Das Projekt "Konflikte um naturale Grundstoffe vom 18. bis zum 20. Jahrhundert; Umwelt- und Ressourcenökonomik: Theorie und Praxis staatlich regulierter Ressourcennutzung im Übergang zur Moderne (18. und frühes 19. Jahrhundert)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie durchgeführt. Aufgabe dieses Forschungsbereichsvorhabens ist es zu untersuchen, wie im Kameralismus das Problem natürlicher Ressourcen sowohl in den theoretischen Überlegungen der kameral-wissenschaftlichen Publizistik als auch in den praxisbezogenen Anleitungen der kameralistischen Verwaltungspraxis das Problem natürlicher Ressourcen gelöst worden ist. Insbesondere ist der Frage der Nachhaltigkeitsidee nachzugehen und zu prüfen, welche Bedeutung ihr als gemeinwohlverpflichtete Ressourcenpolitik zum Ausgleich divergierender Bedürfnis- und Nutzungsinteressen bis um 1850 konkret zukam. Für eine solche Prüfung ist herauszuarbeiten, welches Wertkonzept den kameralistischen ressourcenpolitischen Vorschlägen zugrunde liegt und welche Annahmen über die Beziehung von individueller und staatlicher 'Glückseligkeit' hinter diesen Vorschlägen stehen. Überprüft werden soll die These, dass die Positionen der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomie zu diesen Fragestellungen, nämlich das Konzept des sowohl einen instrumentellen Wert als auch einen anthropozentrischen Eigenwert umfassenden ökonomischen Gesamtwertes einer natürlichen Ressource sowie die regulative wohlfahrtsökonomische Idee eines dem Gemeinwohl verpflichteten Diktators schon im Kameralismus vertreten sind. Weiterhin ist danach zu fragen, welche Effekte obrigkeitlich-administrative Interventionen wie Preistaxen, Verbote, Beschränkungen oder Privilegien für die Einführung neuer Produktionstechniken und die Erweiterung des Marktangebots oder die Versorgung der Konsumenten hatten.