Im Rahmen des Kölner Hitzeportals wird eine digitale Stadtkarte bereitgestellt, in die Bürger*innen ihre „Kühlen Orte“ eintragen können, welche einen angenehmen Aufenthalt bei sommerlicher Hitze bieten.
The Urban Waste Water Treatment Directive concerns the collection, treatment and discharge of urban waste water and the treatment and discharge of waste water from certain industrial sectors. The objective of the Directive is to protect the environment from the adverse effects of the above mentioned waste water discharges. This series contains time series of spatial and tabular data covering Agglomerations, Discharge Points, and Treatment Plants.
Die Wahlbereichseinteilung für die Kreiswahl im Wahlgebiet des Landkreises Nienburg/Weser wird nach § 7 Abs. 5 NKWG aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 11. Dezember 2015 in vier Wahlbereichen durchgeführt.
Die Anwendung zeigt ausgewählte Informationen zu kommunalen Kläranlagen in Deutschland, die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie alle zwei Jahre an die EU-Kommission berichtet werden müssen. Ziel der Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe (2.000 Einwohnerwerte). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Ziele: Ermittlung der internen Belastung mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Arsen, Quecksilber) und organischen Schadstoffen (Hexachlorbenzol, Polychlorierte Biphenyle). Ermittlung der Haeufigkeit des Auftretens bzw. der Schwere von Atemwegserkrankungen und Allergien. Fragestellungen: Gibt es Unterschiede in der internen Belastung von Kindern aus unterschiedlich strukturierten Regionen? Unterscheiden sich Kinder aus Regionen mit unterschiedlicher Luftbelastung in Baden-Wuerttemberg hinsichtlich der Entwicklung der Atemwege? Besteht ein Zusammenhang zwischen der Immissionssituation und der Haeufigkeit des Auftretens bzw. der Schwere von Atemwegserkrankungen und Allergien? Bisherige Ergebnisse: Die Ergebnisse liegen insgesamt in einem Bereich, der bei vergleichbaren Untersuchungen im Bundesgebiet beobachtet wurde. Bei der Belastung mit Schadstoffen traten fuer einzelne Parameter Unterschiede zwischen den Orten auf, denen jedoch aufgrund der insgesamt geringen Konzentrationsunterschiede eine geringe Bedeutung zukommt. Fuer die Haeufigkeit von Atemwegserkrankungen und Allergien erwies sich die familiaere Veranlagung als Haupteinflussfaktor. Der Anteil der Kinder, die eine Sensibilisierung aufweisen, liegt im Ballungsgebiet Mannheim deutlich niedriger als in den eher laendlich strukturierten Regionen Kehl und Aulendorf/Bad Waldsee.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) (finanzielle Beteiligung von Arzneimittel- und Kosmetikaherstellern an den Kosten einer 4. Reinigungsstufe) ist im KOM-Vorschlag zur Novelle der KomAbwRL verankert. Für die deutsche Umsetzung der Novelle sind Umsetzungsoptionen zu entwickeln, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile sowohl praktischer, als auch ökonomischer und rechtlicher Natur beinhalten.
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019 (KARL) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, fachlich sehr breit angelegt und umfasst eine Vielzahl neuer regulativer Aspekte im Kontext der Abwasserbehandlung. Exemplarisch seien hier die Bereiche Abwassermanagementpläne, Einführung einer vierten Reinigungsstufe, Energieneutralität, gesundheitliches Monitoring, Nährstoffrecycling und analytische Fragestellungen genannt. Es müssen in Bezug auf die Umsetzung vielfältige fachtechnische, rechtliche und gebührenbezogene Fragen in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße und Ausstattung beantwortet werden. Das Vorhaben soll dazu beitragen, schnelle fachliche Zuarbeiten in Bezug auf die Umsetzung der neuen Anforderungen an eine weiterführende Abwasserbehandlung zu ermöglichen und befasst sich dabei insbesondere mit den Absätzen 2 und 4 des Artikel 8 der KARL. Diese Absätze fordern den zeitlich gestaffelten Ausbau aller Abwasserbehandlungsanlagen von Siedlungsgebieten ab 10 000 EW in sogenannten Risikogebieten. Der Ausbau der Abwasserbehandlungsanlagen KARL erfolgt anhand der in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 zu erstellenden Liste von Risikogebieten, in denen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer vierten Reinigungsstufe auszustatten sind. Diese Liste ist erstmalig 2033 zu überprüfen und danach regelmäßig alle 6 Jahre. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Evaluierung einer Methode zur Ermittlung von Risikogebieten sowie einer Methode zur Ermittlung und Bestimmung der in den Risikogebieten im zeitlichen Verlauf auszubauenden Abwasserbehandlungsanlagen gemäß Artikel 8 KARL. Dabei werden auch die mit diesen Fragen zusammenhängenden maßgeblichen juristischen Auslegungsfragen des Artikels 8 KARL betrachtet.
Öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen, Blühwiesen, Brunnen und Wasserspiele, Refill-Stationen, und kühle Parks und Wälder im Stadtgebiet von Chemnitz.
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| Chemische Verbindung | 68 |
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