasserfreien Bodenraum Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Diese Karte basiert auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen (Flächen-)Bodenformen wurden mit Parametern belegt, auch jenen zur Berechung der Bindungsstärke für Schwermetalle (s. Hennings 2000, Kap. 2), die durch Gelände- und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen die entsprechenden Parameter (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert) statistisch abgeleitet (i.d.R. der Medianwert). Die Abfolge von Horizont-Substrat-Kombinationen in den Flächenbodenformen mit ihren Parametern (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Obergrenze des Go-Horizontes) bildeten die Grundlage für die Berechnung der relativen Bindungsstärke gegenüber Schwermetallen (s. Hennings 2000, Verknüpfungsregel 7.1 bis 7.3). Die folgenden Themenkarten weisen jeweils für die Schwermetalle Fe(III), Hg, Pb, Cr(III), Cu, Al, Zn, Co, Ni, Cd und Mn die metallspezifische relative Bindungsstärke für verschiedene Tiefenbereiche aus. Diese Karte stellt die relative Bindungsstärke für das jeweilige Schwermetall im grundwasserfreien Bodenraum bzw. bis zur Obergrenze eines Go-Horizontes oder bis 2 m unter GOF für die beteiligten Flächenbodenformen dar. Dazu werden Oberboden (einschließlich der Auflagehorizonte bis 3 dm unter GOF) und Unterboden getrennt behandelt. Für den Oberboden wird der Kennwert wie oben bis zum Schritt der Ordinalskalierung ermittelt. Für den Kennwert des folgenden Tiefenbereiches bis 2 m unter GOF bzw. bis zur Obergrenze des Go-Horizontes je Bodenform wird der Horizont mit der höchsten pH-abhängigen Bindungsstärke betrachtet, wenn dieser > 3 dm mächtig ist. Anderenfalls wird von dem unmittelbar hangenden bzw. liegenden Horizont derjenige nach seiner Mächtigkeit gewichtet zur Mittelung des Kennwertes herangezogen, der von diesen beiden Horizonten die höhere pH-abhängige Bindungsstärke aufweist. Anschließend werden Zuschläge für entsprechende Humus- und Tongehalte hinzugerechnet. Die so ermittelten Kennwerte für Ober- und Unterboden werden addiert und ordinal in den Stufen 0 bis 5 skaliert, wobei der maximale Wert auf 5 begrenzt wird. Bei unterschiedlichen Ergebnissen für die Bodenformen einer Legendeneinheit wurden die flächenhaft dominierenden und die subdominierenden ordinal skalierten klassifizierten Kennwerte angegeben (s. Hennings 2000, VKR 7.3).

Relative Bindungsstärke für Schwermetalle im Oberboden BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die relative Bindungsstärke für Schwermetalle im Oberboden Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Diese Karte basiert auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen (Flächen-)Bodenformen wurden mit Parametern belegt, auch jenen zur Berechung der Bindungsstärke für Schwermetalle (s. Hennings 2000, Kap. 2), die durch Gelände- und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen die entsprechenden Parameter (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert) statistisch abgeleitet (i.d.R. der Medianwert). Die Abfolge von Horizont-Substrat-Kombinationen in den Flächenbodenformen mit ihren Parametern (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Obergrenze des Go-Horizontes) bildeten die Grundlage für die Berechnung der relativen Bindungsstärke gegenüber Schwermetallen (s. Hennings 2000, Verknüpfungsregel 7.1 bis 7.3). Die folgenden Themenkarten weisen jeweils für die Schwermetalle Fe(III), Hg, Pb, Cr(III), Cu, Al, Zn, Co, Ni, Cd und Mn die metallspezifische relative Bindungsstärke für verschiedene Tiefenbereiche aus. Diese Karte stellt die relative Bindungsstärke für das jeweilige Schwermetall im gesamten Oberboden (einschließlich der Auflagehorizonte bis 3 dm unter GOF) für die beteiligten Flächenbodenformen dar. Für jeden Horizont des Oberbodens wird die metallspezifische pH-abhängige Bindungsstärke ermittelt und Zuschläge bei entsprechenden Humus- und Tongehalten hinzugerechnet. Die so ermittelten Kennwerte werden für die beteiligten Horizonte nach ihrer Mächtigkeit gewichtet, gemittelt und ordinal in den Stufen 0 bis 5 skaliert, wobei der maximale Wert auf 5 begrenzt wird. Bei unterschiedlichen Ergebnissen für die Bodenformen einer Legendeneinheit wurden die flächenhaft dominierenden und die subdominierenden ordinal skalierten klassifizierten Kennwerte angegeben (s. Hennings 2000, VKR 7.1, Stufen 0 bis 5).

Relative Bindungsstärke für Schwermetalle bis 1m Profiltiefe BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die relative Bindungsstärke für Schwermetalle bis 1m Profiltiefe Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Diese Karte basiert auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen (Flächen-)Bodenformen wurden mit Parametern belegt, auch jenen zur Berechung der Bindungsstärke für Schwermetalle (s. Hennings 2000, Kap. 2), die durch Gelände- und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen die entsprechenden Parameter (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert) statistisch abgeleitet (i.d.R. der Medianwert). Die Abfolge von Horizont-Substrat-Kombinationen in den Flächenbodenformen mit ihren Parametern (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Obergrenze des Go-Horizontes) bildeten die Grundlage für die Berechnung der relativen Bindungsstärke gegenüber Schwermetallen (s. Hennings 2000, Verknüpfungsregel 7.1 bis 7.3). Die folgenden Themenkarten weisen jeweils für die Schwermetalle Fe(III), Hg, Pb, Cr(III), Cu, Al, Zn, Co, Ni, Cd und Mn die metallspezifische relative Bindungsstärke für verschiedene Tiefenbereiche aus. Diese Karte stellt die relative Bindungsstärke für das jeweilige Schwermetall bis 1 m unter GOF für die beteiligten Flächenbodenformen dar. Dazu werden alle Horizonte einschließlich der Auflagehorizonte bis 1m unter GOF herangezogen. Für jeden Horizont wird die metallspezifische pH-abhängige Bindungsstärke ermittelt und Zuschläge bei entsprechenden Humus- und Tongehalten hinzugerechnet. Die so ermittelten Kennwerte werden für die Horizonte bis 1 m unter GOK nach ihrer Mächtigkeit gewichtet, gemittelt und ordinal in den Stufen 0 bis 5 skaliert, wobei der maximale Wert auf 5 begrenzt wird. Bei unterschiedlichen Ergebnissen für die Bodenformen einer Legendeneinheit wurden die flächenhaft dominierenden und die subdominierenden ordinal skalierten klassifizierten Kennwerte angegeben (s. Hennings 2000, VKR 7.2).

FFH-Lebensraumtypen

GIS-Datensatz mit den zwischen 2001 und 2009 erstinventarisierten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: - Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht - Rögnitz und Grabensystem - Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst - Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun der Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.

Charakterisierung von Mineralstaub-Deposition mit hoher Zeitauflösung im Hinblick auf Partikelgröße, Zusammensetzung und atmosphärische Alterung an für ein atmosphärisch-ozeanisches Staubbudget relevanten Standorten

Nass- und Trockendeposition sind die wesentlichen Prozesse, die Mineralstaub aus der Atmosphäre entfernen. Teragramm Mineralstaub werden pro Jahr interkontinental verfrachtet. Erreicht Staub weitab von seiner Quelle wieder die Erdoberfläche, kann er erheblichen Einfluss auf Ökosysteme haben. Insbesondere ozeanische Ökosysteme sind in ihrer Bioproduktivität nährstofflimitiert. Diese Nährstoffe können durch Mineralstaub eingetragen werden. Trotz der Bedeutung der Deposition sind Messungen bislang rar, und Staubmodelle, die sich an den wenigen Messungen validieren, zeigen erhebliche Fehler. Hauptsächlich der Mangel an geeigneten Messdaten behindert im Moment das weitergehende Verständnis des Staubzyklus. Fehlende standardisierte Messtechnik zur Trockendepositionsmessung erschwert bislang gute Datenerfassung. Daher wird ein neuer automatisierter Nass- und Trockendepositionssammler entwickelt und charakterisiert. Der Sammler wird mit meteorologisch relevanter Zeitauflösung (Stunden bis Tage) betrieben und damit einen großen Nachteil vergangener Messungen beheben, nämlich eine Zeitauflösung von meist Wochen bis Monaten. Durch den Einsatz automatisierter rasterelektronenmikroskopischer Einzelpartikel-Analyse wird ein bisher unerreichter Daten-Detailreichtum für Partikelgrößen von 700 nm bis 100 mym zur Verfügung stehen, einschließlich Partikelgrößenverteilung, Elementzusammensetzung und Partikel-Mischungszustand. Besondere Aufmerksamkeit wird potentiellen Nährstoffen wie Fe, P, K, Mg und Ca gewidmet. Für ausgewählte Proben wird weiterhin Partikel-Hygroskopizität bestimmt.Nach der Testphase auf der Insel Frioul, Frankreich, während der der Sammler im Vergleich zur dort existierenden Zeitreihe validiert wird, werden drei Instrumente an Stationen in Betrieb genommen, die für Staubeintrag in die relevant Ozeane sind: Sao Vicente, Kap Verde und Barbados im Saharischen Ausfluss so wie Heimaey, Island, im arktischen Staub. In einer zweiten Phase (nach dem vorliegenden Projekt) soll das Netzwerk dann erweitert werden durch New Island, Falkland im südamerikanischen Ausfluss, Amakusa, Japan im asiatischen Ausfluss und die Insel Amsterdam zwischen dem südafrikanischen und dem australischen Ausfluss. Zum ersten Mal werden aus diesem Projekt kontinuierliche Zeitreihen der Nass- und Trockendeposition von Mineralstaub zur Verfügung stehen, die tägliche bzw. Ereignis-basierte Zeitauflösung und zudem Partikel-Größenauflösung bieten. Hieraus werden atmosphärische Schlüsselfaktoren abgeleitet, die zur Deposition führen. Weiterhin wird eine Partitionierung zwischen Nass- und Trockendeposition und ihr Größenverteilung von Nährstoffen - insbesondere P und Fe - untersucht. Partikel-Mischungszustand und Form werden durch ein Mischungsmodell und Bildanalyse bestimmt. Eine öffentliche Datenbank wird bereitgestellt, die z. B. für Modellvalidierung zu Verfügung steht. Es ist geplant, die Stationen nach Ende der DFG-Finanzierungphase weiter zu betreiben.

Relative Bindungsstärke für Schwermetalle BB

Die Serie beinhaltet Daten des LBGR über die relative Bindungsstärke für Schwermetalle Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Diese Karte basiert auf den Legendeneinheiten der Bodenübersichtskarte mit entsprechender Zuordnung von parametrisierten Flächenbodenformen. Diese stellen je Legendeneinheit eine Bodenformengesellschaft dar. Die einzelnen (Flächen-)Bodenformen wurden mit Parametern belegt, auch jenen zur Berechung der Bindungsstärke für Schwermetalle (s. Hennings 2000, Kap. 2), die durch Gelände- und Laboruntersuchungen bestimmt wurden. Dazu wurden für gleiche Horizont-Substrat-Kombinationen die entsprechenden Parameter (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert) statistisch abgeleitet (i.d.R. der Medianwert). Die Abfolge von Horizont-Substrat-Kombinationen in den Flächenbodenformen mit ihren Parametern (Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Obergrenze des Go-Horizontes) bildeten die Grundlage für die Berechnung der relativen Bindungsstärke gegenüber Schwermetallen (s. Hennings 2000, Verknüpfungsregel 7.1 bis 7.3). Die folgenden Themenkarten weisen jeweils für die Schwermetalle Fe(III), Hg, Pb, Cr(III), Cu, Al, Zn, Co, Ni, Cd und Mn die metallspezifische relative Bindungsstärke für verschiedene Tiefenbereiche aus. Relative Bindungsstärke für a) Schwermetalle im Oberboden Brandenburg, b) Schwermetalle bis 1m Profiltiefe Brandenburg und c) Schwermetalle für den grundwasserfreien Bodenraum Brandenburg.

Emys orbicularis (Linnaeus, 1758) Europäische Sumpfschildkröte Reptilien Vom Aussterben bedroht

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt weit unter 10 % und zu einer möglichen weltweiten Gefährdung der Art liegt keine umfassende und aktuelle Einschätzung vor (Näheres siehe Kap. 2.9). Die brandenburgischen Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte bilden aber zusammen mit den westpolnischen einen gemeinsamen, von allen anderen Arealteilen der Art hochgradig isolierten Vorposten, für dessen Fortbestand Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist. Der Reliktcharakter und die wahrscheinlich seit mehreren Jahrtausenden bestehende Trennung dieser autochthonen Vorkommen ist sowohl auf deutscher (Sommer et al. 2009) wie auf polnischer Seite (Prusak et al. 2013) molekularbiologisch bestätigt, da der hier exklusive mtDNAHaplotyp IIb nirgendwo außerhalb dieses inselartigen Teilareals vorkommt (Lenk et al. 1999, Velo-Antón et al. 2011). Die Europäische Sumpfschildkröte kommt in Deutschland autochthon wahrscheinlich nur noch in der kontinentalen Region, im Nordosten Brandenburgs, vor (Fritz et al. 2004). Hierbei handelt es sich um wenige Reliktvorkommen, die dem nordwestlichen Arealrand der Art weit vorgelagert sind (Sommer et al. 2009). Für die Art liegen umfassende faunistische Daten vor. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz von 0,06 % (Zeitraum 2000 – 2018) ist die Art in Deutschland extrem selten. Die Populationen sind klein, weisen aber ausgeglichene Altersstrukturen auf. Projekte zur Ansiedlung oder Wiederansiedlung der Art werden in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen betrieben (z. B. Kuprian & Winkel 2017). Als Ursachen der sehr starken Bestandsrückgänge bis einschließlich des 18. Jahrhunderts sind in erster Linie das Abfangen und der Handel mit Sumpfschildkröten und im Zeitraum des langfristigen Bestandstrends vor allem die Zerstörung oder Verschlechterung von Habitaten zu nennen. Darunter fallen neben der Trockenlegung aquatischer Lebensräume insbesondere die Aufforstung, die landwirtschaftliche Nutzung mikroklimatisch günstiger Offenflächen und damit die Entwertung der Brutstätten. Verluste im Zusammenhang mit dem Ausbau von Verkehrswegen (Schneeweiß & Bohle 2011), der Ausbreitung maßgeblicher Prädatoren (vor allem des Waschbären) sowie dem illegalen Tierfang gefährden die Vorkommen in jüngerer Zeit. Ungleichmäßige Niederschlagsverteilung und die Tendenz zu länger anhaltenden Trockenperioden in der kontinentalen Region fördern das Austrocknen und die Verlandung aquatischer Lebensräume. Maßnahmen zum Erhalt und zur Revitalisierung der Lebensräume, Bestandsstützungen und Wiederansiedlungen haben sich dagegen im selben Zeitraum positiv auf die Bestandsentwicklung ausgewirkt. Für die autochthonen Vorkommen wird der kurzfristige Bestandstrend daher insgesamt als stabil bewertet. Zwei Risikofaktoren sind für die Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte besonders hervorzuheben. Zum einen wird bereits in einigen Fällen die Mindestgröße lebensfähiger Populationen unterschritten (Schneeweiß & Breu 2013). Insbesondere aufgrund zunehmender Verluste, z. B. in Folge von Prädation oder Abwanderungen aus verlandenden Gewässern, schrumpfen die Bestände (Anzahl adulter Tiere < 20 Individuen). Zum anderen ist aufgrund der isolierten Lage der Vorkommen eine Wiederbesiedlung von Lebensräumen im natürlichen Areal der Art in Zukunft sehr erschwert (Schneeweiß & Breu 2013). Dies trifft z. B. nach Bestandseinbrüchen in Folge von Dürreperioden zu. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Auf die Abhängigkeit der Art von Naturschutzmaßnahmen wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Naturschutzmaßnahmen wirkten sich positiv auf den Zustand der Lebensräume und Populationen aus. Der kurzfristige Bestandstrend wurde daher von einer starken Abnahme in der Roten Liste von 2009 auf stabil in der aktuellen Fassung herabgestuft. Gegenwärtig ist die Gefährdung der Europäischen Sumpfschildkröte vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen (Schneeweiß & Breu 2013): Ausbau von Verkehrs- und Forstwegen sowie zunehmender Verkehr; zunehmende Verlandung und Austrocknung aquatischer Habitate im Zusammenhang mit witterungsbedingten Trockenphasen; gebietsweise Bestandszunahme von autochthonen und neozoischen Prädatoren, vor allem Waschbär (Schneeweiß & Wolf 2012); illegaler Tierfang; mögliches Aussetzen von Terrarientieren, daraus resultierender Verlust genetischer Integrität und überlebenswichtiger Anpassungen autochthoner Populationen oder Übertragung von Krankheiten. Die Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte liegen größtenteils in Naturschutz- und FFH-Gebieten. Die Schutzmaßnahmen werden auf Grundlage von Pflege- und Managementplänen darauf ausgerichtet, die Individuenzahlen zu stabilisieren und die Anzahl der Vorkommen zu vergrößern. Wichtigste Maßnahmen zur Bestandsstützung sind die Erhaltung der Habitate in einem günstigen Zustand und die Anlage neuer Habitate in einem räumlich günstigen Verbund. Von vorrangiger Bedeutung ist der Rückhalt von Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten der Wohngewässer. Pflegemaßnahmen beinhalten u. a. das Zurückdrängen der Vegetation in Verlandungsbereichen, die Anlage und Erhaltung von Lichtungen im Wald, das Abplaggen verfilzter Grasnarben, die Wiesenmahd und extensive Beweidung auf Eiablageplätzen. Ein Prädatorenmanagement umfasst sowohl die Bejagung von Fressfeinden als auch in Einzelfällen Schutzzäune zur Abwehr von Prädatoren. Wiederansiedlungen in historischen Verbreitungsgebieten und Bestandsstützungen sollen das Aussterberisiko für die Art in Deutschland mindern.

Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser

Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Anlagen) wird ein Ausgangszustandsbericht (AZB) gemäß § 10 Abs. 1a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 4 bzw. § 16 BImSchG erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen auf dem betreffenden Anlagengrundstück gegeben sind: Stoffliche Relevanz: Es wird mit gefährlichen Stoffe gemäß § 3 Abs. 9 BImSchG umgegangen, die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können. Mengenrelevanz : Mengenrelevant sind gemäß § 3 Abs. 10 BImSchG gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Verschmutzungsrisiko: Die Möglichkeit eines Eintrags der relevanten gefährlichen Stoffe in Grundwasser und Boden ist gegeben. Ist eine in der Anlage verwendete, erzeugte oder freigesetzte Chemikalie stofflich und mengenmäßig relevant, dann werden diese als relevante gefährliche Stoffe (rgS) eingestuft. Die Prüfung, ob die Erstellung eines AZB erforderlich ist („Erfordernis-Prüfung“), erfolgt auf Grundlage der o.g. Voraussetzungen durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit [LAGetSi]), wobei die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Sollte die AZB-Erfordernis-Prüfung der zuständigen Genehmigungsbehörde ergeben, dass ein AZB erstellt werden muss, so erfolgt die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung des AZB durch die Kolleg*Innen der Regionalstelle Neukölln . Der AZB ist grundsätzlich mit den Antragsunterlagen einzureichen und kann nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das LAGetSi bis spätestens zur Inbetriebnahme der Anlage nachgereicht werden. In der Regel ist es sinnvoll, den Bericht zur Erfordernis-Prüfung nach einer vorherigen (telefonischen) Beratung bereits vor Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen, da die Erstellung des AZB einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei Zustimmung der Nachreichung muss die Erfordernis-Prüfung spätestens mit Erteilung der Genehmigung abgeschlossen sein, der geprüfte und abgenommene AZB spätestens vor Inbetriebnahme der Anlage. Das bedeutet: Keine Genehmigung ohne geprüfte AZB-Erfordernis, bei positiver Erfordernis-Prüfung ein Entwurf eines Untersuchungskonzepts für den AZB Keine Inbetriebnahme der Anlage ohne geprüften und abgenommenen AZB Hier finden Sie eine schematische Darstellung des Ablaufs zur AZB-Prüfung. Zur Beurteilung, ob im Rahmen einer (Änderungs-)Genehmigung nach § 4 oder § 16 BImSchG ein AZB erforderlich ist, ist der zuständigen Behörde ein Bericht mit Inhaltsangabe sowie Strukturierung in Kapiteln mit nachfolgender Gliederung und Inhalten vorzulegen (siehe auch Kapitel 7 der Hinweise zur Prüfung des Erfordernisses zur Erstellung eines AZBs). 1. Darstellung des Anlasses Neugenehmigung nach § 4 BImSchG, wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG sowie Angabe der Ordnungsnummer der Anlagenart nach Anhang 1 der 4. BImSchV Nennung der Grundlagen zur Prüfung einen AZB zu erstellen (§ 10 Abs. 1a des BImSchG, ggf. § 21 Abs. 2a der 9. BImSchV, LABO/LAWA/LAI-Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser vom 16.08.2018, …) 2. Darstellung der Anlage Kurzbeschreibung der Neuanlage mit den Prozessabläufen bzw. bei Änderungsgenehmigungen zur Gesamtanlage und zum geplanten Anlagenbereich mit den jeweiligen Prozessabläufen Betroffenes Anlagengrundstück (räumliche Abgrenzung) Lagepläne mit Darstellung der Handhabungsbereiche der rgS, der AwSV-Anlagen und der Versiegelungsflächen 3. Tabellarische Darstellung der verwendeten, erzeugten und freigesetzten Stoffe und Gemische Dazu sind in der folgenden Excel-Tabelle alle in der Anlage verwendeten, erzeugten oder freigesetzten Stoffe und Gemische aufzulisten. In dieser Tabelle sind die Stoffeigenschaft nach CLP-Verordnung einzutragen sowie die Durchsatz- bzw. Lagermengen in den und außerhalb der oberirdischen AwSV-Anlagen. Zur Bestimmung der rgS sind in der Tabelle Formeln hinterlegt. 4. Bei einer Änderungsgenehmigung Beschreibung im Bericht, ob (und falls ja welche Mengen) mit dem Antragsgegenstand a.) neue rgS verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden oder b.) erstmals rgS verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden oder c.) durch bauliche oder Nutzungsänderungen an einer bestehenden Anlage neue Teilflächen mit rgS einzubeziehen sind 5. Beschreibung der baulich vorhandenen AwSV-Anlagen einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und deren Lage, möglichst mit Fotodokumentation. Die Zuordnung der AwSV-Anlagen zu den Lager- und Verwendungsorten sollte erkennbar und im Einklang mit dem Bericht nachvollziehbar sein. 6. Beschreibung des Umgangs von rgS außerhalb von AwSV-Anlagen insbesondere Transportwege, Rohrleitungen und Verkehrsflächen. 7. Der Ausschluss einer Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers durch einen Eintrag von relevanten gefährlichen Stoffen aufgrund von Sicherungsvorrichtungen bei AwSV-Anlagen ist ausreichend, plausibel und nachweisbar zu begründen. Dies muss anhand einer gutachterlichen Betrachtung dieser Einrichtungen durch einen Sachverständigen nach § 52 der AwSV erfolgen. Der Verweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des § 62 Abs. 1 WHG und der AwSV im Bericht reichen allein nicht aus, um von der Betrachtung in einem AZB ausgenommen zu werden. 8. Detaillierte Erläuterungen dazu finden Sie in unserem Hinweis-Dokument Die Ausführungen in Kapitel 6, 7 und 8 sind zu berücksichtigen. Hinweis zu den Ausführungen in Kapitel 6: Analog zu bestehenden oberirdischen AwSV-Anlagen werden ab sofort auch für geplante oberirdische AwSV-Anlagen die höheren Mengenschwellen in der Erfordernisprüfung angewendet. Lagepläne, gutachterliche Stellungnahmen, Sicherheitsdatenblätter u.ä. sind als separate Dokumente beizufügen. Die gutachterlichen Stellungnahmen zu den jeweiligen AwSV-Anlagen dürfen im Falle von bestehenden Anlagen nicht älter als 1 Jahr sein. Bei geplanten AwSV-Anlagen muss die Mängelfreiheit vor der Erstinbetriebnahme bescheinigt werden. Außerdem ist bei Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen, wie und ob ein Eintrag relevanter gefährlicher Stoffe in Boden und Grundwasser über die gesamte Betriebsdauer ausgeschlossen werden kann (siehe Kap. 6.1 und 6.2 unseres Hinweisdokumentes). Sollte die Prüfung ergeben, dass kein AZB zu erstellen ist, dann ist der Bericht an dieser Stelle beendet. Sollte die Prüfung die Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung von rgS ergeben, dann ist der Bericht zur Erfordernis-Prüfung der erste Teil des AZB. Sollte die AZB-Erfordernis-Prüfung ergeben, dass ein AZB erstellt werden muss, dann sind für die Abstimmung des Untersuchungskonzeptes, die Prüfung des Ausgangszustandsberichtes sowie die Prüfung des ggf. notwendigen Überwachungskonzeptes die Kolleginnen und Kollegen der Regionalstelle Neukölln zuständig. Bei komplexen Anlagensituationen sind die Kolleginnen und Kollegen der Regionalstelle auch bereits bei der Erfordernis-Prüfung mit eingebunden, z.B. bei Vor-Ort-Begehungen. Für einen vollständigen AZB wird der Bericht zur Prüfung des Erfordernisses eines AZB mit dem Untersuchungskonzept und der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse ergänzt und beinhaltet daher zusätzlich: Planung und Begründung des notwendigen Untersuchungskonzeptes Darstellung des vorhandenen Kenntnisstandes zum Anlagengrundstück Prüfung der erforderlichen Messungen Neue Boden- und Grundwasseruntersuchungen Darstellung des Ausgangszustands Bewertung des Ausgangszustands Konzept für die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung des Bodens und des Grundwassers Die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bietet Ihnen vertiefende Erläuterungen zu diesen Punkten. Hierzu ist es zweckmäßig, die Mustergliederung für den AZB in Anlage I-6 der Arbeitshilfe zu verwenden.

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