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s/kvp/UVP/gi

Neubau und Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Punkt Niederhausen (Bauleitnummer [Bl.] 1381), Abschnitt zwischen der Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein und der UA Waldböckelheim

Die Firma Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102). Die zu ersetzende Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Pkt. Niederhausen ist ca. 44,4 km lang und erhält künftig die Bezeichnung „110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381)“. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Punkt (Pkt.) Niederhausen (BI. 1381) im Abschnitt Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim. Der Antrag auf Planfeststellung in Gestalt der 1. Planänderung umfasst im Einzelnen folgende Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1175 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 39/3, Flur 67, Gemarkung Idar-Oberstein; Endpunkt ist Mast Nr. 123 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 150/4, Flur 30, Gemarkung Waldböckelheim; Länge: 38 km; Neubau von 122 Masten, b) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 164 der BI. 0102 und Mast Nr. 174 der BI. 0102; Länge 3,5 km; Rückbau von 12 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG) und c) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 28 der BI. 0102 und Mast Nr. 162 der BI. 0102; Länge 34,5 km; Rückbau von 135 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den zuvor genannten Leitungsneu- und Rückbauten sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen dienen, Gegenstand des Antrags (z.B. Änderungen an-grenzender Leitungen zwecks Netzanbindung der neuen Freileitungen, Sicherung und Anlage von Zuwegungen, Anlage von Bau- und Lagerflächen). Der ca. 38 km lange Ersatzneubau der 110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Pkt. Niederhausen (BI. 1381), Abschnitt UA Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim, befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein sowie auf Bereichen der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirn-Land, Nahe-Glan und Rüdesheim-Nahe. Die Maßnahme umfasst den Neubau von insgesamt 122 Masten. Im Gegenzug werden insgesamt 147 Masten zurückgebaut.

2899 Flurbereinigung Aalen-Beuren, Ostalbkreis

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung (Änderung Nr. 7) des Planes nach §41 FlurbG erforderlich geworden. Das Landratsamt Ostalbkreis – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Änderung Nr. 7 zum Plan nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Aalen-Beuren für zulässig erklärt. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die geänderten Maßnahmen kommt es zu keiner erheblichen oder nachhaltigen schädlichen Auswirkung umweltrelevanter Schutzgüter. Denkmäler, Kultursachgüter, Schutzgebiete, gesetzlich geschütze Biotope. Geschützte Tierarten sind von den in Ausmaß, Komplexität und Schwere als nur relativ gering einzuschätzenden wenigen Eingriffen nicht betroffen. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Neubau der Regionaltangente West - PFA Nord - 4. Änderung vor Fertigstellung des Vorhabens

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Nord vom Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe bzw. dem Haltepunkt Gewerbegebiet Frankfurt/Praunheim bis einschließlich Eisenbahnüberführung Sossenheimer Straße und der Rampenbauwerke in der Gemeinde Sulzbach (Taunus) - 4. Änderung vor Fertigstellung des Vorhabens

Arla Pronsfeld - Negative Vorprüfung - Genehmigungsverfahren BImSchG Wärmepumpenzentrale

Die Arla Foods Deutschland GmbH, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf beantragt eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der bestehenden Anlage zur Milchverarbeitung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenzentrale (MBVA2), hier Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme gemäß Nr. 7.29.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der gemäß § 9 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann daher verzichtet werden.

Mathematische Behandlungsverfahren fuer Datensaetze von Umweltchemikalien

Es wird gezeigt, welche mathematischen Bearbeitungsverfahren fuer die Ermittlung der Umweltgefaehrlichkeit von Chemikalien geeignet sind. Schlussfolgerungen betreffen auch die Praxis.

Grundwasserbenutzungen beim BV auf dem Grundstück Ilsestraße 50-80 in 10318 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube im Umfang von ca. 1.884 m². Insgesamt werden 180.000 m³ Grundwasser innerhalb von 200 Tage entnommen und abgeleitet. Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben bestehen nicht. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Das Vorkommen natürlicher Ressourcen ist im innerstädtischen besiedelten Gebiet gering. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderungen im Kiessandtagebau Bröthen“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 20. Januar 2026

Die HEIM Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG, Am Quarzitwerk 4, 02906 Quitzdorf am See (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 16. Dezember 2025 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 1. Planänderung zum Vorhaben Kiessandtagebau Bröthen (Landkreis Bautzen). Die Planänderung betrifft • die Einziehung des räumlichen Geltungsbereiches des Rahmenbetriebsplanes von 38,1 ha auf 36,73 ha, • den abweichend zur bisherigen Planung vorübergehenden Verzicht auf den planfestgestellten Nassschnitt im östlichen Bereich des Tagebaus, • die Umstellung der Gewinnungstechnik im Nassschnitt vom zugelassenen Saugbagger/alternativ Schrapper auf zunächst einen Langarmbagger, • die Aufbereitung zunächst mit einer mobilen Siebanlage, perspektivisch mit einer stationären Aufbereitungsanlage am nördlichen Rand des Tagebaugeländes, • den teilweisen Verzicht auf die Rückverfüllung der östlichen Tagebaufläche mit Vergrößerung des entstehenden Tagebaurestgewässers um 2 ha auf 22 ha, • die Verringerung der Fläche zur befristeten Waldumwandlung von 12,2 ha auf 4 ha und die Erhöhung der Fläche für die dauerhafte Waldumwandlung von 24,8 ha auf 33 ha mit gleichzeitiger Erhöhung der Fläche für die Erstaufforstung von 24,8 ha auf 33 ha und • die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um 40 Jahre bis zum 31. Dezember 2066. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 1. November 2001 planfestgestellt.

Feldesentwicklung "Hejre Re-Development Project"

Das Unternehmen INEOS E&P A/S plant in der dänischen AWZ der Nordsee die Feldesentwicklung des Öl- und Gasfeldes „Hejre“. Das „Hejre-Feld“ liegt ca. 300 km von der dänischen Küste und ca. 49 km von der Grenze zwischen der deutschen und der dänischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) entfernt. Das Projekt beinhaltet die Sanierung des bereits im Betrieb befindlichen Hejre-Feldes mit einer Anbindung (tie-back) des Hejre-Feldes an Süd Arne unter Nutzung der bestehenden Hejre-Anlagen. Es handelt sich bei diesem Espoo-Verfahren um eine Wiederholung des bereits durchgeführten Genehmigungsverfahrens für das Projekt „Hejre to South Arne“. Die erteilte Genehmigung der dänischen Energiebehörde wurde aufgrund einer unzureichenden UVP annulliert. Das Genehmigungsverfahren wird nun mit überarbeiteten Unterlagen wiederholt. Aufgrund der Nähe des Vorhabens zum deutschen Sektor der Nordsee können grenzübergreifende Auswirkungen des Vorhabens nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Espoo-Konvention wurde die Bundesrepublik Deutschland deshalb in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einbezogen. Gemäß § 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) macht das LBEG als zuständige deutsche Behörde das Vorhaben hiermit der Öffentlichkeit bekannt. Die zu diesem Zweck in deutscher Sprache übermittelten Unterlagen, eine nichttechnische ESPOO-Zusammenfassung und der Espoo-Bericht, der eine Beschreibung der möglichen projektbezogenen grenzübergreifenden Umweltauswirkungen des „Hejre to South Arne – Projektes“ enthält, sind unter den Download-Dokumenten auf dieser Internetseite einsehbar. Der gesamte UVP-Bericht (Environmental Impact Assessment documentation) ist auf der Seite der dänischen Energiebehörde https://ens.dk/energikilder/offentliggoerelser-om-olie-og-gas einsehbar. Der Konsultationsprozess findet in der Zeit vom 30.01.2026 bis zum 02.03.2026 statt. Die deutsche Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzvereinigungen können das Projekt betreffende Anmerkungen und Hinweise beziehungsweise Stellungnahmen in deutscher Sprache bis zum 02. März 2026 an den dänischen Espoo-Kontaktpunkt an folgende Adresse und unter Angabe des Aktenzeichens 2020-19605 senden: Espoo Point Of Contact Ministeriet for Grøn Trepart Miljøvurdering & Espoo Styrelsen for Grøn Arealomlægning og Vandmiljø Lerchesgade 35 5000 Odense C Denmark espoo@sgav.dk Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Staates Dänemark. Es ist möglich, dass in Dänemark progressivere Transparenzregelungen hinsichtlich abgegebener Stellungnahmen gelten. Die Unterlagen werden gemäß § 59 Abs. 4 UVPG wie oben beschrieben öffentlich zugänglich gemacht.

Teststrecke für Kraftfahrzeuge

ADAC Verbraucherschutztests zum Zweck der Verbraucherinformation und Verbraucherberatung. Veröffentlichung der ADAC Testergebnisse in ADAC Medien Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Technologie-Entwicklern Dienstleistungen für den Automotive- / Mobilitätsbereich Autotests, Reifentests, Tests von Fahrerassistenzsystemen und autonomen Fahren Produkttests (bspw. Anhänger, E-Scooter) Sondertests (bspw. Hochschulen) Simulation von Verkehrssituationen. Erprobung von Fahrerassistenzsystemen, Fahrwerk, Komfort, und Bremsen. Simulation von Straßenfahrten im Stadt-, Land- und Autobahn Bereich. Fahrten im Kreuzungsbereich und mit Begegnungsverkehren von weiteren Pkw, Radfahrern, Fußgängern, Bussen und LKW Simulation von Notbrems- und Ausweichsituationen Beschleunigungs- und Konstantfahrten von Pkw im Geschwindigkeitsbereich bis 200 km/h. Beschleunigungs- und Konstantfahrten von Bussen / Lkw im Geschwindigkeitsbereich bis 80 km/h. Fahrdynamische Tests bei variierender Geschwindigkeit; Fahrstabilität; Fahrertrainings Test von Sensoren und Komponenten zur Weiterentwicklung von Testaufbauten und Testmethoden

Vorbescheid (§ 9 Abs. 1a BImSchG) der Fa. meridian Neue Energien GmbH (Standort Großenstein)

Die Firma meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wendel-Straße 22, 98529 Suhl hat mit Datum vom 30.10.2025 beim Landratsamt Greiz einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen im Sinne der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gestellt. Das Vorhaben umfasst konkret fünf Windenergieanlagen vom Typ: Vestas V162 6.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser 162 m und einer Gesamthöhe von 250 am Standort der Gemarkung Großenstein, Flur 5, Flurstücke 285/2 und 288/2 sowie Flur 7, Flurstücke 340/3, 341 und 339/2.

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