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Referenzszenarien

Referenzszenarien Welche und wie viele radioaktive Stoffe in einem radiologischen Notfall freigesetzt werden können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Notfallszenarien kann der radiologische Notfallschutz gezielter geplant werden, indem bestimmte Notfallszenarien als Referenzszenarien für verschiedene mögliche Unfallarten dienen. Für diese werden dann Strategien zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte entwickelt. Es gibt unterschiedliche Arten von Unfällen, bei denen radioaktives Material in die Umwelt gelangen kann, zum Beispiel ein Unfall in einem Kernkraftwerk , ein Unfall bei dem Transport radioaktiver Stoffe oder ein Absturz eines Satelliten mit radioaktiven Stoffen an Bord. Von der Art des Unfalls ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind. Davon hängt das jeweilige Gefahrenpotential des Unfalls und die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und Bund ab. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Arten von Unfällen festzulegen und zu charakterisieren. Im Allgemeinen Notfallplan des Bundes (ANoPl) sind die Unfälle in sogenannten „Referenzszenarien“ (früher „Notfallszenarien“) beschrieben. Wozu braucht man Referenzszenarien? Um im Notfall schnell und überlegt handeln zu können, ist die Vorbereitung und Planung sehr wichtig. Mithilfe der unterschiedlichen Referenzszenarien kann der radiologische Notfallschutz gezielter geplant werden. Für jedes dieser Referenzszenarien sind Strategien zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte entwickelt worden. Das wesentliche Ziel dieser Schutzstrategien ist es, die Strahlenexposition von Mensch und Umwelt bei einem Unfall zu reduzieren. Daher werden für jedes Szenario auch unterschiedliche Maßnahmen empfohlen, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Dabei können sowohl frühe Schutzmaßnahmen (wie z. B. Evakuierung, Aufenthalt von Menschen in Gebäuden oder die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten) als auch Strahlenschutzvorsorge-Maßnahmen (wie z. B. Lebensmittelbeschränkungen) eine Rolle spielen. Wer hat die Referenzszenarien festgelegt? Die EU schreibt vor, dass die Notfallschutzplanung ereignis- und szenarienspezifisch sein soll ( Richtlinie 2013/59/EURATOM, Anhang XI ). In Deutschland sind die Referenzszenarien und die darauf abgestimmten Schutzstrategien im Allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegt. Die Referenzszenarien sind Ausgangspunkt, um die radiologischen Auswirkungen des jeweiligen Unfalls abzuschätzen und Schutzstrategien zu planen. In die Schutzstrategien fließen auch aktuelle nationale und internationale Empfehlungen und Konzepte ein. Die Referenzszenarien Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 14.01.2025

Strahlenschutzvorsorge

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat 2016 die Zuständigkeit für das Thema „Strahlenschutzvorsorge“ übernommen. Sie ist damit auch zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt kommt. In der näheren Umgebung einer havarierten kerntechnischen Anlage besteht immer eine sehr ernsthafte akute Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung, und dies ist je nach den Wind- und Wetterverhältnissen auch für die weitere Umgebung bis etwa 100 km Entfernung zu erwarten. Zum Schutz der Bevölkerung können die zuständigen Behörden in diesen hochbetroffenen Gebieten eine oder mehrere der drei Maßnahmen des Katastrophenschutzes ergreifen: Anordnung zum Verbleiben im Haus, Empfehlung zur Einnahme von Iodtabletten und Evakuierung. Die Erhöhung der Umweltradioaktivität nimmt mit zunehmender Entfernung vom Schadensort ab, eine deutliche Erhöhung der Umweltradioaktivität ist aber im Umkreis von hunderten von Kilometern möglich. Es muss jedoch auch in weniger betroffenen Gebieten das Ziel sein, dass die zusätzliche Belastung durch ionisierende Strahlung für die dort lebenden Menschen möglichst gering bleibt. Damit dies gelingt müssen die zuständigen Behörden die Situation fortlaufend beobachten, bewerten und die Bevölkerung informieren, so dass die Menschen die daraus abgeleiteten Verhaltensempfehlungen für sich umsetzen können. Diesem Ansatz ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bei der Überarbeitung der Planung gefolgt, die nun einprägsam als „Strahlenschutzvorsorgeplan“ bezeichnet wird: Dieser Plan präsentiert sich in der Textfassung nun nicht mehr als rein behördliche Notfallplanung, sondern es wurde zusätzlich eine leicht verständliche Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen erklärenden Grafiken geschrieben. Denn gut verständliche Informationen ermöglichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Notfall bestmöglich schützen können. Der Strahlenschutzvorsorgeplan beschreibt das zugrunde gelegte Szenario. gibt grundlegende Informationen zur Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre und zu den Belastungspfaden für Menschen. erläutert, wie mit Modellrechnungen und Messungen die radiologische Lage ermittelt und vorhergesagt wird. beschreibt das System des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland, in dem Bund und Länder eng zusammenarbeiten. stellt dar, wie die Behörden im Ereignisfall arbeiten und gibt Rat, wie jede und jeder selbst die Aufnahme radioaktiver Substanzen vermeiden oder zumindest möglichst stark verringern kann.

Was geschieht, wenn bei einem Störfall Radioaktivität austritt oder auszutreten droht?

Was geschieht, wenn bei einem Störfall Radioaktivität austritt oder auszutreten droht? Gelangen radioaktive Stoffe in die Umgebung, können sie von Menschen eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Darüber hinaus senden sie beim Zerfall ionisierende Strahlung aus, die Körperzellen zerstören oder verändern kann. Der behördliche Katastrophenschutz beinhaltet schadenbegrenzende Maßnahmen wie etwa die Empfehlung zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen, die Empfehlung zum Verlassen des voraussichtlichen Gefährdungsgebiets, die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten, damit gefährdete Bevölkerungsgruppen kein radioaktives Jod in die Schilddrüse aufnehmen, oder andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Empfehlung, keine radioaktiv kontaminierten Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union

Wegweiser Notfallschutz

Wegweiser Notfallschutz Radiologische Notfälle: Notfallszenarien, Folgen und Schutzmaßnahmen Werden radioaktive Stoffe in stark erhöhtem Maße freigesetzt, spricht man von einem radiologischen Notfall . Je nach Art eines radiologischen Notfalls arbeiten Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz im In- und Ausland eng zusammen, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. Automatische Messnetze des BfS und weiterer Institutionen überwachen kontinuierlich die radiologische Lage in der Umwelt Deutschlands. Werden radioaktive Stoffe in stark erhöhtem Maße freigesetzt, spricht man von einem radiologischen Notfall . Die bekanntesten radiologischen Notfälle mit massiven Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt ereigneten sich 1986 in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) in der Ukraine und 2011 in Fukushima in Japan. Was ist ein radiologischer Notfall? Quelle: christian aslund/EyeEm/Stock.adobe.com 2011: Der Unfall von Fukushima 1986: Der Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) Notfallszenarien und Schutzmaßnahmen Welche und wie viele radioaktive Stoffe in einem radiologischen Notfall austreten können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die körperliche und psychische Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls (Notfallszenario) . Bundes- und Länderbehörden, Anlagenbetreiber und/oder Katastrophenschutz im In- und Ausland arbeiten je nach Art eines radiologischen Notfalls eng zusammen, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. Sie ergreifen bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Notfall-Dosiswerte unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte : Frühe Schutzmaßnahmen werden von den Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer angeordnet und umgesetzt. Solche Maßnahmen sind etwa die Evakuierung von Menschen aus Gebieten, die in hohem Maße von radioaktiven Kontaminationen betroffen sein können, oder die Anordnung, dass Menschen zum Schutz vor radioaktiven Stoffen in Gebäuden bleiben sollen. Zum Schutz der Schilddrüse vor radioaktivem Jod kann für Menschen unter 45 Jahren in einem bestimmten Umkreis um einen Freisetzungsort auch die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten angeordnet werden. Vorsorgende Maßnahmen, damit Menschen so wenig radioaktive Stoffe wie möglich mit der Nahrung aufnehmen, können etwa Ernte- und Verkaufsbeschränkungen für Lebensmittel sein. Welche Folgen hat ein radiologischer Notfall für Umwelt und Gesundheit? Video: Abläufe im radiologischen Notfallschutz Jodtabletten richtig einnehmen Nationale und internationale Zusammenarbeit In Deutschland sind die Aufgaben im nationalen radiologischen Notfallschutz auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt. Zum Beispiel tritt bei radiologischen Notfällen mit überregionalen Folgen für die Umwelt ein besonderer Krisenstab unter der Leitung des Bundesumweltministeriums zusammen: das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Es stellt unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung, koordiniert radiologische Messungen , empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Da Strahlung nicht vor Ländergrenzen Halt macht, kooperiert Deutschland im radiologischen Notfallschutz auf internationaler Ebene bilateral mit Nachbarländern sowie europaweit und weltweit. Wer macht was im radiologischen Notfall? BfS unterstützt Bundesumweltministerium und Länderbehörden Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes . Automatische Messnetze des BfS und weiterer Institutionen überwachen kontinuierlich die radiologische Lage in der Umwelt Deutschlands . In einem radiologischen Notfall werden die Messungen intensiviert und durch mobile Messsysteme am Boden und/oder in der Luft ergänzt. Mitarbeitende des BfS üben regelmäßig die Abläufe im Ernstfall – mit Messfahrzeugen am Boden und mit Hubschraubern in der Luft . Im Informationssystem IMIS laufen alle Messergebnisse zusammen. Europäische und weltweite Messnetze wie das International Monitoring System der CTBTO ergänzen die Messungen auf internationaler Ebene. Auch radiologische Messungen am Menschen führt das BfS durch. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 10.10.2024

Vorbereitet für das Unwahrscheinliche

Vorbereitet für das Unwahrscheinliche Radiologischer Notfallschutz nach der Zeitenwende Gastbeitrag von BfS -Präsidentin Dr. Inge Paulini in der Magazinreihe "Moderner Katastrophenschutz" des Behördenspiegel Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat das Sicherheitsempfinden in Europa verändert. Seit Beginn des Krieges ist die Sorge groß, dass kerntechnische Anlagen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Selbst ein Einsatz von Kernwaffen scheint nicht mehr gänzlich ausgeschlossen. Und während die Kämpfe in der Ukraine unvermindert andauern, sorgt seit vergangenem Jahr auch der Krieg im Nahen Osten weltweit für Besorgnis. Krisen, Kriege und Konflikte rücken Gefahren, die lange Zeit undenkbar erschienen, wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung. Schon die Covid-19-Pandemie und die Klimakrise haben für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt – und diese wurde durch die Kriege noch verstärkt. Die sicherheitspolitische Zeitenwende darf sich daher nicht nur auf die militärische Vorbereitung beschränken, sondern muss auch die zivile Verteidigung und insbesondere den Zivilschutz einbeziehen. Vorbereitung auch für vermeintlich unwahrscheinliche Fälle Jodtabletten Viele Bürgerinnen und Bürger stellten zu Beginn des Krieges gegen die Ukraine im Februar 2022 bange Fragen nach Bunkern oder schützender Kleidung. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) verzeichnete ein immenses Informationsbedürfnis zum Thema Jodtabletten im Zusammenhang mit einem möglichen Austritt von radioaktiven Stoffen . Die Frage danach, wie man sich selbst und die Nächsten im Katastrophenfall schützen kann, ist wieder relevant geworden. Um die Bevölkerung in einer Krise schützen zu können, braucht es gute Vorbereitung, auch für vermeintlich unwahrscheinliche Fälle, eine enge Abstimmung aller Akteure und eine verständliche Kommunikation – und das dauerhaft. Zivil- und Katastrophenschutz sind nicht nur bei oder kurz nach einem Ereignis von Bedeutung. Radiologisches Lagezentrum als übergeordneter Krisenstab Deutschland hat sich für einen möglichen radiologischen Notfall in den vergangenen Jahren gut aufgestellt. Nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima 2011 wurden hierzulande viele Prozesse noch einmal überarbeitet und verbessert. So ist das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ) als übergeordneter Krisenstab für radiologische Notfälle eingerichtet worden. Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen bewerten unter Federführung des Bundesumweltministeriums die Lage und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab. Ziel ist es, Informationen an zentraler Stelle zusammenzuführen und im Notfall schlanke Strukturen zu nutzen. Maßgebliche Abläufe sind in einem Allgemeinen Notfallplan festgelegt, der 2023 verabschiedet wurde. Das BfS ist im Radiologischen Lagezentrum für die Messungen der Radioaktivität , für das Erstellen von sogenannten Lagebildern , die einen Überblick über den Unfall sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen enthalten, sowie für die Krisenkommunikation zuständig. 1.700 Sonden zur Messung von Radioaktivität Dafür verfügt das Bundesamt über ein umfassendes Radioaktivitätsmessnetz : Mit 1.700 Messsonden über ganz Deutschland verteilt ist das Messnetz für die sogenannte Ortsdosis -Leistung ( ODL ) das umfangreichste weltweit. Damit verfügt Deutschland über ein effektives Frühwarnsystem. Wenn der Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, wird automatisch eine Meldung ausgelöst. Die Fachleute des BfS beobachten auch die Situation in der Ukraine seit Beginn des Krieges intensiv. Ein möglicher Unfall mit radioaktiven Stoffen in der Ukraine hätte für Deutschland voraussichtlich nur begrenzte Auswirkungen. Im schlimmsten Fall könnten bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht mehr in den Handel gebracht werden und dürften nicht mehr verzehrt werden. Selbst bei der Reaktorkatastrophe von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) 1986 waren weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, wie etwa Jodtabletten oder gar Evakuierungen, nicht erforderlich. Anerkennung als Teil der kritischen Infrastruktur erforderlich Auch nach dem Atomausstieg in Deutschland müssen wir mit Blick auf das europäische Ausland und mögliche internationale Krisen reaktionsfähig sein. Zu den wichtigen Aufgaben der nächsten Jahre zählen das ODL -Messnetz gegen Angriffe von außen zu schützen und die Durchhaltefähigkeit der Krisenstäbe in langen Bedrohungslagen zu stärken. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Aus Sicht des BfS ist das Radiologische Lagezentrum elementar für die nationale Krisenvorsorge und muss deshalb als Teil der kritischen Infrastruktur anerkannt werden. Auch in einer Multi-Krise darf die Einsatzfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Zivilschutz ist ein zentrales sicherheitspolitisches Handlungsfeld im Rahmen der Gesamtverteidigung, das weiterentwickelt und ausgebaut werden muss. Dafür braucht es die entsprechende Ausstattung und politische Unterstützung. Zugleich braucht es einen Bewusstseinswandel, um für künftige Krisen gewappnet zu sein: Dafür müssen sich die einzelnen Akteure - vom Bundeskanzler bis zum Landrat oder zur Bürgermeisterin und zu den Einsatzkräften - stärker vernetzen. Erforderlich ist ein gemeinsames Verständnis unterschiedlicher Katastrophenszenarien aus allen Bereichen sowie die Bereitschaft, nicht nur auf den eigenen kleinen Bereich zu achten, sondern auf den kompletten Prozess. Schnittstellen müssen berücksichtigt und Auswirkungen auf andere Bereiche, etwa in Wirtschaft und Gesellschaft, stärker bedacht werden. Auch heikle Themen müssen benannt werden Ein weiterer wichtiger Baustein des Krisenmanagements ist die Kommunikation. 2022 gab nur knapp die Hälfte der Befragten in einer Studie des BfS an, sie vertraue darauf, dass der Staat sie im Falle eines Unfalls in einem Kernkraftwerk schützen werde. Zugleich zeigte die Studie, dass Aufklärungsbedarf dahingehend besteht, wie sich die Bevölkerung bei einem möglichen Unfall im Umgang mit radioaktiven Stoffen verhalten soll. Hier besteht weiterhin deutlicher Verbesserungsbedarf. Bürgerinnen und Bürger müssen über mögliche Bedrohungen im Bilde sein und wissen, wie sich davor schützen können. Auch heikle Themen müssen klar benannt werden. Dazu gehört, über die Risiken des Einsatzes von Kernwaffen und die möglichen Folgen öffentlich transparent zu informieren. Wir können nicht erwarten, dass uns die Menschen vertrauen, wenn wir nicht offen mit Informationen zu Risiken umgehen. Dies alles erfordert einen dauerhaften Einsatz für den Zivil- und Katastrophenschutz. Um auch auf Dauerbedrohungslagen entsprechend reagieren zu können, braucht es Ressourcen und den Willen zur intensiven Zusammenarbeit, kurz: Es braucht politische Priorität. Diese aufrecht zu erhalten, auch wenn die Aufmerksamkeit möglicherweise wieder nachlässt, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Stand: 20.09.2024

Integriertes Mess- und Informationssystem IMIS

Integriertes Mess- und Informationssystem IMIS Das BfS betreibt das integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ). Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden im IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt. Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Aufgabe des integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) ist es, die Umwelt kontinuierlich zu überwachen, um schnell und zuverlässig bereits geringfügige Änderungen der Radioaktivität in der Umwelt flächendeckend erkennen sowie langfristige Trends erfassen zu können. An diesem Messprogramm zur Überwachung der Umwelt sind mehr als 50 Labore bei Bundesbehörden und in den Ländern beteiligt. Kontinuierlich arbeitende Messnetze sind für die Überwachung der Radioaktivität am Boden, in der Atmosphäre, in den Bundeswasserstraßen sowie in Nordsee und Ostsee eingerichtet. Sie liefern permanent aktuelle Messdaten. Zusätzlich werden im Routinebetrieb bundesweit jährlich mehr als 10.000 Proben aus der Luft, dem Wasser, dem Boden, Nahrungsmitteln, Futtermitteln und weiteren Umweltbereichen entnommen und Messungen durchgeführt. Schnelle Erfassung der radiologischen Lage Das IMIS ist vor allem für eine schnelle Erfassung der radiologischen Lage in einer Notfallsituation ausgelegt. Um Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt treffen zu können, muss das IMIS drei Informationen umgehend und zuverlässig liefern: Welche Gebiete sind betroffen und wie hoch sind die Kontaminationen? Welche Radionuklide spielen eine Rolle? Wie hoch sind die aktuelle und die zu erwartende Strahlenbelastung der Menschen in betroffenen Gebieten? Organisatorische Gliederung Das IMIS setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die eng miteinander verflochten und aufeinander abgestimmt sind. In einem radiologischen Notfall wird das IMIS als ein Instrument zur Erfüllung der Aufgaben des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) eingesetzt. Dabei lassen sich drei Ebenen unterscheiden: Messungen der Umweltkontamination und prognostische Dosisabschätzungen , Prüfung, Zusammenführung, Aufbereitung und Darstellung der Ergebnisse, die in Lageberichte als Produkt des RLZ münden, Übermittlung der Lageberichte an die Kopfstelle des RLZ im Bundesumweltministerium ( BMUV ). Geschichte und Einsatzgebiete Geschichte Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) Messstrategien im Notfall Labore Geschichte Errichtung des Messsystems: Konsequenz aus Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) Beim Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) im Jahr 1986 zeigte sich, dass die Vorbereitungen auf eine großräumige Kontamination der Umwelt nicht ausreichend waren: Die Messungen wurden nicht systematisch durchgeführt und waren nicht aufeinander abgestimmt. Die Dosisabschätzungen sowie der Datenaustausch über Telefax und Fernschreiber waren zeitaufwändig und schwierig. Eine Darstellung der Ergebnisse fand allenfalls in Form von Tabellen statt. Die Erstellung übersichtlicher Graphiken war kompliziert und wurde deshalb so gut wie nicht praktiziert. Dies hat dazu beigetragen, dass die Situation von verschiedenen Stellen unterschiedlich bewertet wurde, was zu erheblichen Verunsicherungen in der Bevölkerung führte. Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen wurde noch im Jahr 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz ( StrVG ) verabschiedet, das bis zum Jahr 2017 die gesetzliche Grundlage für das "Integrierte Mess- und Informationssystems für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt" ( IMIS ) war. Die betreffenden Bestimmungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes wurden in das aktuelle Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) übernommen. Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Das BfS betreibt ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung durch die kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Das ODL-Messnetz besteht aus rund 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend über Deutschland verteilt sind. Das ODL -Messnetz besitzt eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte radioaktive Kontaminationen in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. Gamma-Ortsdosisleistung beinhaltet natürliche Strahlung Mit dem ODL -Messnetz wird auch die natürliche Strahlung erfasst, der der Mensch ständig ausgesetzt ist. Die gemessene Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) erfasst die terrestrische Komponente, die durch überall im Boden vorkommende natürliche Radionuklide verursacht wird. Ursache sind Spuren von Kalium, Uran und Thorium, die natürliche Bestandteile von Gesteinen, Böden und Baumaterialien sind. Diese natürliche Strahlung führt im Routinebetrieb zu regelmäßig registrierten Messwerten. Daneben ist der Mensch einer natürlichen Strahlung ausgesetzt, die ihren Ursprung im Weltraum hat und abgeschwächt durch die Atmosphäre die Erdoberfläche erreicht ( Höhenstrahlung , kosmische Strahlung ). Die ODL wird in der Einheit Mikrosievert pro Stunde angegeben. Die natürliche ODL bewegt sich in Deutschland je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 0,05 und 0,18 Mikrosievert pro Stunde. Aktuelle Messwerte online einsehen Auf der BfS -Internetseite ODL -Info zeigt eine Karte die Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) an den betriebsbereiten Messstellen des ODL -Messnetzes des BfS . Der aktuelle Messwert ist dabei der letzte verfügbare Stundenmittelwert. Die Messwerte werden täglich von Experten auf mögliche Besonderheiten und Fehler durch defekte Sonden geprüft und anschließend an das IMIS übermittelt. Wie auch weitere Daten zur Umweltradioaktivität in Deutschland werden die ODL -Messdaten auch im BfS -Geoportal für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Weitere Informationen Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Messstrategien im Notfall Messung der Strahlenbelastung im Notfall In einem Notfall wird das IMIS in den "Intensivbetrieb" versetzt und es wird ein "Intensivmessprogramm" durchgeführt, um die radiologische Lage schnell und flächendeckend zu erfassen. Während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke: Messnetze im Einsatz Wichtigste Hilfsmittel in der Phase während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke sind die automatischen Messnetze des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) zur Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung ( Ortsdosisleistung , ODL - ) und des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) zur Bestimmung der Konzentrationen der einzelnen Radionuklide in der Luft. Bei einem Unfall werden die Messergebnisse der ODL von zirka 1.700 Standorten im Zehn-Minuten-Rhythmus abgerufen. So können die Ausbreitung einer radioaktiven Schadstoffwolke annähernd in Echtzeit verfolgt und die betroffenen Gebiete sehr schnell eingegrenzt werden. Parallel dazu liefern die 48 Stationen des Luftmessnetzes des Deutschen Wetterdienstes die Konzentrationen radioaktiver Stoffe in der Luft im Zwei-Stunden-Takt. Die Messungen des ODL -Messnetzes und der DWD -Stationen bilden die Grundlage, um die äußere Strahlenbelastung und die durch das Einatmen radioaktiver Stoffe erhaltene Dosis abzuschätzen. Beides wird für die in der Frühphase relevanten Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bewertet (Katastrophenschutzmaßnahmen bezüglich des Verbleibens im Haus, der Einnahme von Jodtabletten und der Evakuierung). Nach Durchzug einer radioaktiven Wolke: Ablagerung am Boden Nach dem Durchzug der Wolke werden Übersichtskarten erstellt, die die Kontamination der Umwelt darstellen. Diese Übersichtskarten sind dazu geeignet, die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und die Fortsetzung der Radioaktivitätsmessungen zu optimieren. Zur Erstellung der Übersichtskarten dienen vor allem Messungen der ODL und der In-situ-Gammaspektrometrie , mit denen das Ausmaß der Radionuklidablagerungen auf dem Boden vor Ort analysiert wird. Für die Erfassung kleinräumiger, inhomogener Ablagerungen stehen mit Hubschraubern und Messfahrzeugen mobile Einheiten zur Verfügung. Messschwerpunkt landwirtschaftliche Produkte Nachdem die radioaktive Wolke aus einer Region abgezogen ist, liegt ein Fokus auf der Untersuchung der potentiellen Kontamination landwirtschaftlicher Produkte. Werden in der Region keine Katastrophenschutzmaßnahmen ergriffen und ist somit die Entnahme von Proben landwirtschaftlicher Produkte erlaubt, richten die Messstellen der Bundesländer den Schwerpunkt ihrer Messungen zunächst auf die repräsentativen Umweltmedien Blattgemüse, Milch und Gras und anschließend auf erntereife Produkte. Messungen werden in den Gebieten verdichtet, in denen die bereits vorliegenden Messwerte erhöhte Aktivitäten anzeigen und die Überschreitung der EU -Höchstwerte zu befürchten ist. Das Intensivmessprogramm geht situationsabhängig und schrittweise wieder in das Routinemessprogramm über. Intensivierte Messungen werden in dieser Phase weiter in Bereichen durchgeführt, in denen (auch zeitverzögert) noch erhöhte Aktivitätskonzentrationen auftreten können, wie zum Beispiel in der Milch bei einer Winterfütterung mit kontaminiertem Heu. Labore Messlabore des Bundes und der Länder In das IMIS fließen Daten aus einer Vielzahl von Laboren aus Bund und Ländern ein. Messlabore des BfS Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist mit hochspezialisierten Laboren in der Lage, Radionuklide in praktisch allen Medien wie etwa Wasser, Boden, Luft und Lebensmitteln zu bestimmen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Emissionsüberwachung von Kernkraftwerken über die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt bis hin zur Spurenanalyse radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens . Weitere Messlabore des Bundes Weitere Bundeseinrichtungen, deren Labormessungen in das IMIS einfließen bzw. die Messwerte der Länderlabore prüfen, sind der Deutsche Wetterdienst ( DWD ) die Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) das Max-Rubner-Institut ( MRI ) und das Johann Heinrich von Thünen-Institut . Messlabore der Länder Etwa 40 spezialisierte Labore der Länder bestimmen die Radioaktivitätskonzentration verschiedener Umweltmedien, beispielsweise Trinkwasser oder Lebens- und Futtermittel. Dabei werden einheitliche Probeentnahme- und Messverfahren angewendet. Im Routinebetrieb werden im Jahr rund 10.000 Proben gemessen. Daten sind öffentlich Die von den Laboren für das IMIS ermittelten Daten sind im Geoportal des BfS öffentlich zugänglich. Weitere Informationen Labore des BfS zur Analyse und Messung radioaktiver Stoffe Spurenanalyse im BfS Allgemeine Umweltüberwachung ( BMUV ) Emissionsüberwachung von Kernkraftwerken Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt Information und Dokumentation: Austausch von Informationen über IMIS Alle Mess- und Prognoseergebnisse aus dem Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ) werden in der Zentralstelle des Bundes ( ZdB ) beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) gesammelt, ausgewertet und in Form von Tabellen, Grafiken und Karten dargestellt. Fachbehörden des Bundes, die sogenannten Leitstellen, prüfen die Daten und Auswertungsergebnisse auf Plausibilität. Das IMIS vernetzt rund 70 Institutionen (Bundesbehörden, Landesministerien und -behörden, Landesmessstellen etc. ) mit mehreren hundert geschulten IMIS -Nutzer*innen, die spezielle Webanwendungen für die Arbeit mit den zentralen IMIS -Komponenten verwenden. Für ein schnelles und angemessenes Handeln ist es notwendig, die Daten und Informationen sehr schnell und zeitgleich allen Entscheidungsträgern in Bund- und Ländern zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde die " Elektronische Lagedarstellung " ( ELAN ) entwickelt. Elektronische Lagedarstellung ( ELAN ) In ELAN werden alle für die Beurteilung eines Ereignisfalls, z. B. ein Zwischenfall in einem Kernkraftwerk, relevanten Informationen und Ergebnisse aus dem IMIS bereitgestellt. So ist gewährleistet, dass alle am Management einer Unfallsituation beteiligten Stellen schnell über dieselben Informationen verfügen und handlungsfähig sind. Internationaler Informationsaustausch Im internationalen Maßstab erfolgt ein bilateraler Informations- und Datenaustausch mit der Schweiz, Frankreich den Niederlanden und Österreich ebenfalls über IMIS . Übergreifend werden über die Datenaustauschplattformen EURDEP der EU mit den europäischen Staaten und IRMIS der IAEA mit weltweiten Partnern Informationen über die Radioaktivität in der Umwelt und die Strahlenbelastung in Folge von nuklearen Notfällen geteilt. Berichte Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung Das BfS stellt die in der Bundesrepublik Deutschland gemessenen und erhobenen Daten zur Umweltradioaktivität jährlich zusammen und berichtet hierzu mit verschiedenen Themenschwerpunkten. Jedes Jahr werden die Ergebnisse in dem Bericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" zusammengefasst. Stand: 10.09.2024

Notfall-Dosiswerte

Notfall-Dosiswerte Notfall -Dosiswerte geben an, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung des Menschen in einem radiologischen Notfall welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten. Für die Schutzmaßnahmen "Aufenthalt von Menschen in Gebäuden" bzw. "Evakuierung" ist der Notfall -Dosiswert eine effektive Dosis von 10 bzw. 100 Millisievert innerhalb von 7 Tagen. Für die Schutzmaßnahme "Einnahme von Jodtabletten" ist der Notfall -Dosiswert eine Organdosis der Schilddrüse von 50 Millisievert für Kinder bis 18 Jahren und Schwangere bzw. 250 Millisievert für Personen von 18 bis 45 Jahren innerhalb von 7 Tagen. Um in einem radiologischen Notfall schnell und angemessen handeln zu können, ist es notwendig, vorab festzulegen, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung des Menschen Maßnahmen ergriffen werden sollten. Daher gibt es " Notfall -Dosiswerte" – das sind Dosiswerte, bei deren Überschreitung gehandelt wird, damit Mensch und Umwelt in einem radiologischen Notfall so wenig ionisierender Strahlung wie möglich ausgesetzt sind. Sie sind in der Notfall-Dosiswerte-Verordnung festgelegt. Als Bewertungsmaßstab dient die Dosis der Strahlung . Sie gibt an, wieviel Strahlung ein Mensch – im Verhältnis zu seiner Masse - aufgenommen hat. Notfall -Dosiswerte werden in der Einheit Millisievert ( mSv ) angegeben. Dosiswerte lassen sich vor bzw. während einer Freisetzung von Radioaktivität durch Prognosen abschätzen. Die Prognosen helfen, rechtzeitig auf drohende Freisetzungen von Radioaktivität zu reagieren und bestmögliche Schutzmaßnahmen zu starten. Das BfS betreibt hierfür das Entscheidungshilfesystem RODOS . Wird Radioaktivität bereits freigesetzt, können aktuelle radiologische Umwelt-Messdaten die vorab prognostizierten Dosiswerte präzisieren. Dabei helfen auch Messungen an Menschen , die in einem radiologischen Notfall Strahlung ausgesetzt waren. Wozu braucht man Notfall-Dosiswerte? In einem radiologischen Notfall gibt es unterschiedliche frühe Schutzmaßnahmen: die Evakuierung von Menschen, der Aufenthalt von Menschen in Gebäuden und die Einnahme von Jodtabletten . Feste Notfall -Dosiswerte geben an, ab wann welche Maßnahme aus Strahlenschutzgründen durchgeführt werden soll. Dabei spielen für unterschiedliche frühe Schutzmaßnahmen auch unterschiedliche Dosis -Arten eine Rolle: Für die Einnahme von hochdosierten Jodtabletten ist nur die Organdosis der Schilddrüse relevant. Das ist die Dosis , die nur auf die Schilddrüse wirkt. Damit in einem radiologischen Notfall die Schilddrüse kein radioaktives Jod aufnehmen kann, sollen hochdosierte Jodtabletten die Schilddrüse vorher mit nicht-radioaktivem Jod sättigen. Der Notfall -Dosiswert für diese Maßnahme ist daher ein Organdosiswert für die Schilddrüse. Für die Notfall -Dosiswerte der Maßnahmen "Evakuierung" und "Aufenthalt von Menschen in Gebäuden" wird die effektive Dosis als Maß genommen. Die effektive Dosis ist die Summe aller Organdosen, beschreibt also die Wirkung der Strahlung auf den gesamten Körper. Notfall -Dosiswerte dienen als Maßstab dafür, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken ( z. B. bei der Evakuierung von Krankenhäusern) dabei entstehen. Wird ein Notfall -Dosiswert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus. Liegen die Dosiswerte unterhalb des jeweiligen Notfall -Dosiswertes, sind die frühe Schutzmaßnahmen unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit zu erörtern. Die Strahlenbelastung der Menschen soll in jedem Fall so gering wie vernünftigerweise erreichbar gehalten werden. Notfall-Dosiswerte im Überblick Maßnahme zum Schutz vor Katastrophen Organdosis (Schilddrüse) Effektive Dosis Integrationszeiten und Expositionspfade Aufenthalt von Menschen in Gebäuden 10 Millisievert Äußere Strahlenexposition in 7 Tagen und effektive Folgedosis durch in diesem Zeitraum inhalierte Radionuklide Einnahme von Jodtabletten 50 Millisievert (Kinder bis zu 18 Jahren sowie Schwangere) 250 Millisievert (Personen von 18 bis 45 Jahren) Im Zeitraum von 7 Tagen inhaliertes radioaktives Jod einschließlich der Folge- Äquivalentdosis Evakuierung 100 Millisievert Äußere Strahlenexposition in 7 Tagen und effektive Folgedosis durch in diesem Zeitraum inhalierte Radionuklide Katastrophenschutzmaßnahmen Aufenthalt von Menschen in Gebäuden / Evakuierung Einnahme von Jodtabletten Aufenthalt von Menschen in Gebäuden / Evakuierung Maßnahmen "Aufenthalt von Menschen in Gebäuden" und "Evakuierung" Für die frühe Schutzmaßnahme "Aufenthalt von Menschen in Gebäuden" ist der Notfall-Dosiswert eine effektive Dosis von 10 Millisievert ; für die frühe Schutzmaßnahme "Evakuierung" ist der Notfall-Dosiswert eine effektive Dosis von 100 Millisievert . Diese effektive Dosis setzt sich zusammen aus der Dosis , die ein Erwachsener erhalten würde, wenn er sich während des Unfalls 7 Tage durchgehend im Freien aufhalten würde: dabei wirkt sowohl die Strahlung von außen ("äußere Exposition ") als auch die Strahlung durch eingeatmete radioaktive Teilchen ("innere Exposition "), und der Dosis , die dieser Erwachsene aus der in den folgenden Monaten und Jahren aus den radioaktiven Teilchen abgegebenen Strahlung erhalten würde, die über die Atmung in diesen 7 Tagen in den Körper aufgenommen und nicht gleich wieder ausgeschieden wurde (effektive Folgedosis). Manche radioaktiven Teilchen verbleiben nur kurz im Körper und werden über den Stoffwechsel schnell ausgeschieden, andere werden in die Knochen eingebaut und verbleiben dort bis sie zerfallen. Je nach Halbwertszeit des jeweiligen Radionuklids vergehen bis zum Zerfall Sekunden bis Jahrzehnte. Einnahme von Jodtabletten Maßnahme "Einnahme von Jodtabletten" Für die frühe Schutzmaßnahme "Einnahme von Jodtabletten" ist der Notfall -Dosiswert für Kinder bis 18 Jahren und Schwangere eine Organdosis der Schilddrüse von 50 Millisievert sowie für Erwachsene zwischen 18 und 45 Jahren eine Organdosis der Schilddrüse von 250 Millisievert . Die Organdosis setzt sich zusammen aus der Dosis des eingeatmeten ("inhalierten") radioaktiven Jod ( Radiojod ), wenn man sich während einer Freisetzung von Radioaktivität 7 Tage lang durchgehend im Freien aufhalten würde, und der Dosis , die aus der Strahlung des in der Schilddrüse eingelagerten Jods in den folgenden Monaten resultieren würde (das langlebigste Jod-Isotop Jod-131 hat eine Halbwertszeit von 8 Tagen und ist zu 99,9 % nach 80 Tagen zerfallen). Über 45-Jährige sollten von einer Einnahme der Jodtabletten absehen, da mit steigendem Alter häufiger Stoffwechselstörungen der Schilddrüse auftreten. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Nebenwirkungen einer Jodblockade. Zudem nimmt mit steigendem Alter die Wahrscheinlichkeit stark ab, an durch ionisierende Strahlung verursachtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 31.07.2024

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz

Aufgaben von Bund, Ländern und Betreibern im radiologischen Notfallschutz Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall , muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Notfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben"). Anlageninterner Notfallschutz: Aufgabe des Anlagenbetreibers In einer kerntechnischen Anlage - wie zum Beispiel einem Kernkraftwerk - ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb der kerntechnischen Anlage dafür sorgen sollen, dass keine gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen können. Kommt es trotz allem zu einem radiologischen Notfall , muss der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen benachrichtigen (für die Aufsicht von kerntechnischen Anlagen sind meist die Umweltministerien in den Ländern und das Bundesumweltministerium zuständig). Anlagenexterner Notfallschutz: Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Für den anlagenexternen Notfallschutz sind staatliche Behörden verantwortlich. Sie leiten auf Basis einer Bewertung der radiologischen Lage durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes ( RLZ-Bund ) schnellstmöglich die notwendigen Notfallschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ein. Dadurch sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe geschützt werden. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Notfalls mit radiologischen Folgen für Mensch und Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums ( BMUV ) einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum des Bundes . Kommt es zu einem radiologischen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das Radiologische Lagezentrum des Bundes unter anderem Bundes- und Länderbehörden ein einheitliches Lagebild zur radiologischen Situation zur Verfügung. Zudem koordiniert es radiologische Messungen, empfiehlt Schutzmaßnahmen und informiert die Bevölkerung. Als Beratergremien des Bundesumweltministeriums unterstützen die Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) und die Strahlenschutzkommission ( SSK ) das Radiologische Lagezentrum bei der Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus arbeitet das RLZ-Bund eng mit den Ländern zusammen. Bundesländer führen Katastrophenschutzmaßnahmen durch In einem radiologischen Notfall stimmen sich die Länder mit dem Bund über notwendige Katastrophenschutzmaßnahmen ab und führen diese durch. Die Katastrophenschutzbehörden der Länder veranlassen zum Beispiel, dass die Bevölkerung im Haus bleibt und Fenster und Türen schließt, um die Dosis durch externe Strahlung und Inhalation zu vermindern. Reicht dies nicht aus, wird die betroffene Bevölkerung evakuiert. Darüber hinaus organisieren sie die Verteilung von hochdosierten Jodtabletten , deren Einnahme bei Kindern und Erwachsenen Schilddrüsenkrebs vorbeugen soll. Das Technische Hilfswerk ( THW ), die Polizei, die Feuerwehr und verschiedene Hilfsorganisationen unterstützen die Länderbehörden. Nachdem die radioaktive Wolke abgezogen ist, verbleiben radioaktive Stoffe auf dem Boden und in der Nahrung. Die Länder ermitteln dann die Kontamination von Nahrungs- und Futtermitteln durch Probenahme und Messungen. Sämtliche Ergebnisse werden an das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivitä t ( IMIS ) übermittelt. Längerfristige Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall Um die längerfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung nach einem radiologischen Notfall so gering wie möglich zu halten, steht den Behörden ein Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Diesen hat der Bund mit Hilfe des BfS entwickelt. Er wird zurzeit mit Erkenntnissen nach dem Unfall in Fukushima fortgeschrieben. Der Maßnahmenkatalog enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Notfall , wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 25.06.2024

Die radiologische Situation in Berlin

Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität , die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Radioaktive Stoffe sind in erheblicher Menge bei den über 600 oberirdischen Tests von Kernwaffen in den Jahren zwischen 1945 und 1980 freigesetzt und verbreitet worden (“Fallout”). Sie konnten auch in Berlin nachgewiesen werden. Ein weiterer messbarer Anstieg der Umweltradioaktivität war in Berlin nach dem Unfall im ukrainischen Kernkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 zu verzeichnen. Radioaktive Stoffe wurden durch den Brand bei diesem Unglück hoch in die Atmosphäre gerissen. Vom 05. bis 09. Mai des Jahres 1986 zog eine Fahne mit Luft aus dem Unfallgebiet über Berlin. Zu Ablagerungen kam es vor allem dort, wo Regen radioaktive Stoffe aus der Luft niederschlug (Washout). In Berlin regnete es in der ersten Maiwoche nicht. Die Belastung blieb sowohl absolut als auch im Vergleich zu anderen deutschen Regionen sehr gering. Die Aktivität der in Berlin produzierten Lebensmittel (z.B. Rohmilch) ist ein Abbild der örtlichen Umweltbelastung. Die Aktivität der in Berlin konsumierten Lebensmittel (die aus allen Weltteilen kommen können), ist ein Abbild der Verbreitung der radioaktiven Stoffe. Zur Untersuchung dient die Gesamtnahrung, die eine Person an einem Tag an Getränken und Speisen verzehrt. Es wird dazu ein Personenkreis ausgewählt, für den die Verpflegung überschaubar ist (z.B. Krankenhauspatienten oder Häftlinge). Für diese beiden Medien (produzierte und konsumierte Lebensmittel) liegen Messreihen seit etwa 50 Jahren vor. Die Proben werden auf ihre Caesium-Aktivität hin untersucht. Da der radioaktive Stoff Caesium (Cs-137) eine Halbwertzeit von 30 Jahren aufweist und bei allen Kernspaltungen gebildet wird, eignet er sich für solche Langzeituntersuchungen. Die Belastung der Gesamtnahrung war nach dem Tschernobyl-Unfall in etwa so hoch wie 1965/66. Dieser geringe Anstieg erklärt sich dadurch, dass die räumliche Verbreitung der Radioaktivität auf Teile Europas und Asiens beschränkt war. Die Kernwaffenversuche belasteten die gesamte Erdoberfläche mit radioaktiven Stoffen. Dementsprechend waren Produkte aus allen Anbaugebieten betroffen. Die Gesamtnahrung setzt sich aus Einzellebensmitteln vieler Ursprungsgebiete zusammen. Der Tschernobyl-Effekt wurde dadurch teilweise ausgemittelt. Den Bericht zur radiologischen Situation in Berlin 25 Jahre nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl finden Sie hier: Während in den meisten Lebensmitteln wie, Milch, Gemüse, Obst und Fleisch der Gehalt an Caesium inzwischen weit unterhalb von einem Becquerel pro Kilogramm bzw. pro Liter liegt, können Lebensmittel aus Waldgebieten wie Pilze, Wildfleisch, Wildbeeren und selbst Teichfisch auch heute noch deutlich höhere Aktivitäten aufweisen. Sie sind damit praktisch die einzigen Lebensmittel, deren Aktivität eventuell noch auffällt. Pilze können große Flächen des Waldbodens durchwurzeln und haben die Eigenschaft, Caesium einzusammeln und in sich anzureichern. Diese Pilze sind Teil der Nahrung des Wildes. In Maronenröhrlingen aus Berlin wurden in den vergangenen Jahren noch Caesium Aktivitäten von bis zu 150 Bq/kg gemessen, in Steinpilzen bis zu 90 Bq/kg. Zum Vergleich, in den höher kontaminierten Regionen Deutschlands wurden für Maronenröhrlinge noch bis zu mehreren 1000 Bq/kg und für Steinpilze bis zu mehreren 100 Bq/kg gemessen. In Proben von Rehfleisch aus Berlin wurden Werte zwischen 7 und 90 Bq/kg gemessen. Die Werte sind allmählich fallend. Bei Wildschweinen hingegen ist keine kontinuierliche Abnahme der radiologischen Belastung festzustellen. Das liegt daran, dass Wildschweine bei ihrer Nahrungsaufnahme neben Pflanzen auch Erde zu sich nehmen und sich gern von Hirschtrüffeln ernähren, einer besonders belasteten Pilzart. Gelegentlich findet man daher sogar einen Anstieg der Aktivität in Wildschweinfleisch. Orientiert man sich an dem für die Einfuhr in die EG festgelegten Grenzwert von 600 Bq/kg Caesium, liegen die Messwerte für Pilze- und Wildproben aus Berlin weit unter dieser Grenze. Der Gehalt eines Umweltmediums an radioaktivem Caesium nimmt dennoch aus zwei Gründen ständig ab: Zum einen zerfallen die Atome mit einer praktisch nicht beeinflussbaren Geschwindigkeit, so dass sich die Menge alle 30 Jahre halbiert, zum anderen nimmt das Caesium am allgemeinen Stoffwechsel teil und örtliche erhöhte Konzentrationen verteilen sich und verflachen allmählich. Das Ergebnis der Pilzuntersuchungen ist nun, dass die Konzentrationen in Deutschland so weit gesunken sind, dass der Genuss aus radiologischer Sicht nicht mehr bedenklich erscheint. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Pilze kein häufig verzehrtes Lebensmittel sind und, dass sie ebenso wie Caesium auch andere Stoffe wie z.B. giftige Schwermetalle in sich anreichern und daher im allgemeinen vom Verzehr großer Mengen abgeraten wird. Der Einfluss der zivilisatorisch bedingten Strahlenbelastung durch kerntechnische Anlagen, Atombombenversuche und den Reaktorunfall in Tschernobyl wird in der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend überwacht. Auch die Strahlenmessstelle des Landes Berlin ist in dieses überwachungsprogramm eingebunden. Die hauptsächliche Strahlenbelastung von Personen, nämlich im Durchschnitt fast die Hälfte, rührt von medizinischen Anwendungen her. Von Mensch zu Mensch schwankt dies, je nach dem ob der bzw. diejenige schon einmal geröntgt wurde oder ob eine Radiotherapie angesetzt war. Durchschnittlich ein Viertel der Belastung rührt von dem natürlichen radioaktiven Gas Radon her, das überall (aber im unterschiedlichen Maß – in Berlin dank der “sandigen“ Geologie nur in geringer Menge) aus dem Boden strömt. Ein weiteres Viertel ist etwa zu gleichen Teilen auf natürliche radioaktive Stoffe in der Nahrung, auf die Höhenstrahlung (aus dem Weltall) und die Bodenstrahlung (von natürlichen radioaktiven Stoffen im Erdboden) zurückzuführen. In Berlin ist wegen der geologischen Verhältnisse die natürliche radiologische Belastung sehr gering. Das gilt dank der Gunst des Wetters 1986 auch für die unfallbedingte Belastung. Die zusätzliche Dosisbelastung der Berliner Bevölkerung im Zeitraum nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl betrug weniger als 5 % der mittleren Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide – das ist etwa soviel wie die Zusatzbelastung durch die Höhenstrahlung bei einem Transatlantikflug. Am 11. März kam es in Japan in Folge eines schweren Erdbebens und des nachfolgenden Tsunami im Atomkernkraftwerk (AKW) Fukushima II zu einem Unfall. Radioaktivität trat zeitweise aus, da die AKW-Blöcke von der Energiezufuhr abgeschnitten waren und dadurch nicht ausreichend gekühlt werden konnten. In den Medien wurden immer wieder Vergleiche zum Tschernobylunfall von 1986 gezogen. Die beiden Unfälle unterscheiden sich jedoch grundlegend, insbesondere da in Japan kein Brand radioaktive Stoffe in die oberen Luftschichten verbracht hat. Diese Gedankenverbindung hat viele Menschen in Deutschland und ganz Europa verunsichert. Dies spiegelte sich deutlich an Meldungen über steigende Verkaufszahlen von Strahlenmessgeräten und Jodtabletten. Problematisch ist, dass eine zuverlässige Ermittlung der Messdaten ohne Fachwissen nicht möglich ist. Besonders gefährlich ist der Trend Jodtabletten ohne medizinische Notwendigkeit einzunehmen, da dies gesundheitliche Schäden hervorrufen kann. Vor einer vorsorglichen Jodeinnahme muss daher gewarnt werden. Weitergehende Informationen zum Jod erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . Die Entfernung zu Deutschland und die vorherrschenden Wetterbedingungen führten dazu, dass Europa nicht durch in Japan freigesetzte Radioaktivität gefährdet ist. Radioaktivität ist nicht in gesundheitsbedenklicher Konzentration in Deutschland angekommen. Das System zur überwachung des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser kann selbst geringfügige änderungen bzw. Erhöhungen der Radioaktivität in der Umwelt registrieren. Radioaktive Stoffe aus Japan können inzwischen in geringsten Spuren an deutschen Feinmessstellen nachgewiesen werden. Die Konzentration ist allerdings so gering, dass nach bisherigem Kenntnisstand keine Erhöhung der Umweltradioaktivität zu verzeichnen sein wird. Die Messergebnisse können auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz eingesehen werden.

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