Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 95 Wildvögeln und aktuell bei Gänsen und Enten in einem Geflügelbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden nach Angaben der Kreisverwaltung alle knapp 100 Gänse und Enten in diesem Bestand getötet. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine bis zum 16. Dezember verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel gilt - im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 05.12.2025 11:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich 2 x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung) 15.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich 1x Graureiher Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 2x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 16.12.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung mit Gänsen Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich 1x Wildgans Nein
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 88 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden. Das größte Risiko ging bislang aus von den mit HPAI (Influenza A H5N1) infizierten Kranichen oder den Hinterlassenschaften dieser Zugvögel auf ihrem Weg ins südliche Winterquartier. Der Hauptzug der Kraniche über Deutschland sollte jetzt weitestgehend erfolgt sein. Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 28.11.2025 12:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Kreis Altenkirchen 1x Kranich Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Donnersbergkreis 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Germersheim Ja ( zur Allgemeinverfügung) 15.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Kusel 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Wildgans Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich 1x Graureiher Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 2x Wildgans 1x Graureiher 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 16.12.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) 3x Gans aus einer Privathaltung Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) aufgehoben ab 06.12.2025 Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich 1x Wildgans
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Feinstaub (PM₁₀), Kohlenmonoxid (CO), Arsen im Feinstaub (As), Cadmium im Feinstaub (Cd), Blei im Feinstaub (Pb). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Kaiserslautern.
Umweltministerin Katrin Eder verleiht 31. Tierschutzpreis des Landes an Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde e.V.“ aus Erbes-Büdesheim, den Verein Animal Sunshine Farm aus Kindsbach sowie Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich für herausragendes Engagement im Tierschutz „Ein respektvolles Miteinander ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Dieser Respekt muss allen Lebewesen gelten. Da Tiere nicht für sich selbst sprechen können, brauchen wir Menschen, die ihnen eine Stimme geben und sich für deren Würde und Schutz einsetzen. Der Tierschutzpreis des Landes zeichnet daher Menschen aus, die sich für das Wohl von Tieren engagieren und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren einsetzen“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag bei der 31. Verleihung des Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und soll den Projekten der Preisträgerinnen und Preisträger zu mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit verhelfen. „Der Umgang mit Tieren spiegelt unser Verantwortungsbewusstsein als Gesellschaft für alle Lebewesen. Als Umweltministerin ist es mir wichtig, achtsam mit der Natur – und damit auch mit allen Lebewesen – umzugehen. Deshalb fördern wir neben Arten- und Naturschutzprojekten, die vor allem dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen, auch Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen und dem Wohl der Tiere dienen. Das Umweltministerium fördert daher rheinland-pfälzische Tierschutzorganisationen und Tierheime finanziell. Für dieses Jahr sind es insgesamt rund 1,2 Millionen Euro“, so Eder. Für den Tierschutzpreis können sowohl Vereine als auch Privatpersonen vorgeschlagen werden, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen, einen besonderen Einzelbeitrag im Tierschutz geleistet haben, Projekte im Jugendtierschutz umsetzen oder einen vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren nachweisen. Dieses Jahr wurde der Tierschutzpreis gedrittelt. Dabei gehen 3.000 Euro an den Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde“ aus dem Landkreis Alzey-Worms, der sich seit seiner Gründung vor 24 Jahren um die Aufnahme und Betreuung von Hunden, insbesondere von alten, kranken oder verhaltensauffälligen Herdenschutzhunden, kümmert. Tierheime füllen sich zunehmend mit Herdenschutzhunden, die durch ihr eigenständiges Wesen besondere Kenntnisse für die Haltung verlangen. Die voreilige Entscheidung für die Aufnahme eines Herdenschutzhundes führt dann häufig dazu, dass die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund fehlender Informationen an den Eigenheiten und dem Wesen der sehr ursprünglichen Herdenschutzhunde verzweifeln und sich letztendlich für eine Abgabe des Tieres entscheiden. Die Vereinshunde haben aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Verfassung oder ihres Verhaltens wenig Chancen auf eine schnelle Vermittlung. „Sie bieten für betroffene Tiere eine dauerhafte und lebenswerte Unterbringung. Und wenn doch ein neues Zuhause gefunden wird, helfen Sie, dass dieses den Bedürfnissen des Hundes entspricht“, so Eder in der Laudatio. Ebenfalls ausgezeichnet, mit 2.000 Euro, wurde die Animal Sunshine Farm e.V., ein Verein zur Tierrettung im Landkreis Kaiserslautern, der sich seit 25 Jahren ehrenamtlich um Tiere in Not kümmert – vom verletzten Eichhörnchen bis hin zur ausgesetzten Schildkröte. Allein im Jahr 2024 sind die ehrenamtlichen Tierretterinnen und Tierretter 36.620 Kilometer gefahren. Es gab 557 Einsätze mit Hunden, 349 Einsätze mit Katzen, 84 Einsätze mit Vögeln, 128 Einsätze mit sonstigen Tieren und 28 Hundesuchen. 213 mal wurden die Ehrenamtlichen von Behörden alarmiert und zur Unterstützung gerufen. „Wenn Sie von der Tierrettung sprechen, dann meinen Sie Einsatzzeiten von 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Hierfür möchte ich Ihnen meinen allergrößten Respekt aussprechen. Außerdem möchte ich die außerordentlich professionelle Zusammenarbeit mit den Behörden hervorheben - sei es mit den Kreisveterinärämtern, wenn es etwa um verwahrloste Tiere geht, der Polizei, wenn es gefährliche freilaufende Hunde geht oder dem Zoll, wenn es um Tiertransporte geht“, so Eder in der Begründung für die Auswahl des Vereins als Preisträger. Die dritte Preisträgerin ist Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich e.V. Für ihren beispielhaften Einsatz in Projekten, die Kindern und Jugendlichen das Thema Tierschutz näherbringen, erhält sie 1.000 Euro. Dies geht bei der Vogelbeobachtung mit anschließender Futterherstellung los und reicht hin bis zum Aufstellen von Lebendfallen für Straßenkatzen, damit diese kastriert und medizinisch versorgt werden. Zusätzlich erleben die Kinder das Geschehen in der Pflege- und Auffangstation des Tierheimes mit und lernen viel über den artgerechten Umgang mit Tieren, wie Hunden, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. „An zwei spannenden Tagen wird im Rahmen eines Projekts gemeinsam entdeckt, was eine artgerechte Haltung für Kleintiere bedeutet. Während die Kinder am ersten Tag die Grundlagen der Kleintierhaltung vermittelt bekommen, erleben sie am zweiten Tag ganz praktisch auf einem Erlebnishof, was sie am Tag zuvor gelernt haben. Zum Abschluss wartet ein kleines Quiz auf alle Tier-Kids. Ich bin mir sicher, die Kinder werden das Gelernte in Erinnerung behalten“, stellt Eder eines der Projekte der Preisträgerin vor. Weitere Infos zum Tierschutzpreis: https://mkuem.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/tierschutzpreis-2024-kandidatinnen-und-kandidaten-koennen-ab-jetzt-fuer-ihr-engagement-vorgeschlagen-werden
Verfolgung des Schadstoffverlaufs in Sickerwaessern
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